Vorvertragliche Informationen zum Kreditkartenvertrag (inkl. Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Verträge) I. Informationen zur Bank c) Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- 1. Name und ladungsfähige Anschrift der Bank dienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, Openbank Deutschland AG über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Santander-Platz 1 (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) 41061 Mönchengladbach oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Telefon: 02161 - 90 60 120 Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Sie müssen Ihre Beschwer- E-Mail: karteninhaberservice@santander.de de schriftlich per Brief, Fax, E-Mail oder über ein Online-Formular bei der BaFin einreichen. Die BaFin erhebt für Beschwerden keine 2. Eintragung im Unternehmensregister Gebühren. Auslagen der Beteiligten wie Porto oder Telefonkosten Die Bank ist unter der Registernummer HRB 1747 in das Handels­ sowie Kosten für die Hinzuziehung eines Vertreters (z.B. eines register beim Amtsgericht Mönchengladbach eingetragen. Rechtsanwalts) werden nicht erstattet. 3. Umsatzsteueridentifikationsnummer DE120492390 III. Informationen zum Kreditkartenvertrag 4. Zuständige Aufsichtsbehörden 1. Verwendungsmöglichkeiten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Die von der Bank ausgegebene Visa Karte (im Folgenden „Kreditkar- Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn te“) kann der Karteninhaber im Inland und als weitere Dienstleistung und Marie-Curie-Straße 24–28, 60439 Frankfurt auch im Ausland im Rahmen des Visa-Verbundes einsetzen, um Internet: https://www.bafin.de - bei Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos E-Mail: poststelle@bafin.de zu bezahlen - und darüber hinaus als weitere Dienstleistung an Geldautomaten Europäische Zentralbank (in Verbindung mit einer persönlichen Geheimzahl, PIN) sowie an Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Kassen von Kreditinstituten (gegen Vorlage eines Ausweispapiers) Internet: https://www.ecb.europa.eu/ Bargeld zu beziehen (Bareldservice); über die Höchstbeträge beim Tel: 069 1344 0 Bezug von Bargeld wird die Bank den Karteninhaber gesondert unterrichten. 5. Hauptgeschäftstätigkeit der Bank Hauptgegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von 2. Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber ­Bank­geschäften. Abschnitt I Ziffer 3 der Kreditkartenbedingungen regelt, dass mit Ver- wendung der Karte(n) oder deren Daten durch den Karteninhaber die II. Allgemeine Vertragsinformationen Zustimmung zur Ausführung der Zahlung gegeben wird. Ein Widerruf nach erteilter Zustimmung ist nicht möglich. In dieser Autorisierung ist 1. Informations- und Vertragssprache/Vertragstext zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Bank die Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis und die Kommuni- für die Ausführung der Kartenzahlung notwendigen personenbezoge- kation zwischen dem Kunden und der Bank während der Laufzeit des nen Daten des Kunden verarbeitet, übermittelt und speichert. Vertrags ist Deutsch. Die Vertrags- und Geschäftsbedingungen stehen ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung. Dem Kunden steht 3. Betragsobergrenze für die Nutzung der Karte das Recht zu, während der Vertragslaufzeit jederzeit die Vertragsbe- Die Möglichkeit, eine Betragsobergrenze für die Nutzung der Kre- dingungen in Textform zu verlangen. ditkarte gemäß § 675k Abs. 1 BGB zu vereinbaren, besteht nicht. Abschnitt I Ziffer 7 der Kreditkartenbedingungen beschreibt den 2. Anwendbares Recht/Gerichtsstand Verfügungsrahmen der Kreditkarte. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Bank gilt deutsches Recht. Die Bank legt das Recht der Bundesrepublik 4. Maximale Ausführungsfristen Deutschland auch der vorvertraglichen Beziehung zugrunde. Es gibt Die maximale Ausführungsfristen für die zu erbringenden Zahlungs- keine vertragliche Gerichtsstandsklausel. dienste ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. 3. Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag kommt durch Angebot des Kunden und Annahme der Bank 5. Haftung des Karteninhabers bei nicht autorisierten Karten­ zustande. zahlungen Geregelt in Abschnitt I Ziffer 13 der Kreditkartenbedingungen. 4. Sicherungseinrichtung Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes 6. Anzeige des Karteninhabers bei missbräuchlicher Nutzung deutscher Banken e.V. angeschlossen. Geregelt in Abschnitt I Ziffer 8.4 der Kreditkartenbedingungen. 5. Rechtsbehelfsmöglichkeit/außergerichtliche Streitbeilegung 7. Haftung der Bank a) Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Geregelt in Abschnitt I Ziffer 12.2 und 12.3 der Kreditkarten­ Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. bedingungen. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei 8. Sorgfaltspflichten des Karteninhabers Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (z. B. mittels Brief, Der Karteninhaber hat die für ihn als Karteninhaber geltenden Regeln Telefax oder E-Mail). zum sorgfältigen Umgang mit der/den Karte(n), den Kartendaten b) Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucher­ sowie der PIN und anderen Legitimationsmedien gemäß Ziffer 8 der schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ Kreditkartenbedingungen zu beachten. (www.bankenombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Om- 9. Sicherheitshinweise und Kontaktaufnahme im Fall von Miss- budsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwer- brauchsverdacht degegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag Sicherheitshinweise zum Einsatz der Kreditkarte sind auf der Inter- (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die netseite der Bank (www.santander.de) zu finden. Wenn der Kunde keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken die Karte sperren lassen möchte, kann er sich telefonisch an den anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung des Ombudsmanns Sperrannahmedienst (Tel. 02161 – 27 29 889; 24-Stunden-Service) Stand: 06.2026 der privaten Banken “, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird wenden. oder im Internet unter www.bdb.de eingesehen werden kann. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder 10. Entgelte/Zinsen/Wechselkurse E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband Die vom Karteninhaber gegenüber der Bank geschuldeten Entgelte ­deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Fax: und die gegebenenfalls zugrunde gelegten Zinssätze und Wechsel- (030) 1663-3169, E-Mail: schlichtung@bdb.de, zu richten. Im kurse ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Schlichtungsantrag ist die Streitigkeit, die geschlichtet werden soll, Bank. Die Möglichkeit zur Anpassung der Entgelte ist in Abschnitt I Seite 1 von 3 zu schildern und ein konkretes Begehren darzustellen. Die Kosten Ziffer 11.2 der Kreditkartenbedingungen geregelt. des Schlichtungsverfahrens trägt der Bankenverband. Auslagen der Beteiligten wie Porto oder Telefonkosten sowie Kosten für die Hinzuziehung eines Vertreters (z.B. eines Rechtsanwalts) werden nicht erstattet. Vorvertragliche Informationen zum Kreditkartenvertrag (inkl. Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Verträge) 11. Hinweise auf vom Kunden zu zahlende Kosten IV. Gültigkeitsdauer dieser Informationen Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde selbst zu tragen. Diese Informationen (Stand: Juni 2026) sind bis auf Weiteres gültig. 12. Zusätzliche Telekommunikationskosten V. Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außer- Es fallen keine zusätzlichen Telekommunikationskosten an. halb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen 13. Zahlung und Erfüllung des Vertrages über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form Geregelt in Abschnitt I Ziffer 9 der Kreditkartenbedingungen. von Zahlungsdiensterahmenverträgen 14. Vertragliche Kündigungsregeln Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Die zu beachtenden Fristen und Verfahren sind in Abschnitt I Ziffern Angabe von Gründen wie folgt widerrufen: 16 bis 18 der Kreditkartenbedingungen geregelt. 15. Mindestlaufzeit des Vertrages Eine Mindestlaufzeit besteht nicht. 16. Änderungen des Kartenvertrags Die zu beachtenden Fristen und Verfahren sind in Abschnitt IV der Kreditkartenbedingungen geregelt. Widerrufsbelehrung Abschnitt 1 Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger(z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: Openbank Deutschland AG, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter santander.de/widerruf ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs. Bei Nichtausübung eines Ihnen zustehenden Widerrufsrechts bleiben Sie an den Vertrag gebunden. Abschnitt 2 Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben: Allgemeine Informationen: 1. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts und für den Fall, dass ein Widerrufsrecht besteht, Angaben zur Widerrufsfrist und zu den Modalitäten für die Ausübung des Widerrufsrechts, einschließlich des Betrags, den der Verbraucher gegebenenfalls zu entrichten hat, sowie die Folgen der Nichtausübung dieses Rechts; 2. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung; 3. einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden; 4. das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen, die nicht unter die Richtlinie 2014/49/EU in der Fassung vom 16. April 2014 und die Richtlinie 97/9/EG in der Fassung vom 3. März 1997 fallen. Informationen zur Erbringung von Zahlungsdiensten: 5. zum Zahlungsdienstleister a) den Namen und die ladungsfähige Anschrift seiner Hauptverwaltung sowie alle anderen Anschriften einschließlich E-Mail-Adresse, die für die Kommunikation mit dem Zahlungsdienstleister von Belang sind; b) die für den Zahlungsdienstleister zuständigen Aufsichtsbehörden und das bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ­geführte Register oder jedes andere relevante öffentliche Register, in das der Zahlungsdienstleister als zugelassen eingetragen ist, sowie seine ­Registernummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwendete Kennung; Stand: 06.2026 6. zur Nutzung des Zahlungsdienstes a) eine Beschreibung der wesentlichen Merkmale des zu erbringenden Zahlungsdienstes; b) Informationen oder Kundenkennungen, die für die ordnungsgemäße Auslösung oder Ausführung eines Zahlungsauftrags erforderlich sind; c) die Art und Weise der Zustimmung zur Auslösung eines Zahlungsauftrags oder zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs und des Widerrufs eines Zahlungsauftrags (zugrunde liegende Vorschriften: §§ 675j und 675p des Bürgerlichen Gesetzbuchs); d) den Zeitpunkt, ab dem ein Zahlungsauftrag als zugegangen gilt (zugrunde liegende Vorschrift: § 675n Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs); e) einen vom Zahlungsdienstleister festgelegten Zeitpunkt nahe am Ende eines Geschäftstags, bei dessen Ablauf ein nach diesem Zeitpunkt Seite 2 von 3 zugegangener Zahlungsauftrag des Verbrauchers als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen gilt (zugrunde liegende Vorschrift: § 675n Absatz 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs); f) die maximale Ausführungsfrist für die zu erbringenden Zahlungsdienste; Vorvertragliche Informationen zum Kreditkartenvertrag (inkl. Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Verträge) 7. zu Entgelten, Zinsen und Wechselkursen a) alle Entgelte, die der Verbraucher an den Zahlungsdienstleister zu entrichten hat, einschließlich derjenigen, die sich danach richten, wie und wie oft über die geforderten Informationen zu unterrichten ist; b) eine Aufschlüsselung dieser Entgelte; c) die zugrunde gelegten Zinssätze und Wechselkurse oder, bei Anwendung von Referenzzinssätzen und -wechselkursen, die Methode für die Berechnung der tatsächlichen Zinsen sowie den maßgeblichen Stichtag und den Index oder die Grundlage für die Bestimmung des Referenz- zinssatzes oder -wechselkurses; d) das unmittelbare Wirksamwerden von Änderungen des Referenzzinssatzes oder -wechselkurses, die auf den vereinbarten Referenzzinssätzen oder -wechselkursen beruhen, ohne vorherige Benachrichtigung des Verbrauchers (zugrunde liegende Vorschrift: § 675g Absatz 3 des Bürger- lichen Gesetzbuchs); 8. zur Kommunikation a) die Kommunikationsmittel, deren Nutzung für die Informationsübermittlung und Anzeigepflichten vereinbart wird, einschließlich der technischen Anforderungen an die Ausstattung und die Software des Verbrauchers; b) Angaben dazu, wie und wie oft die vom Zahlungsdienstleister vor und während des Vertragsverhältnisses, vor der Ausführung von Zahlungsvor- gängen sowie bei einzelnen Zahlungsvorgängen zu erteilenden Informationen mitzuteilen oder zugänglich zu machen sind; c) die Sprache oder die Sprachen, in der oder in denen der Vertrag zu schließen ist und in der oder in denen die Kommunikation für die Dauer des Vertragsverhältnisses erfolgen soll; d) einen Hinweis auf das Recht des Verbrauchers, während der Vertragslaufzeit jederzeit die Übermittlung der Vertragsbedingungen sowie der in dieser Widerrufsbelehrung genannten vorvertraglichen Informationen zur Erbringung von Zahlungsdiensten in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zu verlangen; 9. zu den Schutz- und Abhilfemaßnahmen a) eine Beschreibung, wie der Verbraucher ein Zahlungsinstrument sicher aufbewahrt und wie er seine Pflicht gegenüber dem Zahlungsdienst- leister oder einer von diesem benannten Stelle erfüllt, den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht auto- risierte Nutzung eines Zahlungsinstruments unverzüglich anzuzeigen, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat (zugrunde liegende Vorschrift: § 675l Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs); b) eine Beschreibung des sicheren Verfahrens zur Unterrichtung des Verbrauchers durch den Zahlungsdienstleister im Fall vermuteten oder tatsächlichen Betrugs oder bei Sicherheitsrisiken; c) die Bedingungen, unter denen sich der Zahlungsdienstleister das Recht vorbehält, ein Zahlungsinstrument des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu sperren (zugrunde liegende Vorschrift: § 675k Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs); d) Informationen zur Haftung des Verbrauchers bei Verlust, Diebstahl, Abhandenkommen oder sonstiger missbräuchlicher Verwendung des Zah- lungsinstruments einschließlich Angaben zum Höchstbetrag (zugrunde liegende Vorschrift: § 675v des Bürgerlichen Gesetzbuchs); e) Informationen über die Haftung des Zahlungsdienstleisters bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen (zugrunde liegende Vorschrift: § 675u des Bürgerlichen Gesetzbuchs); f) Angaben dazu, wie und innerhalb welcher Frist der Verbraucher dem Zahlungsdienstleister nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgelöste oder ausgeführte Zahlungsvorgänge anzeigen muss (zugrunde liegende Vorschrift: § 676b des Bürgerlichen Gesetzbuchs); g) Informationen über die Haftung des Zahlungsdienstleisters bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Auslösung oder Ausführung von Zahlungsvorgängen sowie Informationen über dessen Verpflichtung, auf Verlangen Nachforschungen über den nicht oder fehlerhaft ausgeführ- ten Zahlungsvorgang anzustellen (zugrunde liegende Vorschrift: § 675y des Bürgerlichen Gesetzbuchs); h) die Bedingungen für den Erstattungsanspruch des Verbrauchers bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten autorisierten Zahlungsvorgang (beispielsweise bei SEPA-Lastschriften) (zugrunde liegende Vorschrift: § 675x des Bürgerlichen Gesetzbuchs); 10. zu Änderungen der Bedingungen und Kündigung des Zahlungsdiensterahmenvertrags a) die Vereinbarung, dass die Zustimmung des Verbrauchers zu einer Änderung der Vertragsbedingungen als erteilt gilt, wenn der Verbraucher dem Zahlungsdienstleister seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt angezeigt hat, zu dem die geänderten Vertragsbedingungen in Kraft treten sollen (zugrunde liegende Vorschrift: § 675g des Bürgerlichen Gesetzbuchs); b) die Laufzeit des Zahlungsdiensterahmenvertrags; c) einen Hinweis auf das Recht des Verbrauchers, den Vertrag zu kündigen; d) gegebenenfalls einen Hinweis auf folgende kündigungsrelevante Vereinbarungen: aa) die Vereinbarung eines Kündigungsrechts des Zahlungsdienstleisters unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Monaten, die voraussetzt, dass der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist (zugrunde liegende Vorschrift: § 675h Absatz 2 des Bürgerlichen ­Gesetzbuchs), bb) das Recht zur fristlosen Kündigung des Verbrauchers vor dem Wirksamwerden einer vom Zahlungsdienstleister vorgeschlagenen Änderung des Vertrags, wenn die Zustimmung des Verbrauchers zur Änderung nach einer Vereinbarung im Vertrag ohne ausdrückliche Ablehnung als erteilt gälte, sofern der Zahlungsdienstleister den Verbraucher auf die Folgen seines Schweigens sowie auf das Kündigungsrecht hingewie- sen hat (zugrunde liegende Vorschrift: § 675g Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs); 11. die Vertragsklauseln über das auf den Zahlungsdiensterahmenvertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht; 12. einen Hinweis auf die dem Verbraucher offenstehenden Beschwerdeverfahren wegen mutmaßlicher Verstöße des Zahlungsdienstleisters gegen dessen Verpflichtungen (zugrunde liegende Vorschriften: §§ 60 bis 62 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) sowie auf Verbrauchern offen­ stehende außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren (zugrunde liegende Vorschrift: § 14 des Unterlassungsklagengesetzes). Abschnitt 3 Widerrufsfolgen Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Überziehen Sie Ihr Konto ohne einge- räumte Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überziehungsmöglichkeit, so können wir von Ihnen über die Rück- zahlung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hinaus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z.B. anwendbarer Sollzinssatz, Kosten) informiert haben. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für Stand: 06.2026 den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren aus- drücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müs- sen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung Seite 3 von 3 Erläuterungen im Sinne des Artikels 246b § 3 EGBGB der Openbank Deutschland AG (im Folgenden „Bank" genannt) zu dem angebotenen Zahlungsdiensterahmenvertrag für die Kreditkarte Diese Erläuterungen sollen Ihnen helfen zu beurteilen, ob der ange- B. B  esondere Folgen, die sich aus dem angebotenen Vertrag für botene Zahlungsdiensterahmenvertrag und die damit verbundenen den Verbraucher ergeben können, einschließlich der Folgen Nebenleistungen Ihren Bedürfnissen und Ihrer finanziellen Situation bei Zahlungsausfall und Zahlungsverzug entsprechen. Sie ergänzen die vorvertraglichen Informationen und erläutern die praktische Bedeutung des Angebots in allgemeinver- Der Vertrag hat für Sie die praktische Auswirkung, dass Sie ständlicher Form. Erläuterungen im Sinne des § 491a Abs. 3 BGB zu die Karte fortlaufend für Zahlungen und Bargeldabhebungen dem mit der Kreditkarte verbundenen Verbraucherdarlehen erfolgen einsetzen können. Damit verbunden sind aber auch Pflichten. gesondert. Sie müssen die Karte, die Kartendaten, die PIN und sonstige Sicherheitsmerkmale sorgfältig schützen. Bei Verlust, Missbrauch A. Hauptmerkmale des Zahlungsdiensterahmenvertrags oder sonstigen Unregelmäßigkeiten müssen Sie unverzüglich reagieren und die vorgesehenen Sperr- und Anzeigewege nutzen. 1. Gesamtpreis Wenn Sie diese Pflichten nicht einhalten, kann dies Ihre Rechts- Abhängig von der von Ihnen gewählten Openbank Kreditkarte position verschlechtern und sich insbesondere auf Haftungsfragen fallen unterschiedliche Gebühren an. Die Höhe der Jahresgebühr bei nicht autorisierten oder missbräuchlichen Zahlungsvorgängen entnehmen Sie für Haupt- und Zusatzkarten unserem Preis- und auswirken. Leistungsverzeichnis. Im Preis- und Leistungsverzeichnis finden Sie auch eine Darstellung der auf Ihr Kreditkartenprodukt anwend- Der Vertrag hat außerdem wirtschaftliche Auswirkungen. Die baren Konditionen bspw. für Bargeldverfügungen und Ausland- tatsächliche Belastung hängt von Ihrem Nutzungsverhalten ab. seinsatzentgelte. Der insgesamt von Ihnen an die Bank zu zahlen- Wer die Karte häufig für entgeltpflichtige Bargeldabhebungen de Betrag hängt deshalb nicht nur von der Jahresgebühr, sondern oder sonstige kostenpflichtige Leistungen nutzt, zahlt insgesamt bspw. auch davon ab, wie häufig Sie die Karte insbesondere für mehr. Für Sie ist daher wichtig, nicht nur auf die Jahresgebühr, Bargeldabhebungen nutzen. sondern auch auf typische Nutzungskosten zu achten. Soweit im Zusammenhang mit dem Zahlungsdiensterahmenvertrag Entgelte 2. Beschreibung der wichtigsten Merkmale der Finanzdienst- anfallen, kann eine nicht rechtzeitige Zahlung weitere Nachteile leistung nach sich ziehen. Hierzu können Einschränkungen der Nutzung, Der angebotene Zahlungsdiensterahmenvertrag (im Folgenden: eine Sperre der Karte oder eine Beendigung des Vertrags nach Vertrag) betrifft ein Kreditkartenkonto. Ein Kreditkartenkonto ist Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen Regelungen gehö- ein Konto in laufender Rechnung, über das die mit der Kreditkarte ren. Die gesondert zu erläuternden Folgen eines Zahlungsausfalls veranlassten Umsätze erfasst und abgerechnet werden. Über oder Zahlungsverzugs aus dem Darlehensverhältnis bleiben die Openbank Kreditkarte können Sie insbesondere bargeldlos hiervon unberührt. bezahlen und Bargeld abheben. Die Nutzung der Karte oder der Kartendaten kann dabei eine verbindliche Zahlung auslösen. Die Karte ist damit ein laufend nutzbares Zahlungsinstrument für den bargeldlosen Zahlungsverkehr und für Bargeldverfügungen. Zum Vertrag gehören außerdem Regelungen zur sicheren Nutzung der Karte, zu Sperrmöglichkeiten, zur Haftung bei nicht autorisierten oder fehlerhaften Zahlungsvorgängen sowie zu Laufzeit und Beendigung des Vertrags. 3. Nebenleistungen Abhängig von der von Ihnen gewählten Openbank Kreditkarte sind mit dieser Nebenleistungen verbunden, insbesondere Reise- vorteile und/oder versicherungsbezogene Zusatzleistungen. Diese Nebenleistungen werden in den Kartenbedingungen erläutert und unterliegen eigenen Bedingungen und werden nicht von der Bank selbst erbracht; insbesondere für Versicherungsleistungen gelten gesonderte Bedingungen und ein gesonderter Leistungserbringer. Ob einzelne Nebenleistungen gesondert beendet werden können, ergibt sich aus den hierfür geltenden Zusatz- und Versicherungs- bedingungen. Soweit eine gesonderte Beendigung möglich ist, entfällt die jeweilige Nebenleistung, während der Kartenvertrag grundsätzlich fortbesteht. Soweit eine gesonderte Beendigung nicht möglich ist, bleibt die Nebenleistung mit dem Kartenvertrag verbunden. Der Wegfall oder die Einschränkung einer Nebenleis- tung kann den wirtschaftlichen Nutzen des Gesamtangebots min- dern, auch wenn die Zahlungsfunktion der Karte bestehen bleibt. Stand: 06.2026