Vorvertragliche Informationen bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen Vereinbarung über die Nutzung von paydirekt Stand: 17. August 2015 Bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen ist die Bank verpflichtet, den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss des Ver- trages zu informieren. Dies vorausgeschickt geben wir Ihnen nachfolgende Informationen: 1. Allgemeine Informationen zur Bank und zu für die Bank tätigen 3.2 Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung Dritten Die paydirekt-Zahlung wird vom Händler ausgelöst, je nach Produkt- 1.1 Allgemeine Informationen zur Bank wahl entweder zeitnah oder zeitlich aufgeschoben. Die Zahlung wird Die allgemeinen Informationen zur Bank ergeben sich aus den Infor- über ein Zwischenkonto der Bank oder einer von ihr zwischenge- mationen zum Online-Banking Ihrer Bank, das Voraussetzung für die schalteten Bank abgewickelt, so dass der Händler die Kontodaten Nutzung des Bezahlverfahrens paydirekt ist. des Teilnehmers nicht erhält. Entsprechend der Zahlung an den Händler erfolgt die Belastung des Zahlungsbetrages auf dem für pay- 1.2 Für die Bank tätige Dritte direkt-Zahlungen des Teilnehmers vorgesehenen Kontos bei der Die Bank beauftragt entweder unmittelbar oder mittelbar über eine Bank zum Ausgleich des Zwischenkontos. von ihr zwischengeschaltete Bank die paydirekt GmbH, Hamburger Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung ergeben sich dar- Allee 26, 60486 Frankfurt am Main, als Dienstleister bestimmte Funk- über hinaus aus den Bedingungen für Zahlungen mittels paydirekt. tionen von paydirekt zu übernehmen und im Namen der Bank auszuüben. 4. Sonstige wichtige Aspekte 4.1 Preise und Entgelte 2. Allgemeine Informationen zum Vertrag Sofern nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Nutzung von pay- 2.1 Sprache direkt kostenfrei. Davon unberührt bleiben die im Rahmen des Konto- Die Vertragsbedingungen und diese Vorabinformationen werden in vertrages sowie gegebenenfalls für die Nutzung des Online-Bankings deutscher Sprache mitgeteilt. Wir werden während der Laufzeit des vereinbarten Entgelte. Vertrages in Deutsch kommunizieren. Die Bank stellt darüber hinaus keine Kosten für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln in Rechnung. 2.2 Zustandekommen des Vertrages Der Kontoinhaber oder ein Kontobevollmächtigter des Kontoinhabers 4.2 Laufzeit des Vertrages (jeweils „Teilnehmer“ genannt) beantragt über das Online-Banking Es besteht keine Mindestlaufzeit. der Bank eine Registrierung für die Nutzung von paydirekt. Der Ver- trag kommt zustande, wenn die Bank dem Teilnehmer die Registrie- 4.3 Kündigungsrechte rung online bestätigt. Nach der Registrierung im Online-Banking geht Der Teilnehmer kann die Teilnahme an paydirekt jederzeit ohne Ein- dem Teilnehmer eine E-Mail zu, gemäß der der Teilnehmer seine haltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Bank kann die Teil- E-Mail-Adresse zu bestätigen hat, um paydirekt vollumfänglich nahme jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungs- nutzen zu können. Mit seiner Registrierung erhält der Teilnehmer frist kündigen. Die Kündigungsfrist der Bank beträgt mindestens zwei über seinen Internetbrowser Zugang zum paydirekt-Portal. Monate, sofern nicht ein wichtiger Grund vorliegt. 2.3 Anwendbares Recht 4.4 Gültigkeitsdauer der Informationen Für die Aufnahme von Beziehungen vor Abschluss des Vertrages Die Informationen der Bank gelten bis auf weiteres. und für den Vertrag gilt deutsches Recht. 2.4 Außergerichtliche Streitschlichtung Die Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitschlichtung ergeben sich aus den Informationen zum Online-Banking Ihrer Bank. 2.5 Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung Die Informationen zum Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung ergeben sich aus den Informationen zum Online-Banking Ihrer Bank. 3. Produktspezifische Informationen 3.1 Wesentliche Merkmale der Finanzdienstleistung paydirekt ist ein internetbasiertes Verfahren für bargeldlose Zahlun- gen im elektronischen Geschäftsverkehr, das von der Bank angebo- ten wird. Der Teilnehmer kann paydirekt zur Zahlung bei Händlern nutzen, die paydirekt als Bezahlverfahren in ihren Internet-Shops akzeptieren. Der Teilnehmer benötigt zur Registrierung und für die Nutzung von paydirekt einen Internet-Zugang, eine E-Mail-Adresse, einen aktuel- len, marktüblichen Internetbrowser, einen Zugang zum Online-Ban- king der Bank und ein Konto, das für Online-Banking freigeschaltet ist. Zur Vornahme jeder paydirekt-Zahlung und zur Nutzung des paydi- 182 420.000 D0 (Fassung März 2016) - v1.2 - o rekt-Portals muss sich der Teilnehmer als berechtigter Nutzer durch eine spezielle Authentifizierung ausweisen. Wenn der Teilnehmer auf der Website des Händlers die Zahlung über paydirekt wählt, wird er automatisch auf die paydirekt-Website weitergeleitet. Der Teilnehmer stimmt der paydirekt-Zahlung zu, indem er die angezeigte paydirekt- Zahlung bestätigt. Ein Widerruf ist nur bei zeitlich aufgeschobenen © Deutscher Sparkassenverlag Zahlungen möglich. Wenn die Lieferung einer beim Händler bestellten beweglichen Sache ausbleibt, bietet dieses Bezahlverfahren dem Teilnehmer einen bedingten Käuferschutz und ermöglicht damit bei Erfüllung der Voraussetzungen die Rückerstattung des Zahlungsbetrages. Die Einzelheiten der Finanzdienstleistung ergeben sich aus den Bedingungen für Zahlungen mittels paydirekt. Seite 1 von 1