Teilnahmebedingungen zum Empfehlungsprogramm „Kunden werben Kunden“ 1. Die Werberin bzw. der Werber ist volljährig und führt zum Zeitpunkt der Werbung ein privates Girokonto bei der Sparkasse Karlsruhe mit Teilnahme am Online-Banking. 2. Zur Teilnahme an dem Empfehlungsprogramm „Kunden werben Kunden“ versendet die Werberin bzw. der Werber an die zu werbende Person einen sog. persönlichen digitalen Empfehlungslink. Dieser ist einen Monat gültig. Der Empfehlungslink enthält verschlüsselte Informationen ohne personenbezogene Daten, durch die die Werberin bzw. der Werber identifiziert werden kann. Den Empfehlungslink kann die Werberin bzw. der Werber als Linkkopie bzw. QR-Code weiterleiten. Für den Versand des Links wird ein Textvorschlag zur Verfügung gestellt. 3. Die Werberin bzw. der Werber erhält für eine erfolgreiche Empfehlung eine Prämie und kann unter anderem zwischen folgenden Prämien im Empfehlungslink wählen: a. 12 Monate in der höchsten Bonusstufe im Hausbank-Treuebonus-Programm b. eine Brutto-Geldprämie in Höhe von 40 Euro mit Auszahlung auf ein Privatgirokonto der Sparkasse Karlsruhe. Die Prämie kann im Nachgang nicht mehr verändert werden. 4. Eine erfolgreiche Empfehlung durch die Werberin bzw. den Werber liegt vor, wenn die bzw. der Geworbene den Empfehlungslink nutzt und sein erstes Girokonto bei der Sparkasse Karlsruhe eröffnet. 5. Wird die höchste Bonusstufe im Hausbank-Treuebonus bereits genutzt, erhält die Werberin bzw. der Werber die Geldprämie. 6. Die Prämienauszahlung erfolgt bei Erfüllung aller vorgenannten Voraussetzungen in der Regel ein Monat nach Eröffnung des Girokontos der geworbenen Person, sofern das Konto noch besteht. 7. Die Sparkasse Karlsruhe ist berechtigt, die Prämien im Zeitablauf zu ändern. Die Änderungen werden auf der Internetseite der Sparkasse Karlsruhe veröffentlicht. 8. Wir weisen darauf hin, dass Geldprämien für die Werberin bzw. den Werber Einkünfte aus sonstigen Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) darstellen, sofern sie nicht einer anderen Einkunftsart zugeordnet werden können. 9. Hat die bzw. der Geworbene dem Hausbank-Treuebonusmodell zugestimmt, erhält die bzw. der Geworbene für maximal 12 Monate die höchste Bonusstufe. Sollte die bzw. der Geworbene am Hausbank-Treuebonusmodell nicht teilnehmen, wird keine Prämie gewährt. Voraussetzung ist, dass die bzw. der Geworbene zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung volljährig ist und kein Girokonto zur Sparkasse Karlsruhe unterhält. Es wird max. der Kontoführungspreis des jeweiligen Girokontos als Prämienvergünstigung gewährt. 10. Die Sparkasse Karlsruhe behält sich das Recht vor, einzelne Werberinnen und Werber sowie Geworbene bei unberechtigten Mehrfacheröffnungen von Privatgirokonten, bei Missbrauch oder Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder für den Fall, dass ein geschäftliches Handeln des Teilnehmenden erkennbar oder naheliegend ist, von der Teilnahme an diesem Angebot auszuschließen und die Prämie zurückzufordern. 11. Die Sparkasse Karlsruhe behält sich das Recht vor, das Empfehlungsprogramm „Kunden werben Kunden“ jederzeit vorzeitig zu beenden oder abzubrechen, insbesondere wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Im Falle einer Beendigung wird die Sparkasse Karlsruhe auf der Internetseite über das Beendigungsdatum informieren. Prämien für bis zum Zeitpunkt des Abbruchs bereits erfolgte Empfehlungen werden noch gemäß diesen Teilnahmebedingungen ausgegeben. 12. Im Rahmen des Empfehlungsprogramms „Kunden werben Kunden“ verarbeitet die Sparkasse Karlsruhe personenbezogene Daten der Werberin bzw. des Werbers sowie der geworbenen Person, soweit dies zur Durchführung des Programms erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung und Zuordnung des Empfehlungslinks bzw. QR-Codes, die Prüfung der Teilnahme- und Prämienvoraussetzungen, die Prüfung der Neukundeneigenschaft, die Prämienabwicklung, die Bearbeitung von Rückfragen sowie Maßnahmen zur Missbrauchsvermeidung. Die Daten werden für die Teilnahme und Prämienberechnung gespeichert. 13. Das Angebot ist nicht mit anderen Prämienprogrammen und Aktionen der Sparkasse Karlsruhe kombinierbar. Von der Teilnahme am „Kunden werben Kunden“-Programm sind Mitarbeitende der Sparkasse Karlsruhe, der Tochtergesellschaften und der Stiftungen der Sparkasse Karlsruhe ausgeschlossen. Mit der Teilnahme werden die Bedingungen in der aktuellen Fassung anerkannt. Karlsruhe, im August 2026