Kreissparkasse Preis- und Leistungsverzeichnis Waiblingen Juli 2026 • Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse • Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr • Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft • Kapitel D: Kreditgeschäft • Kapitel E: Sonstiges Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse (AGB- Sparkassen) für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse wird nach Nr. 17 Abs. 4 AGB-Sparkassen für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. Bei voll vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen und juristischen Personen werden Bankdienstleistungen (im Regelfall Darlehen, Avale, Giro und Kontokorrent) durch die Sparkasse (KSK WN) gemäß §9 Abs. 1 UStG steuerpflichtig behandelt, d.h. zusätzlich mit der gesetzlichen Umsatzsteuer versehen. Inhaltsverzeichnis 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 1 Kreissparkasse Preis- und Leistungsverzeichnis Waiblingen Juli 2026 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse ............................................................................................................... 4 I. Name und Anschrift der Sparkasse ..................................................................................................................... 4 II. Zuständige Aufsichtsbehörden ......................................................................................................................... 4 III. Eintragung im Handelsregister ......................................................................................................................... 4 IV. Vertragssprache ............................................................................................................................................... 4 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten ................................................. 4 VI. Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung ......................... 5 VII. Hinweis zur Umsatzsteuer ............................................................................................................................... 5 B. Girokonto und Zahlungsverkehr ............................................................................................................................. 6 I. Girokonten ........................................................................................................................................................... 6 1. Preismodelle für Privatkonten ..................................................................................................................... 6 2. Preismodelle für Geschäftskunden ............................................................................................................. 6 3. Preismodelle für Fremdwährungskonten .................................................................................................... 6 4. Kontoauszug (pro Vorgang) ........................................................................................................................ 7 4.1. Privatkonten ............................................................................................................................................ 7 4.2. Geschäftsgirokonten ............................................................................................................................... 7 5. Rechnungsabschluss .................................................................................................................................. 8 6. Geduldete Kontoüberziehungen ................................................................................................................. 8 7. Kontowecker ............................................................................................................................................... 8 8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses ........................... 8 9. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz ........................................................ 8 II. Erbringung von Zahlungsdiensten ................................................................................................................... 9 1. Überweisungen ........................................................................................................................................... 9 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen ................................................................. 9 1.1.1. Überweisungsaufträge ........................................................................................................................ 9 1.1.2. Gutschrift einer Überweisung ........................................................................................................... 11 1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)21 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 22 sowie alle Überweisungen in und aus Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 3 ................................................... 12 1.2.1. Überweisungsaufträge ...................................................................................................................... 12 1.2.2. Gutschrift einer Überweisung ........................................................................................................... 14 2. Lastschriften .............................................................................................................................................. 15 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)37 .............................................................................................................................................................. 15 2.1.1. SEPA-Basis-Lastschrift ..................................................................................................................... 15 2.1.2. SEPA-Firmen-Lastschrift .................................................................................................................. 15 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten ....................................................................................................... 16 2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift ..................................................................................................................... 16 2.2.2. SEPA-Firmen-Lastschrift .................................................................................................................. 16 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften .......................................................................................... 16 2.3.1. SEPA-Basis-Lastschriften ................................................................................................................. 16 2.3.2. SEPA-Firmen-Lastschriften .............................................................................................................. 17 2.4. Lastschrifteinzug46 ................................................................................................................................ 17 2.4.1. Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren .................................................................................. 17 2.4.2. Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren .................................................................................. 17 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr ............................................................................................................ 17 3.1. Mastercard/Visa Card Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten)47 ...................................................... 17 3.2. Sparkassen-Card (Debitkarte) .............................................................................................................. 19 3.3. Bargeldauszahlung69 ............................................................................................................................ 21 3.4. Ausführungsfrist .................................................................................................................................... 21 4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte 78 ............................................................................................ 21 4.1. Bargeldeinzahlung79 ............................................................................................................................. 22 4.2. Bargeldauszahlung80 ............................................................................................................................ 22 5. Online-Banking, Electronic Banking, Firmenkundenportal und Wero ...................................................... 22 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) ......................................................................................................... 22 5.2. Electronic Banking für Unternehmer ..................................................................................................... 22 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS 82 ............................................................................... 23 5.4. Firmenkundenportal .............................................................................................................................. 25 5.5. Wero ..................................................................................................................................................... 25 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 2 Kreissparkasse Preis- und Leistungsverzeichnis Waiblingen Juli 2026 5.5.1. Limite ................................................................................................................................................ 25 5.5.2. Entgelte ............................................................................................................................................. 25 5.5.3. Ausführungsfrist ................................................................................................................................ 25 5.5.4. Annahmezeiten ................................................................................................................................. 25 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung ................................ 26 6.1. Kartengestützte Zahlungsdienste ......................................................................................................... 26 6.2. Sonstige Zahlungsdienste .................................................................................................................... 26 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ................................................................................. 27 III. Scheckverkehr ................................................................................................................................................ 27 1. Allgemein .................................................................................................................................................. 27 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr .................................................................................................... 28 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland96 ...................................................................................................... 28 2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland..................................................................................................... 28 2.3. Umrechnungskurse ............................................................................................................................... 28 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft .............................................................................................................. 29 I. Sparkonto ........................................................................................................................................................... 29 1. Kennwortvereinbarung .............................................................................................................................. 29 2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) ..................................................................................... 29 II. Wertpapiere .................................................................................................................................................... 29 1. Depotleistungen Classic, Trading, Premium ............................................................................................ 29 2. Depotleistungen S-Neo ............................................................................................................................. 31 3. Sonderleistungen im Auftrag des Kunden ................................................................................................ 32 4. Fremdkosten ............................................................................................................................................. 32 5. Umlagegebühr .......................................................................................................................................... 32 6. Ersatz von Aufwendungen ........................................................................................................................ 32 D. Kredite .................................................................................................................................................................. 33 I. Kredite ................................................................................................................................................................ 33 II. Bankbürgschaft / Garantie (Aval) ................................................................................................................... 33 E. Sonstiges ............................................................................................................................................................. 34 I. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Dienstleistungen ................................................................................ 34 II. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.4, B.I.5, B II.3.1 f, B.II.5.2 oder C.II.1 erfasst) ............................................. 34 III. Bankauskunft im Auftrag des Kunden ............................................................................................................ 34 IV. Bargeldgeschäfte ............................................................................................................................................. 34 4 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 3 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Sparkasse Kreissparkasse Waiblingen Alter Postplatz 8 71332 Waiblingen II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 - 28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de). Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) III. Eintragung im Handelsregister HRA 261954 IV. Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten: Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Internet: http://www.sv-bw.de/schlichtung Näheres regelt die Verfahrensordnung der Sparkassenschlichtungsstelle Baden-Württemberg, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Kreissparkasse Waiblingen nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Es besteht die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt unter https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschw eren_node.html Wissenswertes zu Beschwerden über beaufsichtigte Unternehmen bereit. Die E-Mail-Adresse der Sparkasse lautet: info@kskwn.de 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 4 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Bundesanstalt unter Angabe des Sachverhalts und des Beschwerdegrunds Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn oder Marie-Curie-Str. 24 – 28 60439 Frankfurt am Main Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Sparkasse (Name und Anschrift siehe oben Kapitel A.I.) einzulegen. Die Sparkasse wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. Reisezahlungsverkehr SE-Comm / Hinweis auf Preise der LBBW wg. Vermittlungsgeschäft. VI. Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung Die „Verordnung (EU) 2023/1113 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte“ (EU- Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers/ Kryptowertetransfers. Sie verpflichtet die Sparkasse/Landesbank bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Zahler und Zahlungsempfänger zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name, Kundenkennung sowie ggf. der Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier bzw. LEI) oder, in Ermangelung dessen, einer verfügbaren gleichwertigen amtlichen Kennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse und der LEI verzichtet werden, jedoch können gegebenenfalls diese Angaben vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse, LEI (oder, in Ermangelung dessen, einer verfügbaren gleichwertigen amtlichen Kennung) nutzt die Sparkasse/Landesbank die in ihren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selbst immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse/Landesbank Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers beziehungsweise Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. VII. Hinweis zur Umsatzsteuer Die ausgewiesenen Preise verstehen sich im Falle der Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Unternehmern im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zzgl. Umsatzsteuer. 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 5 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten GiroClassic/Basiskonto Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. Laden Prepaid-Handy (am Geldautomat oder per Internet) 1 0,40 Kontoführung je angefangener Monat 4,99 GiroFlat Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. Kontoführung je angefangener Monat 8,99 Kontoführung bis zum 25. Geburtstag 0,00 Bei laufendem Studium/Ausbildung bis zum 27. Geburtstag 0,00 mein Girokonto (0-18. Geburtstag) Für Kinder, Jugendliche/Junge Privatkunden (mitwachsendes Pauschalkonto). Jedem Kunden wird nur ein einziges „mein Girokonto“ gewährt. Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. Kontoführung je angefangener Monat 0,00 2. Preismodelle für Geschäftskunden GiroBusiness Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. Kontoführung je angefangenem monatlichem Basispreis (alle Buchungen bis zur Höhe des Basispreis) 12,90 3. Preismodelle für Fremdwährungskonten (Voraussetzung für ein Fremdwährungskonto ist das Bestehen/Führen eines Referenzkontos gemäß I.1. - I. 2./ Das Fremdwährungskonto ist für unbare Vorgänge) Girokonto Kontoführung je angefangener Monat 2,50 Je Zahlungsauftrag2 0,20 • bis 500,00 EUR Gegenwert 7,50 Abwicklungsgebühr für ein- und • darüber 1,5 ‰ mind. 12,00, ausgehende Überweisung und Scheck max. 400,00 + Zusatzentgelt für eilige Ausführung 10,00 EUR Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. _________________________ 1 Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 2 Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 6 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR 4. Kontoauszug (pro Vorgang) 4.1. Privatkonten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, keine gesonderte Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden , soweit dies über keine gesonderte das Vereinbarte hinausgeht Berechnung Postversand von Kontoauszügen, die nach 90 Tagen am Portokosten Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen wurden Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je Auszugsnummer/Monatsliste 5,00 - am Selbstbedienungsterminal (bei Nutzung des elektronischen je Auszugsnummer/Monatsliste 1,00 Postfachs nicht möglich) Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen3. Für Fremdwährungskonten von Privatkunden keine gesonderte Berechnung 4.2. Geschäftsgirokonten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren. - Für den ersten signierter elektronischer Kontoauszug/Kontoauszug am keine gesonderte Kontoauszugsdrucker pro Monat Berechnung - Ab dem zweiten Kontoauszug pro Monat - Signierter elektronischer Kontoauszug 0,25 - Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker 0,50 - Ab dem ersten Kontoauszug per Post inkl. Porto 3,50 Postversand von Kontoauszügen, die nach 35 Tagen am Portokosten Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen wurden Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je Auszugsnummer/Monatsliste 5,00 - am Selbstbedienungsterminal und elektronischem Postfach je Auszugsnummer/Monatsliste 1,00 Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen4. Für Fremdwährungskonten von Geschäftskunden 4 1 je Auszugsnummer/Monatsliste 1,00 3 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bargeldeinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Bargeldauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 4 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bargeldeinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Bargeldauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 7 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR 5. Rechnungsabschluss Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgen stets unentgeltlich. Ausgenommen davon sind die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.) 6. Geduldete Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die das Guthaben und ggf. eine eingeräumte Kontoüberziehung überschreiten (geduldete Kontoüberziehungen), sind die hierfür vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 7. Kontowecker Wecker für EWR-Währungsumrechnungsentgelt (Kontowecker „EWR-Währung“) unentgeltlich Hinweis: Mittels der nachfolgenden Kontowecker werden keine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt. Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Benachrichtigung über sonstige Ereignisse per - SMS 0,00 - E-Mail 0,00 - Push Nachricht (über Mobile-Banking-App) 0,00 8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I. 1 bis I. 3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. - Am Schalter vereinbarter Zahlungsauftrag innerhalb des eigenen Hauses5 bei GiroClassic, Basiskonto 0,40 9. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz Die Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz stellen wir Verbrauchern jährlich ab dem ersten Geschäftstag eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr und bei Vertragsbeendigung bereit. Zur Anforderung der Entgeltaufstellung wenden Sie sich bitte an die Sparkasse. 5 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 8 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR II. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit die Durchführung nicht bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Kapitel B Nummer I. „Girokonten“) oder der Überweisende, z.B. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 1. Überweisungen Überweisungsaufträge sind im Rahmen des vorhandenen Kontoguthabens und einer eingeräumten Kontoüberziehung ohne Betragsbegrenzung möglich, soweit keine Verfügungslimite (für z.B. Online- Banking, Wero etc.) vereinbart sind. Der Kunde kann - im Rahmen der vereinbarten Verfügungslimite - nach seinem alleinigen Ermessen einen per Echtzeitüberweisung versendbaren Höchstbetrag festlegen. Dieser kann entweder pro Tag oder pro Zahlungsvorgang festgelegt und jederzeit vor Erteilung eines Echtzeitüberweisungsauftrags geändert werden. Er gilt kontobezogen für alle verfügungsberechtigten Personen (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) gemeinsam. 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)6 in Euro oder in anderen EWR-Währungen7 1.1.1. Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. a) Ausführungsfristen Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse bzw. ab Feststellung der Ausführbarkeit einer Echtzeitüberweisung): - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag8 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag9 max. 2 Geschäftstage Echtzeitüberweisungsauftrag max. 10 Sekunden Wero-Zahlungsauftrag max. 10 Sekunden - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag12 max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag13 max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. 6 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern und Serbien. 7 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 8 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 9 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 12 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 13 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 9 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR aa) Überweisungen in der Kontowährung Der Zahler trägt die folgenden Entgelte14: Modalitäten: je Überweisung in EUR vom Girokonto per Zahl- schein Überweisungsart Kontomodell beleghaft15 beleglos16 per Dauerauftrag per Eilüberweisung GiroClassic, 0,40 0,40 0,40 beleghaft 7,50 Überweisung mit IBAN Basiskonto beleglos 0,40 in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA- GiroBusiness 0,50 0,17 0,50 beleghaft 7,50 Überweisung) beleglos 3,00 Überweisung mit IBAN GiroClassic, 0,40 0,40 0,40 beleghaft 7,50 in Euro an einen Basiskonto beleglos 0,40 anderen Zahlungsdienstleister GiroBusiness 0,50 0,17 0,50 beleghaft 7,50 (SEPA-Überweisung) beleglos 3,00 Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- siehe Abschnitt bb); cc) Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister GiroClassic, 0,40 0,40 0,40 nicht möglich Basiskonto Echtzeitüberweisung (Überweisung) GiroBusiness 0,50 0,17 0,50 nicht möglich GiroClassic, nicht 0,40 nicht möglich nicht möglich Selbstbedienungs- Basiskonto möglich terminal (SBT) GiroBusiness nicht 0,50 möglich GiroClassic, nicht 0,40 nicht möglich nicht möglich Überweisung mit IBAN Basiskonto möglich in Euro innerhalb der Sparkasse/an einen anderen Zahlungsdienstleister GiroBusiness nicht 3,00 (SEPA-Überweisung) möglich per Telefon-Banking beim KSK WN KundenService Wero-Zahlungsfunktion GiroClassic, nicht 0,40 nicht möglich nicht möglich „Geld senden“, „auf Basiskonto möglich Geld anfordern antworten“, „Geld GiroBusiness nicht nicht spenden“ möglich möglich (Überweisung) bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte. SHARE-Entgelt17 Überweisungsbetrag (Bei Fremdwährung zzgl. Courtage: 0,025 %, mind. 2,50 EUR) bis 500 EUR 7,50 EUR 14 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 15 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 16 Beleglos: Überweisung per Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 17 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 10 B. Girokonto und Zahlungsverkehr darüber 0,15 % vom Überweisungsbetrag mind. 12,00 EUR, max. 400,00 EUR Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung 10,00 Dienstleistung Preis in EUR cc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung („DEBT“ bzw. „OUR“). Höhe der Entgelte18 pauschal 25,00 Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“). c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse19 1,50 bei Postversand Bearbeitung eines Überweisungs-/Dauerauftragswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern innerhalb der EWR (zzgl. ab eine 55,00 Stunde Bearbeitungszeit + 30,00 EUR für jede weitere angefangene Stunde) Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern innerhalb der EWR (zzgl. ab einer 55,00 Stunde Bearbeitungszeit + 30,00 EUR für jede weitere angefangene Stunde) Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Eilüberweisung zur Bargeldauszahlung 7,50 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 1.1.2. Gutschrift einer Überweisung Der Überweisungsbetrag wird unverzüglich verfügbar gemacht, nachdem der Betrag auf dem Konto der Sparkasse eingegangen ist, im Falle des Eingangs einer Echtzeitüberweisung innerhalb von 10 Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister des Zahlers. Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet20 Gutschrift einer Entgelt in Euro Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse GiroClassic, Basiskonto 0,40 (SEPA-Überweisung) GiroBusiness 0,50 Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem je nach Betrag analog Abschnitt bb); cc) Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen GiroClassic, Basiskonto 0,40 Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) GiroBusiness 0,50 Echtzeitüberweisung mit IBAN in Euro GiroClassic, Basiskonto 0,40 (Überweisung) GiroBusiness 0,17 Wero-Zahlungsfunktion „Geld senden“, „auf Geld anfordern GiroClassic, Basiskonto 0,40 antworten“, „Geld spenden“ (Überweisung) GiroBusiness nicht möglich Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- je nach Betrag analog Abschnitt bb); cc) Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister 18 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. Nachbelastung durch Auslandsbank möglich. 19 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben. 20 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 11 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- je nach Betrag analog Abschnitt bb); cc) Mitgliedstaates lautet Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt erhoben: Courtage 0,025 % mind. 2,50 Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. Dienstleistung Preis in EUR 1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)21 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 221 sowie alle Überweisungen in und aus Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 23 1.2.1.Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. Bei Echtzeitüberweisungen in Euro zu SEPA-Teilnehmerstaaten und -gebiete außerhalb des EWR (SEPA- Drittstaaten) 24 beträgt die maximale Ausführungsfrist 10 Sekunden25. 1 b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. aaa) Bei einer Überweisung in der Kontowährung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte26 Zielland (Produkt) SHARE-Entgelt SEPA-Drittstaaten27 in Euro mit IBAN/BIC Zahlungsauftrag analog Abschnitt 1.1.1 aa) (SEPA-Überweisung) übrige Länder (sonstige Zahlungen) Zahlungsauftrag analog Abschnitt 1.1.1 b); bb), cc) bbb) Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte. Höhe der Entgelte28 Zielland (Produkt) Entgelt (inklusive Courtage) SEPA-Drittstaaten29 in Euro mit IBAN/BIC Zahlungsauftrag analog Abschnitt 1.1.1 aa) (SEPA-Überweisung) übrige Länder (sonstige Zahlungen) Zahlungsauftrag analog Abschnitt 1.1.1 b); bb), cc) 21 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie Serbien. 22 z. B. US-Dollar. 23 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 24 Dies sind derzeit: Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord- Mazedonien, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon und Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 25 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Instant Payments akzeptiert und der Sparkasse/Landesbank fristgemäß bestätigt. 26 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 27 Dies sind derzeit: Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord- Mazedonien, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon und Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 28 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 29 Dies sind derzeit: Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord- Mazedonien, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon und Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 12 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR ccc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung („DEBT“ bzw. „OUR“) Höhe der Entgelte 30 2 Zielland (Produkt) OUR-Entgelt (inklusive Courtage) SEPA-Drittstaaten31 in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Preise analog Abschnitt 1.1.1 b); bb), cc) übrige Länder (sonstige Zahlungen) Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“). bb) Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) aaa) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“) • 1: Zahler trägt alle Entgelte („DEBT“ bzw. „OUR“) • 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte („CRED“ bzw. „BEN“) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bbb) Entgelte 321 Entgeltregelung Zielland(Produkt) 0 („SHAR“ bzw. 1 („DEBT“ bzw. „SHARE“) „OUR“) SEPA-Drittstaaten33 - in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Zahlungsauftrag analog Preise analog Abschnitt - in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeitüberweisung) Abschnitt 1.1.1 aa) 1.1.1 b); bb), cc) Preise analog Abschnitt übrige Länder (sonstige Zahlungen) 1.1.1 b); bb), cc) Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1), außer 10,00 30 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 31 Dies sind derzeit: Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord- Mazedonien, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon und Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 32 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 33 Dies sind derzeit: Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord- Mazedonien, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon und Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 34 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 13 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Echtzeitüberweisungen: c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die 1,50 Sparkasse34 per Postversand Dienstleistung Preis in EUR Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 30,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern (zzgl. ab einer Stunde 55,00 Bearbeitungszeit + 30,00 EUR für jede weitere angefangene Stunde) Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 30,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern (zzgl. ab einer Stunde 55,00 Bearbeitungszeit + 30,00 EUR für jede weitere angefangene Stunde) Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen 1.2.2.Gutschrift einer Überweisung Der Überweisungsbetrag wird unverzüglich verfügbar gemacht, nachdem der Betrag auf dem Konto der Sparkasse eingegangen ist, im Falle des Eingangs einer Echtzeitüberweisung innerhalb von 10 Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister des Zahlers a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“) • 1: Zahler trägt alle Entgelte („DEBT“ bzw. „OUR“) • 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte („CRED“ bzw. „BEN“) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung „0“ („SHAR“ bzw. „SHARE“) können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ („CRED“ bzw. „BEN“) können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Entgelte35 0 2 Bei einer Entgeltregelung „0“ oder „2“ („SHAR“ bzw. „SHARE“ oder „CRED“ bzw. „BEN“) werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet, - die vom Überweisungsbetrag zugeschlagen „0“ oder abgezogen „2“ werden: Entgelt in EUR Absenderland/Währung bis 500 EUR über 500 EUR SEPA-Drittstaaten36 - in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,15 % mind. 12,00 EUR, - in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeitüberweisung) 7,50 max. 400,00 EUR übrige Länder 35 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 36 Dies sind derzeit: Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord- Mazedonien, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon und Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 14 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2), 10,00 außer Echtzeitüberweisungen. Zusätzliches Entgelt für den Erhalt des Eingangs (bei Entgeltregelung 0 oder 2) Courtage +0,025 %; in einer anderen Währung als Kontowährung, außer Echtzeitüberweisungen. mind. 2,50 Dienstleistung Preis in EUR 2. Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)37 12 2.1.1.SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen382 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in EUR SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse GiroClassic, Basiskonto 0,40 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Giro Business 0,50 c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis- 1,50 Lastschrift39 durch die Sparkasse per Postversand Unterrichtung über die Nichteinlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift unentgeltlich aufgrund einer vom Zahler veranlassten Sperre per Postversand Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten 10,00 Mandats-Widerrufs 2.1.2.SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 4049 3 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von Entgelt in EUR SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse GiroClassic, Basiskonto 0,40 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister GiroBusiness 0,50 c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen- 1,50 Lastschrift durch die Sparkasse bei Postversand 37 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie Serbien. 38 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 39 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 40 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 15 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten 10,00 Mandats-Widerrufs Dienstleistung Preis in EUR 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. 2.2.1.SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen41375 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in EUR GiroClassic, Basiskonto 0,40 SEPA-Drittstaaten42 Giro Business 0,50 b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift 1,50 durch die Sparkasse43 per Postversand Unterrichtung über die Nichteinlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift unentgeltlich aufgrund einer vom Zahler veranlassten Sperre per Postversand Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten 10,00 Mandats-Widerrufs 2.2.2.SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen44 3 3 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in EUR GiroClassic,Basiskonto 0,40 SEPA-Drittstaaten45 Giro Business 0,50 b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen- 1,50 Lastschrift durch die Sparkasse per Postversand Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten 10,00 Mandats-Widerrufs 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften 2.3.1.SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden spätestens 2 Geschäftstage vor Lastschriften Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift 41 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 42 Dies sind derzeit: Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord- Mazedonien, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon und Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 43 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 44 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 45 Dies sind derzeit: Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord- Mazedonien, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon und Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 16 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 2.3.2.SEPA-Firmen-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden spätestens 2 Geschäftstage vor Lastschriften Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift Dienstleistung Preis in EUR 2.4. Lastschrifteinzug46 2.4.1. Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift 0,40 - beleglos GiroClassic, Basiskonto b) Sammelauftrag 0,00 • zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift 0,40 - beleglos GiroClassic, Basiskonto 2.4.2. Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift 0,15 - beleglos GiroBusiness b) Sammelauftrag 0,00 • zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift 0,17 - beleglos GiroBusiness 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1. Mastercard/Visa Card Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten) 47 3 a) Ausgabe einer Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) Mastercard Standard/Visa Standard - Hauptkarte (Verzicht auf Jahresgebühr bis zum 25. Geburtstag. 2 jährlich 42,00 Gültig für Bestellungen ab dem 01.08.2023) - Zusatzkarte jährlich 42,00 Mastercard Gold/Visa Gold - Hauptkarte jährlich 84,00 - Zusatzkarte jährlich 84,00 Mastercard Business Standard jährlich 42,00 Mastercard Business Gold jährlich 84,00 b) Ausgabe einer Mastercard Basis (Debitkarte) nicht verfügbar 46 Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 47 Die nachfolgenden Entgelte unter Nr. 3.1 e) bis l) gelten für alle unsere aufgeführten Kartenprodukte von Mastercard und Visa Card, soweit für die jeweilige Karte keine eigenständige Regelung erfolgt. 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 17 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR b) Ausstattung von Mastercard/Visa Card Kartenprodukten nicht verfügbar (Kreditkarte) mit Motiv als Picture Card c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte unentgeltlich für eine Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Mastercard/Visa Card soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung - bei Vergessen der PIN - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Mastercard/Visa Card d) Postversand nicht abgeholter Kartenabrechnungen für eine Portokosten Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) 48 31 e) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats der Portokosten Kartenabrechnung für eine Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung per Postversand f) Sperren einer Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkarten- und Debitkartenbedingungen und eine daraufhin erfolgte Sperre sind unentgeltlich) g) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) zum Bezahlen in Euro 49 unentgeltlich im EWR50 h) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung51 im EWR52 - Währungsumrechnungsentgelt53 1,10 % des Umsatzes 48 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 49 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 50 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie Serbien. 51/54 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 52/55 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie Serbien. 53 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 18 B. Girokonto und Zahlungsverkehr i) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) zum Bezahlen in 1,10 % des Umsatzes Fremdwährung54 außerhalb des EWR 55 3 j) Bargeldauszahlung mit der Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) Dienstleistung Preis in EUR k) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer 5,00 Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN)56 Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist unentgeltlich. 3.2. Sparkassen-Card (Debitkarte) a) Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) - Sparkassen-Card (Debitkarte) für Privatkonto pro Jahr 10,00 - Sparkassen-Card (Debitkarte) für Geschäftskonto pro Jahr 12,00 a) Hinweis: Gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse jährlich 5,00 sind. b) Täglicher Verfügungsrahmen der Sparkassen-Card (Debitkarte)57 3 3 Der tägliche Verfügungsrahmen für die Sparkassen-Card (Debitkarte) beträgt je nach Einsatz58: 0: 4 - Bargeldauszahlung an Geldautomaten59 - an Geldautomaten der Kreissparkasse Waiblingen bis zu 1.000,00 - an fremden Geldautomaten im Inland 4 bis zu 500,00 - an fremden Geldautomaten im Ausland bis zu 500,00 - Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und bis zu 5.000,00 Dienstleistungsunternehmen60 sowie Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Online-Handel) - Eingabe von Überweisungen an Selbstbedienungsterminals der Sparkasse 61 4 bis zu 20.000,00 56 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B II 3.1 d) auf Kundenwunsch beantragt wurde. 57 Im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze des Kontos, d.h. im Rahmen des Kontoguthabens oder einer eingeräumten Kontoüberziehung gilt der tägliche Verfügungsrahmen der Karte unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Karte. Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. Für Änderungen des Verfügungsrahmens sind die Regelungen in Nr. 2 AGB-Sparkassen maßgeblich. 58 Soweit die Karte und die Terminals bzw. Geldautomaten für den jeweiligen Einsatz ausgestattet sind. 59 Das Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 60 Das Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein. 61 Nur mit einer physischen Karte möglich. 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 19 B. Girokonto und Zahlungsverkehr c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für unentgeltlich eine Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Sparkassen-Card (Debitkarte) soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Sparkassen-Card (Debitkarte) d) Sperren einer Sparkassen-Card (Debitkarte) auf Veranlassung und im unentgeltlich Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card (Debitkarte) und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich) Dienstleistung Preis in EUR e) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in unentgeltlich Euro62 im EWR-Raum 63 4 f) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum 1,60 % des Umsatzes Bezahlen in Fremdwährung64 im EWR 65 45 g) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum 1,60 % des Umsatzes Bezahlen in Fremdwährung66 außerhalb des EWR67 4 h) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4.) i) vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer 5,00 Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z.B. Vergessen der PIN)68 Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse/Landesbanken ist unentgeltlich. 62 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 63 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie Serbien. 64 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 65/67 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie Serbien. 66 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 68 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B II 3.2 c) auf Kundenwunsch beantragt wurde. 69 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 20 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 3.3. Bargeldauszahlung69 a) Bargeldauszahlungen an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten - mit unserer Sparkassen-Card (Debitkarte) --------- unentgeltlich - mit unserer Mastercard (Kreditkarte) entfällt 4,00 % des Umsatzes - mit unserer VisaCard (Kreditkarte) entfällt 4,00 % des Umsatzes Dienstleistung Preis in EUR b) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card am Schalter am Geldautomaten (Debitkarte) bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR70) - bei Sparkassen und Landesbanken, die am entfällt unentgeltlich Heimatsparkassenmodell teilnehmen - bei ZD im EWR, die ein direktes Kundenentgelt71 erheben: Verfügungen in Euro72 - im girocard-System entfällt unentgeltlich - im Maestro/Visa Debit-System entfällt 1,00 % des Umsatzes mind. 7,50 - bei ZD im EWR, die kein direktes Kundenentgelt73 erheben: Verfügungen in Euro74 - im Maestro/Visa Debit-System entfällt 1,00 % des Umsatzes mind. 7,50 - bei ZD im EWR im Maestro/Visa Debit-System in entfällt 8,00 Fremdwährung75 - bei ZD außerhalb des EWR in Fremdwährung76 im entfällt 8,00 Maestro/Visa Debit-System c) Bargeldauszahlung mit Mastercard/Visa am Schalter am Geldautomaten Card Kartenprodukten (Kreditkarte) bei Fremden ZD an eigene Kunden im Inland und Ausland - mit unserer Mastercard/VisaCard (Kreditkarte) - im Inland 4,00 % des Umsatzes 4,00 % des Umsatzes - im Ausland 3.00 % des Umsatzes 3.00 % des Umsatzes* * Unentgeltlich für Kunden mit einer Mastercard Gold bei Bargeldauszahlungen im Ausland. Für Kunden mit einer Mastercard Standard sind 5 Bargeldauszahlungen pro Jahr im Ausland unentgeltlich. Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 3.4. Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag (Debit- und Kreditkarten) wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in EUR max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer anderen max. 4 Geschäftstage EWR-Währung77 als EUR Kartenzahlungen außerhalb des EWR Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. unabhängig von der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II. 7. 4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte 78 43 70 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie Serbien. 71 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 72/74 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 21 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR 4.1. Bargeldeinzahlung79 Bargeldeinzahlung auf eigenes Geschäftskonto108 3,00 Bargeldeinzahlung auf eigenes Privatkonto bei GiroClassic, Basiskonto 0,40 Hinweis: Das Entgelt wird durch den Zahlungsdienstleister nicht erhoben, sofern ein Verbraucher die Bargeldeinzahlung auf ein im Soll befindliches Konto vornimmt. Insgesamt 5 Freiposten bei Kapitel B Nummer II. 4.1/4.2 pro Monat am Schalter für Privatkunden. Bargeldeinzahlung eigener/fremder Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns und anderen Zahlungsdienstleistern nicht möglich Bei Bargeldeinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter Kapitel B Nummer II. 1.1.1. a) und Kapitel B Nummer II. 1.2.1 a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. 4.2. Bargeldauszahlung80 Von Konten bei uns (die nicht von Kapitel B Nummer II.3.4 erfasst ist) Bargeldauszahlung vom eigenen Geschäftskonto 3,00 Ausgabe einer Münzrolle vom eigenen Geschäftskonto (zzgl. zur Bargeldauszahlung) 0,60 Bargeldauszahlung vom eigenen Privatkonto bei GiroClassic, Basiskonto 0,40 Hinweis: Insgesamt 5 Freiposten bei Kapitel B Nummer II. 4.1/4.2 pro Monat am Schalter für Privatkonten. 5. Online-Banking, Electronic Banking, Firmenkundenportal und Wero 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) - Bereitstellung einer kontounabhängigen Banking-Card zur Verwendung 8,00 im Online-Banking 5.2. Electronic Banking für Unternehmer Zugangsverwaltung für EBICS - Einrichtung: Kunden ID (inkl. bis zu 5 Teilnehmern und Konten) 50,00 - Einrichtung: zusätzliche Kunden ID (inkl. bis 5 Teilnehmer und Konten) 50,00 - Einrichtung: Konto 5,00 - Einrichtung: Teilnehmer ID 5,00 - Sonstige Änderungen (Geschäftsvorfälle, Bereitstellungen, Löschungen, 15,00 usw.) je Vorgang - Umsatzbereitstellung je eingebundenem Konto pro Kalendermonat 7,50 Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 81 3 - Elektronischer Kontoauszug im ISO20022-Format camt.053 pro Kontonummer und mtl. 7,50 je Übertragungs-/Sicherungsverfahren für Servicerechenzentren, z.B. DATEV. - je Bereitstellung Haben-Avis für Echtzeitüberweisungen (STM/DE/SCI/camt.054/ZIP bzw. C5N) 0,05 via EBICS-Server 73 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 75/76 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 77 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 78 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 79/80 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 81 Gegenüber Verbrauchern sowie gegenüber Kunden, welche keine Verbraucher sind und mit denen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde gilt Folgendes: Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht). 108 Zzgl. Der Preise für Münzgeldeinzahlungen siehe Kapitel E Sonstiges Punkt IV des Preis und Leistungsverzeichnisses. 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 22 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS82 • Beauftragung mittels FinTS: - Einzelüberweisung - SEPA-Überweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten83 GiroBusiness 0,17 - Echtzeitüberweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten84 GiroBusiness 0,17 - SEPA-Überweisung in Euro in SEPA-Drittstaaten85 GiroBusiness 0,15 - Echtzeitüberweisung in Euro in SEPA-Drittstaaten86 GiroBusiness 0,17 - Sammelüberweisung - SEPA-Überweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten87 - je Sammelbuchung GiroBusiness 0,17 - je Einzelauftrag GiroBusiness 0,17 - SEPA-Überweisung in Euro in SEPA-Drittstaaten88 - je Sammelbuchung GiroBusiness 0,17 - je Einzelauftrag GiroBusiness 0,17 - Echtzeitüberweisung S in Euro innerhalb EWR-Staaten89 E - je Sammelbuchung GiroBusiness 0,17 P - je Einzelauftrag GiroBusiness 0,17 A - Echtzeitüberweisung - in Euro in SEPA-Drittstaaten90 -Üje Sammelbuchung GiroBusiness 0,17 -b je Einzelauftrag GiroBusiness 0,17 e - Entgelt S für den elektronischen Statusreport bezüglich des rE Bearbeitungsstandes von Echtzeit-Sammelüberweisungen w -P e je für den Kunden bereit gestellte Status-Report-Nachricht GiroBusiness 0,07 A - Lastschrifteinzug i- - s im Ü SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften u innerhalb b EWR-Staaten91 -n e je Sammelbuchung GiroBusiness 0,17 g -r je Einzelauftrag GiroBusiness 0,17 i - w im n SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften in SEPA- e Drittstaaten 92 E i -u je Sammelbuchung GiroBusiness 0,17 s -ru je Einzelauftrag GiroBusiness 0,17 - o n SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften im iinnerhalb g EWR-Staaten93 n -i je Sammelbuchung GiroBusiness 0,17 n -n e je Einzelauftrag GiroBusiness 0,17 - E im ru SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren in SEPA-Drittstaaten 94 -h je Sammelbuchung GiroBusiness 0,17 r -a o je Einzelauftrag GiroBusiness 0,17 li • Beauftragung mittels EBICS (ELKO): b n - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei unentgeltlich E S - Datenfernübertragung W mit elektronischer Unterschrift je Datei unentgeltlich E R - Überweisungen P - -A SEPA-Überweisung in Euro innerhalb von EWR-Staaten95 -S - je Sammelbuchung GiroBusiness 0,17 t -D a je Einzelauftrag GiroBusiness 0,17 - rSEPA-Überweisung a in Euro in SEPA-Drittstaaten96 i -t je Sammelbuchung GiroBusiness 0,17 t -e t je Einzelauftrag GiroBusiness 0,17 n s 7 101 580.000 (Fassung t5 gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 23 a B. Girokonto und Zahlungsverkehr - Echtzeitüberweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten97 - je Sammelbuchung GiroBusiness 0,17 - je Einzelauftrag GiroBusiness 0,17 - Echtzeitüberweisung in Euro in SEPA-Drittstaaten 98 - je Sammelbuchung GiroBusiness 0,17 - je Einzelauftrag GiroBusiness 0,17 - Entgelt für den elektronischen Statusreport bezüglich des Bearbeitungsstandes von Echtzeit-Sammelüberweisungen - je für den Kunden bereit gestellte Status-Report-Nachricht GiroBusiness 0,07 - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften innerhalb EWR-Staaten99 - je Sammelbuchung GiroBusiness 0,17 - je Einzelauftrag GiroBusiness 0,17 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften in SEPA- Drittstaaten100 - je Sammelbuchung GiroBusiness 0,17 - je Einzelauftrag GiroBusiness 0,17 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften innerhalb EWR-Staaten101 - je Sammelbuchung GiroBusiness 0,17 - je Einzelauftrag GiroBusiness 0,17 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften in SEPA- Drittstaaten102 - je Sammelbuchung GiroBusiness 0,17 - je Einzelauftrag GiroBusiness 0,17 - ZZahlungen aus elektronischen Zahlungssystemen a- je Sammelbuchung GiroBusiness 0,17 h - je Einzelauftrag GiroBusiness 0,17 l _________________________________________________________________________________________________________ 82 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurden und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinzüge werden Entgelte nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 83/84/87 g derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, EWR-Staaten e Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, n Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien,a Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie Serbien. 85/86 Dies sind derzeit: Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord- Mazedonien, San u Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon und Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.. 88/90 s Dies sind derzeit: Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord- Mazedonien, San 89/91 e Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon und Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. EWR-Staaten l derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, e Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien,k Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie Serbien. 92 t Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord- Dies sind derzeit: Mazedonien, San r Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon und Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 93/95 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, o Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, n Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, 94 i Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie Serbien. Dies sind derzeit: s Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord- Mazedonien, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon und Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 96 c Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord- Dies sind derzeit: Mazedonien, San h Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon und Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 97 EWR-Staatenederzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, n Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien,Z Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie Serbien. 98/100/102 a derzeit: Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord- Dies sind Mazedonien, San h Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon und Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 99/101 EWR-Staaten l derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, u Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie Serbien. g 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 24 s s B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR 5.4. Firmenkundenportal Bereitstellung einer kontounabhängigen Banking-Card zur Verwendung 8,00 im Firmenkundenportal 5.5. Wero 5.5.1. Limite a) Für die Wero-Zahlungsfunktionen „Geld senden“, „auf Geldanforderungen antworten“ und „Geld spenden“ (Überweisung) besteht pro teilnehmendem Zahlungskonto für jede verfügungsberechtigte Person (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) ein Wero-Tageslimit in Höhe von 2.000 EUR für alle Wero-Zahlungen pro Tag. b) Für die Wero Zahlungsfunktion „E-Commerce und M-Commerce“ (Überweisung) besteht pro teilnehmendem Zahlungskonto für jede verfügungsberechtigte Person (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) ein Wero-Tageslimit in Höhe von 2.000 EUR für alle Wero-Zahlungen pro Tag. Der maximale Betrag für Wero-Zahlungen kann, soweit verfügbar, durch personenbezogene Limite zusätzlich beschränkt sein. c) Sofern der Kunde nach seinem alleinigen Ermessen einen per Echtzeitüberweisung versendbaren niedrigeren Höchstbetrag festgelegt hat (vgl. Anmerkung bei Kapitel B Nummer II.1.), gilt dieser auch für Wero-Zahlungen. 5.5.2. Entgelte Die Entgelte für Wero richten sich nach dem vereinbarten Kontopreismodell gemäß Teil B.I. und ggf. ergänzend aus Teil B.II. 5.5.3. Ausführungsfrist siehe Teil B.II.1.1.1. a) 5.5.4. Annahmezeiten siehe Teil B. II. 7. 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 25 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 6.1. Kartengestützte Zahlungsdienste Umsätze mit der Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) und mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) innerhalb des EWR103 in EWR-Fremdwährung104 werden zum zuletzt verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) umgerechnet. Die Euro-Referenzwechselkurse der EZB sind unter https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/index.en. html abrufbar. Umsätze mit der Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) in EWR-Fremdwährung außerhalb des EWR und/oder in Drittstaatenwährung105 werden zum Referenzwechselkurs von Mastercard/Visa umgerechnet. Der von Mastercard/Visa festgelegte Referenzwechselkurs ist auf Anfrage erhältlich. Umsätze mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) im Maestro/Visa Debit-System in EWR-Fremdwährung außerhalb des EWR und/oder in Drittstaatenwährung werden zu den Maestro/Visa-Wechselkursen umgerechnet. Die Maestro/Visa-Wechselkurse sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen veröffentlicht. Änderungen der jeweiligen (Referenz-)Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fremdwährungsumrechnung ist die Einreichung des Umsatzes zur Abrechnung durch das Vertragsunternehmen. Dieser Zeitpunkt muss nicht dem Zeitpunkt des Einsatzes der Karte entsprechen. 6.2. Sonstige Zahlungsdienste Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. ____________________________________________________ 103 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie Serbien. 104 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 105 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 26 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - 24. und 31. Dezember, - allen weiteren gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg. Abweichend davon ist für Bargeldein- und -auszahlungen an eigenen Geldautomaten jeder Tag, an dem der Geldautomat betrieben wird, ein Geschäftstag. Während der Dauer der Wartungsfenster für elektronische Zugänge findet kein Geschäftsbetrieb statt. Wartungsfenster werden im vereinbarten Zugangsweg mitgeteilt. Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (Cut- Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Cut-Off-Zeiten angegeben sind oder eine Echtzeitüberweisung autorisiert wird) Geschäftsstelle: 11:00 Uhr SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: 20:00 Uhr Datenfernübertragung: Telefon-Banking: Echtzeitüberweisungen über die Es gibt keine Annahmefristen oder Cut-Off-Zeiten. vereinbarten Zugangswege Geschäftstag ist jeder Tag eines Jahres rund um die Uhr (einschließlich Wero- Zahlungsaufträge): III. Scheckverkehr Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I. 1 bis I. 3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Allgemein Scheckeinlösung/Scheckeinzug (Inland) - GiroClassic, Basiskonto 0,40 - GiroBusiness 0,50 Scheckvordrucke unentgeltlich Zusendung von Scheckvordrucken im Auftrag des Kunden unentgeltlich Bereitstellung eines bestätigten LBBW/Bundesbank-Schecks* 20,00 * bei Geschäftskunden zzgl. MwSt. Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute Buchungstag - Eingang vorbehalten Buchungstag + 2 Tage - Inkasso Buchungstag - Scheckeinlösung Buchungstag 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 27 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland 106 79 bis 500,00 EUR 7,50 EUR per Scheck, per Barscheck in EUR 0,15 % des Scheckbetrages mind. darüber hinaus 12,00 EUR, max. 400,00 EUR Bei Fremdwährung zzgl. 0,025% des Scheckbetrages, mind. in Fremdwährung 2,50 EUR Courtage, zzgl. evtl. in Rechnung gestellte fremde Bankgebühren. 2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland bis 500,00 EUR 7,50 EUR per Scheck, per Barscheck in EUR 0,15 % des Scheckbetrages mind. darüber hinaus 12,00 EUR, max. 400,00 EUR Bei Fremdwährung zzgl. 0,025 % des Scheckbetrages, mind. In Fremdwährung 2,50 EUR Courtage, zzgl. evtl. in Rechnung gestellte fremde Bankgebühren. zzgl. fremde Kosten die uns von Drittbanken in Rechnung gestellt werden 2.3. Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. 106 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 28 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Dienstleistung Preis in EUR I. Sparkonto 1. Kennwortvereinbarung unentgeltlich 2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) - Erster Tag der Verzinsung Einzahlungstag - Letzter Tag der Verzinsung Tag vor dem Auszahlungstag II. Wertpapiere 1. Depotleistungen Classic, Trading, Premium Hinweis: Für Kunden bis zum 25. Geburtstag wird keine Bestandsverwahrung, Depotgrundbetrag und Grundbetrag je Posten berechnet (gültig für Modelle Classic und Trading). Danach gelten die genannten Konditionen des Depotmodells Classic- bzw. Trading. Der Jahrespreis für die Depotgebühren (Bestandsverwahrung, Depotgrundpreis und Grundbetrag je Posten) wird erstmalig im Jahr des 25. Geburtstages berechnet und im Jahresdepotauszug ausgewiesen. Gültig für Depoteröffnungen ab dem 01.08.2023. - Depotentgelt – Depotmodell Classic - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestands am 30.12. - Bestandsverwahrung bis unter 50.000 EUR 0,20 % vom Kurswert - Bestandsverwahrung bis unter 150.000 EUR 0,18 % vom Kurswert - Bestandsverwahrung ab 150.000 EUR 0,16 % vom Kurswert - Zzgl. Depotgrundbetrag 19,90 - Entfall Depotgrundbetrag ab min. 100 EUR Sparplan mtl (VL-Sparverträge zählen nicht als Sparpläne) - Zzgl. Grundbetrag je Posten 3,00 - Depotentgelt – Depotmodell Trading - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestands am 30.12. - Bestandsverwahrung 0,20 % vom Kurswert - Zzgl. Depotgrundbetrag 39,90 - Entfall Depotgrundbetrag ab 5 Transaktionen (Kauf, Verkauf, Zeichnung), pro Kalenderjahr Hinweis: Sparpläne und VL-Sparverträge, Orders aus Kapitalmaßnahmen und Bezugsrechten zählen nicht als Transaktionen - Zzgl. Grundbetrag je Posten 3,00 - Depotentgelt – Depotmodell Premium - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestands am 30.12. - Bestandsverwahrung 1,25 % vom Kurswert mind. 300,00 Hinweis: Pro Kunde kann nur ein Depotmodell Premium abgeschlossen werden. 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 29 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Transaktionsleistungen Preise für den An- und Verkauf von Wertpapieren im Depotmodell: Classic Trading Premium Vertriebsweg / Filiale / Filiale / Berater Online Filiale / Berater / Auftragserteilung über Berater / beratungsfrei Online (Börsentransaktionen) Online Aktien, Investmentfonds, 1,00 % vom 1,00 % vom 0,60 % vom Wertpapiertrans- Zertifikate, Optionsscheine Kurswert / Kurswert bis unter Kurswert bis unter aktionen bis max. 60 Grundpreis 10.000 EUR / 10.000 EUR / Transaktionen p.a. pro 0,90 % vom 0,50 % vom inklusive. / Festverzinsliche Wertpapiere Transaktion Kurswert bis unter Kurswert bis unter Danach gelten die 9,90 EUR 25.000 EUR / 25.000 EUR / Transaktionspreise 0,80 % vom 0,40 % vom des Depotmodells Kurswert ab Kurswert ab Trading. 25.000 EUR / 25.000 EUR / Variabel verzinsliche Wertpapiere Grundpreis pro Grundpreis pro Transaktion Transaktion 4,90 EUR 4,90 EUR Erwerb und Rückgabe von Investmentfonds Außer- Organisationseigene zum jeweils gültigen Ausgabepreis zum jeweils gültigen Anbieter 107 börslich zum jeweils gültigen Rücknahmepreis Ausgabepreis abzgl. 79 Zuwendungen an die Sparkasse. Zum jeweils gültigen Rücknahmepreis Organisationsfremde zum jeweils gültigen Ausgabe-/Rücknahmepreis bei zum jeweils gültigen Anbieter Trading Fonds zzgl./abzgl. 1,00 %. Ausgabepreis abzgl. Zuwendungen an Bei Fonds „zurzeit ohne Ausgabeaufschlag“ die Sparkasse. zzgl./abzgl. Transaktionspreis und Grundpreis nach Zum jeweils gültigen Depotmodell. Rücknahmepreis Wertpapier-Sparplan in Aktien, 1,00 EUR zzgl. 0,50 % vom Kurswert ETF/ETC und Zertifikaten VL-Sparvertrag (Mindestbetrag Vertragspreis/Servicepauschale 20,00 EUR p.a. 5,00 EUR monatlich) Ausübung von Bezugsrechten Entgelt pro Transaktion in Euro sind 1,00 % vom Kurswert Umtausch-/Übernahme- des bezogenen Wertpapiers. /Rückkaufangebot; Für den Kauf/Verkauf von Bezugs- und Teilrechten 5,00 EUR. Optionsscheinausübung Zzgl. Börsenentgelte und fremde Kosten. unentgeltlich Depotübertragung Hinweis: Zeitanteilige Berechnung des Depotpreises an Drittinstitute 107 Investmentfonds der DekaBank und Kooperationspartner der DekaBank. 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 30 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft 2. Depotleistungen S-Neo108 Depotentgelt / Depotgrundpreis p.a. 0,00 Euro Verwahrung & Verwaltung von Wertpapieren Grundpreis p.a. je Posten 0,00 Euro Bestandsverwahrung p.a. (Girosammel, Streifband, Sonderverwahrung und 0,00 Euro Wertpapierrechnung) vom Kurswert Transaktionsleistungen Preise für den An- und Verkauf von Wertpapieren Vertriebsweg / Auftragserteilung Sparkassen-APP109 Handel (alle vertraglich zugelassenen Finanzinstrumente) 1,00 Euro Ausübung von Bezugs-/Teilrechten 0,00 Euro Umtausch-/Übernahme -/Rückkaufangebot 0,00 Euro Wertpapier-Sparplan (alle vertraglich zugelassenen Finanzinstrumente) 110 79 0,00 Euro Limite: Erteilung und Löschung 0,00 Euro Depotübertragung nur fremde Kosten Transaktionsleistungen für andere Finanzinstrumente Preise für den Verkauf von Wertpapieren Vertriebsweg / Auftragserteilung Sparkassen-APP109 Handel (für andere Finanzinstrumente) 110 1,00 Euro 108 Pro Kunde kann nur ein Depotmodell S-Neo abgeschlossen werden. Voraussetzung ist ein hauseigenes Giro- oder Geldmarktkonto, ein Online-Banking-Zugang in Verbindung mit der Sparkassen-APP sowie Volljährigkeit des Depotinhabers. 109 Ausschließlich über die Sparkassen-APP (Application) können vom Kunden selbst Aufträge erteilt werden. 110 Besonderheit Investmentfonds: Für den Erwerb und die Rückgabe von Investmentfonds, sofern nicht gemäß vereinbartem Depotmodell über Tradegate Exchange ausgeführt, wird der jeweilige gültige Ausgabepreis bzw. die jeweils gültigen Rücknahmepreise abzgl. Rücknahmeabschlag des Anbieters verrechnet. 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 31 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft 3. Sonderleistungen im Auftrag des Kunden Effektive Stücke 1,19 % des EUR-Gegenwertes, Auslieferung (zzgl. fremde Kosten) mind. 119,00 EUR Dublikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 10,00 EUR zzgl. MwSt. Antrag auf Quellensteuerrückerstattung – je Antragsverfahren zwischen 45,00 EUR und 450,00 EUR zzgl. MwSt. 4. Fremdkosten inländische und ausländische Börsen sowie sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten und Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes / Drittlandes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. 5. Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt ein Umlagepreis an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. 6. Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preisaushang bzw. Preis- und Leistungsverzeichnisses aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichen Interesse erbracht werden und die, nach dem Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Sparkasse ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmung angemessenes Entgelt verlangen. 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 32 D. Kredite Dienstleistung Preis in EUR I. Kredite - Mit veränderlicher Verzinsung, als Rahmen mit revolvierender Inanspruchnahme, - mit fester Sollzinsbindung zur einmaligen Inanspruchnahme, Kreditbetrag ab 1.000 EUR, 12 bis 120 Monate Laufzeit - Entgeltberechnung gemäß einzelvertraglicher Vereinbarung II. Bankbürgschaft / Garantie (Aval) Privatkunden, Firmenkunden* 2,50 % p.a. zzgl. Erstellungspreis für Garantieurkunde im Ausland auf Anfrage zzgl. Mindestprovision bei gewerblichen Avalrahmen 0,50 % p.a. zzgl. Mindestprovision pro Quartal bei Einzelbürgschaften 25,00 * ggf. zzgl. MwSt. 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 33 E. Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I. 1 bis I. 3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. I. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Dienstleistungen - Telefonate unentgeltlich - Telefaxe unentgeltlich - Fernschreiben unentgeltlich - Fotokopien unentgeltlich - Nachforschungen - zur vermeintlich nicht ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen unentgeltlich (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen je nach Aufwand 45,00 EUR/Stunde (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Im grenzüberschreitenden Geschäft kann es zu erhöhten Aufwendungen kommen, die separat in Rechnung gestellt werden. II. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.4, B.I.5, B II.3.1 f, B.II.5.2 oder C.II.1 erfasst) - Ersatzsteuerbescheinigung (je Bescheinigung) 10,00* * ggf. zzgl. MwSt. III. Bankauskunft im Auftrag des Kunden - im Inland 30,00* - im Ausland 30,00* - Bestätigung, auch für Studenten/Auslandsaufenthalte 20,00 * zzgl. MwSt. Im grenzüberschreitenden Geschäft kann es zu erhöhten Aufwendungen kommen, die separat in Rechnung gestellt werden. IV. Bargeldgeschäfte Münzgeldeinzahlung / Hartgeldeinzahlung Betrag der Einzahlung (pro Kalendertag) Entgelte je Einzahlung bis zu 300,00 EUR 3,00 EUR ab 300,01 EUR bis zu 3.000,- EUR 1,00% vom Einzahlungsbetrag ab 3000,01 EUR Individuelle Vereinabrung 101 580.000 (Fassung gültig ab Juli 2026) © Deutscher Sparkassenverlag 34