S Sparkasse Aachen Bedingungen zum S-POOL-Konto S Sparkasse Aachen RAHMENBEDINGUNGEN ZUM S-POOL KONTO STAND: JANUAR 2025 1. Die Sparkasse Aachen und der/die Kontoinhaber/in schlie- sprechenden Bedingungen. Falls ein Kooperationspartner ßen einen Vertrag über das Service-Paket S-POOL zum seine Leistungen im Rahmen von S-POOL einstellt, wird Konto. Aufgrund dieser Vereinbarung hat der Kunde die das Konto ohne diese Leistungen fortgeführt. Neue Leis- Möglichkeit, die Produkte des S-POOL Kontos zu nutzen tungen stehen ab Einführung allen Nutzern zur Verfügung. und Mehrwertleistungen durch Vorlage der S-POOL Kun- denkarte bei den angeschlossenen Kooperationspartner 5. Soweit die Sparkasse Aachen sich zur Abwicklung der bzw. persönlich, per Telefon, per Brief oder über das Inter- Leistungen eines Kooperationspartners bedient, erklä- net zu erhalten. ren sich der Kunde und der Partner mit dem gegenseiti- gen Datenaustausch und der Datenspeicherung auch ins 2. Maßgebend für die Geschäftsverbindung sind die allge- bzw. im Ausland einverstanden. Die Kooperationspartner meinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sparkasse Aa- haben sich gegenüber der Sparkasse Aachen zum Schutz chen. der Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung ver- pflichtet. Bei den Daten handelt es sich ausschließlich 3. Die Sparkasse Aachen bietet die Serviceleistungen über um personenbezogene Daten wie Kunden-, Konten- und ein Dienstleistungsunternehmen (S-Markt & Mehrwert Kartendaten. In diesem Rahmen entbindet der Kunde GmbH & Co. KG – S-MM, Grenzstraße 21, 06112 Halle die Sparkasse Aachen zugleich vom Bankgeheimnis. Das (Saale)) an. Die Sparkasse Aachen tritt bei den Leistungen Einverständnis zum Datenaustausch und der Datenspei- rund um Freizeit und Reise, Sicherheit und Service nur als cherung kann vom Kunden und vom Partner jederzeit mit Vermittler auf. Die Sparkasse Aachen haftet auf Schaden- sofortiger Wirkung widerrufen werden. Bei einem Widerruf ersatz nur, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur wird die Sparkasse Aachen den Vertrag über das S-POOL Last fällt. Die Haftung der Sparkasse Aachen für Mangelfol- Konto unverzüglich kündigen, da sie die vereinbarten Leis- geschäden ist ausgeschlossen. Die Sparkasse Aachen haf- tungen nicht mehr erbringen kann. tet als Vermittler nicht für die Erfüllung der Ausführungs- geschäfte, für Schlechtleistungen und für Schäden durch 6. Der Kontoinhaber ermächtigt die Sparkasse Aachen, den die eingesetzten Kooperationspartner. Für Mängel in der Betrag für das Service-Paket sowie Beiträge, die im Zusam- Richtigkeit der von den ausführenden Kooperationspart- menhang mit S-POOL für zusätzlich genutzte Leistungen nern gemachten Angaben über Preise und Geschäfts- anfallen und nicht direkt beglichen werden, durch Last- bedingungen übernimmt die Sparkasse Aachen keine schrift vom Konto einzuziehen. Die Einzugsermächtigung Haftung. Nur sofern ein Verschulden bei der Auswahl der gilt auch zugunsten des beauftragten Dienstleistungs- Kooperationspartner nachgewiesen werden kann, kann unternehmens. Wenn das Kundenkonto die erforderliche eine Haftung der Sparkasse Aachen entstehen. Deckung nicht aufweist, besteht seitens der Sparkasse Aachen keine Verpflichtung zur Einlösung der Lastschrift. 4. Bei Nutzung der Leistungen gelten zusätzlich die Bedin- Sofern die Sparkasse Aachen der S-MM oder einem Dienst- gungen für Premium-Mehrwertleistungen sowie die AVB leistungsunternehmen gegenüber zur Bezahlung der vom zur Handyversicherung. Im Kontopaket ist auch eine Aus- Kontoinhaber in Anspruch genommenen Leistungen ver- landsreisekrankenversicherung enthalten. Vertragspartner pflichtet ist, verpflichtet sich der Kontoinhaber gegenüber ist die Union Krankenversicherung – UKV. Es gelten die ent- der Sparkasse Aachen zur Erstattung dieser Kosten. 1 BEDINGUNGEN FÜR PREMIUM-MEHRWERTLEISTUNGEN SCHUTZ FÜR ALLE ZAHLUNGSKARTEN, HANDYKARTENSCHUTZ (IM RAHMEN DER HANDY-LAPTOPVERSICHERUNG), S-FUNDSERVICE, TRANSFERKOSTENRÜCKERSTATTUNG, AUFTRAGS-SERVICE (CONCIERGE, VIP-SERVICE) NOTGELD- SERVICE (IM RAHMEN DER NOTGELDVERSICHERUNG), TÜRÖFFNUNGS-NOTDIENST STAND: STAND: JUNI 2025 Geldinstitut Leistungsanbieter: Sparkasse Aachen S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG gültig für: S-POOL Konto Grenzstraße 21 06112 Halle (Saale) Service-Center Sparkasse Aachen Rechtsregister: Stendal HRA/31780 S-POOL Kunden-Service Postfach 50 03 43 52087 Aachen Telefon: +49 241 444-52121 www.s-vorteilswelt.de Der genaue Leistungsumfang ist den jeweiligen Leistungs- unverzüglich. Sofern Handykarten aufgrund einer wider- beschreibungen zu den Kontomodellen der Sparkassen zu rechtlichen Tat abhandengekommen sind, hat der Kunde in entnehmen. eigener Verantwortung zusätzlich eine Verlustanzeige bei der Polizei zu erstatten. Die S-MM wird nach Erhalt einer Die Leistungen können in Anspruch genommen werden Verlustmeldung des Kunden sämtliche durch den Verlust • nach Registrierung der Daten durch den Kunden im betroffenen Aussteller über erforderliche Sperraufträge des geschlossenen Bereich der S-Vorteilswelt Kunden informieren und die Anträge auf Ausstellung von Ersatzkarten – sofern möglich – weiterleiten. Handykartenschutz (in Verbindung mit einer Handy-Laptop- Versicherung) Die im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen § 1 Registrierung, Verifikation und Aktualisierung der Handykartenaussteller jeweils bestehenden Haftungsrege- Kundendaten lungen bleiben im Übrigen unberührt. Nach Registrierung werden die vom Kunden mitgeteilten Daten seiner Handydaten, SIM-Karten gespeichert, soweit § 4 Haftung der S-MM dies vom Kunden zur Registrierung freigegeben wurden bzw. Die S-MM haftet nicht, wenn und soweit die Bearbeitung einer soweit diese der S-MM bereits vorliegen. Verlustmeldung nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden kann, weil der Kunde die zur ordnungsgemäßen Erbringung Der Kunde verpflichtet sich, jede Änderung seiner Anschrift der Dienstleistung erforderlichen Daten nicht unverzüglich sowie jede Veränderung seiner vorgenannten Daten unver- bzw. unvollständig oder unzutreffend übermittelt hat oder es züglich der S-MM mitzuteilen. versäumt hat, der S-MM Änderungen der bei ihr registrierten Daten rechtzeitig mitzuteilen. § 2 Bevollmächtigung der S-MM Der Kunde bevollmächtigt und beauftragt die S-MM im Die S-MM haftet nicht für Verfügungen Dritter, die auf- Falle eines der S-MM mitgeteilten Abhandenkommens seiner grund nicht rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Meldung registrierten Handykarten, sei es infolge einer Straftat oder eines Handykartenverlustes oder durch den nicht ordnungs- durch sonstigen Verlust, in seinem Namen die jeweiligen gemäßen Umgang mit Karten und PIN-Nummern seitens des Aussteller über erforderliche Sperraufträge zu informieren und Kunden entstehen. die Anträge auf Ausstellung von Ersatzkarten weiterzuleiten. Die S-MM haftet nicht für unrechtmäßigen Zugang Dritter zu § 3 Verhalten im Schadensfall registrierten Daten durch nicht ordnungsgemäßen Umgang Erlangt der Kunde Kenntnis vom Abhandenkommen seiner mit Benutzernamen und Kennwort seitens des Kunden. Die registrierten Handykarten, informiert er die S-MM hierüber S-MM haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 1 § 5 Datenspeicherung und Datenschutz rechtlichen Tat abhandengekommen sind, hat der Kunde in Die S-MM verarbeitet unter Einhaltung der geltenden Rechts- eigener Verantwortung zusätzlich eine Verlustanzeige bei vorschriften die Daten, die ihr zur Registrierung von Handy- der Polizei zu erstatten. Die S-MM wird nach Erhalt einer karten übermittelt wurden. Die S-MM behandelt alle vom Verlustmeldung des Kunden sämtliche durch den Verlust Kunden erhaltenen Angaben streng vertraulich und verwen- betroffenen Aussteller über erforderliche Sperraufträge des det diese Angaben nur, wenn und soweit dies zur Erfüllung Kunden informieren und die Anträge auf Ausstellung von der von der S-MM angebotenen Serviceleistungen erforder- Ersatzkarten – sofern möglich – weiterleiten. lich ist und der Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbei- tung oder Nutzung der personenbezogenen Daten des Die im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Kunden entspricht. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, Zahlungskartenaussteller jeweils bestehenden Haftungsrege- die im Zusammenhang mit dem Handykartenschutz und lungen bleiben im Übrigen unberührt. anderen gespeicherten Daten im geschlossenen Bereich des Online-Portals zu bearbeiten und zu löschen oder durch die § 4 Haftung der S-MM S-MM bearbeiten und löschen zu lassen. Daten, die aufgrund Die S-MM haftet nicht, wenn und soweit die Bearbeitung einer satzungsmäßiger oder vertraglicher Aufbewahrungsrechte Verlustmeldung nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden nicht gelöscht werden können, werden jedoch zur Verarbei- kann, weil der Kunde die zur ordnungsgemäßen Erbringung tung eingeschränkt. der Dienstleistung erforderlichen Daten nicht unverzüglich bzw. unvollständig oder unzutreffend übermittelt hat oder es § 6 Einschaltung Dritter, Datenweitergabe versäumt hat, der S-MM Änderungen der bei ihr registrierten Die S-MM ist berechtigt, sich im Rahmen der Leistung Handy- Daten rechtzeitig mitzuteilen. kartenschutz zur Bewirkung und Einforderung der zu erbrin- genden Leistungen Dritter zu bedienen und diesen die in- Die S-MM haftet nicht für Verfügungen Dritter, die auf- soweit notwendigen Daten aus dem Vertragsverhältnis zur grund nicht rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Meldung Verfügung zu stellen. Die S-MM wird den jeweiligen Ausstel- eines Handykartenverlustes oder durch den nicht ordnungs- lern nur jene Daten im Namen des Kunden übermitteln, die gemäßen Umgang mit Karten und PIN-Nummern seitens des jeweils für die Bearbeitung von Verlustanzeigen sowie für Kunden entstehen Anträge auf Ausstellung von Ersatzkarten erforderlich sind. Die S-MM haftet nicht für unrechtmäßigen Zugang Dritter zu Schutz für alle Zahlungskarten/ Zahlungskartenschutz registrierten Daten durch nicht ordnungsgemäßen Umgang § 1 Registrierung, Verifikation und Aktualisierung der mit Benutzernamen und Kennwort seitens des Kunden. Die Kundendaten S-MM haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Nach Registrierung werden die vom Kunden mitgeteilten Daten seiner Kreditkarten und Zahlungskarten deutscher § 5 Datenspeicherung und Datenschutz Emittenten gespeichert, soweit dies vom Kunden zur Regis- Die S-MM verarbeitet unter Einhaltung der geltenden Rechts- trierung freigegeben wurden bzw. soweit diese der S-MM vorschriften die Daten, die ihr zur Registrierung von Zah- bereits vorliegen. lungskarten übermittelt wurden. Die S-MM behandelt alle vom Kunden erhaltenen Angaben streng vertraulich und Der Kunde verpflichtet sich, jede Änderung seiner Anschrift verwendet diese Angaben nur, wenn und soweit dies zur sowie jede Veränderung seiner vorgenannten Daten unver- Erfüllung der von der S-MM angebotenen Serviceleistungen züglich der S-MM mitzuteilen. erforderlich ist und der Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten § 2 Bevollmächtigung der S-MM des Kunden entspricht. Der Kunde hat jederzeit die Möglich- Der Kunde bevollmächtigt und beauftragt die S-MM im Falle keit, die im Zusammenhang mit dem Zahlungskartenschutz eines der S-MM mitgeteilten Abhandenkommens seiner und anderen gespeicherten Daten im geschlossenen Bereich registrierten Zahlungskarten, sei es infolge einer Straftat oder des Online-Portals zu bearbeiten und zu löschen oder durch durch sonstigen Verlust, in seinem Namen die jeweiligen die S-MM bearbeiten und löschen zu lassen. Daten, die auf- Aussteller über erforderliche Sperraufträge zu informieren grund satzungsmäßiger oder vertraglicher Aufbewahrungs- und die Anträge auf Ausstellung von Ersatzkarten weiterzu- rechte nicht gelöscht werden können, werden jedoch zur leiten. Verarbeitung eingeschränkt. § 3 Verhalten im Schadensfall § 6 Einschaltung Dritter, Datenweitergabe Erlangt der Kunde Kenntnis vom Abhandenkommen seiner Die S-MM ist berechtigt, sich im Rahmen der Leistung Zah- registrierten Zahlungskarten, informiert er die S-MM hierüber lungskartenschutz zur Bewirkung und Einforderung der zu unverzüglich. Sofern Zahlungskarten aufgrund einer wider- erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen und diesen 2 die insoweit notwendigen Daten aus dem Vertragsverhältnis im geschlossenen Bereich des Online-Portals zu bearbeiten zur Verfügung zu stellen. Die S-MM wird den jeweiligen Aus- und zu löschen oder durch die S-MM bearbeiten und löschen stellern nur jene Daten im Namen des Kunden übermitteln, zu lassen. Daten, die aufgrund satzungsmäßiger oder vertrag- die jeweils für die Bearbeitung von Verlustanzeigen sowie für licher Aufbewahrungsrechte nicht gelöscht werden können, Anträge auf Ausstellung von Ersatzkarten erforderlich sind. werden jedoch zur Verarbeitung eingeschränkt. Türöffnungsnotdienst § 6 Einschaltung Dritter, Datenweitergabe § 1 Registrierung, Verifikation und Aktualisierung der Die S-MM ist berechtigt, sich im Rahmen der Leistung Tür- Kundendaten öffnungsnotdienst zur Bewirkung und Einforderung der zu Nach Registrierung in der S-Vorteilswelt kann der Kunde im erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen und diesen die Notfall den Türöffnungsdienst in Anspruch nehmen. insoweit notwendigen Daten aus dem Vertragsverhältnis zur Verfügung zu stellen. Die S-MM wird den jeweiligen Dienst- Der Kunde verpflichtet sich, jede Änderung seiner Anschrift leistern nur jene Daten im Namen des Kunden übermitteln, sowie jede Veränderung seiner vorgenannten Daten unver- die jeweils für die Bearbeitung Türöffnungsnotdienstes erfor- züglich der S-MM mitzuteilen. derlich sind. § 2 Bevollmächtigung der S-MM S-Fundservice Der Kunde bevollmächtigt und beauftragt die S-MM im Falle § 1 Registrierung, Verifikation und Aktualisierung der eines der S-MM mitgeteilten Notfalls im Kontext Türöffnungs- Kundendaten notdienst, seinen Namen und die Adresse an den beauftrag- Der Kunde kann seine ihm durch die Sparkasse zur Verfügung ten Dienstleister weiterzugeben. gestellten Schlüsselanhänger und ggf. Aufkleber für Wert- gegenstände registrieren. Jeder Schlüsselanhänger und Auf- § 3 Verhalten im Schadensfall kleber enthält einen individuellen Registrierungscode, der Im Schadenfall kontaktiert der Kunde die S-MM über die ihm durch den Kunden in der S-Vorteilswelt hinterlegt wird. Damit auf der Leistungsseite der S-Vorteilswelt übermittelte Tele- wird eine Verknüpfung von Registrierungscode und persön- fonnummer und meldet den Notfall an. Er legitimiert sich lichen Daten des Kunden (Name, Adresse). unter Angabe seines Namens und der Kontonummer. Die im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienst- Sofern der Kunden auch Aufkleber für Wertgegenstände leister für den Türöffnungsnotdienst jeweils bestehenden erhalten hat, kann er die wesentlichen Merkmale des Wert- Haftungsregelungen bleiben im Übrigen unberührt. gegenstands in der S-Vorteilswelt hinterlegen. § 4 Haftung der S-MM Der Kunde verpflichtet sich, jede Änderung seiner Anschrift Die S-MM haftet nicht, wenn und soweit die Bearbeitung des sowie jede Veränderung seiner vorgenannten Daten unver- Türöffnungsnotfalls nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden züglich der S-MM mitzuteilen. kann, weil der Kunde die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Daten nicht unverzüglich § 2 Verhalten im Schadensfall bzw. unvollständig oder unzutreffend übermittelt hat oder es Im Schadenfall kontaktiert der Kunde die S-MM über den versäumt hat, der S-MM Änderungen der bei ihr registrierten Verlust des Schlüssel oder des Wertgegenstands. Daten rechtzeitig mitzuteilen. Daraus ergibt sich keine Haftung bzw. Verpflichtung seitens Die S-MM haftet nicht für eine fehlerhafte Ausführung des der S-MM zur Rückgabe des Schlüssels bzw. Wertgegen- Dienstleisters im Rahmen des Türöffnungsnotdienstes, infolge stands an den Kunden. dessen dem Kunden Schäden entstehen. Sollte ein Schlüssel oder Wertgegenstand gefunden wird, § 5 Datenspeicherung und Datenschutz kann der Finder den Fund unter www.s-fundservvice.de Die S-MM verarbeitet unter Einhaltung der geltenden Rechts- melden. Die S-MM setzt sich mit dem Finder in Verbindung vorschriften die Daten, die ihr zur Leistungserbringung und organisiert den Versand der Sache (Schlüssel oder Wert- übermittelt wurden. Die S-MM behandelt alle vom Kunden gegenstand) an die S-MM. erhaltenen Angaben streng vertraulich und verwendet diese Angaben nur, wenn und soweit dies zur Erfüllung der von der Zu keinem Zeitpunkt werden dem Finder personenbezogene S-MM angebotenen Serviceleistungen erforderlich ist und der Daten des Eigentümers übermittelt. Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden entspricht. Der § 3 Haftung der S-MM Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die gespeicherten Daten Die S-MM haftet nicht, wenn und soweit die Bearbeitung des 3 Funds nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden kann, weil § 3 Haftung der S-MM der Kunde die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Dienst- Die S-MM haftet nicht, wenn und soweit die Bearbeitung leistung erforderlichen Daten nicht unverzüglich bzw. unvoll- des Leistungsfalls nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden ständig oder unzutreffend übermittelt hat oder es versäumt kann, weil der Kunde die zur ordnungsgemäßen Erbringung hat, der S-MM Änderungen der bei ihr registrierten Daten der Dienstleistung erforderlichen Daten nicht unverzüglich rechtzeitig mitzuteilen. bzw. unvollständig oder unzutreffend übermittelt hat oder es versäumt hat, der S-MM Änderungen der bei ihr registrierten Die S-MM haftet nicht für Vermögensschäden, die dem Kunden Daten rechtzeitig mitzuteilen. aus dem Verlust oder im Fall des Funds aus dem Versand ent- stehen. § 4 Datenspeicherung und Datenschutz Die S-MM verarbeitet unter Einhaltung der geltenden Rechts- § 4 Datenspeicherung und Datenschutz vorschriften die Daten, die ihr zur Leistungserbringung Die S-MM verarbeitet unter Einhaltung der geltenden Rechts- übermittelt wurden. Die S-MM behandelt alle vom Kunden vorschriften die Daten, die ihr zur Leistungserbringung über- erhaltenen Angaben streng vertraulich und verwendet diese mittelt wurden. Die S-MM behandelt alle vom Kunden er- Angaben nur, wenn und soweit dies zur Erfüllung der von der haltenen Angaben streng vertraulich und verwendet diese S-MM angebotenen Serviceleistungen erforderlich ist und der Angaben nur, wenn und soweit dies zur Erfüllung der von der Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung S-MM angebotenen Serviceleistungen erforderlich ist und der der personenbezogenen Daten des Kunden entspricht. Der Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die gespeicherten Daten der personenbezogenen Daten des Kunden entspricht. Der im geschlossenen Bereich des Online-Portals zu bearbeiten Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die gespeicherten Daten und zu löschen oder durch die S-MM bearbeiten und löschen im geschlossenen Bereich des Online-Portals zu bearbeiten zu lassen. Daten, die aufgrund satzungsmäßiger oder vertrag- und zu löschen oder durch die S-MM bearbeiten und löschen licher Aufbewahrungsrechte nicht gelöscht werden können, zu lassen. Daten, die aufgrund satzungsmäßiger oder vertrag- werden jedoch zur Verarbeitung eingeschränkt. licher Aufbewahrungsrechte nicht gelöscht werden können, werden jedoch zur Verarbeitung eingeschränkt. § 5 Einschaltung Dritter, Datenweitergabe Im Rahmen des Leistungsfalls werden keine Daten des § 5 Einschaltung Dritter, Datenweitergabe Kunden an Dritte weitergegeben. Die S-MM ist berechtigt, sich im Rahmen der Leistung S-Fund- service zur Bewirkung und Einforderung der zu erbringenden Auftragsservice/ Conciergeservice/ VIP-Service Leistungen Dritter zu bedienen und diesen die insoweit not- § 1 Registrierung, Verifikation und Aktualisierung der wendigen Daten aus dem Vertragsverhältnis zur Verfügung zu Kundendaten stellen. Die S-MM wird den jeweiligen Dienstleistern nur jene Nach Registrierung in der S-Vorteilswelt kann der Kunde die Daten im Namen des Kunden übermitteln, die jeweils für die Leistung des Auftragsservice in Anspruch nehmen. Bearbeitung des S-Fundservice erforderlich sind. § 2 Verhalten im Leistungsfall Transferkostenrückerstattung Im Leistungsfall kontaktiert der Kunde die S-MM und beauf- § 1 Registrierung, Verifikation und Aktualisierung der tragt eine Leistung im Rahmen des Auftragsservice. Die im Kundendaten Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienst- Nach Registrierung in der S-Vorteilswelt kann der Kunde die leister für die beauftragte Dienstleistung jeweils bestehenden Transferkostenrückerstattung in Anspruch nehmen. Voraus- Haftungsregelungen bleiben im Übrigen unberührt. setzung ist, dass der Kunde eine Reise über den S-Reiseser- vice gebucht hat. Bei erfolgreicher Auftragsausführung werden dem Girokonto des Kunden, dass er in der S-Vorteilswelt hinterlegt hat, die § 2 Verhalten im Leistungsfall dafür entstanden Kosten belastet. Im Leistungsfall reicht der Kunde Quittungen etc. über ein Onlineformular in der S-Vorteilswelt zur Kostenerstattung ein. § 3 Haftung der S-MM Die im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Die S-MM haftet nicht, wenn und soweit die Bearbeitung Dienstleister für den Transport zum Flughafen jeweils beste- des Leistungsfalls nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden henden Haftungsregelungen bleiben im Übrigen unberührt. kann, weil der Kunde die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Daten nicht unverzüglich Die Kosten in vereinbarter Höhe werden dem Kunden auf sein bzw. unvollständig oder unzutreffend übermittelt hat oder es in der S-Vorteilswelt hinterlegtes Girokonto ausgezahlt. versäumt hat, der S-MM Änderungen der bei ihr registrierten Daten rechtzeitig mitzuteilen. 4 § 4 Datenspeicherung und Datenschutz kann, weil der Kunde die zur ordnungsgemäßen Erbringung Die S-MM verarbeitet unter Einhaltung der geltenden Rechts- der Dienstleistung erforderlichen Daten nicht unverzüglich vorschriften die Daten, die ihr zur Leistungserbringung bzw. unvollständig oder unzutreffend übermittelt hat oder es übermittelt wurden. Die S-MM behandelt alle vom Kunden versäumt hat, der S-MM Änderungen der bei ihr registrierten erhaltenen Angaben streng vertraulich und verwendet diese Daten rechtzeitig mitzuteilen. Angaben nur, wenn und soweit dies zur Erfüllung der von der S-MM angebotenen Serviceleistungen erforderlich ist und der Die S-MM haftet nicht für eine fehlerhafte Ausführung des Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Dienstleisters im Rahmen des Notgeld-Service, infolge der personenbezogenen Daten des Kunden entspricht. Der dessen dem Kunden Schäden entstehen. Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die gespeicherten Daten im geschlossenen Bereich des Online-Portals zu bearbeiten § 5 Datenspeicherung und Datenschutz und zu löschen oder durch die S-MM bearbeiten und löschen Die S-MM verarbeitet unter Einhaltung der geltenden Rechts- zu lassen. Daten, die aufgrund satzungsmäßiger oder vertrag- vorschriften die Daten, die ihr zur Leistungserbringung licher Aufbewahrungsrechte nicht gelöscht werden können, übermittelt wurden. Die S-MM behandelt alle vom Kunden werden jedoch zur Verarbeitung eingeschränkt. erhaltenen Angaben streng vertraulich und verwendet diese Angaben nur, wenn und soweit dies zur Erfüllung der von der § 5 Einschaltung Dritter, Datenweitergabe S-MM angebotenen Serviceleistungen erforderlich ist und der Die S-MM ist berechtigt, sich im Rahmen der Leistung Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Auftragsservice zur Bewirkung und Einforderung der zu er- der personenbezogenen Daten des Kunden entspricht. Der bringenden Leistungen Dritter zu bedienen und diesen die Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die gespeicherten Daten insoweit notwendigen Daten aus dem Vertragsverhältnis zur im geschlossenen Bereich des Online-Portals zu bearbeiten Verfügung zu stellen. Die S-MM wird den jeweiligen Dienst- und zu löschen oder durch die S-MM bearbeiten und löschen leistern nur jene Daten im Namen des Kunden übermitteln, zu lassen. Daten, die aufgrund satzungsmäßiger oder vertrag- die jeweils für die Bearbeitung des Auftragsservice erforder- licher Aufbewahrungsrechte nicht gelöscht werden können, lich sind. werden jedoch zur Verarbeitung eingeschränkt. Notgeld-Service (im Rahmen der Notgeldversicherung) § 6 Einschaltung Dritter, Datenweitergabe § 1 Registrierung, Verifikation und Aktualisierung der Die S-MM ist berechtigt, sich im Rahmen der Leistung Notgeld- Kundendaten Service zur Bewirkung und Einforderung der zu erbringenden Nach Registrierung in der S-Vorteilswelt kann der Kunde im Leistungen Dritter zu bedienen und diesen die insoweit not- Notfall den Notgeld-Service in Anspruch nehmen. wendigen Daten aus dem Vertragsverhältnis zur Verfügung zu stellen. Die S-MM wird den jeweiligen Dienstleistern nur jene Der Kunde verpflichtet sich, jede Änderung seiner Anschrift Daten im Namen des Kunden übermitteln, die jeweils für die sowie jede Veränderung seiner vorgenannten Daten unver- Bearbeitung des Notgeld-Service erforderlich sind. züglich der S-MM mitzuteilen. § 2 Bevollmächtigung der S-MM Der Kunde bevollmächtigt und beauftragt die S-MM im Falle eines der S-MM mitgeteilten Notfalls im Kontext Notgeld- Service seinen Namen und die Adresse an den beauftragten Dienstleister weiterzugeben. § 3 Verhalten im Schadensfall Im Schadenfall kontaktiert der Kunde die S-MM über die ihm auf der Leistungsseite der S-Vorteilswelt übermittelte Tele- fonnummer und meldet den Notfall an. Er legitimiert sich unter Angabe seines Namens und der Kontonummer. Die im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienst- leister für den Notgeld-Service jeweils bestehenden Haftungs- regelungen bleiben im Übrigen unberührt. § 4 Haftung der S-MM Die S-MM haftet nicht, wenn und soweit die Bearbeitung des Notgeld-Service nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden 5 Assistance-Versicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Produkt: Deutsche Assistance Versicherung AG Versicherung eines Mobiltelefons Deutschland Gültig ab 01.07.2022, IPID-HV-Aachen-07/22 Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die voll- ständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsbedingungen, Kontoantrag und Allgemeine Geschäftsbe- dingungen zu Ihrem Konto). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Versicherung eines Mobiltelefons an. Mit dieser bieten wir Ihnen Versicherungsschutz bei Abhandenkommen Ihres Mobiltelefons. Es handelt sich um eine Gruppenversicherung. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Die Versicherung eines Mobiltelefons leistet, Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn wenn Ihr versichertes Mobiltelefon durch z. B. x der Mobilfunktelefonanschluss nicht im deutschen Diebstahl oder Raub abhandenkommt. Mobilfunknetz und nicht auf Ihren Namen als Kon- Es ist maximal ein Mobiltelefon je Kontoinhaber toinhaber besteht, (maximal zwei Kontoinhaber) versichert. x sich das Mobiltelefon nicht in Ihrem Eigentum als Kontoinhaber befindet oder nicht durch Sie von Welche Kosten übernehmen wir? einem deutschen Mobilfunktelefon anbieter ge- Die Ihnen entstandenen Kosten, wenn Ihr regis- mietet oder geleast wurde, triertes Mobiltelefon durch z. B. Diebstahl oder x Sie Ihr Mobiltelefon nicht erfolgreich registriert Raub abhandenkommt. haben. Aus unbefugter Nutzung entstandene Gebühren- einheiten bei einem versicherten Ereignis. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Wie hoch ist die Versicherungssumme? Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern. Die Versicherungssumme je Mobiltelefon ent- Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versiche- spricht dem Neuwert, maximal jedoch 256 EUR je rungsschutz herausgenommen. Nicht versichert sind Schadenfall vor Abzug des Selbstbehalts in Höhe zum Beispiel: Der Versicherer leistet ohne Rücksicht von 25 EUR. auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Die zusätzliche Versicherungssumme für Schäden (Beschädigungen oder Zerstörungen) am Gebühreneinheiten beträgt maximal 52 EUR. Mobiltelefon durch andere als die zuvor genannten Gefahren, Vorsatz, arglistige Täuschung. Wo bin ich versichert? Sie haben weltweit Versicherungsschutz. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie müssen uns jeden Schadenfall unverzüglich anzeigen. – Im Schadenfall müssen Sie den Mobilfunknetzbetreiber des Mobilfunktelefonanschlusses unverzüglich informieren und das Mobiltelefon bzw. den Mobilfunkanschluss sperren lassen. – Im Schadenfall müssen Sie den Schaden innerhalb von 24 Stunden der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. – Sie müssen uns im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. – Sie müssen dafür Sorge tragen, dass der Schaden nach Möglichkeit abgewendet wird und so gering wie möglich gehalten wird. Wann und wie zahle ich? Ihr Versicherungsschutz ist eine Zusatzleistung zu Ihrem Kontovertrag, den Sie mit einem Kreditinstitut abgeschlossen haben, das dem Gruppenversicherungsvertrag zur Versicherung eines Mobiltelefons beigetreten ist. Daher ist der Versicherungsschutz für Sie inklusive. Wann beginnt und endet die Deckung? Die Versicherung beginnt mit Zustandekommen eines wirksamen Kontovertrages zwischen Ihnen und Ihrem Kreditinstitut, das dem Gruppenversicherungsvertrag zur Versicherung eines Mobiltelefons beigetreten ist. Versicherungsschutz besteht ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Registrierung Ihres Mobiltelefons. Die Versicherung endet bei Beendigung Ihres Kontos, des Gruppenversicherungsvertrages zur Versicherung eines Mobil- telefons oder dem Ausscheiden Ihres Kreditinstitutes aus diesem Gruppenversicherungsvertrag. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Da Ihr Versicherungsschutz fester Bestandteil Ihres Kontovertrages ist, entnehmen Sie bitte die Kündigungsmöglichkeiten für Ihr Konto und damit auch für Ihren Versicherungsschutz den Vertragsunterlagen und Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen zu Ihrem Konto. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERSICHERUNG EINES MOBILTELEFONS GRUPPENVERSICHERUNG GÜLTIG AB 01.07.2022, GAVB-HV-1G-250€-07/22 Geldinstitut Versicherer Sparkasse Aachen Deutsche Assistance Versicherung AG gültig für: S-POOL Hansaallee 199 40549 Düsseldorf Service-Center Vorstand: Dragica Mischler (Vorsitzende), S-POOL Service-Center Marcus Hansen, Betina Nickel Postfach 11 08 48 Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Wolfgang Breuer 40508 Düsseldorf Registergericht Düsseldorf HRB 64583 Telefon: 0241 444-52121 www.s-vorteilswelt.de Ein Unternehmen der ÖRAG-Gesellschaften § 1 Versicherte Person, versicherte Sachen den Eingang der Registrierung erfolgt ist oder eine erfolg- Der Versicherungsvertrag wird als Gruppenversicherungsver- reiche Registrierung bei einem angebotenen Online-Portal trag geschlossen, wobei die Erteilung eines Versicherungs- durchgeführt wurde. Bei einer Online-Registrierung entfällt scheins an die Versicherten ausgeschlossen ist. Die Deutsche die schriftliche Bestätigung durch das Service-Center. Assistance Versicherung AG ist der Versicherer und die S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG der Versicherungsnehmer. § 2 Versicherte Schäden und Gefahren 1. Der Versicherer leistet Entschädigung für Schäden an der Als versicherte Person gilt jeweils der berechtigte Inhaber gemäß § 1 versicherten Sache bei Abhandenkommen eines gültigen Kontos oder einer gültigen Kreditkarte. Hierfür durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach muss das Kreditinstitut einen Gruppenversicherungsvertrag Einbruch, Raub, räuberische Erpressung oder Plünderung für die Versicherung eines Mobiltelefons mit dem Versiche- der versicherten Sache und für die aus unbefugter Nut- rer abgeschlossen und die versicherte Person das Registrie- zung entstandenen Gebühreneinheiten bei einem versi- rungsformular an das Service -Center übersandt haben. Bei ei- cherten Ereignis. ner Online-Registrierung entfällt die schriftliche Bestätigung durch das Service-Center. 2. Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden (Beschädigun- Als versicherte Sache gilt maximal ein Mobiltelefon (nachfol- gen oder Zerstörungen) an der versicherten Sache durch gend „versicherte Sache“), für das auf den Namen des Konto- a) andere als in § 2 Nummer 1 genannte Gefahren und inhabers oder Kreditkarteninhabers ein Mobilfunktelefonan- b) Vorsatz, schluss im deutschen Mobilfunktelefonnetz besteht. c) arglistige Täuschung oder den Versuch der arglistigen Täuschung über Tatsachen, die für den Grund oder die Als Mobilfunkvertrag gilt auch ein Prepaid-Vertrag. Ihr Mobil- Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind. Ist die telefon ist auch dann versichert, wenn der Mobil funkvertrag Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechts- – im Rahmen eines Partner- oder Familienvertrages auf den kräftiges Strafurteil gegen die versicherte Person we- Namen Ihres Lebenspartners oder Ihrer Eltern besteht oder gen Betrugs oder Betrugsversuchs festgestellt, so gel- – bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres ten die Voraussetzungen des voranstehenden Satzes auf den Namen ihrer Eltern besteht als bewiesen. Die versicherte Sache gilt nur dann als versichert, wenn sie im 3. Führt eine versicherte Person den Versicherungsfall grob Eigentum des Versicherten steht oder durch diesen von einem fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine deutschen Mobilfunktelefonnetzbetreiber gemietet oder ge- Leistung in einem der Schwere des Verschuldens der ver- least ist und eine Bestätigung durch das Service-Center über sicherten Person entsprechenden Verhältnis zu kürzen. 1 § 3 Örtlicher Geltungsbereich die aufgewendet werden müssen, um ein Gerät der di- Der Versicherungsschutz besteht weltweit. rekten Nachfolgegeneration wiederzubeschaffen, sofern ein Gerät der gleichen Entwicklungsstufe nicht mehr am § 4 Versicherungssummen Markt verfügbar ist. Nicht ersetzt werden jedoch Kosten, 1. Die Versicherungssumme je Mobiltelefon ist der Neuwert, die dadurch entstehen, dass nicht das Gerät der direkten maximal jedoch 250 € pro Schadensfall vor Abzug des Nachfolgegeneration wiederbeschafft wird. Selbstbehalts in Höhe von 25 €. c) Ersatz auch für die dem Kunden nach der Entwendung durch unbefugtes Benutzen der versicherten Sache 2. Die zusätzliche Versicherungssumme für Gebührenein- entstandenen Gebühreneinheiten bis zur Versiche- heiten beträgt maximal 50 €. rungssumme gemäß § 4 Nummer 2. 3. Eine Unterversicherung wird nicht geltend gemacht. 3. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Kosten zur Wieder- herstellung des früheren betriebsfähigen Zustands der § 5 Prämie, Beginn und Ende der Haftung versicherten Sache (zuzüglich des Werts des Altmaterials) 1. Die Prämie für diese Versicherung wird vom Versiche- niedriger sind als der Versicherungswert gemäß § 4. An- rungsnehmer gezahlt. dernfalls liegt ein Totalschaden vor. 2. Die Haftung des Versicherers beginnt nach Abschluss des 4. Der gemäß § 7 Nummer 2 ermittelte Betrag wird je Ver- Kontovertrags oder Kreditkartenvertrags und Eingang sicherungsfall um einen Selbstbehalt von 25 € für Mobil- des ausgefüllten Registrierungsformulars beim Service- telefone gekürzt. Center mit dem Erhalt der Eingangsbestätigung. Registriert der Kunde das Mobiltelefon online über das 5. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Vermö- Portal der Sparkasse, besteht Versicherungsschutz ab gensschäden, insbesondere nicht für Vertragsstrafen, dem Zeitpunkt der erfolgreichen Registrierung bei die- Schadensersatzleistungen an Dritte und Nutzungsausfall sem Portal. Bei einer Online-Registrierung entfällt die versicherter Sachen. schriftliche Bestätigung durch das Service-Center. Ist dem Versicherten bei Abschluss bekannt, dass ein Ver- 6. Die Versicherungssummen gemäß § 4 sind jeweils Grenze sicherungsfall bereits eingetreten ist, so entfällt hierfür der Entschädigung. die Haftung. 7. Soweit Ansprüche gegenüber Dritten oder anderweitigen 3. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherten und Versicherungen bestehen und der Versicherte daraus Ent- dem Versicherer endet mit der Kündigung des Kontos schädigung erlangen kann, gehen diese voran. oder der Kreditkarte. § 8 Obliegenheiten des Versicherten im Versicherungsfall § 6 Wechsel des Mobiltelefons 1. Der Versicherte hat bei Eintritt eines Versicherungsfalls Ein Wechsel des Mobiltelefons beeinträchtigt den Versiche- a) den Schaden dem Service-Center unverzüglich in Text- rungsschutz nicht. Vorausgesetzt, das Service-Center hat das form – darüber hinaus nach Möglichkeit auch fern- Registrierungsformular über den Wechsel erhalten und be- mündlich oder fernschriftlich – anzuzeigen. Außerdem stätigt oder das neue Gerät wurde über das Online-Portal an- ist die vom Service-Center zur Verfügung gestellte gemeldet. Bei einer Online-Registrierung entfällt die schrift- Schadensanzeige unverzüglich nach Erhalt, spätestens liche Bestätigung durch das Service-Center. nach 14 Tagen, mit den darin genannten Unterlagen an den Versicherer zu senden. § 7 Entschädigungsberechnung b) den Schaden unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) 1. Der Versicherer leistet Entschädigung durch Geldersatz. der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Des Weiteren hat der Versicherte den Mobilfunktelefon- 2. Geldersatz bedeutet netzbetreiber des Mobilfunktelefonanschlusses unver- a) im Falle eines Teilschadens die Zahlung der für die züglich (nach Möglichkeit telefonisch) zu informieren Wiederherstellung der beschädigten Sache am Scha- und das Mobiltelefon bzw. den Mobilfunktelefonan- denstag notwendigen Kosten, höchstens jedoch des schluss sperren zu lassen. Betrags gemäß § 4 Nummer 1. c) den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu b) im Falle eines Totalschadens die Zahlung des Betrags, mindern. der nötig ist, um eine gleichwertige Sache wiederzube- d) dem Versicherer auf dessen Verlangen im Rahmen des schaffen, höchstens jedoch des Betrags gemäß § 4 Num- Zumutbaren jede Untersuchung über Ursache und mer 1. Der Versicherer ersetzt auch zusätzliche Kosten, Höhe des Schadens und über den Umfang seiner Ent- 2 schädigungspflicht zu gestatten, jede hierzu dienliche § 10 Zahlung der Entschädigung Auskunft auf Verlangen schriftlich zu erteilen und die 1. Ist die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde und erforderlichen Belege beizubringen. der Höhe nach festgestellt, so hat die Auszahlung der Ent- Im Schadensfall insbesondere erforderliche Belege sind: schädigung binnen 2 Wochen zu erfolgen. Jedoch kann – Schadensanzeige des Versicherers 1 Monat nach Anzeige des Schadens als Abschlagszah- – Kopie der Anzeige bei der zuständigen Polizeidienst- lung der Betrag beansprucht werden, der nach Lage der stelle Sache mindestens zu zahlen ist. – Bescheid über die Einstellung der polizeilichen Ermittlungen 2. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, – Kopie des Mobilfunkvertrags bzw. Kauf-/Miet-/Leasing- a) solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Ver- vertrags des vom Schaden betroffenen Mobiltelefons sicherten bestehen. – Nachweis über die Wiederbeschaffung b) wenn gegen den Versicherten aus Anlass des Versiche- – Rechnung des Monats, in dem das Mobiltelefon entwen- rungsfalls ein behördliches oder strafgerichtliches Ver- det wurde, sofern der Versicherte Ersatz für Gebühren fahren aus Gründen eingeleitet worden ist, die auch für durch unbefugte Benutzung geltend machen will den Entschädigungsanspruch rechtserheblich sind, bis – Nachweis des Mobilfunktelefonnetzbetreibers, wann zum rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens. der Mobilfunktelefonanschluss gesperrt wurde 3. Der Entschädigungsanspruch kann vor Fälligkeit nur mit 2. Verletzt der Versicherte eine der vorstehenden Obliegen- Zustimmung des Versicherers abgetreten werden. Die Zu- heiten vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflich- stimmung muss erteilt werden, wenn der Versicherte sie tung zur Leistung frei. Dies gilt nicht, wenn nur die fern- aus wichtigem Grund verlangt. mündliche oder fernschriftliche Anzeige gemäß Nummer 1 a) unterbleibt. § 11 Wiederherbeigeschaffte Sachen Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der 1. Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu (§ 2 Nummer 1) ermittelt, so hat der Versicherte dies dem kürzen, das der Schwere des Verschuldens der versicherten Versicherer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Person entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahr- lässigkeit hat die versicherte Person zu beweisen. 2. Hat der Versicherte den Besitz einer abhandengekom- menen Sache (§ 2 Nummer 1) zurückerlangt, nachdem 3. Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, ist der Versicherer jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit so hat der Versicherte die Entschädigung zurückzuzahlen die versicherte Person nachweist, dass die Obliegenheit oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche- Der Versicherte hat dieses Wahlrecht innerhalb von 2 Wo- rungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der chen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über. § 9 Besondere Verwirkungsgründe Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, 1. Versucht der Versicherte, den Versicherer arglistig über wenn der Versicherte die Möglichkeit hat, sich den Besitz Tatsachen zu täuschen, die für den Grund oder für die wiederzuverschaffen. Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. § 12 Rechtsverhältnis nach dem Versicherungsfall Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch Die Versicherungssummen vermindern sich nicht dadurch, rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherten wegen dass eine Entschädigung geleistet wird. Betrugs oder Betrugsversuchs festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen. § 13 Textform Anzeigen und Erklärungen sind in Textform abzugeben. 2. Wird der Anspruch auf die Entschädigung nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten gerichtlich geltend gemacht, § 14 Klausel zur Individualhaftung (Versicherung) nachdem ihn der Versicherer unter Angabe der mit dem Die Verpflichtungen der unterzeichnenden Versicherer im Ablauf der Frist verbundenen Rechtsfolge schriftlich ab- Rahmen von Versicherungsverträgen, welche von diesen ge- gelehnt hat, so ist der Versicherer von der Entschädi- zeichnet werden, fallen unter die Individualhaftung und nicht gungspflicht frei. unter die Solidarhaftung und sind ausschließlich auf den Haf- 3 tungsumfang ihrer individuellen Zeichnungen beschränkt. Beschwerderecht Die zeichnenden Versicherer tragen keine Verantwortung für Daneben haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Beschwer- Zeichnungen irgendeines anderen mitzeichnenden Versiche- de an den Datenschutzbeauftragten oder eine Datenschutz- rers, der aus irgendwelchen Gründen seinen Verpflichtungen aufsichtsbehörde zu wenden. ganz oder teilweise nicht nachkommt. Die für uns zuständige Datenaufsichtbehörde ist: § 15 Welcher Gerichtsstand besteht? 1. Klagen gegen den Versicherer oder Versicherungsver- Landesbeauftragte für Datenschutz und mittler Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder Informationsfreiheit der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherer Nordrhein-Westfalen bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Postfach 20 04 44 Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungs- 40102 Düsseldorf vertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherte eine natürliche Person, dann ist auch das Gericht örtlich Versicherungsombudsmann e. V. zuständig, in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsom- der Klageerhebung ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung budsmann e. V. Sie können damit in privaten Angelegenheiten eines solchen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. 2. Klagen gegen die versicherte Person Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Ver- Versicherungsombudsmann e. V. sicherungsvermittlung gegen die versicherte natürliche Postfach 08 06 32 Person ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, 10006 Berlin in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit der Kla- Tel.: 0800 3696000 geerhebung ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines Fax: 0800 3699000 solchen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. beschwerde@versicherungsombudsmann.de Andere nach deutschem Recht begründete Gerichtsstände werden durch diese Vereinbarung nicht ausgeschlossen. Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht § 16 Welches Recht findet Anwendung? Graurheindorfer Straße 108 Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. 53117 Bonn Tel.: 0228 4108-0 Und wenn Sie einmal mit uns nicht zufrieden sind Fax: 0228 4108-1550 Unser Interesse ist es, Sie mit unseren Leistungen zufrieden zu stellen. Sollte uns das einmal nicht gelingen, nehmen Sie am besten direkt Kontakt zu uns auf, um die Sache zu klären: Deutsche Assistance Versicherung AG Hansaallee 199 40549 Düsseldorf Tel.: 0211 529-50 Fax: 0211 529-5199 E-Mail: info@deutsche-assistance.de Internet: www.deutsche-assistance.de 4 HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ UND ZUR DATENVERARBEITUNG BEI DER DEUTSCHEN ASSISTANCE VERSICHERUNG AG Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur mit Hilfe der Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu kön- elektronischen Datenverarbeitung erfüllen. Nur so lassen sich nen, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwi- Schaden ist. ckeln. Darüber hinaus bietet die elektronische Datenverarbei- tung einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft Die Durchführung des Versicherungsvertrages ist ohne vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manu- die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich. ellen Verfahren. Die DAV speichert Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Dies sind Ihre Angaben bei der Schadenmel- Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer per- dung sowie weitere zur Vertragsführung und -abwicklung not- sonenbezogenen Daten durch die Deutsche Assistance Versi- wendige versicherungstechnische Daten, z. B. versichertes cherung AG (nachfolgend DAV) und über die Ihnen nach dem Konto oder Mehrwert-Zukaufpaket, Bankverbindung. Soweit Datenschutzrecht zustehenden Rechte. dies erforderlich ist, werden auch Angaben von Dritten (z. B. mitversicherte Personen, Vermittler) gespeichert. Melden Sie Verantwortlicher für die Datenverarbeitung uns einen Versicherungsfall, speichern wir Angaben zum Leis- Deutsche Assistance Versicherung AG tungsfall und ggf. auch Angaben von Dritten. Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf Die Verarbeitung personenbezogener Daten für vorvertrag- Fax: 0211 529-5199 liche und vertragliche Zwecke erfolgt auf Basis von E-Mail: info@deutsche-assistance.de Art. 6 Abs. 1 b DSGVO. Vorstand: Dragica Mischler (Vorsitzende), Ihre Daten verarbeiten wir auch, wenn es nach Marcus Hansen, Betina Nickel Art. 6 Abs. 1 f DSGVO erforderlich ist, um berechtigte Inter- Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf essen von uns oder von Dritten zu wahren. Registergericht: Düsseldorf HRB 64583 Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (z. B. auf- der oben genannten Adresse mit dem Zusatz „Datenschutzbe- sichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher auftragter“ oder per E-Mail an datenschutz@oerag.de. Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht). Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in die- Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß den Art. 6 Abs. 1 c DSGVO. datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen der EU-Da- tenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Versicherungs- Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben vertragsgesetz (VVG), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie da- sowie allen weiteren maßgeblichen Gesetzen. Darüber hinaus rüber zuvor informieren. hat sich unser Unternehmen zu den „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Versicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die oben genann- Rückversicherer: ten Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisieren (Code Im Interesse unserer Versicherungsnehmer achten wir auch of Conduct). Diese können Sie im Internet unter www.deut- auf einen Ausgleich der von uns übernommenen Risiken. sche-assistance.de/impressum/datenschutz/ abrufen. Zu diesem Zweck haben wir Rückversicherungsverträge ge- schlossen, die einen Teil der Risiken übernehmen. Hierfür Sind Sie versicherte Person in einem Gruppenversicherungs- benötigt der Rückversicherer entsprechende versicherungs- vertrag der DAV, dann verarbeiten wir die von Ihnen bei der technische Angaben zur Art des Versicherungsschutzes und Schadenmeldung gemachten Angaben bei der Schadenbe- des Risikos. Eine Übermittlung personenbezogener Daten arbeitung. findet dabei jedoch nicht statt. 1 Vermittler: Betroffenenrechte In Ihren Versicherungsangelegenheiten werden Sie durch Sie können unter der oben genannten Adresse Auskunft über Vermittler betreut. Dies können neben Einzelpersonen auch die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber Vermittlungsgesellschaften sein. Um die Betreuungsaufgabe hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vermittler von Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen uns für die Betreuung und Beratung notwendige Angaben kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung aus Ihren Vertrags- und Leistungsdaten. Das sind, je nach Ver- Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen tragskonstellation, Daten zum Gruppenversicherungsvertrag, bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und zum Mehrwert-Zukaufpaket, zur Art des Versicherungsschut- maschinenlesbaren Format zustehen. zes und des Risikos, zur Zahl der Versicherungsfälle und zur Höhe von Versicherungsleistungen. Der Vermittler verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten im Rahmen der Be- Widerspruchsrecht ratung und Betreuung. Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personen- bezogenen Daten zu Zwecken der Werbung zu wider- Externe Dienstleister: sprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung be- Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und ge- rechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung setzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister. aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, sowie der Unternehmen Beschwerderecht unserer Gruppe, die an einer zentralisierten Datenverarbei- Daneben haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Beschwer- tung teilnehmen, können Sie in der jeweils aktuellen Version de an den Datenschutzbeauftragten oder eine Datenschutz- unserer Internetseite unter www.deutsche-assistance.de aufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Daten- entnehmen. schutzaufsichtsbehörde ist: Weitere Empfänger: Landesbeauftragte für Datenschutz und Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten Informationsfreiheit an weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Finanz- Postfach 20 04 44 behörden oder Strafverfolgungsbehörden, Bundesanstalt für 40102 Düsseldorf Finanzdienstleistungsaufsicht). Ferner übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten an Kreditinstitute zur Abwicklung Versicherungsombudsmann e. V. des Zahlungsverkehrs. Des Weiteren können wir Ihre perso- Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsom- nenbezogenen Daten zur Erstellung von versicherungsspe- budsmann e. V. Sie können damit in privaten Angelegenheiten ziflschen Statistiken oder zur Datenanalyse an Verbände (z. B. das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., in Anspruch nehmen. Verband öffentlicher Versicherer) weitergeben. Versicherungsombudsmann e. V. Dauer der Datenspeicherung Postfach 08 06 32 Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für 10006 Berlin die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Da- Tel.: 0800 3696000 bei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für Fax: 0800 3699000 die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu 30 Jahren). Zudem spei- Zuständige Aufsichtsbehörde: chern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu ge- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht setzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Auf- Graurheindorfer Straße 108 bewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem 53117 Bonn Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung. Die Speicher- Tel.: 0228 4108-0 fristen betragen danach bis zu zehn Jahre. Fax: 0228 4108-1550 E-Mail: poststelle@bafln.de FMA TMDV 07/22 2 KUNDENINFORMATION ZUR AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG STAND: SEPTEMBER 2018 Bestandteil Ihres Girokontos S-POOL ist eine Auslandsrei- Wer hilft im Notfall weiter? se-Krankenversicherung der Union Krankenversicherung AG Den 24-Stunden-Notruf-Service der Union Krankenversiche- Saarbrücken. Diese Versicherung bietet der Kontoinhaberin rung erreichen Sie weltweit unter der Rufnummer: / dem Kontoinhaber Versicherungsschutz im Falle einer un- +49 211 – 5363 677 vorhergesehenen medizinisch notwendigen Heilbehandlung während einer Auslandsreise. Sollte ein Krankenhausaufenthalt oder ein Rücktransport not- wendig werden, so setzen Sie sich bitte vorher mit diesem Bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung werden 24-Stunden-Notruf-Service in Verbindung. unter anderem die nachstehenden Kosten in voller Höhe ersetzt: Was ist im Schadenfall zu beachten? • ambulante und stationäre Behandlung sowie erforderli- Bitten Sie den behandelnden Arzt, Ihre Rechnungen mit den che Arzneimittel folgenden Angaben zu versehen: • schmerzstillende Zahnbehandlung und die damit in Ver- • Adresse des behandelnden Arztes bindung stehenden notwendigen Zahnfüllungen in einfa- • Name des Patienten cher Ausführung sowie Reparaturen von Prothesen bis zu • Diagnose insgesamt 300 EUR je Versicherungsfall • Einzelleistungen und Behandlungsdaten • medizinisch notwendiger Transport zum nächst erreich- • bei Medikamenten: Name und Preis des Medikamentes baren Krankenhaus oder Arzt sowie Quittungsvermerk • Mehrkosten eines medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransports aus dem Ausland und im Bitte Todesfall die Kosten für die Bestattung am Sterbeort oder • reichen Sie nur Original-Belege ein, die Überführung • schildern Sie kurz den Schadenfall, • Krankenhaustagegeld von 30 EUR pro Tag, wenn die Kos- • nennen Sie uns Ihre Kontonummer und teilen Sie ten von einem anderen Kostenträger übernommen werden bitte mit, dass Sie Inhaber/-in eines S-POOL Kontos der Sparkasse Aachen sind, Nicht versichert sind zum Beispiel Kosten für: • senden Sie Ihre Belege an folgende Anschrift: • Behandlungen, von denen bereits vor Reiseantritt fest- Union Krankenversicherung AG stand, dass sie während der Reise durch- bzw. fortgeführt 66099 Saarbrücken werden müssen • Krankheiten und Unfallfolgen, deren Heilbehandlung im Sie haben Fragen zu Ihrer Auslandsreise- Ausland Grund für die Reise war Krankenversicherung? • Kuren, Sanatoriumsbehandlungen und Rehabilitation Die Reisehotline der Union Krankenversicherung hilft Ihnen • Behandlung durch Familienangehörige gerne weiter: +49 681 – 844 6900 • Heilbehandlung über das medizinisch notwendige Maß Die genauen Versicherungsbedingungen und Informationen, Wer ist versichert? insbesondere zum Umfang des Versicherungsschutzes und Versichert ist die Kontoinhaberin / der Kontoinhaber während zur Einschränkung der Leistungspflicht, entnehmen Sie bit- der ersten 90 Tage eines jeden Auslandsaufenthaltes. te den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Aus- landsreise-Krankenversicherung (AVB/GAK- 90j) und den Ta- Wo besteht der Versicherungsschutz? rifbedingungen GAKD1-90j. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Nicht als Ausland gelten die Bundesrepublik Deutschland sowie die Länder, in denen die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat. 1 BEDINGUNGEN DER UNION KRANKENVERSICHERUNG FÜR DIE AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG – TARIF GAKD1-90J STAND: JANUAR 2015 Der Tarif gilt nur in Verbindung mit den Allgemeinen Versiche- bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, ent- rungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversiche- steht insoweit ein neuer Versicherungsfall. rung (AVB/GAK-90j). 6. Welche Versicherungsleistungen werden erbracht? 1. Wer ist versichert? 6.1 Erstattet werden die Aufwendungen für: Versichert ist der genannte Kontoinhaber (Hauptversicherter). a) ärztliche Beratungen, Besuche und Verrichtungen ein- schließlich unaufschiebbarer Operationen und Opera- 2. Was umfasst der Versicherungsschutz? tionsnebenkosten; Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, b) ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel. Nicht als Unfälle und andere im Tarif genannte Ereignisse, die während Arzneimittel gelten, auch wenn sie ärztlich verordnet sind einer vorübergehenden Auslandsreise auftreten. Er leistet bei und heilwirksame Stoffe enthalten, Nähr- und Stärkungs- einem im Ausland unvorhergesehen eintretenden Versiche- präparate, kosmetische Präparate sowie Mittel, die vor- rungsfall Ersatz von Aufwendungen für Heilbehandlung und beugend oder gewohnheitsmäßig genommen werden; erbringt sonst vereinbarte Leistungen. c) ärztlich verordnete Heilmittel bis zu insgesamt 150 EUR je Versicherungsfall: Inhalationen, Wärme-, Licht- und 3. Für welche Auslandsreisen gilt der Versicherungs- Elektrotherapie sowie - nach einem während des Aus- schutz? landsaufenthaltes eingetretenen Unfall Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ersten 90 Tage – medizinische Bäder und Massagen; (maximale Dauer des Versicherungsschutzes) eines jeden d) ärztlich verordnete Hilfsmittel, soweit diese erstmals Auslandsaufenthaltes innerhalb des Versicherungsjahres. Das aufgrund eines während des Auslandsaufenthaltes Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von je- eingetretenen Unfalls erforderlich werden, bis zu ins- weils 365 Tagen ab Abschluss des Kontovertrages. gesamt 150 EUR je Versicherungsfall; e) Röntgendiagnostik und Strahlentherapie; 4. Wo besteht der Versicherungsschutz? f) Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Heilbe- Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Nicht handlung; als Ausland gelten die Bundesrepublik Deutschland sowie g) den medizinisch notwendigen Transport oder die me- die Länder, in denen die versicherte Person einen ständigen dizinisch notwendige Verlegung in das nächsterreich- Wohnsitz hat. bare geeignete Krankenhaus oder zum nächsterreich- baren Notfallarzt durch anerkannte Rettungsdienste 5. Was ist ein Versicherungsfall? zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall; Versicherungsfall ist nicht erstattet werden die Kosten für Taxifahrten sowie a) die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer ver- die Rückfahrten vom Krankenhaus; sicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen; h) den medizinisch notwendigen Transport oder die medi- b) die medizinisch notwendige Behandlung von Schwan- zinisch notwendige Verlegung mit einem Hubschrauber gerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten bis zu einem Betrag von 2.500 EUR je Versicherungsfall; vor Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche, not- liegt ein Verdacht auf eine lebensgefährliche Erkrankung fallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehl- oder Verletzung vor oder ist eine schwerwiegende Schä- geburten; digung der Gesundheit (z.B. Lähmung) zu befürchten, c) ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport so- leistet der Versicherer auch über diesen Betrag hinaus; wie der Tod. i) schmerzstillende Zahnbehandlung und die damit in Verbindung stehenden notwendigen Zahnfüllungen in Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er en- einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Prothesen det, wenn nach medizinischem Befund keine Behandlungsbe- (nicht jedoch Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen dürftigkeit mehr besteht. Muss die Heilbehandlung auf eine und Inlays) bis zu insgesamt 300 EUR je Versicherungs- Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der fall. 1 6.2 Die Mehrkosten eines medizinisch notwendigen und ärzt- überraschend von diesen Ereignissen betroffen wird. lich angeordneten Rücktransports aus dem Ausland wer- Dieser Versicherungsschutz entfällt am Ende des 7. Ta- den erstattet, wenn an Ort und Stelle bzw. in zumutbarer ges nach Beginn eines kriegerischen Ereignisses oder Entfernung eine ausreichende medizinische Behandlung einer inneren Unruhe auf dem Gebiet des Staates, in nicht gewährleistet und dadurch eine Gesundheitsschädi- dem sich die versicherte Person aufhält; gung zu befürchten ist. Zusätzlich werden die Mehrkosten d) auf Vorsatz, Selbstmord, Selbstmordversuch oder auf für eine Begleitperson erstattet, wenn die Begleitung me- Sucht (z.B. Alkohol oder Drogen) beruhende Krankheiten dizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist. Die Rück- und Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Entgif- führung muss an den ständigen Wohnsitz oder in das von tungs-, Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen; dort nächsterreichbare geeignete Krankenhaus erfolgen. e) Kur und Sanatoriumsbehandlung sowie Rehabilita- Soweit medizinische Gründe nicht entgegenstehen, ist tionsmaßnahmen; das jeweils kostengünstigste Transportmittel zu wählen. f) ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kur- Mehrkosten sind die Kosten, die durch den Eintritt des Ver- ort. Diese Einschränkung entfällt, wenn während eines sicherungsfalls für eine Rückkehr ins Inland zusätzlich an- vorübergehenden Aufenthaltes durch eine vom Aufent- fallen. Die durch den Rücktransport ersparten Fahrtkosten haltszweck unabhängige Erkrankung oder einen dort werden von der Versicherungsleistung abgezogen. eingetretenen Unfall Heilbehandlung notwendig wird; 6.3 Beim Tode der versicherten Person werden die Kosten der g) Behandlung durch Ehegatten/eingetragenen Lebens- Bestattung am Sterbeort oder der Überführung an deren partner, Eltern oder Kinder; nachgewiesene Sachkosten letzten ständigen Wohnsitz erstattet. werden nach Ziffer 6 erstattet; 6.4 Der versicherten Person steht die Wahl unter den im Auf- h) Behandlung geistiger und seelischer Störungen und enthaltsland zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten Erkrankungen sowie für Psychotherapie; und Zahnärzten mit abgeschlossenem Medizinstudium i) eine durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwah- frei. Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbe- rung bedingte Behandlung oder Unterbringung; handlung besteht freie Wahl unter den im Aufenthalts- j) Aufwendungen für nicht unfallbedingte Hilfsmittel, z.B. land allgemein anerkannten Krankenhäusern, die unter Brillen, Kontaktlinsen, Einlagen, Prothesen. ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende k) Heilbehandlung durch nichtärztliche Heilbehandlung diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfü- (z.B: Chiropraktiker, Osteopathen und Heilpraktiker); gen und Krankengeschichten führen. l) Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze; 6.5 Werden die Kosten einer stationären Krankenhausbe- m) Aufwendungen für Schwangerschaften, für Schwan- handlung von einem anderen Kostenträger teilweise gerschaftsabbrüche, Entbindungen sowie für Wochen- übernommen, zahlt der Versicherer neben den verblei- betterkrankungen und deren Folgen [bis auf die unter benden erstattungsfähigen Restkosten ein Krankenhaus- 5. b) genannten Versicherungsfälle]. tagegeld. Das Krankenhaustagegeld errechnet sich wie folgt: Höhe der Kostenbeteiligung geteilt durch die An- 7.2 Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnah- zahl der Tage der stationären Behandlung – höchstens 30 me, für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch EUR täglich. Anstelle jeglicher Kostenerstattung bei sta- notwendige Maß oder ist die geforderte Vergütung für tionärer Behandlung kann ein Krankenhaustagegeld von die Verhältnisse des Reiselandes nicht angemessen, kann 30 EUR pro Tag gewählt werden. der Versicherer seine Leistungen auf einen angemesse- nen Betrag herabsetzen. 7. In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz? 7.1 Kein Versicherungsschutz besteht für: 7.3 Besteht Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen a) Heilbehandlungen, von denen bei Grenzüberschrei- Unfall- oder Rentenversicherung, auf eine gesetzliche tung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung Heil- oder Unfallfürsorge, ist der Versicherer nur für die der Reise stattfinden mussten, es sei denn, dass die Aufwendungen leistungspflichtig, welche trotz der ge- Reise wegen des Todes des Ehegatten/eingetragenen setzlichen Leistungen notwendig bleiben. Ansprüche der Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades versicherten Person auf Krankenhaustagegeld werden unternommen wurde; hiervon jedoch nicht berührt. b) Krankheiten und Unfallfolgen, deren Heilbehandlung im Ausland alleiniger Grund oder einer der Gründe für 7.4 Soweit im Versicherungsfall ein Dritter leistungspflichtig den Antritt der Reise war; ist oder eine Entschädigung aus anderen Versicherungs- c) Gesundheitsschäden und für Todesfälle, die durch krie- verträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leis- gerische Ereignisse oder innere Unruhen verursacht tungsverpflichtungen vor. Meldet der Versicherungsneh- worden sind; Versicherungsschutz besteht jedoch, mer den Versicherungsfall der UKV, wird diese jedoch im wenn die versicherte Person auf Reisen ins Ausland Rahmen ihrer Verpflichtungen in Vorleistung treten. 2 ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN DER UNION KRANKENVERSICHERUNG FÜR DIE AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG (AVB/GAK-90J) STAND: JANUAR 2015 1. Woraus ergibt sich der Umfang des die verordneten Medikamente, die Preise und der Quit- Versicherungsschutzes? tungsvermerk deutlich hervorgehen. Bei Zahnbehand- Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus der lung müssen die Belege die Bezeichnung der behandel- Versicherungsbestätigung, besonderen schriftlichen Ver- ten Zähne und die daran vorgenommenen Behandlungen einbarungen, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, tragen. dem Tarif sowie den gesetzlichen Vorschriften. Das Versiche- 4.3 Im Übrigen ergeben sich die Voraussetzungen für die Fäl- rungsverhältnis unterliegt deutschem Recht. ligkeit der Leistungen aus § 14 Absatz 1 bis 3 Versiche- rungsvertragsgesetz (VVG). 2. Wann beginnt der Versicherungsschutz? 4.4 Sieht der Tarif Kostenerstattung bei Krankenrücktransport Der Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Konto- vor, ist eine ärztliche Bescheinigung über die medizini- vertrages, jedoch nicht vor Grenzüberschreitung ins Ausland. sche Notwendigkeit mit Angabe der genauen Krankheits- Für Versicherungsfälle, bezeichnung einzureichen. die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, 4.5 Bei der Geltendmachung von Überführungs- bzw. Bestat- wird nicht geleistet. tungskosten ist die amtliche Sterbeurkunde sowie eine ärztliche Bescheinigung über die Todesursache einzurei- 3. Wann endet der Versicherungsschutz? chen. 3.1 Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende 4.6 Der Versicherer leistet an den Hauptversicherten (Konto- Versicherungsfälle – mit Beendigung des Auslandsauf- inhaber). Hat der Hauptversicherte die versicherte Person enthaltes unter Berücksichtigung der im Tarif vorgese- für deren Versicherungsleistungen als empfangsberech- henen maximalen Dauer des Versicherungsschutzes, tigte Person in Textform gegenüber dem Versicherer be- spätestens mit Vollendung des 34. Lebensjahres der stimmt, so leistet der Versicherer an diese. versicherten Person, mit dem Wegfall der Kontoinhaber- 4.7 Ansprüche auf Versicherungsleistungen können weder schaft oder – bei Beendigung des Vertrages zwischen abgetreten noch verpfändet werden. dem Versicherer und dem Kreditinstitut – mit dem Ende 4.8 Die in Fremdwährung entstandenen Kosten werden zum des durch die letzte Kontojahresgebühr gedeckten Zeit- aktuellen Kurs des Tages, an dem die Belege beim Ver- abschnitts. Als Beendigung des Auslandsaufenthaltes gilt sicherer eingehen, in Euro umgerechnet. Als Kurs des die Grenzüberschreitung in das Inland. Tages gilt der offizielle Euro-Wechselkurs der Europäi- 3.2 Erfordert ein Versicherungsfall, für den Leistungsan- schen Zentralbank. Für nicht gehandelte Währungen, für spruch besteht, längere Behandlung und ist eine Rück- die keine Referenzkurse festgelegt werden, gilt der Kurs reise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht gemäß „Devisenkursstatistik“, Veröffentlichungen der möglich, verlängert sich der Versicherungsschutz über Deutschen Bundesbank, Frankfurt/Main, nach jeweils den Zeitpunkt der ursprünglichen Beendigung des Ver- neuestem Stand, es sei denn, es wird durch Bankbelege sicherungsschutzes (siehe Absatz 1) hinaus, bis die ver- nachgewiesen, dass die zur Bezahlung der Rechnungen sicherte Person wieder transportfähig ist. notwendigen Devisen zu einem ungünstigeren Kurs er- worben wurden. 4. Was tun im Schadenfall? 4.9 Kosten für die Überweisung der Versicherungsleistungen 4.1 Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die in das Ausland und für Übersetzungen können von den von ihm geforderten Nachweise im Original erbracht sind Leistungen abgezogen werden. und die Konto-Nummer mitgeteilt wurde; die Nachweise werden Eigentum des Versicherers. 5. Anspruch auf Versicherungsleistungen 4.2 Alle Belege müssen enthalten: den Namen des Heilbe- 5.1 Anspruch auf die Versicherungsleistungen hat der Haupt- handlers, den Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum versicherte bzw. die nach 4.6 als empfangsberechtigt be- der behandelten Person, die Krankheitsbezeichnung (Di- nannte versicherte Person. agnosen), die einzelnen Leistungen des Heilbehandlers 5.2 Gegen diesen Anspruch der versicherten Person darf der sowie die Behandlungsdaten. Aus den Rezepten müssen Versicherer nicht mit den ihm zustehenden Forderungen 1 aus dem Vertrag mit dem Kreditinstitut aufrechnen; die Obliegenheiten, ist der Versicherer zur Leistung insoweit Vorschrift des § 35 Versicherungsvertragsgesetz wird ab- nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von bedungen. dem Dritten erlangen kann. Im Falle einer grob fahrlässi- gen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer be- 6. Welche Obliegenheiten sind nach Eintritt des rechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Ver- Versicherungsfalles zu beachten? schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. 6.1 Die versicherte Person hat nach Möglichkeit für die Min- 8.4 Steht dem Hauptversicherten oder einer versicherten derung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu Person ein Anspruch auf Rückzahlung ohne rechtlichen unterlassen, die der Genesung hinderlich sind. Grund gezahlter Entgelte gegen den Erbringer von Leis- 6.2 Der Hauptversicherte und die versicherte Person haben tungen zu, für die der Versicherer auf Grund des Versiche- auf Verlangen des Versicherers jede Auskunft zu ertei- rungsvertrages Erstattungsleistungen erbracht hat, sind len, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder der die Absätze 1 bis 3 entsprechend anzuwenden. Leistungspflicht des Versicherers und ihres Umfanges er- 8.5 Wurde von einem Dritten Schadenersatz nichtversiche- forderlich ist. Insbesondere sind sie verpflichtet, Erklärun- rungsrechtlicher Art geleistet, ist der Versicherer berech- gen zur Entbindung von der Schweigepflicht anzugeben. tigt, den Ersatz auf seine Leistungen anzurechnen, soweit Außerdem sind dem Versicherer auf dessen Verlangen der geleistete Schadenersatz und seine Versicherungs- Beginn und Ende eines jeden Auslandsaufenthaltes nach- leistung zusammen den tatsächlichen Schaden überstei- zuweisen. gen würden. 6.3 Auf Verlangen des Versicherers ist die versicherte Person 8.6 Erfährt der Versicherer nach Erbringung der Versiche- verpflichtet, sich durch einen vom Versicherer beauftrag- rungsleistung davon, dass von einem Dritten Schaden- ten Arzt untersuchen zu lassen. ersatz nichtversicherungsrechtlicher Art geleistet wurde, kann er die erbrachte Versicherungsleistung, soweit der 7. Welche Folgen haben Obliegenheitsverletzungen? geleistete Schadenersatz und seine Versicherungsleis- Verletzt der Hauptversicherte oder die versicherte Person vor- tung zusammen den tatsächlichen Schaden übersteigen, sätzlich oder grob fahrlässig eine der in Ziffer 6 genannten zurückfordern. Obliegenheiten, ist der 9. Willenserklärungen und Anzeigen Versicherer mit den in § 28 Absätze 2 bis 4 VVG vorgeschriebe- Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versiche- nen Einschränkungen ganz oder teilweise von der Verpflich- rer bedürfen der Textform. tung zur Leistung frei. 10. Gerichtsstand 8. Obliegenheiten und Folgen bei Obliegenheits- 10.1 Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen verletzungen bei Ansprüchen gegenüber Dritten den Hauptversicherten ist das Gericht des Ortes zu- 8.1 der Hauptversicherte oder eine versicherte Person Er- ständig, an dem der Hauptversicherte seinen Wohn- satzansprüche gegen Dritte, so besteht unbeschadet sitz oder in Ermangelung eines solchen seinen des gesetzlichen Forderungsüberganges gem. § 86 VVG gewöhnlichen Aufenthalt hat. Verlegt der Haupt- die Verpflichtung, diese Ansprüche bis zur Höhe, in der versicherte nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz aus dem Versicherungsvertrag Ersatz (Kostenerstattung oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungs- sowie Sach- und Dienstleistungen) geleistet wird, an den bereich des Versicherungsvertragsgesetzes oder Versicherer schriftlich abzutreten. Gibt der Hauptversi- ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im cherte oder eine versicherte Person einen solchen An- Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das spruch oder ein zur Sicherung des Anspruches dienendes Gericht am Sitz des Versicherers zuständig. Recht ohne Zustimmung des Versicherers auf, wird dieser 10.2 Klagen gegen den Versicherer können bei dem Ge- insoweit von der Verpflichtung zur Leistung frei, als er aus richt am Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufent- dem Anspruch oder dem Recht hätte Ersatz erlangen kön- haltsort des Hauptversicherten oder bei dem Ge- nen. richt am Sitz des Versicherers anhängig gemacht 8.2 Der Hauptversicherte oder die versicherte Person hat sei- werden. nen (ihren) Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses 10.3 Verlegt der Hauptversicherte nach Vertragsschluss Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der gelten- seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt den Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei des- in einen anderen Staat als die Bundesrepublik sen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforder- Deutschland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhn- lich mitzuwirken. licher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung 8.3 Verletzt der Hauptversicherte oder eine versicherte Per- nicht bekannt, ist das Gericht am Sitz des Versiche- son vorsätzlich die in den Absätzen 1 und 2 genannten rers zuständig. 2 11. Informationen zum Rechtsweg Beschwerdestelle Bei Fragen, Problemen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihren/Ihre Betreuer oder direkt an uns. Die UKV nimmt am Streitbeilgungsverfahren des Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de, teil. Nachdem Sie Ihre Beschwerde erfolglos bei und geltend gemacht haben, können Sie sich schriftlich an den Ombudsmann wenden. Das Verfahren ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Aufsichtsbehörde Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Beschwerden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn zu richten. Ihr Recht, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, bleibt un- berührt. 3 UNION KRANKENVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT S Finanzgruppe MERKBLATT ZUR DATENVERARBEITUNG STAND: 01.01.2020 EU, SAP-NR. 33 48 06; 01/20 EK Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbei- sichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit uns bestehen- tung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Union Kran- den Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten kenversicherung Aktiengesellschaft und die Ihnen nach dem Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich Datenschutzrecht zustehenden Rechte. einer Vertragsanpassung, -ergänzung oder für umfassende Auskunftserteilungen. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezo- Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft gener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Peter-Zimmer-Straße 2 Art. 6 Absatz 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien 66123 Saarbrücken personenbezogener Daten (z.B. Ihre Gesundheitsdaten bei E-Mail-Adresse: service@ukv.de Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Absatz 2 a) in Ver- Unseren Konzern-Datenschutzbeauftragten bindung mit Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit erreichen Sie unter diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Versicherungskammer Bayern Absatz 2 j) DSGVO in Verbindung mit § 27 BDSG. Datenschutz Maximilianstr. 53 Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen 80530 München von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Absatz 1 f) DSGVO). E-Mail-Adresse: datenschutz@vkb.de Dies kann insbesondere erforderlich sein: – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung – zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Be- und für andere Produkte der Unternehmen des Konzerns achtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Versicherungskammer Bayern und deren Kooperations- des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutz- partner sowie für Markt- und Meinungsumfragen, rechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsver- – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbe- tragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Ge- sondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von setze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen können. Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ („Code of Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Conduct“) verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z.B. auf- die Versicherungswirtschaft präzisieren. Diese können Sie im sichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Internet unter www.ukv.de/datenschutz-downloads abrufen. Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Ab- die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit schluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu Art. 6 Absatz 1 c) DSGVO. übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie Vertragsverhältnisses, z.B. zur Policierung oder Rechnungs- im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor stellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prü- informieren. fen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungs- Rückversicherer: vertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezo- Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen genen Daten nicht möglich. Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es er- Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Da- forderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen ten zur Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes z.B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung auf- Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. 1 S Finanzgruppe Vermittler: Betroffenenrechte Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Sie können unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus kön- Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benötigten nen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Auch übermittelt oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiter- unser Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Ver- hin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten mittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestell- und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleis- ten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinen- tungsangelegenheiten benötigen. lesbaren Format zustehen. Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unterneh- Widerspruchsrecht mensgruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungsaufga- Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personen- ben für die in der Gruppe verbundenen Unternehmen zentral bezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu wi- wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und dersprechen. einem oder mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwaltung von An- Interessen, können Sie dieser Verarbeitung widerspre- schriftendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur Ver- chen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe trags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen. gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Unterneh- men der Gruppe verarbeitet werden. In unserer Dienstleister- Beschwerderecht liste finden Sie die Unternehmen, die an einer zentralisierten Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an Datenverarbeitung teilnehmen. den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Zuständig ist die Externe Dienstleister: Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem wir Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und ge- als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung unseren Sitz setzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister. haben. Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister sowie Kategorien von Dienstleistern, zu denen Hinweis- und Informationssystem der nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, Versicherungswirtschaft können Sie in der jeweils aktuellen Version unserer Internet- Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informa- seite unter www.ukv.de/datenschutz-downloads entnehmen tionssystem (HIS) der informa HIS GmbH zur Unterstützung oder beim Verantwortlichen für die Datenverarbeitung anfor- der Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklä- dern. rung bei der Leistungsprüfung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Austausch bestimm- Weitere Empfänger: ter personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich. Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merk- an weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden blatt „Informationen über den Datenaustausch mit der infor- zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z.B. Sozialver- ma HIS GmbH auf Grundlage der Artikel 13 und 14 DSGVO“, sicherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbe- das Sie unserer Homepage unter www.ukv.de/datenschutz- hörden) downloads entnehmen oder beim Verantwortlichen für die Datenverarbeitung anfordern können. Dauer der Datenspeicherung Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Da- Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages bei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für (z.B. zur Mitnahme eines Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz- die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Haftpflichtversicherung) bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir von personenbezogenen Daten mit dem von Ihnen im Antrag dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- benannten früheren Versicherer erfolgen. und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Bonitätsprüfung Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis Wir übermitteln Ihre Daten (Name, Adresse und ggf. Geburts- zu zehn Jahren. datum) zum Zweck der Bonitätsprüfung sowie zur Verifizie- 2 S Finanzgruppe rung Ihrer Adresse (Prüfung auf Zustellbarkeit) und um Infor- mationen zur Beurteilung des Zahlungsausfallrisikos auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten zu erhalten an die infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 b) und Artikel 6 Absatz 1 f) der DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage dieser Bestimmungen dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unterneh- mens oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen der Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwie- gen. Detaillierte Informationen zur ICD im Sinne des Artikels 14 Europäische Datenschutzgrundverordnung („EU DSGVO“), d.h. Informationen zum Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstaus- kunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder Berichtigung etc. entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Information gem. Art. 14 EU-DSGVO über die infoscore Consumer Data GmbH („ICD“), das Sie unserer Homepage unter www.ukv.de/daten- schutz-downloads entnehmen oder beim Verantwortlichen für die Datenverarbeitung anfordern können. Datenübermittlung in ein Drittland Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außer- halb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau be- stätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgaran- tien (z.B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvor- schriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Automatisierte Einzelfallentscheidungen Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antragstellung befragen, entscheiden wir vollautomatisiert etwa über das Zustandekommen oder die Kündigung des Vertrages, mögliche Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie. Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Vertrag gespeicherten Daten sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen Informationen entscheiden wir vollautomatisiert über unsere Leistungspflicht. Die vollautomatisierten Entscheidungen be- ruhen auf vom Unternehmen vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung der Informationen 3 Stand: September 2025 Sparkasse Aachen S-POOL Kunden-Service Postfach 50 03 43 52087 Aachen Tel.: +49 241 444-52121 www.s-vorteilswelt.de