Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Sparkasse KölnBonn Fassung Juni 2018 Hahnenstraße 57, 50667 Köln Für Zahlungen des Kunden, der kein Verbraucher ist, an Zahlungsemp- etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Last- fänger mittels SEPA-Firmen-Lastschrift über sein Konto bei der Spar- schrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, ver- kasse gelten folgende Bedingungen. arbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärun- 1 Allgemein gen des Kunden enthalten sein: 1.1 Begriffsbestimmung – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Eine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvor- Kunden mittels SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und gang zulasten des Kontos des Kunden, bei dem die Höhe des jeweiligen – Weisung an die Sparkasse, die vom Zahlungsempfänger auf sein Zahlungsbetrages vom Zahlungsempfänger angegeben wird. Konto gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisie- 1.2 Entgelte rungsdaten) enthalten: Bei Entgelten und deren Änderung sind die Regelungen in Nummer 17 – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, Absätze 2 bis 6 AGB-Sparkassen maßgeblich. – eine Gläubiger-Identifikationsnummer, 1.3 Meldepflichten nach Außenwirtschaftsrecht – Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrender Zah- Der Kunde hat etwaige Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsrecht lungen, zu beachten. – Name des Kunden und – seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2). 1.4 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzli- Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Sparkasse kann sich der che Angaben enthalten. Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ näher bezeichneten 2.2.2 Bestätigung der Erteilung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Streitschlichtungs- oder Beschwerdestellen wenden. Der Kunde hat seiner Sparkasse die Autorisierung nach Nummer 2.2.1 unverzüglich zu bestätigen, indem er der Sparkasse folgende Daten in 2 SEPA-Firmen-Lastschrift der vereinbarten Art und Weise aus dem dem Zahlungsempfänger erteil- 2.1 Allgemein ten SEPA-Firmenlastschrift-Mandat übermittelt und diese Mitteilung unter- 2.1.1 Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens zeichnet oder in der vereinbarten Art und Weise authentifiziert: Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann nur von Kunden genutzt – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, werden, die keine Verbraucher sind. – Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers, Mit dem SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann der Kunde über die – Mandatsreferenz, – Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrender Zah- Sparkasse an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb lungen und des Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro – Datum auf dem Mandat. Payments Area“, SEPA) bewirken. Zur SEPA gehören die in der Anlage Hierzu kann der Kunde der Sparkasse auch eine unterschriebene Kopie genannten Staaten und Gebiete. des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats übermitteln. Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Firmen-Lastschrift muss Ohne diese Mitteilung an die Sparkasse wird diese keine Zahlungsvor- – der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA- gänge aufgrund SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers Firmen-Lastschriftverfahren nutzen, einlösen. – der Kunde vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilen und Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Man- – der Kunde der Sparkasse die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift- dats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Sparkasse Mandats bestätigen (siehe Nummer 2.2.2). unverzüglich schriftlich zu informieren. Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem 2.2.3 Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats er über seinen Zahlungsdienstleister der Sparkasse die Lastschriften Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklärung vorlegt. gegenüber seiner Sparkasse widerrufen werden. Der Widerruf muss der Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA- Sparkasse schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der Firmen-Lastschrift von der Sparkasse keine Erstattung des seinem Konto elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Online-Ban- belasteten Lastschriftbetrages verlangen. king), auf diesem Wege zugehen. Der Widerruf wird ab dem auf den Ein- 2.1.2 Kundenkennungen gang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leis- Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei grenz- tungsverzeichnis“ wirksam. Der Widerruf muss zusätzlich auch gegen- überschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschafts- über dem Zahlungsempfänger erklärt werden. Der Widerruf des SEPA- raums2 (EWR) zusätzlich den BIC3 der Sparkasse als seine Kundenken- Firmenlastschrift-Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belas- nung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Spar- tete SEPA-Firmen-Lastschriften nicht. Für diese gilt Nummer 2.2.4 kasse berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Firmen-Lastschrift Absätze 2 und 3. manuell ausschließlich auf der Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung 2.2.4 Zurückweisung einzelner Lastschriften auszuführen. Die Sparkasse und die weiteren beteiligten Stellen führen (1) Der Kunde kann der Sparkasse gesondert die Weisung erteilen, Zah- die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdaten- lungen aus bestimmten SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfän- satz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen gers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Sparkasse bis spätes- IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des EWR tens zum Ende des Geschäftstages gemäß „Preis- und Leistungsverzeich- zusätzlich angegebenen BIC aus. nis“ vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag 2.1.3 Übermittlung von Lastschriftdaten schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektroni- Bei SEPA-Firmen-Lastschriften können die Lastschriftdaten auch über sche Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Online-Banking), auf das Nachrichtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Interbank diesem Wege zugehen. Diese Weisung muss zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. 114 247.000 D1 (Fassung Juni 2018) - v6.1 - o Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Rechen- zentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA wei- (2) Am Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift kann tergeleitet werden. diese nur noch zurückgewiesen werden, wenn Kunde und Sparkasse dies vereinbart haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der 2.2 SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Sparkasse gelingt, den Lastschriftbetrag endgültig zurückzuerlangen. Für 2.2.1 Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Business-to- die Bearbeitung eines solchen Widerrufs des Kunden berechnet die Spar- © Deutscher Sparkassenverlag Business Direct Debit Mandate) kasse das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift- (3) Nach dem Tag der Belastungsbuchung der SEPA-Firmen-Lastschrift Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Sparkasse die Einlösung kann der Kunde diese nicht mehr zurückweisen. von SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat 2.3 Einzug der SEPA-Firmen-Lastschrift auf Grundlage des SEPA- ist schriftlich oder in der mit seiner Sparkasse vereinbarten Art und Weise Firmenlastschrift-Mandats durch den Zahlungsempfänger zu erteilen. (1) Das vom Kunden erteilte SEPA-Firmenlastschrift-Mandat verbleibt In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthal- beim Zahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungsdaten und ten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatz zur Einziehung von Seite 1 von 3 Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren SEPA-Firmen-Lastschriften. Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vom Zah- Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Sparkasse lungsempfänger angegeben. gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. (2) Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatz zur Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Einziehung der SEPA-Firmen-Lastschrift unter Einschaltung seines Zah- Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den lungsdienstleisters an die Sparkasse als Zahlstelle. Dieser Datensatz ver- Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte körpert auch die im SEPA-Firmenlastschrift-Mandat enthaltene Weisung Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Kunden an die Sparkasse zur Einlösung der jeweiligen SEPA- des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, Firmen-Lastschrift (siehe Nummer 2.2.1 Sätze 2 und 4). Für den Zugang der auf den Tag folgt, an welchem der Sparkasse angezeigt wurde, dass dieser Weisung verzichtet die Sparkasse auf die für die Erteilung des die Zahlung nicht autorisiert ist oder die Sparkasse auf andere Weise Mandats vereinbarte Form (siehe Nummer 2.2.1 Satz 3). davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Sparkasse einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches 2.4 Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Firmen-Lastschrift Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Sparkasse 2.4.1 Belastung des Kontos des Kunden mit dem Lastschriftbetrag ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, (1) Eingehende SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zah- lungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden 2.6.2 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „Preis- und Leistungs- Bei nicht erfolgten autorisierten Zahlungen, fehlerhaft oder verspätet aus- verzeichnis“ ausgewiesenen Geschäftstag der Sparkasse, erfolgt die geführten autorisierten Zahlungen oder bei nicht autorisierten Zahlungen Kontobelastung am nächsten Geschäftstag. kann der Kunde von der Sparkasse neben etwaigen Ansprüchen aus Auf- (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten tragsrecht nach § 667 BGB und ungerechtfertigter Bereicherung nach Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ nach ihrer Vor- §§ 812 ff. BGB den Ersatz eines hierdurch entstehenden Schadens nach nahme rückgängig gemacht, wenn Maßgabe folgender Regelungen verlangen: – der Sparkasse keine Bestätigung des Kunden gemäß Nummer 2.2.2 – Die Sparkasse haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch vorliegt, ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beige- – der Sparkasse ein Widerruf des Firmenlastschrift-Mandats gemäß tragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in Nummer 2.2.3 zugegangen ist, welchem Umfang Sparkasse und Kunde den Schaden zu tragen – der Sparkasse eine Zurückweisung der Lastschrift des Kunden gemäß haben. Nummer 2.2.4 zugegangen ist, – Für das Verschulden der von der Sparkasse zwischengeschalteten – der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Stellen haftet die Sparkasse nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit Haftung der Sparkasse auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Spar- der ersten zwischengeschalteten Stelle. kasse nicht vor, – Die Haftung der Sparkasse für Schäden ist der Höhe nach auf den – die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Sparkasse in Rechnung keinem Konto des Kunden bei der Sparkasse zuzuordnen ist oder gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um Fol- – die Lastschrift nicht von der Sparkasse verarbeitbar ist, da im geschäden handelt, ist die Haftung zusätzlich auf höchstens 12.500 Lastschriftdatensatz Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht • die Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Sparkasse für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Sparkasse und für Gefahren, erkennbar fehlerhaft ist, die die Sparkasse besonders übernommen hat, sowie für nicht autori- • die Mandatsreferenz fehlt, sierte Zahlungen. • das Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder Ansprüche aus § 675y BGB sind ausgeschlossen. • kein Fälligkeitstag angegeben ist. 2.6.3 Haftungs- und Einwendungsausschluss 2.4.2 Einlösung von SEPA-Firmen-Lastschriften (1) Eine Haftung der Sparkasse nach Nummer 2.6.2 ist in folgenden SEPA-Firmen-Lastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung Fällen ausgeschlossen: auf dem Konto des Kunden nicht spätestens gemäß Nummer 2.4.1 – Die Sparkasse weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Last- Absatz 2 rückgängig gemacht wird. schriftbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. 2.4.3 Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung – Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfän- der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbu- ger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfän- chung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Einlösung gers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Sparkasse einer SEPA-Firmen-Lastschrift (siehe Nummer 2.4.2) wird die Sparkasse jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer 2.4.4 bemüht, den Lastschriftbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlan- vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinforma- gung des Lastschriftbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht tionen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Sparkasse, soweit möglich, so ist die Sparkasse verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler, die zur Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt haben, einen Anspruch auf Erstattung des Lastschriftbetrags geltend machen berichtigt werden können. kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts Für die berechtigte Ablehnung berechnet die Sparkasse das im „Preis- berechnet die Sparkasse das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.6.1 und 2.6.2 und Ein- manuell 2.4.4 Ausführung der Zahlung wendungen des Kunden gegen die Sparkasse aufgrund nicht oder fehler- (1) Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem haft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Firmen-Lastschrift des Zahlungs- sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Sparkasse nicht spätestens empfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Ausführungsfrist beim fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Frist beginnt nur, wenn die Sparkasse den Kunden über die Belastungs- (2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angege- buchung der Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen verein- benen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß barten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbu- „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der Sparkasse, so beginnt die Ausfüh- chung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der rungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag. Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche aus einer verschul- 114 247.000 D1 (Fassung Juni 2018) - v6.1 - o (3) Die Sparkasse unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zah- densabhängigen Haftung der Sparkasse nach Nummer 2.6.2 kann der lung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der verein- Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er barten Häufigkeit. ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. 2.5 Ausschluss des Erstattungsanspruchs bei einer autorisierten (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Zahlung Anspruch begründenden Umstände Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA- – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, Firmen-Lastschrift von der Sparkasse keine Erstattung des seinem Konto auf das die Sparkasse keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Ansprüche aus § 675x des Bür- Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden gerlichen Gesetzbuches (BGB) sind ausgeschlossen. können oder Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehler- – von der Sparkasse aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeige- haft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer 2.6.2. führt wurden. 2.6 Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden 2.6.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Seite 2 von 3 Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Anlage: Liste der zu SEPA gehörenden Staaten und Gebiete 1 Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1.1 Mitgliedstaaten der Europäischen Union Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxem- burg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schwe- den, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Ver- einigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 1.2 Weitere Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 2 Sonstige Staaten und Gebiete Monaco, San Marino, Schweiz, Saint-Pierre und Miquelon, Jersey und Guernsey, Isle of Man. 1 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer). 2 Für die Mitgliedstaaten des EWR siehe Nummer 1 der Anlage. 3 Business Identifier Code (Internationale Bankleitzahl). manuell 114 247.000 D1 (Fassung Juni 2018) - v6.1 - o Seite 3 von 3