Allgemeine Versicherungsbedingungen Santander Visa Classic Karte und 6. Rechte und Pflichten im Schaden-/Leistungsfall Der Versicherte hat ein eigenes Recht, Ansprüche aus dem Vertrag ohne Visa Karte zu Ihrem Stand-By/Dispo Plus-Konto Zustimmung des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer geltend zu machen. Leistungsfälle, die unter die aufgeführten Versicherungen fallen und vo- Inhaltsübersicht raussichtlich eine Entschädigung zur Folge haben, sind unverzüglich zu Versicherungsleistungen im Überblick melden. Versicherungsbestätigung Kundeninformationsblatt und grundlegende Hinweise Im Schaden-/Leistungsfall melden Sie sich bitte unter den nachfolgend Versicherungsbedingungen für die Verkehrsmittel-Unfallversicherung und aufgeführten Kontaktmöglichkeiten unseres Assistance-Dienstleisters: Auslandsreise-Privathaftpflichtversicherung Tel. +49 (0) 2103 34 6415 Versicherungsleistungen1 im Überblick E-Mail: santander@lifestyle-protection.com ▪ Verkehrsmittel-Unfallversicherung und Auslandsreise-Privathaft- Schadenmeldeportal: pflichtversicherung https://schaden.oneunderwriting.de/santander-kreditkarten – abhängig vom Einsatz der Santander Visa Classic Karte oder der Visa Karte zu Ihrem Stand-By/Dispo Plus-Konto – Originalrechnungen (oder Zweitschriften mit Erstattungsvermerk eines anderen Kostenträgers) können Sie bequem im Schadenmeldeportal hochladen. Sollte dies Ihnen nicht möglich sein, können Sie die Unterla- Versicherungsbestätigung gen postalisch an folgende Anschrift senden: Diese Versicherungsbedingungen sind kein Versicherungsvertrag. Sie bein- halten vielmehr eine Beschreibung der Versicherungsleistungen, die durch One Underwriting Agency GmbH den Gruppenversicherungsvertrag zwischen der Openbank Deutschland AG Luxemburger Allee 4 (nachfolgend Versicherungsnehmerin genannt), und der Lifestyle Protection 45481 Mülheim an der Ruhr AG (nachfolgend Versicherer genannt) für die Inhaber einer Santander Kre- ditkarte zur Verfügung stehen. Bitte geben Sie Ihre Kreditkartennummer wie folgt an: Die Openbank Deutschland AG ist Versicherungsnehmerin des Gruppenver- Die ersten 6 Ziffern und die letzten 4 Ziffern und teilen uns auch mit, auf sicherungsvertrages mit dem Versicherer. Beauftragt mit der Abwicklung der welches Konto Sie die Überweisung der Versicherungsleistungen wün- Assistance und Versicherungsleistungen sind: schen. Als Inhaber der Santander Visa Classic Karte oder der Visa Karte zu Ihrem Für evtl. Rückfragen bitten wir außerdem um Angabe Ihrer Anschrift und Stand-By/Dispo Plus-Konto treten Sie dem zugrundeliegenden Gruppenversi- Telefonnummer. cherungsvertrag bei. 7. Höchstleistungen Für die in der Santander Visa Classic Karte/Visa Karte zu Ihrem Stand- Sämtliche in diesen Versicherungsbedingungen aufgeführte Versiche- By/Dispo Plus-Konto inkludierten Versicherungsleistungen fallen keine rungssummen stellen die Höchstleistung für jede einzelne versicherte separaten Versicherungsprämien an. Person dar, unabhängig davon, ob Versicherungsschutz über eine oder mehrere Kreditkarten der Openbank Deutschland AG besteht. Kundeninformationsblatt und grundlegende Hinweise 1. Angaben zum Versicherer 8. Kenntnis und Verhalten der versicherten Person Die Kenntnis und das Verhalten der versicherten Person kann berück- Lifestyle Protection AG sichtigt werden, sofern nach den Versicherungsbedingungen und den ge- Proactiv-Platz 1, 40721 Hilden setzlichen Vorschriften die Kenntnis und das Verhalten des Versiche- HRB 63310, Amtsgericht Düsseldorf rungsnehmers von rechtlicher Bedeutung ist (§ 47 VVG). USt-ID DE 815 366 149 Lifestyle Protection AG führt die Versicherungsteuer unter der Versiche- 9. Beschwerdeverfahren rungsteuernummer 810/V90810034700 an das Bundeszentralamt für Der Karteninhaber oder die versicherte Person steht stets im Mittelpunkt Steuern ab. der Bemühungen des Versicherers. Sollte der Karteninhaber oder die versicherte Person dennoch unzufrieden sein, kann er sich an den Versi- 2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers cherer wenden: Die Hauptgeschäftstätigkeit der Lifestyle Protection AG liegt im Betrieb Lifestyle Protection AG der Schaden- und Unfallversicherung in allen Arten und allen damit zu- Proactiv-Platz 1 sammenhängenden Geschäften. 40721 Hilden Oder per E-Mail an santander@lifestyle-protection.com 3. Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sie können sich mit einer Beschwerde auch an folgende Beschwerde- –Bereich Versicherungen–, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn stellen wenden: Die Lifestyle Protection AG ist Mitglied im Verein Versicherungsombuds- 4. Beginn und Ende der Versicherung mann e. V. Sie können somit das kostenlose außergerichtliche Streit- Die Versicherung beginnt mit dem Beitritt zum Gruppenversicherungsver- schlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Der Versicherungsombuds- trag. mann ist zu erreichen unter Die Versicherung endet mit dem Ablauf der Gültigkeit der Kreditkarte, je- doch nicht vor dem Zeitpunkt, für den der Beitrag für das laufende Versi- Versicherungsombudsmann e. V. cherungsjahr gezahlt wurde. Postfach 080632 Die Versicherung endet ebenfalls durch Kündigung des Gruppenversi- 10006 Berlin cherungsvertrages durch uns oder die Versicherungsnehmerin. Telefon: 0800 369 6000; Fax: 0800 369 9000 E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Internet: www.versicherungsombudsmann.de 5. Kontaktdaten für die Abwicklung von Assistance- und Versiche- rungsleistungen Alternativ können Sie sich an unsere Aufsichtsbehörde wenden: Beauftragt mit der Abwicklung der Assistance und Versicherungsleistun- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gen ist: Sektor Versicherungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn, Deutschland One Underwriting Agency GmbH Verbrauchertelefon: 0800 2100 500 Luxemburger Allee 4 E-Mail: poststelle@bafin.de 45481 Mülheim an der Ruhr Internet: www.bafin.de Tel. +49 (0) 2103 34 6415 Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne E-Mail: santander@lifestyle-protection.com Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Schadenmeldeportal: https://schaden.oneunderwriting.de/santander-kreditkarten 1 Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Vertrages zwischen der Openbank Deutschland AG und den Versicherern. SANVB 1002 05.2026 Seite 1 von 5 Wenn Sie eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann oder bei einer Santander Visa Classic Karte oder der Visa Karte zu Ihrem einer der Aufsichtsbehörden einlegen, beeinträchtigt das nicht Ihr Recht, Stand-By/Dispo Plus-Konto bezahlt werden. Ihre Ansprüche durch eine Klage vor dem zuständigen Gericht zu verfol- gen. 1.3 Versicherungssummen Die Versicherungssummen betragen 10. Datenschutz EUR 390.000,– für den Todesfall als Fluggast Der Karteninhaber genießt als versicherte Person Versicherungsschutz EUR 260.000,– für den Todesfall in sonstigen öffentlichen Verkehrs- im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages, den die Openbank mitteln Deutschland AG als Versicherungsnehmerin mit Lifestyle Protection AG, EUR 6.000,– für den Todesfall bei Kindern, die das 14. Lebensjahr als Versicherer abgeschlossen hat. Im Hinblick auf die Durchführung die- noch nicht vollendet haben ses Gruppenversicherungsvertrages ist die Lifestyle Protection AG, der EUR 260.000,– für den Invaliditätsfall datenschutzrechtlich Verantwortliche im Sinne von Artikel 24 der Daten- EUR 520.000,– bei Vollinvalidität (100%) schutzgrundverordnung (DSGVO). EUR 55.000,– Bergungskosten Der Karteninhaber erhält zusammen mit diesen Versicherungsunterlagen EUR 11.000,– kosmetische Operationen ein Merkblatt, in dem die Lifestyle Protection AG, die gemäß Artikel 13 EUR 110,– Unfallkrankenhaustagegeld ohne Genesungsgeld DSGVO vorgesehenen Informationen über den Umgang mit den perso- Das Unfallkrankenhaustagesgeld wird abweichend von Ziffer 2.4 AUB nenbezogenen Daten informiert. 2008 nur bei Unfällen im Ausland gewährt. Werden durch ein Unfallereignis mehrere versicherte Personen getötet 11. Recht, Gerichtsstand, und Vertragssprache oder verletzt, so ist die Höchstleistung des Versicherers auf EUR (1) Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, auch 5.200.000,– für den Todes- und Invaliditätsfall begrenzt. Wird dieser Be- während der Vertragsanbahnung. trag überschritten, so werden die Versicherungsleistungen aller an dem (2) Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer kön- Unfallereignis beteiligter Personen im entsprechenden Verhältnis ge- nen bei dem für den Geschäftssitz Hilden örtlich zuständigen Gericht gel- kürzt. tend gemacht werden. Sie können eine Klage aber auch an dem für Ihren Wohnsitz bzw. - wenn Sie über keinen festen Wohnsitz verfügen - an dem 1.4 Ausschlüsse für Ihren gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Gericht einreichen. Dies gilt nicht, wenn Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnli- Die Benutzung folgender Verkehrsmittel bleibt vom Versicherungsschutz chen Aufenthalt ins Ausland verlegen. Wir können Ansprüche aus dem ausgeschlossen: Versicherungsvertrag bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Gericht - Schienenfahrzeuge in Vergnügungsparks oder ähnlichen Anlagen; geltend machen. Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz bzw. - Busse, die im Rahmen von Rundfahrten (Abfahrtsort ist gleich An- gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland oder ist dieser im Zeitpunkt der Kla- kunftsort) verkehren; geerhebung unbekannt, so ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk - Verkehrsmittel, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, Sie Ihren letzten Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat- z.B. Kreuzfahrtschiffe und Hausboote ten. (3) Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen die Versicherungs- 2. Insassen-Tankunfall-Versicherung bei der Benutzung privater Pkw, nehmerin ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die Versicherungs- Firmen- oder Selbstfahrervermietfahrzeugen im In- und Ausland nehmerin ihren Sitz hat. (4) Die Vertragssprache ist deutsch. 2.1 Voraussetzungen für den Versicherungsschutz Voraussetzung für den nachstehend beschriebenen Versicherungs- Versicherungsbedingungen schutz ist, dass der Karteninhaber oder eine versicherte Person das für die Verkehrsmittel-Unfallversicherung und Fahrzeug im Zeitpunkt des Unfalles gelenkt hat und die letzte Tankrech- Auslandsreise-Privathaftpflichtversicherung nung vor dem Unfall mit einer Santander Visa Classic Karte oder der Visa Karte zu Ihrem Stand-By/Dispo Plus-Konto beglichen wurde. Versicherte Personen Versichert sind – ohne Namensangabe alle Personen, - die Inhaber einer von der Versicherungsnehmerin ausgegebenen und 2.2 Versicherungsumfang gültigen Santander Visa Classic Karte oder der Visa Karte zu Ihrem Der Versicherung liegen die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingun- Stand-By/Dispo Plus-Konto mit Versicherungsschutz sind; gen (AUB 2008*) zugrunde. In Abänderung der AUB 2008 besteht Versi- - deren mitreisende Ehepartner bzw. in häuslicher und eheähnlicher Ge- meinschaft lebende Lebensgefährten; cherungsschutz ausschließlich für Unfälle, die den versicherten Personen als Lenker bzw. Insasse eines privaten PKWs, Firmen-PKWs oder - mitreisende unterhaltsberechtigte Kinder des Karteninhabers bis zur Voll- Selbstfahrervermietfahrzeuges zustoßen. endung des 25. Lebensjahres. Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Zeitpunkt der Betankung und gilt für jeweils eine Woche. Bei monatlicher Abrechnung mit der Santan- 1. Verkehrsmittelunfall-Versicherung bei der Benutzung öffentlicher der Visa Classic Karte oder der Visa Karte zu Ihrem Stand-By/Dispo Plus- Verkehrsmittel Konto wird ebenfalls auf den jeweiligen Einzeltankvorgang abgestellt, jedoch besteht Versicherungsschutz frühestens nach Begleichung der 1.1 Voraussetzung für den Versicherungsschutz ersten Monatsrechnung mit einer Santander Visa Classic Karte oder der Visa Karte zu Ihrem Stand-By/Dispo Plus-Konto. Voraussetzung für den nachstehend beschriebenen Versicherungs- Bei der Benutzung von Selbstfahrervermietfahrzeugen besteht Versiche- schutz ist, dass der Karteninhaber die Kosten für die Beförderung in ei- rungsschutz für den Zeitraum, für den die Bezahlung durch eine Santan- nem öffentlichen Verkehrsmittel oder eine Dienst- und/oder Privatreise der Visa Classic Karte oder der Visa Karte zu Ihrem Stand-By/Dispo Plus- (auch Pauschalreise), in der nachweislich die Benutzung eines öffentli- Konto nachweislich vereinbart wurde. chen Verkehrsmittels im Reisepreis enthalten ist, mittels einer Santander Visa Classic Karte oder der Visa Karte zu Ihrem Stand-By/Dispo Plus- Konto bezahlt und das Kartenkonto in Deutschland mit diesen Kosten be- 2.3 Pauschal-Versicherungssummen je Fahrzeug lastet wird. EUR 52.000,– für den Todesfall EUR 52.000,– für den Invaliditätsfall 1.2 Versicherungsumfang / Beginn und Ende des Versicherungsschut- Im Leistungsfall wird die Versicherungssumme für den Todesfall und für zes den Invaliditätsfall, jeweils durch die Anzahl der verunfallten versicherten Personen geteilt. Jede Person ist mit dem entsprechenden Teilbetrag der Der Versicherung liegen die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingun- jeweiligen Versicherungssumme versichert. gen (AUB 20082) zugrunde. In Abänderung der AUB 2008 besteht Versi- cherungsschutz ausschließlich für Unfälle, die den versicherten Personen während der Benutzung von folgenden öffentlichen Verkehrsmitteln zu- 2.4 Ausschlüsse stoßen: Die Benutzung folgender Verkehrsmittel bleibt vom Versicherungsschutz - Flugzeuge, Schiffe, Bahnen, Busse, Taxis. Unfälle beim Ein- und ausgeschlossen: Aussteigen sind mitversichert. - Verkehrsmittel, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, Bei Flugreisen erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Un- z.B. Wohnmobile und Wohnwagen fälle während einer vom Luftfahrtunternehmen durchgeführten Er- - Motorräder und Trikes satzbeförderung. Ferner er streckt sich der Versicherungsschutz auf jeden Aufenthalt auf einem Flughafen während einer Reise bei Zwi- schenlandungen. Sofern der Versicherungsschutz für eine Flugreise besteht, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Benut- zung öffentlicher Verkehrsmittel auf der direkten Fahrt zum Flugha- fen unmittelbar vor dem vorgesehenen Abflug bzw. auf der direkten Fahrt vom Flughafen, unmittelbar nach Ankunft des Flugzeuges. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Kosten für die Beförderung mit 2 Einzusehen im Internet des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft – GDV – * Einzusehen im Internet des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft www.gdv.de unter „Versicherungsbedingungen“ – GDV – www.gdv.de unter „Versicherungsbedingungen“ SANVB 1002 05.2026 Seite 2 von 5 3. Gliedertaxe / Leistung bei Invalidität 5. Sind für den Versicherten bei dem Versicherer im selben oder einem an- Im Rahmen der versicherten Leistungen gemäß Ziffer 1 und Ziffer 2 leis- deren Vertrag die unter Punkt 1 genannten Kosten auch durch andere tet der Versicherer die Invaliditätsentschädigung in Abänderung von Ziffer Versicherungsbedingungen (z.B. für Flugrückholkosten, Auslandsreise- 2.1.2 der AUB 2008 ausschließlich für den vollständigen Verlust oder die krankenversicherung) versichert, können sie nur aus einer dieser versi- vollständige Gebrauchsunfähigkeit folgender Körperteile oder Sinnesor- cherten Leistungen verlangt werden. Die Versicherungssummen addie- gane wie folgt: ren sich nicht. Arm 70% Hand 50% Besondere Bedingungen für die Mitversicherung der Kosten Daumen und Zeigefinger zusammen 50% für kosmetische Operationen Bein 70% Fuß 50% 1. Wird durch einen Unfall die Körperoberfläche der versicherten Person Sehkraft beider Augen 100% derart beschädigt oder verformt, dass nach Abschluss der Heilbehand- Gehör 100% lung das äußere Erscheinungsbild der versicherten Person hierdurch Sprache 100% dauernd beeinträchtigt ist und entschließt sich die versicherte Person, Die Ziffern 2.1.2.2.1 und 2.1.2.2.2 der AUB 2008 sind gestrichen, d.h., bei sich einer kosmetischen Operation zum Zwecke der Beseitigung des Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung erfolgt keine Leis- Mangels zu unterziehen, so übernimmt der Versicherer die mit der Ope- tung. ration und der klinischen Behandlung in Zusammenhang stehenden Kos- Bei vollständigem Verlust bzw. vollständiger Gebrauchsunfähigkeit von ten für Arzthonorare, Medikamente, Verbandszeug und sonstige ärztlich mehreren der vorgenannten Körperteile oder Sinnesorgane werden die verordnete Heilmittel sowie die Kosten für die Unterbringung und Verpfle- jeweils in Betracht kommenden Invaliditätsgrade zusammengerechnet. gung in der Klinik bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Mehr als 100% werden jedoch nicht berücksichtigt. 2. Die Operation und die klinische Behandlung der versicherten Person müssen bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem Unfall erfolgt sein. Hat die versicherte Person bei Eintritt des Unfalles das 18. Lebensjahr 4. Auslandsreise-Privathaftpflichtversicherung noch nicht vollendet, erfolgt ein Ersatz der Kosten auch dann, wenn die Operation und die klinische Behandlung nicht innerhalb dieser Frist, aber 4.1 Voraussetzung für den Versicherungsschutz vor Vollendung des 21. Lebensjahres der versicherten Person durchge- führt werden. Der Versicherungsschutz ist vom Einsatz der Karte unabhängig. 3. Ausgeschlossen vom Ersatz sind Kosten für Nahrungs- und Genussmit- tel, für Bade- und Erholungsreisen sowie für Krankenpflege, soweit nicht 4.2 Versicherungsumfang die Zuziehung von beruflichem Pflegepersonal ärztlich angeordnet wird. Der Versicherung liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für 4. Bestehen für den Versicherten bei dem Versicherer mehrere Unfallversi- cherungen, können mitversicherte Kosten für kosmetische Operationen die Haftpflichtversicherung (AHB 2008*) sowie die Allgemeinen Bestim- nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. mungen für die Privathaftpflichtversicherung (Risikobeschreibungen, Er- 5. Sind für den Versicherten bei dem Versicherer im selben oder einem an- läuterungen und Besondere Bedingungen) zugrunde. deren Vertrag die unter Punkt 1 genannten Kosten auch durch andere In Abänderung dieser Bedingungen besteht Versicherungsschutz aus- Versicherungsbedingungen (z.B. für Flugrückholkosten, Auslandsreise- schließlich für den Fall, dass die versicherte Person wegen eines wäh- krankenversicherung) versichert, können sie nur aus einer dieser versi- rend der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignis- cherten Leistungen verlangt werden. Die Versicherungssummen addie- ses (Versicherungsfall), das einen Personen-, oder Sachschaden zur ren sich nicht. Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtli- chen Inhalts von einem Dritten im Ausland auf Schadensersatz in An- spruch genommen wird. 5. Obliegenheiten Versicherungsschutz besteht subsidiär zu anderweitig bestehenden Haft- Grundsätzlich besteht die Verpflichtung (Obliegenheit) pflichtversicherungen; sofern also Versicherungsschutz für dieselbe Ge- - nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu fahr noch bei einem anderen Haftpflichtversicherer besteht, geht der an- sorgen; derweitige Vertrag diesem Vertrag vor. Meldet der Karteninhaber den - die Lifestyle Protection AG unverzüglich unter Angabe aller Einzelhei- Schadenfall dem Versicherer, so wird dieser insoweit auch in Vorleistung ten von einem Umstand, der eine Leistungspflicht des Versicherers zur treten. Folge haben könnte, vollständig und wahrheitsgemäß zu unterrichten; - dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe ihrer Leistungspflicht zu gestatten; 4.3 Deckungssummen - Weisungen des Versicherers zu beachten; EUR 1.050.000,– pauschal für Personen- und/oder Sachschäden. - dem Versicherer die zum Nachweis des Schadens angeforderten Un- Diese Gesamtleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungs- terlagen, und sonstige für die Ermittlung der Leistung maßgebliche In- jahres ist je Karteninhaber einer Santander Visa Classic Karte oder der formationen zur Verfügung zu stellen bzw. darauf hinzuwirken, dass Visa Karte zu Ihrem Stand-By/Dispo Plus-Konto auf EUR 2.100.000,– diese erstellt werden; pauschal für Personen- und/oder Sachschäden begrenzt. - Dritte (z.B. Ärzte) im Bedarfsfall zu ermächtigen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen; Sämtliche vorgenannten Versicherungssummen stellen die - einen Unfalltod innerhalb von 48 Stunden zu melden; Höchstleistung für jede einzelne versicherte Person dar, unabhän- - Schäden durch strafbare Handlungen unverzüglich bei der zuständi- gig davon, ob Versicherungsschutz über eine oder mehrere Kredit- gen Polizeidienststelle anzuzeigen und sich die Anzeige bescheinigen karten der Openbank Deutschland AG besteht. zu lassen und diese Bescheinigung dem Versicherer einzureichen. Besondere Bedingungen für die Mitversicherung von 6. Folgen der Nichtbeachtung von Obliegenheiten Bergungskosten in der Allgemeinen Unfallversicherung Wird eine Obliegenheit im Leistungsfall vorsätzlich verletzt, verlieren Sie 1. Hat der Versicherte einen unter den Versicherungsvertrag fallenden Un- Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Oblie- fall erlitten, ersetzt der Versicherer bis zur Höhe des im Versicherungs- genheit ist der Versicherer berechtigt, ihre Leistung in einem der Schwere schein festgelegten Betrages die entstandenen notwendigen Kosten für: Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, a) Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich rechtlich wenn Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür hingewiesen wurden. üblicherweise Gebühren berechnet werden, Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt b) Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder zu einer haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Spezialklinik, soweit medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet, Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, c) Mehraufwand bei der Rückkehr des Verletzten zu seinem ständigen dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Fest- Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnungen zurück- stellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Um- gehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren, fang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegen- d) Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im Todesfalle. heit arglistig verletzt haben. 2. Hat der Versicherte für die Kosten nach 1. a) einzustehen, obwohl er kei- nen Unfall erlitten hatte, ein solcher aber unmittelbar drohte oder nach Stand: Dezember 2025 den konkreten Umständen zu vermuten war, ist der Versicherer ebenfalls ersatzpflichtig. 3. Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, kann der Erstattungsan- spruch gegen den Versicherer nur wegen der restlichen Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet ein anderer Ersatzpflichtiger seine Leistungs- pflicht, kann sich der Versicherungsnehmer unmittelbar an den Versiche- rer halten. 4. Bestehen für den Versicherten bei dem Versicherer mehrere Unfallversi- cherungen, können mitversicherte Bergungskosten nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. “ SANVB 1002 05.2026 Seite 3 von 5 e) durch Raub oder Einbruch-Diebstahl abhanden gekommene Sachen, wenn dies nicht innerhalb von 48 Stunden nach Entdeckung den zustän- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kreditkarten- digen Behörden gemeldet wurde und eine schriftliche Diebstahlanzeige versicherung und Verbraucherinformation: nicht vorgelegt wird; Kaufschutz-Versicherung f) Waren, die unbeaufsichtigt an einem der Allgemeinheit zugänglichen Ort hinterlassen wurden und abhandengekommen sind; Der Kaufschutz-Versicherung liegt ein Gruppenversicherungsvertrag g) Sachen, die durch betrügerische oder unberechtigte Verwendung der zwischen der Openbank Deutschland AG (Versicherungsnehmer) und Kreditkarte erworben wurden. CARDIF zugrunde. Alle versicherbaren Personen (versicherte Perso- 2. Nicht versicherte Schäden nen), die über den Versicherungsnehmer einen Kreditkartenvertrag ab- Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden: geschlossen haben, sind im Rahmen dieser Allgemeinen Versiche- a) die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die versicherte Person herbei rungsbedingungen versichert. geführt wurden; b) die die versicherte Person durch oder während der vorsätzlichen Ausfü- § 1 Umfang des Versicherungsschutzes rung einer Straftat oder des vorsätzlichen Versuchs einer Straftat verur- Purchase Protection sacht; Versichert sind bewegliche Sachen für den persönlichen Gebrauch, die c) durch nukleare Verseuchung und Kriegsereignisse sowie Naturgewalten; von einer versicherten Person mit der auf ihren Namen ausgestellten d) durch Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher gültigen Kreditkarte des Versicherungsnehmers gekauft wurden. Versi- Hand sowie Pfändung; cherungsschutz besteht bei Zerstörung, Beschädigung, Raub oder Ein- e) durch normale Abnutzung oder Verschleiß sowie für geringfügige Be- bruch-Diebstahl der versicherten Sachen. schädigungen wie Kratzer oder Dellen; f) durch Fabrikations- oder Materialfehler, inneren Verderb oder natürliche § 2 Begriffsbestimmungen Beschaffenheit der Sachen; g) durch Einbruch-Diebstahl von oder aus Motorfahrzeugen; 1. Höchstversicherungssumme: Die Versicherungsleistung bei Purchase h) durch Bedienungsfehler; Protection ist je Versicherungsfall auf € 1.500,– abzüglich des Selbstbe- i) durch Raub und Einbruchdiebstahl durch Familienangehörige; haltes in Höhe von € 75,– begrenzt. j) durch Missbrauch der Kreditkarte durch Familienangehörige. 2. Verhältnis zu Dritten: Ein Anspruch aus der Kaufschutz-Versicherung 3. Ausschluss von Gewährleistungsfällen besteht nicht, soweit Ersatz aus einem konkurrierenden, anderen, eige- Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, für die ein Dritter als Her- nen oder fremden, vor oder nach Abschluss dieses Vertrages geschlos- steller, Verkäufer oder aus Reparaturauftrag vertraglich einzustehen hat. senen Versicherungsverhältnis beansprucht werden kann. Dies gilt auch 4. Geltungsbereich dann, wenn in dieser Versicherung ebenfalls eine Subsidiaritätsklausel Versichert sind nur Schäden, die in der Bundesrepublik Deutschlandein- enthalten ist. Im Hinblick auf dieses Versicherungsverhältnis gilt die getreten sind. Versicherungsschutz besteht nur für Gegenstände, die in Kaufschutz-Versicherung als die speziellere Versicherung. Bestreitet der Bundesrepublik Deutschland gekauft wurden. der andere Versicherer schriftlich seine Eintrittspflicht, so erfolgt inso- weit jedoch eine Vorleistung im Rahmen dieses Vertrages. Die Vor- § 6 Obliegenheiten im Versicherungsfall schriften über den gesetzlichen Forderungsübergang bleiben unberührt. Die Kaufschutz-Versicherung gilt subsidiär, d.h., Voraussetzung für die 1. Versicherungsfall im Sinne dieses Vertrages ist das Ereignis, das einen Erbringung einer Leistung ist, dass ein Dritter (z.B. ein anderer Versi- unter die Versicherung fallenden Schaden verursacht haben könnte. Es cherer) nicht zur Leistung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht be- besteht die Verpflichtung streitet oder seine Leistung erbracht, diese aber zur Begleichung der a) nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu Kosten nicht ausgereicht hat. sorgen; 3. Wiederholter Versicherungsfall: Innerhalb eines Zeitraumes von 12 Mo- b) den Versicherungsnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Ta naten werden aus der Kaufschutz-Versicherung maximal € 3.000,– so- gen unter Angabe aller Einzelheiten von einem Umstand, der eine Leis- wie maximal zwei Versicherungsschäden je Kreditkartenkonto geleistet. tungspflicht von CARDIF zur Folge haben könnte, vollständig und wahr- 4. Bezugsrecht: Mit Beginn des Versicherungsschutzes ist die in der Bei- heitsgemäß telefonisch oder schriftlich zu unterrichten. trittserklärung bzw. Versicherungsbestätigung genannte Person für alle c) CARDIF jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe ihrer fälligen Leistungen unwiderruflich bezugsberechtigt, ohne dass es einer Leistungspflicht zu gestatten; Bestätigung durch CARDIF bedarf. d) Weisungen von CARDIF zu beachten; e) CARDIF innerhalb von 90 Tagen eine unterschriebene Schadensmeldung § 3 Dauer des Versicherungsschutzes mit folgenden Angaben und Unterlagen einzusenden (Schadensnach- Der Versicherungsschutz für die Kaufschutz-Versicherung beginnt mit weis): der Übergabe der Sache beim Kauf und endet nach Ablauf von 60 Ta- - Original-Anschaffungsbeleg, aus dem der Kaufpreis und der An- gen. Das Versicherungsverhältnis endet mit Kündigung der Versiche- schaffungstag ersichtlich sind, sowie den dazugehörigen Kreditkar- rung durch die versicherte Person oder den Versicherer bzw. mit Been- tenbeleg oder eine Kopie der Monatsrechnung des Kartenkontos, digung des zugrunde liegenden Kreditkartenvertrages. - ggf. Polizeibericht, - Inanspruchnahme von Dritten (auch Versicherungen) wegen des § 4 Versicherungsleistung gleichen Schadens, - sonstige für die Ermittlung der Entschädigung maßgebliche Infor 1. Die Höchstentschädigung bei Purchase Protection entspricht dem auf mationen; der Kreditkarten-Monatsabrechnung des Versicherungsnehmers oder f) Dritte (z.B. Ärzte) im Bedarfsfall zu ermächtigen, die erforderlichen Aus- dem Kassenbeleg ausgewiesenen Kaufpreis der versicherten Sache ab- künfte zu erteilen; züglich eventueller Leistungen Dritter gemäß §2 Ziffer 2 und abzüglich g) Schäden durch strafbare Handlungen (z.B. Einbruchdiebstahl, Raub, eines Selbstbehaltes in Höhe von € 75,–. vorsätzliche Sachbeschädigung, Körperverletzung) unverzüglich der zu- 2. Nach Feststellung des Schadens durch CARDIF hat CARDIF die Wahl, ständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und sich die Anzeige beschei- a) bei zerstörten oder entwendeten Sachen Naturalersatz zu leisten ode- nigen zu lassen; den ursprünglichen Kaufpreis lt. Kassenbeleg zu erstatten; h) CARDIF vom Bestehen weiterer Versicherungen, durch die Versiche- b) bei beschädigten Sachen diese reparieren zu lassen oder die notwendi- rungsschutz für den vorliegenden Versicherungsfall besteht, sowie von gen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls jeweils zu- dort geltend gemachten Ansprüchen und erhaltenen Entschädigungen züglich einer etwa verbleibenden Wertminderung, höchstens jedoch den sowie von der Ersatzpflicht anderer Dritter zu informieren; Kaufpreis zu erstatten. i) einen Schaden durch Brand, Explosion, Einbruch, Diebstahl, Vandalis- 3. Die Versicherungsleistung für solche Sachen, für die unter Verwendung mus oder Raub unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzu- der Kreditkarte lediglich eine Teilzahlung geleistet wurde, beschränkt zeigen und dieser ein Verzeichnis der betroffenen Sachen einzureichen; sich auf den entsprechenden Teilbetrag. Bei Sachen, die zu einem Paar j) CARDIF auf Verlangen die beschädigte Sache auf ihre Kosten einzusen- oder einer Garnitur gehören, wird bis zur Höhe des Gesamtkaufpreises den. geleistet, sofern die von einem Schaden nicht betroffenen Gegenstände 2. Wieder herbeigeschaffte Sachen einzeln unbrauchbar sind oder einzeln nicht ergänzt werden können. Erhalten Sie eine abhanden gekommene Sache nach Zahlung der Ent- schädigung zurück, so haben Sie die Wahl, entweder den Entschädi- gungsbetrag zurückzuzahlen oder CARDIF die Sache herauszugeben. CARDIF kann Sie auffordern, sich binnen zwei Wochen zu entscheiden. § 5 Einschränkungen und Ausschlüsse der Leistungspflicht Nach Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf CARDIF über. 3. Folgen von Obliegenheitsverletzungen 1. Nicht versichert sind: Solange eine Mitwirkungsobliegenheit vorsätzlich nicht erfüllt wird, ist a) Bargeld, Schecks, Reiseschecks, alle sonstigen Wertpapiere und Eit- CARDIF von der Verpflichtung der Leistung frei. Im Fall der grobfahrläs- rittskarten und sonstige Berechtigungsscheine; sigen Verletzung einer Obliegenheit ist CARDIF berechtigt, die Leistung b) Tiere und Pflanzen; in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu c) Verbrauchsgüter und verderbliche Güter mit begrenzter Lebensdauer, kürzen, wenn die Verletzung Einfluss auf die Feststellung oder den Um- z.B. Lebens- und Genussmittel, Kosmetik-Artikel etc.; fang der Leistungspflicht hatte. Die Kenntnis und das Verschulden des d) Schmucksachen und Uhren, Edelmetalle und Edelsteine im Gepäck, so- Karteninhabers stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versiche- weit sie nicht bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt werden oder in rungsnehmers gleich. Versucht der Karteninhaber CARDIF arglistig über persönlichem Gewahrsam des Karteninhabers oder seines ihm vorher Tatsachen zu täuschen, die für den Grund oder für die Höhe der Entschä- bekannten Reisebegleiters mitgeführt werden; digung von Bedeutung sind oder macht er vorsätzlich unwahre Angaben, so ist CARDIF von der Entschädigungspflicht frei, auch wenn ihr durch SANVB 1002 05.2026 Seite 4 von 5 die Täuschung kein Nachteil entsteht. Ist eine Täuschung durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder Betrugsversuchs festge- Deshalb beginnt die Widerrufsfrist für die versicherte Person am stellt, so gelten die Voraussetzungen als bewiesen. Tag, nachdem der versicherten Person die Unterlagen zur Kauf- schutz-Versicherung einschließlich der maßgeblichen Versiche- § 7 Beitragsanpassung rungsbedingungen und diese Belehrung in Textform zugegangen sind. 1. Bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden und nicht vorher- sehbaren Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den techni- Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung schen Berechnungsgrundlagen und dem daraus errechneten Beitrag, ist des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an den Versicherungs- CARDIF berechtigt, den Beitrag entsprechend den berichtigten Berech- nehmer (Openbank Deutschland AG, Santander-Platz 1, 41061 nungsgrundlagen neu festzusetzen, sofern dies erforderlich erscheint, Mönchengladbach), der das Widerrufsverlangen an die CARDIF All- um die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu gewährleis- gemeine Versicherung, CARDIF Lebensversicherung, Friolzheimer ten, und sofern ein unabhängiger Treuhänder die Berechnungsgrundla- Straße 6, gen und sonstigen Voraussetzungen für die Änderung überprüft und de- 70499 Stuttgart weiterleitet. Bei einem Widerruf per Telefax ist der ren Angemessenheit bestätigt hat. Die Änderungen werden zum nächs- Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: 02161 – 90 65 514. ten Prämieneinzug wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versiche- rungsnehmers folgt. Widerrufsfolgen: 2. Bei Vereinbarung einer Einmalprämienzahlung erfolgt – sofern die Vo- Im Falle eines wirksamen Widerrufs entfällt der Versicherungs- raussetzung der Ziffer 1 gegeben sind – entweder eine Prämiennachbe- schutz rückwirkend. rechnung oder eine Verringerung der Versicherungsleistungen im Ver- hältnis der Prämiennachberechnung. Macht CARDIF von dem Recht Besondere Hinweise: der Prämiennachberechnung Gebrauch, so kann die versicherte Person Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit die Fortsetzung der Versicherung ohne Prämiennachberechnung aber von weniger als einem Monat. mit entsprechend verringerten Versicherungsleistungen verlangen. 2. Datenübermittlung § 8 Ablehnungsrecht von CARDIF Personenbezogene Daten werden zum Zwecke der notwendigen CARDIF hat das Recht, unverzüglich nach Anmeldung durch den Versi- Verwaltung der Versicherungsverhältnisse versicherter Personen cherungsnehmer die Risikoübernahme ohne Angabe von Gründen abzu- sowie im Zuge der Gewährung von Versicherungsschutz an die lehnen. Für den Fall der Ablehnung erlischt der Versicherungsschutz der CARDIF Versicherungen, Friolzheimer Str. 6, 70499 Stuttgart wei- versicherten Person rückwirkend. Ein Versicherungsbeitrag fällt nicht an. tergegeben und dort gespeichert. Sie können ggf. an andere Versi- cherer der CARDIF-Gruppe und Rückversicherer weitergegeben § 9 Beendigung des Gruppenversicherungsvertrages werden. Bei Beendigung des Gruppenversicherungsvertrages zwischen dem Versicherungsnehmer und CARDIF bleibt bei Einmal- oder HRB 81954 Jahresbeiträgen der Versicherungsschutz für die versicherte Per- Ust-ID DE129357264 son bis zum Ablauf der gewählten Versicherungsdauer bestehen. 29.12.2008 § 10 Überschussberechtigung Die Versicherung ist nicht überschussberechtigt. § 11 Mitteilungen, die sich auf das Versicherungsverhältnis beziehen Haben Sie noch Fragen? Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen, müssen stets schriftlich erfolgen. Für CARDIF bestimmte Mitteilungen werden wirk- Rufen Sie uns an: sam, sobald sie CARDIF oder, im Falle einer Mitteilung der versicherten 02161 - 90 60 120 Mo. bis Fr. von 8:00 bis 19:00 Uhr Person, dem Versicherungsnehmer zugegangen sind. Oder besuchen Sie uns im Internet: § 12 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand www.santander.de 1. Für das Versicherungsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Kollisionsrechtes. 2. Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis können gegen CARDIF Allgemeine Versicherung, Friolzheimer Straße 6, 70499 Stuttgart, bei dem für den Sitz von CARDIF zuständigen Gericht geltend gemacht werden. Gerichtsstand ist Stuttgart. § 13 Versicherer Versicherer ist die CARDIF ALLGEMEINE VERSICHERUNG Zweig- niederlassung für Deutschland der CARDIF ASSURANCES RIS- QUES DIVERS (Amtsgericht Stuttgart, HRB 181 73), Paris, Friolz- heimer Straße 6, 70499 Stuttgart, Hauptbevollmächtigter: David Furtwängler. § 14 Beschwerdestelle Sollte CARDIF der versicherten Person wider Erwarten einen Anlass zur Beschwerde gegeben haben, kann sie sich an folgende Beschwerdestel- len wenden: - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) -Bereich Ver sicherungen-, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. - Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. Hinweise zum Widerrufsrecht und zum Datenschutz 1. Hinweise zum Widerrufsrecht der versicherten Person Der versicherten Person wird ein vertragliches Widerrufsrecht der über einen Gruppenversicherungsvertrag geführten Kaufschutz- Versicherung eingeräumt. Sie kann diese innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) wi- derrufen. Dieses Widerrufsrecht ist im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers des Gruppenversiche- rungsvertrages zu sehen. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die dem Versicherungsnehmer zur Verfügung zu stellen den Ver- tragsinformationen gemäß § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsver- tragsgesetzes diesem bereits vorliegen und auch im Falle des elektronischen Geschäftsverkehrs speziell für diesen Vertriebsweg geltenden zusätzlichen Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB erfüllt sind. SANVB 1002 05.2026 Seite 5 von 5