Preis- und Leistungsverzeichnis s Gültig ab 01. Juli 2026  Abkürzungen / Erläuterungen / Glossar  Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse  Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr  Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft  Kapitel D: Kreditgeschäft  Kapitel E: Sonstiges Die Landessparkasse zu Oldenburg kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse (AGB-Sparkassen) für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Landessparkasse zu Oldenburg wird nach Nr. 17 Abs. 4 AGB-Sparkassen für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. 1 Preis- und Leistungsverzeichnis s Gültig ab 01. Juli 2026 Inhaltsverzeichnis Abkürzungen / Erläuterungen / Glossar ..................................................................................................................... 5 A. Allgemeine Informationen zur Landessparkasse zu Oldenburg ............................................................................. 6 I. Name und Anschrift der Sparkasse ..................................................................................................................... 6 II. Zuständige Aufsichtsbehörden ......................................................................................................................... 6 III. Eintragung im Handelsregister ......................................................................................................................... 6 IV. Vertragssprache ............................................................................................................................................... 6 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten ................................................. 6 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung ........................... 7 VII. Hinweis zur Umsatzsteuer ............................................................................................................................... 7 B. Girokonto und Zahlungsverkehr ............................................................................................................................. 8 I. Girokonten ........................................................................................................................................................... 8 1. Preismodelle für Privatkonten ..................................................................................................................... 8 1.1 „LzO GiroKlassik“ ........................................................................................................................................ 8 1.2 „LzO GiroKomfort“....................................................................................................................................... 8 1.3 Basiskonto – Privatgirokonto auf Guthabenbasis nach ZKG ..................................................................... 9 1.3.1 „LzO Basiskonto“ .................................................................................................................................... 9 1.3.2 „LzO Basiskonto GiroKomfort“ ................................................................................................................ 9 1.4 Privatgirokonto auf Guthabenbasis............................................................................................................. 9 1.4.1 „LzO Guthabenkonto“ ............................................................................................................................. 9 1.4.2 „LzO Guthabenkonto GiroKomfort“ ....................................................................................................... 10 1.5 „KNAX mini“ / „LzO GiroStart“ / „LzO GiroGo“ / „LzO GiroCampus“ ........................................................ 10 2. Preismodell „LzO Vereinskonto“ für Vereine, Kirchen, Schulen, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen........................................................................................................................................................... 11 3. Preismodelle für Geschäftskonten ............................................................................................................ 11 3.1 „LzO Business Basis“ ............................................................................................................................... 11 3.2 „LzO Business Komfort“ ............................................................................................................................ 12 3.3 „LzO Business Premium“ .......................................................................................................................... 12 3.4 „LzO Business Professional“ .................................................................................................................... 12 3.5 „LzO Giro_med Basic“ (Altbestand) .......................................................................................................... 13 3.6 „LzO Giro_med Professional“ (Altbestand) ............................................................................................... 13 3.7 Anderkonten.............................................................................................................................................. 14 4. Preismodelle für Fremdwährungskonten .................................................................................................. 14 4.1 Multiwährungsvariante Privatgiro .............................................................................................................. 14 4.2 Multiwährungsvariante Geschäftsgiro....................................................................................................... 14 5. Kontoauszug für Girokonten (pro Vorgang; nur für aktive Konten) .......................................................... 14 5.1 Privatkonten .............................................................................................................................................. 14 5.2 Geschäftskonten ....................................................................................................................................... 15 6. Rechnungsabschluss ................................................................................................................................ 16 7. Geduldete Kontoüberziehungen ............................................................................................................... 16 8. Kontowecker ............................................................................................................................................. 16 9. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz ...................................................... 16 II. Erbringung von Zahlungsdiensten ................................................................................................................. 16 1. Überweisungen ......................................................................................................................................... 16 1.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen ............................................................................................... 17 1.1.1 Überweisungsaufträge .......................................................................................................................... 17 1.1.2 Gutschrift einer Überweisung ............................................................................................................... 19 1.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) .......................................................................................................... 19 1.2.1 Überweisungsaufträge .......................................................................................................................... 19 1.2.2 Gutschrift einer Überweisung ............................................................................................................... 21 2. Lastschriften .............................................................................................................................................. 22 2.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ................................................................................................................................................................ 22 2.1.1 SEPA-Basis-Lastschrift ......................................................................................................................... 22 2.1.2 SEPA-Firmen-Lastschrift ...................................................................................................................... 23 2.2 Lastschriften aus weiteren Staaten........................................................................................................... 23 2 Preis- und Leistungsverzeichnis s Gültig ab 01. Juli 2026 2.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift ......................................................................................................................... 23 2.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift ...................................................................................................................... 23 2.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften .............................................................................................. 23 2.3.1 SEPA-Basis-Lastschriften ..................................................................................................................... 23 2.3.2 SEPA-Firmen-Lastschriften: ................................................................................................................. 24 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr............................................................................................................ 24 3.1 Mastercard/Visa Card Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten) ............................................................. 24 3.2 Sparkassen-Card (Debitkarte) .................................................................................................................. 26 3.3 Bargeldauszahlung ................................................................................................................................... 27 3.4 Ausführungsfrist ........................................................................................................................................ 29 4. Kassengeschäft ........................................................................................................................................ 29 4.1 Bargeldauszahlung von Konten bei uns (die nicht von Kapitel B.II.3.3 erfasst ist) .................................. 29 4.2 Annahme, Wechsel und Bearbeitung von Euro-Münzen.......................................................................... 29 4.3 Verkauf von Rollengeld an der Kasse und am Münzrollengeber ............................................................. 29 5. Sorten und Edelmetalle ............................................................................................................................ 30 6. Online-Banking, Electronic Banking, Firmenkundenportal und Wero ...................................................... 30 6.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) ............................................................................................................. 30 6.2 Electronic Banking für Unternehmer ......................................................................................................... 30 6.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS ...................................................................................... 30 6.4 Wero ......................................................................................................................................................... 33 6.4.1 Limite .................................................................................................................................................... 33 6.4.2 Entgelte ................................................................................................................................................. 33 6.4.3 Ausführungsfrist .................................................................................................................................... 33 6.4.4 Annahmezeiten ..................................................................................................................................... 33 6.5 Sonstige Dienstleistungen Electronic-Banking ......................................................................................... 33 7. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung ................................ 33 7.1 Kartengestützte Zahlungsdienste ............................................................................................................. 33 7.2 Sonstige Zahlungsdienste ........................................................................................................................ 34 8. Geschäftstage und Annahmezeiten der Landessparkasse zu Oldenburg ............................................... 34 III. Scheckverkehr................................................................................................................................................ 34 1. Allgemein .................................................................................................................................................. 34 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr .................................................................................................... 35 2.1 Scheckzahlungen in das Ausland ............................................................................................................. 35 2.2 Scheckzahlungen aus dem Ausland......................................................................................................... 35 2.3 Umrechnungskurse ................................................................................................................................... 35 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft ................................................................................................................... 36 I. Sparkonto ........................................................................................................................................................... 36 1. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) ..................................................................................... 36 2. Zinsanpassungsklauseln für lang laufende Ratensparverträge ............................................................... 36 3. Sparkassenbuchverlust ............................................................................................................................ 36 4. Mietkautionskonten ................................................................................................................................... 36 II. Schließfächer ................................................................................................................................................. 37 III. Wertpapiere .................................................................................................................................................... 37 1. Depotleistungen ........................................................................................................................................ 37 1.1 Depotentgelt.............................................................................................................................................. 37 1.1.1. Depotentgelt (Depoteröffnung bis 31.03.2023) ................................................................................ 37 1.1.2. Depotentgelt (Depoteröffnung ab 01.04.2023) ................................................................................. 37 1.2 Depotaufstellung (jährlich) ........................................................................................................................ 37 1.3 Sonderleistungen im Auftrag des Kunden ................................................................................................ 37 1.4 Depotübertragung ..................................................................................................................................... 38 2. Transaktionsleistungen ............................................................................................................................. 38 2.1 Eigene Kosten........................................................................................................................................... 38 2.1.1 An- und Verkauf von Wertpapieren – Depoteröffnung bis 31.03.2023................................................. 38 2.1.2 An- und Verkauf von Wertpapieren – Depoteröffnung ab 01.04.2023 ................................................. 39 2.2 Weitere Entgelte ....................................................................................................................................... 39 2.3 Fremdkosten ............................................................................................................................................. 40 3. Ersatz von Aufwendungen ........................................................................................................................ 40 D. Kredite ................................................................................................................................................................... 41 I. Kredite ................................................................................................................................................................ 41 1. Ratenkredite.............................................................................................................................................. 41 3 Preis- und Leistungsverzeichnis s Gültig ab 01. Juli 2026 1.1 Stundung ................................................................................................................................................... 41 1.2 Verwahrung von Sicherheiten................................................................................................................... 41 2. Giroverträge/Eingeräumte Kontoüberziehungen (Dispositions-/Kontokorrentkredite) ............................. 41 2.1 Privatkonten .............................................................................................................................................. 41 2.2 Geschäftskonten ....................................................................................................................................... 41 E. Sonstiges .............................................................................................................................................................. 42 I. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden......................................................................................................... 42 II. Auskunftsersuchen von Kunden .................................................................................................................... 42 III. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Dienstleistungen............................................................................. 42 IV. Bankbürgschaft (Aval) .................................................................................................................................... 42 4 Abkürzungen / Erläuterungen / Glossar In diesem Preis- und Leistungsverzeichnis bedeuten die folgenden Begriffe, Bezeichnungen oder Abkürzungen: Andere EWR-Staaten Alle anderen EWR-Staaten als Deutschland BIC Bank/Business Identifier Code (internationale Bankleitzahl/ Bankidentifikationsnummer) Drittstaaten Alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Drittstaatenwährung Währung eines Staates außerhalb des EWR, z. B. US-Dollar EBICS Electronic Banking Internet Communication Standard EWR Europäischer Wirtschaftsraum EWR-Währungen Alle Währungen der EWR-Staaten. Dies sind derzeit: Euro, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. EWR-Fremdwährung Alle anderen (nationalen) EWR-Währungen, die nicht der Euro sind. Dies sind derzeit: Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. EWR-Staaten Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums Fremdwährung Jede andere Währung als der Euro IBAN International Bank Account Number (internationale Bankkontonummer) max. maximal mind. mindestens SEPA Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro- Zahlungsverkehrsraum). Meint den einheitlichen Zahlungsverkehrsraum für Euro-Zahlungen innerhalb und zwischen den an SEPA teilnehmenden europäischen Staaten. SEPA-Drittstaaten meint die SEPA-Teilnehmerstaaten und -gebiete außerhalb des EWR. Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums EWR-Staaten meint alle Staaten, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören. Dies sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. SWIFT Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (Gesellschaft für weltweite Interbanken-Finanztelekommunikation) ZD Zahlungsdienstleister ZKG Zahlungskontengesetz zzgl. zuzüglich 5 A. Allgemeine Informationen zur Landessparkasse zu Oldenburg Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Landessparkasse zu Oldenburg den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Sparkasse Landessparkasse zu Oldenburg Berliner Platz 1 26123 Oldenburg II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 - 28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de). Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) III. Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Oldenburg HRA 35 68 IV. Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) zu wenden. Der Schlichtungsantrag kann direkt auf dem gesicherten Online-Portal der Schlichtungsstelle beim DSGV ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden unter: https://www.s-schlichtungsstelle.de Das Anliegen kann alternativ in Textform an die folgende Adresse gerichtet werden: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. Schlichtungsstelle Charlottenstraße 47 10117 Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle beim DSGV, die auf der Webseite https://www.s-schlichtungsstelle.de abrufbar ist und auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Landessparkasse zu Oldenburg nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Es besteht ferner die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt unter https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschw eren_node.html Wissenswertes zu Beschwerden über beaufsichtigte Unternehmen bereit. Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder 6 A. Allgemeine Informationen zur Landessparkasse zu Oldenburg - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Bundesanstalt unter Angabe des Sachverhalts und des Beschwerdegrunds Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn oder Marie-Curie-Str. 24 – 28 60439 Frankfurt am Main Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Sparkasse (Name und Anschrift siehe oben Kapitel A.I.) einzulegen. Die Sparkasse wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung Die „Verordnung (EU) 2023/1113 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte“ (EU- Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers/ Kryptowertetransfers. Sie verpflichtet die Sparkasse/Landesbank bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Zahler und Zahlungsempfänger zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name, Kundenkennung sowie ggf. der Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier bzw. LEI) oder, in Ermangelung dessen, einer verfügbaren gleichwertigen amtlichen Kennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse und der LEI verzichtet werden, jedoch können gegebenenfalls diese Angaben vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse, LEI (oder, in Ermangelung dessen, einer verfügbaren gleichwertigen amtlichen Kennung) nutzt die Sparkasse/Landesbank die in ihren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selbst immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse/Landesbank Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers beziehungsweise Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. VII. Hinweis zur Umsatzsteuer Die ausgewiesenen Preise verstehen sich im Falle der Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Unternehmern im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zzgl. Umsatzsteuer. 7 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.5, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet. Unabhängig vom jeweiligen Kontomodell werden Kontoauszüge per Kontoauszugsdrucker, elektronischem Postfach, elektronischem Kontoauszug erstellt und bereitgestellt/übermittelt. 1.1 „LzO GiroKlassik“ Kontoführung a) Grundpreis (monatlich) 4,50 im Monatspreis ist eine Sparkassen-Card (Debitkarte) enthalten einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte)1 zzgl. sämtliche Daueraufträge z. G. von Sparkonten und Sparen + Gewinnen sowie Überträge von/auf eigene Konten sowie Jugendgirokonten LzO GiroStart und LzO GiroGo b) Leistungsentgelt für  beleglose Zahlungsvorgänge (Überweisungen, Gutschriften, Wero-Zahlungsvorgänge, 0,45 Lastschriften, Bargeldein- und Bargeldauszahlungen am Automaten)  beleghafte bzw. mitarbeiterbediente Zahlungsvorgänge (Überweisungen, Scheckeinreichungen, Bargeldein- und 2,00 Bargeldauszahlungen an der Kasse) Ein Leistungsentgelt wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. c) Dauerauftrag  Einrichtung, Löschung kostenfrei  Ausführung nur Leistungsentgelt  Änderung (ohne Spar- und Sparen + Gewinnen-Daueraufträge) 0,45 o an SB-Terminals o. über Online-Banking kostenfrei 1.2 „LzO GiroKomfort“ Kontoführung a) Pauschalpreis (monatlich) 9,50 im Monatspreis ist eine Sparkassen-Card (Debitkarte) enthalten einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte)2 b) Leistungsentgelt für Zahlungsvorgänge kostenfrei c) Dauerauftrag  Einrichtung, Ausführung, Änderung, Löschung kostenfrei 1 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarte). 2 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarte). 8 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1.3 Basiskonto – Privatgirokonto auf Guthabenbasis nach ZKG3 1.3.1 „LzO Basiskonto“ Kontoführung a) Grundpreis (monatlich) 4,50 im Monatspreis ist eine Sparkassen-Card (Debitkarte) enthalten einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte)4 zzgl. sämtliche Daueraufträge z. G. von Sparkonten und Sparen + Gewinnen sowie Überträge von/auf eigene Konten sowie Jugendgirokonten LzO GiroStart und LzO GiroGo b) Leistungsentgelt für  beleglose Zahlungsvorgänge 0,45 (Überweisungen, Gutschriften, Wero-Zahlungsvorgänge, Lastschriften, Bargeldein- und Bargeldauszahlungen am Automaten)  beleghafte bzw. mitarbeiterbediente Zahlungsvorgänge 2,00 (Überweisungen, Scheckeinreichungen, Bargeldein- und Bargeldauszahlungen an der Kasse) Ein Leistungsentgelt wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. c) Dauerauftrag  Einrichtung, Löschung kostenfrei  Ausführung nur Leistungsentgelt  Änderung (ohne Spar- und Sparen + Gewinnen-Daueraufträge) 0,45 o an SB-Terminals o. über Online-Banking kostenfrei 1.3.2 „LzO Basiskonto GiroKomfort“ Kontoführung a) Pauschalpreis (monatlich) 9,50 im Monatspreis ist eine Sparkassen-Card (Debitkarte) enthalten einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte)5 b) Leistungsentgelt für Zahlungsvorgänge kostenfrei c) Dauerauftrag  Einrichtung, Ausführung, Änderung, Löschung kostenfrei 1.4 Privatgirokonto auf Guthabenbasis 1.4.1 „LzO Guthabenkonto“ Kontoführung a) Grundpreis (monatlich) 4,50 im Monatspreis ist eine Sparkassen-Card (Debitkarte) enthalten einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte)6 zzgl. sämtliche Daueraufträge z. G. von Sparkonten und Sparen + Gewinnen sowie Überträge von/auf eigene Konten sowie Jugendgirokonten LzO GiroStart und LzO GiroGo 3 Zahlungskontengesetz 4 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarte). 5 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarte). 6 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarte). 9 B. Girokonto und Zahlungsverkehr b) Leistungsentgelt für  beleglose Zahlungsvorgänge 0,45 (Überweisungen, Gutschriften, Wero-Zahlungsvorgänge, Lastschriften, Bargeldein- und Bargeldauszahlungen am Automaten)  beleghafte bzw. mitarbeiterbediente Zahlungsvorgänge 2,00 (Überweisungen, Scheckeinreichungen, Bargeldein- und Bargeldauszahlungen an der Kasse) Ein Leistungsentgelt wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. c) Dauerauftrag  Einrichtung, Löschung kostenfrei  Ausführung nur Leistungsentgelt  Änderung (ohne Spar- und Sparen + Gewinnen-Daueraufträge) 0,45 o an SB-Terminals o. über Online-Banking kostenfrei 1.4.2 „LzO Guthabenkonto GiroKomfort“ Kontoführung a) Pauschalpreis (monatlich) 9,50 im Monatspreis ist eine Sparkassen-Card (Debitkarte) enthalten einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte)7 b) Leistungsentgelt für Zahlungsvorgänge kostenfrei c) Dauerauftrag  Einrichtung, Ausführung, Änderung, Löschung kostenfrei 1.5 „KNAX mini“8 / „LzO GiroStart“9 / „LzO GiroGo“10 / „LzO GiroCampus“11 Hinweis: Sobald die Voraussetzungen für eine kostenlose Kontoführung entfallen, wird das Girokonto im Preismodell „LzO GiroKomfort“ geführt. Für die Dauer von zwölf Monaten gewähren wir einen Nachlass von 50% auf die Kontoführung. Kontoführung a) Grundpreis kostenfrei b) Postenpreis kostenfrei c) Dauerauftrag kostenfrei Einrichtung, Ausführung, Änderung, Löschung d) Eine Sparkassen-Card (Debitkarte), pro Jahr einschließlich Apple kostenfrei Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen- Card (Debitkarte)12 7 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarte). 8 Kostenloses Girokonto für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 9 Kostenloses Girokonto für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 10 Kostenloses Girokonto für Schüler, Azubis, Teilnehmer eines freiwilligen Sozialen Jahres und freiwillig Wehrdienstleistende bis 30 Jahre 11 Kostenloses Girokonto für Studierende bis 30 Jahre 12 Ab 13 Jahre; die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarte). 10 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 2. Preismodell „LzO Vereinskonto“ für Vereine, Kirchen, Schulen, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.5, 7, 8; B.II.; B.III. und E. berechnet. Kontoführung a) Grundpreis (monatlich) 1,50 Im Grundpreis sind über einen Freibetrag von 1,50 EUR monatlich zehn Leistungsentgelte für Zahlungsvorgänge oder alternativ eine Bargeldein-/ Bargeldauszahlung an der Kasse enthalten. b) Leistungsentgelt für Zahlungsvorgänge 0,15 (Überweisungen, Sammelüberweisungen, Gutschriften, Lastschriften, Sammeleinzüge, Scheckeinreichungen, Scheckeinlösungen, Ausführung Dauerauftrag) Ein Leistungsentgelt wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. Bei Sammelaufträgen zählt jede Einzelleistung. c) Bargeldein- und Bargeldauszahlungen an der Kasse 1,50 Im Leistungsumfang des Kontos sind enthalten:  Eine Sparkassen-Card (Debitkarte) inkl. Ausgabekosten sowie Jahresentgelte einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte)13  Online Dauerauftragseingaben, -änderungen und -löschungen  Bargeldauszahlungen an allen Geldautomaten der Sparkassen und Landesbanken  Bargeldeinzahlungen an LzO-Geldautomaten (cash-recycler)  Kontoauszüge an Kontoauszugdruckern der Sparkassen und Landesbanken  Kontoauszüge per Internet (elektronisches Postfach) 3. Preismodelle für Geschäftskonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.5, 7, 8; B.II.; B.III. und E. berechnet. 3.1 „LzO Business Basis“ Kontoführung a) Grundpreis (monatlich) 9,90 b) Leistungsentgelt für beleglose Zahlungsvorgänge 0,40 (Überweisungen, Sammelüberweisungen, Gutschriften, Lastschriften, Sammeleinzüge, Scheckeinlösungen, Ausführung Dauerauftrag) c) Leistungsentgelt für beleghafte Zahlungsvorgänge 1,50 (Überweisungen, Scheckeinreichungen) Ein Leistungsentgelt wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. Bei Sammelaufträgen zählt jede Einzelleistung. 13 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarte). 11 B. Girokonto und Zahlungsverkehr d) Kontoauszüge  Abholer 1,50 3.2 „LzO Business Komfort“ Kontoführung a) Grundpreis (monatlich) 14,90 b) Leistungsentgelt für beleglose Zahlungsvorgänge 0,30 (Überweisungen, Sammelüberweisungen, Gutschriften, Lastschriften, Sammeleinzüge, Scheckeinlösungen, Ausführung Dauerauftrag) c) Leistungsentgelt für beleghafte Zahlungsvorgänge 1,50 (Überweisungen, Scheckeinreichungen) Ein Leistungsentgelt wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. Bei Sammelaufträgen zählt jede Einzelleistung. d) Kontoauszüge  Abholer 1,50 3.3 „LzO Business Premium“ Kontoführung a) Grundpreis (monatlich) 24,90 b) Leistungsentgelt für beleglose Zahlungsvorgänge 0,17 (Überweisungen, Sammelüberweisungen, Gutschriften, Lastschriften, Sammeleinzüge, Scheckeinlösungen, Ausführung Dauerauftrag) c) Leistungsentgelt für beleghafte Zahlungsvorgänge 1,50 (Überweisungen, Scheckeinreichungen) Ein Leistungsentgelt wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. Bei Sammelaufträgen zählt jede Einzelleistung. d) Kontoauszüge 1,50 Abholer 3.4 „LzO Business Professional“ Kontoführung a) Grundpreis (monatlich) 44,90 b) Leistungsentgelt für beleglose Zahlungsvorgänge 0,12 (Überweisungen, Sammelüberweisungen, Gutschriften, Lastschriften, Sammeleinzüge, Scheckeinlösungen, Ausführung Dauerauftrag) c) Leistungsentgelt für beleghafte Zahlungsvorgänge 1,50 (Überweisungen, Scheckeinreichungen) Ein Leistungsentgelt wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. Bei Sammelaufträgen zählt jede Einzelleistung. 12 B. Girokonto und Zahlungsverkehr d) Kontoauszüge  Abholer 1,50 Nachstehende Preise gelten für die Konten LzO Business Basis, Komfort, Premium und Professional: a) Dauerauftrag - Änderung (Eingabe manuell) 0,50 b) Guthabenzins 0,00 % c) Bargeldein- und Bargeldauszahlungen 1,50 (für Münzgeldeinzahlungen wird ein zusätzliches Entgelt gemäß B.II.4.2 berechnet) Im Leistungsumfang der Konten LzO Business Basis, Komfort, Premium und Professional sind enthalten:  Eine Sparkassen-Card (Debitkarte) inkl. Ausgabekosten sowie Jahresentgelte einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte)14  Online Dauerauftragseingaben, -änderungen und -löschungen  Kontoauszüge an Kontoauszugdruckern der Sparkassen und Landesbanken  Kontoauszüge per Internet (elektronisches Postfach) 3.5 „LzO Giro_med Basic“ (Altbestand) a) Kontoführung kostenfrei15 b) Basisleistungen:  Eine Sparkassen-Card (Debitkarte) inkl. Ausgabekosten sowie inkl. Jahresentgelte einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte)16  Kontoauszüge am Drucker oder via Online-Banking inkl.  Freischaltung für Online-Banking (inkl. TAN Generator oder HBCI-Karte) inkl.  „LzO Morgeninfo“ auf Wunsch inkl. c) Zusatzleistungen:  Eine LzO BusinessCard gem. den geltenden Preisregelungen sh. Kapitel B.II.3.1 b) d) Buchungsposten und sonstige Entgelte:  beleglose Buchungen (via SB-Terminal und Online-Banking) inkl.  beleghafte Buchungen inkl.  Dauerauftrag eröffnen, ändern, löschen inkl.  Bargeldein- und Bargeldauszahlungen an Geldautomaten der LzO inkl.  Bargeldauszahlungen an den Geldautomaten der Sparkassen-Organisation inkl. 3.6 „LzO Giro_med Professional“ (Altbestand) Kontoführung a) Basispreis (monatlich) 15,00 b) Basisleistungen:  Eine Sparkassen-Card (Debitkarte) inkl. Ausgabekosten sowie inkl. Jahresentgelte einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte)17  Kontoauszüge am Drucker oder via Online-Banking inkl. 14 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarte). 15 Bei regelmäßigem Eingang von Zahlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, der Privatverrechnungsstellen oder der Apothekenrechenzentren verzichten wir auf die Grundkosten zur Kontoführung und auf die Kosten für beleghafte und beleglose (per Online-Banking oder Selbstbedienungseinrichtungen ausgelöste) Buchungen; sonst: Kontoführungspreis analog Kontomodell „LzO Business Komfort“ (sh. 3.2.) 16 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarte). 17 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarte). 13 B. Girokonto und Zahlungsverkehr  Freischaltung für Online-Banking (inkl. TAN Generator oder HBCI-Karte) inkl.  „LzO Morgeninfo“ auf Wunsch inkl. c) Zusatzleistungen:  Eine LzO BusinessCard gem. den geltenden Preisregelungen sh. Kapitel B.II.3.1 b)  Kompensationsvereinbarung mit zweitem kostenfreien Branchengirokonto inkl.  Personalisierte Zahlscheine und Schecks inkl.  Einrichtung und Einweisung der Nutzer in die LzO Banking-Produkte vor Ort inkl.  Strukturierung und Optimierung des Zahlungsverkehrs inkl.  Bewertung der eigenen Praxis inkl.  Einladung zu besonderen Events, Fachvorträgen, Workshops inkl. d) Buchungsposten und sonstige Entgelte:  beleglose Buchungen (via SB-Terminal und Online-Banking) inkl.  beleghafte Buchungen inkl.  Dauerauftrag eröffnen, ändern, löschen inkl.  Bargeldein- und Bargeldauszahlungen an Geldautomaten der LzO inkl.  Bargeldauszahlungen an den Geldautomaten der Sparkassen-Organisation inkl. 3.7 Anderkonten Einrichtung eines Anderkontos 60,00 Kontoführung kostenlos 4. Preismodelle für Fremdwährungskonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.5., 6., 7.; B.II.; B.III. und E. berechnet. Unabhängig vom jeweiligen Kontomodell werden Kontoauszüge per elektronischem Postfach, elektronischem Kontoauszug oder per Postversand erstellt und bereitgestellt/übermittelt. 4.1 Multiwährungsvariante Privatgiro Kontoführung a) Pauschalpreis (monatlich) 9,50 inkl. Überträge und interne Buchungen (z. B. fällige Wertpapiere) b) Leistungsentgelt für Zahlungsvorgänge sh. Kapitel B.II. Überweisungen und Gutschriften zu Fremdwährungskonten sind 1.2.1 bb) übrige Länder nur in der Kontowährung möglich. und 1.2.2 b) übrige Länder 4.2 Multiwährungsvariante Geschäftsgiro Kontoführung a) Pauschalpreis (monatlich) 9,50 inkl. Überträge und interne Buchungen (z. B. fällige Wertpapiere) b) Leistungsentgelt für Zahlungsvorgänge sh. Kapitel B.II. Überweisungen und Gutschriften zu Fremdwährungskonten sind 1.2.1 bb) übrige Länder nur in der Kontowährung möglich. und 1.2.2 b) übrige Länder 5. Kontoauszug für Girokonten (pro Vorgang; nur für aktive Konten) 5.1 Privatkonten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, keine gesonderte Berechnung Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren gem. Kapitel B.I.1. und B.I.4.1. 14 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht - Tages-/Wochen-/Monats-/Jahresauszug - Postversand in den Preismodellen „LzO GiroKlassik“ sowie Leistungsentgelt für beleglose „LzO Basiskonto“ im Entgeltmodell „LzO GiroKlassik“ gem. Zahlungsvorgänge zzgl. Porto Kapitel B.I.1. - Postversand in den übrigen Modellen Porto Postversand von Kontoauszügen, die nach 90 Tagen am Kontoauszugsdrucker oder als elektronischer Kontoauszug nicht abgerufen wurden - Postversand in den Preismodellen „KNAX mini“, „LzO GiroStart“ sowie kostenfrei „LzO GiroGo“ gem. Kapitel B.I.1.5. - Postversand in den übrigen Modellen (inkl. LzO GiroCampus) Porto Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - maschinelle Erstellung je Auszug 2,00 - manuelle Erstellung je Arbeitsstunde 60,00 Die Landessparkasse zu Oldenburg unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen18. 5.2 Geschäftskonten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten keine gesonderte Berechnung Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren gem. Kapitel B.I.2., B.I.3. und B.I.4.2. Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht - Tages-/Wochen-/Monats-/Jahresauszug - Postversand im Preismodell „LzO Vereinskonto“ Leistungsentgelt für Zahlungsvorgänge gem. Kapitel B.I.2. zzgl. Porto - Postversand in den Preismodellen „LzO Business 1,50 zzgl. Porto Basis“, „LzO Business Komfort“, „LzO Business Premium“ und „LzO Business Professional“ gem. Kapitel B.I.3. - Postversand in den übrigen Modellen Porto Postversand von Kontoauszügen, die nach 90 Tagen am Kontoauszugsdrucker oder als elektronischer Kontoauszug nicht abgerufen wurden - „LzO Vereinskonto“ gem. Kapitel B.I.2. Leistungsentgelt für Zahlungsvorgänge zzgl. Porto - „LzO Business Basis“, „LzO Business Komfort“, „LzO 1,50 zzgl. Porto Business Premium“ und „LzO Business Professional“ gem. Kapitel B.I.3. - Postversand in den übrigen Modellen Porto Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - maschinelle Erstellung je Auszug 2,00 - manuelle Erstellung je Arbeitsstunde 60,00 Die Landessparkasse zu Oldenburg unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen19. 18 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bargeldeinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Bargeldauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 19 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bargeldeinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Bargeldauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die 15 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 6. Rechnungsabschluss Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.) 7. Geduldete Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahme des Kontos, die das Guthaben und ggf. eine eingeräumte Kontoüberziehung überschreiten (geduldete Kontoüberziehung), sind die hierfür vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 8. Kontowecker Wecker für EWR-Währungsumrechnungsentgelt (Kontowecker „EWR-Währung“) kostenfrei Hinweis: Mittels der nachfolgenden Kontowecker werden keine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt. Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Benachrichtigung für Echtzeitüberweisung (Kontowecker „Echtzeitüberweisung“) an den Zahlungsempfänger per  E-Mail kostenfrei  Push Nachricht (über Mobile-Banking-App) kostenfrei Benachrichtigung über sonstige Ereignisse (ohne Kontowecker „EWR-Währung“ und „Echtzeitüberweisung“) per  E-Mail kostenfrei  Push Nachricht (über Mobile-Banking-App) kostenfrei 9. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz Die Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz stellen wir Verbrauchern jährlich ab dem ersten Geschäftstag eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr und bei Vertragsbeendigung bereit. Zur Anforderung der Entgeltaufstellung wenden Sie sich bitte an die LzO. II. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, wenn und soweit die Durchführung nicht bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Kapitel B.I. „Girokonten“). 1. Überweisungen Betragsgrenzen für Überweisungen Überweisungsaufträge sind im Rahmen des vorhandenen Kontoguthabens und einer eingeräumten Kontoüberziehung ohne Betragsbegrenzung möglich, soweit keine Verfügungslimite (für z.B. Online- Banking, Wero etc.) vereinbart sind. Der Kunde kann - im Rahmen der vereinbarten Verfügungslimite - nach seinem alleinigen Ermessen einen per Echtzeitüberweisung versendbaren Höchstbetrag festlegen. Dieser - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 16 B. Girokonto und Zahlungsverkehr kann entweder pro Tag oder pro Zahlungsvorgang festgelegt und jederzeit vor Erteilung eines Echtzeitüberweisungsauftrags geändert werden. Er gilt kontobezogen für alle verfügungsberechtigten Personen (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) gemeinsam.] 1.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)20 in Euro oder in anderen EWR-Währungen21 (im Folgenden: Inner-EWR-Zahlungen in Euro/EWR-Währung) 1.1.1 Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Annahmezeiten (Cut-Off-Zeiten) der Landessparkasse zu Oldenburg ergeben sich aus Kapitel B.II.8. a) Ausführungsfristen Sofern die Landessparkasse zu Oldenburg zur Ausführung des Überweisungsauftrags verpflichtet ist, stellt sie sicher, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers innerhalb folgender Fristen eingeht (gerechnet ab Zugang des Überweisungsauftrags bei der Landessparkasse zu Oldenburg): - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag22 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag23 max. 2 Geschäftstage Echtzeitüberweisungsauftrag Max. 10 Sekunden24 Wero-Zahlungsauftrag max. 10 Sekunden25 - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag26 max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag27 max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. aa) Überweisungen in der Kontowährung Der Zahler trägt die folgenden Entgelte28: Modalitäten: je Überweisung vom Girokonto beleghaft bzw. Überweisungsart beleglos30 per Dauerauftrag per Eilüberweisung mitarbeiterbedient29 gewöhnliche SEPA- Je nach gewähltem Überweisung mit IBAN Je nach gewähltem Je nach gewähltem 20,00 Kontomodell in Euro innerhalb der Kontomodell zwischen Kontomodell zwischen zwischen Sparkasse 0,00 und 0,45 0,00 und 0,45 0,00 und 2,00 (Überweisung) gewöhnliche SEPA- Überweisung mit IBAN Je nach gewähltem Je nach gewähltem Je nach gewähltem in Euro an einen Kontomodell 20,00 Kontomodell zwischen Kontomodell zwischen anderen zwischen 0,00 und 0,45 0,00 und 0,45 Zahlungsdienstleister 0,00 und 2,00 (Überweisung) 20 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 21 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 22 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ) 23 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer 24 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Echtzeitüberweisungen akzeptiert und der Sparkasse/Landesbank fristgemäß bestätigt. 25 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Echtzeitüberweisungen als Wero-Zahlungsaufträge akzeptiert und der Sparkasse/Landesbank fristgemäß bestätigt. 26 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ) 27 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer 28 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 29 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer 30 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ) 17 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- (sh. Kapitel B.II.1.2.1 bb) Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Echtzeitüberweisung Je nach gewähltem - (Überweisung) - Kontomodell zwischen - 0,00 und 0,45 Wero- Zahlungsfunktion(en) „Geld senden“, „auf Je nach gewähltem - Geldanforderungen - Kontomodell zwischen - antworten“, „Geld 0,00 und 0,45 spenden“ (Überweisung) Wero-Zahlungsfunktion Je nach gewähltem „E-Commerce und M- - Kontomodell zwischen - - Commerce“ 0,00 und 0,45 (Überweisung) bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte31,32 für Zahlungsaufträge (inkl. Dauerauftragsausführung) - unter 12.500 Stückpreis 12,50 - ab 12.500 0,10 % je zzgl. - Spesen bei normaler Priorität 2,50 - Spesen bei eiliger Priorität 10,00 - Spesen bei beleghafter Auftragserteilung zzgl. 10,00 cc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung („DEBT“ bzw. „OUR“). Höhe der Entgelte33,34 für Zahlungsaufträge (inkl. Dauerauftragsausführung) - unter 12.500 Stückpreis 12,50 - ab 12.500 0,10 % zzgl. je zzgl. - Spesen bei normaler Priorität 2,50 - unter 25.000 20,00 - Spesen bei eiliger Priorität 10,00 - 25.000 bis 49.999,99 40,00 - ab 50.000 65,00 - Spesen bei beleghafter Auftragserteilung zzgl. 10,00 Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“). c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse35 - per Postversand 1,30 zzgl. Porto - per elektronischem Postfach 1,30 Repair-Entgelt bei Zahlungen, die ohne manuellen Eingriff nicht als SEPA- 5,00 Zahlung verarbeitet oder die ohne manuellen Eingriff nicht ausgeführt werden können Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist o Auftragserteilung persönlich 12,50 o Auftragserteilung online kostenfrei 31 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 32 Gegebenenfalls zuzüglich Leistungsentgelt gem. Kontomodell (sh. B.I.1.-1.4.). 33 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 34 Gegebenenfalls zuzüglich Leistungsentgelt gem. Kontomodell (sh. B.I.1.-1.4.). 35 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben. 18 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden o Auftragserteilung persönlich 12,50 o Auftragserteilung online kostenfrei Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Eilüberweisung zur Barauszahlung 20,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 1.1.2 Gutschrift einer Überweisung Der Überweisungsbetrag wird unverzüglich verfügbar gemacht, nachdem der Betrag auf dem Konto der Sparkasse eingegangen ist, im Falle des Eingangs einer Echtzeitüberweisung innerhalb von 10 Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister des Zahlers. a) Entgelte Bei einem Überweisungseingang werden von der Landessparkasse zu Oldenburg folgende Entgelte berechnet36: Gutschrift einer Überweisung Überweisungsbetrag in Euro Entgelt in Euro gewöhnliche SEPA-Überweisung mit IBAN in Euro Je nach gewähltem Kontomodell zwischen 0,00 und 0,45 innerhalb der Sparkasse Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem - unter 12.500 Stückpreis 12,50 Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR37 - ab 12.500 0,10 % je zzgl. Spesen 2,50 gewöhnliche SEPA-Überweisung mit IBAN in Euro von Je nach gewähltem Kontomodell zwischen 0,00 und 0,45 einem anderen Zahlungsdienstleister Echtzeitüberweisung mit IBAN in Euro Je nach gewähltem Kontomodell zwischen 0,00 und 0,45 Wero-Zahlungsfunktion „Geld empfangen“ zu Gunsten Je nach gewähltem Kontomodell zwischen 0,00 und 0,45 Privatkonten Wero-Zahlungsfunktion „Geld empfangen“ zu Gunsten Je nach gewähltem Kontomodell zwischen 0,00 und 0,40 Geschäftskonten Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- - unter 12.500 Stückpreis 12,50 Mitgliedstaates lautet von einem anderen - ab 12.500 0,10 % Zahlungsdienstleister38 je zzgl. Spesen 2,50 Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines - unter 12.500 Stückpreis 12,50 EWR-Mitgliedstaates lautet39 - ab 12.500 0,10 % je zzgl. Spesen 2,50 Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. b) Sonstige Entgelte Repair-Entgelt bei Zahlungen, die ohne manuellen Eingriff nicht als SEPA-Zahlung 5,00 verarbeitet oder die ohne manuellen Eingriff nicht ausgeführt werden können 1.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)40 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)41 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)42 1.2.1 Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 36 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 37 Gegebenenfalls zuzüglich Leistungsentgelt gem. Kontomodell (sh. B.I.1.-1.4.). 38 Gegebenenfalls zuzüglich Leistungsentgelt gem. Kontomodell (sh. B.I.1.-1.4.). 39 Gegebenenfalls zuzüglich Leistungsentgelt gem. Kontomodell (sh. B.I.1.-1.4.). 40 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 41 z. B. US-Dollar. 42 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 19 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Bei Echtzeitüberweisungen in Euro in SEPA-Teilnehmerstaaten und -gebieten außerhalb des EWR (SEPA- Drittstaaten)43, beträgt die maximale Ausführungsfrist: 10 Sekunden.44 b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. aaa) Bei einer Überweisung in der Kontowährung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte45,46 für Zahlungsaufträge (inkl. Dauerauftragsausführung) - bis 12.499,99 Stückpreis 12,50 - ab 12.500 0,10 % je zzgl. - Spesen bei normaler Priorität 2,50 - Spesen bei eiliger Priorität 10,00 - Spesen bei beleghafter Auftragserteilung zzgl. 10,00 bbb) Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte47,48 für Zahlungsaufträge (inkl. Dauerauftragsausführung) - unter 12.500 Stückpreis 12,50 - ab 12.500 0,10 % je zzgl. - Spesen bei normaler Priorität 2,50 - Spesen bei eiliger Priorität 10,00 - Spesen bei beleghafter Auftragserteilung zzgl. 10,00 ccc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung („DEBT“ bzw. „OUR“). Höhe der Entgelte49,50 für Zahlungsaufträge (inkl. Dauerauftragsausführung) - unter 12.500 Stückpreis 12,50 - ab 12.500 0,10 % zzgl. je zzgl. - Spesen bei normaler Priorität 2,50 - unter 25.000 20,00 - Spesen bei eiliger Priorität 10,00 - 25.000 bis 49.999,99 40,00 - Spesen bei beleghafter zzgl. 10,00 - ab 50.000 65,00 Auftragserteilung Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“). bb) Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) aaa) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“) • 1: Zahler trägt alle Entgelte („DEBT“ bzw. „OUR“) 43 Dies sind derzeit Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre, Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland 44 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Echtzeitüberweisungen akzeptiert und der Sparkasse/Landesbank fristgemäß bestätigt. 45 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 46 Gegebenenfalls zuzüglich Leistungsentgelt gem. Kontomodell (sh. B.I.1.-1.4.). 47 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 48 Gegebenenfalls zuzüglich Leistungsentgelt gem. Kontomodell (sh. B.I.1.-1.4.). 49 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 50 Gegebenenfalls zuzüglich Leistungsentgelt gem. Kontomodell (sh. B.I.1.-1.4.). 20 B. Girokonto und Zahlungsverkehr • 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte („CRED“ bzw. „BEN“) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bbb) Entgelte51 Zielland (Produkt) Entgeltregelung 0 („SHAR“ bzw. 1 („DEBT“ bzw. „OUR“) „SHARE“) SEPA-Drittstaaten52 Je nach gewähltem - in Euro mit IBAN/BIC (gewöhnliche SEPA- Kontomodell zwischen - Überweisung) 0,00 und 2,00 Je nach gewähltem - in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeitüberweisung) Kontomodell zwischen - 0,00 und 2,00 übrige Länder (sonstige Zahlungen)53 Entgeltregelung 0 („SHAR“ bzw. 1 („DEBT“ bzw. „OUR“) Zahlungsaufträge (inkl. Dauerauftragsausführung): „SHARE“) - unter 12.500 Stückpreis 12,50 es gelten die unter Entgeltregelung „0“ - ab 12.500 0,10 % genannten Entgelte zzgl. je zzgl. - unter 25.000 20,00 - Spesen bei normaler Priorität 2,50 - 25.000 bis 49.999,99 40,00 - Spesen bei eiliger Priorität 10,00 - ab 50.000 65,00 - Spesen bei beleghafter Auftragserteilung zzgl. 10,00 c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse54 - per Postversand 1,30 zzgl. Porto - per elektronischem Postfach 1,30 Repair-Entgelt bei Zahlungen, die ohne manuellen Eingriff nicht als SEPA-Zahlung 5,00 verarbeitet oder die ohne manuellen Eingriff nicht ausgeführt werden können Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist o Auftragserteilung persönlich 12,50 o Auftragserteilung online kostenfrei Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden o Auftragserteilung persönlich 12,50 o Auftragserteilung online kostenfrei Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. 1.2.2 Gutschrift einer Überweisung Der Überweisungsbetrag wird unverzüglich verfügbar gemacht, nachdem der Betrag auf dem Konto der Sparkasse eingegangen ist, im Falle des Eingangs einer Echtzeitüberweisung innerhalb von 10 Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister des Zahlers. 51 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 52 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 53 Gegebenenfalls zuzüglich Leistungsentgelt gem. Kontomodell (sh. B.I.1.-1.4.). 54 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben. 21 B. Girokonto und Zahlungsverkehr a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“) • 1: Zahler trägt alle Entgelte („DEBT“ bzw. „OUR“) • 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte („CRED“ bzw. „BEN“) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung „0“ („SHAR“ bzw. „SHARE“) können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ („CRED“ bzw. „BEN“) können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Entgelte55 Bei einer Entgeltregelung „0“ oder „2“ („SHAR“ bzw. „SHARE“ oder „CRED“ bzw. „BEN“) werden von der Sparkasse folgende Entgelte für die Gutschrift der Überweisung berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/Währung Entgelt in Euro SEPA-Drittstaaten - in Euro mit IBAN/BIC (gewöhnliche SEPA- je nach gewähltem Überweisung) Kontomodell zwischen 0,00 und 0,45 - in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeitüberweisung) (wird nicht vom Überweisungsbetrag abgezogen) übrige Länder56 Überweisungsbetrag in Euro Entgelt in Euro - unter 12.500 Stückpreis 12,50 - ab 12.500 0,10 % - je zzgl. Spesen 2,50 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den Leistungsentgelten gem. Kontomodell erhoben sh. Kapitel B.I.. c) Sonstige Entgelte Repair-Entgelt bei Zahlungen, die ohne manuellen Eingriff nicht als SEPA-Zahlung 5,00 verarbeitet oder die ohne manuellen Eingriff nicht ausgeführt werden können 2. Lastschriften 2.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)57 2.1.1 SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Landessparkasse zu Oldenburg stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen58 Lastschrifteinlösung gem. Kontomodell 55 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 56 Gegebenenfalls zuzüglich Leistungsentgelt gem. Kontomodell (sh. B.I.1.-1.4.). 57 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 58 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 22 B. Girokonto und Zahlungsverkehr c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift durch die Sparkasse59 - per Postversand 1,30 zzgl. Porto - per elektronischem Postfach 1,30 2.1.2 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Landessparkasse zu Oldenburg stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen60 Lastschrifteinlösung gem. Kontomodell c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse61 - per Postversand 1,30 zzgl. Porto - per elektronischem Postfach 1,30 2.2 Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. 2.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen62 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus SEPA-Drittstaaten63 gem. Kontomodell b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift durch die Sparkasse64 - per Postversand 1,30 zzgl. Porto - per elektronischem Postfach 1,30 2.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen65 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus SEPA-Drittstaaten66 gem. Kontomodell b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse67 - per Postversand 1,30 zzgl. Porto - per elektronischem Postfach 1,30 2.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften 2.3.1 SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und frühestens 14 Kalendertage und wiederkehrenden spätestens 3 Geschäftstage bis 16:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis- Lastschriften Lastschrift 59 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung. 60 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 61 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung. 62 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 63 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 64 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung. 65 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 66 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 67 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung. 23 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 2.3.2 SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Einmal- und frühestens 14 Kalendertage und wiederkehrenden spätestens 3 Geschäftstage bis 16:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen- Lastschriften Lastschrift 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1 Mastercard/Visa Card Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten)68 a) Privatkreditkarten Jeweils einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitalen Mastercard/Visa Kartenprodukten (Kredit- oder Debitkarten)69 Die Mehrwerte der S-Vorteilswelt sind kostenfrei in den Preismodellen für Privatkonten gem. Kapitel B.I.1 enthalten.  Ausgabe einer Mastercard/Visa Basis (Debitkarte)70 (Altbestände) - Mastercard/Visa Basis jährlich 30,00 - Mastercard/Visa Basis für Studenten jährlich 30,00 Rückerstattung 30,00 EUR ab 1.000,00 EUR Jahresumsatz (Waren und Dienstleistungen)  Ausgabe einer Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) - Mastercard/Visa Card jährlich 30,00 - Mastercard/Visa Card für Studenten jährlich 30,00 Rückerstattung 30,00 EUR ab 1.000,00 EUR Jahresumsatz (Waren und Dienstleistungen)  Ausgabe einer Mastercard/Visa Gold (Kreditkarte) - Mastercard/Visa Card jährlich 90,00 - Mastercard/Visa Card Studenten jährlich 90,00 Rückerstattung 30,00 EUR ab 1.000,00 EUR Jahresumsatz (Waren und Dienstleistungen)  Ausgabe einer Mastercard/Visa Platinum (Kreditkarte) - Mastercard/Visa Card jährlich 200,00 - Mastercard/Visa Card Zusatzkarte (Altbestände) jährlich 140,00 b) Firmenkreditkarten  Ausgabe einer Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) LzO BusinessCard – ohne Versicherung - Mastercard/Visa Card jährlich 30,00 Rückerstattung 30,00 EUR ab 3.600,00 EUR Jahresumsatz (Waren und Dienstleistungen)  Ausgabe einer Mastercard/Visa Gold (Kreditkarte) LzO BusinessCard Gold – mit umfangreicher Versicherung - Mastercard/Visa Card jährlich 60,00 Rückerstattung 60,00 EUR ab 6.000,00 EUR Jahresumsatz (Waren und Dienstleistungen) 68 Die nachfolgenden Entgelte unter Nr. 3.1 d) bis m) gelten für alle unsere aufgeführten Kartenprodukte von Mastercard und Visa Card (Kredit- oder Debitkarte), soweit für die jeweilige Karte keine eigenständige Regelung erfolgt. 69 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Mastercard und/oder Visa Kartenprodukte (Kredit- oder Debitkarten). 70 Bei der Mastercard/Visa Basis handelt es sich auch im Folgenden um eine Debitkarte. 24 B. Girokonto und Zahlungsverkehr c) Ausstattung von Mastercard/Visa Card Kartenprodukten (Kredit- oder Debitkarte) mit Motiv als Picture-Card bzw. mit Firmenlogo  Privatkreditkarte mit Motiv als Picture-Card kostenfrei (Mastercard/Visa Basis71 / Standard72 / Gold73 als Picture-Card)  Firmenkreditkarte mit Logo einmalig 129,00 d) Notfallleistungen für eine Mastercard/Visa Card (Kredit- oder Debitkarte)  Emergency-Cash 150,00 e) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Mastercard/Visa Card (Kredit- oder Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden  für eine beschädigte Mastercard/Visa Card, soweit durch vom Kunden zu 10,00 vertretende Umstände verursacht  wegen Namensänderung 10,00  für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht 10,00 autorisiert verwendete Mastercard/Visa Card f) Postversand nicht abgeholter Kartenabrechnungen für eine Mastercard/Visa Portokosten Card (Kredit- oder Debitkarte)74 g) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats der Kartenabrechnung für eine Mastercard/Visa Card (Kredit- oder Debitkarte) auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung - per Postversand 4,75 h) Sperren einer Mastercard/Visa Card (Kredit- oder Debitkarte) kostenfrei (auf Veranlassung und im Interesse des Kunden, die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich) i) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- oder Debitkarte) zum Bezahlen in kostenfrei Euro im EWR75 j) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- oder Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung im EWR76  in EWR-Fremdwährung77 Währungsumrechnungsentgelt78 1 % des Umsatzes  in Drittstaatenwährung79 1 % des Umsatzes k) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- oder Debitkarte) zum 1 % des Umsatzes Bezahlen in Fremdwährung80 außerhalb des EWR81 l) Bargeldauszahlung mit der Mastercard/Visa Card (Kredit- oder Debitkarte) (siehe Kapitel B.II.3.3) 71 Bei dem Produkt handelt es sich um eine Debitkarte. 72 Bei dem Produkt handelt es sich um eine Kreditkarte. 73 Bei dem Produkt handelt es sich um eine Kreditkarte. 74 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 75 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 76 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 77 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 78 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.7.1. dieses Kapitels. 79 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.7.1. dieses Kapitels. 80 Zur Umrechnung siehe Nr. II.7.1. dieses Kapitels. 81 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 25 B. Girokonto und Zahlungsverkehr m) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine 5,00 nicht gesperrte Mastercard/Visa Card (Kredit- oder Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen/Landesbanken ist unentgeltlich. n) Einzahlungsmöglichkeit auf das Kreditkarten-/Kartenkonto Guthabenübertragungen durch Überweisung auf das Kreditkarten-/Kartenkonto sowie Sondertilgungen sind durch Überweisung auf das Konto der Sparkasse (IBAN: DE86280501009001299065) unter Angabe der Kreditkartennummer im Verwendungszweck bei folgenden Kreditkarten/Debitkarten möglich:  Mastercard/Visa Basis (Debitkarte)  Mastercard/Visa Card (Kreditkarte)  Mastercard/Visa Gold (Kreditkarte)  Mastercard/Visa Platinum (Kreditkarte) 3.2 Sparkassen-Card82 (Debitkarte) a) Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte)  Sparkassen-Card83 einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler Sparkassen-Card (Debitkarte) - im „KNAX mini“, „LzO GiroStart“, „LzO GiroGo“, „LzO jährlich 5,00 GiroCampus“ (Kapitel B.I.1.5), „LzO Vereinskonto“ (Kapitel B.I.2) sowie den Preismodellen für Geschäftskonten (Kapitel B.I.3) - in allen weiteren Preismodellen für Privatkonten (Kapitel B.I.1) jährlich 10,00 b) Täglicher Verfügungsrahmen der Sparkassen-Card (Debitkarte)84,85 Der tägliche Verfügungsrahmen für die Sparkassen-Card (Debitkarte) beträgt je nach Einsatz86:  Bargeldauszahlung an Geldautomaten87 - an eigenen Geldautomaten der LzO bis zu 2.000,00 - an fremden Geldautomaten im Inland bis zu 1.000,00 - an fremden Geldautomaten im Ausland bis zu 500,00  Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen88 5.000,00 sowie Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Online-Handel) bis zu  Eingabe von Überweisungen an Selbstbedienungsterminals der Sparkasse89 bis zu 10.000,00 c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden  für eine beschädigte Sparkassen-Card (Debitkarte), soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht - im „KNAX mini“, „LzO GiroStart“, „LzO GiroGo“, „LzO GiroCampus“ 5,00 (Kapitel B.I.1.5), „LzO Vereinskonto“ (Kapitel B.I.2) sowie den Preismodellen für Geschäftskonten (Kapitel B.I.3) - in allen weiteren Preismodellen für Privatkonten (Kapitel B.I.1) 10,00  wegen Namensänderung - im „KNAX mini“, „LzO GiroStart“, „LzO GiroGo“, „LzO GiroCampus“ 5,00 (Kapitel B.I.1.5), „LzO Vereinskonto“ (Kapitel B.I.2) sowie den Preismodellen für Geschäftskonten (Kapitel B.I.3) - in allen weiteren Preismodellen für Privatkonten (Kapitel B.I.1) 10,00  für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert verwendete Sparkassen-Card (Debitkarte)90 82 Bei der Sparkassen-Card handelt es sich auch im Folgenden um eine Debitkarte. 83 Ein Entgelt wird nur berechnet, soweit die Debitkarte nicht bereits im Kontomodell enthalten ist. 84 Im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze des Kontos, d.h. im Rahmen des Kontoguthabens oder einer eingeräumten Kontoüberziehung gilt der tägliche Verfügungsrahmen der Karte unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Karte. Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. Für Änderungen des Verfügungsrahmens sind die Regelungen in Nr. 2 AGB-Sparkassen maßgeblich. 85 Der Verfügungsrahmen gilt gemeinsam für die (physische) Sparkassen-Card sowie die digitale Sparkassen-Card. 86 Soweit die Karte und die Terminals bzw. Geldautomaten für den jeweiligen Einsatz ausgestattet sind. 87 Das Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 88 Das Verfügungslimit kann im Ausland geringer sein. 89 Nur mit einer physischen Karte möglich. 90 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Sparkasse nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 26 B. Girokonto und Zahlungsverkehr - im „KNAX mini“, „LzO GiroStart“, „LzO GiroGo“, „LzO GiroCampus“ 5,00 (Kapitel B.I.1.5), „LzO Vereinskonto“ (Kapitel B.I.2) sowie den Preismodellen für Geschäftskonten (Kapitel B.I.3) - in allen weiteren Preismodellen für Privatkonten (Kapitel B.I.1) 10,00 d) Sperren einer Sparkassen-Card (Debitkarte) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card (Debitkarte) und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) e) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Euro im EWR91 kostenfrei f) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung im EWR92  in EWR-Fremdwährung93 Währungsumrechnungsentgelt94 1 % des Umsatzes  in Drittstaatenwährung95 1 % des Umsatzes, mind. 0,77 EUR, max. 3,83 EUR96 g) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen 1 % des Umsatzes, mind. 0,77 EUR, max. in Fremdwährung97 außerhalb des EWR98 3,83 EUR99 h) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) (siehe Kapitel B.II.3.3) i) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht 5,00 EUR gesperrte Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen/Landesbanken ist unentgeltlich. 3.3 Bargeldauszahlung100 a) Bargeldauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten  mit unserer Sparkassen-Card (Debitkarte)101 kostenfrei kostenfrei  mit unserer Mastercard/Visa Card (Kredit- entfällt 2 % des Umsatzes oder Debitkarte) mind. 6,00 EUR 91 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 92 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 93 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 94 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.7.1. dieses Kapitels. 95 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.7.1. dieses Kapitels. 96 Das Entgelt wird zusammen mit dem in EUR umgerechneten Verfügungsbetrag eingezogen. 97 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II.7. dieses Kapitels. 98 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 99 Das Entgelt wird zusammen mit dem in EUR umgerechneten Verfügungsbetrag eingezogen. 100 Diese Entgelte werden nur erhoben, wenn die Bargeldauszahlung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 101 Ggf. wird ein Leistungsentgelt gem. B.I. Girokonten erhoben. 27 B. Girokonto und Zahlungsverkehr b) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR102)103 am Schalter am Geldautomaten  bei Sparkassen und Landesbanken, die am entfällt kostenfrei Heimatsparkassenmodell teilnehmen  bei ZD im EWR, die ein direktes Kundenentgelt104 erheben: Verfügungen in Euro105 - im girocard-System entfällt kostenfrei - im Visa Debit- oder Maestro-System entfällt 6,00 EUR  bei ZD im EWR, die kein direktes Kundenentgelt106 erheben: Verfügungen in Euro107 - im Visa Debit- oder Maestro-System entfällt 6,00 EUR  bei ZD im EWR im Visa Debit- oder Maestro- System in Fremdwährung - in EWR-Fremdwährung108 entfällt 6,00 EUR zzgl. Währungsumrechnungsentgelt entfällt 1 % des Umsatzes - in Drittstaatenwährung109 entfällt 6,00 EUR  bei ZD außerhalb des EWR in Fremdwährung entfällt 6,00 EUR im Visa Debit- oder Maestro-System c) Bargeldauszahlung mit Mastercard/Visa Card Kartenprodukten (Kredit- oder Debitkarte) bei fremden ZD an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR110) am Schalter am Geldautomaten  mit unseren Privatkreditkarten Mastercard/Visa Gold bzw. Platinum (Kreditkarte) - im Inland in Euro 3 % d. Umsatzes, 2 % d. Umsatzes, mind. 6,00 EUR mind. 6,00 EUR - im EWR in Euro 3 % d. Umsatzes, kostenfrei mind. 6,00 EUR - in Fremdwährung111 3 % d. Umsatzes, kostenfrei mind. 6,00 EUR zzgl. Währungsumrechnungsentgelt112 1 % d. Umsatzes kostenfrei  mit unseren sonstigen Mastercard/Visa Card Kartenprodukten (Kredit- oder Debitkarte)113 - im Inland in Euro 3 % d. Umsatzes, 2 % d. Umsatzes, 102 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 103 Ggf. wird ein Leistungsentgelt gem. B.I. Girokonten erhoben. 104 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 105 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 106 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 107 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 108 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 109 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.7.1. dieses Kapitels. 110 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 111 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung der EWR-Fremdwährungen sowie der Drittstaatenwährungen – Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des EWR – und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.7.1. dieses Kapitels. 112 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.7.1. dieses Kapitels. 113 Mit der Mastercard/Visa Card Standard (Kreditkarte) sind jährlich fünf Bargeldauszahlungen im Ausland (gültig im EWR in Euro bzw. in Fremdwährung) kostenfrei. Ein Währungsumrechnungsentgelt wird nicht berechnet. Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 28 B. Girokonto und Zahlungsverkehr mind. 6,00 EUR mind. 6,00 EUR - im EWR in Euro 3 % d. Umsatzes, 2 % d. Umsatzes, mind. 6,00 EUR mind. 6,00 EUR - in Fremdwährung114 3 % d. Umsatzes, 2 % d. Umsatzes, mind. 6,00 EUR mind. 6,00 EUR zzgl. Währungsumrechnungsentgelt115 1 % d. Umsatzes 1 % d. Umsatzes Gegebenenfalls werden Sie durch den fremden Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. Die Höhe dieses sogenannten direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 3.4 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag (Debit- und Kreditkarten) wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen:  Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag  Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR- max. 4 Geschäftstage Währung116 als Euro  Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. von der Währung Die Geschäftstage der Landessparkasse zu Oldenburg ergeben sich aus Kapitel B.II.8. 4. Kassengeschäft 4.1 Bargeldauszahlung von Konten bei uns (die nicht von Kapitel B.II.3.3 erfasst ist) Bargeldauszahlung an Nichtkunden im Rahmen einer Eil-Überweisung zur Barauszahlung 10,00 4.2 Annahme, Wechsel und Bearbeitung von Euro-Münzen Je nach Kontomodell können ergänzend Leistungsentgelte für Zahlungsvorgänge anfallen, sh. B.I. Girokonten. Annahme an der Kasse oder am SB-Münzeinzahler Bearbeitungskosten je Zähleinheit (max. 1.000 Münzen je Zähleinheit) - Annahme von Kunden 7,00 - Annahme von Kunden anderer Kreditinstitute 3 %, mind. 20,00 Befreite Preismodelle Für Kontoinhaber eines unter B.I.1 sowie B.I.2 genannten Preismodells ist diese Dienstleistung kostenfrei. 4.3 Verkauf von Rollengeld an der Kasse und am Münzrollengeber Je nach Kontomodell können ergänzend Leistungsentgelte für Zahlungsvorgänge anfallen, sh. B.I. Girokonten. - Verkauf an Kunden 0,30 je Rolle - Verkauf an Kunden anderer Kreditinstitute (nur am Münzrollengeber) 2,00 je Rolle Befreite Preismodelle Für Kontoinhaber eines unter B.I.1.5 und B.I.2 genannten Preismodells ist diese Dienstleistung an der Kasse kostenfrei. 114 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung der EWR-Fremdwährungen sowie der Drittstaatenwährungen – Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des EWR – und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.7.1. dieses Kapitels. 115 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.7.1. dieses Kapitels. 116 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 29 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 5. Sorten und Edelmetalle An- und Verkauf von Sorten und Edelmetallen117 - unter 450,00 Gegenwert 9,00 - ab 450,00 Gegenwert kostenfrei 6. Online-Banking, Electronic Banking, Firmenkundenportal und Wero 6.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) - Bereitstellung einer kontounabhängigen Banking-Card zur Verwendung jährlich 5,00 im Online-Banking - Bereitstellung von pushTAN118 kostenfrei 6.2 Electronic Banking für Unternehmer Zugangsverwaltung für EBICS - Einrichtung: Kunden ID 45,00 - Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der Servicerechenzentren 10,00 - Einrichtung: Teilnehmer ID 10,00 - Einrichtung: Konten 10,00 - Laufende Bereitstellung pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. 5,00 (inkl. elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 bzw. camt.053) Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden119 - Elektronische Avise (MT 942 bzw. camt.052) pro Konto und je mtl. 2,50 Übertragungs-/Sicherungsverfahren 6.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS120  Beauftragung mittels FinTS: o Einzelüberweisung  gewöhnliche SEPA-Überweisung in Euro innerhalb EWR- gem. Kapitel B.II.1.1.1 Staaten121)  Echtzeitüberweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten122 gem. Kapitel B.II.1.1.1  gewöhnliche SEPA-Überweisung in Euro in SEPA-Drittstaaten123 gem. Kapitel B.II.1.2.1  Echtzeitüberweisung in Euro in SEPA-Drittstaaten124 gem. Kapitel B.II.1.2.1  Eilüberweisung 5,00 o Sammelüberweisung  gewöhnliche SEPA-Überweisung in Euro innerhalb EWR- Staaten125 117 Abwicklung nur über ein LzO-Girokonto; Ankauf nur zum Inkasso 118 Wird nur erhoben, wenn die TAN oder die pushTAN-Nachricht vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN oder durch Freigabe in der App erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. 119 Gegenüber Verbrauchern sowie gegenüber Kunden, welche keine Verbraucher sind und mit denen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde gilt Folgendes: Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht). 120 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinzüge werden Entgelte nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 121 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 122 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 123 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 124 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 125 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, 30 B. Girokonto und Zahlungsverkehr - je Einzelauftrag gem. Kapitel B.II.1.1.1  gewöhnliche SEPA-Überweisung in Euro in SEPA-Drittstaaten126 - je Einzelauftrag gem. Kapitel B.II.1.2.1  Echtzeitüberweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten127 - je Einzelauftrag gem. Kapitel B.II.1.1.1  Echtzeitüberweisung in Euro in SEPA-Drittstaaten128 - je Einzelauftrag gem. Kapitel B.II.1.2.1  Überweisungen innerhalb EWR-Staaten129 nicht in Euro, Überweisungen außerhalb EWR-Staaten130 und nicht in SEPA- Drittstatten131 werden zu den Entgelten für den Auslandszahlungsverkehr gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis abgerechnet.  Eilüberweisung - je Einzelauftrag 5,00 o Lastschrifteinzug  im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften innerhalb EWR-Staaten132 - je Einzelauftrag gem. Kapitel B.II.2.1.1  im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften in SEPA- Drittstaaten133 - je Einzelauftrag gem. Kapitel B.II.2.2.1  im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften innerhalb EWR-Staaten134 - je Einzelauftrag gem. Kapitel B.II.2.1.2  im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften in SEPA- Drittstaaten135 - je Einzelauftrag gem. Kapitel B.II.2.2.2  Beauftragung mittels EBICS (ELKO): o Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei 5,00 o Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei kostenfrei o Überweisungen Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 126 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 127 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 128 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 129 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin [französischer Teil]), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. 130 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin [französischer Teil]), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. 131 Derzeit: Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 132 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 133 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 134 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 135 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 31 B. Girokonto und Zahlungsverkehr  gewöhnliche SEPA-Überweisung in Euro innerhalb EWR- Staaten136 - je Einzelauftrag gem. Kapitel B.II.1.1.1  gewöhnliche SEPA-Überweisung in Euro in SEPA-Drittstaaten137 - je Einzelauftrag gem. Kapitel B.II.1.2.1  Echtzeitüberweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten138 - je Einzelauftrag gem. Kapitel B.II.1.1.1  Echtzeitüberweisung in Euro in SEPA-Drittstaaten139 - je Einzelauftrag gem. Kapitel B.II.1.2.1  Entgelt für den elektronischen Statusreport bezüglich des Bearbeitungsstandes eines Sammelauftrags mit Echtzeitüberweisungen - je für den Kunden bereit gestellte Status-Report-Nachricht kostenfrei  Entgelt für den elektronischen Statusreport bezüglich des Bearbeitungsstandes eines Sammelauftrags mit gewöhnlichen SEPA-Überweisungen - je für den Kunden bereit gestellte Status-Report-Nachricht. kostenfrei  Überweisungen innerhalb EWR-Staaten140 nicht in Euro, Überweisungen außerhalb EWR-Staaten141 und nicht in SEPA- Drittstatten142 werden zu den Entgelten für den Auslandszahlungsverkehr gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis abgerechnet.  Eilüberweisung - je Einzelauftrag 5,00 o Lastschrifteinzug  im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften innerhalb EWR-Staaten143 - je Einzelauftrag gem. Kapitel B.II.2.1.1  im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften in SEPA- Drittstaaten144 - je Einzelauftrag gem. Kapitel B.II.2.2.1  im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften innerhalb EWR-Staaten145 136 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 137 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 138 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 139 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 140 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin [französischer Teil]), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. 141 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin [französischer Teil]), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. 142 Derzeit: Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 143 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 144 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 145 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 32 B. Girokonto und Zahlungsverkehr - je Einzelauftrag gem. Kapitel B.II.2.1.2  im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften in SEPA- Drittstaaten146 - je Einzelauftrag gem. Kapitel B.II.2.2.2 o Zahlungen aus elektronischen Zahlungssystemen Leistungsentgelt für beleglose Zahlungsvorgänge gem. Kapitel B.I.3 6.4 Wero 6.4.1 Limite a) Für die Wero Zahlungsfunktionen „Geld senden“, „auf Geldanforderungen antworten“ und „Geld spenden“ (Überweisung) besteht pro teilnehmendem Zahlungskonto für jede verfügungsberechtigte Person (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) ein Wero-Tageslimit in Höhe von 2.000 EUR. b) Für die Wero Zahlungsfunktion „E-Commerce und M-Commerce“ (Überweisung) besteht pro teilnehmendem Zahlungskonto für jede verfügungsberechtigte Person (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) ein Wero-Tageslimit in Höhe von 5.000 EUR. c) Sofern der Kunde nach seinem alleinigen Ermessen einen per Echtzeitüberweisung versendbaren niedrigeren Höchstbetrag festgelegt hat (vgl. Anmerkung bei Kapitel B Nummer II.1.), gilt dieser auch für Wero-Zahlungen. 6.4.2 Entgelte Die Entgelte für Wero richten sich nach dem vereinbarten Kontopreismodell gemäß Kapitel B. Nummer I. und ggf. ergänzend nach Kapitel B. Nummer II. 6.4.3 Ausführungsfrist siehe Kapitel B. Nummer II. 1.1.1. a) 6.4.4 Annahmezeiten siehe Kapitel B. Nummer II. 8. 6.5 Sonstige Dienstleistungen Electronic-Banking  Vor-Ort-Service (pro Stunde) 65,00 7. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 7.1 Kartengestützte Zahlungsdienste Umsätze mit der Mastercard/Visa Card (Kreditkarte), mit der Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) und mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) innerhalb des EWR147 in EWR-Fremdwährung148 werden zum zuletzt verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) umgerechnet. Die Euro- Referenzwechselkurse der EZB sind unter www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/index.en.html abrufbar. Umsätze mit der Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) und der Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) in Fremdwährung außerhalb des EWR und/oder in Drittstaatenwährung149 werden zum Referenzwechselkurs 146 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 147 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 148 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 149 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 33 B. Girokonto und Zahlungsverkehr von Mastercard/Visa umgerechnet. Der von Mastercard/Visa festgelegte Referenzwechselkurs ist auf Anfrage erhältlich. Umsätze mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) im Maestro- und Visa Debit-System in Fremdwährung außerhalb des EWR und/oder in Drittstaatenwährung werden zu den Maestro- bzw. Visa Debit- Wechselkursen umgerechnet. Die Maestro- und Visa Debit-Wechselkurse sind unter www.helaba.de/CBD- Kursinformationen veröffentlicht und/oder auf Anfrage erhältlich. Änderungen der jeweiligen (Referenz-)Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fremdwährungsumrechnung ist die Einreichung des Umsatzes zur Abrechnung durch das Vertragsunternehmen. Dieser Zeitpunkt muss nicht dem Zeitpunkt des Einsatzes der Karte entsprechen. 7.2 Sonstige Zahlungsdienste Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen grundsätzlich auf Basis frei gehandelter Marktkurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Die Fixing-Kurse sind auf Anfrage erhältlich. 8. Geschäftstage und Annahmezeiten der Landessparkasse zu Oldenburg Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für den Zahlungsauslösekanal150 und die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Landessparkasse zu Oldenburg unterhält den für die Zahlungsauslösekanäle und die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb grundsätzlich an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - 24. und 31. Dezember, - gesetzlichen Feiertagen in Niedersachsen (z. B. Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, Reformationstag, 1. und 2. Weihnachtstag) Abweichend davon ist für: - die Ausführung von Echtzeitüberweisungsaufträgen (einschließlich Wero-Zahlungsaufträgen) jeder Kalendertag ein Geschäftstag; und für - Bargeldein- und Bargeldauszahlungen an eigenen Geldautomaten jeder Tag, an dem der Geldautomat betrieben wird, ein Geschäftstag. Während der Dauer der Wartungsfenster für elektronische Zahlungsauslösekanäle findet kein Geschäftsbetrieb statt. Wartungsfenster werden im vereinbarten Zugangsweg mitgeteilt. Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Cut-Off-Zeiten angegeben sind oder eine Echtzeitüberweisung autorisiert wird) Filiale: 16:00 Uhr SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: 16:00 Uhr Datenfernübertragung: 16:00 Uhr III. Scheckverkehr 1. Allgemein Scheckeinlösung gem. Kontomodell Scheckeinzug (Inland) gem. Kontomodell 150 „Zahlungsauslösekanal“ meint jede Methode, jedes Gerät oder jedes Verfahren, mit dem der Zahler bei der Sparkasse Überweisungen in Auftrag geben kann. 34 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Scheckvordrucke ohne Kundeneindruck151  bis 100 Stück kostenfrei  ab 101 Stück Preis auf Anfrage Scheckvordrucke mit Kundeneindruck Preis auf Anfrage Zusendung von Scheckvordrucken im Auftrag des Kunden kostenfrei Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks 30,00 Wertstellung  Scheckeinreichungen o eigenes Institut Buchungstag o andere Kreditinstitute  Eingang vorbehalten Buchungstag zzgl. 2 Bankgeschäftstage  Inkasso Buchungstag  Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 2.1 Scheckzahlungen in das Ausland152 o unter 1.000 Stückpreis 9,50 o 1.000 bis 4.999,99 Stückpreis 12,50 o 5.000 bis 12.499,99 Stückpreis 14,50 o ab 12.500 0,15 % des Scheckbetrags o in Fremdwährung zzgl. 0,025 % Courtage, mind. 1,50 - je zzgl. 5,00 Spesen 2.2 Scheckzahlungen aus dem Ausland  in Euro o unter 50 EUR 5,00 o ab 50 EUR 0,15 % des Scheckbetrages mind. 12,50  in Fremdwährung sh. EUR, zzgl. 0,025 % Courtage, mind. 1,50 2.3 Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen grundsätzlich auf Basis frei gehandelter Marktkurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Die Fixing-Kurse sind auf Anfrage erhältlich. 151 Scheckvordrucke ohne Kundeneindruck sind nur in Einheiten à 25 Stück bestellbar. 152 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 35 C.Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Dienstleistung Preis in EUR I. Sparkonto 1. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) - Erster Tag der Verzinsung Einzahlungstag - Letzter Tag der Verzinsung Tag vor dem Auszahlungstag 2. Zinsanpassungsklauseln für lang laufende Ratensparverträge LzO Prämiensparen flexibel (Altbestände) Die Zinsanpassung richtet sich nach einer Veränderung des 3-Monats-Euribor (Euro Interbank Offered Rate = Geldmarkt-Referenzzins im Interbankenhandel der Europäischen Währungsunion). Die Höhe des 3- Monats-Euribor wird täglich in den Wirtschaftsteilen größerer deutscher Tageszeitungen veröffentlicht. Der 3- Monats-Euribor wird mit einem Faktor von 0,5 multipliziert (3-Monats-Euribor x 0,5). Das sodann auf volle 0,05 %-Punkte aufgerundete Ergebnis entspricht dem Vertragszins. Die Entwicklung des 3-Monats-Euribor wird die Landessparkasse zu Oldenburg regelmäßig zum 15.3., 15.6., 15.9. und 15.12. eines jeden Jahres bzw. – sofern der jeweilige Stichtag auf einen Tag fällt, der nicht Bankarbeitstag ist – dem darauffolgenden Bankarbeitstag überprüfen. Der Vertragszins gilt mit Wirkung zum 20. Kalendertag des jeweiligen Monats. SPrämiensparen flexibel (Altbestände) Die Zinsanpassung beim SPrämiensparen flexibel richtet sich nach einer Veränderung des Referenzzinses. Der Referenzzins ist die Umlaufrendite (ISIN DE0006007792) multipliziert mit einem Faktor von 0,7. Die Höhe der Umlaufrendite wird täglich in den Wirtschaftsteilen größerer deutscher Tageszeitungen veröffentlicht. Die Entwicklung der Umlaufrendite wird die Landessparkasse zu Oldenburg regelmäßig zum 15.3., 15.6., 15.9. und 15.12. eines jeden Jahres bzw. - sofern der jeweilige Stichtag auf einen Tag fällt, der nicht Bankarbeitstag ist - dem darauffolgenden Bankarbeitstag überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzins um mehr als 0,14 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Zinsanpassung verändert, sinkt oder steigt der Vertragszins um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum 20. Kalendertag des jeweiligen Monats. Beläuft sich der Referenzzinssatz zu einem Prüfungszeitpunkt auf einen Wert zwischen 1,10% und 0,35%, wird das Sparguthaben solange mit 0,25% verzinst, bis der Referenzzins zu einem nachfolgenden Prüfungszeitpunkt den Wert von 1,10% wieder übersteigt. Fällt der Referenzzins unter den Wert von 0,35%, wird die Verzinsung solange eingestellt, bis der Referenzzins zum maßgeblichen Prüfungszeitpunkt den Wert von 0,35% wieder übersteigt. Die quartalsweise Überprüfung des Referenzzinses wird während dieser Zeit – unabhängig von der Verzinsung – weitergeführt. Wenn der Referenzzins 1,10% übersteigt, richtet sich die Zinsanpassung wieder nach dem zuvor beschriebenen Standardverfahren. SVorsorgePlus (Altbestände) Die Grundverzinsung wird monatlich (letzter Bankarbeitstag) zu 30 % an die Entwicklung des 1-Monats- Euribors und zu 20 % an die Entwicklung der 10-Jahresindikation der Mid-Swap-Kurve angepasst und auf volle 5/100 aufgerundet. Vergleichsbasis bildet der Stand am jeweils vorletzten Bankarbeitstag. 3. Sparkassenbuchverlust Bearbeitung der Verlustmeldung (zzgl. vom Amtsgericht in Rechnung gestellter Kosten beim 25,00 Aufgebotsverfahren) soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht 4. Mietkautionskonten - Eröffnung und Anzeige der Verpfändung 40,00 - Einrichtung eines Treuhandkontos auf den Namen des Vermieters 40,00 36 C.Sparverkehr und Wertpapiergeschäft II. Schließfächer Fachgröße in cm: Schließfachmietpreis Kennziffer Höhe* x Breite* Altbest Neuvereinbarung ab (*bis einschl. … cm) and 10.05.2022 xx1 5 x 30 40,00 80,00 xx2 7,5 x 30 46,00 90,00 xx3 10 x 30 5 x 60 60,00 105,00 xx4 15 x 30 7,5 x 60 85,00 145,00 xx5 20 x 30 10 x 60 110,00 165,00 xx6 30 x 30 15 x 60 170,00 255,00 xx7 60 x 30 30 x 60 200,00 300,00 xx8 > 60 x 30 > 30 x 60 220,00 330,00 III. Wertpapiere 1. Depotleistungen 1.1 Depotentgelt 1.1.1. Depotentgelt (Depoteröffnung bis 31.03.2023) Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung vierteljährlich auf Basis des Bestands am Quartalsende - LzO-Inhaberschuldverschreibungen kostenfrei - festverzinsliche Wertpapiere mit Kurswert p. a. 0,161 %* vom Kurswert inkl. USt. - festverzinsliche Wertpapiere ohne Kurswert p. a. 0,161 %* vom Nennwert inkl. USt. - Aktien, Investmentzertifikate, festverzinsliche 0,161 %* vom Kurswert inkl. USt. Wertpapiere, Optionsscheine, Zertifikate etc. p. a. * Mindestentgelt - Pro Posten/Jahr 4,76 inkl. USt. - Pro Depot/Jahr 23,80 inkl. USt. - Pro Depot/Jahr für die Depotführung von Investmentclubs 120,00 inkl. USt. 1.1.2. Depotentgelt (Depoteröffnung ab 01.04.2023) LzO StartDepot153 LzO KlassikDepot S-Neo Depot Depotentgelt p.a. Verwahrung und Verwaltung p.a. frei 0,20 % < 250.000 Frei < 25.000 in Abhängigkeit vom 0,20 % > 50.000 0,18 % < 1.000.000 0,15 % < 50.000 Depotvolumen 0,16 % ≥ 1.000.000 0,30 % ≥ 50.000 Mindestpreis - pro Depot/Jahr 0,00 39,80 0,00 - pro Depot/Jahr für die - 120,00 - Führung von Investmentclubs Abrechnung und Belastung vierteljährlich vierteljährlich vierteljährlich nachträglich nachträglich nachträglich 1.2 Depotaufstellung (jährlich) kostenfrei 1.3 Sonderleistungen im Auftrag des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - ab 2013 kostenfrei 153 Für Kundinnen und Kunden bis einschließlich 30 Jahre, danach erfolgt ein automatischer Wechsel in das LzO KlassikDepot 37 C.Sparverkehr und Wertpapiergeschäft - unterjährige Depotaufstellung 0,50 pro Posten, mind. 5,00 inkl. USt. 1.4 Depotübertragung nur fremde Kosten Wichtiger Hinweis: Alle nicht genannten Konditionen und Preise – sowie für anderweitige Finanzgeschäfte – teilen wir Ihnen gern auf Anfrage mit. Bei der Vermittlung von Geschäften mit Verbundpartnern erhält die Landessparkasse zu Oldenburg von ihren jeweiligen Vertragspartnern Vermittlungs- und/oder Bestandsprovisionen. Nähere Erläuterungen erhalten Sie auf Wunsch von unseren Beratern. 2. Transaktionsleistungen 2.1 Eigene Kosten 2.1.1 An- und Verkauf von Wertpapieren – Depoteröffnung bis 31.03.2023 Auftragserteilung Auftragserteilung persönlich online Festverzinsliche Wertpapiere (Alt-Emissionen), Aktien, Optionsscheine & Derivate, Zertifikate, börsengehandelte Investmentfonds (sofern möglich) Bezugsrechtshandel pro Auftrag Auftragserteilung über inländische und ausländische Börsenplätze Kapitalmaßnahmen Ausübung von Bezugsrechten; Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung Auftragserteilung über inländische Börsenplätze 20,00 zzgl. 0,65 % 10,00 zzgl. 0,30 % vom Kurswert vom Kurswert Auftragserteilung über ausländische Börsenplätze 20,00 zzgl. 10,00 zzgl. 0,65 % vom Kurswert, 0,30 % vom Kurswert, mind. 50,00 mind. 50,00 Ausführung eines Sparplans Investmentanteile über Fondsgesellschaft zum jeweiligen Ausgabepreis ETF, Aktien und Zertifikate - unter 1.001,00 3,5 % vom Auftragswert, mind. 2,50, max. 10,00 - ab 1.001,00 20,00 zzgl. 0,65 % vom Kurswert Festverzinsliche / variabel verzinsliche Wertpapiere kostenfrei (Neuemissionen) LzO-Inhaberschuldverschreibungen kostenfrei Bezugsrechte: Auftragserteilung über inländische Börsenplätze 10,00 Auftragserteilung über ausländische Börsenplätze 50,00 Investmentfonds über Kapitalanlagegesellschaft zum Ausgabe-/ Rücknahmepreis 38 C.Sparverkehr und Wertpapiergeschäft 2.1.2 An- und Verkauf von Wertpapieren – Depoteröffnung ab 01.04.2023 LzO StartDepot154 LzO KlassikDepot S-Neo Depot Festverzinsliche Wertpapiere (Alt-Emissionen), Aktien, Optionsscheine & Derivate, Zertifikate, börsengehandelte Investmentfonds (sofern möglich) Bezugsrechtshandel pro Auftrag Auftragserteilung über inländische und ausländische Börsenplätze Kapitalmaßnahmen Ausübung von Bezugsrechten; Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung Auftragserteilung über inländische und ausländische Börsenplätze: Order (persönlich) Grundgebühr pro Order 4,95 4,95 nicht Zzgl. vom Ordervolumen - 1% verfügbar Order (online) Grundgebühr pro Order 4,95 4,95 1,25 Zzgl. vom Ordervolumen - 0,5 % Ausführung eines Sparplans Investmentanteile über Fondsgesellschaft zum jeweiligen zum jeweiligen 0,50 Ausgabepreis Ausgabepreis ETF, Aktien und Zertifikate 1% 2,5 % 0,50 mind. 1,00 mind. 1,00 ab 500,00 (Ordergebühr persönlich) 2.2 Weitere Entgelte - Einrichtung eines Limits - bei Ausführung kostenfrei kostenfrei kostenfrei - bei von der LzO nicht zu vertretender 5,00 5,00 kostenfrei Nichtausführung (z. B. Zeitablauf) - Änderung / Verlängerung eines Limits kostenfrei kostenfrei kostenfrei - Einlösung von fälligen Wertpapieren kostenfrei kostenfrei kostenfrei - Zweitschriften von Ertragszahlungen (einschl. Steuerbescheinigungen und soweit 60,00 zzgl. USt. Verlust durch vom Kunden zu vertretende pro Arbeitsstunde Umstände verursacht) 154 Für Kundinnen und Kunden bis einschließlich 30 Jahre, danach erfolgt ein automatischer Wechsel in das LzO KlassikDepot 39 C.Sparverkehr und Wertpapiergeschäft 2.3 Fremdkosten Fremdkosten in- und Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern ausländische Börsen, an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere beim sonstige Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen Handelsplätze oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. 3. Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der LzO richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 40 D.Kredite Dienstleistung Preis in EUR I. Kredite 1. Ratenkredite 1.1 Stundung Effektivzinssatz des Darlehens für die Dauer der Laufzeitverlängerung der gestundeten Rate 1.2 Verwahrung von Sicherheiten kostenfrei 2. Giroverträge/Eingeräumte Kontoüberziehungen (Dispositions-/Kontokorrentkredite) 2.1 Privatkonten Die Zinsanpassung bei der eingeräumten Kontoüberziehung (Dispositionskredit) für Privatkunden richtet sich nach einer Veränderung des folgenden Referenzzinssatzes: gleitender Monatsdurchschnitt 3-Monats-Euribor der Deutschen Bundesbank, Zeitreihe BBIG1.M.D0.EUR.MMKT.EURIBOR.M03.AVE.MOV. Maßgeblich ist der am Ende des Vorquartals ermittelte Wert des Referenzzinssatzes. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Landessparkasse zu Oldenburg regelmäßig vierteljährlich zum 30. überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,30 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsschluss bzw. der letzten Anpassung des Zinssatzes verändert, sinkt oder steigt dieser um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum 01. des Folgemonats. 2.2 Geschäftskonten Die Anpassung des Sollzinssatzes für Geschäftskunden richtet sich nach der Veränderung des folgenden Referenzwertes: Referenzzins ist der für den letzten Monat eines Quartals (März, Juni, September und Dezember) ermittelte und auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundete gleitende Durchschnitt des 3-Monats-Euribor der Deutschen Bundesbank, Zeitreihe BBIG1.M.D0.EUR.MMKT.EURIBOR.M03.AVE.MOV. Die Entwicklung des Referenzzinses wird die Landessparkasse zu Oldenburg vierteljährlich überprüfen. Maßgeblich ist der für 04.2015 ermittelte Wert. Hat sich der von der Bundesbank am ersten Bankarbeitstag des dem maßgeblichen Berichtsmonat (März, Juni, September, Dezember) folgenden Monats veröffentlichte Wert gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Zinsanpassung um mindestens 0,25 %-Punkte oder mehr verändert, sinkt oder steigt der Sollzins um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum ersten Kalendertag des dem Quartalsende folgenden Monats. Eine Anpassung erfolgt nur dann, wenn der von der Bundesbank ausgewiesene Referenzzins zum Prüfungszeitpunkt größer 0,00 % ist. Die Information über die jeweils aktuelle Höhe des Sollzinssatzes erfolgt über den Kontoauszug. 41 E. Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR I. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.5, B.I.6, B.II.3.1 g, B.II.6.2 oder C.III.1 erfasst)155 - Weitere Originale  medial 2,00 ggf. zzgl. USt.  stationär 10,00 ggf. zzgl. USt. - Kontoauszüge 5,00 ggf. zzgl. USt. II. Auskunftsersuchen von Kunden - Bafög-Bescheinigungen, Saldenbestätigungen, Bestätigung der 2,00 ggf. zzgl. USt. Bankverbindung - Individuelle Bestätigungen  maschinell erstellt 12,50 ggf. zzgl. USt.  manuell erstellt 60,00 pro Arbeitsstunde ggf. zzgl. USt. - Beleganforderung aus dem Zahlungsverkehr 60,00 pro Arbeitsstunde ggf. zzgl. USt. III. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Dienstleistungen - Telefonate / Telefaxe volle Kosten, Auslagenersatz für vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden mind. 2,00 pro Telefonat geführte Telefonate / verschickte Telefaxe / Telefax - Nachforschungen  zur vermeintlich nicht ordnungsgemäßen Ausführung von kostenfrei Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht)  sonstige Nachforschungen 60,00 pro Arbeitsstunde (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) IV. Bankbürgschaft (Aval) - Avalprovision Preis aus Anfrage - Ausstellung von Avalurkunden auf eigenem Vordruck 75,00 155 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich. 42