Bedingungen für den Online-Käuferschutz Fassung Oktober 2022 I. Allgemeine Hinweise zum Online-Käuferschutz Der Online-Käuferschutz ist ein Leistungspaket Ihrer Debitkarte mit girocard-Zahlungsanwendung. Im Falle einer Reklamation eines Online-Einkaufs, den Sie vollständig mit der girocard-Zahlungsanwendung Ihrer Debitkarte bezahlt haben, greift die im Folgenden dargestellte Versicherung des Online-Käufer- schutzes für die Debitkarte mit girocard-Zahlungsanwendung gemäß den gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Deutschen Assistance Versicherung AG. Das Informationsblatt zum Online-Käuferschutz (B.) gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die Leistungen der Versicherung. Den ausführlichen Leistungs- umfang, die Voraussetzungen und weitergehende Regelungen des Online-Käuferschutzes ergeben sich aus den AVB (C.) sowie ergänzend aus den gesetz- lichen Bestimmungen. Ergänzend erhalten Sie das Merkblatt zur Datenverarbeitung (D.). Seite 1 von 7 B. Informationsblatt zum Online-Käuferschutz Assistance-Versicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Produkt: Deutsche Assistance Versicherung AG Online-Käuferschutz Deutschland Gültig ab 01.10.2022, IPID-GV-OKS 10/22 Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informa- tionen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsbedingungen, Debitkartenantrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen) zu Ihrer Debitkarte. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen einen Online-Käuferschutz an. Mit diesem bieten wir Ihnen Versicherungsschutz bei Online-Einkäufen mit Ihrer Debitkarte mit girocard- Zahlungsanwendung. Es handelt sich um eine Gruppenversicherung. Zwischen der Deutschen Assistance Versicherung AG als Versicherer und der S-Payment GmbH, Stuttgart als Versicherungsnehmer wurde ein Gruppenversicherungsvertrag zum Online-Käuferschutz geschlossen. Der Versicherungsnehmer kann einzelne Kredit- institute zu der Versicherungsleistung aus diesem Gruppenversicherungsvertrag begünstigen. Bei Abschluss von Kartenverträgen über eine Debitkarte mit girocard-Zahlungsanwendung mit einem dieser Kreditinstitute erhalten Sie diesen Versicherungsschutz als Zusatzleistung. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Der Online-Käuferschutz versichert die von Ihnen als Karteninha- Kein Versicherungsschutz besteht z. B.: ber über Online-Einkäufe mit Ihrer Debitkarte gekauften Waren x  Für Warenbestellungen, die nicht durch eine natürliche Per- (körperliche Gegenstände). son getätigt wurden und nicht im Rahmen einer haushaltsüb- 3 Sie erhalten Versicherungsschutz, wenn lichen Bestellmenge liegen. – die Ware nicht geliefert wird; x  Wenn sich Ihr ständiger Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent- – die falsche Ware geliefert wird; haltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, außer- – die Ware beschädigt oder defekt ist; halb eines anderen Mitgliedstaats der EU oder außerhalb – die Ware zurückgesendet und Ihnen nicht gutgeschrieben Norwegens, Islands oder Liechtensteins befindet. wurde. x  Wenn der Leistungsfall nicht in der Bundesrepublik Deutsch- land reguliert werden kann. Welche Kosten übernehmen wir? 3 Online-Kaufpreis (Bruttopreis einschließlich etwaiger Um- Gibt es Deckungsbeschränkungen? satzsteuer, Verpackungs- und Versandkosten sowie Zöllen) In bestimmten Fällen ist der Versicherungsschutz ausge- schlossen, z. B.: ! Für bestimmte Waren wie z. B. Pflanzen, Tiere, gebrauchte Wa- ren, Bargeld, Tabakerzeugnisse, Nahrungsergänzungsmittel, digitale Produkte sowie Gutscheine und Eintrittskarten. ! Für Verluste und Beschädigungen von Waren, die durch Streiks, Kriegsereignisse, innere Unruhen bzw. terroristische Anschläge zustande kommen. ! Bei Schäden, die Sie vorsätzlich verursacht haben. Wo bin ich versichert? 3 Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Welche Verpflichtungen habe ich? –  Sie müssen uns jeden Schadenfall unverzüglich anzeigen. –  Sie müssen uns im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. –  Sie müssen dafür Sorge tragen, dass der Schaden nach Möglichkeit abgewendet und so gering wie möglich gehalten wird. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Verpflichtungen entnehmen Sie bitte dem § 12 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Online-Käuferschutz. Wann und wie zahle ich? Der Versicherungsschutz ist für Sie eine Zusatzleistung zum jeweiligen Kartenvertrag der Debitkarte mit girocard-Zahlungsanwendung, den Sie mit Ihrem Kreditinstitut abgeschlossen haben. Daher ist der Versicherungsschutz für Sie inklusive. Wann beginnt und endet die Deckung? Die Versicherung beginnt mit Zustandekommen eines wirksamen Vertrages über die Debitkarte einschließlich der girocard-Anwendung zwischen Ihnen und Ihrem begünstigten Kreditinstitut, das nicht auf sein Recht auf Versicherungsschutz verzichtet hat. Der Versicherungsschutz für den einzelnen Wareneinkauf beginnt mit Abschluss des Kaufvertrages, frühestens mit der Einsatzfähigkeit der girocard. Die Versicherung endet bei Beendigung Ihres Vertrages über die Debitkarte oder bei Ablauf der Gültigkeit, Rückgabe, Löschung oder De- aktivierung Ihrer erhaltenen girocard oder wenn Ihr Kreditinstitut auf sein Recht auf Versicherungsschutz aus dem Gruppenversiche- rungsvertrag zum Online-Käuferschutz zwischen der Deutschen Assistance Versicherung AG und der S-Payment GmbH, Stuttgart verzich- tet oder wenn dieser Gruppenversicherungsvertrag endet, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Da Ihr Versicherungsschutz fester Bestandteil Ihres Debitkartenvertrags ist, entnehmen Sie bitte die Kündigungsmöglichkeiten für Ihre Debitkarte und damit auch für Ihren Versicherungsschutz den Vertragsunterlagen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrer Debitkarte. Seite 2 von 7 C. Allgemeine Bedingungen für den Online-Käuferschutz Gruppenversicherung Gültig ab 01.10.2022, GAVB-OKS 10/22 Versicherer Deutsche Assistance Versicherung AG Hansaallee 199 40549 Düsseldorf Vorstand: Dragica Mischler (Vorsitzende), Marcus Hansen, Betina Nickel Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf Registergericht: Düsseldorf HRB 12073 Ein Unternehmen der ÖRAG-Gesellschaften I. Allgemeine Regelungen § 5 Wann endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsvertrag wird als Gruppenversicherungsvertrag geschlos- Der Versicherungsschutz des Online-Käuferschutzes endet, wenn eines der sen, wobei die Erteilung eines Versicherungsscheins an die Versicherten unter a) bis d) genannten Ereignisse eintritt, ohne dass es einer Kündigung ausgeschlossen ist. bedarf: Der Gruppenversicherungsvertrag besteht zwischen der Deutschen Assis- a) wenn Ihr Vertrag über die Debitkarte endet. tance Versicherung AG als Versicherer und der S-Payment GmbH, Stuttgart b) bei Ablauf der Gültigkeit, Rückgabe, Löschung oder Deaktivierung Ihrer (S-Payment) als Versicherungsnehmer sowie zentraler Dienstleister von erhaltenen girocard. Kreditinstituten. c) wenn Ihre Sparkasse auf ihr Recht auf Versicherungsschutz aus dem Bei diesem Gruppenversicherungsvertrag handelt es sich um eine Versiche- Gruppenversicherungsvertrag zum Online-Käuferschutz zwischen der rung für fremde Rechnung im Sinne der §§ 43 ff. VVG (Gruppenversiche- Deutschen Assistance Versicherung AG und der S-Payment verzichtet. rungsvertrag). Der Versicherungsschutz besteht für die S-Payment GmbH. d) wenn der Gruppenversicherungsvertrag zum Online-Käuferschutz zwi- Sie kann einzelne Kreditinstitute zu der Versicherungsleistung aus diesem schen der Deutschen Assistance Versicherung AG und der S-Payment Gruppenversicherungsvertrag begünstigen. Die jeweiligen Kreditinstitute endet. können auf ihr Recht auf Versicherungsschutz verzichten. Der Versicherungsschutz ist eine Zusatzleistung zum jeweiligen Kartenver- § 6 Wie können Sie Ihren Versicherungsschutz kündigen? trag der Debitkarte mit girocard-Zahlungsanwendung, den Sie mit Ihrem Kreditinstitut abgeschlossen haben. Sie als Inhaber einer gültigen Debitkar- Da Ihr Versicherungsschutz fester Bestandteil Ihres Kartenvertrages zum te, welche die girocard-Zahlungsanwendung umfasst, sind versicherte Per- Einsatz der Debitkarte ist, entnehmen Sie bitte die Kündigungsmöglichkei- son des Versicherungsvertrages. ten für Ihre Debitkarte und damit auch für Ihren Versicherungsschutz den Vertragsunterlagen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Kreditin- stituts oder den Bedingungen für die Debitkarte. § 1 Wer erhält Versicherungsschutz? 1. Sie erhalten Versicherungsschutz, wenn für Sie zum Zeitpunkt des Kauf- § 7 Wer gewährt Ihnen Versicherungsschutz? vertrages ein gültiger Kartenvertrag der Debitkarte mit girocard-Zah- lungsanwendung mit einem begünstigten Kreditinstitut besteht, das Versicherer des Online-Käuferschutz ist die nicht auf sein Recht auf Versicherungsschutz verzichtet hat. Deutsche Assistance Versicherung AG Mit Ihrer Einbeziehung in den Gruppenversicherungsvertrag sind Sie für Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf alle Versicherungsleistungen nach weiterer Maßgabe dieser Versiche- Registergericht Düsseldorf HRB: 64583 rungsbedingungen bezugsberechtigt. 2. Versicherungsfähig sind ausschließlich natürliche Personen mit ständi- § 8 Wie erfolgt Ihre Prämien-/Beitragszahlung und was ist zu beachten? gem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Ihr Versicherungsschutz ist fester Bestandteil (Zusatzleistung) Ihres Karten- Deutschland, in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder in Norwegen, vertrags über die Debitkarte mit einer girocard-Zahlungsanwendung. Island oder Liechtenstein. Der Versicherungsnehmer S-Payment ist Prämienschuldner und als solcher Ist für eine Person die Voraussetzung der Versicherungsfähigkeit nicht verpflichtet, die Versicherungsprämien für den Versicherungsschutz des gegeben, besteht kein Versicherungsschutz. Gruppenversicherungsvertrages zum Online-Käuferschutz an die Deutsche Assistance Versicherung AG zu zahlen. § 2 Was ist versichert? II. Versicherungsumfang Versichert sind von Ihnen als berechtigter Karteninhaber bei Online-Einkäu- fen gekaufte Waren (körperliche Gegenstände) in haushaltsüblichen § 9 Welche Versicherungsleistung wird erbracht? ­Mengen, deren Kaufpreis vollständig mit Ihrem Girokonto als berechtigtem 1. Wir erstatten den Online-Kaufpreis (dies ist der Bruttokaufpreis ein- Karteninhaber belastet wurde. schließlich etwaiger Umsatzsteuer, Verpackungs- und Versandkosten so- Die unter Kapitel II. § 10 dieser Versicherungsbedingungen aufgeführten wie Zöllen) der versicherten Ware, wenn Waren oder Geschäfte sind nicht vom Versicherungsschutz umfasst. a) die Ware nicht geliefert wird.  Eine Nichtlieferung liegt vor, wenn Sie die Ware nicht innerhalb der § 3 Wo besteht Versicherungsschutz? mit dem Verkäufer vereinbarten Lieferfrist oder – sofern keine Liefer- frist vereinbart ist – nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsda- Der Versicherungsschutz besteht weltweit. tum nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises erhalten haben. b) die falsche Ware geliefert wird. § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?  Eine Falschlieferung liegt vor, wenn eine andere als die im Kaufver- Die Versicherung beginnt mit Zustandekommen eines wirksamen Vertrages trag vereinbarte Ware geliefert wurde. über die Debitkarte einschließlich der girocard-Anwendung zwischen Ihnen c) die Ware beschädigt oder defekt ist. und Ihrem begünstigten Kreditinstitut, das nicht auf sein Recht auf Versiche-   Eine beschädigte oder defekte Ware liegt vor, wenn die Ware bei Über- rungsschutz verzichtet hat. gabe an Sie einen Sachmangel gemäß § 434 Abs. 1, 2 BGB aufweist. Der Versicherungsschutz für den einzelnen Wareneinkauf beginnt nach dem in I. § 4 Absatz 1 Satz 1 genannten Zeitpunkt mit Abschluss des Kaufvertrages, frühestens allerdings mit der Einsatzfähigkeit der girocard für Online-Einkäufe. Seite 3 von 7 d) die Ware zurückgesendet und Ihnen der Online-Kaufpreis nicht gutge- 7. für Schadenereignisse bzw. daraus entstandene Kosten, die bereits vor schrieben wurde. Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind; Ein Nichterhalt der Gutschrift bei Rücksendung der Ware liegt vor, wenn Sie 8. für Kauftransaktionen im Online-Handel im Rahmen einer anderen Zah- nach berechtigter Rücksendung der Ware an den Verkäufer nicht innerhalb lungsanwendung als der girocard, mit der die Debitkarte als Co-Badge- der vereinbarten Rückzahlfrist oder – sofern keine Rückzahlfrist vereinbart Anwendung ausgestattet ist. ist – nicht innerhalb von acht Wochen den bis zu diesem Zeitpunkt entrich- teten Kaufpreis der versicherten Ware in vollständiger Höhe in Form einer § 11 Welche weiteren allgemeinen Ausschlüsse gibt es? Gutschrift auf Ihrem Girokonto erhalten haben. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die 2. Auch bei Käufen über außerhalb der Eurozone betriebene Webseiten 1. unmittelbar oder mittelbar auf Krieg oder kriegsähnlichen Ereignissen oder Apps erfolgt eine Erstattung in Euro. Für die Entschädigung wird oder ähnlichen feindseligen Handlungen (gleichgültig, ob Krieg erklärt der Ihrem Girokonto in Euro belastete Betrag zugrunde gelegt. wurde oder nicht) beruhen, auch soweit diese im und/oder ausgehend 3. Wird der Kaufvertrag zu einem späteren Zeitpunkt doch noch ordnungs- vom virtuellen Raum (Cyberwar) mit Mitteln vorwiegend aus dem Bereich gemäß erfüllt, so ist der vom Versicherer bezahlte Entschädigungsbetrag der Informationstechnik begangen werden; unverzüglich ohne Aufforderung an den Versicherer zurückzuerstatten. 2. aufgrund von politischen Gefahren entstehen, d. h. Schäden, die auf feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik oder § 10 Welche Einschränkungen und Ausschlüsse gibt es bei der illegalem Streik beruhen; Leistungspflicht? 3. durch Terrorakte oder Cyberterrorismus verursacht werden. Terrorakte Kein Versicherungsschutz besteht sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Er- 1. für Online-Kaufverträge über reichung politischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die a)  Bargeld (auch Gold- und Silbermünzen), Schecks, Reiseschecks, geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Wertpapiere jeglicher Art; Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatli- che Einrichtungen Einfluss zu nehmen; b) Tabak, Marihuana, Verdampfungsprodukte und verwandte Erzeug- nisse im Sinne des Tabakerzeugnisgesetzes; 4. durch Handlungen von staatlichen Stellen oder Verfügungen von hoher Hand, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, Geheimdiensten oder in c) illegale Drogen oder nicht legal verschriebene Substanzen, insbeson- deren Auftrag handelnden Dritten, verursacht werden. dere Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes so- wie Zubehör und Produkte zur Herstellung solcher Betäubungsmittel; § 12 Was müssen Sie im Versicherungsfall tun (Obliegenheiten)? d) Apothekenpflichtige, aber in Deutschland unerlaubt vertriebene Arz- neimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes und Nahrungsergän- 1. Bevor Sie bei uns einen Schaden geltend machen können, müssen Sie zungsmittel; a) im Fall der Nichtlieferung nach Ablauf der jeweils geltenden Lie- e) Gegenstände, die Sicherheitsrisiken für den Konsumenten auslösen; ferfrist gemäß II. § 9 a nachweislich erfolglos versucht haben, den Verkäufer mit einer angemessenen Frist von 14 Tagen zu kontaktie- f) Dinge, die darauf ausgelegt sind, an illegalen Aktivitäten teilzunehmen; ren, um eine vertragsgemäße Lieferung vom Verkäufer zu erhalten. g) Fälschungen und gestohlene Güter sowie Produkte und Leistungen, Anschließend müssen Sie mit einer weiteren Frist von 14 Tagen er- die unter Verstoß gegen Eigentumsrechte oder durch eine sonst gegen folglos versucht haben, den Kaufpreis von Ihrem Verkäufer erstattet fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt worden sind; zu bekommen. h) pornografische Werke oder Leistungen mit pornografischem oder b) im Fall einer beschädigten oder defekten Ware oder Falschlie- gewaltverherrlichendem Gegenstand sowie Produkte und Leistun- ferung nachweislich erfolglos versucht haben, den Verkäufer zu- gen, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht betroffener Personen nächst mit einer angemessenen Frist von 14 Tagen zu kontaktieren, verletzen (jeweils gleich in welcher Darstellungsform); um eine vertragsgemäße Nachlieferung oder Nachbesserung vom i) Produkte und Leistungen, die unter Verstoß gegen Marken-, Patent-, Verkäufer zu erhalten. Anschließend müssen Sie mit einer weiteren Gebrauchsmuster, Design- und/oder Urheberrecht hergestellt, ge- Frist von 14 Tagen erfolglos versucht haben, den Kaufpreis von Ih- nutzt, angeboten und/oder sonst in den Verkehr gebracht werden; rem Verkäufer erstattet zu bekommen. j) Waren, Dienstleistungen oder Geschäfte im Zusammenhang mit Ab- c) im Fall der Rücksendung ohne Erhalt einer Gutschrift nach Ab- rechnungen von Telefon- oder Internetprovidern; lauf der Rückzahlfrist gemäß II. § 9 d nachweislich versucht haben, den Verkäufer mit einer angemessenen Frist von 14 Tagen zu kon- k) Gutscheine und Eintrittskarten; taktieren, um den Kaufpreis von Ihrem Verkäufer erstattet zu be- l) Beförderungs- und Reiseleistungen; kommen. m) Strom, Gas, Pflanzen und Tiere; 2. Ein Versicherungsfall ist unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zö- n) Waffen und Munition im Sinne des Waffengesetzes sowie Kriegswaf- gern) nach Feststellung des Schadens – d. h., nachdem Ihre gemäß fen im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes und illegal erworbe- § 12 Nr. 1 a)–c) erforderliche Kontaktaufnahme mit dem Händler er- ne oder verbotene Waren; folglos war – unter Angabe aller Einzelheiten des Umstands, der eine o) Waren, die über Portale angeboten werden, bei denen nur die Kau- Leistungspflicht des Versicherers zur Folge haben könnte, vollständig fanbahnung online erfolgt (z. B. Kleinanzeigen und Inserate); und wahrheitsgemäß online über die digitale Schadenmeldestrecke des Versicherers anzuzeigen. Dabei gilt der Zeitpunkt der Online- p) gebrauchte Waren; Waren aus privater Hand / Lieferung von privat; Schadenmeldung über die digitale Schadenmeldestrecke als Scha- q) Waren über Internet-Auktionsportale von einem Händler, der die Wa- deneintrittsdatum. ren nicht zu einem Festpreis anbietet; 3. Sie als versicherte Person sind verpflichtet, nach Eintritt des Versiche- r) Produkte, die Gegenstand behördlicher Warnungen vor hohem Be- rungsfalls trugs- oder Missbrauchsrisiko sind oder deren Vertrieb in Deutsch- a) den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden und so gering wie mög- land gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen lich zu halten; verstößt. b) dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über Ursache und 2. bei Schäden im Zusammenhang mit Online-Verträgen über Dienstleis- Höhe seiner Leistungspflicht zu gestatten, insbesondere den Versi- tungen, Downloads, (Software-)Lizenzen oder Urheberrechte; cherer zu berechtigen, die vom jeweiligen Händler erforderliche Aus- 3. bei der Teilnahme an einem Fundraising (z. B. Crowdfunding) oder bei kunft zur Schadenbearbeitung zu verlangen; dem Einsammeln von nicht profitorientierten Spenden; c) dem Versicherer eine Schadenmeldung mit folgenden Angaben und 4. für entgangenen Gewinn oder Zinsverluste oder Kosten der Rechtsver- Unterlagen einzusenden: folgung; – eine Kopie der Bestellbestätigung oder Rechnung; 5. für Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden; – Nennung der Transaktionsreferenz; 6. für Schäden aufgrund von oder im Zusammenhang mit jedweder Form – Nachweis des Einsatzes Ihrer girocard, entweder ausweislich des Kaufs oder Verkaufs von Wertpapieren, Finanzinstrumenten, Vermö- der Bestellbestätigung, Rechnung oder mit Nachweisen Ihres gensanlagen, Rohstoffen, Derivaten, Devisen, Anleihen und vergleichba- Kreditinstituts; ren Wertanlagen (Finanzmarkt- oder Anlagetransaktionen); Seite 4 von 7 – existierendem Schriftverkehr zwischen Ihnen und dem Verkäufer § 18 Welcher Gerichtsstand besteht? zum Nachweis der Voraussetzungen der Versicherungsleistung; 1. Klagen gegen den Versicherer – einem Foto der Ware (im Falle von Falschlieferung, beschädigter Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer be- oder ggf. defekter Ware); stimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versiche- – sonstigen für die Ermittlung der Entschädigung nach Grund und rers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlas- Höhe maßgeblichen Informationen des Händlers oder Ihres Kre- sung. Ist der Versicherte eine natürliche Person, dann ist auch das ditinstituts. Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz oder in Ermangelung eines sol- Die von Ihnen zum Beleg der Anspruchsvoraussetzungen eingereichten chen ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Informationen und Unterlagen müssen vollständig sein. 2. Klagen gegen die versicherte Person d) dem Versicherer, soweit möglich, auf Verlangen den beschädigten Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen die versicherte natürli- oder defekten oder falsch gelieferten Gegenstand auf dessen Kosten che Person ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Be- zu übersenden; zirk die versicherte Person zur Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz e) den Versicherer vom Bestehen weiterer Versicherungen, die Versi- oder in Ermangelung eines solchen ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. cherungsschutz für den vorliegenden Versicherungsfall gewähren, Andere nach deutschem Recht begründete Gerichtsstände werden sowie von dort geltend gemachten Ansprüchen und erhaltenen Ent- durch die Vereinbarung nicht ausgeschlossen. schädigungen sowie von der Ersatzpflicht anderer Dritter unaufge- fordert zu informieren. Dies gilt nur, soweit Sie hiervon positive Kenntnis haben. § 19 Welches Recht findet Anwendung? 4. Verletzt die versicherte Person eine der vertraglich vereinbarten Oblie- Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. genheiten, so ist die Deutsche Assistance Versicherung AG nicht zur Leistung verpflichtet, wenn die versicherte Person die Obliegenheit vor- IV. Beschwerdeverfahren sätzlich verletzt hat. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Ob- Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind liegenheit ist die Deutsche Assistance Versicherung AG berechtigt, die Unser Interesse ist es, Sie mit unseren Leistungen zufrieden zu stellen. Sollte Leistung in einem der Schwere des Verschuldens der versicherten Per- uns das einmal nicht gelingen, nehmen Sie am besten direkt Kontakt zu uns son entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Grob fahrlässig handelt, wer in auf, um die Sache zu klären: besonders schwerem Maße die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt Deutsche Assistance Versicherung AG die versicherte Person. Hansaallee 199 40549 Düsseldorf Tel.: 0211 529-50 III. Weitere allgemeine Regelungen Fax: 0211 529-5199 § 13 In welcher Form sind Anzeigen und Erklärungen abzugeben? E-Mail: info@deutsche-assistance.de Anzeigen und Erklärungen sind in Textform abzugeben. Internet: www.deutsche-assistance.de § 14 Was haben Sie bei Ansprüchen gegen Dritte zu beachten? Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglichkeiten: Bestehen für Sie Schadenersatzansprüche zivilrechtlicher Art gegen Dritte, die Versicherungsombudsmann im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall stehen, so besteht für Sie – Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind, unbeschadet des gesetzlichen Forderungsüberganges gemäß § 86 Versi- können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden: cherungsvertragsgesetz (VVG) – die Verpflichtung, diese Ansprüche bis zur Versicherungsombudsmann e. V. Höhe, in der aus dem Versicherungsverhältnis Versicherungsleistungen er- Postfach 08 06 32 bracht werden, an den Versicherer abzutreten. 10006 Berlin Geben Sie einen solchen Anspruch oder ein zur Sicherung des Anspruchs Tel.: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000 dienendes Recht ohne Zustimmung des Versicherers auf, so wird der Versi- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de cherer insoweit von der Verpflichtung zur Leistung frei, als der Versicherer Internet: www.versicherungsombudsmann.de aus dem Anspruch oder dem Recht hätte Ersatz erlangen können. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbrau- § 15 Wie ist das Verhältnis zu anderen Versicherungen? cher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an Der Online-Käuferschutz ist subsidiär und tritt nur ein, soweit Sie keinen Er- dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. satz des Schadens aus einer anderen eigenen oder fremden vor oder nach Kauf des Gegenstandes geschlossenen Versicherung beanspruchen können. Versicherungsaufsicht Dies gilt auch dann, wenn in dieser anderen Versicherung ebenfalls eine Sub- Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden, können Sie sich auch an die sidiaritätsklausel enthalten ist. Im Hinblick auf dieses andere Versicherungs- für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unter- verhältnis gilt der Online-Käuferschutz als die speziellere Versicherung. Be- liegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: streitet der andere Versicherer schriftlich seine Eintrittspflicht, so erfolgt inso- weit eine Leistung im Rahmen dieses Versicherungsschutzes. Sie haben Zug Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um Zug gegen Erhalt unserer Versicherungsleistung den Anspruch gegen den Sektor Versicherungsaufsicht anderen Versicherer an die Deutsche Assistance Versicherung AG abzutreten. Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Tel.: 0800 2 100500 § 16 Können Prämienanforderungen mit Versicherungsleistungen E-Mail: poststelle@bafin.de verrechnet werden? Der Versicherer ist nicht berechtigt, Versicherungsleistungen gegen Prämi- enforderungen oder andere gegen den Versicherungsnehmer gerichtete Forderungen aufzurechnen. § 17 Welche Regelungen gelten bezüglich der gerichtlichen Geltend- machung von Ansprüchen aus dem Versicherungsverhältnis? Abweichend von § 44 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) können Sie ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer Klage erheben. Bitte beachten Sie hierzu die Gerichtsstandvereinbarung ge- mäß Kapitel III § 18 dieser Bedingungen. Das Bezugsrecht gemäß Kapitel I § 1 bleibt hiervon unberührt. Seite 5 von 7 D. Merkblatt zur Datenverarbeitung HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ UND ZUR DATENVERARBEITUNG BEI DER DEUTSCHEN ASSISTANCE VERSICHERUNG AG Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur mit Hilfe der elektro- Vermittler: nischen Datenverarbeitung erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse In Ihren Versicherungsangelegenheiten werden Sie durch Vermittler be- korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln. Darüber hinaus bietet die elek- treut. Dies können neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaf- tronische Datenverarbeitung einen besseren Schutz der Versichertenge- ten sein. Um die Betreuungsaufgabe ordnungsgemäß erfüllen zu können, meinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen erhält der Vermittler von uns für die Betreuung und Beratung notwendige Verfahren. Angaben aus Ihren Vertrags- und Leistungsdaten. Das sind, je nach Ver- Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen tragskonstellation, Daten zum Gruppenversicherungsvertrag, zum Mehr- Daten durch die Deutsche Assistance Versicherung AG (nachfolgend DAV) wert-Zukaufpaket, zur Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, zur und über die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Zahl der Versicherungsfälle und zur Höhe von Versicherungsleistungen. Der Vermittler verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten im Rahmen Verantwortlicher für die Datenverarbeitung der Beratung und Betreuung. Deutsche Assistance Versicherung AG Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf Externe Dienstleister: Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Fax: 0211 529-5199 Pflichten zum Teil externer Dienstleister. E-Mail: info@deutsche-assistance.de Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, Vorstand: Dragica Mischler (Vorsitzende), zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, so- Marcus Hansen, Betina Nickel wie der Unternehmen unserer Gruppe, die an einer zentralisierten Datenver- Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf arbeitung teilnehmen, können Sie in der jeweils aktuellen Version unserer Registergericht: Düsseldorf HRB 64583 Internetseite unter www.deutsche-­assistance.de entnehmen. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der oben ge- nannten Adresse mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragter“ oder per E-Mail Weitere Empfänger: an datenschutz@oerag.de. Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Emp- fänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mittei- Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung lungspflichten (z. B. Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden, Bun- Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß den datenschutz- desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Ferner übermitteln wir Ihre rechtlich relevanten Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverord- personenbezogenen Daten an Kreditinstitute zur Abwicklung des Zahlungs- nung (DSGVO), dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), dem Bundesdaten- verkehrs. Des Weiteren können wir Ihre personenbezogenen Daten zur Er- schutzgesetz (BDSG) sowie a ­ llen weiteren maßgeblichen Gesetzen. Darüber stellung von versicherungsspezifischen Statistiken oder zur Datenanalyse hinaus hat sich unser Unternehmen zu den „Verhaltensregeln für den Um- an Verbände (z. B. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirt- e. V., Verband öffentlicher Versicherer) weitergeben. schaft“ verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungs- wirtschaft präzisieren (Code of Conduct). Diese können Sie im Internet unter­ Dauer der Datenspeicherung www.deutsche-assistance.de/impressum/datenschutz/ abrufen. Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben ge- Sind Sie versicherte Person in einem Gruppenversicherungsvertrag der DAV, nannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dann verarbeiten wir die von Ihnen bei der Schadenmeldung gemachten An- dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der An- gaben bei der Schadenbearbeitung. sprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können (ge- setzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu 30 Jahren). Zudem speichern Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung. Die Die Durchführung des Versicherungsvertrages ist ohne die Verarbei- Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre. tung Ihrer Daten nicht möglich. Die DAV speichert Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Betroffenenrechte Dies sind Ihre Angaben bei der Schadenmeldung sowie weitere zur Vertrags- Sie können unter der oben genannten Adresse Auskunft über die zu Ihrer führung und -abwicklung notwendige versicherungstechnische Daten, z. B. Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter versichertes Konto oder Mehrwert-Zukaufpaket, Bankverbindung. Soweit bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Da- dies erforderlich ist, werden auch Angaben von Dritten (z. B. mitversicherte ten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verar- Per­sonen, Vermittler) gespeichert. Melden Sie uns einen Versicherungsfall, beitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereit- speichern wir Angaben zum Leistungsfall und ggf. auch Angaben von Dritten. gestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Die Verarbeitung personenbezogener Daten für vorvertrag­liche und vertrag- Format zustehen. liche Zwecke erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 b DSGVO. Ihre Daten verarbeiten wir auch, wenn es nach Art. 6 Abs. 1 f DSGVO erfor- Widerspruchsrecht derlich ist, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren. Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfül- Daten zu Zwecken der Werbung zu widersprechen. Verarbeiten wir lung gesetzlicher Verpflichtungen (z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, han- Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser dels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Bera- Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation er- tungspflicht). Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem geben, widersprechen. Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c DSGVO. Beschwerderecht Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Daneben haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den Da- Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie darüber zuvor informieren. tenschutzbeauftragten oder eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Landesbeauftragte für Datenschutz und Im Interesse unserer Versicherungsnehmer achten wir auch auf einen Aus- Informationsfreiheit gleich der von uns übernommenen Risiken. Zu diesem Zweck haben wir Nordrhein-Westfalen Rückversicherungsverträge geschlossen, die einen Teil der Risiken überneh- Postfach 20 04 44 men. Hierfür benötigt der Rückversicherer entsprechende versicherungs- 40102 Düsseldorf technische Angaben zur Art des Versicherungsschutzes und des Risikos. Eine Übermittlung personenbezogener Daten findet dabei jedoch nicht statt. Seite 6 von 7 Versicherungsombudsmann e. V. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V. Sie können damit in privaten Angelegenheiten das kostenlose außergericht- liche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin Tel.: 0800 3696000 Fax: 0800 3699000 E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Tel.: 0228 4108-0 Fax: 0228 4108-1550 E-Mail: poststelle@bafin.de FMA TMDV 07/22 Seite 7 von 7