Stand: 19.06.2026 Direkt-Depot und Extra-Konto Geschäftsbedingungen Alle Angaben gelten bis auf Weiteres. Inhaltsverzeichnis Wesentliche Informationen zum Direkt-Depot 3 Vereinbarungen zum Direkt-Depot 6 Vereinbarungen für sparplanfähige Wertpapiere 8 Vereinbarungen für Wertpapier-Sparpläne 9 Vereinbarungen für den Direkthandel 9 Vereinbarungen über die Auftrags­ ausführung (Ausführungsgrundsätze) 10 Allgemeine Informationen zum Extra-Konto 11 Vereinbarungen zum Extra-Konto 13 Allgemeine Geschäfts­bedingungen 15 Vereinbarungen zum Internetbanking inklusive Post-Box und Telebanking 21 Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten 25 Wesentliche Informationen • Durch Zeichnung: Soweit im Rahmen einer Emission von der ING ­angeboten, kann der Kunde neue Aktien oder sonstige zur Ausgabe zum Direkt-Depot angebotene Wertpapiere bei der ING zeichnen. Die Einzelheiten zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren über die ING 1. Angaben zur Wertpapierfirma ­werden in den „Vereinbarungen zum Direkt-Depot“, Nr. 1–9 geregelt. Das Depot wird bei der ING‑DiBa AG (im Folgenden ING genannt) geführt. Die ING-DiBa AG, vertreten durch die Mitglieder des 3. Zahlung und Erfüllung des Vertrags ­Vorstands Lars Stoy (Vorsitzender), Michael Clijdesdale, Eddy Henning, 3.1 Verwahrung Nikolaus Maximilian Linaric, Dr. Ralph Müller, Nurten Spitzer-Erdogan, Die ING erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Depotvertrag durch Bereit­ ­Theodor-­Heuss-Allee 2, 60486 Frankfurt am Main, einge­tragen unter stellung und Führung des Depots. HRB 7727 im Handels­register des Amts­gerichts Frankfurt am Main, Umsatz­steuer­identi­fi­ka­tionsnummer DE114103475, ist ein deutsches 3.2 Wertpapiergeschäfte Kreditinstitut mit Voll­­banklizenz, erteilt von der B ­ undes­anstalt für Einzelne Wertpapiergeschäfte werden wie folgt erfüllt und bezahlt: Finanzdienst­leis­tungsaufsicht, Grau­rhein­­dorfer Str. 108, 53117 Bonn, • Kommissionsgeschäfte: Innerhalb der für den jeweiligen (Börsenplatz) und Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main (www.bafin.de), Markt geltenden Erfüllungsfristen, sobald ein Ausführungsgeschäft d ­ essen Haupt­geschäftstätigkeit der Betrieb aller Bank­geschäfte sowie zustande gekommen ist. Die gehandelten Wertpapiere werden dann der damit zusammenhängenden Han­dels­­geschäfte ist. Die ING-DiBa AG dem Depot gutgeschrieben (Kauf) bzw. belastet (Verkauf); entspre- wird bei der BaFin unter BAKNR 100088 geführt und von dieser sowie chend wird der zu zahlende Betrag dem Verrechnungskonto belastet der Euro­päischen Zentralbank, Sonne­mann­str. 20, 60314 Frankfurt am oder gutgeschrieben. Main beaufsichtigt. • Zeichnung: Bei erfolgter Zuteilung werden die Wertpapiere dem Depot gut­geschrieben und der zu zahlende Betrag wird dem Verrechnungs- 2. Leistungsbeschreibung Direkt-Depot konto belastet. Die ING stellt dem Depotinhaber ein Direkt-Depot zur Verwahrung und Die Einzelheiten der Erfüllung von Kommissionsgeschäften werden in Verwaltung seiner Wertpapiere zur Verfügung. Die Depotführung erfolgt den „Vereinbarungen zum Direkt-Depot“, Nr. 10–12 geregelt. per Internetbanking inkl. Post-Box. Das Angebot der ING richtet sich ­aus­schließ­lich an Privatkunden mit Wohnsitz in Deutschland. Direkt-Depots werden nur für natürliche Personen und auch nur für deren eigene 4. Hinweis auf Risiken und Preisschwankungen Rechnung eröffnet. (Hinweis: Die ING eröffnet nur Konten und Depots für Personen, die im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht im Wertpapiergeschäft auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder) handeln.) Wertpapiergeschäfte sind wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der Die ING führt Direkt-Depots nicht für Personen mit US-Bezug. Die ING durch­­zuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet. Insbeson- führt Gemeinschafts­depots nur mit Einzelverfügungsberechtigung der dere sind folgende Risiken zu nennen: einzelnen Depotinhaber und damit nicht als UND-Depots. Jeder Depot­ • Kursänderungsrisiko/Risiko rückläufiger Anteilspreise, inhaber kann über das Direkt-Depot ohne Zustimmung des anderen • Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko) des Emittenten, Depotinhabers verfügen und zulasten des Depots alle mit der Depot­ • Totalverlustrisiko. führung im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen treffen. Die ING führt keine Depots, bei denen der Depotinhaber einen Betreuer hat. Der Preis eines Wertpapiers kann Schwankungen auf dem Finanzmarkt Wertpapieraufträge werden von der ING im Rahmen des Direkt-Depots unter­liegen, auf die die ING keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit vermittelt bzw. ausgeführt (sog. beratungsfreies Geschäft). Auf Empfeh- erwirtschaftete Erträge (z. B. Zinsen, Dividenden) und erzielte Wertsteige- lungen und Beratungen für den Kauf und Verkauf von ­Wertpapieren rungen sind kein Indikator für künftige Erträge oder Wertsteigerungen. ­verzichtet die ING in diesem Rahmen. Weiterhin können sich Risiken aus der Sammelverwahrung, insbesondere aus der Verwahrung von Wertpapieren im Ausland ergeben. Durch die Eröffnung eines Direkt-Depots bei der ING erklärt sich der Kunde bereit, das Direkt-Depot ausschließlich über das Internetbanking Ausführliche Informationen enthält die Broschüre „Basisinformationen inkl. Post-Box zu führen. Alle relevanten Unterlagen und Infor­mationen über Vermögensanlagen in Wertpapieren“, die der Kunde bei der ING stellt die ING dem Kunden ausschließlich im Internet unter www.ing.de anfordern kann bzw. die die ING dem Kunden mit der Eröffnungsbestä­ oder über die Post-Box zur Verfügung. Eine papierhafte Zurverfügung­ tigung zur Verfügung stellt. Die ING weist darauf hin, dass diese Infor- stellung von Unterlagen erfolgt daher grundsätzlich nur in den Fällen, mationen keine Anlageberatung darstellen, sondern nur dazu dienen, in denen ein Anspruch auf postalische Zusendung besteht und der dem Depotinhaber die eigenen Anlageentscheidungen zu erleichtern. Kunde diesen Anspruch geltend macht. Der Kunde hat insbesondere nach Art 24 (5a) der Richtlinie (EU) 2014/65/EU sowie nach Art 14 (3) der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 das Recht ein Papierexemplar der 5. Preise dort genannten Dokumente anzufordern. Die aktuellen Preise für die von der ING erbrachten Dienstleistungen für die Depotführung und die Ausführung von Wertpapiergeschäften ergeben 2.1 Verwahrung von Wertpapieren sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Sofern der Depotinhaber Die ING verwahrt im Rahmen des Depotvertrags die Wertpapiere und zwischen 18 und 27 Jahre alt ist, führt die ING Einzel-Direkt-Depots (nicht Wertrechte des Depotinhabers (im Folgenden zusammenfassend „Wert- Gemeinschaftsdepots) als Direkt-Depot Young zu den im Preis- und papiere“) ausschließlich mittelbar. Es findet keine unmittelbare Ver­ Leistungsverzeichnis gesondert ausgewiesenen vergünstigten Konditionen. wahrung von effek­tiven Stücken statt. Die ING bietet keine Streifband- Ab dem 28. Geburtstag führt die ING das Depot als Direkt-Depot zu den verwahrung an. ­Ferner erbringt sie die in den „Vereinbarungen zum im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Konditionen weiter. Direkt-Depot“ beschriebenen Dienstleistungen. Im Übrigen gilt Nr. 12 der ­„Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Die ING ist gesetzlich verpflichtet, auf Anfrage einer Gesellschaft inner- halb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR), Auskunft zu personen- 6. Kosten und Steuern bezogenen Daten eines Aktionärs und Informationen zu dessen Aktien- Einkünfte aus Finanzinstrumenten sind in der Regel steuerpflichtig. Das haltung zu erteilen. ­Gleiche gilt für Gewinne aus dem Erwerb und der Veräußerung von Wert­papieren. 2.2 Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren Der Depotinhaber kann Wertpapiere aller Art, insbesondere verzinsliche Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht (In- und Ausland) und den Wert­papiere, Aktien, Genussscheine, Investmentanteilscheine, Zertifi- persönlichen Verhältnissen des Kunden, können bei der Auszahlung von kate, Optionsscheine und sonstige Wertpapiere, über die ING erwerben Erträgen oder Veräußerungserlösen Kapitalertrag- und/oder sonstige oder veräußern. Voraussetzung ist, dass die Wertpapiere zur Giro­ Steuern anfallen (z. B. Withholding Tax nach US-amerikanischem Steuer- sammelverwahrung oder einer ähnlichen Form der Verwahrung zuge- recht), die an die jeweiligen Steuerbehörden abgeführt werden und lassen sind, die eine mittelbare Verwahrung durch die ING ermöglicht: daher den an den Kunden ausbezahlten Betrag mindern. In Einzelfällen • Durch Kommissionsgeschäft: Der Kunde erteilt der ING von Fall zu Fall können dem Depot­inhaber noch weitere Steuern entstehen, die nicht den Auftrag, für Rechnung des Kunden an einer Börse oder außer­ über die ING gezahlt werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde im börslich Wert­papiere zu kaufen oder zu verkaufen, und die ING wird Ausland steuerpflichtig ist. Die steuerliche Behandlung kann künftig sich bemühen, für Rechnung des Depotinhabers ein entsprechendes Änderungen unterworfen sein. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für Ausführungs­geschäft zu tätigen. ihn zuständige Steuer­behörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. 3 Sollte die ING dazu verpflichtet sein, einen bestimmten US-Quellen­ 2) Sofern es erforderlich ist, dass seitens des Kunden ein Client Identifier steuersatz abzuführen, wird sie dies anhand der ihr vorliegenden Kunden- hinterlegt sein muss, ist der Kunde verpflichtet, diesen der ING mitzu­ angaben vornehmen. teilen. Solange der Kunde der ING den u.U. erforderlichen Client Identifier nicht mitteilt, ist ein Handel über das Direkt-Depot nicht möglich. Ggf. anfallende Kosten Dritter sind vom Kunden zu tragen. Dies gilt ­ins­besondere, falls bei der Identifizierung nach § 154 Abgabenordnung (AO) durch Dritte Kosten in Rechnung gestellt werden. Eigene Kosten 13. Leistungsvorbehalt (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde selbst zu tragen. Zusätz­ Es gibt keinen Leistungsvorbehalt, außer dieser ist ausdrücklich verein- liche Telekommunikationskosten berechnet die ING nicht. bart. Im Auslandshandel gilt die Leistung vorbehaltlich der Lieferbarkeit der Wertpapiere. 7. Pfandrecht Der Depotinhaber und die ING sind sich darüber einig, dass die ING ein 14. Vertragliche Kündigungsregeln Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen erwirbt, an denen eine Für den Depotvertrag gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen inländische Geschäftsstelle der ING im bankmäßigen Geschäftsverkehr Geschäfts­­bedingungen“ für den Kunden und die ING festgelegten Kündi- Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird. Die ING erwirbt ein Pfand- gungsregeln. recht auch an den Ansprüchen, die dem Depotinhaber gegen die ING aus der bank­mäßigen Geschäfts­beziehung zustehen oder künftig z­ ustehen werden. 15. Bericht über Wertpapierdienstleistungen Die ING stellt dem Kunden Berichte über die Ausführung von Aufträgen Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und außerhalb der Vermögensverwaltung in der Postbox zur Verfügung. beding­ten Ansprüche, die der ING mit ihren sämtlichen in- und auslän­ Der Kunde erhält unverzüglich die wesentlichen Informationen über die dischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsbeziehung ­Ausführungen des jeweiligen Auftrags. Darüber hinaus übermittelt die gegen den Depotinhaber zustehen. Gelangen Gelder oder andere Werte ING dem Kunden eine Bestätigung der Auftragsausführung spätestens mit der Maßgabe in die Verfügungsgewalt der ING, dass sie nur für einen am ersten Geschäftstag nach der Ausführung des Auftrags oder, sofern bestimmten Zweck verwendet werden dürfen (z. B. Bareinzahlungen die ING die entsprechende Bestätigung von einem Dritten erhält, spätes- zur Einlösung eines Wechsels), erstreckt sich das Pfandrecht der ING nicht tens am ersten Geschäftstag nach Eingang dieser Bestätigung. Die auf diese Werte. Dasselbe gilt für die Wertpapiere, die die ING im Aus- Bestätigung enthält Angaben zur Ausführung des Auftrags, insbesondere land für den Depotinhaber verwahrt. Unterliegen dem Pfandrecht der Angaben zu Zeitpunkt, Art, Ausführungsplatz, Preis, Umfang und den ING Wertpapiere, ist der Depotinhaber nicht berechtigt, die Herausgabe angefallenen Kosten. Bei regelmäßiger Ausführung von Kauf- oder Ver- der zu diesen Papieren gehörenden Zins- und Gewinnanteilscheine zu kaufsaufträgen über Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen verlangen. in Wertpapieren (OGAWs), beispielsweise bei Fondsparplänen, kann die ING die Angaben an den Kunden auch alle sechs Monate übermitteln. Auf Verlangen informiert die ING den Kunden zudem über den Stand 8. Einlagensicherung eines noch nicht vollständig ausgeführten Auftrags. Die ING ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deut- scher Banken e. V. angeschlossen. Der Umfang der durch den Ein­la­gen­ siche­rungs­fonds geschützten Verbindlichkeiten ist in Nr. 20 der 16. Prüfung der Angemessenheit ­„Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ beschrieben. Die ING ist verpflichtet, die Angemessenheit von Anlageentscheidungen in Bezug auf Kenntnisse und Erfahrungen ihrer Kunden zu prüfen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass der Auftrag den Kenntnissen und Erfahrun- 9. Mindestlaufzeit des Vertrags gen des Kunden nicht entspricht, wird die ING diesen darüber informieren Für den Depotvertrag ist keine Mindestlaufzeit vereinbart. Bei Kündigung und ist berechtigt, die Ausführung des Auftrags abzulehnen. Bei Gemein- des Depotvertrags muss der Kunde die verwahrten Wertpapiere auf ein schaftsdepots erfolgt der Abgleich der Kenntnisse und Erfahrungen mit anderes Depot übertragen oder veräußern. der jeweils handelnden Person. Dies kann zur Folge haben, dass diese Wertpapiere kauft, zu denen die Kenntnisse und Erfahrungen der anderen Depotinhaber möglicherweise nicht ausreichen. 10. Vertragssprache und Kommunikation 10.1 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis, die Vorabinforma­ 17. Restriktionen für komplexe Produkte tionen und die Kommunikation zwischen dem Kunden und der ING Für Kaufaufträge bestimmter (i.d.R. komplexer) Produkte ist eine Frei- ­während der Laufzeit des Vertrags ist Deutsch. Alle Geschäftsbedingungen schaltung zur jeweiligen Produktgruppe Voraussetzung. Diese erfolgt im stehen ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung. Alle Doku- Rahmen der Angemessenheitsprüfung durch das Bestehen eines mente und Informationen, die die ING den Kunden zur Verfügung stellt, ­Wissenstests. Liegt keine Freischaltung zur Produktgruppe vor, wird die sind ebenfalls ausschließlich in deutscher Sprache erhältlich. ING entsprechende Aufträge zurückweisen. 10.2 Kommunikationswege Die Kommunikation zwischen der ING und dem Kunden erfolgt per Inter­ 18. Prüfung des Zielmarkts net­banking inklusive Post-Box oder Internet (www.ing.de). Wünscht Die ING ist verpflichtet, den Zielmarkt des Produkts mit den ihr vorlie­ der Kunde eine Auftragserteilung per Telefon, ist dies nur in geregelten genden Informationen des Kunden abzugleichen. Sollte diese Prüfung Fällen möglich und es gelten die Entgelt­regelungen nach dem Preis- und ergeben, dass das Wertpapier nicht mit den von der ING zu prüfenden ­Leistungsverzeichnis. Sofern die ING bei der Auftrags­erteilung über das Merkmalen des ­Kunden vereinbar ist, kann die ING die Ausführung des Internetbanking nicht erreichbar ist (z. B. Systemausfall), ist der Kunde Auftrags ablehnen. Die ING nimmt keinen vollständigen Zielmarktab- verpflichtet (entgeltfrei), das Telefon zu nutzen. Für sonstige Fragen und gleich vor, sondern gleicht lediglich solche Kriterien ab, zu denen ihr Anliegen stellt die ING auf ihrer Internetseite www.ing.de ein Hilfe‑Center ­Infor­ma­tionen des Kunden vor­liegen. Der vollständige Zielmarkt wird sowie ein Kontaktformular zur Verfügung. Diese sind vorrangig zu nutzen. auf der Internetseite der ING (www.ing.de) zur Verfügung gestellt. Entsprechende Kontaktmöglichkeiten finden sich zudem in der ING App unter dem Menüpunkt „Hilfe“. Darüber hinaus kann die Kontaktauf- nahme per E‑Mail an vertrag@ing.de erfolgen. 19. Bearbeitung von Beschwerden und Details zur Beschwerdeabwicklung 11. Anwendbares Recht/Gerichtsstand Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit zur Beschwerde. Details zum Beschwer­de­abwicklungsverfahren sind im Internet unter www.ing.de Für die Geschäftsbeziehung zwischen Depotinhaber und ING gilt deut- abrufbar. sches Recht. Die ING legt das Recht der Bundesrepublik Deutschland auch der v­ orvertraglichen Beziehung zugrunde. Es gibt keine vertrag­ liche Gerichts­stand­klausel. 20. Beschwerde- und Alternative ­Streitbeilegungsverfahren 12. Mitteilungspflicht des Kunden Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: 1) Der Kunde ist verpflichtet, der ING eine Änderung von Name, • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Anschrift, Steueransässigkeit, US-Bezug, Referenzkonto oder Staats­ Leistungsver­zeichnis genannte Kontaktstelle der ING wenden. Die ING angehörigkeit unverzüglich mitzuteilen. wird Beschwer­den in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs­ 4 dienste­verträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deut- Telefax oder E-Mail). scher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Fax: (030) 1663- • Die ING nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlich­ 3169, E-Mail: ombudsmann@bdb.de, zu richten. tungs­­stelle „Ombudsmann der privaten Banken“ • Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich (www.bankenombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz­ Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der ING den Ombuds- dienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, über mann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegen- ­Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), stand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbrau- Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche cher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres (EGBGB) zu beschweren. regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kunden­be­ schwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung Zusätzlich zu den vorgenannten Beschwerde- und Streitbeilegungs­ gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar verfahren steht dem Kunden auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax Klage offen. Widerrufsbelehrung Abschnitt 1 Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Aus Ihrer Erklärung muss Ihr Entschluss zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Die Frist beginnt mit Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen ­einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen in klarer und ­verständlicher Sprache leicht lesbar auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Wider- rufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: ING-DiBa AG, Theodor-Heuss-Allee 2, 60486 Frankfurt am Main, E-Mail: vertrag@ing.de, Telefon: 069 / 50 50 90 69 Online-Widerrufsfunktion Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online ausüben. Sie finden die Online-Widerrufsfunktion in der Fußzeile der Website https://www.ing.de/ unter dem Stichpunkt „Vertrag widerrufen“. Die Online-Widerrufsfunktion ist auch direkt unter https://produkte.banking.ing.de/pub/widerruf abrufbar. Wenn Sie Ihre Widerrufserklärung über diese Online-Funktion abgegeben haben, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Daten- träger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Abschnitt 2 Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben: Allgemeine Informationen: Informationen über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts, im Fall des Bestehens Angaben zur Widerrufsfrist und zu den ­Modalitäten für die Ausübung des Widerrufsrechts einschließlich des Betrags, den der Verbraucher gegebenenfalls zu entrichten hat, sowie die Folgen der Nichtausübung dieses Rechts; Informationen Im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen: 1. Name und Anschrift der Wertpapierfirma sowie Angaben, die eine effektive Kommunikation ermöglichen, 2. Informationen über die von der Wertpapierfirma erbrachten Dienstleistungen, 3. Sprachen, in denen der Kunde kommunizieren und Dokumente erhalten kann, 4. Kommunikationsmittel, die zwischen der Wertpapierfirma und dem Kunden zu verwenden und zur Übermittlung und zum Empfang von ­Aufträgen zu nutzen sind, 5. Hinweise zur Zulassung einschließlich Nennung der für die Zulassung zuständigen Behörde, 6. Art, Häufigkeit und Zeitpunkt der Berichte über die erbrachten Dienstleistungen, 7. Maßnahmen zum Schutz von Kundenfinanzinstrumenten und Kundengeldern einschließlich Angaben zu Anlegerentschädigungs- oder Einlagen- sicherungssystemen, denen die Wertpapierfirma angeschlossen sein muss, 8. Grundsätze der Wertpapierfirma für den Umgang mit Interessenkonflikten. Abschnitt 3 Folgen der Nichtausübung des Widerrufsrechts Bei Nichtausübung eines Ihnen zustehenden Widerrufsrechts bleiben Sie an den Vertrag gebunden. Widerrufsfolgen Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. 5 Besondere Hinweise Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammen- hängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird. Ende der Widerrufsbelehrung Vereinbarungen zum 5. Festsetzung von Preisgrenzen D ­ irekt-Depot Der Kunde kann der ING bei der Erteilung von Aufträgen Preisgrenzen für das Ausführungsgeschäft vorgeben (preislich limitierte Aufträge). Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf oder Verkauf sowie für die Verwahrung von Wertpapieren, und zwar auch dann, wenn die 6. Gültigkeitsdauer von unbefristeten Rechte nicht in Urkunden verbrieft sind (nachstehend Wertpapiere). ­Kundenaufträgen 6.1 Preislich unlimitierte Aufträge 1. Erwerb von Wertpapieren/Formen des Ein preislich unlimitierter Auftrag gilt nur für einen Handelstag; ist der Auftrag für eine gleichtägige Ausführung nicht so rechtzeitig eingegan- ­Wert­papiergeschäfts gen, dass seine Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen 1.1 Erwerb von Wertpapieren Arbeits­ablaufs möglich ist, so wird er für den nächsten Handelstag vor- Über die ING kann der Kunde nur Wertpapiere erwerben, die zur Giro­ gemerkt. Wird der Auftrag nicht ausgeführt, so wird die ING den Kunden sammel­verwahrung oder einer ähnlichen Form der Verwahrung zuge- hiervon unverzüglich benachrichtigen. lassen sind, die eine mittelbare Verwahrung durch die ING ermöglicht. 6.2 Preislich limitierte Aufträge 1.2 Kommissionsgeschäfte Ein preislich limitierter Auftrag ist bis zum letzten Handelstag des laufen- Die ING und der Kunde schließen Wertpapiergeschäfte ausschließlich in den Monats gültig (Monatsultimo). Ein am letzten Handelstag eines Form von Kommissionsgeschäften ab. Monats eingehender Auftrag wird, sofern er nicht am selben Tag ausge- führt wird, für den nächsten Monat vorgemerkt. Die ING wird den Kunden Führt die ING Aufträge ihres Kunden zum Kauf oder Verkauf von Wert- über die Gültigkeitsdauer seines Auftrags unverzüglich unterrichten. papieren als Kommissionärin aus, schließt sie für Rechnung des Kunden mit einem anderen Marktteilnehmer oder einer zentralen Gegenpartei 6.3 Zeichnungsaufträge ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab oder sie Zeichnungsaufträge sind bis zum ersten Handelstag des gezeichneten beauftragt einen anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär), ein Wertpapiers gültig. Über die Abgabe eines Zeichnungsauftrags erhält Ausführungsgeschäft abzuschließen. Im Rahmen des elektronischen der Kunde keine separate Bestätigung. Die Information über eine Handels an einer Börse kann der Auftrag des Kunden auch gegen die Berücksichtigung im Rahmen der Zuteilung erfolgt durch eine entspre- ING oder den Zwischen­kom­mis­sio­när unmittelbar ausgeführt werden, chende Abrechnung. wenn die Bedingungen des Börsen­handels dies zulassen. 7. Gültigkeitsdauer von Aufträgen zum Kauf oder 2. Ausführungsgrundsätze für Wertpapier­ Verkauf von ­Bezugs­rechten geschäfte Preislich unlimitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Bezugsrechten Die ING führt Wertpapiergeschäfte nach ihren jeweils geltenden Aus­ sind für die Dauer des Bezugsrechtshandels gültig. Preislich limitierte führungsgrundsätzen aus. Die Ausführungsgrundsätze sind Bestandteil Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Bezugsrechten erlöschen mit der Vereinbarungen zum Direkt-Depot. Die ING ist berechtigt, die Aus- Ablauf des vorletzten Tages des Bezugsrechtshandels. Die Gültigkeits- führungsgrundsätze entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben dauer von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf ausländischer Bezugs- zu ändern. Über die Änderungen der Ausführungsgrundsätze wird die rechte bestimmt sich nach den maßgeblichen ausländischen Usancen. ING den Kunden jeweils informieren. Für die Behandlung von Bezugsrechten, die am letzten Tag des Bezugs- rechtshandels zum Depot­bestand des Kunden gehören, gilt Nr. 15 Abs. 1. 3. Usancen/Unterrichtung/Preis 3.1 Geltung von Rechtsvorschriften/Usancen/Geschäftsbedingungen 8. Erlöschen laufender Aufträge Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapierhandel 8.1 Dividendenzahlungen, sonstige Ausschüttungen, Einräumung von am Ausführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und Geschäfts­ ­Bezugsrechten, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, bedingungen (Usancen); daneben gelten die Allgemeinen Geschäfts­ ­Umstellung auf Namensaktien bedingungen des Vertragspartners der ING. Preislich limitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Aktien an inlän­ dischen Ausführungsplätzen erlöschen bei Dividendenzahlung, sonstigen 3.2 Unterrichtung Ausschüttungen, der Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien, der Über die Ausführung des Auftrags wird die ING den Kunden unverzüglich Einräumung von Bezugsrechten oder einer Kapitalerhöhung aus Gesell- unterrichten. Der Kunde erhält eine entsprechende Bestätigung sowie schaftsmitteln mit Ablauf des Handelstages, an dem die Aktien letzt­ eine Abrechnung. Wurde der Auftrag des Kunden im elektronischen malig einschließlich der vorgenannten Rechte bzw. als Inhaberaktien Handel an einer Börse gegen die ING oder den Zwischenkommissionär gehandelt werden, sofern die jeweiligen Regelungen des Ausführungs- unmittelbar ausgeführt, bedarf es keiner gesonderten Benachrichtigung. platzes ein Erlöschen vorsehen. Bei Veränderung der Einzahlungsquote teilein­gezahlter Aktien oder des Nennwertes von Aktien und im Falle 3.3 Preis des Ausführungsgeschäfts/Entgelt/Aufwendungen des Aktiensplittings erlöschen preislich limitierte Aufträge mit Ablauf des Die ING rechnet gegenüber dem Kunden den Preis des Ausführungs­ Handels­tages vor dem Tag, an dem die Aktien mit erhöhter Einzahlungs- geschäfts ab. Sie ist berechtigt, ihr Entgelt in Rechnung zu stellen. quote bzw. mit dem veränderten Nennwert bzw. gesplittet notiert w ­ erden. Ein möglicher Anspruch der ING auf Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Preislich limitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Aktien an aus- ländischen Ausführungsplätzen werden bei Dividendenzahlung, Kapital- erhöhung, Aktiensplitting oder Aktientausch gelöscht bevor die Aktien 4. Erfordernis eines ausreichenden erstmalig unter der Berücksichtigung dieser Maßnahmen gehandelt ­Konto­guthabens/Depotbestands werden und sofern der Ausführungspartner von der Maßnahme Kenntnis Die ING ist zur Ausführung von Aufträgen oder zur Ausübung von erlangt. Bezugsrechten nur insoweit verpflichtet, als das frei verfügbare Gut­ haben („Buying Power“) bzw. der Depotbestand des Kunden zur 8.2 Kursaussetzung ­Ausführung ausreichen. Führt die ING den Auftrag ganz oder teilweise Wenn an einem Ausführungsplatz die Preisfeststellung wegen besonderer nicht aus, so wird sie den Kunden unverzüglich unterrichten. Umstände im Bereich des Emittenten unterbleibt (Kursaussetzung), ­erlöschen sämtliche an diesem Ausführungsplatz auszuführenden Kunden­ 6 aufträge für die betreffenden Wertpapiere, sofern die Bedingungen des 12.5 Behandlung der Gegenleistung Ausführungsplatzes dies vorsehen. Hat ein Kunde nach Abs. 4 Nachteile und Schäden am Deckungsbestand zu tragen, so ist die ING nicht verpflichtet, dem Kunden den Kaufpreis 8.3 Benachrichtigung zurückzuerstatten. Über das Erlöschen eines Kundenauftrags wird die ING den Kunden unverzüglich benachrichtigen. 13. Depotführung per Internetbanking/­ Berichtspflicht 9. Haftung der ING bei Kommissionsgeschäften 1) Durch die Depoteröffnung bei der ING erklärt sich der Kunde damit Die ING haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung des Ausführungs­ einverstanden, sein Depot online zu führen. Die Depotführung erfolgt geschäfts durch ihren Vertragspartner oder den Vertragspartner des per Internetbanking inklusive Post-Box. Sämtliche Mitteilungen und Zwischen­kom­mis­sionärs. Bis zum Abschluss eines Ausführungsgeschäfts Informationen werden in die Internetbanking Post-Box eingestellt oder haftet die ING bei der Beauftragung eines Zwischenkommissionärs nur stehen im Internet unter www.ing.de zur Verfügung. Ein Versand von für dessen sorg­fältige Auswahl und Unterweisung. Depotauszügen, Mitteilungen und Informationen per Post parallel zur Post-Box erfolgt nur auf Verlangen des Kunden und ist nach Maßgabe 10. Erfüllung im Inland des Preis- und Leistungsverzeichnisses entgeltpflichtig. Im Übrigen ­werden dem Kunden die Informationen zur Depotbewertung im Inter- Die ING erfüllt Wertpapiergeschäfte im Inland, soweit nicht die nachfol- netbanking bereitgestellt. Das Internetbanking steht im jeweils ange­ genden Bedingungen oder eine anderweitige Vereinbarung die Anschaf- botenen Umfang zur Erteilung von Aufträgen und ­Weisungen sowie zu fung im Ausland vorsehen. Informationszwecken zur Verfügung. 11. Anschaffung im Inland 2) Die ING erteilt vierteljährlich einen Depotauszug. Bei der Erfüllung im Inland verschafft die ING dem Kunden, sofern die 3) Bei gehebelten Produkten wird die ING, sofern der Preis eines Finanz­ Wertpapiere zur Girosammelverwahrung bei der deutschen Wertpapier- instruments mindestens 10 % im Vergleich zum Ausgangswert gefallen sammelbank (Clearstream Banking AG) zugelassen sind, Miteigentum ist, eine Verlustmitteilung erstellen und dem Kunden bereitstellen. an diesem Sammelbestand – Girosammel-Depotgutschrift (GS-Gutschrift). Anschließend erfolgt diese Mitteilung bei jedem weiteren Wertverlust Wertpapiere, die nicht zur Girosammelverwahrung zugelassen sind, in 10 %-Schritten. schafft die ING für den Kunden nicht an. Die Verwahrung von Wertpa- pieren in Streifbandverwahrung ist ausgeschlossen. Sie erfolgt auch 4) Die Nutzung des Internetbanking ist in den Vereinbarungen zum dann nicht, wenn der Kunde die Wertpapiere auf sein Direkt-Depot über- Internetbanking inklusive Post-Box geregelt. tragen lassen will. 14. Einlösung von Wertpapieren/­ 12. Anschaffung im Ausland Bogenerneuerung 12.1 Anschaffungsvereinbarung Die ING schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn 14.1 Inlandsverwahrte Wertpapiere Bei im Inland verwahrten Wertpapieren sorgt die ING für die Ein­lösung • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wert­­ von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragsscheinen sowie von rückzahlbaren papieren im Ausland ausführt oder Wert­papieren bei deren Fälligkeit. Der Gegenwert von Zins-, Gewinn­ • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren anteil- und Ertragsscheinen sowie von fälligen Wertpapieren jeder Art ausführt. wird unter dem Vorbehalt gutgeschrieben, dass die ING den Betrag erhält, und zwar auch dann, wenn die Papiere bei der ING selbst zahlbar Effektiv verwahrte Wertpapiere schafft die ING nicht an. Sollten Wert­ sind. Die ING besorgt neue Zins-, Gewinnanteil- und Ertragsscheinbögen papiere am Erfüllungstag nur effektiv lieferbar oder eine Lieferung der (Bogen­erneuerung). Wert­papiere marktseitig insgesamt nicht möglich sein, behält sich die ING vor, die Transaktion zu stornieren. 14.2 Auslandsverwahrte Wertpapiere Diese Pflichten obliegen bei im Ausland verwahrten Wertpapieren dem 12.2 Einschaltung von Zwischenverwahrern ausländischen Verwahrer. Die ING wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere im Ausland ver- wahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländischen 14.3 Auslosung und Kündigung von Schuldverschreibungen Verwahrer (z. B. die Clearstream Banking AG) beauftragen oder eine Bei einer Auszahlung von rückzahlbaren Schuldverschreibungen wird der eigene ausländische Geschäftsstelle damit betrauen. Die Verwahrung verloste Bestandteil anteilig auf sämtliche Kunden aufgeteilt, so dass der Wertpapiere unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des jeder Kunde prozentual den gleichen Anteil aus seinem Bestand zurück- Verwahrungsorts und den für den oder die ausländischen Verwahrer gezahlt bekommt. Die zurückgezahlten Bestände werden den Kunden geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. als Endfälligkeit verbucht, so dass der Bestand jedes Kunden sich entspre- chend verringert und er gleichzeitig den zurückgezahlten Betrag dafür 12.3 Gutschrift in Wertpapierrechnung auf seinem Verrechnungskonto gutgeschrieben bekommt. Die ING wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden das Eigentum oder Miteigentum an den Wert­ 14.4 Einlösung in fremder Währung papieren oder eine andere im Lagerland übliche gleichwertige Rechts- Werden Zins-, Gewinnanteil- und Ertragsscheine sowie fällige Wert­ stellung verschaffen und diese Rechtsstellung treuhänderisch für papiere in ausländischer Währung/ausländischen Währungen oder den Kunden halten. Hierüber erteilt sie dem Kunden Gutschrift in Wert- Rechnungseinheiten eingelöst, wird die ING den Einlösungsbetrag auf papierrechnung (WR-Gut­schrift) unter Angabe des ausländischen dem Konto des Kunden in dieser Währung gutschreiben, sofern der ­Staates, in dem sich die Wert­papiere befinden (Lagerland). Kunde ein Konto in ­dieser Währung unterhält. Andernfalls wird sie dem Kunden hierüber eine Gutschrift in Euro erteilen, soweit nicht etwas 12.4 Deckungsbestand anderes vereinbart ist. Die ING braucht die Auslieferungsansprüche des Kunden aus der ihm erteilten WR-Gutschrift nur aus dem von ihr im Ausland unterhaltenen Deckungsbestand zu erfüllen. Der Deckungsbestand besteht aus den 15. Behandlung von Bezugsrechten/Options­ im Lagerland für die Kunden und für die ING verwahrten Wertpapieren scheinen/Wandelschuld­verschreibungen derselben Gattung. Ein Kunde, dem eine WR-Gutschrift erteilt worden ist, trägt daher anteilig alle wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteile 15.1 Bezugsrechte und Schäden, die den Deckungsbestand als Folge von höherer Gewalt, Über die Einräumung von Bezugsrechten wird die ING den Kunden Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen oder durch sonstige von der ING benachrichtigen, wenn hierüber eine Bekanntmachung in den „Wert­ nicht zu vertretende Zugriffe Dritter im Ausland oder im Zusammen- papier-Mit­teilungen“ erschienen ist. Soweit die ING bis zum Ablauf des hang mit Verfügungen von hoher Hand des In- oder Auslands treffen vorletzten Tages des Bezugsrechtshandels keine andere Weisung des sollten. Kunden erhalten hat, wird sie sämtliche zum Depotbestand des Kunden gehörenden inländischen Bezugsrecht an dem inländischen Handels- platz mit dem zum Zeitpunkt der Orderaufgabe größten wertmäßigen Handelsvolumens verkaufen. Ausländische Bezugsrechte wird die ING gemäß den im Ausland geltenden Usancen bestens verwerten lassen. 7 15.2 Options- und Wandlungsrechte 21. US-Bezug/Mitteilungspflicht Über den Verfall von Rechten aus Optionsscheinen oder Wandlungs- Die ING führt Direkt-Depots nicht für Personen mit US-Bezug. US-Bezug rechten aus Wandelschuldverschreibungen wird die ING den Kunden mit ist insbesondere bei Personen gegeben, die in den USA steuerpflichtig der Bitte um Weisung benachrichtigen, wenn auf den Verfalltag in den sind oder die eine US-amerikanische Staatsangehörigkeit, eine US-Green „Wertpapier-Mitteilungen“ hingewiesen worden ist. Card, einen US-Wohnsitz, eine US-Versandadresse oder eine US-Telefon- nummer haben, oder die einen Bevollmächtigten bei der ING eingesetzt 16. Weitergabe von Nachrichten haben, auf den eines der genannten Kriterien zutrifft. Liegt ein US-Bezug nach den genannten Kriterien vor oder ergibt sich ein US-Bezug im Werden in den „Wertpapier-Mitteilungen“ Informationen veröffentlicht, Laufe der Geschäftsbeziehung, ist dies der ING unverzüglich mitzuteilen. die die Wertpapiere des Kunden betreffen, oder werden der ING solche Informationen vom Emittenten oder von ihrem ausländischen Verwahrer/­ Zwischen­verwahrer übermittelt, so wird die ING dem Kunden diese 22. Sonstiges Informationen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposi- 22.1 Auskunftsersuchen tion des Kunden erheblich auswirken können und die Benachrichtigung Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert des Kunden zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So wird sie werden oder die ein Kunde von der ING im Inland oder im Ausland insbesondere Informationen über ­verwahren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechts­ • gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote, ordnung. Rechte und Pflichten der ING oder des Kunden bestimmen • freiwillige Kauf- und Umtauschangebote, sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung • Sanierungsverfahren des Namens des Kunden vorsehen kann. Die ING wird entsprechende zur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung des Kunden kann unter­ Auskünfte an ausländische ­Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet bleiben, wenn die Information bei der ING nicht rechtzeitig eingegangen ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen. ist oder die vom Kunden zu ergreifenden Maßnahmen wirtschaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kosten in einem Missver- 22.2 Einlieferung/Überträge hältnis zu den möglichen Ansprüchen des Kunden stehen. Diese Sonderbedingungen gelten auch, wenn der Kunde in- oder auslän- dische Wertpapiere von einem anderen Verwahrer übertragen lässt. Verfügungen über den Depotbestand können ausschließlich in Form von 17. Prüfungspflicht der ING Depotüberträgen zugunsten des der ING anzugebenden Auslieferungs- Die ING prüft anhand der Bekanntmachungen in den „Wertpapier-Mit- depots erfolgen. Eine effektive Ein- oder Auslieferung von Wertpapieren teilungen“ einmalig bei der Einlieferung von Wertpapierurkunden, ob ist nicht möglich. diese von Verlustmeldungen (Opposition, Zahlungssperren und derglei- chen) betroffen sind. Die Überprüfung auf Aufgebotsverfahren zur Kraft- 22.3 Telefonische bzw. elektronische Erteilung von Kauf- und/oder loserklärung von Wertpapierurkunden erfolgt auch nach Einlieferung. ­Verkaufsaufträgen a) In Zusammenhang mit telefonisch bzw. elektronisch erteilten Kauf- und/oder Verkaufsaufträgen ist die ING gesetzlich verpflichtet alle 18. Umtausch sowie Ausbuchung und ­dies­bezüg­lichen Gespräche bzw. die elektronische Kommunikation dazu, ­Vernichtung von Urkunden aufzuzeichnen und diese Aufzeichnung 5, auf Veranlassung der zustän- digen Behörde u. U. auch 7 Jahre aufzubewahren. Die ING trifft alle 18.1 Urkundenumtausch ­notwendigen Maßnahmen, um die Vertraulichkeit des gesprochenen Die ING darf ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden einer in den Wortes zu wahren. „Wert­papier-Mitteilungen“ bekannt gemachten Aufforderung zur Einrei- chung von Wertpapierurkunden Folge leisten, wenn diese Einreichung b) Kauforders können in keinem Fall schriftlich erteilt werden. offen­sichtlich im Kundeninteresse liegt und damit auch keine Anlage­ entscheidung verbunden ist (wie z. B. nach der Fusion des Emittenten c) Der Kunde kann eine Kopie der im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mit einer anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtigkeit der aufgezeichneten orderbezogenen Kommunikation während der in (a) Wertpapier­urkunden). Der Kunde wird hierüber unterrichtet. genann­ten Aufbewahrungsfristen verlangen. 18.2 Ausbuchung und Vernichtung nach Verlust der d) Der Kunde kann den Auftrag zum Erhalt der Aufzeichnungen in ­Wertpapier­eigenschaft ­Textform, online oder telefonisch erteilen und erhält eine Kopie der auf- Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden ihre gezeichneten Kommunikation. Wertpapiereigenschaft durch Erlöschen der darin verbrieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Vernichtung aus dem Depot des Kunden 22.4 Abtretung/Verpfändung ausgebucht werden. Der Kunde wird über die Ausbuchung und die mög- Ansprüche des Depotinhabers, die nicht auf Geld gerichtet sind, können liche Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine Weisung, so kann die ING nicht an Dritte abgetreten werden (Abtretungsausschluss). Der Abtre- die Urkunden nach Ablauf einer Frist von 2 Monaten nach Absendung tungsausschluss gilt nicht, wenn bei der ING kein schützenswertes Inter- der Mitteilung an den Kunden vernichten. esse an dem Abtretungsausschluss besteht oder die berechtigten Belange des Depotinhabers das schützenswerte Interesse der ING an dem Abtre- 19. Haftung tungsausschluss überwiegen. Ansprüche des Depotinhabers aus Direkt- Depots können nicht verpfändet werden. 19.1 Inlandsverwahrung Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Inland haftet die ING für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung 23. Preise ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit dem Kunden eine GS-Gutschrift Die Preise ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis und erteilt wird, haftet die ING auch für die Erfüllung der Pflichten der Clear- werden bei Fälligkeit belastet. stream ­Banking AG. 19.2 Auslandsverwahrung Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Ausland beschränkt sich die Haftung der ING auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des von Vereinbarungen für sparplan- ihr beauftragten ausländischen Verwahrers oder Zwischenverwahrers. Bei einer Zwischenverwahrung durch die Clearstream Banking AG oder fähige Wertpapiere einen anderen inländischen Zwischenverwahrer sowie einer Verwah- rung durch eine eigene ausländische Geschäftsstelle haftet die ING für 1. Leistungsangebot deren Verschulden. Die ING unterscheidet zwischen sparplanfähigen und nicht sparplan­ fähigen Wertpapieren. Bei sparplanfähigen Wertpapieren kann der 20. Depotüberträge (nur ganze Anteile) Kunde die ING beauftragen, Anteile an Wertpapieren zu regelmäßigen Zeitpunkten und zu festgelegten Sparraten zu erwerben. Die sparplan­ Bei einem Übertrag von Wertpapieren in ein bei einem Fremdinstitut fähigen Wertpapiere ­können im Internet unter www.ing.de eingesehen geführtes Depot wird die ING nur ganze Anteile übertragen. Im Depot werden. Einzelheiten zu Wertpapiersparplänen finden Sie in den verwahrte Bruchstücke/Spitzen werden von der ING veräußert und der „­ Verein­barungen für Wertpapier-Sparpläne“. Gegenwert dem Verrechnungskonto des Kunden gutgeschrieben. 8 2. Ausschüttung den durchschnittlichen Ausführungspreisen werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Wenn die sparplanfähigen Wertpapiere Erträge ausschütten, werden diese für gekennzeichnete Fonds, ETFs und Aktien ab einem Mindest­ Die Abrechnung der Aufträge zum Mischkurs kann für den Kunden Vor-, ausschüttungsbetrag und vorbehaltlich der Lieferbarkeit neuer Anteile aber auch Nachteile bringen. Für den Einzelfall kann nicht ausgeschlossen zum Ausschüttungstag automatisch in Anteilen des ausschüttenden werden, dass sich die Zusammenlegung von Orders negativ auf die Wertpapiers wieder angelegt. Der Mindestausschüttungsbetrag und Preis­bildung am Markt auswirkt. eventuell anfallende Kosten für die Wiederanlage können im Preis- und Leistungsverzeichnis unter www.ing.de eingesehen werden. Die auto­ matische Wiederanlage erfolgt für sparplanfähige und als wiederanlage- 5. Abrechnung/Kosten fähig gekennzeichnete Fonds, ETFs und Aktien, unabhängig davon, ob Die Abrechnung der Anteile erfolgt aufgrund der Abrechnungen, die ein Sparplan eingerichtet ist oder nicht. Die Wiederanlagefähigkeit von die ING von den jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaften/Kredit­insti­­ Fonds, ETFs und Aktien kann im Profil des entsprechenden Wertpapieres tuten oder den Ausführungsplatz erhält. Soweit der Sparplan­betrag das auf www.ing.de eingesehen werden. Der Kunde kann die Wiederanlage Ein- oder Mehrfache eines Anteils zum Ausgabepreis übersteigt, werden der Erträge für die Zukunft jederzeit selbst im Internetbanking verwalten. für den überschreitenden Betrag – mit bis zu 5 Dezimalstellen – Bruch- teilsrechte von Anteilen erworben. Bei aktiv gemanagten Fonds enthält Für nach dem 20.11.2021 eröffnete Direkt-Depots erfolgt keine auto­ die Abrechnung den Ausgabe­aufschlag gemäß Verkaufsprospekt. matische Wiederanlage von Erträgen aus wiederanlagefähigen Fonds, Wenn der Erwerb über die ING zu einem Rabatt auf den Ausgabeauf- ETFs und Aktien. Eine automatische Wiederanlage von Erträgen kann schlag führt, kann dies der Abrechnung ent­nommen werden. Rabatte mit Wirkung für die Zukunft jederzeit im Internetbanking beauftragt und können sich jederzeit ändern. Die jeweils gültigen Ausgabeaufschläge verwaltet werden. und Rabatte können auf www.ing.de eingesehen werden. 6. Verkäufe Vereinbarungen für Der teilweise oder vollständige Verkauf von Wertpapieren, die über Wertpapier-Sparpläne einen Wertpapier-Sparplan erworben wurden, ist jederzeit möglich. Der laufende Wertpapier-Sparplan wird dadurch nicht verändert. 1. Leistungsangebot 7. Dynamisierung Im Rahmen eines Wertpapier-Sparplans kann der Kunde die ING als Die mit der ING vereinbarte Sparplanrate kann jährlich automatisch Kommissionärin mit dem regelmäßigen Erwerb bestimmter Wert­ erhöht werden. Der Kunde der ING kann vereinbaren, dass sich seine papiere beauftragen. regelmäßigen Zahlungen zum 01. Januar eines jeden Jahres um einen festgelegten Prozentsatz erhöhen (automatische Dynamisierung). 2. Eröffnung/Verrechnungskonto/Änderung/­ Diese Vereinbarung kann der Kunde jederzeit aufheben. Kündigung Die Beauftragung eines Wertpapier-Sparplans kann im Internetbanking 8. Umbenennung, Änderung der Wertpapier­ erfolgen. Eine Auftragsbestätigung wird nicht erstellt. Für die Führung kennnummer und ­Zusammen­legung von des Wertpapier-Sparplans ist ein Direkt-Depot bei der ING Voraussetzung. ­Investmentfonds Grundsätzlich dient das bestehende Verrechnungskonto für das Direkt- Depot auch als Verrechnungskonto für den Sparplan. Die Sparplanrate Bei Fondsfusionen, Umbenennung oder Änderung der WKN/ISIN wird kann per Lastschrift von dem Referenzkonto (Girokonto) eingezogen die ING den Kunden unverzüglich unterrichten. Bestehende Sparpläne werden, das der ING zum Verrechnungskonto vorliegt. Der Kunde kann wer­den bis zu einer anderslautenden Weisung des Kunden unverändert die Anteilskäufe jederzeit aussetzen, erhöhen, reduzieren (auf nicht weiter­geführt. Widerspricht der Kunde der Umstellung auf den umbe- weniger als den jeweiligen Mindestanlagebetrag) oder einstellen/kündigen. nannten oder fusionierten Fonds nicht innerhalb von 6 Wochen nach Eine Änderung oder Kündigung des Sparplans wird für den nächsten der entsprechenden Mitteilung, gilt die Umstellung des Sparplans Ausführungstermin berücksichtigt, wenn die Änderung oder Kündigung als genehmigt. Die ING wird den Kunden in ihrer Mitteilung auf diese bis spätestens 3 Bankarbeitstage1 vor dem entsprechenden Raten­ Rechtsfolge hinweisen. spartermin vorliegt. Andernfalls wird die Änderung für den folgenden Ausführungs­termin berücksichtigt. Vereinbarungen für den 3. Auftragsausführung Dem Kunden stehen mindestens 2 Ausführungstermine pro Monat für Direkthandel einen Sparplan zur Auswahl. Über den regelmäßigen Erwerb hinaus Diese Sonderbedingungen gelten ergänzend zu den Vereinbarungen ­können zusätz­liche Kaufaufträge erteilt werden. Der Mindestanlage­ zum Direkt-Depot für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren im betrag pro Wert­papierkauf kann auf www.ing.de eingesehen werden. ­sogenannten Direkthandel. Im Falle von Abweichungen dieser Sonder- Anteile für Wertpapier-Sparpläne wird die ING, im Fall von aktiv gema- bedingungen von den Vereinbarungen zum Direkt-Depot gelten die nagten Fonds ausschließlich über die emittierenden Kapitalverwaltungs- Regelungen dieser Sonder­bedingungen vorrangig. gesellschaften/Kreditinstitute für den Kunden erwerben. Dies gilt auch dann, wenn die betreffenden Wertpapiere an der Börse gehandelt werden. Für alle anderen Fälle wird der Ausführungsplatz unter www.ing.de 1. Leistungsangebot bekannt gegeben. Der Erwerb der Wertpapiere erfolgt innerhalb von Der Kunde kann der ING Aufträge zum Kauf oder Verkauf ausgewählter 3 Bank­arbeits­tagen1 ab Ausführungstermin bzw. Auftragserteilung Wertpapiere im sogenannten Direkthandel erteilen. Der Direkthandel für zusätzliche Käufe. Über die Ausführung wird eine Wertpapiereinzel- bietet die Möglichkeit zur Ordererteilung über außerbörsliche oder börs- oder Wertpapiersammelabrechnung erstellt. liche, angeschlossene Handelspartner. Die ING leitet diese Aufträge als Kommissio­närin im eigenen Namen für Rechnung des Kun­den an 4. Blockorders den jeweiligen Handelspartner weiter. Eine Liste der an den Direkt­handel angeschlossenen Handelspartner, Informationen zu deren Handels­ Die ING wird zudem, soweit möglich und sinnvoll, mehrere Aufträge für zeiten und Limitierungsmöglichkeiten sowie die jeweils geltenden Mis­ mehrere Kunden zu einer Gesamtorder zusammenfassen (nachfolgend trade-Regelungen bzw. die Geschäftsbedingungen können unter Blockorder) und die daraus resultierenden Aufwendungen bzw. Erlöse www.ing.de eingesehen werden. Eine Anlageberatung durch die ING unter den beteiligten Kunden aufteilen. Wird der gesamte zusammen- ­findet nicht statt. gelegte Auftrag nicht zum gleichen Preis ausgeführt, wird die ING aus den Aufwendungen bzw. Erlösen einen Mittelwert berechnen (nach­ folgend Mischkurs) und den Konten der betroffenen Kunden einen 2. Kursangaben Netto­durchschnittspreis belasten bzw. gutschreiben. Einzelheiten zu Die Handelspartner geben Preise an, zu denen sie bereit sind, ein Wert- papier zu kaufen oder zu verkaufen, sogenannte Quotes. Die Quotes 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer Sonnabende, 24. und 31. Dezember und sind unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe ­gesetzliche Feiertage des Bundeslandes Hessen. eines Angebots zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers dar. 9 3. Auftragsausführung Vereinbarungen über die Auftragsausführung Die Handelspartner sind nicht zum Abschluss eines Vertrags zum genannten Quote verpflichtet. Wird das Angebot von dem jeweiligen (Ausführungsgrundsätze) Handelspartner angenommen, erfolgt umgehend eine Bestätigung an den Kunden. Wird das Angebot nicht angenommen, erfolgt ebenfalls eine Benachrichtigung. Erhält der Kunde bei einem online erteilten Auftrag mit dem Zusatz „nur 1. Anwendungsbereich sofort gültig“ nicht umgehend eine Rückmeldung, liegt eine Störung Diese Grundsätze gelten für die Ausführung und die Weiterleitung von des Systems vor. Der Kunde ist verpflichtet, sich in diesem Fall sofort tele­ ­Aufträgen, die der Kunde der ING zum Zwecke des Erwerbs oder der fonisch mit der ING in Verbindung zu setzen. ­Veräußerung von Wertpapieren erteilt. Ausführung in diesem Sinne bedeutet, dass die ING auf Grundlage des Kundenauftrags für Rechnung Die ING haftet nicht für Schäden, die infolge höherer Gewalt oder infolge des Kunden mit einer anderen Partei auf einem dafür geeigneten Markt sonstiger von ihr nicht zu vertretender Vorkommnisse veranlasst oder ein entsprechendes Ausführungsgeschäft abschließt (Kommissions­ auf nicht schuldhaft verursachte technische Probleme zurückzuführen geschäft). Die ING kann auch einen weiteren Handelspartner als Zwischen­ sind; zu Letzteren zählen insbesondere Fehler in Kommunikations­ kommis­sionär damit beauftragen, das entsprechende Ausführungs­ systemen Dritter (z. B. der Deutschen Telekom AG) oder in der Hard- bzw. geschäft abzuschließen. Die Ausgabe von Anteilen an Investmentfonds Software des Kunden. zum Ausgabepreis sowie deren Rückgabe zum Rück­nahmepreis nach Maßgabe des Investmentgesetzes unterliegen nicht den gesetzlichen Regelungen zur bestmöglichen Orderausführung. 4. Mistrades und Handel per Erscheinen 4.1 Mistrade-Regelungen Im Direkthandel gelten die sogenannten mit den außerbörslichen 2. Ziel der Auftragsausführung ­ andelspartnern vereinbarten Mistrade-Regelungen oder die Mistrade- H Kundenaufträge können regelmäßig über verschiedene Ausführungs- Regelungen der Börse. Diese sehen eine Rückab­wicklungsmöglichkeit wege oder an verschiedenen Ausführungsplätzen ausgeführt werden, für den Fall der Bildung nicht marktgerechter Preise vor. Hat der Handels- z. B. an B ­ örsen oder an sonstigen Handelsplätzen, im Präsenzhandel partner dem Geschäft irrtümlich einen falschen Kurs zugrunde gelegt, einerseits, im elek­tro­nischen Handel andererseits. In den nachfolgenden der erheblich und offen­kundig von dem zum Zeitpunkt des Zustande- Abschnitten werden die Ausführungswege und möglichen Ausführungs- kommens des Geschäfts markt­adäquaten Preis – dem sogenannten plätze be­schrieben, die im Regelfall gleichbleibend die bestmögliche Referenzpreis – abweicht (Mistrade), so steht den jeweiligen Handels­ Ausführung im Interesse des Kunden erwarten lassen und dem Kunden partnern ein vertrag­liches Rücktrittsrecht/Aufhebungsrecht zu. Die Mist- daher für den Wertpapierhandel zur Verfügung stehen. rade-Regelungen gelten ausdrücklich auch für Geschäfte, die die Bank als Kommissionär des Kunden tätigt. Die jeweiligen Regelungen können unter www.ing.de eingesehen werden. 3. Kriterien für die Auswahl der angebotenen ­Ausführungsplätze und Handelspartner 4.2 Handel per Erscheinen Bei der Festlegung der dem Kunden zu seiner Auswahl angebotenen Kunden können im Direkthandel ausgewählte Neuemissionen vor deren Ausführungsplätze geht die ING davon aus, dass der, unter Berücksichti- börslicher Erstnotiz handeln (Handel per Erscheinen). Diesbezüglich gung aller mit dem Ausführungsgeschäft verbundenen Kosten, best- getätigte Transaktionen behalten nur dann ihre Gültigkeit, wenn die mögliche Preis vorrangig ist. Dazu zählen insbesondere Wertpapierkurs, Börsennotiz zu dem im Emissionsprospekt genannten Termin und unter Courtage sowie Ausführungs-, Anbindungs- und Abwicklungskosten. den dort genannten Bedingungen erfolgt. Bei Abweichungen bzw. Die ING wird ferner andere Ausführungsfaktoren und relevante Kriterien ­Änderungen der Erstnotiz bzw. der Bedingungen liegt es im freien Ermes- wie z. B. Marktmodell, Liquidität, Ausführungsgeschwindigkeit und sen der ING, die bis dahin getätigten Transaktionen aufzuheben bzw. -wahrscheinlichkeit, technische Infrastruktur, Regularien und Sicherheit zu stornieren. In diesem Fall wird die ING den Kunden unverzüglich infor- der Abwicklung beachten. mieren. Für die Auswahl der Handelspartner gemäß Nr. 4 (2), an die Kunden­ 5. Preise aufträge weitergeleitet werden, werden darüber hinaus als relevante Kriterien bestehende Börsenzugänge, der Zugang zu multilateralen Han- Der Ausführungskurs wird durch den jeweiligen Handelspartner fest­ delssystemen oder der Zugang zu Liquiditätspools oder die Eigenschaft gelegt. Die ING ist berechtigt, ein Entgelt und ihre Auslagen dem Kunden des Handelspartners als systematischer Internalisierer berücksichtigt. in Rechnung zu stellen. Eine der Handelsüberwachung unterliegende Preis­ermittlung findet im Direkthandel mit außerbörslichen Handelspart- nern nicht statt. Es gilt das allgemeine Preis- und Leistungsverzeichnis 4. Ausführungsplätze der ING in der jeweils aktuellen Fassung. Die jeweils gültigen Trans­aktions­ Damit die Auswahl des Ausführungsplatzes durch den Kunden auf gebühren können auf www.ing.de eingesehen werden. ­informierter Basis erfolgen kann, stellt die ING auf ihrer Internetseite (www.ing.de) umfassende Informationen sowie eine detaillierte 6. Gültigkeitsdauer von Aufträgen ­ ar­stellung der Gebühren zu den angebotenen Ausführungsplätzen D und ­aktuelle Kursdaten zur Verfügung. Ein im Direkthandel erteilter Auftrag gilt nur für eine sofortige Ausfüh- rung, sofern der Kunde keine anderen Ordergültigkeiten angeboten Zudem werden auf der Internetseite (www.ing.de) weiterführende Infor- bekommt und bestätigt. mationen zu den angebotenen Ausführungsplätzen und Handelspart- nern zur Verfügung gestellt, insbesondere eine nach Kategorien von 7. Handelszeiten und Aussetzungen des Handels Finanz­instru­menten aufgeteilte Statistik über die fünf gemessen am Ordervolumen wichtigsten Ausführungsplätze und Handelspartner, über Die ING und die für den Direkthandel angeschlossenen Handelspartner die die ING Kunden­aufträge ausführt bzw. an die die ING Kundenauf- sind berechtigt, die Handelszeiten nach ­eigenem Ermessen frei festzu- träge weiterleitet, und die dort erzielte Ausführungsqualität. setzen sowie jederzeit auszuweiten oder einzuschränken. 4.1 Inland und Fondsgesellschaft 8. Kein Anspruch des Kunden auf den Den Kunden der ING stehen für Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren im Inland in der Regel unter anderem alle deutschen ­Direkthandel ­Präsenzbörsen, der elektronische Handel über Xetra, die Börse Frankfurt Die ING kann ihr Leistungsangebot für den Direkthandel jederzeit modi­ und Frankfurt Zertifikate sowie der Direkthandel über außerbörsliche fizieren, weiterentwickeln oder den Zugang des Kunden zum Direkthandel Handelspartner, Gettex oder die Tradegate Exchange (gemäß den vorübergehend oder gänzlich unterbinden. Ein Anspruch des Kunden ­„Vereinbarungen für den Direkthandel“) zur Verfügung. Eine jeweils auf Zugang zum Direkthandel besteht nicht. Sofern aus technischen aktuelle Aufstellung kann unter www.ing.de eingesehen werden. Im Gründen der Direkthandel nicht möglich ist, kann der Kunde seine Fall von Fonds, für die die ING eine Vertriebsverein­barung geschlossen ­Aufträge zum Kauf oder ­Verkauf von Wertpapieren über andere Handels- hat, ist zusätzlich der Handel über die Fondsgesellschaft möglich. plätze erteilen. ­Besonderheiten ergeben sich für offene Immobilienfonds. 10 Der Kauf von Anteilen an offenen Immobilienfonds kann über die ING von der Fondsgesellschaft, an Börsen und im Direkthandel erfolgen. Allgemeine Informationen Die Rückgabe von Anteilen an offenen Immobilienfonds ist ausschließ- lich über die Börsen und den Direkthandel möglich. Ein Verkauf über zum Extra-Konto die Fonds­ge­sell­schaft wird von der ING nicht angeboten. Grundlegende vorvertragliche Informationen Ausgenommen hiervon sind Anteile, die ein Anleger vor dem 22.07.2013 erworben hat. Diese können bis zu einem Freibetrag von 30.000 Euro zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen je Kalenderhalbjahr und je Immobilien Sondervermögen (WKN) über die Informationen zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen. Informationen Fonds­gesellschaft zurückgegeben werden, sofern die ING eine Vertriebs­ über Ihr Widerrufsrecht finden Sie in den Vereinbarungen zum Extra-Konto. verein­barung mit der Fondsgesellschaft geschlossen hat. Der Freibetrag je Anleger und je Immobilien-Sondervermögen gilt für alle auch bei anderen Instituten vor dem 22.07.2013 erworbenen Anteile des Anlegers. 1. Name und Anschrift der ING-DiBa AG Die Inhaber eines Gemeinschaftsdepots gelten hinsichtlich des Frei­ ING-DiBa AG betrags ebenfalls als ein Anleger. Über diesen Freibetrag hinaus ist über Theodor-Heuss-Allee 2 die ING keine Rückgabe an die Fondsgesellschaft möglich. 60486 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 50 50 90 69, E-Mail: vertrag@ing.de 4.2 Ausland (nachfolgend „ING“) Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren im Ausland werden ausschließlich lautend auf ein Ausführungsland entgegengenommen. Aufträge für dieses Land werden durch einen von der ING ausgewählten 2. Gesetzlich Vertretungsberechtigte der Handelspartner ausgeführt. ­Dieser wird alle hinreichenden Maßnahmen ING-DiBa AG ergreifen, um den Auftrag bestmöglich auszuführen. Es gelten die ­Ausführungsgrundsätze des Handelspartners in ihrer jeweils aktuellen Vorstand: Lars Stoy (Vorsitzender), Michael Clijdesdale, Eddy Henning, Fassung, die dieser jederzeit anpassen kann. Die Ausführungsgrund- Nikolaus Maximilian Linaric, Dr. Ralph Müller, Nurten Spitzer-Erdogan sätze, ein Verzeichnis der Handelspartner sowie weitere Informationen des Handelspartners sind über die Internetseite der ING (www.ing.de) 3. Hauptgeschäftstätigkeit der ING-DiBa AG zugänglich. Ein Anspruch des Kunden auf Wahl eines Ausführungsplatzes im Auslands­handel und auf Zugang zum Auslandshandel besteht nicht. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Art – mit der Ausnahme von Investmentgeschäften – sowie den damit zusammenhängenden Handelsgeschäften aller Art. 5. Weisungen zum Ausführungsplatz Die ING nimmt Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren nur 4. Kontaktangaben für Beschwerden an die auf der Basis der Weisung eines Kunden, an welchem der unter 4. genannten Ausführungsplätze sein Auftrag ausgeführt werden soll, ent- ING-DiBa AG gegen. Hinweis: An diese Weisung ist die ING gebunden. Der Kunde trägt Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an folgende Kontaktstelle daher das Risiko der Auswahl des geeigneten Ausführungsplatzes und der ING wenden: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt am Main oder unter: die ING ist nicht verpflichtet, nach diesen Ausführungsgrundsätzen ein https://www.ing.de/kundenservice bestmögliches Ergebnis (Best Execution) zu erreichen. Der Kunde sollte sich daher vor seiner Entscheidung über die möglichen Ausführungs- plätze informieren (siehe Ziffer 4). Erteilt ein Kunde einen Auftrag ohne 5. Eintragung (der Hauptniederlassung) im Weisung zu einem Ausführungsplatz, wird die ING die Ausführung des Handelsregister Auftrags ablehnen. Amtsgericht Frankfurt HRB 7727 Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen werden als Weisung zur Ausführung direkt über die Kapitalanlagegesellschaft behandelt, 6. Zuständige Aufsichtsbehörden sofern der Kunde keine anderslautende Weisung erteilt. Für die Behand- Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am lung von Bezugs­rechten, die am letzten Tag des Bezugsrechtshandels Main, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer zum Depot­bestand des Kunden gehören, gilt Nr. 15 Abs. 1 der Verein­ Straße 108, 53117 Bonn, und Marie-Curie-Straße 24–28, 60439 Frankfurt barungen zum Direkt-Depot entsprechend. am Main (Internet: www.bafin.de). Die ING-DiBa AG wird bei der BaFin unter BAKNR 100088 geführt. 6. Zeichnung Diese Ausführungsgrundsätze gelten nur eingeschränkt, wenn die ING 7. Umsatzsteueridentifikationsnummer im Rahmen eines öffentlichen oder privaten Angebots Wertpapiere zur DE114103475 Zeichnung anbietet (insbesondere Aktien und Zertifikate). Eine bestmög­ liche Ausführung im Sinne dieser Ausführungsgrundsätze erfolgt durch die Annahme des Zeichnungsantrags und einer möglichen Zuteilung 8. Wesentliche Merkmale der Finanzdienst­ oder Liefe­rung der Wertpapiere durch die ING. leistung Das Extra-Konto dient der Geldanlage. Das auf dem Extra-Konto 7. Überprüfung der Grundsätze ­verwahrte Guthaben ist täglich ohne Kündigungsfrist fällig. Der Konto- Die Ausführungsgrundsätze werden durch die ING regelmäßig, mindes- vertrag umfasst die Verwahrung der Einlagen, Kontoführung, Einzahlun- tens einmal jährlich, überprüft. Eine Überprüfung findet ebenfalls statt, gen, Überweisungen auf das Referenzkonto und den Lastschrifteinzug wenn eine wesentliche Veränderung des Marktumfelds eintritt, welche vom Referenzkonto. Das Extra-Konto dient nicht der Abwicklung von eine Anpassung der Ausführungsgrundsätze aufgrund einer Beein­ Zahlungsverkehrsvorgängen und nimmt nicht am Auslandszahlungs­ trächtigung erforderlich machen kann. Gegebenenfalls vorgenommene verkehr teil. Die ING wird auf das Extra-Konto gezogene Lastschriften wesentlichen Änderungen der Ausführungsgrundsätze werden regel­ nicht einlösen. Das Extra-Konto wird per Internetbanking inklusive Post- mäßig im Internet unter www.ing.de veröffentlicht. Daneben wird Box geführt. Verfügungen und Weisungen können per Internetbanking ­fortlaufend die Wirksamkeit der internen Vorkehrungen zur Einhaltung erteilt werden. Rechnungsabschlüsse und Mitteilungen werden elektro- der Grundsätze, die Qualität der Ausführungen und die Eignung der nisch in die Internetbanking Post-Box eingestellt. a ­ usgewählten Handels­partner überprüft. 9. Gesamtpreis der Finanzdienstleistung Für die Führung des Extra‑Kontos werden keine Kontoführungsgebühren erhoben. Entgelte für zusätzliche Leistungen können gemäß dem jeweils gültigen Preis‑ und Leistungsverzeichnis anfallen. Ein Anspruch der ING auf Aufwendungsersatz richtet sich nach den gesetzlichen ­ orschriften. V 11 10. Steuern und zusätzliche Kosten oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundes­verband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Fax: (030) Zinserträge aus dem Extra‑Konto unterliegen der Kapitalertragsteuer. 1663-3169, E-Mail: schlichtung@bdb.de, zu richten. Sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt, führt die ING die • Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich Steuer für den Verbraucher ab. Weitere Kosten, die nicht über die ING oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienst- abgeführt werden, können nicht ausgeschlossen werden (z.B. steuerliche leistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, über Pflichten im Ausland). ­Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen 11. Gültigkeitsdauer Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Die zur Verfügung gestellten Informationen gelten bis auf Weiteres. • Zusätzlich zu den vorgenannten Beschwerde- und Streitbeilegungs­ verfahren steht dem Kunden auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen 12. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Klage offen. Erfüllung Die Zinsen werden jährlich zum 31.12. taggenau berechnet und dem 18. Information über die Einlagensicherung Extra-Konto gutgeschrieben, diese sind dem jährlichen Kontoauszug zu 18.1 Einlagen entnehmen. Der Kontovertrag umfasst die Verwahrung der Einlagen, Einlagen sind Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Kontoführung, Einzahlungen, Überweisungen auf das Referenzkonto Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischen­ und den Lastschrifteinzug vom Referenzkonto. positionen ergeben und die nach den geltenden gesetzlichen und vertrag- lichen Bedingungen von der ING zurückzuzahlen sind, wie zum Beispiel Guthaben auf Girokonten, Festgelder, Spareinlagen, Sparbriefe und 13. Mindestlaufzeit des Vertrags Namensschuldverschreibungen. Maßgeblich sind die Definitionen in § 2 Eine Mindestlaufzeit des Vertrags besteht nicht. Absatz 3 des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) bzw. § 6 Absatz 1 des Statuts des innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. bestehenden Einlagensicherungsfonds deutscher Banken (Einlagen­ 14. Recht der Parteien, den Fernabsatzvertrag sicherungsfonds). vorzeitig oder einseitig aufgrund der Vertrags­ bedingungen zu kündigen, einschließlich aller 18.2 Gesetzliche Einlagensicherung Die ING ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH als Vertragsstrafen, die in einem solchen Fall Träger der gesetzliche Einlagensicherung der privaten Banken zuge­ auferlegt werden. ordnet. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt nach Maßgabe des Der Extra-Konto Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit. Der Konto­ EinSiG und vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen Einlagen inhaber kann den Extra-Konto Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer bis zu einem Gegenwert von 100.000 € pro Einleger. In den in § 8 Absatz Frist kündigen. Die ING kann den Extra-Konto Vertrag jederzeit unter 2 ­EinSiG genannten Fällen erhöht sich dieser Betrag auf 500.000 €. Dazu ­Einhaltung einer angemessenen Frist kündigen. Bei der Bemessung der gehören insbesondere Beträge, die aus Immobilientransaktionen im Kündigungsfrist wird die ING auf die berechtigten Belange des Konto­ Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien resultieren. Nicht inhabers Rücksicht nehmen. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens geschützt werden insbesondere Einlagen von finanziellen Unternehmen, 2 Monate. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund staatlichen Stellen einschließlich kommunaler Gebietskörperschaften, bleibt bestehen. Einlagen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinan- zierung entstanden sind, und Inhaberschuldverschreibungen. Einzel­ heiten sind im EinSiG, insbesondere dessen § 8 geregelt. 15. Anwendbares Recht/Gerichtsstand Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der ING gilt 18.3 Einlagensicherungsfonds deutsches Recht. Die ING legt das Recht der Bundesrepublik Deutschland Die ING wirkt außerdem am Einlagensicherungsfonds mit. Dieser sichert auch der vorvertraglichen Beziehung zugrunde. Es gibt keine vertragliche nach Maßgabe seines Statuts und vorbehaltlich der darin vorgesehenen Gerichtsstandsklausel. Ausnahmen Einlagen bei einer inländischen Haupt- oder Zweignieder- lassung bzw. Zweigstelle je Gläubiger maximal bis zur folgenden Höhe (Sicherungsgrenze): 16. Informations- und Vertragssprache/Vertrags- a) Bis 31. Dezember 2029: text i) 3 Mio. € für natürliche Personen und rechtsfähige Stiftungen Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommuni­ ­unabhängig von ihrer Laufzeit und kation zwischen dem Kunden und der ING während der Laufzeit des ii) 30 Mio. € für nichtfinanzielle Unternehmen, gemeinnützige Organi- ­Vertrags ist Deutsch. Die Geschäftsbedingungen stehen ausschließlich sationen, Verbände und Berufsorganisationen ohne Erwerbszweck in deutscher Sprache zur Verfügung. Dem Kunden steht das Recht zu, und anderer in § 6 Absatz 3 des Statuts des Einlagensicherungs- während der Vertragslaufzeit jederzeit die Übermittlung dieser Vertrags- fonds genannter Gläubiger. In jedem Fall werden Einlagen bis bedingungen in Textform zu verlangen. maximal 8,75 % der Eigenmittel im Sinne von Unterabsatz (a) ­Sätzen 2 und 3 geschützt. b) Ab dem 1. Januar 2030: 17. Möglichkeit des Zugangs zu einem i) 1 Mio. € für natürliche Personen und rechtsfähige Stiftungen außergerichtlichen Beschwerde- und Rechts­ ­unabhängig von ihrer Laufzeit und ii) 10 Mio. € für nichtfinanzielle Unternehmen, gemeinnützige Organi- behelfsverfahren sationen, Verbände und Berufsorganisationen ohne Erwerbszweck Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: und anderer in § 6 Absatz 3 des Statuts des Einlagensicherungs- • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- fonds genannter Gläubiger. In jedem Fall werden Einlagen bis tungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der ING wenden. Die ING wird maximal 8,75 % der Eigenmittel im Sinne von Unterabsatz (a) Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdienste- ­Sätzen 2 und 3 geschützt. verträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax c) Für Einlagen, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 gesichert oder E-Mail). wurden, finden die zu diesem Zeitpunkt geltenden Sicherungs­grenzen • Die ING nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucher­ weiterhin Anwendung bis die Einlage fällig ist, prolongiert wird schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ oder vom Kunden erstmals gekündigt werden kann oder auf eine (www.bankenombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die ausländische Zweigniederlassung oder Zweigstellen übertragen Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der ING den Ombuds- wird. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2022 begründet oder mann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegen- prolongiert werden, gelten die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab stand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des den oben genannten Stichtagen. Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbrau- cher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres Maßgebend für die Entschädigung ist die Sicherungsgrenze, die der ING regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbe- als Ergebnis der Feststellung des Prüfungsverbandes mitgeteilt worden schwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung ist und im Internet unter www.bankenverband.de abgerufen werden gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar kann. Die Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der ING auf Verlangen ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax bekannt gegeben. 12 Nicht geschützt werden insbesondere Einlagen von finanziellen Unter- c) Rechnungsabschluss nehmen, staatlichen Stellen einschließlich kommunaler Gebietskörper- Von der ING erhält der Kontoinhaber jeweils zum Ende eines Kalender­ schaften, Einlagen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terro- jahres einen Rechnungsabschluss. Einwendungen wegen Unrichtigkeit rismusfinanzierung entstanden sind, und Inhaberschuldverschreibungen. oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kontoinhaber Im Fall von Gläubigern nach Buchstaben (b)(ii), (c)(ii) und (d)(ii) werden spätestens vor Ablauf von 6 Wochen nach dessen Zugang zu erheben; Einlagen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten sowie Verbindlich- macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absen- keiten aus Schuldscheindarlehen, Namenschuldverschreibungen und dung innerhalb der 6-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger vergleichbaren Schuldtiteln ausländischen Rechts nicht geschützt. Einwen­dungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die ING bei Für Verbindlichkeiten von Banken, die bis zum Ablauf des 31. Dezember Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen. Der Konto- 2022 gemäß § 6 der am 18. November 2021 im Vereinsregister einge- inhaber kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Rechnungsab- tragenen Fassung des Statuts des Einlagensicherungsfonds gesichert schlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass das Konto zu wurden, besteht die Sicherung nach Maßgabe dieser Vorschrift fort. Unrecht ­belastet oder eine Gutschrift nicht erteilt wurde. Nach dem 31. Dezember 2022 entfällt dieser Bestandsschutz, sobald die betreffende Verbindlichkeit fällig wird, gekündigt oder anderweitig zurückgefordert werden kann, oder wenn die Verbindlichkeit im Wege 3. Entgelte und Aufwendungsersatz einer Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge übergeht oder auf eine aus- Entgelte für die im Rahmen des Extra-Konto Vertrags erbrachten ländische Zweigniederlassung oder Zweigstelle übertragen wird. ­Leistungen ergeben sich aus den mit dem Kontoinhaber getroffenen Vereinbarungen (z.B. Vereinbarung zum Verwahrentgelt). Es gilt das Einzelheiten zum Schutzumfang einschließlich der Sicherungsgrenzen Preis- und Leistungsverzeichnis. Ein möglicher Anspruch der ING auf sind im Statut des Einlagensicherungsfonds, insbesondere dessen § 6 Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. geregelt. Das Statut wird auf Verlangen zur Verfügung gestellt und kann auch im 4. Guthabenzins Internet unter www.bankenverband.de aufgerufen werden. Die Zinsen werden jährlich zum 31.12. taggenau berechnet und dem Extra-Konto gutgeschrieben, diese sind dem jährlichen Kontoauszug zu entnehmen. Die ING ist berechtigt, den Zinssatz nach billigem Ermessen Forderungsübergang und Auskunftserteilung (§ 315 BGB) zu ändern. Der Konto­inhaber kann den aktuellen Zinssatz 18.4 Forderungsübergang jederzeit unter www.ing.de/konditionen abfragen. Soweit der Einlagensicherungsfonds oder ein von ihm Beauftragter ­Zahlungen an einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen gegen die ING in entsprechender Höhe mit allen Nebenrechten Zug um Zug 5. Steuern, Mitteilung von Änderungen auf den Einlagensicherungsfonds über. Einkünfte sind steuerpflichtig. Sofern der Kontoinhaber keinen Freistel- lungsauftrag erteilt hat oder der Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft ist, 18.5 Auskunftserteilung führt die ING die Kapitalertragsteuer für ihn ab. Bei Fragen sollte sich Die ING ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihnen der Kontoinhaber an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte steuerlichen Berater wenden. Dies gilt ins­be­sondere, wenn er im Aus- zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. land steuerpflichtig ist. Der Kontoinhaber ist verpflichtet, der ING eine Änderung seiner zur Steuerpflicht im Ausland gemachten ­Angaben unverzüglich mitzuteilen. 19. Recht zum Widerruf Dem Kunden steht ein Recht zum Widerruf seiner auf Abschluss der ­Vereinbarungen zum Extra-Konto gerichteten Vertragserklärung zu. 6. Einzahlungen, Verfügungen Die Bedingungen und Einzelheiten der Ausübung des Widerrufsrechts Bei Verfügungen über das Gesamtguthaben bleibt das Extra-Konto ­ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung. ­weiterhin bestehen, es sei denn, der Kontoinhaber wünscht ausdrücklich eine Kontoauflösung. Einzahlungen auf Extra-Konten sind durch Über- weisung und durch Bareinzahlungen bei fremden Kreditinstituten mög- Vereinbarungen zum lich und soweit angeboten durch regelmäßige Lastschrifteinzüge ­(Sparpläne), dann nur in einem Abstand von 30 Kalendertagen möglich. Extra-Konto Prämienbegünstigte vermögenswirksame Leistungen im Sinne des ­Vermögensbildungsgesetzes können nicht auf das Extra-Konto einge- zahlt werden. Die ING behält sich vor, als vermögenswirksame Leistung gekennzeichnete Zahlungseingänge zurückzuweisen. Die Übermittlung 1. Kontoinhaber von Aufträgen per Telefax ist nicht möglich. Die ING kann die Höhe des Extra-Konten werden nur für natürliche Personen und auch nur für maximalen Lastschriftbetrags festlegen. Aufträge zum Lastschrifteinzug eigene Rechnung eröffnet und geführt. Neukunden müssen ihren Wohn- von anderen Konten sind nicht möglich. sitz in Deutschland haben. (Hinweis: Die ING-DiBa AG, im Folgenden „ING“ genannt, eröffnet nur Extra-Konten für Personen, die im eigenen wirt- schaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung ­[insbesondere 7. Referenzkonto nicht als Treuhänder] handeln.) Bei mehr als einem Kontoinhaber zeich- Als Referenzkonto für Auszahlungen und Lastschrifteinzug ist nur ein net jeder einzeln und das Extra-Konto wird als Oder-Konto geführt. Girokonto zugelassen, welches auf den Namen des Extra-Konto Inhabers lautet. Der Konto­inhaber kann das Referenz­konto durch Mitteilung an die ING einmal innerhalb von 30 Kalendertagen ändern. Änderungsauf- 2. Wesentliche Leistungsmerkmale/­ träge per Telefax sind nicht möglich. Ver­fügungen wird die ING dann Kontoführung/Rechnungsabschluss nur noch zugunsten des neuen Referenzkontos vornehmen. Bei einem a) Kontoführung/Rechnungsabschlüsse Gemein­­schaftskonto (Oder-Konto) ist jeder Kontoinhaber allein berech- Das Extra-Konto dient der Geldanlage. Das auf dem Extra-Konto ver- tigt, der I­NG ein neues Referenzkonto mitzuteilen. Änderungen des wahrte Guthaben ist täglich ohne Kündigungsfrist fällig. Der Kontovertrag Referenz­kontos (über Internet­banking) durch den Kontoinhaber können umfasst die Verwahrung der Einlagen, Kontoführung, Einzahlungen, von der ING ­gestattet werden. Überwei­sungen auf das Referenzkonto und den Lastschrifteinzug vom Referenzkonto. Das Extra-Konto dient nicht der Abwicklung von Zah- 8. Vereinbarungen für Gemeinschaftskonten lungsverkehrsvorgängen und nimmt nicht am Auslandszahlungsverkehr teil. Die ING wird auf das Extra-Konto gezogene Lastschriften nicht ein- mit Einzelverfügungs­berechtigung für jeden lösen. ­Kontoinhaber (Oder-Konten) Jeder Kontoinhaber kann über das Extra-Konto ohne Zustimmung des b) Kontoführung anderen Konto­inhabers verfügen und zulasten des Kontos alle mit der Das Extra-Konto wird per Internetbanking inklusive Post-Box geführt. Kontoführung im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen treffen. Verfügungen und Weisungen können per Internetbanking erteilt werden. Darüber hinaus kann jeder Kontoinhaber interne Umbuchungen auf Rechnungsabschlüsse und Mitteilungen werden elektronisch in die Inter- Konten veranlassen, die auf den Namen beider Kontoinhaber geführt netbanking Post-Box eingestellt. werden, oder auf eigene Einzelkonten, über die der andere Konto­ inhaber verfügungsberechtigt ist. 13 9. Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung b) Gemeinschaftskonto mit gemeinschaftlicher Verfügungs­ berechtigung Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung eines ande- Nach dem Tode eines Kontoinhabers können die anderen Kontoinhaber ren Konto­inhabers jederzeit mit Wirkung für die Zukunft der ING gegen- nur gemeinschaftlich mit den Erben des verstorbenen Kontoinhabers über widerrufen. Über den Widerruf ist die ING unverzüglich zu unter- über die Konten verfügen oder diese auflösen. richten. Der Widerruf führt zu einem Abweichen von der vereinbarten Form der Kontoführung (Ziffer 1), weil sichergestellt werden muss, dass Verfügungen über das Extra-Konto nur von allen Kontoinhabern 12. Postanschrift gemeinsam erfolgen dürfen. Ab Eingang der Widerrufserklärung bei Als Postanschrift gilt die Anschrift des ersten Kontoinhabers (gemäß der ING ist eine Teilnahme am Telebanking sowie am Internetbanking Kontovertrag). Der Kontoinhaber ist verpflichtet, jede Änderung der für keinen ­Kontoinhaber mehr möglich. Postanschrift unverzüglich ­mitzuteilen. 10. Verpfändung 13. Laufzeit/Kündigung Guthaben auf Extra-Konten können nicht ­verpfändet w ­ erden. Der Extra-Konto Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit. Der Konto­ inhaber kann den Extra-Konto Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer 11. Regelung für den Todesfall eines Frist kündigen. Die ING kann den Extra-Konto Vertrag jederzeit unter ­Einhaltung einer angemessenen Frist kündigen. Bei der Bemessung der Kontoinhabers Kündigungsfrist wird die ING auf die berechtigten Belange des Konto­ a) Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsberechtigung inhabers Rücksicht nehmen. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens Nach dem Tode eines Kontoinhabers bleiben die Befugnisse des anderen 2 Monate. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund Kontoinhabers unverändert bestehen. Jedoch kann der überlebende bleibt bestehen. Kontoinhaber ohne Mitwirkung der Erben die Konten auflösen. Die Rechte des Verstorbenen werden durch seine Erben gemeinschaftlich wahr­ genommen. Das Recht zum Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung 14. Pfandrecht steht jedoch jedem Erben allein zu. Widerruft ein ­Miterbe, bedarf jede Der Kontoinhaber und die ING sind sich darüber einig, dass der ING ein Verfügung über das Konto seiner Mitwirkung. Widerrufen sämtliche Mit- Pfandrecht an dem Guthaben einschließlich aller Zinsen auf dem Extra- erben die Einzelverfügungsberechtigung eines Kontoinhabers, so können Konto zusteht. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, sämtliche Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich mit sämt­lichen künftigen und bedingten Ansprüche, die der ING mit sämtlichen ihrer in- ­Miterben über das Konto verfügen. und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäfts­ beziehung gegen den Konto­inhaber zustehen. Widerrufsbelehrung Abschnitt 1 Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Aus Ihrer Erklärung muss Ihr Entschluss zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Die Frist beginnt mit Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen in klarer und ­verständlicher Sprache leicht lesbar auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Wider- rufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: ING-DiBa AG, Theodor-Heuss-Allee 2, 60486 Frankfurt am Main, E-Mail: vertrag@ing.de, Telefon: 069 / 50 50 90 69 Online-Widerrufsfunktion Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online ausüben. Sie finden die Online-Widerrufsfunktion in der Fußzeile der Website https://www.ing.de/ unter dem Stichpunkt „Vertrag widerrufen“. Die Online-Widerrufsfunktion ist auch direkt unter https://produkte.banking.ing.de/pub/widerruf abrufbar. Wenn Sie Ihre Widerrufserklärung über diese Online-Funktion abgegeben haben, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Daten- träger (z.B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Abschnitt 2 Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben: 1. die Identität und die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers, gegebenenfalls die Identität und die Hauptgeschäftstätigkeit des Unter­ nehmers, in dessen Auftrag er handelt, 2. die Anschrift des Ortes, an dem der Unternehmer niedergelassen ist, sowie seine Telefonnummer und E-Mail-Adresse oder Angaben zu anderen Kommunikationsmitteln, die der Unternehmer beziehungsweise gegebenenfalls der Unternehmer, in dessen Auftrag er handelt, anbietet, 3. einschlägige Kontaktangaben, die es dem Verbraucher ermöglichen, Beschwerden an den Unternehmer sowie gegebenenfalls an den Unternehmer, in dessen Auftrag er handelt, zu richten, 4. wenn der Unternehmer in ein Handelsregister oder ein vergleichbares öffentliches Register eingetragen ist, das Register, in das er eingetragen ist, und die Registernummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwendete Kennung, 5. soweit für die Tätigkeit des Unternehmers eine Zulassung erforderlich ist, den Namen, die Anschrift, die Website und etwaige andere Kontakt­ angaben der zuständigen Aufsichtsbehörde, 6. eine Beschreibung der wesentlichen Merkmale der Finanzdienstleistung, 7. den Gesamtpreis, den der Verbraucher dem Unternehmer für die Finanzdienstleistung schuldet, einschließlich aller damit verbundenen ­Provisionen, Gebühren, und Abgaben sowie aller über den Unternehmer abgeführten Steuern, oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, die Grundlage für seine Berechnung, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht, 14 8. einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden, 9. etwaige Beschränkungen des Zeitraums, während dessen die gemäß diesem Absatz zur Verfügung gestellten Informationen gültig sind, 10. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, 11. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts und für den Fall, dass ein Widerrufsrecht besteht, Angaben zur Widerrufsfrist und zu den Modalitäten für die Ausübung des Widerrufsrechts, einschließlich des Betrags, den der Verbraucher gegebenenfalls zu entrichten hat, sowie die Folgen der Nichtausübung dieses Rechts, 12. die Mindestlaufzeit des Fernabsatzvertrags, wenn dieser die Erbringung einer dauerhaften oder regelmäßig wiederkehrenden Finanzdienst- leistung zum Inhalt hat, 13. Angaben zum Recht der Parteien, den Fernabsatzvertrag vorzeitig oder einseitig aufgrund der Vertragsbedingungen zu kündigen, einschließlich aller Vertragsstrafen, die in einem solchen Fall auferlegt werden, 14. praktische Hinweise und Verfahren zur Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, darunter Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers oder Angaben zu anderen einschlägigen Kommunikationsmitteln für die Übermittlung der Widerrufs- erklärung, und bei über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Finanzdienstleistungsverträgen Informationen über das Bestehen und die Platzierung der Widerrufsfunktion nach § 356a des Bürgerlichen Gesetzbuchs, 15. etwaige Vertragsklauseln, die das auf den Fernabsatzvertrag anwendbare Recht oder das zuständige Gericht bestimmen, 16. in welcher Sprache oder in welchen Sprachen die Vertragsbedingungen und die in diesem Artikel genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie über die Sprache oder die Sprachen, zu deren Benutzung sich der Unternehmer mit Zustimmung des Verbrauchers für die Kommunikation während der Laufzeit des Fernabsatzvertrags verpflichtet, 17. gegebenenfalls die Möglichkeit des Zugangs zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, und die Voraussetzungen für diesen Zugang, 18. das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen, die nicht unter die Richtlinie 2014/49/EU in der Fassung vom 16. April 2014 und die Richtlinie 97/9/EG in der Fassung vom 3. März 1997 fallen. Abschnitt 3 Folgen der Nichtausübung des Widerrufsrechts Bei Nichtausübung eines Ihnen zustehenden Widerrufsrechts bleiben Sie an den Vertrag gebunden. Widerrufsfolgen Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammen- hängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird. Ende der Widerrufsbelehrung Allgemeine Geschäfts­ 1.2.2 Annahme durch den Kunden Die von der ING angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn bedingungen der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion. 1.2.3 Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion 1. Geltungsbereich und Änderungen dieser Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungs- ­Geschäftsbedingungen und der Sonder­ angebots (Zustimmungsfiktion), wenn bedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen a) das Änderungsangebot der ING erfolgt, um die Übereinstimmung 1.1 Geltungsbereich der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechts- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäfts- lage wieder­herzustellen, weil eine Bestimmung dieser Geschäfts­ verbindung zwischen dem Kunden und den inländischen Geschäfts­ bedingungen oder der Sonderbedingungen stellen der ING‑DiBa AG (im Folgenden ING genannt). Daneben gelten für – aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar einzelne Geschäftsbeziehungen (z. B. für das Wertpapiergeschäft, für ­geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr den karten­ge­stützten Zahlungsverkehr, für den Scheckverkehr, für den der Rechtslage entspricht oder Spar­ver­kehr, für den Überweisungsverkehr) Sonderbedingungen, die – durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbe- Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr ­verwendet dingungen enthalten; sie werden bei der Kontoeröffnung oder bei Ertei- werden darf oder lung eines Auftrags mit dem Kunden vereinbart. Unterhält der Kunde – aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die ING zuständi- auch Geschäftsverbindungen zu aus­ländischen Geschäftsstellen, sichert gen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundes­anstalt das Pfandrecht der ING (Nr. 14 ­dieser Geschäftsbedingungen) auch die für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentral- Ansprüche dieser ausländischen Geschäftsstellen. bank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflich­tungen der ING in Einklang zu bringen ist, 1.2 Änderungen und 1.2.1 Änderungsangebot b) der Kunde das Änderungsangebot der ING nicht vor dem vorgeschla- Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen hat. Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der ING im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Die ING wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Internetbanking), Schweigens hinweisen. können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. 15 1.2.4 Ausschluss der Zustimmungsfiktion In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der ING auf die sorgfältige Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung Auswahl und Unterweisung des Dritten. • bei Änderungen der Nummern 1 Absatz 2 und 12 Absatz 5 der Geschäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den 3.3 Störung des Betriebs Sonderbedingungen oder Die ING haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, • bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags und die Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder ­ver­tre­tende Vorkommnisse (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, • bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- ­Ver­fügungen von hoher Hand im In- und Ausland) eintreten. gelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder 4. Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des • bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleich- kommen, oder ­Kunden, der kein ­Verbraucher ist • bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen der ING und Gegenleistung erheblich zugunsten der ING verschieben würden. nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechts­ kräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für In diesen Fällen wird die ING die Zustimmung des Kunden zu den Ände- eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren Rechts- rungen auf andere Weise einholen. grund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513, 491 bis 512 BGB hat. 1.2.5 Kündigungsrecht des Kunden bei der Zustimmungsfiktion Macht die ING von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen 5. Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kosten- ­Kunden frei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die ING den Kunden in Nach dem Tod des Kunden hat derjenige, der sich gegenüber der ING ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen. auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der ING seine erbrecht­liche Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Wird der ING eine 2. Bankgeheimnis und Bankauskunft ­Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift 2.1 Bankgeheimnis ­vorgelegt, darf die ING denjenigen, der darin als Erbe oder Testaments­ Die ING ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen vollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn ver­fügen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankge- ­lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies heimnis). Informationen über den Kunden darf die ING nur weitergeben, gilt nicht, wenn der ING bekannt ist, dass der dort Genannte (zum wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde einge- ­Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht willigt hat oder die ING zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist. verfügungs­berechtigt ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist. 2.2 Bankauskunft Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine 6. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige Angaben über kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der ING an­vertraute Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von Kredit­ ­Kunden inanspruchnahmen werden nicht gemacht. 6.1 Geltung deutschen Rechts Für die Geschäftsverbindungen zwischen dem Kunden und der ING gilt 2.3 Voraussetzungen für die Erteilung einer Bankauskunft deutsches Recht. Die ING ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister ein- getragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage 6.2 Gerichtsstand für Inlandskunden auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die ING erteilt jedoch keine Ist der Kunde ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbeziehung ­Auskünfte, wenn ihr eine anderslautende Weisung des Kunden vorliegt. dem Betrieb seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann die ING die- Bankauskünfte über andere Personen, insbesondere über Privatkunden sen Kunden an dem für die kontoführende Stelle zuständigen Gericht und Ver­einigungen, erteilt die ING nur dann, wenn diese generell oder oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für im Einzel­fall ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Bankauskunft wird eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-recht­ nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der liche Sondervermögen. Die ING selbst kann von diesen Kunden nur an gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der dem für die konto­füh­rende Stelle zuständigen Gericht verklagt werden. Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange des Kunden der A ­ uskunftserteilung entgegenstehen. 6.3 Gerichtsstand für Auslandskunden Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Kunden, die im Ausland 2.4 Empfänger von Bankauskünften eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben, sowie für ausländische Bankauskünfte erteilt die ING nur eigenen Kunden sowie anderen Kredit­ Institutionen, die mit inländischen juristischen Personen des öffentlichen instituten für deren Zwecke oder die ihrer Kunden. Rechts oder mit einem inländischen öffentlich-rechtlichen Sonder­ vermögen vergleichbar sind. 3. Haftung der ING; Mitverschulden des Kunden 3.1 Haftungsgrundsätze 7. Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentkonten Die ING haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschul- (Konten in laufender Rechnung); Genehmigung den ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer von Belastungen aus Lastschriften ­Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäfts­bezie­hun­gen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abwei­ 7.1 Erteilung der Rechnungsabschlüsse chendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der Kunde durch ein Die ING erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas anderes schuldhaftes Verhalten (z. B. durch Verletzung der in Nr. 11 dieser vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rech­ Geschäftsbedingungen aufgeführten Mit­wir­kungspflichten) zu der Ent- nungs­­abschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen stehung eines Schadens bei­getragen, bestimmt sich nach den Grund- beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der sätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die ING und der Kunde ING) verrechnet. Die ING kann auf den Saldo, der sich aus Verrechnung den Schaden zu tragen haben. ergibt, nach Nr. 12 dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen. 3.2 Weitergeleitete Aufträge Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form ausge- 7.2 Frist für Einwendungen; Genehmigung durch Schweigen führt wird, dass die ING einen Dritten mit der weiteren Erledigung Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rech­ betraut, erfüllt die ING den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen nungs­abschlusses hat der Kunde spätestens vor Ablauf von 6 Wochen Namen an den Dritten weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag). Dies nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwen­dungen in Text- betrifft z. B. die Ein­ho­lung von Bankauskünften bei anderen Kreditinstitu- form geltend, genügt die Absendung innerhalb der 6-Wochen-Frist. ten oder die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren im Ausland. Das Unterlassen recht­zeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die ING bei Erteilung des Rechnungsabschlusses beson- 16 ders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Frist­ablauf eine Berichtigung guthaben oder die -verbindlichkeit lautet, wegen politisch bedingter des Rechnungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur sein Konto zu Unrecht belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maß- erteilt wurde. nahmen oder Ereignisse andauern, ist die ING auch nicht zu einer Erfül- lung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von 8. Storno- und Berichtigungsbuchungen der ING ­Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der ING zur Ausführung einer Ver- 8.1 Vor Rechnungsabschluss fügung zulasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (z. B. wegen einer ­ausgesetzt, wenn sie die ING vollständig im eigenen Haus ausführen ­falschen Kontonummer) darf die ING bis zum nächsten Rechnungs­ab­ kann. Das Recht des Kunden und der ING, fällige gegenseitige Forderun- schluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr gen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den ein Rückzahl­ungs­anspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); vorstehenden Regelungen unberührt. der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht ­einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat. 10.4 Umrechnungskurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften 8.2 Nach Rechnungsabschluss ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Bei Zahlungsdiens- Stellt die ING eine fehlerhafte Gutschrift erst nach einem Rechnungs­ ten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag. abschluss fest und steht ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den ­Kunden zu, so wird sie in Höhe ihres Anspruchs sein Konto belasten (Berich­tigungs­buchung). Erhebt der Kunde gegen die Berichtigungs­ 11. Mitwirkungspflichten des Kunden buchung Einwendungen, so wird die ING den Betrag dem Konto wieder 11.1 Mitteilung von Änderungen gut­schreiben und ihren Rückzahlungsanspruch gesondert geltend Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erfor- machen. derlich, dass der Kunde der ING Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der 8.3 Information des Kunden; Zinsberechnung ING erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unver­ Über Storno- und Berichtigungsbuchungen wird die ING den Kunden züglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die unverzüglich unterrichten. Die Buchungen nimmt die ING hinsichtlich Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (z. B. in das Handels­re­ der Zins­berechnung rückwirkend zu dem Tag vor, an dem die fehler- gister) einge­tragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses hafte Buchung durchgeführt wurde. Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weiter gehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäsche­ gesetz, ergeben. 9. Einzugsaufträge 9.1 Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung 11.2 Klarheit von Aufträgen Schreibt die ING den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht ein­ vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Ein­ deutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu lösung, und zwar auch dann, wenn diese Papiere bei der ING selbst zahl- Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen bar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von auf die Richtig­keit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere der einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (z. B. Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN1 und BIC2 sowie der Währung, Zinsscheine), und erteilt die ING über den Betrag eine Gutschrift, so steht zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von diese unter dem Vorbehalt, dass die ING den Betrag erhält. Der Vor­ ­Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein. behalt gilt auch dann, wenn die Papiere bei der ING selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die ING 11.3 Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die ING die Vorbehalts- eines ­Auftrags gutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für Zwischen­zeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde. nötig, hat er dies der ING gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Aufträgen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen. 9.2 Einlösung von Lastschriften und vom Kunden ausgestellten Schecks 11.4 Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der ING Lastschriften sowie Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung Der Kunde hat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- und nicht spätestens am zweiten Geschäftstag nach ihrer Vornahme rück­ Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Aus- gängig gemacht wird. Barschecks sind bereits mit Zahlung an den führung von Aufträgen und Überweisungen sowie Informationen über Scheck­vorleger eingelöst. Schecks sind auch schon dann eingelöst, wenn erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und die ING im Einzelfall eine Bezahltmeldung absendet. Schecks, die über Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen die Abrechnungsstelle der Bundesbank vorgelegt werden, sind eingelöst, unverzüglich zu erheben. wenn sie nicht bis zu dem von der Bundesbank festgesetzten Zeitpunkt zurück­ge­geben werden. 11.5 Benachrichtigung der ING bei Ausbleiben von Mitteilungen Falls Rechnungsabschlüsse und Depotaufstellungen dem Kunden nicht zu­gehen, muss er die ING unverzüglich benachrichtigen. Die Benach­ 10. Fremdwährungsgeschäfte und Risiken bei richtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, Fremdwährungskonten deren Eingang der Kunde erwartet (Wertpapierabrechnungen, Konto- 10.1 Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten auszüge nach der Ausführung von Aufträgen des Kunden oder über Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Zahlungen, die der Kunde erwartet). Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten 11.6 Weitere Mitteilungspflichten (z. B. durch Überweisungen zulasten des Fremdwährungsguthabens) Die ING stellt gemäß den Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz werden unter Ein­schaltung von Banken im Heimatland der Währung sicher, dass Dokumente, Daten und Informationen über Kunden und abgewickelt, wenn sie die ING nicht vollständig innerhalb des eigenen wirtschaftlich Berechtigte, über deren Geschäftstätigkeit und – soweit Hauses ausführt. erforderlich – über die Herkunft der Vermögenswerte (nachfolgend „Kundendaten“) in angemessenen zeitlichen Abständen aktualisiert 10.2 Gutschriften bei Fremdwährungsgeschäften mit dem Kunden werden. Informationen zur Herkunft der Vermögenswerte umfassen Schließt die ING mit dem Kunden ein Geschäft (z. B. ein Devisen­termin­ auch Angaben zum Beschäftigungsstatus (z.B. angestellt, selbstständig, ge­schäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags in fremder in Rente) und zur Branche, in der die berufliche Tätigkeit ausgeübt Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlichkeit durch wird (z.B. Handel, Baugewerbe, öffentlicher Dienst). Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Um die Kundendaten aktuell halten zu können, erteilt der Kunde – nach ausdrücklicher Aufforderung der ING – zum Zwecke der Geldwäsche­ 10.3 Vorübergehende Beschränkung der Leistung durch die ING prävention Auskunft darüber, ob und ggf. wie sich die vorhandenen Die Verpflichtung der ING zur Ausführung einer Verfügung zulasten Kunden­daten geändert haben. Die ING ist berechtigt, vom Kunden eines Fremd­währungsguthabens (Abs. 1) oder zur Erfüllung einer geeignete Nachweise anzufordern. Fremdwährungs­verbindlichkeit (Abs. 2) ist in dem Umfang und so lange 1 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer). ausgesetzt, wie die ING in der Währung, auf die das Fremdwährungs­ 2 Bank Identifier Code (Bankcode). 17 Zusätzlich zu den Mitteilungspflichten gemäß Absatz 1 hat der Kunde 12.7 Besonderheiten bei Verbraucherdarlehensverträgen und der ING jede Änderung seiner Staatsangehörigkeit, seiner Telefon­ ­Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen nummer sowie seiner E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen. Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen richten sich die Zinsen und die Kosten ­(Entgelte und Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarun- 12. Zinsen, Entgelte und Aufwendungen gen und Sonder­­bedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen 12.1 Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern Vorschriften. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die ING gegenüber Verbrauchern erbringt, einschließlich der Höhe von Zahlungen, die über die für die Hauptleistung vereinbarten Entgelte 13. Sicherheiten für die Ansprüche der Bank ­hinausgehen, ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. ­gegen den Kunden­ 13.1 Anspruch der ING auf Bestellung von Sicherheiten Wenn ein Verbraucher eine dort aufgeführte Hauptleistung in Anspruch Die ING kann für alle Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäfts­ nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, verbindung die Bestellung bankmäßiger Sicherheiten verlangen, und gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preis- und Leistungsverzeichnis ange- zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind (zum Beispiel gebenen Zinsen und Entgelte. Eine Vereinbarung, die auf eine über das ­Aufwendungsersatzanspruch wegen der Inanspruchnahme aus einer vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des für den Kunden übernommenen Bürgschaft). Hat der Kunde gegenüber Verbrauchers gerichtet ist, kann die ING mit dem Verbraucher nur aus- der ING eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der drücklich treffen, wenn sie im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewie- ING übernommen (zum Beispiel als Bürge), so besteht für die ING ein sen ist. Für die Vergütung der nicht im Preis- und Leistungsverzeichnis Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten im Hinblick aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Verbrauchers erbracht auf die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ­werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergü- ihrer Fälligkeit. tung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung ­getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. 13.2 Veränderungen des Risikos Hat die ING bei der Entstehung von Ansprüchen gegen den Kunden 12.2 Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Kunden, die keine zunächst ganz oder teilweise davon abgesehen, die Bestellung oder ­Verbraucher sind Verstär­kung von Sicherheiten zu verlangen, kann sie auch später noch Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die eine Besicherung fordern. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die ING gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, erbringt, ergeben Umstände eintreten oder bekannt werden, die eine erhöhte Risikobe- sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“, soweit das Preis- und wertung der Ansprüche gegen den Kunden rechtfertigen. Dies kann Leistungsverzeichnis übliche Bankleistungen gegenüber Kunden, die ­insbesondere der Fall sein, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse keine Verbraucher sind (z. B. Geschäftskunden), ausweisen. Wenn ein des Kunden nachteilig verändert haben oder sich zu verändern drohen Kunde, der kein Verbraucher ist, eine dort aufgeführte Bankleistung oder sich die vorhandenen Sicher­heiten wert­mäßig verschlechtert in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getrof- haben oder zu verschlechtern drohen. fen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preis- und Leistungs­ verzeichnis angegebenen Zinsen und Entgelte. Der Besicherungsanspruch der ING besteht nicht, wenn ausdrücklich vereinbart ist, dass der Kunde keine oder ausschließlich im Einzelnen Im Übrigen bestimmt die ING, sofern keine andere Vereinbarung getroffen benannte Sicherheiten zu bestellen hat. Bei Verbraucherdarlehens­ wurde und gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, verträgen besteht der Anspruch auf die Bestellung oder Verstärkung von die Höhe von Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen (§ 315 des Sicher­heiten nur, soweit die Sicherheiten im Kreditvertrag angegeben Bürger­lichen Gesetzbuchs). sind. Übersteigt der Nettodarlehensbetrag 75.000 Euro, besteht der Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung auch dann, wenn in einem 12.3 Nicht entgeltfähige Leistungen vor dem 21. März 2016 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrag Für eine Leistung, zu deren Erbringung die ING kraft Gesetzes oder auf- oder in einem ab dem 21. März 2016 abgeschlossenen Allgemein-Ver- grund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im braucherdarlehensvertrag im Sinne von § 491 Absatz 2 BGB keine oder eigenen ­Interesse wahrnimmt, wird die ING kein Entgelt berechnen, es keine abschließenden Angaben über Sicherheiten enthalten sind. sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetz­ lichen Regelung erhoben. 13.3 Fristsetzung für die Bestellung oder Verstärkung von ­Sicherheiten Für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten wird die ING eine 12.4 Änderung von Zinsen; Kündigungsrecht des Kunden bei E ­ rhöhung angemessene Frist einräumen. Beabsichtigt die ING, von ihrem Recht Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatz zur fristlosen Kündigung nach Nummer 19 Absatz 3 dieser Geschäfts­ erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarung mit dem Kunden. bedingungen Gebrauch zu machen, falls der Kunde seiner Verpflichtung Die ING wird dem Kunden Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei einer zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht fristgerecht Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die nachkommt, wird sie ihn zuvor hierauf hinweisen. davon betroffene Kreditvereinbarung innerhalb von 6 Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde, so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte Kreditver- 14. Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten einbarung nicht zugrunde gelegt. Die ING wird zur Abwicklung eine der ING angemessene Frist einräumen. 14.1 Einigung über das Pfandrecht 12.5 Änderungen von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Der Kunde und die ING sind sich darüber einig, dass die ING ein Pfand- Anspruch genommenen Leistungen recht an den Wertpapieren und Sachen erwirbt, an denen eine inlän­ Änderungen von Entgelten für Bankleistungen, die von Kunden im Rah- dische Geschäfts­stelle im bankmäßigen Geschäftsverkehr Besitz erlangt men der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch hat oder noch erlangen wird. Die ING erwirbt ein Pfandrecht auch an genommen werden (zum Beispiel Konto- und Depotführung), werden den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die ING aus der bankmäßigen dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeit- Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden (z. B. punkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit ­ ontoguthaben). K der ING im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kom- munikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Internetbanking), können 14.2 Gesicherte Ansprüche die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und ING angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde beding­ten Ansprüche, die der ING mit ihren sämtlichen in- und auslän­ diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, dischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung eines Ver- gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der ING eine brauchers gerichtet ist, kann die ING mit dem Verbraucher nur aus- Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der ING übernom- drücklich treffen. men (z. B. als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungs- übernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit. 12.6 Ersatz von Aufwendungen Ein möglicher Anspruch der ING auf Ersatz von Aufwendungen richtet 14.3 Ausnahmen vom Pfandrecht sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfü­gungs­­ gewalt der ING, dass sie nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen (z. B. Bareinzahlung zur Einlösung eines Wechsels), 18 erstreckt sich das Pfandrecht der ING nicht auf diese Werte. Dasselbe Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten gilt für die von der ING selbst ausgegebenen Aktien (eigene Aktien) und bestellt hat, Rücksicht nehmen. für die Wertpapiere, die die ING im Ausland für den Kunden verwahrt. Außerdem erstreckt sich das Pfand­recht nicht auf die von der ING selbst 17.2 Erlösgutschrift nach dem Umsatzsteuerrecht ausgegebenen eigenen Genussrechte/Genussscheine und nicht auf die Wenn der Verwertungsvorgang der Umsatzsteuer unterliegt, wird die verbrieften und nicht verbrieften nachrangigen Verbindlichkeiten der ING. ING dem Kunden über den Erlös eine Gutschrift erteilen, die als Rech- nung für die Lieferung der als Sicherheit dienenden Sache gilt und den 14.4 Zins- und Gewinnanteilscheine Voraussetzungen des Umsatzsteuerrechts entspricht. Unterliegen dem Pfandrecht der ING Wertpapiere, ist der Kunde nicht berechtigt, die Herausgabe der zu diesen Papieren gehörenden Zins- und Gewinnanteilscheine zu verlangen. 18. Kündigungsrechte des Kunden 18.1 Jederzeitiges Kündigungsrecht Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne 15. Sicherungsrechte bei Einzugspapieren und Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel den Scheckvertrag, der zur ­diskontierten Wechseln ­Nutzung der Scheckkarte und von Scheckvordrucken berechtigt), für die 15.1 Sicherungsübereignung weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung ver- Die ING erwirbt an den ihr zum Einzug eingereichten Schecks und Wech- einbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. seln im Zeitpunkt der Einreichung Sicherungseigentum. An diskontierten Wechseln erwirbt die ING im Zeitpunkt des Wechselankaufs unein­ 18.2 Kündigung aus wichtigem Grund geschränktes Eigentum; belastet sie diskontierte Wechsel dem Konto Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende zurück, so verbleibt ihr das Sicherungseigentum an diesen Wechseln. Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der 15.2 Sicherungsabtretung es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange Mit dem Erwerb des Eigentums an Schecks und Wechseln gehen auch der ING, unzu­mutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen. die zugrunde liegenden Forderungen auf die ING über; ein Forderungs- übergang findet ferner statt, wenn andere Papiere zum Einzug einge- 18.3 Gesetzliche Kündigungsrechte reicht werden (z. B. Lastschriften, kaufmännische Handelspapiere). Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. 15.3 Zweckgebundene Einzugspapiere 19. Kündigungsrechte der ING Werden der ING Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegen­wert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, 19.1 Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung Die ING kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäfts- nicht auf diese Papiere. beziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kün­ digungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemes- 15.4 Gesicherte Ansprüche der ING senen Kündigungsfrist kündigen (zum Beispiel den Scheckvertrag, der Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- zur Nutzung von Scheckvordrucken berechtigt). Bei der Bemessung der rung aller Ansprüche, die der ING gegen den Kunden bei Einreichung Kündigungsfrist wird die ING auf die berechtigten Belange des Kunden von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die Rücksicht nehmen. Für die Kündigung eines Zahlungsdienste­rah­men­­ infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- vertrags (z. B. laufendes Konto oder Kartenvertrag) und eines Depots tierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die ING beträgt die Kündigungsfrist mindestens 2 Monate. eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im 19.2 Kündigung unbefristeter Kredite Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kredite und Kreditzusagen, für die weder eine Laufzeit noch eine abwei- Kunden zustehen oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren chende Kündigungsregelung vereinbart ist, kann die ING jederzeit ohne endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt. Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die ING wird bei der Aus- übung dieses Kündigungsrechts auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonder­rege­ 16. Begrenzung des Besicherungsanspruchs und lungen für die Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrags vorsieht, ­Freigabeverpflichtung kann die ING nur nach Maßgabe dieser Regelungen kündigen. 16.1 Deckungsgrenze 19.3 Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Die ING kann ihren Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von ­Kündigungsfrist Sicher­heiten so lange geltend machen, bis der realisierbare Wert aller Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder ein- Sicher­heiten dem Gesamtbetrag aller Ansprüche aus der bankmäßigen zelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund Geschäftsverbindung (Deckungsgrenze) entspricht. ­vorliegt, der der ING deren Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden unzumutbar werden lässt. Ein wich­ 16.2 Freigabe tiger Grund liegt insbesondere vor, Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze nicht nur vorübergehend übersteigt, hat die ING auf Verlangen des Kunden • wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhält- Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben, und zwar in Höhe des die nisse gemacht hat, die für die Entscheidung der ING über eine Kredit­ Deckungsgrenze übersteigenden Betrags; sie wird bei der Auswahl der gewährung oder über andere mit Risiken für die ING verbundene freizugebenden Sicher­heiten auf die berechtigten Belange des Kunden Geschäfte (z. B. Aushändigung einer Zahlungskarte) von erheblicher und eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten des Bedeu­tung waren; bei Verbraucherdarlehen gilt dies nur, wenn Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen. In diesem Rahmen der Kunde für die Kreditwürdigkeitsprüfung relevante Informationen ist die ING auch verpflichtet, Aufträge des Kunden über die dem Pfand- ­wissentlich vorenthalten oder diese gefälscht hat und dies zu einem recht unterliegenden Werte auszuführen (z. B. Verkauf von Wertpapieren, Mangel der Kreditwürdigkeitsprüfung geführt hat, oder Auszahlung von Sparguthaben). • wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder 16.3 Sondervereinbarungen ­einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens oder Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als die Erfüllung einer sonstigen Verbindlichkeit gegenüber der ING – auch der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder eine unter Verwertung einer hierfür bestehenden Sicherheit – gefährdet ist andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind oder diese maßgeblich. • wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nach Nummer 13 Absatz 2 dieser Geschäfts­ bedingungen oder aufgrund einer sonstigen Vereinbarung nicht inner- 17. Verwertung von Sicherheiten halb der von der ING gesetzten angemessenen Frist nachkommt. 17.1 Wahlrecht der ING Wenn die ING verwertet, hat sie unter mehreren Sicherheiten die Wahl. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, Sie wird bei der Verwertung und bei der Auswahl der zu verwertenden ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden und eines dritten bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalls (§ 323 Absatz 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich. 19 19.4 Kündigung von Verbraucherdarlehensverträgen bei Verzug ­prolongiert werden, gelten die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen für die Kündigung den oben genannten Stichtagen. wegen Verzugs mit der Rückzahlung eines Verbraucherdarlehens­ vertrags vorsieht, kann die ING nur nach Maßgabe dieser Regelungen Maßgebend für die Entschädigung ist die Sicherungsgrenze, die der ING kündigen. als Ergebnis der Feststellung des Prüfungsverbandes mitgeteilt worden ist und im Internet unter www.bankenverband.de abgerufen werden 19.5 Kündigung eines Basiskontovertrags kann. Die Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der ING auf Verlangen Einen Basiskontovertrag kann die ING nur nach den zwischen der ING bekannt gegeben. und dem Kunden auf Grundlage des Zahlungskontengesetzes getroffenen ­Vereinbarungen und den Bestimmungen des Zahlungskontengesetzes Nicht geschützt werden insbesondere Einlagen von finanziellen Unter- k­ ündigen. nehmen, staatlichen Stellen einschließlich kommunaler Gebietskörper- schaften, Einlagen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terro- 19.6 Abwicklung nach einer Kündigung rismusfinanzierung entstanden sind, und Inhaberschuldverschreibungen. Im Falle einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die ING dem K ­ unden Im Fall von Gläubigern nach Buchstaben (b)(ii), (c)(ii) und (d)(ii) werden für die Abwicklung (insbesondere für die Rückzahlung eines Kredits) eine Einlagen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten sowie Verbindlich- angemessene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung keiten aus Schuldscheindarlehen, Namenschuldverschreibungen und erforderlich ist (zum Beispiel bei der Kündigung des Scheckvertrags die vergleichbaren Schuldtiteln ausländischen Rechts nicht geschützt. Rückgabe der Scheckvordrucke). Für Verbindlichkeiten von Banken, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 gemäß § 6 der am 18. November 2021 im Vereinsregister einge- Schutz der Einlagen tragenen Fassung des Statuts des Einlagensicherungsfonds gesichert wurden, besteht die Sicherung nach Maßgabe dieser Vorschrift fort. 20. Information über die Einlagensicherung Nach dem 31. Dezember 2022 entfällt dieser Bestandsschutz, sobald die betreffende Verbindlichkeit fällig wird, gekündigt oder anderweitig 20.1 Einlagen zurückgefordert werden kann, oder wenn die Verbindlichkeit im Wege Einlagen sind Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus einer Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge übergeht oder auf eine Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenposi­ ­ausländische Zweigniederlassung oder Zweigstelle übertragen wird. tionen ergeben und die nach den geltenden gesetzlichen und vertrag­ lichen Bedingungen von der ING zurückzuzahlen sind, wie zum Beispiel Einzelheiten zum Schutzumfang einschließlich der Sicherungsgrenzen Guthaben auf Girokonten, Festgelder, Spareinlagen, Sparbriefe und sind im Statut des Einlagensicherungsfonds, insbesondere dessen § 6 Namensschuldverschreibungen. Maßgeblich sind die Definitionen in § 2 geregelt. Absatz 3 des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) bzw. § 6 Absatz 1 des Statuts des innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. Das Statut wird auf Verlangen zur Verfügung gestellt und kann auch im bestehenden Einlagensicherungsfonds deutscher Banken (Einlagen­ Internet unter www.bankenverband.de aufgerufen werden. sicherungsfonds). 20.2 Gesetzliche Einlagensicherung Forderungsübergang und Auskunftserteilung Die ING ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH als 20.4 Forderungsübergang Träger der gesetzliche Einlagensicherung der privaten Banken zugeordnet. Soweit der Einlagensicherungsfonds oder ein von ihm Beauftragter Die gesetzliche Einlagensicherung schützt nach Maßgabe des EinSiG und ­Zahlungen an einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen gegen vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen Einlagen bis zu einem die ING in entsprechender Höhe mit allen Nebenrechten Zug um Zug Gegenwert von 100.000 € pro Einleger. In den in § 8 Absatz 2 E ­ inSiG auf den Einlagensicherungsfonds über. genannten Fällen erhöht sich dieser Betrag auf 500.000 €. Dazu gehören insbesondere Beträge, die aus Immobilientransaktionen im Zusammen- 20.5 Auskunftserteilung hang mit privat genutzten Wohnimmobilien resultieren. Nicht geschützt Die ING ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihnen werden insbesondere Einlagen von finanziellen Unternehmen, staatli- Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte chen Stellen einschließlich kommunaler Gebietskörperschaften, Einlagen, zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung entstanden sind, und Inhaberschuldverschreibungen. Einzelheiten sind im EinSiG, insbesondere dessen § 8 geregelt. Beschwerde- und Streit­beilegungsverfahren 20.3 Einlagensicherungsfonds Die ING wirkt außerdem am Einlagensicherungsfonds mit. Dieser sichert 21. Beschwerde- und Alternative nach Maßgabe seines Statuts und vorbehaltlich der darin vorgesehenen ­Streitbeilegungsverfahren Ausnahmen Einlagen bei einer inländischen Haupt- oder Zweignieder- Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: lassung bzw. Zweigstelle je Gläubiger maximal bis zur folgenden Höhe (Sicherungsgrenze): • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leistungsver­zeichnis genannte Kontaktstelle der ING wenden. Die ING a) Bis 31. Dezember 2029: wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- i) 3 Mio. € für natürliche Personen und rechtsfähige Stiftungen diensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, ­unabhängig von ihrer Laufzeit und Telefax oder E-Mail). ii) 30 Mio. € für nichtfinanzielle Unternehmen, gemeinnützige Orga­ • Die ING nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlich- nisationen, Verbände und Berufsorganisationen ohne Erwerbs- tungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ zweck und anderer in § 6 Absatz 3 des Statuts des Einlagensiche- (www.­bankenombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die rungsfonds genannter Gläubiger. In jedem Fall werden Einlagen Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der ING den Ombuds- bis maximal 8,75 % der Eigenmittel im Sinne von Unterabsatz (a) mann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegen- ­Sätzen 2 und 3 geschützt. stand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des b) Ab dem 1. Januar 2030: Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbrau- i) 1 Mio. € für natürliche Personen und rechtsfähige Stiftungen cher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres ­unabhängig von ihrer Laufzeit und regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbe- ii) 10 Mio. € für nichtfinanzielle Unternehmen, gemeinnützige Orga­ schwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung nisationen, Verbände und Berufsorganisationen ohne Erwerbs- gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar zweck und anderer in § 6 Absatz 3 des Statuts des Einlagensiche- ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax rungsfonds genannter Gläubiger. In jedem Fall werden Einlagen oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deut- bis maximal 8,75 % der Eigenmittel im Sinne von Unterabsatz (a) scher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Fax: (030) 1663- Sätzen 2 und 3 geschützt. 3169, E-Mail: ombudsmann@bdb.de, zu richten. c) Für Einlagen, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 gesichert • Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich wurden, finden die zu diesem Zeitpunkt geltenden Sicherungs­ oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienst- grenzen weiterhin Anwendung bis die Einlage fällig ist, prolongiert leistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, über Ver- wird oder vom Kunden erstmals gekündigt werden kann oder auf stöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die eine aus­ländische Zweigniederlassung oder Zweigstellen übertragen §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen wird. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2022 begründet oder 20 Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche 3) Authentifizierungselemente sind (EGBGB) zu beschweren. • Wissenselemente, also etwas, das nur der Kunde weiß (z. B. die per- • Zusätzlich zu den vorgenannten Beschwerde- und Streitbeilegungs­ sönliche Geheim­zahl [PIN – z. B. Internetbanking PIN oder mobile PIN] verfahren steht dem Kunden auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen oder ein Passwort), Klage offen. • Besitzelemente, also etwas, das nur der Kunde besitzt (z. B. mobiles Endgerät, das für die Nutzung der ING App durch den Kunden ­regis­triert ist oder ein Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von Vereinbarungen zum Internet- einmal verwendbaren Transak­tions­nummern [TAN], die den Besitz des Kunden nachweisen, wie den TANGenerator), oder banking inklusive Post-Box und • Seinselemente, also etwas, das der Kunde ist (Inhärenz, z. B. Finger­ abdruck als biometrisches Merkmal des Kunden). Telebanking 4) Die Authentifizierung des Kunden erfolgt, indem der Kunde gemäß den Anforderungen der ING das Wissenselement, den Nachweis des 1. Einleitung Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die ING übermittelt. Für die Führung der Konten und Depots (nachfolgend „Konten“) der ING ist die Nutzung des Internetbanking und des Telebanking vorgesehen. 4. Zugang zum Telebanking und zum Internet­ 1.1 Internetbanking banking (Login) Die Konto- und Depotführung erfolgt per Internetbanking inklusive Post- Box. Dies gilt für die gesamte Geschäftsverbindung inklusive sämt­licher 1) Der Kunde erhält Zugang zum Internet- und Telebanking der ING, bestehenden und zukünftigen Konten und Geschäftsbeziehungen. Die wenn Abwicklung von Bank- und Wert­papiergeschäften erfolgt über das Inter- • er seine Zugangsdaten (z. B. Zugangsnummer, PIN, DiBa Key, Pass- netbanking. H ­ ierfür hält die ING selbst oder damit von ihr beauftragte wort) angibt oder sich zum Internetbanking per QR-Code anmeldet Dritte die erfor­derlichen Einrichtungen vor und schafft die Voraussetzun- und gen für den authentischen, vertraulichen, integren und verbind­lichen • er sich unter Verwendung des oder der von der ING angeforderten Austausch von Daten zwischen dem Kunden und der ING über das Inter- Authentifizierungselemente ausweist und net. Ausführ­liche Sicherheitshinweise erhält der Kunde über die Home- • keine Sperre des Zugangs vorliegt. page der ING. Nach Gewährung des Zugangs zum Internet- und Telebanking kann der Die Nutzung der ING App wird als das Standardverfahren zur Authentifi- Kunde auf Informationen zugreifen oder nach Nummer 5 dieser Verein- zierung und Autorisierung vereinbart. barungen Aufträge erteilen. Unter Internetbanking sind die Banking- und Brokerage-Funktionen auf 2) Für den Zugriff auf sensible Zahlungsdaten im Sinne des § 1 Absatz 26 der Unternehmens-Website, angebotene Funktionen des Mobile Banking Satz 1 ZAG (z. B. zum Zweck der Änderung der Anschrift des Kunden) for- sowie alle Funktionen und Applikationen (z. B. Apps) zu verstehen, dert die ING den Kunden auf, sich unter Verwendung eines weiteren ­welche die ING ihren Kunden zur Verfügung stellt. Authentifizierungselements auszuweisen, wenn beim Zugang zum Internetbanking nur ein Authentifizierungselement angefordert wurde. 1.2 Telebanking Der Name des Kunden und die Kontonummer sind für den vom Kunden Neben dem Internetbanking kann der Kunde auch per Telefon mittels genutzten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst keine Telebanking in dem von der ING angebotenen Umfang Bankgeschäfte sensiblen Zahlungsdaten (§ 1 Absatz 26 Satz 2 ZAG). abwickeln und Informa­tionen abrufen. 3) Die von der ING dem Kunden zur Nutzung des Internetbanking erteilten Wissenselemente muss der Kunde in nur ihm bekannte Wissens­ 2. Teilnahme elemente umwandeln. Erst dann stehen dem Kunden die Dienste des 1) Der Kunde kann Bank- und Wertpapiergeschäfte mittels Internet­ Internetbanking zur Verfügung. Er kann jederzeit seine Wissenselemente banking und Telebanking in dem angebotenen Umfang abwickeln. ändern und seine Authentifizierungselemente sperren bzw. löschen und Zudem kann er Informationen der ING mittels Internetbanking abrufen. neue anfordern bzw. registrieren. Bei einer Änderung der Authentifizie- Im Rahmen des Internetbanking ist er zusätzlich berechtigt, für die rungselemente werden die bisherigen ungültig. Eine Sperre kann durch ­Auslösung eines Zahlungsauftrages einen Zahlungsauslösedienst gem. ein vom Kunden unterzeichnetes Schreiben (im Original, nicht per Tele- § 1 Absatz 33 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und für die Mitteilung fax), per Telebanking oder über das Internetbanking veranlasst werden. von Informationen über ein Zahlungskonto einen Kontoinformations- In Notfällen steht die Telefonnummer des Rund-um-die-Uhr-Sperr­ dienst gem. § 1 Absatz 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz zu nutzen. dienstes zur Verfügung, die über die Inter­netseite der ING zu erfahren ist. 2) Die ING hat das Recht, den Umfang der über das Internet- und Tele- 4) Falls der Zugriff über Kommunikationsmittel erfolgt, die anderen banking abwickelbaren Geschäftsvorgänge sowie, die Art und Weise Betreibern unterstehen, obliegt es dem Kunden, die dafür notwendigen der Nutzung des Internet- und Telebanking unter Berücksichtigung der Vorkehrungen zu treffen und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und berechtigten Belange des Kunden jederzeit zu verändern oder von technischen Vorschriften eingehalten werden. weite­ren Auflagen abhängig zu machen. Die ING wird den Kunden über ­derartige Änderungen rechtzeitig in geeigneter Form unterrichten. 5. Auftragserteilung 3) Gemeinschaftskontokunden und verfügungsberechtigte Dritte können 1) Der Kunde muss einem per Internet- oder Telebanking erteilten Auf- das Telebanking nutzen, wenn sie jeweils über eigene Authentifizierungs- trag zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforde- elemente verfügen. rung hat der Kunde hierzu Authentifizierungs­elemente (z. B. bei Nutzung der ING App die Eingabe der mobile­PIN oder die Verwendung des Finger- abdrucks) zu verwenden. Die ING bestätigt mittels Internet- oder Tele- 3. Nutzungsvoraussetzungen banking den Eingang des Auftrags. 1) Der Kunde kann das Internet- und Telebanking nutzen, wenn die Bank ihn authen­tifiziert hat. 2) Weisungen und sonstige rechtsgeschäftliche Erklärungen sind wirk- sam abgegeben, wenn der Kunde die in der Benutzerführung vorge- 2) Authentifizierung ist das Verfahren, mit dessen Hilfe die ING die Iden- schriebene Freigabe zur Übermittlung vorgenommen hat. Bei Vorgängen, tität des Kunden oder die berechtigte Verwendung eines vereinbarten die zum Beispiel der Autorisierung bedürfen, ist die Freigabe maßge- Zahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des personalisier- bend. Mit Zugang der Freigabe bei der ING wird ein ihr erteilter Auftrag ten Sicherheitsmerkmals des Kunden überprüfen kann. Mit den hierfür wirksam. vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Kunde sich gegen- über der ING als berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen 3) Die Widerrufbarkeit eines per Internet- oder Telebanking erteilten zugreifen (siehe Nummer 4 dieser Vereinbarungen) sowie Aufträge Auftrags richtet sich nach den für die jeweilige Auftragsart geltenden erteilen (siehe Nummer 5 dieser Vereinbarungen). Sonderbedingungen. Der Widerruf von Aufträgen kann nur außerhalb des Internet- und Telebanking erfolgen, es sei denn, die ING sieht eine Widerrufs­möglichkeit im Internet- oder Telebanking ausdrücklich vor. 21 6. ING App als Standardverfahren für das barungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Internet- und Telebanking missbräuchlich verwendet ­Internetbanking oder in sonstiger Weise nicht autorisiert genutzt wird (vergleiche Num- 1) Die ING und der Kunde vereinbaren die Nutzung der ING App als das mer 4 und 5 dieser Vereinbarungen). Standardverfahren zur Authentifizierung und Autorisierung für das Internetbanking. 2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Kunde vor allem Folgendes zu beachten: 2) Die ING stellt die ING App zur Installation auf hierzu geeigneten mobilen a) Wissenselemente, wie z. B. PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen Endgeräten (z. B. Smartphone, Tablet) zur Verfügung. Über die ­Nutzung ­insbesondere der ING App werden Besitz, Wissens- und/oder Seins­elemente (je nach persönlicher Einstellung) als Authentifi­zierungs­elemente zur Authentifi- • nicht mündlich (z. B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, zierung im Rahmen des Zugangs zum Internetbanking und zur Autori- • nicht außerhalb des Internet- und Telebanking in Textform (z. B. per sierung von Aufträgen im Internet­banking k­ ombiniert. E-Mail, Messenger Dienst) weitergegeben werden, • nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z. B. Speicherung der 3) Von der ING als Alternative zur ING App angebotene weitere Verfahren PIN im Klartext im Computer oder mobilen Endgerät) werden und zur Authentifizierung und Autorisierung (z. B. TAN-Übermittlung mittels • nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit TAN-Generator) sind Sonderleistungen, für die gegebenenfalls Entgelte einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z. B. TAN- nach Maßgabe des Preis- und Leistungsverzeichnisses anfallen. Generator, mobiles Endgerät) oder zur Prüfung des Seinselements (z. B. mobiles Endgerät mit ING App und Fingerabdrucksensor) dient. 7. Auftragsbearbeitung b) Besitzelemente, z. B. der TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, 1) Die Bearbeitung der per Internet- und Telebanking erteilten Aufträge sind vor Miss­brauch zu schützen, insbesondere erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart im Preis- • sind der TAN-Generator oder das mobile Endgerät vor dem unbe- und Leistungsverzeichnis bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen fugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes. Geht der Auftrag nach dem im • ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Preis- und Leistungsverzeichnis bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein Endgerät des Teilnehmers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag der können, ING, so gilt der Auftrag als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen. • ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag. mobilen Endgerät (z. B. Smartphone, Tablet) befindlichen Anwen- dungen für das Internetbanking (z. B. ING App) nicht nutzen können, 2) Die ING wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungs­ • ist die Anwendung für das Internetbanking (z. B. ING App) auf dem bedingungen vorliegen: mobilen Endgerät des Kunden zu deaktivieren, bevor der Kunde den • Der Kunde hat den Auftrag autorisiert. Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf oder • Die Berechtigung des Kunden für die jeweilige Auftragsart (zum Beispiel Entsorgung des Mobiltelefons), Wertpapierorder) liegt vor. • dürfen die Nachweise des Besitzelements (z. B. TAN, Einmalpass- • Das Internetbanking-Datenformat ist eingehalten. wort) nicht außerhalb des Internetbanking mündlich (z. B. per • Das für das Internetbanking vereinbarte Verfügungslimit ist nicht Telefon) oder in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weiter- überschritten. gegeben werden und • Zur Ausführung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wert­ • hat der Kunde von der ING einen Code zur Aktivierung des Besitz­ papieren oder zur Ausübung von Bezugsrechten, reicht das Guthaben, elements erhalten, muss er diesen vor dem unbefugten Zugriff ein für Wertpapiergeschäfte nutzbarer Kredit oder der Depotbestand anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, des Kunden aus. dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Internet- • Die weiteren Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige banking des Kunden aktivieren. Auftragsart maßgeblichen Sonderbedingungen liegen vor. c) Seinselemente, wie z. B. der Fingerabdruck des Kunden, dürfen auf Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die ING die einem mobilen Endgerät des Kunden für das Internetbanking nur per Internet- oder Telebanking erteilten Aufträge nach Maßgabe der dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf Bestimmungen der für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedin- dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gungen (zum Beispiel Bedingungen für das Wertpapiergeschäft) aus. gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Internet- banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, 3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor, ist für das Internetbanking das von der Bank ausgegebene Wissens­ wird die ING den Internetbanking-Auftrag nicht ausführen. Sie wird element (z. B. mobile­PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen den Teilnehmer mittels Internetbanking eine Information zur Verfügung Endgerät gespeicherte Seins­element (z. B. Fingerabdruck). stellen und soweit möglich dabei die Gründe und die Möglichkeiten ­nennen, mit denen Fehler, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt 3) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 und 2 darf werden können. der Kunde seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 2 Absatz 1 8. Information des Kunden über Internet- und Satz 3 und 4 dieser Vereinbarungen). Sonstige Drittdienste hat der Telebanking-­Verfügungen Kunde mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen. 1) Die ING unterrichtet den Kontoinhaber über die mittels Internet- und 4) Einer Aufforderung per elektronischer Nachricht (z. B. E-Mail), einen Telebanking getätigten Verfügungen in der für Kontoinformationen damit übersandten Link zum (vermeintlichen) Internetbanking der ING ­vereinbarten Art und Weise. anzuklicken und darüber persönliche Zugangsdaten einzugeben, darf nicht gefolgt werden. 2) Der Kunde hat die ihm im Internetbanking mitgeteilten Umsatzinfor- mationen und Ausführungsdaten auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit 5) Anfragen außerhalb der von der ING zur Verfügung gestellten originä- zu überprüfen. ren Zugangs­wege zum Internet- und Telebanking, in denen nach ver- traulichen Daten wie z. B. PIN und TAN gefragt wird, dürfen nicht beant- 3) Der Kunde ist verpflichtet, sich nach Erteilung von Zahlungsaufträgen wortet werden. Die Nutzung von ­Zahlungsauslösediensten und Konto­ oder Aufträgen sonstiger Art von der Ausführung des Auftrags durch informationsdiensten (gemäß § 1 Zahlungs­diensteaufsichtsgesetz) bleibt die ING unverzüglich zu vergewissern. Nicht autorisierte oder fehlerhaft hiervon unberührt. ausgeführte Aufträge hat der Kunde der ING unverzüglich anzuzeigen. Dabei zu beachtende Fristen richten sich nach den für die jeweilige Auf- 6) Der Kunde hat vor seinem jeweiligen Zugang zum Internetbanking tragsart geltenden Sonderbedingungen. sicherzustellen, dass auf dem verwendeten System handelsübliche Sicherheitsvorkehrungen (wie Anti-Viren-Programm und Firewall) instal- 9. Sorgfaltspflichten des Kunden liert sind und diese ebenso wie die verwendete System- und Anwen- dungssoftware regelmäßig aktualisiert werden. 9.1 Schutz der Authentifizierungselemente 1) Der Kunde hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 3 Absatz 3 dieser Verein­ 22 9.2 Sicherheitshinweise der ING 3) Die ING wird den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Der Kunde muss die Sicherheitshinweise zum Internetbanking auf der Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre Internetseite der ING, insbesondere auch die Maßnahmen zum Schutz auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Die Angabe von Gründen darf der von ihm eingesetzten Hard- und Software (Kundensystem), beachten. unterbleiben, soweit die ING hierdurch gegen gesetzliche Pflichten ­verstoßen würde. 9.3 Prüfung der Auftragsdaten mit von der ING im ­Internetbanking ­angezeigten Daten 11.3 Aufhebung der Sperre Die ING zeigt dem Kunden die von ihr von dem Kunden empfangenen Die ING wird eine Sperre aufheben oder soweit möglich die betroffenen Auftrags­daten (z. B. Betrag, IBAN des Zahlungsempfängers, Wertpapier- Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die kennnummer) an. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Bestätigung die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden Übereinstimmung der angezeigten Daten mit den für den Auftrag vor- unverzüglich. gesehenen Daten zu prüfen und im Falle von Unstimmigkeiten den ­Vorgang abzubrechen und die ING zu informieren. 11.4 Zugangssperre für Zahlungsauslösedienste und ­Kontoinformationsdienste 9.4 Allgemeine Sorgfaltspflichten des Kunden Die ING kann Kontoinformationsdienstleistern oder Zahlungsauslöse- Der Kunde hat die Verfahrensanleitungen, insbesondere die ihm wäh- dienstleistern den Zugang zu einem Zahlungskonto des Kunden verwei- rend des Online-Kontakts angezeigte Benutzerführung, zu beachten und gern, wenn objektive und gebührend nachgewiesene Gründe im Zusam- alle von ihm eingegebenen oder die von einer Anwendung ermittelten menhang mit einem nicht autorisierten oder betrügerischen Zugang und ausgelesenen Daten (z. B. Fotoüberweisung) auf Vollständigkeit und des Kontoinformationsdienstleisters oder des Zahlungsauslösedienst- Richtigkeit zu überprüfen. Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zwei- leisters zum Zahlungskonto, einschließlich der nicht autorisierten oder felsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge und insbe- betrügerischen Auslösung eines Zahlungsvorgangs, es rechtfertigen. sondere nicht oder nicht richtig ausgefüllte Felder können Rückfragen Die ING wird den Kunden über eine solche Zugangsverweigerung auf und Missverständnisse zur Folge haben, die zu Verzögerungen der Aus- dem vereinbarten Weg unterrichten. Die Unterrichtung erfolgt mög- führung führen können. Die ING überprüft nicht die formale und inhalt­ lichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Verweigerung des liche Richtigkeit der erteilten Aufträge. Zugangs. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die ING hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen würde. Sobald die Gründe für die Verweigerung des Zugangs nicht mehr bestehen, 10. Anzeige und Unterrichtungspflichten hebt die ING die Zugangssperre auf. Hierüber unterrichtet sie den Kunden 10.1 Sperranzeige unverzüglich. 1) Stellt der Kunde • den Verlust oder den Diebstahl eines Besitzelements zur Authentifizie- 12. E-Mail-Adresse und Mobilnummer rung (z. B. mobiles Endgerät oder TAN-Generator) oder • die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Zur Nutzung der digitalen Services der ING, einschließlich des Internet- Nutzung eines Authentifizierungselements bankings, ist es erforderlich, dass der Kunde der ING eine E-Mail-Adresse und eine Mobilnummer zur Verfügung stellt. Der Kunde stellt sicher, fest, muss der Kunde die ING hierüber unverzüglich unterrichten (Sperr- dass die im Internetbanking hinterlegte E-Mail Adresse und die Mobil- anzeige). Der Kunde kann eine solche Sperranzeige jederzeit über die nummer immer auf dem aktuellen Stand sind. Änderungen sind vom hierfür angebotenen Kommunikationskanäle abgeben. ­Kunden unverzüglich im Internetbanking vorzunehmen. 2) Der Kunde hat jeden Diebstahl oder Missbrauch eines Authentifizie- rungselements unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. 13. Nutzung der Post-Box 13.1 Inhalt 3) Hat der Kunde den Verdacht einer nicht autorisierten oder betrüge­ In der Post-Box werden dem Kunden persönliche Dokumente und Infor- rischen Verwendung eines seiner Authentifizierungselemente, muss mationen zum Konto/Depot im Rahmen bestehender sowie bei der er ebenfalls eine Sperr­anzeige abgeben. Anbahnung zukünftiger Geschäftsbeziehungen online zur Verfügung gestellt. Das heißt, der Kunde kann sich die Unterlagen online ansehen, 10.2 Unterrichtung über nicht autorisierte oder ­fehlerhaft ausgeführte herunterladen, ausdrucken und archivieren. Die Dokumentenauswahl Aufträge kann von der ING jederzeit erweitert oder verringert werden. Die ING Der Kunde hat die ING unverzüglich nach Feststellung eines nicht autori- wird den Kunden hierüber informieren. sierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten. 13.2 Umfang 11. Nutzungssperre Die Post-Box wird mit dem Abschluss des ersten Kontovertrags/Depot- vertrags eingerichtet. Nach Einrichtung dient die Post-Box produktunab- 11.1 Sperre auf Veranlassung des Kunden hängig für die gesamte Geschäftsverbindung als primärer Kommunika­ Die ING sperrt auf Veranlassung des Kunden, insbesondere im Fall der tionsweg der ING an den Kunden. Dies betrifft Dokumente und Informa- Sperranzeige nach Nummer 10 Absatz 1 dieser Vereinbarungen, tionen zu bestehenden und zukünftigen Konten/Depots einschließlich • den Internet- und/oder Telebanking-Zugang für den Kunden oder der Informationen, die im Zusammenhang mit der Anbahnung und dem • sein Authentifizierungselement zur Nutzung des Internet- und Abschluss neuer Verträge erteilt werden. ­Telebanking. 13.3 Benachrichtigung 11.2 Sperre auf Veranlassung der ING Die ING informiert den Kunden über die Einstellung von Dokumenten per 1) Die ING darf den Zugang zum Internet- und Telebanking für einen E-Mail. Die Benachrichtigung erfolgt zeitnah, in der Regel am Tag der Kunden sperren, wenn Einstellung. Eine Benachrichtigung bezieht sich auf sämtliche seit der • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authen­ letzten Benachrichtigung eingestellten Dokumente. tifizierungselemente dies rechtfertigen oder • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen 13.4 Verzicht auf papierhafte Postzustellung ­Verwendung eines Authentifizierungselementes besteht oder Mit der Einrichtung der Post-Box verzichtet die ING auf den postalischen • sie berechtigt ist, diese Internet- und Telebanking-Vereinbarungen Versand der eingestellten Dokumente, soweit nicht aufgrund gesetz­ oder die Geschäfts­verbindung aus wichtigem Grund zu kündigen. licher oder regulatorischer Vorgaben in den produktspezifischen Bedin- gungen oder Vereinbarungen etwas Abweichendes geregelt ist. Dies 2) Die ING darf den Zugang zum Internet- und Telebanking für einen gilt auch für termin- und fristgebundene Nachrichten. Die ING ist weiter Kunden sperren, wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder berechtigt, die hinterlegten Dokumente postalisch oder auf andere ­betrügerischen Verwendung der Authentifizierungselemente besteht, Weise dem Kunden zuzusenden, wenn dies gesetzliche Vorgaben erfor- insbesondere dann, wenn derlich machen oder es aufgrund anderer Umstände (z. B. des vorüber- gehenden Ausfalls der Post-Box) zweckmäßig ist. • 3-mal hintereinander die PIN oder ein anderes Wissenselement falsch eingegeben wurde oder 13.5 Mitwirkungspflichten des Kunden • 3-mal hintereinander eine falsche TAN oder ein anderes Authentifizie- Der Kunde verpflichtet sich, die Post-Box unverzüglich nach Erhalt einer rungselement eingegeben wurde. E-Mail mit der Benachrichtigung über die Einstellung von Dokumenten zu prüfen und die dort eingestellten Dokumente zur Kenntnis zu nehmen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde die Post-Box regelmäßig 23 – mindestens einmal monatlich – auf neu hinterlegte Dokumente zu 7) Bei Nutzung des Internetbanking übernimmt die ING zugunsten des prüfen. Er kontrolliert die in der Post-Box hinterlegten Dokumente auf Kunden den vollen Schaden aus nicht autorisierten Zahlungsvorgängen, Richtigkeit und Vollständigkeit. Beanstandungen sind der ING unverzüg- der durch grob fahrlässiges Handeln entstanden ist, wenn der Kunde lich, spätestens jedoch 6 Wochen nach Zugang und aus Beweisgründen • nicht autorisierte Zahlungsvorgänge unverzüglich angezeigt hat und in Textform mitzuteilen. • wegen der missbräuchlichen Verwendung seiner Authentifizierungs­ elemente Straf­anzeige gestellt hat und dies der ING nachweist. 13.6 Unveränderbarkeit der Dokumente/Haftung Die ING garantiert die Unveränderbarkeit der Dokumente in der Post- 14.2.2 Haftung ab der Sperranzeige Box, sofern die Dokumente innerhalb der Post-Box gespeichert oder Sobald die ING eine Sperranzeige eines Kunden erhalten hat, übernimmt ­aufbewahrt werden. Werden Dokumente außerhalb der Post-Box sie alle danach durch nicht autorisierte Internet-/Telebanking-Verfügun- gespeichert, aufbewahrt oder in veränderter Form in Umlauf gebracht, gen entstehenden Schäden. Dies gilt nicht, wenn der Kunde in betrügeri- übernimmt die ING hierfür keine Haftung. scher Absicht gehandelt hat. 13.7 Historie 14.2.3 Haftungsausschluss In der Post-Box werden Dokumente 10 Jahre zur Verfügung gestellt. Der 1) Für Störungen des elektronischen Vertriebswegs, insbesondere für die Kunde wird im Internetbanking über den Zeitpunkt der automatischen nicht ordnungsgemäße Datenübermittlung sowie dafür, dass der Zugang Löschung der Dokumente aus der Post-Box in Kenntnis gesetzt. Nach zu einem Konto beziehungsweise Depot des Kunden über das Internet- Ablauf dieser Fristen erhält der Kunde keine gesonderte Nachricht. Mit und Telebanking vorüber­gehend nicht möglich ist, haftet die ING nur bei Löschung werden die Dokumente aus der Post-Box entfernt und im Rah- grobem Verschulden. men der Archivierungsfristen nur noch auf Anforderung zur Verfügung gestellt. 2) Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorher­ 14. Haftung sehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung 14.1 Haftung der ING bei Ausführung eines nicht autorisierten der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können. ­Auftrags und eines nicht, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten ­Auftrags Die Haftung der ING bei einem nicht autorisierten Internet-/Telebanking- 15. Änderungen und Ergänzungen der Verein­ Auftrag und einem nicht, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten Inter- barungen über die ­Teilnahme am Internet­ net-/Telebanking-Auftrag richtet sich nach den für die jeweilige Auftrags- art vereinbarten Sonder­bedingungen (z. B. Bedingungen für das Wert­ banking inklusive Post-Box und Telebanking papiergeschäft). 15.1 Änderungsangebot Änderungen dieser Vereinbarungen über die Teilnahme am Internet- 14.2 Haftung des Kunden bei missbräuchlicher ­Nutzung seiner banking inklusive Post-Box und Telebanking bietet die ING dem Kunden ­Authentifizierungselemente spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres 14.2.1 Haftung des Kunden für nicht autorisierte ­Zahlungsvorgänge ­Wirksamwerdens in Textform oder auf elektronischem Weg (z. B. Post- vor der Sperranzeige Box) an. 1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst 15.2 Annahme durch den Kunden abhandengekommenen Authentifizierungselements oder auf der sons- Die von der ING angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn tigen missbräuchlichen Verwendung eines Authentifizierungselements, der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfolgend haftet der Kunde für den hierdurch entstehenden Schaden nach den geregelten Zustimmungsfiktion. gesetzlichen Regelungen (§ 675v Absatz 1 BGB) bis zu einem Betrag von 50 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Kunden ein Verschulden 15.3 Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion trifft. Die ING verzichtet auf eine Inanspruchnahme des Kunden nach Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungs- diesen gesetzlichen Bestimmungen. angebots (Zustimmungsfiktion), wenn a) das Änderungsangebot der ING erfolgt, um die Übereinstimmung 2) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungs­ der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage vorgängen und hat der Kunde in betrügerischer Absicht gehandelt oder ­wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Vereinbarungen seine Sorgfalts- und Anzeigepflichten nach diesen Vereinbarungen v­ orsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, trägt der Kunde abweichend – aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar von Absatz 1 den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang, geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr sofern nicht die Voraussetzungen des Absatzes 4 vorliegen. Grobe der Rechtslage entspricht oder ­Fahrlässigkeit des Kunden kann insbesondere vorliegen, wenn er – durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr ­verwendet • Nummer 9.1 Absatz 2 werden darf oder • Nummer 9.3 oder – aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die ING zustän­ • Nummer 10.1 Absatz 1 digen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundes­ dieser Vereinbarungen verletzt hat. anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen 3) Abweichend von Absatz 2 ist der Kunde nicht zum Schadensersatz der ING in Einklang zu bringen ist, verpflichtet, wenn die ING vom Kunden eine starke Kundenauthenti­ und fizierung nach § 1 Absatz 24 ZAG nicht verlangt hat. Eine starke Kunden- b) der Kunde das Änderungsangebot der ING nicht vor dem vorgeschla- authentifizierung erfordert insbesondere die Verwendung von zwei genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ­abgelehnt ­voneinander unabhängigen Authentifizierungselementen aus den Kate- hat. gorien Wissen, Besitz oder Inhärenz (siehe Nummer 3 Absatz 3 dieser Vereinbarungen). Die ING wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. 4) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den das Verfügungs­limit gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf das 15.4 Ausschluss der Zustimmungsfiktion vereinbarte Verfügungslimit. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung 5) Der Kunde ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Absatz 2 verpflich- • bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten dieser Vereinbarung tet, wenn er die Sperranzeige nach Nummer 10 Abs. 1 dieser Verein­ und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder barungen nicht abgeben konnte, weil die ING nicht die Möglichkeit zur • bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte. gelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder 6) Die Absätze 1 und 3 bis 5 finden keine Anwendung, wenn der Kunde • bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleich- in betrügerischer Absicht gehandelt hat. kommen, oder • bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der ING verschieben würden. 24 In diesen Fällen wird die ING die Zustimmung des Kunden zu den Ände- Sind Interessenkonflikte in Einzelfällen trotz dieser organisatorischen rungen auf andere Weise einholen. Vorkehrungen und Maßnahmen nicht zu verhindern, werden wir unsere Kunden entsprechend diesen Grundsätzen für den Umgang mit Interes­ 15.5 Kündigungsrecht des Kunden bei der Zustimmungsfiktion sen­­konflikten darauf hinweisen. Macht die ING von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde diese Vereinbarungen über die Teilnahme am Internetbanking inklusive Post-Box und Telebanking vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Informationen zum Schutz von Kundenfinanz­ ­Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. instrumenten: Auf dieses Kündigungsrecht wird die ING den Kunden in ihrem Ände- Die ING hat geeignete Vorkehrungen getroffen, um die Eigentumsrechte rungsangebot besonders hinweisen. der Kunden an deren Finanzinstrumenten zu schützen und eine uner- laubte Verwendung zu verhindern. Die sind u.a.: • Trennung von Kunden,- und Eigenbeständen Grundsätze für den Umgang • Automatisierte Sperr,- und Freigabemechanismen • Eindeutige Referenzierung von Geschäften mit Interessenkonflikten • Regelmäßiger Abgleich von bei Dritten verwahrten Beständen mit der internen Buchführung Interessenkonflikte lassen sich bei einer Bank, die für ihre Kunden unter • Lieferüberwachung anderem Wertpapierdienstleistungen erbringt, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Wert­papier­handelsgesetzes Um die Wirksamkeit der oben beschrieben Maßnahmen zu gewährleisten, informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere weitreichenden hat die ING einen „Beauftragten zum Schutz von Kundenfinanz­instru­ ­Vor­keh­rungen zum Umgang mit diesen Interessenkonflikten. menten und Geldern“ ernannt. Dieser führt auf Basis einer Risikoanalyse regelmäßige Kontrollhandlungen durch und bewertet die ­Effektivität Solche Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen der ING, ande- der getroffenen Vorkehrungen. ren Unternehmen des ING-Konzerns, unserer Geschäftsleitung, ­unseren Mitarbeitern, unseren Dienstleistern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, und unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden. Auf die folgenden Punkte möchten wir Sie ­insbesondere hinweisen: Interessenkonflikte können sich insbesondere Im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen kann die ING Zuwendungen von ihren Handelspartnern erhalten. Hier­zu ­ergeben: gehören volumenabhängige Vergütungen, die von Produktgebern aus • Bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen (beispielsweise Platzierungs-/ den von ihnen vereinnahmten Verwaltungsgebühren und Ausga­be­ Bestandsprovisionen/geldwerten Vorteilen) von Dritten oder an Dritte aufschlägen an uns gezahlt werden, sowie Platzierungsgebühren bei im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen ­Neuemissionen von Wertpapieren. Darüber hinaus vereinnahmen wir • Durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern trans­aktions­abhängige Zuwendungen im Zusammenhang mit der börs- • Bei Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter und Vermittler lichen und außerbörslichen Auftragsausführung. Die Vereinnahmung • Aus anderen Geschäftstätigkeiten unseres Hauses, insbesondere dieser Zah­lungen und Zuwen­dungen dient der Bereitstellung effizienter • aus Beziehungen unseres Hauses mit Emittenten von Finanz­instru­ und quali­tativ hochwertiger Infra­strukturen für den Erwerb und die men­ten, etwa bei Bestehen einer Kreditbeziehung, der Mitwirkung Veräu­ße­rung von Finanz­instru­men­ten und ermöglicht ein umfassendes an Emissionen, bei Kooperationen; Produkt- und Informationsangebot zu güns­tigen Preisen. Den Erhalt • durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt oder die Gewährung von Zuwendungen legen wir unseren Kunden offen. sind; • dem Interesse der Bank aus dem Eigengeschäft und am Absatz Die ING betreibt ausschließlich beratungsfreies Wertpapiergeschäft. Im ­eigen­emittierter oder durch Konzerngesellschaften emittierter beratungsfreien Geschäft treffen Sie als Kunde selbst die Entscheidung Finanzinstrumente; über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten. Somit führen wir im • aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der Rahmen der mit Ihnen vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschäfts­leitung oder der mit diesen verbundenen Personen oder Ihre Aufträge lediglich aus. bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen zum Beispiel die Auf­trags­ www.ing.de. Auf Ihren Wunsch hin werden wir Ihnen diese auch direkt ausführung beeinflussen, haben wir uns und unsere Mitarbeiter auf zur Verfügung stellen. hohe ethische Standards verpflichtet. Wir erwarten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beach- tung von Marktstandards und insbesondere immer die Beachtung des Kunden­interesses. In unserem Hause ist unter der direkten Verantwortung der Geschäfts­ leitung eine unabhängige Compliance-Stelle tätig, welche die Identifi­ kation, die Verhinderung oder Bewältigung von Interessenkonflikten durch die Fach­bereiche unterstützt und überwacht. Daneben haben wir zur Verhin­de­rung oder Bewältigung von Interessenskonflikten folgende organisa­to­rische Vorkehrungen und Maßnahmen ergriffen: • Definition und Implementierung von Vergütungsgrundsätzen und ­-praktiken • Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der Produkt­ überwachung • Regelungen zur Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung • Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen durch die Trennung von Verantwortlichkeiten, die räum­liche Trennung von Vertraulichkeits­ bereichen, die Schaffung von Zutrittsbeschränkungen und die Regelung von Zutrittsberechtigungen auf Daten • Führung einer Insider- bzw. Beobachtungsliste, die der Überwachung des sensiblen Informationsaufkommens sowie der Verhinderung eines Miss­brauchs von Insiderinformationen dient • Führung einer Sperrliste, die unter anderem dazu dient, möglichen Interessenkonflikten durch Geschäftsverbote zu begegnen • Offenlegung von Wertpapiergeschäften solcher Mitarbeiter gegenüber der Compliance-Stelle, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessen­ konflikte auftreten können • Schulungen unserer Mitarbeiter 25 ING-DiBa AG Theodor-Heuss-Allee 2 60486 Frankfurt am Main vertrag@ing.de ing.de 87.683/06.26/1396/91