Europäische Verbraucherkreditinformationen bei 1. Überziehungskrediten 2. Umschuldungen 1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers/Kreditvermittlers Kreditgeber Anschrift Openbank Deutschland AG Santander-Platz 1 41061 Mönchengladbach 2. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kredits Kreditart Einräumung der Möglichkeit im Rahmen der Kontoführung Ihr Girokonto in be- stimmter, vertraglich vereinbarter Höhe einmalig oder wiederholt zu überziehen (ein- geräumte Kontoüberziehung), wobei außer den Sollzinsen auf die jeweilige Inan- spruchnahme keine weiteren laufenden Kosten vereinbart sind, die Sollzinsen nicht in kürzeren Zeiträumen als 3 Monaten fällig werden und die Bank kündigen kann, ohne eine Frist einzuhalten. Gesamtkreditbetrag 500,00 Euro Obergrenze oder Summe aller Beträge, die auf- grund des ­Kreditvertrags zur Verfügung gestellt wird Laufzeit des Kreditvertrags Unbefristet Sie können jederzeit zur Rückzahlung Ja des gesamten Kreditbetrages aufgefordert werden. 3. Kreditkosten Sollzinssatz oder gegebenenfalls die 10,45 % p.a. bei einer Inanspruchnahme bis 500,00 Euro verschiedenen Sollzinssätze, die für den 11,45 % p.a. bei einer Inanspruchnahme bis 1.000,00 Euro Kreditvertrag gelten 13,70 % p.a. bei einer Inanspruchnahme ab 1.000,01 Euro Die Sollzinssätze gelten jeweils für den gesamten Saldo der Inanspruchnahme. Die ausgewiesenen Sollzinssätze sind veränderlich. Bezugsgröße für Veränderun- gen ist der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zent- ralbank (EZB) (SRF-Satz*). Veränderungen des SRF-Satzes prüft die Bank jeweils halbjährlich am 30.06. und 31.12. eines jeden Kalenderjahres, im Folgenden jeweils Stichtag genannt. Die Bank vergleicht an einem Stichtag den jeweils letzten für eine Veränderung maßgeblichen SRF-Satz, im Folgenden Vergleichszinssatz genannt, mit dem SRF-Satz am Stichtag. Den maßgeblichen Vergleichszinssatz veröffentlicht die Bank in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis. Ist der am jeweiligen Stichtag veröffentlichte SRF-Satz im Vergleich zum Vergleichs- zinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gestiegen, so ist die Bank berechtigt, den Vertragszinssatz im Umfang der Veränderung des SRF-Satzes zu erhöhen. Ist der am jeweiligen Stichtag veröffentlichte SRF-Satz im Vergleich zum Vergleichs- zinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte vermindert, so ist die Bank verpflichtet, den Vertragszinssatz im Umfang der Veränderung des SRF-Satzes herabzusetzen. Zinsänderungen erfolgen spätestens zur übernächsten Abrechnungsperiode nach einem Stichtag durch entsprechende Unterrichtung des Darlehensnehmers. Die Un- terrichtung über Zinsanpassungen kann auch in Form eines Ausdrucks auf einem Kontoauszug erfolgen. Wird der SRF-Satz wesentlich geändert oder nicht mehr bereitgestellt, benennt die Bank nach billigem Ermessen einen alternativen Referenzzinssatz als neue Bezugs- größe für Veränderungen. Bei der Ausübung ihres billigen Ermessens orientiert sich Stand: 07.2026 die Bank gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 (über Indizes als Referenzwerte bei Finanzinstrumenten) an den Maßnahmenplänen, die sie gegen- über den zuständigen Behörden führt. *Hinweis: Der für die Spitzenrefinanzierungsfazilität erhobene Zinssatz hat die Funk- tion eines Leitzinses der EZB. Der SRF-Satz sowie dessen Änderungen werden in der Tagespresse und anderen öffentlichen Medien bekannt gegeben. Darüber hinaus ist der aktuelle SRF-Satz („Zeitreihe BBK01.SU0201: Zinssatz der EZB für die Spit- zenrefinanzierungsfazilität / Stand am Monatsende“) auf der Internetseite der Seite 1 von 3 Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de) angegeben. Kosten Außer den Sollzinsen fallen für die Inanspruchnahme der eingeräumten Kontoüber- ziehung keine weiteren laufenden Kosten an. Kosten bei Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug wird Ihnen die Bank Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunk- ten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr berechnen, derzeit 6,52 % p.a. Der F 100 940 004 Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres festgesetzt. Seite 1 von 3 4. Andere wichtige rechtliche Aspekte Beendigung des Kreditvertrags Sowohl Sie als auch die Bank können die eingeräumte Kontoüberziehung jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Bank wird bei der Kündigung auf Ihre berechtigten Belange Rücksicht nehmen. Im Falle einer Kündigung durch die Bank ohne Kündigungsfrist wird Ihnen die Bank für die Rückzahlung des Kredits eine angemessene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung erforderlich ist. Datenbankabfrage Ja Der Kreditgeber muss Sie unverzüglich und unent- geltlich über das Ergebnis einer Datenbankabfrage unterrichten, wenn ein Kreditantrag aufgrund einer solchen Abfrage abgelehnt wird. Dies gilt nicht, wenn eine entsprechende Unterrich- tung durch die Rechtsvorschriften der Europäischen Union untersagt ist oder den Zielen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit zuwiderläuft. 5. Zusätzliche zu gebende Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen a) zum Kreditgeber Vertreter des Kreditgebers in dem Mitgliedsstaat, in Openbank Deutschland AG; dem Sie Ihren Wohnsitz haben. vertreten durch Petri Nikkilä (Vorstandsvorsitzender) Anschrift Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach Eintrag im Handelsregister Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 1747 Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main und die Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main. b) zum Kreditvertrag Widerrufsrecht Ja Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Kalender­ Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Grün- tagen den Kreditvertrag zu widerrufen. den mittels einer einfachen, formlosen und eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber nicht bevor Sie die Vertragsbestim- mungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der vereinbarten Sonderbedingungen sowie alle unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Ausübung des Widerrufrechtes Openbank Deutschland AG, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach Weitere Kontaktmöglichkeiten zur Abgabe der Widerrufserklärung finden Sie unter www.santander.de. Recht, das der Kreditgeber der Aufnahme Die Vertragsanbahnung unterliegt deutschem Recht. von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des ­Kreditvertrags zugrunde legt Klauseln über das auf den Kreditvertrag Für die Geschäftsbeziehung gilt deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Ge- ­anwendbare Recht und / oder das zuständige richtsstandsklausel. Für den Fall, dass Sie nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz Gericht oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegen oder der gewöhnliche Auf- Stand: 07.2026 enthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand der Sitz der Bank. Seite 2 von 3 F 100 940 004 Seite 2 von 3 c) zu den Rechtsmitteln Verfügbarkeit außergerichtlicher Beschwerde- und Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde jederzeit an folgende Kontaktanschrift Rechtsbehelfsverfahren und Zugang zu ihnen wenden: Openbank Deutschland AG, Beschwerdemanagement, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdienste- verträgen erfolgt dies in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (www.bankenombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetz- buches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe, die auf Wunsch zur Verfü- gung gestellt wird oder im Internet unter www.bdb.de eingesehen werden kann. Die Beschwerde ist in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kunden- beschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Fax: (030) 1663-3169, E-Mail: schlichtung@bdb.de, zu richten. Im Schlichtungsantrag ist die Streitigkeit, die geschlichtet werden soll, zu schildern und ein konkretes Begehren darzustellen. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens trägt der Bankenverband. Auslagen der Beteiligten wie Porto oder Telefonkosten sowie Kosten für die Hinzuziehung eines Vertreters (z.B. eines Rechtsanwalts) werden nicht erstattet. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dor- tigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graur- heindorfer Straße 108, 53117 Bonn, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungs- diensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche (EGBGB) zu beschweren. Sie müssen Ihre Beschwerde schriftlich per Brief, Fax, E-Mail oder über ein Online-Formular bei der BaFin einreichen. Die BaFin erhebt für Beschwerden keine Gebühren. Auslagen der Beteiligten wie Porto oder Telefon- kosten sowie Kosten für die Hinzuziehung eines Vertreters (z.B. eines Rechtsan- walts) werden nicht erstattet. Informationen nach Art. 247 § 4 Abs. 3 EGBGB Bezeichnung des Referenzwerts Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank (SRF-Satz) Name des Administrators Europäische Zentralbank (EZB) Mögliche Auswirkungen auf den Darlehensnehmer Ändert sich der vorbezeichnete Referenzwert, kann dies eine Änderung des vom Kunden an die Bank zu zahlenden Zinssatzes, der auf den Referenzwert Bezug nimmt, zur Folge haben. In Abhängigkeit von der Art der Änderung (Erhöhung oder Absinken des Referen- zwerts) und den vertraglichen Vereinbarungen, kann dies zur Folge haben, dass der vom Kunden an die Bank zu zahlende Zinssatz steigt (d.h. die vom Kunden zu zahlende Vergütung für die Möglichkeit der Kapitalnutzung steigt) oder absinkt (d.h. die vom Kunden zu zahlende Vergütung für die Möglichkeit der Kapitalnutzung sinkt). Stand: 07.2026 Seite 3 von 3 F 100 940 004 Seite 3 von 3