Bedingungen für Seite 1/2 SEPA-Echtzeitüberweisungen (Stand: gültig ab 09.10.2025) Für die Ausführung von Aufträgen von Kunden im SEPA-Echtzeitüber­ Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung einer SE- weisungsverfahren gelten die folgenden Bedingungen. Ergänzend gelten PA-Echtzeitüberweisung an einem bestimmten Tag, einem Zeitpunkt die Allgemeinen Bedingungen für Zahlungsdienste, soweit im Folgenden eines bestimmten Tags oder am Ende eines bestimmten Zeitraums keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird. oder an dem Tag, an dem der Kunde der Bank den zur Ausführung er- forderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung gestellt 1.1 Wesentliche Merkmale hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig Der Kunde kann die Bank jederzeit online beauftragen, durch eine vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. SEPA-Echtzeitüberweisung einen Geldbetrag in Euro innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments 1.6 Information vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers Area, SEPA, siehe Anhang) möglichst innerhalb von Sekunden an den  Sollte der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zu übermitteln, sofern Zahlungsempfänger den Geldbetrag nicht zur Verfügung stellen, dieser das SEPA-Echtzeitüberweisungsverfahren nutzt. Der Zahlungs- informiert die Bank den Kunden kurzfristig. dienstleister des Zahlungsempfängers ist gegenüber dem Zahlungs- empfänger verpflichtet, ihm den Zahlungsbetrag möglichst innerhalb 1.7 Besondere Bestimmungen für SEPA-Echtzeitüberweisungen von Sekunden zur Verfügung zu stellen.  Für SEPA-Echtzeitüberweisungen ermöglicht die Bank, dass der Kunde ein Betragslimit festlegen kann, das entweder für jeden einzel- 1.2 Betragsgrenze nen Überweisungsauftrag oder die Betragssumme aller SEPA-Echt- Entfällt. zeitüberweisungsaufträge, die am selben Kalendertag ausgeführt wer- den sollen, gilt. Das Limit kann jederzeit geändert werden. 1.3 Zugang und Widerruf des Auftrags Die Bank unterhält in Änderung des Abschnitts A III. Nummer 1 und 1.8 Empfängerüberprüfung Nummer 2 der Allgemeinen Bedingungen für Zahlungsdienste den für Bevor der Kunde einen Auftrag für eine SEPA-Echtzeitüberweisung die Ausführung von online erteilten Aufträgen erforderlichen Geschäfts­ autorisiert (siehe Nummer D.1.3 Allgemeine Bedingungen für Zah- betrieb ganztägig an allen Kalendertagen eines Jahres. Mit dem Zeit- lungsdienste), wird der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN punkt des Zugangs des Auftrags des Kunden bei der Bank beginnt die des Zahlungsempfängers abgeglichen (Empfängerüberprüfung), wenn Ausführungsfrist nach Abschnitt D Nummer 1.5 der Allgemeinen Bedin- der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zur Empfänger- gungen für Zahlungsdienste. überprüfung gesetzlich verpflichtet ist. Die Empfängerüberprüfung Der Kunde kann diesen dann nicht mehr widerrufen. wird der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers aufgrund der Angaben des Kunden nach Nummer D 2.1 Allgemeinen Bedingungen 1.4 Ablehnung der Ausführung für Zahlungsdienste durchführen. Die Bank unterrichtet den Kunden Die Bank wird die Ausführung des Auftrags kurzfristig ablehnen, wenn über das Ergebnis der Empfängerüberprüfung. Ergibt diese, dass die die Ausführungsbedingungen nach Abschnitt D Nummer 1.6 der Allge- Daten nicht oder nahezu übereinstimmen, teilt die Bank mit, welche meinen Bedingungen für Zahlungsdienste nicht erfüllt sind oder wenn Folge eine Autorisierung des Auftrages haben könnte. Bei einem be- der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers das Verfahren leghaften Auftrag unterbleibt die Empfängerüberprüfung, wenn der nicht nutzt. Die Bank wird den Kunden darüber online informieren. Kunde zum Zeitpunkt des Zugangs des Auftrags nicht in den Ge- schäftsräumen der Bank anwesend ist. Ist bei einer SEPA-Echtzeitüberweisung das vom Kunden festgelegte Betragslimit (siehe Nummer 1.7) nicht eingehalten, wird die Bank die Werden Name und IBAN des Zahlungsempfängers von einem Zah- Ausführung ablehnen. Über die Ablehnung wird die Bank den Kunden lungsauslösedienstleister und nicht vom Zahler angegeben, so ist ge- unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb der in Nummer 1.5 bezie- setzlich geregelt, dass dieser Zahlungsauslösedienstleister sicher zu hungsweise Nummer 3.2 Allgemeine Bedingungen für Zahlungsdiens- stellen hat, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger korrekt sind. te vereinbarten Frist, unterrichten. 1.9 Ansprüche im Zusammenhang mit der Empfängerüberprüfung 1.5 Ausführungsfrist Autorisiert der Kunde den Auftrag, obwohl ihm die Bank bei der Emp- Die Bank ist in Änderung des Abschnitts A III. Nummer 3 a. beziehungs­ fängerüberprüfung gemäß Nummer D 2.3 der Allgemeinen Bedingun- weise Nummer 3 b. der Allgemeinen Bedingungen für Zahlungsdienste gen für Zahlungsdienste mitgeteilt hat, dass die Daten nicht oder na- verpflichtet sicherzustellen, dass der Geldbetrag möglichst innerhalb hezu übereinstimmen, haftet die Bank nicht für die Folgen dieser von Sekunden nach Zugang des Auftrags gemäß Abschnitt A III. fehlenden Übereinstimmung, wenn sie die Überweisung ausschließ- ­ Nummer 2 der Allgemeinen Bedingungen für Zahlungsdienste bei lich anhand der vom Kunden angegebenen Kundenkennung des Zah- dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. lungsempfängers (siehe Nummer D 1.2 Allgemeine Bedingungen für Zahlungsdienste) ausführt. Dies gilt auch, wenn der Zahlungsdienst- Diese Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des leister des Zahlungsempfängers die Empfängerüberprüfung nicht Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe Nummer D durchgeführt hat und die Bank den Kunden darüber vor der Autorisie- Allgemeine Bedingungen für Zahlungsdienste). rung des Auftrags informiert hat. 168/08/24 – HD1025-01 Bedingungen für Seite 2/2 SEPA-Echtzeitüberweisungen (Stand: gültig ab 09.10.2025) Wurde die Empfängerüberprüfung fehlerhaft durchgeführt und führt dies zu einer fehlerhaften Ausführung der Überweisung, so erstattet die Bank dem Kunden auf dessen Verlangen unverzüglich den über- wiesenen Betrag und bringt gegebenenfalls das belastete Zahlungs- konto des Kunden wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Überweisung befunden hätte. Gleiches gilt, wenn der Zahlungsauslö- sedienstleister des Kunden die Empfängerüberprüfung fehlerhaft durchführt. Anhang: Liste der zu SEPA gehörigen Staaten und Gebiete Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, ­Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Weitere Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen. Sonstige Staaten und Gebiete Guernsey, Jersey, Isle of Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Albanien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien. 168/08/24 – HD1025-01