Mastercard Business/Corporate und Visa Card Business/ Corporate Rahmenvertrag Bedingungen Stadt- und Kreissparkasse Leipzig Fassung März 2023 Humboldtstr. 25, 04105 Leipzig Die umseitig genannte Firma (nachstehend „Firma“ genannt) vereinbart sätzlich auf das angegebene Abrechnungskonto übertragen. Sofern mit der Sparkasse/Landesbank die Ausgabe von Mastercard Business/ jedoch die Sparkasse/Landesbank die Möglichkeit der Überweisung eines Corporate bzw. Visa Card Business/Corporate (nachfolgend „Kreditkarte“) Guthabens auf das Kreditkartenkonto anbietet (dies ergibt sich aus dem für Mitarbeiter der Firma gemäß den nachfolgenden Bedingungen. Preis- und Leistungsverzeichnis), verbleibt ein Guthaben über den Abrechnungsstichtag hinaus auf dem Kreditkartenkonto. 1. Ausgabe von Kreditkarten Wenn das vereinbarte Abrechnungskonto ein Firmenkonto ist, erhält die Die Sparkasse/Landesbank gibt an Mitarbeiter der Firma auf Antrag des Firma eine Kreditkartenabrechnung. Unabhängig davon erhält die Firma Mitarbeiters und der Firma Kreditkarten zur Begleichung ausschließlich eine Summenübersicht. geschäftlich veranlasster Aufwendungen aus. Die Kreditkarten können als Falls im Kartenantrag kein abweichendes Firmen- oder Mitarbeiterkonto physische Karte und zusätzlich als digitale Karte zur Speicherung auf angegeben ist oder der Einzug von dem dort genannten Konto nicht Telekommunikations-, Digital- oder IT-Geräten (mobile Endgeräte) ausge- möglich ist, so ist die Sparkasse/Landesbank berechtigt, ihre Forderun- geben werden. Die Sparkasse/Landesbank behält sich die Ablehnung gen im Zusammenhang mit der Ausgabe und dem Einsatz der Kreditkarte eines Kreditkartenantrages vor. einschließlich des jährlichen Kartenpreises dem Abrechnungskonto der Die Sparkasse/Landesbank stellt der Firma für deren Mitarbeiter die Firma zu belasten. Antragsformulare für die Kreditkarte sowie die gesetzlich geforderten Informationen und Vertragsbedingungen („vorvertragliche Informationen“) 4. Zahlungsverpflichtung zur Verfügung. Die Firma verpflichtet sich, die vorvertraglichen Informatio- Die Firma haftet der Sparkasse/Landesbank für alle durch den Einsatz nen dem Mitarbeiter vor Unterzeichnung des Kreditkartenantrages in der unter diesem Vertrag emittierten Kreditkarten entstandenen Zah- Textform auszuhändigen. lungsverpflichtungen, für welche der Karteninhaber und die Firma Der Kreditkartenantrag ist vom Mitarbeiter („Karteninhaber“) und von der gesamtschuldnerisch oder die Firma nach Nummer 8 der Bedingungen Firma rechtsverbindlich unterzeichnet und ordnungsgemäß ausgefüllt bei für die Mastercard Business/Corporate und Visa Card Business/Corpo- der Sparkasse/Landesbank einzureichen. Mit ihrer Unterschrift auf dem rate (Kreditkarte) einzustehen haben. Ferner haftet die Firma der Kreditkartenantrag bestätigt die Firma die Firmenzugehörigkeit des kar- Sparkasse/Landesbank für Schäden aus nicht autorisierten Kartenverfü- tenantragstellenden Mitarbeiters. Nach Annahme des Kreditkartenantra- gungen, für welche der Karteninhaber oder die Firma nach Nummer 12 ges übersendet die Sparkasse/Landesbank die Kreditkarte an die im Kre- der Bedingungen für die Mastercard Business/Corporate und Visa Card ditkartenantrag angegebene Adresse. Die Kartendaten der Kreditkarte Business/Corporate (Kreditkarte) einzustehen haben. Überschreitungen können bereits vor Erhalt der physischen Karte für einen Einsatz bei elek- des Gesamtverfügungsrahmens bzw. des individuellen Verfügungsrah- tronischen Fernzahlungsvorgängen bereitgestellt werden, sofern dies von mens des Karteninhabers lassen die Haftung von Karteninhaber/Firma der Sparkasse/Landesbank angeboten wird. unberührt. Im Falle der Kündigung des Rahmenvertrages/Ausscheidens des Karten- 2. Monatlicher Verfügungsrahmen/finanzielle Nutzungsgrenze inhabers (nach Nummer 9) haftet die Firma bis zur Rückgabe der Kredit- a) Gesamtverfügungsrahmen der Firma karten an die Sparkasse/Landesbank für sämtliche mit den Kreditkarten Die Sparkasse/Landesbank räumt der Firma einen monatlichen Gesamt- getätigten Umsätze. verfügungsrahmen ein, innerhalb dessen Verfügungen mit den an die 5. Informationspflicht Karteninhaber ausgegebenen Kreditkarten getätigt werden können. Die Vertragsparteien verpflichten sich, der jeweils anderen Partei alle zur Die Firma wird der Sparkasse/Landesbank regelmäßig und zeitnah Ein- Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen zukommen zu blick in ihre wirtschaftlichen Verhältnisse gewähren und sämtliche von der lassen und sich gegenseitig zu unterstützen, soweit nicht gesetzliche Sparkasse/Landesbank angeforderten Unterlagen über ihre Finanz-, Ver- Regelungen entgegenstehen. mögens- und Ertragslage (insbesondere Jahresabschlüsse und konsoli- dierte Abschlüsse jeweils für die vergangenen drei Geschäftsjahre) und 6. Datenschutz sonstige Unterlagen (z. B. beglaubigte Handelsregisterauszüge) zur Die Vertragsparteien verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen Überprüfung vorlegen, die die Sparkasse/Landesbank für die Einräumung über den Datenschutz einschließlich sich hieraus ergebender Kontroll- eines Gesamtverfügungsrahmens als notwendig oder zweckdienlich pflichten zu beachten. Die Nutzung übermittelter personenbezogener ansieht. Daten darf ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Ver- Die Sparkasse/Landesbank kann Änderungen vereinbaren. tragsverhältnisses erfolgen. Soweit sich die Sparkasse/Landesbank Drit- b) Einzelverfügungsrahmen pro Kreditkarte ter zur Erfüllung dieses Vertragsverhältnisses bedient, wird sie diese zur Die Sparkasse/Landesbank stimmt mit der Firma im Rahmen des Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen vertraglich verpflichten. Gesamtverfügungsrahmens monatliche Einzelverfügungsrahmen (inklu- 7. Einschaltung Dritter sive täglicher Bargeldservice) pro Karteninhaber ab. Auf dem jeweiligen Die Sparkasse/Landesbank kann sich zur Bewirkung der von ihr zu Kreditkartenkonto vorhandene Guthaben gemäß Nummer 12 erweitern erbringenden Leistungen Dritter bedienen. Daten werden an diese Dritten dabei den Einzelverfügungsrahmen. Die Sparkasse/Landesbank wird den manuell ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnis- mit der Firma abgestimmten Einzelverfügungsrahmen mit dem Kartenin- ses übermittelt. haber vereinbaren und ihn auf das Bestehen und die Auswirkungen des Gesamtverfügungsrahmens der Firma hinweisen. Die Firma wird der 8. Vertragsdauer und Kündigung Sparkasse/Landesbank die für den Kreditkartenantrag notwendigen Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann Daten zur Verfügung stellen. Etwaige Überschreitungen des Gesamtver- jederzeit zum Ablauf eines Monats unter Einhaltung einer dreimonatigen fügungsrahmens bzw. des Einzelverfügungsrahmens des Karteninhabers Frist gekündigt werden. Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus lassen die Haftung der Firma und des Karteninhabers unberührt. Auch wichtigem Grund. Ein solcher Grund ist für die Sparkasse/Landesbank bei Festlegung der Einzelverfügungsrahmen durch die Firma bleibt die z. B. gegeben, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens-, Sparkasse/Landesbank berechtigt, eine Herabsetzung der Einzelverfü- Finanz- und/oder Ertragslage der Firma eintritt oder einzutreten droht und gungsrahmen mit dem Karteninhaber zu vereinbaren und ggf. die Sper- dadurch die Erfüllung der Zahlungsansprüche der Sparkasse/Landesbank rung einzelner Kreditkarten zu veranlassen. gegenüber ihr oder den Karteninhabern gefährdet ist. Die Kündigung 128 725.000 D0 (Fassung März 2023) - v5.0 © S-Management Services • DSV Gruppe bedarf der Schriftform. Kündigt die Firma das bei der Sparkasse/Landes- 3. Kreditkartenabrechnung; Forderungseinzug bank geführte, in diesem Vertrag angegebene Konto, ist die Sparkasse/ Die Kreditkartenabrechnung über die mit der Kreditkarte getätigten Kar- Landesbank zur fristlosen Kündigung des Rahmenvertrags berechtigt. tenverfügungen erfolgt in der mit der Firma vereinbarten Weise mindes- tens einmal im Monat zu dem vereinbarten Abrechnungsstichtag. Zah- 9. Rückgabe von Kreditkarten lungseingänge werden taggleich mit Belastungsbuchungen verrechnet. 9.1 Bei Kündigung des Rahmenvertrages Der in der Kreditkartenabrechnung ausgewiesene Betrag wird zum ver- Die Kreditkarten und Kartendaten dürfen ab Wirksamwerden der Kündi- einbarten Zeitpunkt dem von der Firma angegebenen Konto (Abrech- gung nicht mehr eingesetzt werden. Die Sparkasse/Landesbank ist nungskonto) bei der Sparkasse/Landesbank belastet bzw. im Falle eines berechtigt, die Kreditkarten ab diesem Zeitpunkt zu sperren und ihren bei einem Drittinstitut geführten Kontos von diesem durch Lastschrift Einzug (z. B. an Geldautomaten) zu veranlassen bzw. die Löschung digi- eingezogen. taler Kreditkarten zu verlangen oder selbst zu veranlassen. Die Abwick- Ein in der Kreditkartenabrechnung ausgewiesenes Guthaben wird grund- Seite 1 von 2 Mastercard Business/Corporate und Visa Card Business/Corporate Rahmenvertrag Bedingungen lung schwebender, von Karteninhabern unter Verwendung der Kreditkar- 12. Guthaben ten getätigter Geschäfte bleibt von der Kündigung unberührt. Auf den Kreditkartenkonten können durch Zahlungseingänge Guthaben entstehen. Entsprechende Zahlungseingänge können insbesondere sein 9.2 Bei Ausscheiden des Karteninhabers aus der Firma - Gutschriften durch den ursprünglichen Zahlungsempfänger (beispiels- Die Firma wird der Sparkasse/Landesbank das Ausscheiden des Karten- weise Refund (Händlergutschriften); Gewinne; Entgelterstattungen), inhabers aus der Firma schriftlich anzeigen, sowie die Kreditkarte vom - Karte-zu-Karte-Zahlungsvorgänge (Money Send/Visa Direct), Karteninhaber unaufgefordert und unverzüglich einziehen und der Spar- - Rückbuchungen von Kartenzahlungen (Chargeback). kasse/Landesbank entwertet (zum Beispiel durchgeschnitten oder per- foriert) zurückgeben. Zudem können auf die Kreditkartenkonten bargeldlos Guthaben übertra- gen werden, sofern dies von der Sparkasse/Landesbank angeboten wird. 10. Anwendbares Recht/Gerichtsstand Diese Übertragung hat auf ein von der Sparkasse/Landesbank benanntes Auf diesen Rahmenvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch- Konto unter Angabe der Kreditkartennummer zu erfolgen. Die Kreditkar- land Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der tenkonten sind nicht zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs bestimmt. Sitz der Sparkasse/Landesbank. Diese Übertragungsmöglichkeit kann von der Sparkasse/Landesbank auf einen maximalen Guthabenbetrag begrenzt werden. Dies und die Höhe 11. Picture-Card des maximalen Guthabenbetrags ergibt sich aus dem Preis- und Leis- Digitale Karten werden mit Standardmotiv ausgegeben. Physische Kredit- tungsverzeichnis oder einer gesonderten Vereinbarung mit der Spar- karten können auf Wunsch der Firma nach Maßgabe der nachfolgenden kasse/Landesbank. Bestimmungen anstelle des Standardmotivs auch mit einem Bild aus der Einzahlungen, durch die der maximale Guthabenbetrag überschritten angebotenen Motivgalerie oder mit einem individuellen Bildmotiv ausge- wird, werden in voller Höhe auf das Herkunftskonto zurückübertragen. geben werden. a) Motivgalerie/Individuelles Bild Über ein Guthaben auf dem Kreditkartenkonto kann der Karteninhaber Wird der Sparkasse/Landesbank innerhalb von zwei Wochen nach durch Nutzung der Kreditkarte und durch Übertragung zugunsten des Antragstellung kein Bild aus der angebotenen Motivgalerie oder individu- Abrechnungskontos verfügen. elles Bild übermittelt, ist sie berechtigt, eine Kreditkarte mit Standardmotiv auszustellen. Der Bildinhalt darf nicht gegen gesetzliche Regelungen verstoßen (z. B. Bestimmungen des Strafgesetzbuches, des Datenschutzrechtes, des Jugendschutzes, des Urheberrechts, des Markenrechts oder des Wettbewerbsrechts). Bei einem Kartenaustausch wird das ausgewählte Motiv oder das indivi- duelle Bild auch für die neue Kreditkarte verwendet. Steht ein aus der Motivgalerie gewähltes Bild zum Zeitpunkt eines Kar- tentausches nicht mehr zur Verfügung, ist die Sparkasse/Landesbank berechtigt, ein anderes Motiv zu verwenden. b) Technische Voraussetzungen Die technischen Voraussetzungen für die Wahl eines individuellen Bildes (insbesondere zulässige Bildformate, maximale Dateigröße) werden dem Karteninhaber gesondert mitgeteilt. c) Warnhinweise Der Karteninhaber darf nur individuelle Bilder verwenden, an denen ihm die Bildrechte zustehen. Wenn durch das individuelle Bild Rechte Dritter verletzt werden, besteht die Gefahr von Schadenersatzansprüchen. Soll die Picture-Card auch im Ausland eingesetzt werden, hat der Karten- inhaber ferner die jeweils örtlich geltenden Vorschriften einzuhalten. Der Karteninhaber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese erheb- lich von in Deutschland geltenden Vorschriften abweichen können und auf einen Verstoß gegen derartige örtliche Vorschriften erhebliche, teil- weise empfindliche Sanktionen und Strafen stehen können. Der Kartenin- haber wird ausdrücklich auf die Gefahr eines unverhältnismäßig hohen Schadens bis hin zu der Möglichkeit freiheitsentziehender Maßnahmen hingewiesen. Der Karteninhaber hat sich rechtzeitig und umfassend über etwaige Restriktionen aufgrund derartiger örtlicher Vorschriften zu infor- mieren und ist für deren Einhaltung allein verantwortlich. d) Ablehnung von individuellen Bildern Die Sparkasse/Landesbank ist jederzeit berechtigt, vom Karteninhaber individuell gewählte Bilder abzulehnen, wenn diese nach ihrer Einschät- zung gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder die berechtigten Interes- manuell sen der Sparkasse/Landesbank oder Dritter beeinträchtigen können. Von einer Ablehnung wird die Sparkasse/Landesbank den Karteninhaber unverzüglich unterrichten. Das vom Karteninhaber übermittelte Bild und die entsprechenden personenbezogenen Daten werden von der Spar- kasse/Landesbank nach Ablauf von 8 Wochen nach Versand der Ablehnungsnachricht gelöscht. Im Rahmen des Antragsverhältnisses kann der Karteninhaber ein neues Bild einreichen. Nach zweimaliger Ablehnung eines individuellen Bildes/Motives ist die Sparkasse/Landes- bank berechtigt, die Kreditkarte mit einem Standardmotiv zu erstellen. e) Produktionstechnische Einschränkungen 128 725.000 D0 (Fassung März 2023) - v5.0 Die Sparkasse/Landesbank leistet keine Gewähr für übereinstimmende Farben des individuellen Bildes/Motivs auf der Picture-Card mit den Origi- nalbild-Dateien. Da eine farbgetreue Reproduktion des Originalbildes nicht gewährleistet werden kann, werden farbliche Differenzen als Rekla- mation nicht anerkannt. Weiterhin werden keine Reklamationen aner- kannt, die durch eine mangelhafte Qualität (z. B. Auflösung der Original- bild-Dateien) hervorgerufen werden. Eine identische Reproduktion des Originalbildes hinsichtlich Konturenschärfe, Kontrast und Darstellung von Farbverläufen ist nicht gewährleistet. Aus Qualitäts- und Sicherheitsgrün- den wird auf die Picture-Card eine vollflächige Schutzfolie aufgebracht. In Abhängigkeit vom Bilddesign ist dadurch eine Beeinflussung der visuellen Wirkung des Bildes möglich. Seite 2 von 2