*0000000000104411410260* 0000000000104411410260 Bedingungen zum Online-Käuferschutz für Sparkassen-Kreditkarten und Sparkassen-Cards mit Co-Badge Debit Mastercard / Co-Badge Visa Debit* Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Fassung August 2023 Bahnhofstraße 8, 73728 Esslingen I. Allgemeine Hinweise und Hinweise zum Daten- ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG. Der Leistungsumfang, die Vor- aussetzungen und weitergehende Regelungen der Versicherungen erge- schutz zum Online-Käuferschutz für Sparkassen- ben sich aus den AVB sowie ergänzend aus den gesetzlichen Kreditkarten und Sparkassen-Cards mit Co-Badge Bestimmungen. Debit Mastercard / Co-Badge Visa Debit* 2. Hinweise zum Datenschutz 1. Allgemeine Hinweise zum Online-Käuferschutz für Sparkassen- Damit Ihnen Ihre Sparkasse den Online-Käuferschutz für Sparkassen- Kreditkarten und Sparkassen-Cards mit Co-Badge Debit Master- Kreditkarten und Sparkassen-Cards mit Co-Badge Debit Mastercard / Co- card / Co-Badge Visa Debit Badge Visa Debit entsprechend der Leistungsbeschreibung der vorlie- Der Online-Käuferschutz für Sparkassen-Kreditkarten und Sparkassen- genden Bedingungen und zusammen mit den darin genannten Stellen Cards mit Co-Badge Debit Mastercard / Co-Badge Visa Debit besteht aus anbieten kann, verwendet sie im Schadenfall personenbezogene Daten einem zweistufigen Leistungspaket Ihrer Sparkassen-Kreditkarte, Spar- für Zwecke der Leistungserfüllung. Verarbeitet werden der Kundenname kassen-Karte Basis (Debitkarte) sowie Ihrer Sparkassen-Card mit Co- und die Kontaktdaten sowie Daten mit direktem Bezug zur reklamierten Badge Debit Mastercard (Debitkarte) / Sparkassen-Card mit Co-Badge Kartenzahlung (Zahldatum, Betragshöhe) und zum entstandenen Scha- Visa Debit (Debitkarte), sofern Ihr Institut den Online-Käuferschutz auch den. Aufgehoben wird der Personenbezug für Zwecke des Controllings, für die Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard (Debitkarte) / das heißt es werden Schadendaten, wie die Anzahl der Schadenfälle Sparkassen-Card mit Co-Badge Visa Debit (Debitkarte) anbietet. Aus oder die Schadenhöhe, für anonymisierte und kumulierte Reports ver- Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Informationsblatt zu Versiche- wendet. Die Verwendung der Daten erfolgt gemäß den Vorschriften der rungsprodukten allgemein von der Kreditkarte gesprochen. Sämtliche Datenschutz-Grundverordnung der EU (DS-GVO), des Bundesdaten- Angaben gelten gleichermaßen auch für die Sparkassen-Karte Basis schutzgesetzes und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz. An (Debitkarte) sowie Ihrer Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Master- Stellen mit Sitz in einem Drittland werden Ihre Daten nicht übermittelt. card (Debitkarte) / Sparkassen-Card mit Co-Badge Visa Debit (Debit- Auch haben sich alle beteiligten Stellen auf die Einhaltung eines hohen karte), sofern Ihr Institut den Online-Käuferschutz auch für die Sparkas- Niveaus der Informationssicherheit verständigt, damit die Verfügbarkeit, sen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard (Debitkarte) / Sparkassen-Card die Integrität, die Vertraulichkeit und die Belastbarkeit der Daten gewähr- mit Co-Badge Visa Debit (Debitkarte) anbietet. (I) Im Falle einer Reklama- leistet ist. tion eines Interneteinkaufs, welchen Sie vollständig über Ihre Sparkas- Bei Fragen oder Beschwerden zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an sen-Kreditkarte abgewickelt haben, erfolgt zunächst auf der ersten Stufe den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihrer Sparkasse. gemäß den Vorgaben Ihrer Kartengesellschaften Mastercard/Visa eine Im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/279 überwachen bei entsprechende Prüfung und Klärung des Sachverhaltes. (II) Sofern den nicht-öffentlichen Stellen die nach Landesrecht zuständigen Behör- gemäß (I) keine Lösung erzielt werden konnte oder kann, greifen in der den, also der oder die örtlich zuständige Landesdatenschutzbeauftragte, zweiten Stufe die im Folgenden dargestellten Versicherungen des Online- die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz, § 40 Artikel 1 Käuferschutz für Sparkassen-Kreditkarten und Sparkassen-Cards mit Co- des Bundesdatenschutzgesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I Nr. 44, Badge Debit Mastercard / Co-Badge Visa Debit gemäß ihren jeweils gülti- Seite 2097). gen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Dies sind die Inter- 3. Für Ihre Reklamation wenden Sie sich bitte an Ihre Sparkasse net-Lieferschutz-Versicherung der Deutschen Assistance Versicherung oder rufen Sie die Hotline Kartenzahlung an. Sie finden diese AG und der telefonische Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz der Servicenummer auf der Rückseite Ihrer Karte. II. Internet-Lieferschutz-Versicherung Assistance-Versicherung Deutsche Assistance Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Versicherung Unternehmen: Produkt: Deutsche Assistance Versicherung AG, Internet-Lieferschutz-Versicherung Deutschland Gültig ab 01.04.2022 Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Infor- mationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsbedingungen, Kreditkartenantrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Ihrer Kre- ditkarte). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Internet-Lieferschutz-Versicherung an. Mit dieser bieten wir Ihnen Versicherungsschutz bei Einkäufen im Internet mit Ihrer Kreditkarte. Es handelt sich um eine Gruppenversicherung. Zwischen der Deutschen Assistance Versicherung AG als Versicherer und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH als Versicherungsnehmer wurde ein Gruppenversicherungsvertrag zur Internet-Lieferschutz-Versicherung geschlossen. Der Versiche- rungsnehmer bietet einzelnen Kreditinstituten den Beitritt zu diesem Gruppenversicherungsvertrag an. Bei Abschluss von Kreditkartenverträgen mit 128 778.000 D0 S-Payment (Fassung Aug. 2023) - v8.0 einem dieser Kreditinstitute erhalten Sie diesen Versicherungsschutz als Zusatzleistung. © S-Management Services • DSV Gruppe * vormals Sparkassen-Internetkäuferschutz Seite 1 von 7 Bedingungen zum Online-Käuferschutz für Sparkassen-Kreditkarten und Sparkassen-Cards mit Co-Badge Debit Mastercard / Co-Badge Visa Debit* Was ist versichert? Was ist nicht versichert? ? / /Die Internet-Lieferschutz-Versicherung versichert die von x Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Kaufpreis Ihnen als Karteninhaber im Internet mit Ihrer Kreditkarte der im Internet gekauften Ware nicht vollständig mit Ihrer gekauften Waren (körperliche Gegenstände). Kreditkarte gezahlt und Ihrem Konto belastet wurde. ? / /Sie erhalten Versicherungsschutz, sofern die Ware x Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn sich Ihr ständi- – mit der Kreditkarte gekauft und der Kaufpreis vom Kredit- ger Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, kartenkonto abgebucht, die Ware aber dann nicht gelie- außerhalb eines Mitgliedstaats der EU oder außerhalb Nor- fert wurde oder wegens, Islands oder Liechtensteins befindet. – während der Lieferung oder des Versands abhandenge- x Sie haben keinen Leistungsanspruch, wenn der Leistungs- kommen ist oder fall nicht in der Bundesrepublik Deutschland reguliert – während der Lieferung oder des Versands beschädigt werden kann. wird. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Welche Kosten übernehmen wir? ? / /Online-Kaufpreis inklusive gegebenenfalls anfallender Ver- ! Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz her- sandkosten der versicherten Ware. ausgenommen. Nicht versichert sind zum Beispiel: ! Bestimmte Waren wie zum Beispiel Pflanzen, Tiere, Wie hoch ist die Versicherungssumme? ? / /Maximal 1.000 EUR pro Versicherungsfall. gebrauchte Waren und Bargeld. ? / /Pro Kalenderjahr wird für bis zu 3 Versicherungsfälle und ! Verluste und Beschädigungen von Waren, die durch Streiks, Kriegsereignisse, innere Unruhen bzw. terroristi- maximal 2.000 EUR je Kreditkartenkonto geleistet. sche Anschläge zustande kommen. Wo bin ich versichert? ? / /Sie haben weltweit Versicherungsschutz. ? / /Die Regulierung muss in Deutschland möglich sein. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie müssen uns jeden Schadenfall unverzüglich anzeigen. – Sie müssen uns im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. – Sie müssen dafür Sorge tragen, dass der Schaden nach Möglichkeit abgewendet und so gering wie möglich gehalten wird. Wann und wie zahle ich? Ihr Versicherungsschutz ist eine Zusatzleistung zu Ihrem Kreditkartenvertrag, den Sie mit einem Kreditinstitut abgeschlossen haben, das dem Gruppenversicherungsvertrag zur Internet-Lieferschutz-Versicherung zwischen der Deutschen Assistance Versicherung AG und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH beigetreten ist. Daher ist der Versicherungsschutz für Sie inklusive. Wann beginnt und endet die Deckung? Die Versicherung beginnt mit Zustandekommen eines wirksamen Kreditkartenvertrages zwischen Ihnen und Ihrem Kreditinstitut, das dem Gruppenversicherungsvertrag zur Internet-Lieferschutz-Versicherung zwischen der Deutschen Assistance Versicherung AG und der Deut- scher Sparkassen Verlag GmbH beigetreten ist. Der Versicherungsschutz für die einzelne Ware beginnt mit Abschluss des Kaufvertrages. Die Versicherung endet bei Beendigung Ihres Kreditkartenvertrages, des Gruppenversicherungsvertrages zur Internet-Lieferschutz-Versi- cherung zwischen der Deutschen Assistance Versicherung und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH oder dem Ausscheiden Ihres Kre- ditinstitutes aus diesem Gruppenversicherungsvertrag. Der Versicherungsschutz endet mit Eintreffen der mangelfreien Ware an der Lieferadresse. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Da Ihr Versicherungsschutz fester Bestandteil Ihres Kreditkartenvertrages ist, entnehmen Sie bitte die Kündigungsmöglichkeiten für Ihre Kre- ditkarte und damit auch für Ihren Versicherungsschutz den Vertragsunterlagen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrer Kreditkarte. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die diesem Gruppenversicherungsvertrag an. Der Versicherungsschutz ist Internet-Lieferschutz-Versicherung eine Zusatzleistung zum jeweiligen Kreditkartenvertrag, den Sie mit – Kreditkarte und Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit einem dieser Kreditinstitute abgeschlossen haben. Sie als Inhaber einer Mastercard (Debitkarte) / Sparkassen-Card mit Co-Badge gültigen Kreditkarte sind versicherte Person des Versicherungsvertrages. Visa Debit (Debitkarte) – § 1 Wer erhält Versicherungsschutz? Gruppenversicherung Sie erhalten Versicherungsschutz, wenn für Sie zum Zeitpunkt des Kauf- Gültig ab 01.04.2022 vertrages ein wirksamer Kreditkartenvertrag mit dem Kreditinstitut besteht, das dem Gruppenversicherungsvertrag zur Internet-Lieferschutz-Versi- GAVB-ILV-08.16 cherung zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer bei- Versicherer getreten ist. Des Weiteren muss die Kreditkartengesellschaft Ihrer Kredit- Deutsche Assistance Versicherung AG karte Ihre Reklamation eines Interneteinkaufs schriftlich abgelehnt haben. 128 778.000 D0 S-Payment (Fassung Aug. 2023) - v8.0 Hansaallee 199 Versicherungsfähig sind Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bun- 40549 Düsseldorf desrepublik Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in Norwe- Vorstand: Jörg Tomalak-Plönzke (Vorsitzender), gen, Island oder Liechtenstein. Ist für eine Person die Voraussetzung der Marcus Hansen, Betina Nickel Versicherungsfähigkeit nicht gegeben, besteht kein Versicherungsschutz. Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Wolfgang Breuer § 2 Was ist versichert? Registergericht Düsseldorf HRB 64583 Versichert sind von Ihnen als berechtigtem Karteninhaber im Internet Ein Unternehmen der ÖRAG-Gesellschaften gekaufte Waren (körperliche Gegenstände), deren Kaufpreis vollständig I. Allgemeine Regelungen mit Ihrer Kreditkarte gezahlt wurde und deren Rechnungsbetrag Ihrem Der Versicherungsvertrag wird als Gruppenversicherungsvertrag ge- Konto als berechtigtem Karteninhaber belastet wurde. schlossen, wobei die Erteilung eines Versicherungsscheins an die Versi- Die unter Kapitel II. § 10 dieser Bedingungen aufgeführten Waren sind cherten ausgeschlossen ist. Der Gruppenversicherungsvertrag besteht nicht vom Versicherungsschutz umfasst. zwischen der Deutschen Assistance Versicherung AG als Versicherer § 3 Wo besteht Versicherungsschutz? und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH als Versicherungsnehmer. Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Der Versicherungsnehmer bietet einzelnen Kreditinstituten den Beitritt zu * vormals Sparkassen-Internetkäuferschutz Seite 2 von 7 Bedingungen zum Online-Käuferschutz für Sparkassen-Kreditkarten und Sparkassen-Cards mit Co-Badge Debit Mastercard / Co-Badge Visa Debit* § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? § 11 Was müssen Sie im Versicherungsfall tun (Obliegenheiten)? Die Versicherung beginnt mit Zustandekommen eines wirksamen Kredit- Bevor Sie einen Schaden bei uns geltend machen können, müssen Sie kartenvertrages zwischen Ihnen und Ihrem Kreditinstitut, das dem Grup- nachweislich versucht haben, eine Nachlieferung vom Verkäufer zu erhal- penversicherungsvertrag gemäß I. § 1 beigetreten ist. ten und/oder den Kaufpreis von Ihrem Verkäufer erstattet zu bekommen. Der Versicherungsschutz für die einzelne Ware beginnt mit Abschluss Im Fall der Beschädigung müssen Sie nachweislich versucht haben, den des Kaufvertrages. beschädigten Gegenstand beim Verkäufer gegen eine einwandfreie Liefe- rung einzutauschen. § 5 Wann endet Ihr Versicherungsschutz? Ein Versicherungsfall ist unverzüglich nach Feststellung des Schadens Die Versicherung endet, unter Angabe aller Einzelheiten des Umstands, der eine Leistungspflicht – wenn Ihr Kreditkartenvertrag endet; des Versicherers zur Folge haben könnte, vollständig und wahrheitsge- – wenn der Gruppenversicherungsvertrag zur Internet-Lieferschutz-Versi- mäß anzuzeigen. Dabei gilt der Zeitpunkt der Schadenmeldung bei Ihrer cherung zwischen der Deutschen Assistance Versicherung AG und der Sparkasse oder unter I. 3. genannten Hotline, sofern er innerhalb der vor- Deutscher Sparkassen Verlag GmbH endet; gegebenen Fristen der Vorgaben der Kreditkartengesellschaft Mastercard/ – wenn Ihr Kreditinstitut nicht mehr dem Gruppenversicherungsvertrag Visa liegt, als Schadeneintrittsdatum in der Internet-Lieferschutz-Versi- zur Internet-Lieferschutz-Versicherung zwischen der Deutschen cherung. Assistance Versicherung AG und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH angehört. Nach erfolgter Schadenmeldung erhalten Sie Informationen zur wei- teren Vorgehensweise und zur Schadenbearbeitung. Der Versicherungsschutz endet zudem mit Eintreffen der mangelfreien Ware an der Lieferadresse. Es besteht für Sie die Verpflichtung: – nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu § 6 Wer kann die Versicherungsleistung geltend machen? sorgen; Mit Ihrer Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag, die durch Ihr – dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe Kreditinstitut nach Abschluss Ihres entsprechenden Kreditkartenvertrages seiner Leistungspflicht zu gestatten; erfolgt, sind Sie für alle Versicherungsleistungen unwiderruflich bezugs- – dem Versicherer eine unterschriebene Schadenmeldung mit folgenden berechtigt. Angaben und Unterlagen einzusenden: a) Kopie der Bestellbestätigung; § 7 Wer gewährt Ihnen Versicherungsschutz? b) Kopie der Rechnung und des dazugehörigen Kreditkartenbeleges Versicherer der Internet-Lieferschutz-Versicherung ist die oder eine Kopie der Monatsrechnung des Kreditkartenkontos; Deutsche Assistance Versicherung AG c) eventuell existierender Schriftverkehr zwischen Ihnen und dem Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf Verkäufer; Registergericht Düsseldorf HRB: 64583 d) sonstige für die Ermittlung der Entschädigung nach Grund und Höhe § 8 Wie erfolgt Ihre Prämien-/Beitragszahlung und was ist zu beach- maßgebliche Informationen; ten? – dem Versicherer auf Verlangen den beschädigten Gegenstand auf Ihr Versicherungsschutz ist fester Bestandteil (Zusatzleistung) Ihrer Kre- dessen Kosten zu übersenden; ditkarte. Der Versicherungsnehmer ist Prämienschuldner und als solcher – dem Versicherer vom Bestehen weiterer Versicherungen, die Versiche- verpflichtet, die Versicherungsprämien für den Versicherungsschutz des rungsschutz für den vorliegenden Versicherungsfall gewähren, sowie Gruppenversicherungsvertrages zur Internet-Lieferschutz-Versicherung an von dort geltend gemachten Ansprüchen und erhaltenen Entschädigun- die Deutsche Assistance Versicherung AG zu zahlen. gen sowie von der Ersatzpflicht anderer Dritter unaufgefordert zu infor- mieren. Dies gilt nur, soweit die versicherte Person hierüber positive II. Versicherungsschutz Kenntnis hat. § 9 Welche Versicherungsleistung wird erbracht? Erhalten Sie eine Versicherungsleistung nach § 9 und danach trifft die Der Versicherer zahlt den Online-Kaufpreis inklusive gegebenenfalls an- vertragsgemäße Ware bei Ihnen ein, dann haben Sie die Wahl: Sie fallender Versandkosten der versicherten Ware bis maximal 1.000 € pro zahlen dem Versicherer die Versicherungsleistung zurück oder übersen- Versicherungsfall, sofern die Ware den ihm die Ware. Der Versicherer kann Sie auffordern, sich binnen zwei – mit der Kreditkarte gekauft und der Kaufpreis vom Kreditkartenkonto Wochen zu entscheiden. Nach Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf abgebucht, die Ware aber dann nicht geliefert wurde oder den Versicherer über. – während der Lieferung oder des Versands abhandengekommen ist oder Der Versicherer ist berechtigt, den Leistungsanspruch nachzuprüfen. – während der Lieferung oder des Versands beschädigt wird. Solange eine Mitwirkungsobliegenheit vorsätzlich nicht erfüllt wird, ist der Pro Kalenderjahr wird für bis zu 3 Versicherungsfälle und maximal Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Im Falle der grob fahr- 2.000 € je Kreditkartenkonto geleistet. lässigen Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, die Leistungen in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Ver- Auch bei Käufen über eine außerhalb Europas betriebene Webseite hältnis zu kürzen, wenn die Verletzung Einfluss auf die Feststellung oder erfolgt eine Erstattung in Euro. Für die Entschädigung wird der dem Kre- den Umfang der Leistungspflicht hatte. Die Kenntnis und das Verschul- ditkartenkonto in Euro belastete Betrag zugrunde gelegt. den von Ihnen stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versiche- § 10 Welche Einschränkungen und Ausschlüsse gibt es bei der Leis- rungsnehmers gleich. tungspflicht? Sie haben keinen Leistungsanspruch, wenn der Leistungsfall nicht in der III. Weitere allgemeine Regelungen Bundesrepublik Deutschland reguliert werden kann. § 12 Was haben Sie bei Ansprüchen gegen Dritte zu beachten? Bei nachfolgend aufgezählten Waren besteht kein Versicherungsschutz: Bestehen Schadenersatzansprüche zivilrechtlicher Art gegen Dritte, die – Erwerb von Waren aus privater Hand; im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall stehen, so besteht – unbe- – Erwerb von Waren über Internet-Auktionsportale von einem Händler, schadet des gesetzlichen Forderungsüberganges gemäß § 86 Versiche- der die Waren nicht zu einem Festpreis anbietet; rungsvertragsgesetz (VVG) – die Verpflichtung, diese Ansprüche bis zur – Tiere und Pflanzen; Höhe, in der aus dem Versicherungsverhältnis Versicherungsleistungen – Bargeld, Schecks, Reiseschecks, alle sonstigen Wertpapiere sowie Ein- erbracht werden, an den Versicherer abzutreten. Wird ein solcher trittskarten, sonstige Berechtigungs- und Gutscheine; Anspruch oder ein zur Sicherung des Anspruchs dienendes Recht ohne 128 778.000 D0 S-Payment (Fassung Aug. 2023) - v8.0 – Waren, die zum Verzehr oder zum sonstigen Verbrauch bestimmt sind Zustimmung des Versicherers aufgegeben, so wird der Versicherer inso- (z. B. Speisen, Getränke, Tabakwaren, Brennstoff etc.); weit von der Verpflichtung der Leistung frei, als der Versicherer aus dem – illegal erworbene Waren; Anspruch oder dem Recht hätte Ersatz erlangen können. – gebrauchte Waren; § 13 Wie ist das Verhältnis zu anderen Versicherungen? – Waren, die sich in einer beschädigten Verpackung befinden und durch Die Internet-Lieferschutz-Versicherung ist subsidiär und tritt nur ein, die versicherte Person beim Empfang an der Lieferadresse nicht auf soweit Sie keinen Ersatz des Schadens aus einer anderen, eigenen oder Unversehrtheit überprüft wurden; fremden vor oder nach Kauf des Gegenstandes geschlossenen Versiche- – Waren, die noch nicht vollständig bezahlt worden sind; rung beanspruchen können. Dies gilt auch dann, wenn in dieser anderen – Waren, bei denen der Mangel bereits vor Beginn des Versands vorlag; Versicherung ebenfalls eine Subsidiaritätsklausel enthalten ist. Im Hin- – Waren, bei denen die Lieferung durch Privatpersonen erfolgt. blick auf dieses andere Versicherungsverhältnis gilt die Internet-Liefer- Verluste oder Beschädigungen von Waren, die durch Streiks, Kriegser- schutz-Versicherung als die speziellere Versicherung. Bestreitet der eignisse, innere Unruhen bzw. terroristische Anschläge zustande andere Versicherer schriftlich seine Eintrittspflicht, so erfolgt insoweit eine kommen, sind nicht versichert. Leistung im Rahmen dieses Versicherungsschutzes. Sie haben Zug um * vormals Sparkassen-Internetkäuferschutz Seite 3 von 7 Bedingungen zum Online-Käuferschutz für Sparkassen-Kreditkarten und Sparkassen-Cards mit Co-Badge Debit Mastercard / Co-Badge Visa Debit* Zug gegen Erhalt unserer Versicherungsleistung den Anspruch gegen gemeinsam mit den Mitgliedsunternehmen, den Landesdatenschutzbe- den anderen Versicherer an die Deutsche Assistance Versicherung AG hörden und den Verbraucherzentralen diesen Verhaltenskodex für die abzutreten. deutsche Versicherungswirtschaft erstellt. § 14 Können Prämienforderungen mit Versicherungsleistungen ver- Hier können Sie den Code of Conduct nachlesen: rechnet werden? www.deutsche-assistance.de Der Versicherer ist nicht berechtigt, Versicherungsleistungen gegen Prä- mienforderungen oder andere gegen den Versicherungsnehmer gerich- Widerspruchsrecht tete Forderungen aufzurechnen. Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung zu widersprechen. Verarbeiten wir § 15 Welche Regelungen gelten bezüglich der gerichtlichen Geltend- Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser machung von Ansprüchen aus dem Versicherungsverhältnis? Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation Abweichend von § 44 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ergeben, widersprechen. können Sie ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer Klage erheben. Bitte beachten Sie hierzu die Gerichtsstands- Beschwerderecht vereinbarung gemäß Kapitel III. § 16 dieser Versicherungsbedingungen. Daneben haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den Das Bezugsrecht gemäß Kapitel I. § 5 dieser Versicherungsbedingungen oben genannten Datenschutzbeauftragten oder eine Datenschutzauf- bleibt hiervon unberührt. sichtsbehörde zu wenden. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen § 16 Welcher Gerichtsstand besteht? Sie per Post unter der oben genannten Adresse mit dem Zusatz „Daten- schutzbeauftragter“ oder per E-Mail an datenschutz@oerag.de. 1. Klagen gegen den Versicherer oder Versicherungsvermittler Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsver- Die für uns zuständige Datenaufsichtbehörde ist: mittlung gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständig- Landesbeauftragte für Datenschutz und keit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungs- Informationsfreiheit vertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherte eine natürliche Nordrhein-Westfalen Person, dann ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Postfach 200444 versicherte Person zur Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz, in Erman- 40102 Düsseldorf gelung eines solchen ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. 2. Klagen gegen die versicherte Person Versicherungsombudsmann e. V. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsver- Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann mittlung gegen die versicherte natürliche Person ist ausschließlich das e. V. Sie können damit in privaten Angelegenheiten das kostenlose Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. der Klageerhebung ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen ihren Versicherungsombudsmann e. V. gewöhnlichen Aufenthalt hat. Postfach 080632 Andere nach deutschem Recht begründete Gerichtsstände werden durch 10006 Berlin diese Vereinbarung nicht ausgeschlossen. Telefon: 0800 3 69 60 00 Fax: 0800 3 69 90 00 § 17 Welches Recht findet Anwendung? beschwerde@versicherungsombudsmann.de Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Zuständige Aufsichtsbehörde: IV. Beschwerdeverfahren Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung 53117 Bonn Die Deutsche Assistance Versicherung AG ist dem Code of Conduct der Telefon: 0228 1408-0 deutschen Versicherungswirtschaft zum 1. Juni 2015 beigetreten. Der Fax: 0228 4108-1550 Code of Conduct sind „Verhaltensregeln für den Umgang mit personen- bezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat III. Telefonischer Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Produkt: Unternehmen: Telefonischer Internet-Rechtsberatungs- ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Rechtsschutz Deutschland Gültig ab 01.04.2022, IPID-TIRB 450218 Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Infor- mationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsbedingungen, Kreditkartenantrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Ihrer Kre- ditkarte). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen einen telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz an. Mit diesem bieten wir Ihnen Versicherungsschutz bei Einkäufen im 128 778.000 D0 S-Payment (Fassung Aug. 2023) - v8.0 Internet mit Ihrer Kreditkarte. Es handelt sich um eine Gruppenversicherung. Zwischen der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG als Versicherer und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH als Versicherungsnehmer wurde ein Gruppenversicherungsvertrag zum telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz geschlos- sen. Der Versicherungsnehmer bietet einzelnen Kreditinstituten den Beitritt zu diesem Gruppenversicherungsvertrag an. Bei Abschluss von Kreditkar- tenverträgen mit einem dieser Kreditinstitute erhalten Sie diesen Versicherungsschutz als Zusatzleistung. * vormals Sparkassen-Internetkäuferschutz Seite 4 von 7 Bedingungen zum Online-Käuferschutz für Sparkassen-Kreditkarten und Sparkassen-Cards mit Co-Badge Debit Mastercard / Co-Badge Visa Debit* Was ist versichert? Was ist nicht versichert? ? / /Der telefonische Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz x Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Kaufpreis schützt Sie als berechtigten Karteninhaber beim Kauf von der im Internet gekauften Ware nicht vollständig mit Ihrer Waren (körperliche Gegenstände) im Internet. Kreditkarte gezahlt und Ihrem Konto belastet wurde. ? / /Sie erhalten Versicherungsschutz, wenn eine Leistungsstö- x Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn sich Ihr ständi- rung (z. B. ein Sachmangel oder eine Falschlieferung) ger Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, vorliegt. außerhalb eines Mitgliedstaats der EU oder außerhalb Nor- wegens, Islands oder Liechtensteins befindet. x Sie haben keinen Leistungsanspruch, wenn der Leistungs- Welche Kosten übernehmen wir? ? / /Wir übernehmen die Kosten für eine telefonische Erstbera- fall nicht in der Bundesrepublik Deutschland reguliert werden kann. tung durch einen in Deutschland zugelassenen Anwalt. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Wie hoch ist die Versicherungssumme? ! Es besteht kein Versicherungsschutz für eine persönliche ? / /Wir übernehmen je Rechtsberatung die Kosten der telefoni- Rechtsberatung durch einen Anwalt in seiner Kanzlei. schen Erstberatung bis zu 190 EUR zuzüglich der gesetzli- ! Sie haben keinen Leistungsanspruch, wenn die Beratung chen Umsatzsteuer. durch einen nicht in Deutschland zugelassenen Rechtsan- walt erfolgt. Wo bin ich versichert? ? / /Sie haben weltweit Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie müssen uns jeden Schadenfall unverzüglich anzeigen. – Sie müssen uns im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. – Sie müssen dafür Sorge tragen, dass der Schaden nach Möglichkeit abgewendet und so gering wie möglich gehalten wird. Wann und wie zahle ich? Ihr Versicherungsschutz ist eine Zusatzleistung zu Ihrem Kreditkartenvertrag, den Sie mit einem Kreditinstitut abgeschlossen haben, das dem Gruppenversicherungsvertrag zum telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz zwischen der ÖRAG Rechtsschutzversiche- rungs-AG und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH beigetreten ist. Daher ist der Versicherungsschutz für Sie inklusive. Wann beginnt und endet die Deckung? Die Versicherung beginnt mit Zustandekommen eines wirksamen Kreditkartenvertrages zwischen Ihnen und Ihrem Kreditinstitut, das dem Gruppenversicherungsvertrag zum telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz zwischen der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs- AG und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH beigetreten ist. Der Versicherungsschutz für die einzelne Ware beginnt mit Abschluss des Kaufvertrages. Die Versicherung endet bei Beendigung Ihres Kreditkartenvertrages, des Gruppenversicherungsvertrages zum telefonischen Internet- Rechtsberatungs-Rechtsschutz zwischen der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH oder dem Ausscheiden Ihres Kreditinstitutes aus diesem Gruppenversicherungsvertrag. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Da Ihr Versicherungsschutz fester Bestandteil Ihres Kreditkartenvertrages ist, entnehmen Sie bitte die Kündigungsmöglichkeiten für Ihre Kre- ditkarte und damit auch für Ihren Versicherungsschutz den Vertragsunterlagen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrer Kreditkarte. Allgemeine Versicherungsbedingungen für den § 1 Wer erhält Versicherungsschutz? telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz Sie erhalten unter der Voraussetzung des § 2 Versicherungsschutz, wenn – Kreditkarte und Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit für Sie zum Zeitpunkt des Kaufvertrages ein wirksamer Kreditkartenver- trag mit dem Kreditinstitut besteht, das dem Gruppenversicherungsver- Mastercard (Debitkarte) / Sparkassen-Card mit Co-Badge trag zum telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz zwischen Visa Debit (Debitkarte) – dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer beigetreten ist. Gruppenversicherung Des Weiteren muss die Kreditkartengesellschaft Ihrer Kreditkarte Ihre Gültig ab 01.04.2022 Reklamation eines Interneteinkaufs schriftlich abgelehnt haben. Versicherer Versicherungsfähig sind Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bun- ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG desrepublik Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in Norwe- Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf gen, Island oder Liechtenstein. Ist für eine Person die Voraussetzung der E-Mail: info@oerag.de Versicherungsfähigkeit nicht gegeben, besteht kein Versicherungsschutz. Vorstand: Jörg Tomalak-Plönzke (Vorsitzender), § 2 Was ist versichert? Marcus Hansen, Betina Nickel Versichert ist eine telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Wolfgang Breuer 128 778.000 D0 S-Payment (Fassung Aug. 2023) - v8.0 zugelassenen Rechtsanwalt, wenn Sie als berechtigter Karteninhaber im Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf Internet Registergericht: Düsseldorf HRB 12073 – eine Ware (körperlichen Gegenstand) gekauft haben, Allgemeine Regelungen – den Kaufpreis vollständig mit Ihrer Kreditkarte gezahlt haben, Der Versicherungsvertrag über den telefonischen Internet-Rechtsbera- – der Rechnungsbetrag Ihrem Konto als berechtigter Karteninhaber be- tungs-Rechtsschutz der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG wird als lastet wurde und Gruppenversicherungsvertrag geschlossen, wobei die Erteilung eines – eine Leistungsstörung (z. B. ein Sachmangel oder eine Falschlieferung) Versicherungsscheins an die Versicherten ausgeschlossen ist. Der Grup- vorliegt. penversicherungsvertrag besteht zwischen der ÖRAG Rechtsschutzversi- Sie haben Anspruch auf Erstattung der angemessenen gesetzlichen cherungs-AG und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH als Versiche- Kosten für eine telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland rungsnehmer. Der Versicherungsnehmer bietet einzelnen Kreditinstituten zugelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl, wenn ein Beratungsbedürfnis in den Beitritt zu diesem Gruppenversicherungsvertrag an. Der Versiche- einer eigenen Rechtsangelegenheit besteht, die Erstberatung ohne Prü- rungsschutz ist eine Zusatzleistung zum jeweiligen Kreditkartenvertrag, fung von Unterlagen durchgeführt werden kann, deutsches Recht den Sie mit einem dieser Kreditinstitute abgeschlossen haben. Sie als anwendbar ist und die Voraussetzungen der oben genannten Punkte Inhaber einer gültigen Kreditkarte sind versicherte Person des Versiche- vorliegen. rungsvertrages. * vormals Sparkassen-Internetkäuferschutz Seite 5 von 7 Bedingungen zum Online-Käuferschutz für Sparkassen-Kreditkarten und Sparkassen-Cards mit Co-Badge Debit Mastercard / Co-Badge Visa Debit* Wir stellen Ihnen eine Service-Rufnummer zur Verfügung, die die Vermitt- versicherte Person zur Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz, in Erman- lung einer telefonischen Erstberatung durch einen in Deutschland nieder- gelung eines solchen ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. gelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl ermöglicht. 2. Klagen gegen die versicherte Person Der Mandatsauftrag an den von Ihnen ausgewählten Rechtsanwalt ist Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsver- von Ihnen zu erteilen. mittlung gegen die versicherte natürliche Person ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit Diese Service-Rufnummer der ÖRAG steht Ihnen von Montag bis Freitag, der Klageerhebung ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen ihren 8:00–20:00 Uhr, zur Verfügung. gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sie oder der mit der Durchführung der telefonischen Erstberatung beauf- Andere nach deutschem Recht begründete Gerichtsstände werden durch tragte Rechtsanwalt können die Rechnung zwecks Überprüfung und Aus- diese Vereinbarung nicht ausgeschlossen. gleich bei der ÖRAG einreichen. Der Höchsterstattungsbetrag für eine telefonische Rechtsberatung § 10 Welches Recht findet Anwendung? beträgt 190 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, vgl. § 34 Abs. 1 Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Satz 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG. § 11 Welches ist die zuständige Aufsichtsbehörde? Sollte eine telefonische Beratung aufgrund der Komplexität des Falles Die für Beschwerden zuständige Aufsichtsbehörde ist: bzw. aufgrund der Notwendigkeit der Einsicht in Unterlagen nicht möglich Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und somit eine persönliche Beratung erforderlich sein, werden wir Ihnen Graurheindorfer Straße 108 auf Wunsch einen Rechtsanwalt in Ihrer Nähe empfehlen. Die Kosten, die 53117 Bonn durch die persönliche Beratung in einer Rechtsanwaltskanzlei entstehen, Telefon 0228 4108-0 tragen Sie dann jedoch selbst. Telefax 0228 4108-1550 § 3 Wo besteht Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz besteht bei einem Kauf über das Internet welt- Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung weit. Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur mit Hilfe der elektroni- § 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? schen Datenverarbeitung erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhält- Die Versicherung beginnt mit Zustandekommen eines wirksamen Kredit- nisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln. Darüber hinaus bietet kartenvertrages zwischen Ihnen und Ihrem Kreditinstitut, das dem Grup- die elektronische Datenverarbeitung einen besseren Schutz der Versi- penversicherungsvertrag gemäß I. § 1 beigetreten ist. chertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Der Versicherungsschutz für die einzelne Ware beginnt mit Abschluss des Kaufvertrages. Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezoge- nen Daten durch die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG und die § 5 Wann endet Ihr Versicherungsschutz? Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Die Versicherung endet, – wenn Ihr Kreditkartenvertrag endet; Verantwortlicher für die Datenverarbeitung – wenn der Gruppenversicherungsvertrag zum telefonischen Internet- ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG Rechtsberatungs-Rechtsschutz für Sparkassen-Kreditkartenkunden zwi- Datenschutzbeauftragter schen der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG und der Deutscher Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf Sparkassen Verlag GmbH endet; Telefax 0211 529-5199 – wenn Ihr Kreditinstitut nicht mehr dem Gruppenversicherungsvertrag E-Mail: info@oerag.de zum telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz für Sparkas- Vorstand: Jörg Tomalak-Plönzke (Vorsitzender), sen-Kreditkartenkunden zwischen der ÖRAG Rechtsschutzversiche- Marcus Hansen, Betina Nickel rungs-AG und der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH angehört. Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf Registergericht: Düsseldorf HRB 12073 § 6 Wer kann die Versicherungsleistung geltend machen? Mit Ihrer Anmeldung zum Gruppenversicherungsvertrag, die durch Ihr Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der oben Kreditinstitut nach Abschluss Ihres entsprechenden Kreditkartenvertrages genannten Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauftragter – oder per erfolgt, sind Sie für alle Versicherungsleistungen unwiderruflich bezugs- E-Mail unter: datenschutz@oerag.de berechtigt. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung § 7 Wie erfolgt Ihre Prämien-/Beitragszahlung und was ist zu beach- Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund der daten- ten? schutzrechtlich relevanten Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundver- Ihr Versicherungsschutz ist fester Bestandteil (Zusatzleistung) Ihrer Kre- ordnung (DSGVO), des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Bun- ditkarte. Der in der Präambel bezeichnete Versicherungsnehmer ist Prä- desdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen mienschuldner und als solcher verpflichtet, die Versicherungsprämien für Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhal- den Versicherungsschutz des Gruppenversicherungsvertrages zum tele- tensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die fonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz an die ÖRAG Rechts- deutsche Versicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die oben genannten schutzversicherungs-AG zu zahlen. Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisieren (Code of Conduct). Der Versicherer ist nicht berechtigt, Versicherungsleistungen gegen Prä- Diese können Sie im Internet unter www.oerag.de/datenschutz abrufen. mienforderungen oder andere gegen den Versicherungsnehmer gerich- Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von tete Forderungen aufzurechnen. Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages. Wir § 8 Wie ist das Verhältnis zu anderen Versicherungen? verarbeiten diese personenbezogenen Daten, um das von uns zu über- Der telefonische Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz ist subsidiär und nehmende Risiko bestimmen und einschätzen zu können. Kommt der tritt nur ein, soweit Sie keine telefonische Erstberatung aus einer ande- Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durch- ren, eigenen oder fremden vor oder nach Kauf des Gegenstandes ge- führung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Rechnungsstellung. Anga- schlossenen Versicherung beanspruchen können. Dies gilt auch dann, ben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Ver- wenn in dieser anderen Versicherung ebenfalls eine Subsidiaritätsklausel sicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. 128 778.000 D0 S-Payment (Fassung Aug. 2023) - v8.0 enthalten ist. Im Hinblick auf dieses andere Versicherungsverhältnis gilt Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages der telefonische Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz für Sparkassen- ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich. Kreditkartenkunden als die speziellere Versicherung. Bestreitet der Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstel- andere Versicherer schriftlich seine Eintrittspflicht, so erfolgt insoweit eine lung von versicherungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung Leistung im Rahmen dieses Versicherungsschutzes. Sie haben Zug um neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Bei der Zug gegen Erhalt unserer Versicherungsleistung den Anspruch gegen Entwicklung neuer Produkte und Tarife sind wir auch darauf angewiesen, den anderen Versicherer an die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG Versicherungsdaten auch zum Testen neuer elektronisch unterstützter abzutreten. Verfahren und Prozesse zu nutzen, um damit die Datenverarbeitung hin- reichend sicher zu gestalten. Die Daten nutzen wir weiterhin für eine § 9 Welcher Gerichtsstand besteht? Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise für die 1. Klagen gegen den Versicherer oder Versicherungsvermittler Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung oder für umfassende Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsver- Auskunftserteilungen. mittlung gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständig- Die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG speichert Daten, die für den keit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungs- Versicherungsvertrag notwendig sind. Dies sind Ihre Angaben im Antrag vertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherte eine natürliche (Antragsdaten) sowie weitere zur Vertragsführung und -abwicklung not- Person, dann ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die wendige versicherungstechnische Daten, z. B. Versicherungsnummer, * vormals Sparkassen-Internetkäuferschutz Seite 6 von 7 Bedingungen zum Online-Käuferschutz für Sparkassen-Kreditkarten und Sparkassen-Cards mit Co-Badge Debit Mastercard / Co-Badge Visa Debit* Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung. Soweit dies erforderlich gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter ist, werden auch Angaben von Dritten (z. B. mitversicherte Personen, bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Vermittler) gespeichert. Melden Sie uns einen Versicherungsfall, spei- Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der chern wir Angaben zum Leistungsfall und ggf. auch Angaben von Dritten, Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen wie z. B. die Daten des von Ihnen mandatierten Rechtsanwaltes. bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinen- Die Verarbeitung personenbezogener Daten für vorvertragliche und ver- lesbaren Format zustehen. tragliche Zwecke erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Widerspruchsrecht Ihre Daten verarbeiten wir auch, wenn es nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen erforderlich ist, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu Daten zu Zwecken der Werbung zu widersprechen. Verarbeiten wir wahren. Dies kann insbesondere der Fall sein: Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation – zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere ergeben, widersprechen. Produkte der Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungsumfragen, Beschwerderecht – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere von Daneben haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungs- oben genannten Datenschutzbeauftragten oder eine Datenschutzauf- missbrauch hindeuten können. Weitere Informationen hierzu finden Sie sichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichts- im Abschnitt zum Hinweis- und Informationssystem der Versicherungs- behörde ist: wirtschaft. Landesbeauftragte für Datenschutz und Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfül- Informationsfreiheit lung gesetzlicher Verpflichtungen (z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, Nordrhein-Westfalen handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Be- Postfach 20 04 44 ratungspflicht). Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in die- 40102 Düsseldorf. sem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genann- Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem ten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie darüber zuvor informieren. (HIS) der informa HIS GmbH zur Unterstützung der Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprüfung sowie Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Aus- Rückversicherer: tausch bestimmter personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich. Im Interesse unserer Versicherungsnehmer achten wir auch auf einen Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertra- Ausgleich der von uns übernommenen Risiken. Zu diesem Zweck haben ges richten wir Anfragen zum Antragsteller an das HIS und speichern das wir Rückversicherungsverträge geschlossen, die einen Teil der Risiken Ergebnis dieser Anfragen. Sollten wir Ihre Daten an das HIS melden, übernehmen. Hierfür benötigt der Rückversicherer entsprechende versi- werden wir Sie darüber benachrichtigen. cherungstechnische Angaben zur Art des Versicherungsschutzes und informa HIS GmbH des Risikos. Eine Übermittlung personenbezogener Daten findet dabei Abteilung Datenschutz jedoch nicht statt. Kreuzberger Ring 68 Vermittler: 65205 Wiesbaden In ihren Versicherungsangelegenheiten werden Sie durch Vermittler Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Informa- betreut. Dies können neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesell- tionen über den Datenaustausch mit der infoma HIS GmbH auf Grund- schaften sein. Um die Betreuungsaufgabe ordnungsgemäß erfüllen zu lage der Artikel 13 und 14 DSGVO“, welche Sie insbesondere auf unserer können, erhält der Vermittler von uns für die Betreuung und Beratung not- Homepage www.oerag.de finden. wendige Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. Das Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer sind insbesondere Versicherungsnummer, Art des Versicherungsschut- Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages bzw. Ihre zes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versiche- Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf rungsleistungen. Der Vermittler verarbeitet und nutzt die personenbezo- ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch genen Daten im Rahmen der Beratung und Betreuung. von personenbezogenen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten Externe Dienstleister: früheren Versicherer erfolgen. Eine Anfrage beim Vorversicherer erfolgt Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen nur, wenn Sie dieser Anfrage vorab schriftlich zugestimmt haben. Pflichten zum Teil externer Dienstleister. Versicherungsombudsmann e. V. Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleis- Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann ter, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, e. V. Sie können damit in privaten Angelegenheiten das kostenlose, sowie der Unternehmen unserer Gruppe, die an einer zentralisierten außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Datenverarbeitung teilnehmen, können Sie in der jeweils aktuellen Ver- sion unserer Internetseite unter www.oerag.de entnehmen. Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 080632 Weitere Empfänger: 10006 Berlin Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Telefon: 0800 3 69 60 00 Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Fax: 0800 3 6 990 00 Mitteilungspflichten (z. B. Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehör- beschwerde@versicherungsombudsmann.de den, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Ferner übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten an Kreditinstitute zur Abwicklung des Zuständige Aufsichtsbehörde: Zahlungsverkehrs. Des Weiteren können wir Ihre personenbezogenen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Daten zur Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken oder zur Graurheindorfer Straße 108 128 778.000 D0 S-Payment (Fassung Aug. 2023) - v8.0 Datenanalyse an Verbände (z. B. Gesamtverband der Deutschen Versi- 53117 Bonn cherungswirtschaft e. V., Verband öffentlicher Versicherer) weitergeben. Telefon 0228 4108-0 Telefax 0228 4108-1550 Dauer der Datenspeicherung Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkom- men, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewah- E-Mail: info@oerag.de rungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch Vorstand: Jörg Tomalak-Plönzke (Vorsitzender), und der Abgabenordnung. Die Speicherfristen betragen danach bis zu Marcus Hansen, Betina Nickel zehn Jahre. Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Wolfgang Breuer Betroffenenrechte Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person Registergericht: Düsseldorf HRB 12073 * vormals Sparkassen-Internetkäuferschutz Seite 7 von 7