S Sparkasse Münsterland Ost Preis- und Leistungsverzeichnis Stand 21.07.2026 Preis- und Leistungsverzeichnis  Stand: 21.07.2026 • Abkürzungen / Erläuterungen / Glossar • Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank • Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr • Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft • Kapitel D: Kreditgeschäft • Kapitel E: Sonstiges Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse (AGB-Sparkassen) für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse/Landesbank wird nach Nr. 17 Abs. 4 AGB-Sparkassen für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 1 Inhaltsverzeichnis Abkürzungen / Erläuterungen / Glossar 4 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank 5 I. Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank ........................................................................................ 5 II. Zuständige Aufsichtsbehörden .................................................................................................................... 5 III. Eintragung im Handelsregister .................................................................................................................... 5 IV. Vertragssprache .......................................................................................................................................... 5 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten ............................................ 5 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung....................... 6 VII. Hinweis zur Umsatzsteuer ........................................................................................................................... 7 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 8 I. Girokonten ................................................................................................................................................... 8 1. Preismodelle für Privatkonten ..................................................................................................................... 8 2. Preismodelle für Geschäftskonten ............................................................................................................ 14 3. Preismodelle für Fremdwährungskonten .................................................................................................. 15 4. Kontoauszug (pro Vorgang) ...................................................................................................................... 15 4.1. Privatkonten ....................................................................................................................................... 15 4.2. Geschäftskonten................................................................................................................................ 16 5. Rechnungsabschluss ................................................................................................................................ 16 5.1. Privatkonten ....................................................................................................................................... 16 5.2. Geschäftskonten................................................................................................................................ 16 6. Geduldete Kontoüberziehungen ................................................................................................................ 16 7. Kontowecker .............................................................................................................................................. 16 8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses ......................... 16 9. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz ....................................................... 16 II. Erbringung von Zahlungsdiensten ............................................................................................................. 17 1. Überweisungen.......................................................................................................................................... 17 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen ....................... 17 1.1.1. Überweisungsaufträge .................................................................................................................. 17 1.1.2. Gutschrift einer Überweisung ........................................................................................................ 19 1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in und aus Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) ...................................................................................................................................... 20 1.2.1. Überweisungsaufträge .................................................................................................................. 20 1.2.2. Gutschrift einer Überweisung ........................................................................................................ 22 2. Lastschriften .............................................................................................................................................. 23 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ................................................................................................................... 23 2.1.1. SEPA-Basis-Lastschrift ................................................................................................................. 23 2.1.2. SEPA-Firmen-Lastschrift ............................................................................................................... 24 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten ................................................................................................... 24 2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift ................................................................................................................. 24 2.2.2. SEPA-Firmen-Lastschrift ............................................................................................................... 24 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften ...................................................................................... 25 2.3.1. SEPA-Basis-Lastschriften ............................................................................................................. 25 2.3.2. SEPA-Firmen-Lastschriften:.......................................................................................................... 25 2.4. Lastschrifteinzug................................................................................................................................ 25 2.4.1. Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ............................................................................... 25 2.4.2. Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren ............................................................................... 25 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr ............................................................................................................ 25 3.1. MastercardKartenprodukte (Kreditkarten) ......................................................................................... 25 3.2. Sparkassen-Card (Debitkarte) ........................................................................................................... 27 3.3. Bargeldauszahlung ........................................................................................................................... 28 3.4. Ausführungsfrist ................................................................................................................................. 30 4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte ................................................................................................ 30 4.1. Bargeldeinzahlung ............................................................................................................................. 30 4.2. Bargeldauszahlung ............................................................................................................................ 30 5. Online-Banking, Electronic Banking, Firmenkundenportal und Wero ....................................................... 31 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 2 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) ...................................................................................................... 31 5.2. Electronic Banking für Unternehmer ................................................................................................. 31 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS .............................................................................. 31 5.4. Firmenkundenportal........................................................................................................................... 31 5.5. Wero .................................................................................................................................................. 32 5.5.1. Limite ............................................................................................................................................. 32 5.5.2. Entgelte ......................................................................................................................................... 32 5.5.3. Ausführungsfrist ............................................................................................................................ 32 5.5.4. Annahmezeiten ............................................................................................................................. 32 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung ................................. 32 6.1. Kartengestützte Zahlungsdienste ...................................................................................................... 32 6.2. Sonstige Zahlungsdienste ................................................................................................................. 33 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank ............................................................. 33 III. Scheckverkehr ........................................................................................................................................... 33 1. Allgemein ................................................................................................................................................... 33 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr ..................................................................................................... 34 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland ..................................................................................................... 34 2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland ................................................................................................. 34 2.3. Umrechnungskurse ........................................................................................................................... 34 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft 34 I. Sparkonto .................................................................................................................................................. 34 1. Kennwortvereinbarung .............................................................................................................................. 34 2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) ...................................................................................... 34 3. VorsorgePlus (Sparkonto mit Zinssammlung) ........................................................................................... 34 4. Kündigungsgeld (als Mietkautionskonto)................................................................................................... 34 II. Wertpapiere ............................................................................................................................................... 35 1. Depotleistungen......................................................................................................................................... 35 2. Effektive Stücke ......................................................................................................................................... 35 3. Transaktionsleistungen ............................................................................................................................. 36 4. Ersatz von Aufwendungen ........................................................................................................................ 37 D. Kredite 38 I. Kredite ....................................................................................................................................................... 38 II. Bankbürgschaft (Aval) ............................................................................................................................... 38 E. Sonstiges 39 I. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Dienstleistungen ........................................................................ 39 II. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.4, B.I.5, B II.3.1 g, B.II.5.2 oder C.II.1 erfasst) ........... 39 III. Bankauskunft im Auftrag des Kunden ....................................................................................................... 39 IV. Sparkassenwechsel (Alternative zum ZKG Kontenwechsel) .................................................................... 39 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 3 Abkürzungen / Erläuterungen / Glossar In diesem Preis- und Leistungsverzeichnis bedeuten die folgenden Begriffe, Bezeichnungen oder Abkürzungen: Andere EWR-Staaten Alle anderen EWR-Staaten als Deutschland BIC Bank/Business Identifier Code (internationale Bankleitzahl/ Bankidentifikationsnummer) Drittstaaten Alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Drittstaatenwährung Währung eines Staates außerhalb des EWR, z. B. US-Dollar EBICS Electronic Banking Internet Communication Standard EWR Europäischer Wirtschaftsraum EWR-Währungen Alle Währungen der EWR-Staaten. Dies sind derzeit: Euro, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. EWR-Fremdwährung Alle anderen (nationalen) EWR-Währungen, die nicht der Euro sind. Dies sind derzeit: Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. EWR-Staaten Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums Fremdwährung Jede andere Währung als der Euro IBAN International Bank Account Number (internationale Bankkontonummer) max. maximal mind. mindestens SEPA Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro- Zahlungsverkehrsraum). Meint den einheitlichen Zahlungsverkehrsraum für Euro-Zahlungen innerhalb und zwischen den an SEPA teilnehmenden europäischen Staaten. SEPA-Drittstaaten meint die SEPA-Teilnehmerstaaten und -gebiete außerhalb des EWR. Dies sind derzeit: Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nordmazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. SMS Short Message Service (Kurznachrichtendienst) Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums EWR-Staaten meint alle Staaten, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören. Dies sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. SWIFT Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (Gesellschaft für weltweite Interbanken-Finanztelekommunikation) ZD Zahlungsdienstleister ZKG Zahlungskontengesetz zzgl. zuzüglich 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 4 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank Sparkasse Münsterland Ost Sitz: Münster Hauptstellen: Weseler Straße 230 48151 Münster Freckenhorster Str. 65-69 48231 Warendorf Bahnhofstraße 29 59302 Oelde Moltkestraße 38 59229 Ahlen Weststraße 32 59269 Beckum II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 - 28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de). Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) III. Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Münster A 4940 IV. Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) zu wenden. Der Schlichtungsantrag kann direkt auf dem gesicherten Online-Portal der Schlichtungsstelle beim DSGV ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden unter: https://www.s-schlichtungsstelle.de 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 5 Das Anliegen kann alternativ in Textform an die folgende Adresse gerichtet werden: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. Schlichtungsstelle Charlottenstraße 47 10117 Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle beim DSGV, die auf der Webseite https://www.s- schlichtungsstelle.de abrufbar ist und auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Sparkasse Münsterland Ost nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Es besteht ferner die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt unter https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschwere n_node.html Wissenswertes zu Beschwerden über beaufsichtigte Unternehmen bereit. Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Bundesanstalt unter Angabe des Sachverhalts und des Beschwerdegrunds Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn oder Marie-Curie-Str. 24 – 28 60439 Frankfurt am Main Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Sparkasse (Name und Anschrift siehe oben Kapitel A.I.) einzulegen. Die Sparkasse wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Briefs oder Telefax) beantworten. VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung Die „Verordnung (EU) 2023/1113 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte“ (EU-Geldtransfer- verordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers/ Kryptowertetransfers. Sie verpflichtet die Sparkasse/Landesbank bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Zahler und Zahlungsempfänger zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Namen, Kundenkennung sowie ggf. der Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier bzw. LEI) oder, in Ermangelung dessen, einer verfügbaren gleichwertigen amtlichen Kennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse und der LEI verzichtet werden, jedoch können gegebenenfalls diese Angaben vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Namen und gegebenenfalls Adresse, LEI (oder, in Ermangelung dessen, einer verfügbaren gleichwertigen amtlichen Kennung) nutzt die Sparkasse/Landesbank die in ihren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selbst immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 6 ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse/Landesbank Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers beziehungsweise Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. VII. Hinweis zur Umsatzsteuer Die ausgewiesenen Preise verstehen sich im Falle der Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Unternehmern im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zzgl. Umsatzsteuer. 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 7 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet. Kontomodell GiroPREMIUM* Die Nutzung einer Mastercard Gold (Kreditkarte) ist im Kontopreis enthalten. Preise für weitere Kreditkarten siehe B II 3.1 monatlicher Pauschalpreis Preis in EUR 16,95 beleghaft** 0,00 Überweisung und Echtzeit- beleglos (online) 0,00 überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA- per Dauerauftrag** 0,00 Überweisung) und an einen anderen SB-Terminal** 0,00 Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) telefonisch beauftragt** 0,00 durch Mitarbeiter der Sparkasse ausgefüllte Aufträge** 1,50 Gutschrift einer Überweisung und innerhalb der Sparkasse mit IBAN in Euro 0,00 Echtzeitüberweisung (SEPA-Überweisung) von einem anderen Zahlungsdienstleister mit IBAN in EURO 0,00 Gutschrift einer unzustellbaren innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 0,00 Überweisung und Echtzeit- überweisung von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,00 SEPA-Basis-Lastschrift innerhalb der Sparkasse 0,00 Lastschrifteinlösungen in Euro SEPA-Basis-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,00 Einzelauftrag Einzug Lastschrift 0,00 Lastschriftinkasso im SEPA-Basis - Lastschriftverfahren Sammelauftrag Einzug Lastschrift 0,00 - zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift 0,00 fällige Darlehensraten 0,00 Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen fällige Sparraten 0,00 Hauses Schließfachgebühren 0,00 Einrichtung durch Mitarbeiter der Sparkasse 0,00 Änderung durch Mitarbeiter der Sparkasse 0,00 Einrichtung online 0,00 Dauerauftrag in Euro Änderung online 0,00 Ausführung innerhalb der Sparkasse 0,00 Ausführung an einen anderen Zahlungsdienstleister 0,00 Scheckeinlösung 0,00 Scheckeinzug (Inland) 0,00 Sparkassen-Card (Debitkarte) und Jahresgebühr; einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android Sparkassen-Card Debit Mastercard 0,00 mit digitalen Sparkassen-Cards (Aktivierung und Nutzung)*** (Debitkarte) Geldautomatenverfügung - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 0,00 Entgelte für die Belastung von - bei anderen Zahlungsdienstleistern 0,00 Buchungen durch den Einsatz der Sonstiger Einsatz der Sparkassen-Card Sparkassen-Card - innerhalb des EWR-Raums**** in Euro 0,00 - innerhalb des EWR-Raums in Fremdwährung 0,00 - außerhalb des EWR-Raums 0,00 in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren 0,00 Bereitstellung / Übermittlung von (ePostfach oder Kontoauszugsdrucker) Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht – 1,30 per Postversand * Die oben aufgeführten Entgelte werden nur dann erhoben, wenn der jeweilige Geschäftsvorfall ordnungsgemäß abgewickelt wurde. Dies setzt insbesondere voraus, dass - eine Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat, - eine Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde, - eine Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde, - ein Lastschriftinkasso beauftragt und fehlerfrei ausgeführt wurde, - ein Zahlscheingeschäft bzw. ein Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. ** Ausführung als Echtzeitüberweisung möglich. *** Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarte). **** EWR-Staaten meint alle Staaten, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören. Dies sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)) Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, sowie Zypern 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 8 Kontomodell GiroKOMFORT* und EU-Basiskonto* monatliche Kontoführung Preis in EUR 11,95 beleghaft** 0,00 Überweisung und Echtzeit- beleglos (online) 0,00 überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA- per Dauerauftrag** 0,00 Überweisung) und an einen anderen SB-Terminal** 0,00 Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) telefonisch beauftragt** 0,00 durch Mitarbeiter der Sparkasse ausgefüllte Aufträge** 1,50 Gutschrift einer Überweisung und innerhalb der Sparkasse mit IBAN in Euro 0,00 Echtzeitüberweisung von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) 0,00 mit IBAN in EURO Gutschrift einer unzustellbaren innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 0,00 Überweisung und Echtzeit- überweisung von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,00 SEPA-Basis-Lastschrift innerhalb der Sparkasse 0,00 Lastschrifteinlösungen in Euro SEPA-Basis-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,00 Einzelauftrag Einzug Lastschrift 0,00 Lastschriftinkasso im SEPA-Basis - Lastschriftverfahren Sammelauftrag Einzug Lastschrift 0,00 - zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift 0,00 fällige Darlehensraten 0,00 Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen fällige Sparraten 0,00 Hauses Schließfachgebühren 0,00 Einrichtung durch Mitarbeiter der Sparkasse 0,00 Änderung durch Mitarbeiter der Sparkasse 0,00 Einrichtung online 0,00 Dauerauftrag in Euro Änderung online 0,00 Ausführung innerhalb der Sparkasse 0,00 Ausführung an einen anderen Zahlungsdienstleister 0,00 Scheckeinlösung 0,00 Scheckeinzug (Inland) 0,00 Sparkassen-Card (Debitkarte) und Jahresgebühr; einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android Sparkassen-Card Debit Mastercard 0,00 mit digitaler Sparkassen-Card*** (Debitkarte) Geldautomatenverfügung - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 0,00 Entgelte für die Belastung von - bei anderen Zahlungsdienstleistern 0,00 Buchungen durch den Einsatz der Sonstiger Einsatz der Sparkassen-Card Sparkassen-Card - innerhalb des EWR-Raums**** in Euro 0,00 - innerhalb des EWR-Raums in Fremdwährung 0,00 - außerhalb des EWR-Raums 0,00 in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren 0,00 Bereitstellung / Übermittlung von (ePostfach oder Kontoauszugsdrucker) Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht – 1,30 per Postversand * Die oben aufgeführten Entgelte werden nur dann erhoben, wenn der jeweilige Geschäftsvorfall ordnungsgemäß abgewickelt wurde. Dies setzt insbesondere voraus, dass - eine Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat, - eine Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde, - eine Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde, - ein Lastschriftinkasso beauftragt und fehlerfrei ausgeführt wurde, - ein Zahlscheingeschäft bzw. ein Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. ** Ausführung als Echtzeitüberweisung möglich. *** Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarte). **** EWR-Staaten meint alle Staaten, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören. Dies sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)) Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, sowie Zypern 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 9 Kontomodell GiroAKTIV* Voraussetzung für die Nutzung dieser Modelle ist die Freischaltung für das Online-Banking inkl. elektronischem Postfach (ePostfach für Kontoauszüge). monatliche Kontoführung Preis in EUR 5,95 **** beleghaft** 2,50 Überweisung und Echtzeit- beleglos (online) 0,00 überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA- per Dauerauftrag** 0,00 Überweisung) und an einen anderen SB-Terminal** 1,00 Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) telefonisch beauftragt** 2,00 durch Mitarbeiter der Sparkasse ausgefüllte Aufträge** 4,00 Gutschrift einer Überweisung und innerhalb der Sparkasse mit IBAN in Euro 0,00 Echtzeitüberweisung von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) 0,00 mit IBAN in EURO Gutschrift einer unzustellbaren innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 0,00 Überweisung und Echtzeit- überweisung von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,00 SEPA-Basis-Lastschrift innerhalb der Sparkasse 0,00 Lastschrifteinlösungen in Euro SEPA-Basis-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,00 Einzelauftrag Einzug Lastschrift 0,00 Lastschriftinkasso im SEPA-Basis - Lastschriftverfahren Sammelauftrag Einzug Lastschrift 0,00 - zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift 0,00 fällige Darlehensraten 0,00 Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen fällige Sparraten 0,00 Hauses Schließfachgebühren 0,00 Einrichtung durch Mitarbeiter der Sparkasse 4,00 Änderung durch Mitarbeiter der Sparkasse 4,00 Einrichtung online 0,00 Dauerauftrag in Euro Änderung online 0,00 Ausführung innerhalb der Sparkasse 0,00 Ausführung an einen anderen Zahlungsdienstleister 0,00 Scheckeinlösung 0,00 Scheckeinzug (Inland) 2,50 Sparkassen-Card (Debitkarte) und Jahresgebühr; einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android Sparkassen-Card Debit Mastercard 15,00 mit digitaler Sparkassen-Card*** (Debitkarte) Geldautomatenverfügung - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 0,00 Entgelte für die Belastung von - bei anderen Zahlungsdienstleistern 0,00 Buchungen durch den Einsatz der Sonstiger Einsatz der Sparkassen-Card Sparkassen-Card (Debitkarte) - innerhalb des EWR-Raums***** in Euro 0,00 - innerhalb des EWR-Raums in Fremdwährung 0,00 - außerhalb des EWR-Raums 0,00 in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren 0,00 Bereitstellung / Übermittlung von (ePostfach) Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht – 1,30 per Postversand * Die oben aufgeführten Entgelte werden nur dann erhoben, wenn der jeweilige Geschäftsvorfall ordnungsgemäß abgewickelt wurde. Dies setzt insbesondere voraus, dass - eine Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat, - eine Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde, - eine Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde, - ein Lastschriftinkasso beauftragt und fehlerfrei ausgeführt wurde, - ein Zahlscheingeschäft bzw. ein Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. ** Ausführung als Echtzeitüberweisung möglich. *** Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarte). **** Bei Erreichen eines mtl. Mindestgeldeingangs von 750 EUR beträgt der mtl. Grundpreis 5,95 EUR (Umbuchungen von eigenen Konten zählen nicht als Geldeingang). Bei Nichterfüllung des Mindestgeldeingangs wird ein Grundpreis von 11,90 EUR berechnet. ***** EWR-Staaten meint alle Staaten, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören. Dies sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)) Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, sowie Zypern 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 10 Kontomodell Giro OK* - Konto für Schüler, Azubis, Studenten, FSJler und Bufdis von 18 bis 27 Jahren - Konto nur für Einzelperson und max. 1 GiroOK je Person - Voraussetzung für die Nutzung des Kontomodells ist die Freischaltung für das Online-Banking inkl. elektronischem Postfach (ePostfach für Kontoauszüge). - Sofern zwischenzeitlich keine andere Vereinbarung getroffen wird, wird das Konto spätestens ab dem 28. Geburtstag in unserem Pauschalpreismodell (z.Zt. GiroKOMFORT) weitergeführt. monatliche Kontoführung Preis in EUR 0,00 beleghaft** 1,00 Überweisung und Echtzeit- beleglos (online) 0,00 überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA- per Dauerauftrag** 0,00 Überweisung) und an einen anderen SB-Terminal** 0,25 Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) telefonisch beauftragt** 1,25 durch Mitarbeiter der Sparkasse ausgefüllte Aufträge** 2,50 Gutschrift einer Überweisung und innerhalb der Sparkasse mit IBAN in Euro 0,00 Echtzeitüberweisung von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) 0,00 mit IBAN in EURO Gutschrift einer unzustellbaren innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 0,00 Überweisung und Echtzeit- überweisung von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,00 SEPA-Basis-Lastschrift innerhalb der Sparkasse 0,00 Lastschrifteinlösungen in Euro SEPA-Basis-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,00 Einzelauftrag Einzug Lastschrift 0,00 Lastschriftinkasso im SEPA-Basis - Lastschriftverfahren Sammelauftrag Einzug Lastschrift 0,00 - zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift 0,00 fällige Darlehensraten 0,00 Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen fällige Sparraten 0,00 Hauses Schließfachgebühren 0,00 Einrichtung durch Mitarbeiter der Sparkasse 1,25 Änderung durch Mitarbeiter der Sparkasse 1,25 Einrichtung online 0,00 Dauerauftrag in Euro Änderung online 0,00 Ausführung innerhalb der Sparkasse 0,00 Ausführung an einen anderen Zahlungsdienstleister 0,00 Scheckeinlösung 0,00 Scheckeinzug (Inland) 1,00 Sparkassen-Card (Debitkarte) und Jahresgebühr; einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android Sparkassen-Card Debit Mastercard 0,00 mit digitaler Sparkassen-Card*** (Debitkarte) Ab 10.01.2023: Mastercard Starter- Jahresgebühr, einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android 24,00 Kreditkarte (Kreditkarte) Geldautomatenverfügung - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 0,00 Entgelte für die Belastung von - bei anderen Zahlungsdienstleistern 0,00 Buchungen durch den Einsatz der Sonstiger Einsatz der Sparkassen-Card Sparkassen-Card (Debitkarte) - innerhalb des EWR-Raums**** in Euro 0,00 - innerhalb des EWR-Raums in Fremdwährung 0,00 - außerhalb des EWR-Raums 0,00 in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren 0,00 Bereitstellung / Übermittlung von (ePostfach) Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht – 1,30 per Postversand * Die oben aufgeführten Entgelte werden nur dann erhoben, wenn der jeweilige Geschäftsvorfall ordnungsgemäß abgewickelt wurde. Dies setzt insbesondere voraus, dass - eine Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat, - eine Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde, - eine Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde, - ein Lastschriftinkasso beauftragt und fehlerfrei ausgeführt wurde, - ein Zahlscheingeschäft bzw. ein Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. ** Ausführung als Echtzeitüberweisung möglich. *** Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarte). **** EWR-Staaten meint alle Staaten, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören. Dies sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)) Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, sowie Zypern Kontomodell Giro MEINS - Konto für Minderjährige monatliche Kontoführung Preis in EUR 0,00 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 11 Kontomodell GiroVERBUND* Voraussetzung für die Führung dieses Kontos ist die Nutzung des Online-Bankings und des ePostfachs für Kontoauszüge sowie ein Beschäftigungs-/Rentenverhältnis bei einem Verbundpartner inkl. Gehalts-/Renteneingang. monatliche Kontoführung Preis in EUR 0,00**** beleghaft** 2,50 Überweisung und Echtzeit- beleglos (online) 0,00 überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA- per Dauerauftrag** 0,00 Überweisung) und an einen anderen SB-Terminal** 1,00 Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) telefonisch beauftragt** 2,00 durch Mitarbeiter der Sparkasse ausgefüllte Aufträge** 4,00 Gutschrift einer Überweisung und innerhalb der Sparkasse mit IBAN in Euro 0,00 Echtzeitüberweisung von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) 0,00 mit IBAN in EURO Gutschrift einer unzustellbaren innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 0,00 Überweisung und Echtzeit- überweisung von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,00 SEPA-Basis-Lastschrift innerhalb der Sparkasse 0,00 Lastschrifteinlösungen in Euro SEPA-Basis-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,00 Einzelauftrag Einzug Lastschrift 0,00 Lastschriftinkasso im SEPA-Basis - Lastschriftverfahren Sammelauftrag Einzug Lastschrift 0,00 - zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift 0,00 fällige Darlehensraten 0,00 Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen fällige Sparraten 0,00 Hauses Schließfachgebühren 0,00 Einrichtung durch Mitarbeiter der Sparkasse 4,00 Änderung durch Mitarbeiter der Sparkasse 4,00 Einrichtung online 0,00 Dauerauftrag in Euro Änderung online 0,00 Ausführung innerhalb der Sparkasse 0,00 Ausführung an einen anderen Zahlungsdienstleister 0,00 Scheckeinlösung 0,00 Scheckeinzug (Inland) 2,50 Sparkassen-Card (Debitkarte) und Jahresgebühr; einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android Sparkassen-Card Debit Mastercard 0,00 mit digitaler Sparkassen-Card*** (Debitkarte) Geldautomatenverfügung - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 0,00 Entgelte für die Belastung von - bei anderen Zahlungsdienstleistern 0,00 Buchungen durch den Einsatz der Sonstiger Einsatz der Sparkassen-Card Sparkassen-Card - innerhalb des EWR-Raums***** in Euro 0,00 - innerhalb des EWR-Raums in Fremdwährung 0,00 - außerhalb des EWR-Raums 0,00 in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren 0,00 Bereitstellung / Übermittlung von (ePostfach) Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht – 1,30 per Postversand * Die oben aufgeführten Entgelte werden nur dann erhoben, wenn der jeweilige Geschäftsvorfall ordnungsgemäß abgewickelt wurde. Dies setzt insbesondere voraus, dass - eine Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat, - eine Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde, - eine Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde, - ein Lastschriftinkasso beauftragt und fehlerfrei ausgeführt wurde, - ein Zahlscheingeschäft bzw. ein Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. ** Ausführung als Echtzeitüberweisung möglich. *** Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarte). ****Bei Erreichen eines mtl. Mindestgeldeingangs von 750 EUR beträgt der mtl. Grundpreis 0,00 EUR (Umbuchungen von eigenen Konten zählen nicht als Geldeingang). Bei Nichterfüllung des Mindestgeldeingangs wird ein Grundpreis von 8,95 EUR berechnet. ***** EWR-Staaten meint alle Staaten, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören. Dies sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)) Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, sowie Zypern 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 12 Kontomodell GiroWEG* Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet. monatliche Kontoführung Preis in EUR 14,90 Einzelauftrag beleghaft** 2,50 Einzelauftrag beleglos (online) 0,50 Überweisung und Echtzeit- Sammelauftrag beleglos** 0,50 überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA- - zuzüglich je darin enthaltenem Posten 0,20 Überweisung) und an einen anderen per Dauerauftrag** 0,50 Zahlungsdienstleister SB-Terminal** 0,50 (SEPA-Überweisung) telefonisch beauftragt** 2,50 durch Mitarbeiter der Sparkasse ausgefüllte Aufträge** 2,50 Gutschrift einer Überweisung und innerhalb der Sparkasse mit IBAN in Euro 0,50 Echtzeitüberweisung (SEPA-Überweisung) von einem anderen Zahlungsdienstleistermit IBAN in EURO 0,50 Gutschrift einer unzustellbaren innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 0,50 Überweisung und Echtzeit- überweisung von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,50 Einrichtung durch Mitarbeiter der Sparkasse 3,00 Änderung durch Mitarbeiter der Sparkasse 3,00 Einrichtung online 1,50 Dauerauftrag in Euro Änderung online 1,50 Ausführung innerhalb der Sparkasse 0,50 Ausführung an einen anderen Zahlungsdienstleister 0,50 SEPA-Basis-/-Firmen-Lastschrift innerhalb der Sparkasse 0,50 Lastschrifteinlösungen in Euro SEPA-Basis-/-Firmen-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,50 SEPA-Basis-/-Firmenlastschrift bei Einreichung aus SEPA-Drittstaaten**** 0,50 Eröffnung (einmalig) 7,50 SEPA-Firmenlastschriftmandat Vormerkung (jährlich) 7,50 Einzelauftrag Einzug Lastschrift 0,50 Lastschriftinkasso im SEPA-Basis-/ SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Sammelauftrag Einzug Lastschrift 0,50 - zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift 0,20 fällige Darlehensraten 0,50 Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen fällige Sparraten 0,50 Hauses Schließfachgebühren 0,50 Scheckeinlösung je Scheck 0,50 Scheckeinzug (Inland) je Scheck 2,50 Sparkassen-Card (Debitkarte) und Jahresgebühr; einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android Sparkassen-Card Debit Mastercard 15,00 mit digitaler Sparkassen-Card*** (Debitkarte) Geldautomatenverfügung - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 1,00 Entgelte für die Belastung von - bei anderen Zahlungsdienstleistern 1,00 Buchungen durch den Einsatz der Sonstiger Einsatz der Sparkassen-Card Sparkassen-Card (Debitkarte) - innerhalb des EWR-Raums***** in Euro 0,50 - innerhalb des EWR-Raums in Fremdwährung 0,50 - außerhalb des EWR-Raums 0,50 Rückbuchungen im Auftrag oder im je Vorfall 0,50 Interesse des Kunden Sonstige Buchungen im Auftrag oder je Vorfall 0,50 Interesse des Kunden in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren 0,00 (ePostfach) Bereitstellung / Übermittlung von auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht – Kontoauszügen - per Postversand 1,30 - am Kontoauszugsdrucker 0,50 * Die oben aufgeführten Entgelte werden nur dann erhoben, wenn der jeweilige Geschäftsvorfall ordnungsgemäß abgewickelt wurde. Dies setzt insbesondere voraus, dass - eine Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat, - eine Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde, - eine Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde, - ein Lastschriftinkasso beauftragt und fehlerfrei ausgeführt wurde, - ein Zahlscheingeschäft bzw. ein Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. ** Ausführung als Echtzeitüberweisung möglich. *** Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Sparkassen-Cards (Debitkarte). **** Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. ***** EWR-Staaten meint alle Staaten, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören. Dies sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)) Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, sowie Zypern 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 13 2. Preismodelle für Geschäftskonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet. Geschäftskonto* monatlicher Grundpreis Preis in EUR 14,90 Einzelauftrag beleghaft** 2,50 Einzelauftrag beleglos (online) 0,50 Überweisung und Echtzeit- Sammelauftrag beleglos** 0,50 überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA- - zuzüglich je darin enthaltenem Posten 0,20 Überweisung) und an einen anderen per Dauerauftrag** 0,50 Zahlungsdienstleister SB-Terminal** 0,50 (SEPA-Überweisung) telefonisch beauftragt** 2,50 durch Mitarbeiter der Sparkasse ausgefüllte Aufträge** 2,50 Gutschrift einer Überweisung und innerhalb der Sparkasse mit IBAN in Euro 0,50 Echtzeitüberweisung von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) 0,50 mit IBAN in EURO Gutschrift einer unzustellbaren innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 0,50 Überweisung und Echtzeit- überweisung von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,50 Einrichtung durch Mitarbeiter der Sparkasse 3,00 Änderung durch Mitarbeiter der Sparkasse 3,00 Dauerauftrag in Euro Einrichtung online 1,50 Änderung online 1,50 SEPA-Basis-/-Firmen-Lastschrift innerhalb der Sparkasse 0,50 Lastschrifteinlösungen in Euro SEPA-Basis-/-Firmen-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,50 SEPA-Basis-/-Firmenlastschrift bei Einreichung aus SEPA-Drittstaaten*** 0,50 Eröffnung (einmalig) 7,50 SEPA-Firmenlastschriftmandat Vormerkung (jährlich) 7,50 Einzelauftrag Einzug Lastschrift 0,50 Lastschriftinkasso im SEPA-Basis-/ SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Sammelauftrag Einzug Lastschrift 0,50 - zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift 0,20 fällige Darlehensraten 0,50 Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen fällige Sparraten 0,50 Hauses Schließfachgebühren 0,50 Scheckeinlösung je Scheck 0,50 Scheckeinzug (Inland) je Scheck 2,50 Sparkassen-Card (Debitkarte) und Sparkassen-Card Debit Mastercard Jahresgebühr 15,00 (Debitkarte) Geldautomatenverfügung - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 1,00 Entgelte für die Belastung von - bei anderen Zahlungsdienstleistern 1,00 Buchungen durch den Einsatz der Sonstiger Einsatz der Sparkassen-Card Sparkassen-Card (Debitkarte) - innerhalb des EWR-Raums**** in Euro 0,50 - innerhalb des EWR-Raums in Fremdwährung 0,50 - außerhalb des EWR-Raums 0,50 Rückbuchungen im Auftrag oder im je Vorfall 0,50 Interesse des Kunden Sonstige Buchungen im Auftrag oder je Vorfall 0,50 Interesse des Kunden in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren 0,00 (ePostfach) Bereitstellung / Übermittlung von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht – - per Postversand 1,30 - am Kontoauszugsdrucker 0,50 * Die oben aufgeführten Entgelte werden nur dann erhoben, wenn der jeweilige Geschäftsvorfall ordnungsgemäß abgewickelt wurde. Dies setzt insbesondere voraus, dass - eine Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat, - eine Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde, - eine Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde, - ein Lastschriftinkasso beauftragt und fehlerfrei ausgeführt wurde, - ein Zahlscheingeschäft bzw. ein Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. ** Ausführung als Echtzeitüberweisung möglich. *** Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. **** EWR-Staaten meint alle Staaten, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören. Dies sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)) Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, sowie Zypern 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 14 Notaranderkonto monatlicher Grundpreis Preis in EUR 9,90 3. Preismodelle für Fremdwährungskonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet. Fremdwähungskonto* monatlicher Grundpreis Preis in EUR 9,90 Einzelauftrag beleghaft 0,50 Kontobelastung aufgrund der Einzelauftrag beleglos 0,50 Ausführung einer Überweisung per Dauerauftrag 0,50 durch Mitarbeiter der Sparkasse ausgefüllte Aufträge 0,50 Kontogutschrift aufgrund eines je Gutschrift 0,50 Überweisungseingangs Einrichtung durch Mitarbeiter der Sparkasse 3,00 Änderung durch Mitarbeiter der Sparkasse 3,00 Dauerauftrag Einrichtung online 1,50 Änderung online 1,50 Kontobelastung aufgrund einer je Scheck 0,50 Scheckeinlösung Kontogutschrift aufgrund eines je Scheck 0,50 Scheckeinzugs Rückbuchungen im Auftrag oder im je Vorfall 0,50 Interesse des Kunden Sonstige Buchungen im Auftrag oder je Vorfall 0,50 Interesse des Kunden *Die oben aufgeführten Entgelte werden nur dann erhoben, wenn der jeweilige Geschäftsvorfall ordnungsgemäß abgewickelt wurde. Dies setzt insbesondere voraus, dass - eine Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat, - eine Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde, - eine Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde, - ein Lastschriftinkasso beauftragt und fehlerfrei ausgeführt wurde, - ein Zahlscheingeschäft bzw. ein Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 4. Kontoauszug (pro Vorgang) 4.1. Privatkonten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, keine gesonderte Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht - bei Postversand vgl. Preismodelle Kap. B.I.1-2 - am Kontoauszugsdrucker vgl. Preismodelle Kap. B.I.1-2 - bei Abholung in der Geschäftsstelle kein Angebot Postversand von Kontoauszügen, die nach 28 Tagen am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen wurden Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - je Auszugs-Nr. 2,50 - sofern im Einzelfall manuelle Nacherstellung erforderlich ist 50,00 pro Stunde, mind. 10,00 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 15 Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 1. 4.2. Geschäftskonten Regelung und Entgelte wie 4.1 Privatkonten 5. Rechnungsabschluss 5.1. Privatkonten Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgen stets unentgeltlich. Ausgenommen davon sind die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.) 5.2. Geschäftskonten Regelung wie 5.1 Privatkonten 6. Geduldete Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die das Guthaben und ggf. eine eingeräumte Kontoüberziehung überschreiten (geduldete Kontoüberziehungen), sind die hierfür vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 7. Kontowecker Wecker für EWR-Währungsumrechnungsentgelt (Kontowecker „EWR-Währung“) unentgeltlich Hinweis: Mittels der nachfolgenden Kontowecker werden keine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt. In den Kontomodellen GiroKOMFORT, GiroPREMIUM, EU-Basiskonto und GiroMEINS sind alle Benachrichtigungen unentgeltlich. In allen anderen Kontomodellen werden folgende Entgelte berechnet: Benachrichtigung für Echtzeitüberweisung (Kontowecker „Echtzeitüberweisung“) an den Zahlungsempfänger per - SMS 0,00 - E-Mail 0,00 - Push Nachricht (über Mobile-Banking-App) 0,00 Benachrichtigung über sonstige Ereignisse (ohne Kontowecker „EWR-Währung“ und „Echtzeitüberweisung“) per - SMS 0,12 - E-Mail 0,00 - Push Nachricht (über Mobile-Banking-App) 0,00 8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. - fällige Darlehensraten vgl. Preismodelle Kap. B.I.1-2 - fällige Sparraten vgl. Preismodelle Kap. B.I.1-2 - Schließfachmietpreis vgl. Preismodelle Kap. B.I.1-2 9. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz Die Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz stellen wir Verbrauchern jährlich ab dem ersten Geschäftstag eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr und bei Vertragsbeendigung bereit. Zur Anforderung der Entgeltaufstellung wenden Sie sich bitte an die Sparkasse. 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 16 II. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Überweisungen Betragsgrenzen für Überweisungen Überweisungsaufträge sind im Rahmen des vorhandenen Kontoguthabens und einer eingeräumten Kontoüberziehung ohne Betragsbegrenzung möglich, soweit keine Verfügungslimite (für z.B. Online-Banking, Wero etc.) vereinbart sind. Der Kunde kann - im Rahmen der vereinbarten Verfügungslimite - nach seinem alleinigen Ermessen einen per Echtzeitüberweisung versendbaren Höchstbetrag festlegen. Dieser kann entweder pro Tag oder pro Zahlungsvorgang festgelegt und jederzeit vor Erteilung eines Echtzeitüberweisungsauftrags geändert werden. Er gilt kontobezogen für alle verfügungsberechtigten Personen (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) gemeinsam. 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 1.1.1. Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. a) Ausführungsfristen Sofern die Sparkasse zur Ausführung des Überweisungsauftrags verpflichtet ist, stellt sie sicher, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers innerhalb folgender Fristen eingeht (gerechnet ab Zugang des Überweisungsauftrags bei der Sparkasse bzw. ab Feststellung der Ausführbarkeit einer Echtzeit-Überweisung): - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag2 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag3 max. 2 Geschäftstage Echtzeitüberweisungsauftrag max. 10 Sekunden4 Wero-Zahlungsauftrag max. 10 Sekunden5 - Überweisungen in anderen EWR-Währungen - Belegloser Überweisungsauftrag6 max. 4 Geschäftstage - Beleghafter Überweisungsauftrag7 max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. ba) Überweisungen in der Kontowährung Der Zahler trägt die folgenden Entgelte8 vom Girokonto Entgelt in EUR 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 17 Überweisungsart beleghaft9 beleglos10 per Dauerauftrag per Eilüberweisung zzgl. gewöhnliche SEPA- vgl. Preismodelle vgl. Preismodelle vgl. Preismodelle beleghaft 15,00 Überweisung mit IBAN in Euro Kap. B.I.1-2 Kap. B.I.1-2 Kap. B.I.1-2 beleglos 12,50 innerhalb der Sparkasse (Überweisung) gewöhnliche SEPA- vgl. Preismodelle vgl. Preismodelle vgl. Preismodelle beleghaft 15,00 Überweisung mit IBAN in Euro Kap. B.I.1-2 Kap. B.I.1-2 Kap. B.I.1-2 beleglos 12,50 an einen anderen Zahlungsdienstleister (Überweisung) SEPA-Überweisung in Euro an vgl. Preismodelle vgl. Preismodelle vgl. Preismodelle beleghaft 15,00 einen EWR-Mitgliedstaat Kap. B.I.1-2 Kap. B.I.1-2 Kap. B.I.1-2 beleglos 12.50 Überweisung, die auf eine vgl. Preise bb) und vgl. Preise bb) vgl. Preise bb) und beleghaft 15,00 andere Währung eines EWR- bc) und bc) bc) beleglos 12,50 Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Echtzeitüberweisung vgl. Preismodelle (Überweisung) Kap. B.I.1-2 Wero-Zahlungsfunktion 0,00 „Geld senden“, „auf Geld- anforderungen antworten“, „Geld spenden“ (Überweisung) Wero-Zahlungsfunktion „E- 0,00 Commerce und M-Commerce“ (Überweisung) kein Angebot Zahlscheingeschäft bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte11 Entgelt in EUR (inklusive Courtage) beleghaft 2,00 ‰, mind. 14,00 beleglos 1,50 ‰, mind. 14,00 per Dauerauftrag 2,00 ‰, mind. 14,00 per Eilüberweisung zzgl. beleghaft: 15,00 beleglos: 12,50 Crossmo-Überweisung12 (Überweisung) in Euro bis zu 9,90 3.000 EUR oder bis zu einem Gegenwert von 3.000 EUR in der jeweiligen Landeswährung über die App Sparkasse oder über die Internetfiliale der Sparkasse Überweisungen inandere Systeme als Crossmo bisherige Entgeltklausel bc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung („DEBT“ bzw. „OUR“). Höhe der Entgelte13 „DEBT“ bzw. “OUR”-Entgelt in EUR (inklusive Courtage) beleghaft 2,00 ‰, mind. 14,00 + 20,00 beleglos 1,50 ‰, mind. 14,00 + 20,00 per Dauerauftrag 2,00 ‰, mind. 14,00 + 20,00 per Eilüberweisung zzgl. beleghaft: 15,00 beleglos: 12,50 Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“). 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 18 c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die in EUR Sparkasse14 - per Postversand Portokosten - per elektronischem Postfach kein Angebot - per Kontoauszugsdrucker kein Angebot Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs sowie einer Reklamation nach Ablauf der Widerrufsfrist - in sonstigen Währungen im Inland oder ins Ausland 59,00 zzgl. Entgelte der fremden Banken Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 5,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 5,00 in sonstigen Währungen im Inland oder ins Ausland 59,00 zzgl. 5,00 für eilig zzgl. Entgelte der fremden Banken Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Gesonderte Auftragsbestätigung 10,00 Individuelle Leitwegsteuerung 7,50 NONSTP-fähige Zahlungsaufträge 5,00 Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden vgl. Preismodelle Kap. B.I.1-3 Eilüberweisung zur Bargeldauszahlung 5,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 1.1.2. Gutschrift einer Überweisung Der Überweisungsbetrag wird unverzüglich verfügbar gemacht, nachdem der Betrag auf dem Konto der Sparkasse eingegangen ist, im Falle des Eingangs einer Echtzeitüberweisung innerhalb von 10 Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister des Zahlers. Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet 15: Gutschrift einer Überweisung Entgelt in EUR gewöhnliche SEPA-Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse vgl. Preismodelle Kap. B.I.1-2 Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleister 1,25 ‰, mind. 12,50 innerhalb des EWR gewöhnliche SEPA-Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen vgl. Preismodelle Kap. Zahlungsdienstleister B.I.1-2 Echtzeitüberweisung mit IBAN in Euro vgl. Preismodelle Kap. B.I.1-2 Wero-Zahlungsfunktion „Geld empfangen“ zugunsten Privatkonten 0,00 Wero-Zahlungsfunktion „Geld empfangen“ zugunsten Geschäftskonten 0,00 Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von 1,25 ‰, mind. 12,50 einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet 1,25 ‰, mind. 12,50 Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgende Courtage erhoben: 0,25 ‰, mind. 1,50 Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 19 Sonstige Entgelte: Gutschrift von unzustellbaren Überweisungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe vgl. Preismodelle Kap. B.I.1-3 bei sonstigen Zahlungsdienstleistern vgl. Preismodelle Kap. B.I.1-3 EWR-Raum 25,00 zzgl. Entgelte der fremden Banken 1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in und aus Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 1.2.1. Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. Bei Echtzeitüberweisungen in Euro in SEPA-Teilnehmerstaaten und -gebiete außerhalb des EWR (SEPA- Drittstaaten), beträgt die maximale Ausführungsfrist 10 Sekunden.16] b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen ba) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. baa) Bei einer Überweisung in der Kontowährung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte17 Entgelt in EUR beleghaft 1,75 ‰, mind. 12,50 beleglos 1,25 ‰, mind. 12,50 per Dauerauftrag 1,75 ‰, mind. 12,50 per Eilüberweisung zzgl. beleghaft: 15,00 beleglos: 12,50 bab) Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte Höhe der Entgelte18 Entgelt in EUR (inklusive Courtage) beleghaft 2,00 ‰, mind. 14,00 beleglos 1,50 ‰, mind. 14,00 per Dauerauftrag 2,00 ‰, mind. 14,00 per Eilüberweisung zzgl. beleghaft: 15,00 beleglos: 12,50 bac) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung („DEBT“ bzw. „OUR“). 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 20 Höhe der Entgelte19 Entgelt in EUR mit Währungsumrechnung (inkl. Courtage) beleghaft 2,00 ‰, mind. 14,00 + 20,00 beleglos 1,50 ‰, mind. 14,00 + 20,00 per Dauerauftrag 2,00 ‰, mind. 14,00 + 20,00 per Eilüberweisung zzgl. beleghaft: 15,00 beleglos: 12,50 Entgelt in EUR ohne Währungsumrechnung beleghaft 1,75 ‰, mind. 12,50 + 20,00 beleglos 1,25 ‰, mind. 12,50 + 20,00 per Dauerauftrag 1,75 ‰, mind. 12,50 + 20,00 per Eilüberweisung zzgl. beleghaft: 15,00 beleglos: 12,50 Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“). bb) Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) bba) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: - 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“) - 1: Zahler trägt alle Entgelte („DEBT“ bzw. „OUR“) - 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte („CRED“ bzw. „BEN“) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bbb) Entgelte20 Entgeltregelung in EUR Zielland (Produkt) 0 („SHAR“ bzw. 1 („DEBT“ bzw. „OUR“) „SHARE“) SEPA-Drittstaaten - in Euro mit IBAN/BIC (gewöhnliche SEPA-Überweisung) 12,50 zzgl. 20,00 - in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeitüberweisung) kein Angebot kein Angebot Crossmo-Überweisungen21 (Überweisung) in Euro bis zu entfällt 9,90 3.000 EUR oder bis zu einem Gegenwert von 3.000 EUR in der jeweiligen Landeswährung über die App Sparkasse oder über die Internetfiliale der Sparkasse übrige Länder (sonstige Zahlungen) beleghaft: 1,75 ‰, mind. zzgl. 20,00 12,50 beleglos: 1,25 ‰, mind. 12,50 Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1), außer Echtzeitüberweisungen: beleghaft: 15,00 beleglos: 12,50 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 21 Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt in EUR (inklusive Courtage) 0 („SHAR“ bzw. „SHARE“) 0,25 ‰, mind. 1,50 1 („DEBT“ bzw. „OUR“) Crossmo Überweisungen22 entfällt 1 („DEBT“ bzw. „OUR“) übrige Länder (sonstige 0,25 ‰, mind. 1,50 Zahlungen) c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse23 - per Postversand Portokosten - per elektronischem Postfach kein Angebot - per Kontoauszugsdrucker kein Angebot Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 59,00 zzgl. Entgelte der fremden Banken - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 59,00 zzgl. Entgelte der fremden Banken Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 59,00 zzgl. Entgelte der fremden Banken - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 59,00 zzgl. Entgelte der fremden Banken - Gutschrift von unzustellbaren Überweisungen 25,00 zzgl. Entgelte der fremden Banken Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Aufschlag für Exotenwährung 10,00 gesonderte Auftragsbestätigung 10,00 Individuelle Leitwegsteuerung 7,50 NONSTP-fähige Zahlungsaufträge 5,00 Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden vgl. Preismodelle Kap. B.I.1-3 1.2.2. Gutschrift einer Überweisung Der Überweisungsbetrag wird unverzüglich verfügbar gemacht, nachdem der Betrag auf dem Konto der Sparkasse eingegangen ist, im Falle des Eingangs einer Echtzeitüberweisung innerhalb von 10 Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister des Zahlers. a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: - 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“) - 1: Zahler trägt alle Entgelte („DEBT“ bzw. „OUR“) - 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte („CRED“ bzw. „BEN“) 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 22 Hinweis: - Bei der Entgeltregelung „0“ („SHAR“ bzw. „SHARE“) können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ („CRED“ bzw. „BEN“) können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Entgelte24 Bei einer Entgeltregelung „0“ oder „2“ („SHAR“ bzw. „SHARE“ oder „CRED“ bzw. „BEN“) werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte für die Gutschrift der Überweisung berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/Währung Entgelt in EUR SEPA-Drittstaaten - in Euro mit IBAN/BIC (gewöhnliche SEPA-Überweisung) - vgl. Preismodelle Kap. B.I. 1-2 - in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeitüberweisung) kein Angebot übrige Länder beleghaft:1,75 ‰, mind. 12,50 beleglos:1,25 ‰, mind. 12,50 Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2), außer Echtzeitüberweisungen: beleghaft 15,00 beleglos 12,50 Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt in EUR (inklusive Courtage) 0 („SHAR“ bzw. „SHARE“) 0,25 ‰, mind. 1,50 2 („CRED“ bzw. „BEN“) 0,25 ‰, mind. 1,50 2. Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 2.1.1. SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen25 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von - SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse vgl. Preismodelle Kap. B.I.1-2 - SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister vgl. Preismodelle Kap. B.I.1-2 c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift26 durch die Sparkasse - per Postversand Portokosten - per elektronischem Postfach kein Angebot - per Kontoauszugsdrucker kein Angebot Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 2,50 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 23 2.1.2. SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen27 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von - SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse vgl. Preismodelle Kap. B.I. 2 - SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister vgl. Preismodelle Kap. B.I. 2 c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand Portokosten - per elektronischem Postfach kein Angebot - per Kontoauszugsdrucker kein Angebot SEPA-Firmenlastschriftmandat - Eröffnung: einmalig vgl. Preismodelle Kap. B.I. 2 - Vormerkung: jährlich vgl. Preismodelle Kap. B.I. 2 SEPA-Firmen-Lastschrift Rückruf (Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs) 2,50 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. 2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen28 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus SEPA-Drittstaaten vgl. Preismodelle Kap. B.I.1-2 b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift durch die Sparkasse29 - per Postversand Portokosten - per elektronischem Postfach kein Angebot - per Kontoauszugsdrucker kein Angebot Unterrichtung über die Nichteinlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift aufgrund einer vom Zahler veranlassten Sperre - per Postversand Portokosten - per elektronischem Postfach kein Angebot - per Kontoauszugsdrucker kein Angebot Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 2,50 2.2.2. SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen30 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus - SEPA-Drittstaaten vgl. Preismodelle Kap. B.I.2 b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand Portokosten - per elektronischem Postfach Kein Angebot - per Kontoauszugsdrucker Kein Angebot 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 24 SEPA-Firmenlastschriftmandat - Eröffnung einmalig vgl. Preismodelle Kap. B.I. 2 - Vormerkung jährlich vgl. Preismodelle Kap. B.I. 2 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 2,50 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften 2.3.1. SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden frühestens 14 Kalendertage und Lastschriften spätestens 2 Geschäftstage bis 15:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Basis-Lastschrift 2.3.2. SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Einmal- und wiederkehrenden frühestens 14 Kalendertage und Lastschriften spätestens 2 Geschäftstage bis 15:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Firmen-Lastschrift Hinweis: • NONSTP-Aufträge Soweit Aufträge nicht den allgemeinen Regeln entsprechen und manuell nachbearbeitet werden müssen, verschiebt sich die Cut-off-Zeit dem Aufwand entsprechend nach vorne. • BEST-OFFERT-Aspekt Wenn Aufträge nach den genannten Zeiten eingereicht werden, sind wir bestrebt auch diese schnellstmöglich zur Ausführung zu bringen. 2.4. Lastschrifteinzug31 2.4.1. Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Entgelt in EUR a) a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift vgl. Preismodelle Kap. B.I.1-2 b) b) Sammelauftrag vgl. Preismodelle Kap. B.I.1-2 - zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift vgl. Preismodelle Kap. B.I.1-2 - Nicht eingelöste bzw. wg. eines Erstattungsverlangens des Zahlungspflichtigen zurückzubelastende SEPA-Basis-Lastschrift - - - zahlbar bei der Sparkasse Münsterland Ost 3,90 - - zahlbar bei fremden Instituten 2,50 zzgl. fremde Kosten 2.4.2. Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren a) a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift vgl. Preismodelle Kap. B.I.2 b) b) Sammelauftrag vgl. Preismodelle Kap. B.I.2 - zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift vgl. Preismodelle Kap. B.I.2 Nicht eingelöste bzw. wg. eines Erstattungsverlangens des Zahlungspflichtigen zurückzubelastende SEPA-Firmen-Lastschrift - zahlbar bei der Sparkasse Münsterland Ost 3,90 - zahlbar bei fremden Instituten 2,50 zzgl. fremde Kosten 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1. Mastercard Kartenprodukte (Kreditkarten) 32 a) Ausgabe einer Mastercard (Kreditkarte) 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 25 Mastercard Standard - Hauptkarte jährlich 30,00 - Zusatzkarte jährlich 26,00 - digitale Karte (einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit jährlich 0,00 Android) Mastercard Starter-Kreditkarte (Kreditkarte) - Hauptkarte (jährlich) für Kunden 18 – bis 27 Jahre jährlich 24,00 - digitale Karte (einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit jährlich 0,00 Android) Mastercard Gold - Hauptkarte jährlich 85,00 - Zusatzkarte jährlich 66,00 - digitale Karte (einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit jährlich 0,00 Android) Mastercard Platinum - Hauptkarte jährlich 250,00 - Zusatzkarte jährlich 200,00 - digitale Karte (einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit jährlich 0,00 Android) Mastercard Platinum inklusive Priority Pass - Hauptkarte jährlich 600,00 - Zusatzkarte jährlich 550,00 - digitale Karte (einschließlich Apple Pay und mobiles Bezahlen mit jährlich 0,00 Android) Mastercard Business Standard jährlich 30,00 Mastercard Business Gold jährlich 85,00 b) Ausstattung von Mastercard Kartenprodukten (Kreditkarte) mit Motiv als Picture-Card: - Mastercard jährlich 1,25 - Mastercard Starter-Kreditkarte unentgeltlich - Mastercard Gold unentgeltlich c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Mastercard (Kreditkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Mastercard soweit durch vom Kunden zu vertretende 12,00 Umstände verursacht - wegen Namensänderung 12,00 - bei Vergessen der PIN 12,00 - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht 12,00 autorisiert genutzte Mastercard d) Postversand Kartenabrechnungen für eine Mastercard (Kreditkarte) 33 Portokosten e) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats der Kartenabrechnung für eine Mastercard (Kreditkarte) auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung - per Postversand Portokosten - per elektronischem Postfach 0,00 f) Sperren einer Mastercard (Kreditkarte) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden 0,00 (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen und eine daraufhin erfolgte Sperre sind unentgeltlich) 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 26 g) Einsatz der Mastercard (Kreditkarte) zum Bezahlen in Euro 34 im EWR unentgeltlich h) Einsatz der Mastercard (Kreditkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung 35 im EWR Mastercard (Kreditkarte) - in EWR-Fremdwährung Währungsumrechnungsentgelt36 1,75% des Umsatzes - in Drittstaatenwährung 1,75% des Umsatzes Mastercard Starter-Kreditkarte (Kreditkarte) - in EWR-Fremdwährung Währungsumrechnungsentgelt37 0,00 % des Umsatzes - in Drittstaatenwährung 0,00 % des Umsatzes i) Einsatz der Mastercard (Kreditkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung38 außerhalb des EWR Mastercard (Kreditkarte) 1,75 % des Umsatzes Mastercard Starter-Kreditkarte (Kreditkarte) unentgeltlich j) Bargeldauszahlung mit der Mastercard/ (Kreditkarte) siehe Kapitel B Nummer II. 3.3 k) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer 5,00 Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Mastercard (Kreditkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN)39 Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist unentgeltlich. 3.2. Sparkassen-Card (Debitkarte) a) Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) Sparkassen-Card (Debitkarte) pro Jahr vgl. Preismodelle Kap. B.I.1-2 Sparkassen-Card Debit Mastercard (Debitkarte) pro Jahr vgl. Preismodelle Kap. B.I.1-2 b) Täglicher Verfügungsrahmen der Sparkassen-Card (Debitkarte)40 Der tägliche Verfügungsrahmen für die Sparkassen-Card (Debitkarte) beträgt je nach Einsatz 41: - Bargeldauszahlung an Geldautomaten42 - an eigenen Geldautomaten der Sparkasse Münsterland Ost bis zu 2.000 EUR - an fremden Geldautomaten im Inland bis zu 1.000 EUR - an fremden Geldautomaten im Ausland bis zu 1.000 EUR - Einsatz an automatisierten Kassen bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen43 sowie Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Online-Handel) - im Inland bis zu 5.000 EUR - im Ausland bis zu 2.200 EUR - Eingabe von Überweisungen an Selbstbedienungsterminals der Sparkasse 44 bis zu 25.000 EUR 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 27 c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Sparkassen-Card (Debitkarte) soweit durch vom Kunden zu 15,00 vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung 15,00 - bei Vergessen der Debit PIN 15,00 - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht 15,00 autorisiert genutzte Sparkassen-Card (Debitkarte) d) Sperren einer Sparkassen-Card (Debitkarte) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card (Debitkarte) und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich) e) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in unentgeltlich Euro45 im EWR f) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung 46 im EWR - in EWR-Fremdwährung 1,0 % des Umsatzes mind. 0,77 EUR max. 3,83 EUR - (zzgl.) Währungsumrechnungsentgelt 47 0,5% des Umsatzes - in Drittstaatenwährung 1,0 % des Umsatzes mind. 0,77 EUR max. 3,83 EUR g) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in 1,0 % des Umsatzes Fremdwährung48 außerhalb des EWR49 mind. 0,77 EUR max. 3,83 EUR h) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) (siehe Kapitel B Nummer II. 3.3) i) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer 5,00 Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN)50 Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen/Landesbanken ist unentgeltlich. 3.3. Bargeldauszahlung 51 a) Bargeldauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten - mit unserer Sparkassen-Card (Debitkarte) Privatkonten Banknoten 1,00 unentgeltlich Münzen 0,40 pro Rolle ./. Geschäftskonten Banknoten 2,50 1,00 Münzen 1,00 pro Rolle ./. - mit unserer Mastercard (Kreditkarte) am Schalter 2,0 % des Umsatzes kein Angebot mind. 5,00 EUR 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 28 b) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card am Schalter am Geldautomaten* (Debitkarte) bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR) * Entgelte für die Kontobelastung der jeweiligen Verfügung: vgl. Preismodelle Kap. B.I.1-2. - bei Sparkassen und Landesbanken, die am entfällt unentgeltlich Heimatsparkassenmodell teilnehmen - bei ZD im EWR, die ein direktes Kundenentgelt52 erheben: Verfügungen in Euro53 - im girocard-System entfällt unentgeltlich - im Maestro-System entfällt 5,00 EUR - im Debit Mastercard-System entfällt 5,00 EUR - bei ZD im EWR, die kein direktes Kundenentgelt54 erheben: Verfügungen in Euro55 - im Maestro-System entfällt 5,00 EUR - im Debit Mastercard-System entfällt 5,00 EUR - bei ZD im EWR im Maestro-System in Fremdwährung56 - in EWR-Fremdwährung entfällt 6,50 EUR zzgl. Währungsumrechnungsentgelt57 entfällt 0,5 % des Umsatzes - in Drittstaatenwährung entfällt 6,50 EUR - bei ZD im EWR im Debit Mastercard-System in Fremdwährung58 - in EWR-Fremdwährung entfällt 6,50 EUR zzgl. Währungsumrechnungsentgelt59 entfällt 0,5 % des Umsatzes - in Drittstaatenwährung entfällt 6,50 EUR - bei ZD außerhalb des EWR in Fremdwährung60 im entfällt 6,50 EUR Maestro-System - bei ZD außerhalb des EWR in Fremdwährung61 im Debit entfällt 6,50 EUR Mastercard-System c) Bargeldauszahlung mit Mastercard am Schalter am Geldautomaten Kartenprodukten (Kreditkarte) bei fremden ZD an eigene Kunden* (im und außerhalb des EWR) * Entgelte für die Kontobelastung der jeweiligen Verfügung: vgl. Preismodelle Kap. B.I.1-2. - mit unserer Mastercard (Kreditkarte) - in Euro62 3,0 % des Umsatzes 2,0 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR mind. 5,00 EUR - im EWR in EWR-Fremdwährung 3,0 % des Umsatzes 2,0 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR mind. 5,00 EUR zzgl. Währungsumrechnungsentgelt63 1,75 % des Umsatzes 1,75 % des Umsatzes - in Drittstaatenwährung 3,0 % des Umsatzes 2,0 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR mind. 5,00 EUR zzgl. Währungsumrechnungsentgelt64 1,75 % des Umsatzes 1,75 % des Umsatzes - außerhalb des EWR in Fremdwährung65 3,0 % des Umsatzes 2,0 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR mind. 5,00 EUR zzgl. Währungsumrechnungsentgelt66 1,75 % des Umsatzes 1,75 % des Umsatzes 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 29 Bargeldauszahlung mit der Kreditkarte am Geldautomaten in im Inland 2,0 % des Umsatzes Euro [Mastercard Starter] mind. 5,00 EUR im Ausland kostenlos Bargeldauszahlung mit der Kreditkarte am fremden im Inland und Ausland kostenlos Geldautomaten in Fremdwährung [Mastercard Starter] Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 3.4. Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag (Debit- und Kreditkarten) wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR- max. 4 Geschäftstage Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II. 7. 4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte67 4.1. Bargeldeinzahlung Bargeldeinzahlung auf eigenes Konto am Schalter am Geldautomaten Privatkonto Banknoten: 1,00 unentgeltlich Münzen: 1,00 ./. SB-Einzahlung Münzen: ./. unentgeltlich Safebag Münzen 4 kg: 1,00 ./. Geschäftskonto Banknoten: 2,50 1,00 Münzen: 2,50 ./. SB-Einzahlung Münzen: ./. 1,00 Safebag Münzen 4 kg: 2,50 ./. Safebag Münzen 12 kg: 7,50 ./. Safebag Noten: 5,00 ./. Bargeldeinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter kein Angebot, vgl. Kap. B.II.1.1.1 b) aa) Bei Bargeldeinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter Kapitel B Nummer II. 1.1.1. a) und Kapitel B Nummer II. 1.2.1 a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. 4.2. Bargeldauszahlung vgl. Kap. B II. 3.3 Bargeld-Versand-Service pro Auftrag 9,90 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 30 5. Online-Banking, Electronic Banking, Firmenkundenportal und Wero 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) - Bereitstellung des Online-Banking Zugangs 0,00 - Bereitstellung einer kontounabhängigen Banking-Card zur Verwendung im Online- Banking 12,00 - Bereitstellung von pushTAN68 0,00 5.2. Electronic Banking für Unternehmer Zugangsverwaltung für EBICS - Einrichtung: Kunden ID unentgeltlich - Einrichtung: zusätzliche Kunden ID unentgeltlich - Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV unentgeltlich - Einrichtung: Teilnehmer ID unentgeltlich - Einrichtung: Konto unentgeltlich - Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen unentgeltlich Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 69 - Elektronische Avise pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren 0,00 - Elektronischer Kontoauszug im ISO20022-Format camt.053 a) pro Kontonummer und je Übertragungs- /Sicherungsverfahren, z. B. 0,00 für die DATEV b) pro bereitgestellten Umsatz 0,02 - Umsatzinformation in elektronischen Sammlern 0,00 a) pro Konto 0,00 b) pro bereitgestellten Umsatz 0,00 - je Bereitstellung Elektronischer Statusreport (pain.002) für nicht in 0,00 Echtzeit ausgeführte Überweisungen - je Bereitstellung Haben-Avis für Echtzeitüberweisungen 0,00 (STM/DE/SCI/camt.054/ZIP bzw. C5N) via EBICS-Server - Echtzeit-Benachrichtigung mit Bereitstellung Haben-Avis für Echtzeitüberweisung (STM/DE/SCI/camat.054/ZIP bzw. C5N), pro Girokonto . 0,00 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS70 - Beauftragung mittels FinTS: vgl. Kap. B.II 1. (Überweisungen) u. B. II 2. (Lastschriften) - Beauftragung mittels EBICS (ELKO): vgl. Kap. B.II 1. (Überweisungen) u. B. II 2. (Lastschriften) 5.4. Firmenkundenportal - Bereitstellung einer kontounabhängigen Banking-Card zur Verwendung im Firmenkundenportal 12,00 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 31 5.5. Wero 5.5.1. Limite a) Für die Wero-Zahlungsfunktionen „Geld senden“, „auf Geldanforderungen antworten“ und „Geld spenden“ (Überweisung) besteht pro teilnehmendem Zahlungskonto für jede verfügungsberechtigte Person (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) ein Wero-Tageslimit in Höhe von 2.000 EUR für alle Wero-Zahlungen. b) Für die Wero Zahlungsfunktion „E-Commerce und M-Commerce“ (Überweisung) besteht pro teilnehmendem Zahlungskonto für jede verfügungsberechtigte Person (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) ein Wero-Tageslimit in Höhe von 5.000 EUR. c) Sofern der Kunde nach seinem alleinigen Ermessen einen per Echtzeitüberweisung versendbaren niedrigeren Höchstbetrag festgelegt hat (vgl. Anmerkung bei Kapitel B Nummer II.1.), gilt dieser auch für Wero-Zahlungen. 5.5.2. Entgelte Die Entgelte für Wero richten sich nach dem vereinbarten Kontopreismodell gemäß Kapitel B Nummer I. und ggf. ergänzend nach Kapitel B Nummer II. 5.5.3. Ausführungsfrist siehe Kapitel B Nummer II. 1.1.1. a) 5.5.4. Annahmezeiten siehe Kapitel B Nummer II. 7. 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard ergibt sich aus Nummer 17 der Bedingungen für die MasterCard. Der von MasterCard festgelegte Referenzwechselkurs ist auf Anfrage erhältlich. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar. 6.1. Kartengestützte Zahlungsdienste Umsätze mit der Mastercard (Kreditkarte) und mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) innerhalb des EWR in EWR-Fremdwährung werden zum zuletzt verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) umgerechnet. Die Euro-Referenzwechselkurse der EZB sind unter https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/index.en.ht ml abrufbar. Umsätze mit der Mastercard (Kreditkarte) in EWR-Fremdwährung außerhalb des EWR und/oder in Drittstaatenwährung werden zum Referenzwechselkurs von Mastercard umgerechnet. Der von Mastercard festgelegte Referenzwechselkurs ist auf der Homepage der First Data veröffentlicht und/oder auf Anfrage erhältlich. Umsätze mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) im Maestro-, Debit Mastercard-System in Fremdwährung außerhalb des EWR und/oder in Drittstaatenwährung werden zu den Maestro-bzw. Debit Mastercard- Wechselkursen umgerechnet. Die Maestro- bzw. Debit Mastercard-Wechselkurse sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen veröffentlicht und/oder auf Anfrage erhältlich. Änderungen der jeweiligen (Referenz-)Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fremdwährungsumrechnung ist die Einreichung des Umsatzes zur Abrechnung durch das Vertragsunternehmen. Dieser Zeitpunkt muss nicht dem Zeitpunkt des Einsatzes der Karte entsprechen. 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 32 6.2. Sonstige Zahlungsdienste Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf der Homepage der Sparkasse Münsterland Ost veröffentlicht oder auf Anfrage erhältlich. 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für den Zahlungsauslösekanal71 und die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Zahlungsauslösekanäle und die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb grundsätzlich an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - 24. und 31. Dezember und - allen Feiertagen in NRW. Abweichend davon ist für: - die Ausführung von Echtzeitüberweisungsaufträgen (einschließlich Wero-Zahlungsaufträgen) jeder Kalendertag ein Geschäftstag; und für - Bargeldein- und -auszahlungen an eigenen Geldautomaten jeder Tag, an dem der Geldautomat betrieben wird, ein Geschäftstag. Während der Dauer der Wartungsfenster für elektronische Zahlungsauslösekanäle findet kein Geschäftsbetrieb statt. Wartungsfenster werden im vereinbarten Zugangsweg mitgeteilt. Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (Cut-Off-Zeit): 15:00 Uhr Sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Cut-Off-Zeiten angegeben sind oder eine Echtzeitüberweisung autorisiert wird. III. Scheckverkehr Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Allgemein Scheckeinlösung vgl. Preismodelle Kap. B.I.1-3 Scheckeinzug (Inland) vgl. Preismodelle Kap. B.I.1-3 Rückscheck und Schecks zum Inkasso 1/3 % der Schecksumme mind. 2,56 zzgl. fremde Kosten zzgl. Mehrwertsteuer Scheckvordrucke gemäß individueller Vereinbarung Zusendung von Scheckvordrucken im Auftrag des Kunden gemäß individueller Vereinbarung Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks 10,00 Wertstellung Scheckeinreichungen - Eingang vorbehalten - eigenes Kreditinstitut Geschäftstag + 1 Tag - andere Kreditinstitute Geschäftstag + 3 Tage - Inkasso Buchungstag Scheckeinlösung Buchungstag 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 33 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland 72 (Importeurschecks) per Scheck 1,75 ‰ des Scheckbetrages, mind. 12,50 zzgl. 4,50 je Scheck 2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland (Exporteurschecks) in EUR 1,75 ‰ des Scheckbetrages, mind. 12,50 zzgl. 4,50 je Scheck in Fremdwährung 1,75 ‰ des Scheckbetrages, mind. 12,50 zzgl. 4,50 je Scheck zzgl. Courtage 0,25 ‰, mindestens 1,50 Reklamation/Rückschecks 59,00 2.3. Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Dies sind auf Anfrage erhältlich. C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Dienstleistung Preis in EUR I. Sparkonto 1. Kennwortvereinbarung unentgeltlich 2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) - Erster Tag der Verzinsung Einzahlungstag - Letzter Tag der Verzinsung Tag vor dem Auszahlungstag 3. VorsorgePlus (Sparkonto mit Zinssammlung) Altersvorsorgevertrag nach dem Altersvermögensgesetz - Auszahlung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrages (§ 92a EStG i.V.m. § 2a Satz 1 95,00 Nummer 2b) AltZertG) - Förderunschädliche Beendigung und Übertragung zu einem anderen Anbieter 95,00 (§ 2a Satz 1 Nummer 2a) AltZertG)73 - Förderschädliche Beendigung (§ 2a Satz 1 Nummer 2a) AltZertG) 74 95,00 - Aufgaben im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich (§ 2a Satz 1 Nummer 95,00 2c) AltZertG) - Verwaltungskosten in der Ansparphase (§ 2a Satz 1 Nummer 1a) AltZertG) unentgeltlich - Verwaltungskosten eines Auszahlungsplans (§ 2a Satz 1 Nummer 1a) AltZertG) unentgeltlich 4. Kündigungsgeld (als Mietkautionskonto) Gebühr für Nichtkunden 50,00 Gebühr für Kunden 30,00 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 34 II. Wertpapiere 1. Depotleistungen - Depotentgelt Mulitkanaldepot in EUR Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren 0,175 % vom Kurswert, bei Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestands am geschlossenen Fonds vom Nennwert 31.12. des Vorjahres Mindestbetrag pro Depot 29,90 Mindestbetrag pro Posten 2,50 - Details zum Depotentgelt - - Die Abrechnung des Depotentgelts erfolgt im Februar jeden Jahres, berechnet auf den Bestand per 31.12. des Vorjahres. - - Die Berechnung des Mindestbetrags erfolgt für Depots, die per 31.12. des abgelaufenen Jahres ohne Bestand geführt worden sind. - - Bei Auflösungen im Rahmen von Depotüberträgen (ohne Überträge zur DekaBank) erfolgt eine zeitanteilige Berechnung des Depotentgelts auf volle Monate aufgerundet, mind. 29,90 € pro Depot. - Die Entgelte für Dienstleistungen des DekaBank-Konzerns und für unsere Vermögensverwaltung bzw. Depotbetreuung teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit. - Depotentgelt S-Neo Depotvolumen bis 50.000,00 EUR entfällt Depotvolumen ab 50.000,01 EUR 0,175 % vom Kurswert Details zum Depotentgelt - Volumenabhängiger Depotpreis für die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren im Depots S-Neo. - Die Abrechnung des Depotpreises erfolgt im Februar jeden Jahres, berechnet auf den Bestand per 31.12. des Vorjahres - Sonderleistungen im Auftrag des Kunden Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 15,00 je Duplikat - Depotübertragung nur fremde Kosten - Antrag auf Quellensteuerrückerstattung – je Antragsverfahren Bearbeitung von Anträgen zur Erstattung / Ermäßigung ausländischer Quellensteuer und Rückerstattung ausländischer Quellensteuer im Rahmen einer Vollmacht (zentraler Quellensteuerservice) - Ländergruppe 0 (Belgien, Schweiz, Frankreich, Niederlande) 70,00 je Antrag zzgl. fremder Spesen - Ländergruppe 1 (Finnland, Kanada, Norwegen, Österreich, Schweden, Slowakei, 430,00 je Antrag Spanien, Ungarn, Tschechische Republik) zzgl. fremder Spesen - Ländergruppe 2 (Dänemark, Irland, Italien, Polen, Portugal) 550,00 je Antrag zzgl. fremder Spesen 2. Effektive Stücke - Einlieferung 195,00 je WKN zzgl. fremder Spesen - Auslieferung 0.00 je WKN zzgl. fremder Spesen 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 35 - Einlösung / Einzug von fälligen Wertpapieren, Zins- und Dividendenscheinen 15,00 je WKN (nur zum Inkasso und sofern Institut nicht Zahlstelle ist) zzgl. fremder Spesen - Einlösung / Einzug verloster, gekündigter und fälliger Wertpapiere 25,50 je WKN (nur zum Inkasso und sofern Institut nicht Zahlstelle ist) zzgl fremder Spesen 3. Transaktionsleistungen Preise für den An- und Verkauf von Wertpapieren in EUR Multikanaldepot Vertriebsweg / Auftragserteilung über Filiale/Beratende und/oder Telefon Online-Order Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, 1,00 % vom Kurswert 0,75 % vom Kurswert Neuemissionen, Bezugsrechte, börsengehandelte offene Investmentvermögen Festverzinsliche Wertpapiere / 0,50 % vom Kurswert 0,375 % vom Kurswert variabel verzinsliche Wertpapiere Kapitaltransaktionen bis zu 1,00 % vom Kurswert bis zu 1,00 % vom Kurswert Einlösung / Ausübung von Bezugs- des bezogenen Wertpapiers des bezogenen Wertpapiers /Teilrechten Umtausch-/Übernahme- Mindestbetrag 29,90 Mindestbetrag 29,90 /Rückkaufangebot; (zzgl. fremde Spesen) (zzgl. fremde Spesen) Optionsscheinausübung, Zertifikate und andere Finanzinstrumente Erwerb und Rückgabe von zum jeweils gültigen Ausgabe-/ zum jeweils gültigen Ausgabe-/ Investmentfonds Rücknahmepreis Rücknahmepreis über die (zzgl. fremde Spesen) (zzgl. fremde Spesen) Kapitalverwaltungsgesellschaft Mindestpreis pro Transaktion 29,90 14,90 Wertpapier- ETFs 2,50 % vom Kurswert der Sparplanrate Sparplan (zzgl. fremde Spesen) Wertpapier- in sonstige zum jeweils gültigen Ausgabepreis Sparplan Investmentfonds (bei Abruf über die Kapitalverwaltungsgesellschaft) Automatisiertes Wiederanlage von 0,00 Provision Wiederanlage- Dividenden- management ausschüttungen Automatisiertes Wiederanlage von regulärer Ausgabepreis der Kapitalanlagegesellschaften Wiederanlage- Fondsaus- management schüttungen Limite Erteilung 0,00 Limite Änderung 7,50 Limite Verlängerung 7,50 Limite Nichtausführung 7,50 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 36 S-Neo Depot (Vertriebsweg / Auftragserteilung ausschließlich über die Sparkassen-App) An- und Verkauf von Wertpapieren 0,95 Euro je Transaktion (zzgl. fremde Spesen) Ausführung von Wertpapier- 0,95 Euro je Transaktion Sparplänen (ETFs und sonstige Investmentfonds) (zzgl. fremde Spesen) Hinweis: Handel ausschließlich über die Börse Tradegate, cats-DIRECT bzw. die Fondsgesellschaft Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den Fremdkosten und zur Umlagegebühr. Fremdkosten in- und Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder ausländischer Börsen und Steuern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere beim sonstiger Handelsplätze Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberatenden erfragen. Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. 4. Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 37 D. Kredite Dienstleistung Preis in EUR I. Kredite Privatkredite Aussetzung / Stundung / Änderung 30,00 II. Bankbürgschaft (Aval) Mietbürgschaften (nur für gewerbliche Kunden) - bis 5.000,00 EUR 6 % der Bürgschaftssumme mind. 60,00 - ab 5.000,00 EUR 2,5 % der Bürgschaftssumme mind. 300,00 Avale mit freiem Text je nach Aufwand, mind. 80,00 zzgl. evtl. Fremdkosten alle anderen Avale 30,00 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 38 E. Sonstiges Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Dienstleistung Preis in EUR I. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Dienstleistungen - zur vermeintlich nicht ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen unentgeltlich (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen je nach Aufwand 50,00 (soweit durch vom Kunden zu vertretende EUR/Stunde Umstände verursacht) mind. 10,00 II. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.4, B.I.5, B II.3.1 g, B.II.5.2 oder C.II.1 erfasst) Girokonto: vgl. Kapitel B I. 4. Kontoauszug, B.I.5 Kreditkarten: vgl. Kapitel B II. 3.1 d Kreditkartenabrechnung Wertpapiere: vgl. Kapitel C II. 1. Sonderleistungen im Auftrag des Kunden III. Bankauskunft im Auftrag des Kunden Erteilung einer Bankauskunft im Kundenauftrag 30,00 IV. Sparkassenwechsel (Alternative zum ZKG Kontenwechsel) Versand der Anschreiben an Zahlungspartner über die Änderung der Kontoverbindung im unentgeltlich Auftrag des Kunden je Zahlungspartner und Einzelversendung 1 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bargeldeinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Bargeldauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 2 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 3 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 4 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Echtzeitüberweisungen akzeptiert und der Sparkasse/Landesbank fristgemäß bestätigt. 5 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Echtzeitüberweisungen als Wero-Zahlungsaufträge akzeptiert und der Sparkasse/Landesbank fristgemäß bestätigt. 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 39 6 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 8 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 9 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 10 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 11 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 12 Die zum Ausführungszeitpunkt möglichen Fremdwährungen und Zielländer werden von der App Sparkasse bzw. von der Internetfiliale berücksichtigt und Crossmo wird nur angeboten, wenn eine solche Überweisung möglich ist. 13 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 14 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben. 15 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 16 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Echtzeitüberweisungen akzeptiert und der Sparkasse/Landesbank fristgemäß bestätigt. 17 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 18 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 19 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 20 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 21 Die zum Ausführungszeitpunkt möglichen Fremdwährungen und Zielländer werden von der App Sparkasse bzw. von der Internetfiliale berücksichtigt und Crossmo wird nur angeboten, wenn eine solche Überweisung möglich ist. 22 Die zum Ausführungszeitpunkt möglichen Fremdwährungen und Zielländer werden von der App Sparkasse bzw. von der Internetfiliale berücksichtigt und Crossmo wird nur angeboten, wenn eine solche Überweisung möglich ist. 23 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben. 24 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 25 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 26 Dieses Entgelt wird nur erhobenfür die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung. 27 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 28 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 29 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung. 30 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 31 Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 32 Die nachfolgenden Entgelte unter Nr. 3.1 e) bis m) gelten für alle unsere aufgeführten Kartenprodukte von Mastercard, soweit für die jeweilige Karte keine eigenständige Regelung erfolgt. 33 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in das ePostfach erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 34 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 35 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 36 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 37 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 38 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 39 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B II 3.1 e) auf Kundenwunsch beantragt wurde. 40 Im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze des Kontos, d.h. im Rahmen des Kontoguthabens oder einer eingeräumten Kontoüberziehung gilt der tägliche Verfügungsrahmen der Karte unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Karte. Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. Für Änderungen des Verfügungsrahmens sind die Regelungen in Nr. 2 AGB-Sparkassen maßgeblich. 41 Soweit die Karte und die Terminals bzw. Geldautomaten für den jeweiligen Einsatz ausgestattet sind. 42 Das Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 43 Das Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein. 44 Nur mit einer physischen Karte möglich. 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 40 45 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 46 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 47 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 48 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 49 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 50 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B II 3.2 c) auf Kundenwunsch beantragt wurde. 51 Diese Entgelte werden nur erhoben, wenn die Bargeldauszahlung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 52 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 53 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 54 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 55 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 56 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 57 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 58 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 59 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 60 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 61 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 62 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 63 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 64 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 65 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 66 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 67 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 68 Wird nur erhoben, wenn die TAN oder die pushTAN-Nachricht vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN oder durch Freigabe in der App erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. 69 Gegenüber Verbrauchern sowie gegenüber Kunden, welche keine Verbraucher sind und mit denen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde gilt Folgendes: Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht). 70 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinzüge werden Entgelte nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 71 „Zahlungsauslösekanal“ meint jede Methode, jedes Gerät oder jedes Verfahren, mit dem der Zahler bei der Sparkasse Überweisungen in Auftrag geben kann. 72 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 41 73 Die Kosten sind niedriger anzusetzen, wenn der Kunde nachweist, dass der Sparkasse keine oder wesentlich niedrigere Aufwendungen entstanden sind. 74 Die Kosten sind niedriger anzusetzen, wenn der Kunde nachweist, dass der Sparkasse keine oder wesentlich niedrigere Aufwendungen entstanden sind. 101 580.000 (Fassung Juli 2026) – v23.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 42