Nutzungsbedingungen Multibanking Kreissparkasse Ludwigsburg Stand: August 2023 Schillerplatz 6, 71638 Ludwigsburg 1. Leistungsangebot (b) Zur ordnungsgemäßen Auslösung einer bestandsverändernden 1.1 Die Multibanking-Funktion ist eine optional nutzbare Service-Funktion Transaktion ist die Eingabe der von dem jeweiligen Drittanbieter angefor- für Online-Banking-Kunden (im folgenden „Konto-/Depotinhaber“ derten und in der Multibanking-Funktion abgefragten Informationen und genannt) der Sparkasse. Sie ermöglicht die Einbindung von Girokonten, Kundenkennungen des Zahlungsempfängers erforderlich (für Überwei- Sparkonten, Depotkonten, Kreditkartenkonten und sonstigen Konten (im sungen im Inland sind dies bspw. der Name des Zahlungsempfängers, folgenden zusammengefasst „Konten“ genannt) des Konto-/Depotinha- IBAN des Zahlungsempfängers, Währung sowie Betrag). Hierbei ist eine bers bei anderen in Deutschland zugelassenen Sparkassen/Banken bzw. Absicherung über das vom Konto-/Depotinhaber beim Drittanbieter Anbietern von Zahlungsdiensten (im folgenden „Drittanbieter“ genannt) in genutzte und an der entsprechenden Schnittstelle verfügbare sichere das Online-Banking der Sparkasse. Die jeweiligen Drittanbieter müssen Authentifizierungsverfahren (z. B. PIN/TAN-Verfahren) erforderlich. Im hierzu die Möglichkeit eines Datenaustausches über eine entsprechende Rahmen des PIN/TAN-Verfahrens erfolgt die Autorisierung durch die Ein- Schnittstelle (z. B. FinTS, XS2A auf Basis der PSD2) bereitstellen. gabe einer ggf. unter Zuhilfenahme eines durch den Drittanbieter bereit gestellten Zahlungsinstruments (z. B. TAN-Generator und Bankkarte, App 1.2 Über die Multibanking-Funktion dürfen nur solche Konten des Konto-/ zur Erzeugung von TAN) erzeugten Transaktionsnummer (TAN) im Depotinhabers bei Drittanbietern in das Online-Banking der Sparkasse Online-Banking der Sparkasse. eingebunden werden, bei denen der Konto- /Depotinhaber alleiniger Inha- ber oder Mitinhaber ist. Ist der Konto-/Depotinhaber Mitinhaber, ist für die (c) Nach erfolgter Autorisierung ist eine über die Multibanking-Funktion Einbindung des Kontos über die Multibanking-Funktion die Zustimmung ausgelöste bestandsverändernde Transaktion gegenüber der Sparkasse aller weiteren Kontoinhaber erforderlich. Die Sparkasse ist berechtigt, vom nicht mehr widerruflich. Mit dem jeweiligen Drittanbieter gegebenenfalls Konto-/Depotinhaber hierfür einen entsprechenden Nachweis einzufor- vereinbarte Widerrufsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt und dern. Der Konto-/Depotinhaber wird alle weiteren Mitinhaber der Konten können nur gegenüber dem Drittanbieter geltend gemacht werden. auf die Datenschutzinformationen der Sparkasse gem. Art. 13, 14, 21 DS- (d) Die Sparkasse wird die Daten einer bestandsverändernden Transak- GVO hinweisen. Diese sind auf der Webseite der Sparkasse unter „Daten- tion unverzüglich nach Beauftragung der Transaktion durch den Konto-/ schutz“ eingestellt. Depotinhaber an den betreffenden Drittanbieter übermitteln. Für die 1.3 Vertragspartner dieser Vereinbarung sind der die Multibanking- Durchführung bestandsverändernder Transaktionen durch den Drittanbie- Funktion nutzende Konto-/Depotinhaber und die Sparkasse. Für die ter gelten die jeweiligen Bedingungen des Drittanbieters (z. B. hinsichtlich Einbindung eines Kontos des Konto-/Depotinhabers bei einem des Zugangs des Zahlungsauftrags beim Drittanbieter oder hinsichtlich Drittanbieter in das Online-Banking der Sparkasse ist erforderlich, dass von Bearbeitungsfristen). Nach Auslösung eines Zahlungsvorgangs bei der Konto-/Depotinhaber den Drittanbieter über dessen Namen, dessen einem Drittanbieter unterrichtet die Sparkasse den Konto-/Depotinhaber BIC oder dessen Bankleitzahl auswählt sowie nachfolgend seine über die erfolgreiche Auslösung des Zahlungsvorgangs, den Zahlungsbe- persönlichen Zugangsdaten (z. B. Anmeldename und PIN) zum Online- trag sowie die dem Zahlungsvorgang zugeordnete Kennung (Verwen- Banking bzw. -Angebot des Drittanbieters eingibt. dungszweck). Die Durchführung des Zahlungsvorgangs oder einer ande- ren bestandsverändernden Transaktion liegt ausschließlich in der Verant- 1.4 Beim Drittanbieter muss der Konto-/Depotinhaber ebenfalls am wortung des Drittanbieters. Eine Mitteilung oder Bestätigung über die Online-Banking mit einem sicheren Authentifizierungsverfahren (z.B. PIN/ Durchführung der bestandsverändernden Transaktion erfolgt daher gege- TAN-Verfahren für in Deutschland zugelassene Sparkassen/Banken) teil- benenfalls durch den Drittanbieter. nehmen oder dessen Online-Angebot (mit vergleichbaren unterstützten Sicherungsverfahren für sonstige Anbieter von Zahlungsdiensten) nutzen. 1.8 Mit welchem Funktionsumfang der Konto-/Depotinhaber die im Der Konto-/Depotinhaber bleibt dafür verantwortlich, dass er bei der Nut- Online-Banking der Sparkasse hinterlegten Konten von Drittanbietern zung von Multibanking die Bedingungen der Drittanbieter einhält und alle nutzen kann, hängt von seinen Nutzungsrechten in den Systemen des Anforderungen an die Sicherheit bei der Eingabe und Speicherung seiner jeweiligen Drittanbieters ab. Zugangsdaten beachtet. 2. Entgelte, Kosten 1.5 Der Konto-/Depotinhaber kann über eine optional nutzbare Komfort- Für die Nutzung der Multibanking-Funktion erhebt die Sparkasse vom Funktion seine persönlichen Zugangsdaten für das Online-Banking bzw. Teilnehmer kein Entgelt. Entgelte bei den jeweiligen Drittanbietern sind -Angebot des Drittanbieters im Online-Banking der Sparkasse sicher vom Teilnehmer zu tragen. speichern und die Sparkasse hiermit ermächtigen, die Kontostände und Umsätze seiner Konten bei Drittanbietern regelmäßig automatisiert abzu- 3. Haftung rufen (d. h. auch wenn der Konto-/Depotinhaber im Online-Banking der 3.1 Die über die Multibanking-Funktion im Online-Banking der Sparkasse Sparkasse gerade nicht angemeldet ist). Sofern für Abrufe gemäß Satz 1 angezeigten Daten zu den bei Drittanbietern geführten Konten des eine regelmäßige Erneuerung der Einwilligung des Konto-/Depotinhabers Konto-/Depotinhabers werden über entsprechende Schnittstellen bei den notwendig wird, wird die Sparkasse den Konto-/Depotinhaber darauf hin- Drittanbietern abgefragt. Die Sparkasse übernimmt keine Haftung für die weisen. Seine Einwilligung zum Abruf gemäß Satz 1 kann der Konto/ Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Drittanbietern über ihre Depotinhaber in den Einstellungen des Multibankings im Online-Banking Schnittstellen bereitgestellten Daten. der Sparkasse jederzeit widerrufen. Bei einer Änderung von Zugangsda- ten eingebundener Konten ist eine entsprechende Anpassung durch den 3.2 Bei bestandsverändernden Transaktionen (z. B. Überweisungen, Konto-/Depotinhaber in der Multibanking-Funktion erforderlich. Daueraufträge, Wertpapierkäufe und -verkäufe, sofern ein Depotkonto mit entsprechender Funktionsunterstützung eingebunden ist) auf über die 1.6 Nutzt der Konto-/Depotinhaber die Komfort-Funktion gemäß Nr. 1.5 Multibanking-Funktion im Online-Banking der Sparkasse eingebundene Satz 1, werden ihm bei nachfolgenden Anmeldungen im Online-Banking Konten bei Drittanbietern wird im Online-Banking der Sparkasse die der Sparkasse automatisch die aktuellen Kontosalden bzw. Depotbe- vom Drittanbieter übermittelte Meldung über die erfolgreiche Auslösung stände bei Drittanbietern angezeigt, ohne dass eine erneute Eingabe der ausgegeben. Die Sparkasse haftet nicht für Schäden, die dem Konto-/ aktuell beim Drittanbieter gültigen Zugangsdaten erforderlich ist. Nutzt der Depotinhaber trotz der korrekten Einreichung einer bestandsverändern- Konto-/Depotinhaber die Komfort-Funktion gemäß Nr. 1.5 Satz 1 nicht, so den Transaktion über die vom jeweiligen Drittanbieter hierfür bereit werden ihm die aktuellen Kontosalden bzw. Depotbestände bei Drittan- 182 416.000 D1 (Fassung Aug. 2023) - v7.0 gestellte Schnittstelle durch Fehler in der Transaktionsverarbeitung durch bietern erst nach jeweiliger erneuter Eingabe der aktuell beim Drittanbie- © S-Management Services • DSV Gruppe den Drittanbieter oder sonstige Gründe einer Nichtausführung der Trans- ter gültigen Zugangsdaten angezeigt. aktion durch den Drittanbieter (z. B. mangelnde Kontodeckung) 1.7 entstehen. (a) Der Konto-/Depotinhaber kann über das Online-Banking der Spar- 3.3 Im Falle von nicht durch den Konto-/Depotinhaber autorisierten Zah- kasse auf den über die Multibanking-Funktion eingebundenen Konten bei lungsvorgängen sowie nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung von Drittanbietern die von diesen unterstützten bestandsverändernden Trans- Zahlungsaufträgen kann der Konto-/Depotinhaber eine Erstattung aus- aktionen (z. B. Überweisungen, Daueraufträge, Wertpapierkäufe und - schließlich von dem kontoführenden Drittanbieter verlangen. Gleiches gilt verkäufe, sofern ein Depotkonto mit entsprechender Funktionsunterstüt- für das Recht des Konto-/Depotinhabers, im Falle einer verspäteten Aus- zung eingebunden ist) ausführen, sofern er hierzu in den Systemen des führung eines Zahlungsauftrags so gestellt zu werden, als sei der Zah- Drittanbieters berechtigt ist. lungsvorgang ordnungsgemäß ausgeführt worden. Soweit darüber hinaus eine Haftung der Sparkasse wegen nicht erfolgter, fehlerhafter oder ver- Seite 1 von 2 Nutzungsbedingungen Multibanking späteter Ausführung eines Zahlungsauftrags in Betracht kommt, wird diese auf 12.500 Euro beschränkt; dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, den Zinsschaden und für Gefahren, die die Sparkasse besonders übernommen hat. 3.4 Die Sparkasse haftet nicht für eine Verfügbarkeit der Multibanking- Funktion. Für Schäden aus deren Ausfall haftet sie nur, wenn sie diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. Die Haftung der Spar- kasse für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 4. Bestehende Vereinbarungen des Konto-/Depotinhabers mit Drittanbietern und der Sparkasse Bestehende Vereinbarungen des Konto-/Depotinhabers mit Drittanbietern und der Sparkasse werden durch die Multibanking-Nutzungsbedingungen nicht geändert. Dies gilt auch für die zwischen dem Konto-/Depotinhaber und der Sparkasse abgeschlossene Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Online-Banking. Im Falle von Widersprüchen zu anderen zwischen dem Konto-/Depotinhaber und der Sparkasse getroffenen Regelungen und den Multibanking-Nutzungsbedingungen gelten letztere vorrangig. 5. Laufzeit, Beendigung 5.1 Die Vereinbarung über die Nutzung der Multibanking-Funktion und die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten, sobald der Konto-/Depotinha- ber diese durch das Hinzufügen des ersten Kontos bei einem Drittanbie- ter in das Online-Banking der Sparkasse akzeptiert und die Sparkasse die Einbeziehung des betreffenden Kontos in das Online-Banking vor- nimmt. Die Vereinbarung über die Nutzung der Multibanking-Funktion läuft auf unbestimmte Zeit. 5.2 Der Konto-/Depotinhaber kann Konten bei Drittanbietern jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in den Einstellungen des Multibankings im Online-Banking der Sparkasse aus der Ansicht im Online-Banking der Sparkasse entfernen. Hierdurch werden die zu den jeweiligen Konten gespeicherten Daten automatisch gelöscht, soweit dem keine zwingen- den gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen oder diese zur Aufrechter- haltung von weiteren, vom Konto-/Depotinhaber beauftragten, Funktionen benötigt werden. Die Vereinbarung über die Nutzung der Multibanking- Funktion erlischt automatisch zum Ende des nachfolgenden Kalendermo- nats, wenn der Konto-/Depotinhaber sein letztes Konto bei einem Drittan- bieter aus der Ansicht im Online-Banking der Sparkasse entfernt hat und zwischenzeitlich nicht erneut mindestens ein Konto bei Drittanbietern hinzu gefügt hat. 5.3 Bei Beendigung der Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Online-Banking endet die Vereinbarung über die Nutzung der Multiban- king-Funktion zeitgleich mit der Online-Banking-Rahmenvereinbarung. 5.4 Der Konto-/Depotinhaber kann die Vereinbarung über die Nutzung der Multibanking-Funktion gegenüber der Sparkasse jederzeit ohne Ein- haltung einer Frist ordentlich kündigen. Die Sparkasse kann die Vereinba- rung über die Nutzung der Multibanking-Funktion bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes mit einer Frist von zwei Monaten ordentlich kündigen. 5.5 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 182 416.000 D1 (Fassung Aug. 2023) - v7.0 Seite 2 von 2