S Kreissparkasse Ludwigsburg Beschwerdemanagement-Grundsätze der Kreissparkasse Ludwigsburg I. Vorwort Für uns steht Ihre Zufriedenheit an erster Stelle. Es ist uns wichtig, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Kritik zu äußern. Wir haben daher mit dem Kundenimpulsmanagement eine Beschwerdestelle ein- gerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vorgesehen. Ziel unseres Kundenimpuls- managements ist es, die angemessene und zeitnahe Bearbeitung von Kundenbeschwerden sicher- zustellen. Eingegangene Beschwerden werden ausgewertet, um wiederkehrende Fehler oder Pro- bleme zu beheben. Damit wollen wir dauerhaft eine hohe Kundenzufriedenheit und eine langfristige Kundenbindung sicherstellen. Mit den vorliegenden Grundsätzen geben wir Ihnen einen Überblick zu dem Prozess der Bearbei- tung Ihrer Beschwerden. II. Verfahren der Beschwerdebearbeitung (1) Alle (potenziellen) Kundinnen und Kunden – zum Beispiel Einzelpersonen, Organisationen oder Unternehmen – die von einer Dienstleistung bzw. Geschäftsaktivität der Kreissparkasse Ludwigsburg berührt werden, können Beschwerde einlegen. (2) Für die Bearbeitung von Beschwerden verantwortlich ist das Kundenimpulsmanagement der Kreissparkasse Ludwigsburg. Beschwerden können Sie sowohl elektronisch als auch schriftlich oder mündlich an die Kreissparkasse Ludwigsburg richten. Elektronisch übermittelte Beschwerden können an die E-Mail-Adresse Kundenimpulsmanagement@ksklb.de verschickt werden. Bei schriftlichen Beschwerden wenden Sie sich bitte an: Kreissparkasse Ludwigsburg Kundenimpulsmanagement Schillerplatz 6 71638 Ludwigsburg Telefonisch erreichen Sie das Kundenimpulsmanagement unter 07141 148-0. Weitere Hinweise zur Beschwerdestelle finden Sie auch auf unserer Internetseite. (3) Für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde benötigen wir die folgenden Angaben: Beschwerdemanagement-Grundsätze • Ihre vollständigen Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse); • Beschreibung des Sachverhaltes; • Formulierung des Begehrens bzw. die Angabe, was mit der Beschwerde erreicht werden möchte (zum Beispiel Fehlerbehebung, Verbesserung von Dienstleistungen, Klärung einer Meinungsverschiedenheit); • Kopien der zum Verständnis des Vorganges notwendigen Unterlagen (sofern vorhanden); 201500.0525 • sofern Sie sich namens und im Auftrage einer anderen Person an uns wenden, eine Vertretungsberechtigung dieser Person. Seite 1 von 2 S Kreissparkasse Ludwigsburg (4) Sie erhalten von uns grundsätzlich eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Beschwerde. Können wir die Beschwerde zeitnah fallabschließend bearbeiten, so erhalten Sie bereits an Stelle der Ein- gangsbestätigung eine Antwort. Unsere Antwort erfolgt je nach Komplexität der Beschwerde in einem angemessenen Zeitraum nach Beschwerdeeingang. Geben wir Ihrer Beschwerde nicht vollständig statt, erhalten Sie hierfür eine verständliche Begründung. (5) Mitunter kommt es leider vor, dass wir keine zufriedenstellende Lösung für Sie finden. Sie können sich in diesem Fall mit Ihrer Beschwerde an die zuständige Verbraucherschlichtungs- stelle wenden. Bei Streitigkeiten mit der Kreissparkasse Ludwigsburg besteht die Möglichkeit, sich an die Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an folgende Adresse zu richten: Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden Württemberg Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Internet: http://www.sv-bw.de/schlichtung Näheres regelt die Verfahrensordnung der Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden Württemberg, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Kreissparkasse Ludwigsburg nimmt am Streit- beilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Ferner haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht einzulegen, sofern Ihre Beschwerde einen behaupteten Verstoß gegen Vorschriften betrifft, deren Einhaltung die Bundesanstalt überwacht. III. Sonstige Hinweise (1) Die Bearbeitung von Beschwerden ist kostenfrei. (2) Die vorliegenden Grundsätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft und auf der Internet- seite der Kreissparkasse Ludwigsburg veröffentlicht. Diese Grundsätze gelten ab dem 21. Juli 2025 Ludwigsburg, den 21. Juli 2025 Vorstand Beschwerdemanagement-Grundsätze 201500.0525 Seite 2 von 2