Stand: 05/26 Sonderbedingungen zur Nutzung von Garmin Pay Hinweis: Bezüglich der Nutzung der an den Debit‐ oder Kreditkarteninhaber ausgegebenen Debit‐ oder Kreditkarte/‐n gelten die jeweiligen gültigen Bedingungen für die Debit‐ oder Kreditkarten sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Openbank Deutschland AG (nachfolgend „Bank“ genannt). Die nachfolgenden Sonderbedingungen für Garmin Pay gelten für die Debit‐ oder Kreditkarten der Bank soweit die Bank die Nutzung von Garmin Pay für die betreffende Karte anbietet und der Kunde diese Sonderbedingungen bei der Registrierung einer Karte akzeptiert. 1. Allgemeines Die Bank ermöglicht Inhabern einer von ihr ausgegebenen physischen oder virtuellen Visa Debit‐ oder Kreditkarte, mittels Garmin Pay weitere kartenbezogene Services zu nutzen, die zusätzlich zu den in den Bedingungen für die VISA Debitkarten und den Kreditkartenbedingungen vereinbarten Verwendungsmöglichkeiten gelten. Die Nutzung von Garmin Pay setzt voraus, dass der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber über ein entsprechend ausgestattetes Gerät und entsprechende Hard‐ und Software verfügt (siehe Ziffer 2). Regelmäßige Updates des Betriebssystems des Endgerätes des Nutzers sind Grundvoraussetzung für die Nutzung von Garmin Pay. Es obliegt dem Debit‐ oder Kreditkarteninhaber, sich vor der Aktivierung von Garmin Pay darüber zu informieren, ob die von dem Nutzer verwendete Hard‐ und Software die Nutzung ermöglicht. Für die erstmalige Aktivierung von Garmin Pay ist eine Online‐Verbindung erforderlich. Für den Zahlvorgang am Händlerterminal mit Kontaktlosfunktion (NFC‐fähig) ist keine Online‐Verbindung notwendig. 2. Kompatible Geräte und Leistungsumfang Die Hard‐ und Software‐Voraussetzungen, die der Kunde erfüllen muss, um die Garmin Connect App herunterzuladen und Garmin Pay für Zahlungen nutzen zu können, bestimmt Garmin. Informationen hierzu können auf der Webseite von Garmin abgerufen werden (https://www.garmin.com/de‐ DE/garmin‐pay/). Beim Anlegen der Uhr muss der eingestellten Entsperrcode des Gerätes („Kenncode“) eigegeben werden. Die Transaktion wird zulasten der vom Debit ‐ oder Kreditkarteninhaber zuvor ausgewählten Debit‐ oder Kreditkarte verbucht. Garmin Pay kann aus technischen oder außerhalb des Einflussbereichs der Bank liegenden Gründen (z.B. Störung des Telekommunikationsnetzes beim Händler, Einstellungen auf dem mobilen Endgerät des Nutzers, höhere Gewalt) zeitweilig beeinträchtigt oder unmöglich sein. Sollte der Kunde den Kenncode vergessen haben oder ein Endgerät verwenden, auf dem die Nutzung von Garmin Pay deaktiviert ist, kann die Hilfeseite von Garmin aufgesucht werden (https://support.garmin.com/de- DE/?topicTag=region_garminpay). Zahlung in Geschäften: Sonderbedingungen Garmin Pay Der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber kann nach Aktivierung von Garmin Pay weltweit an Kassen‐/ Zahlterminals mit Kontaktlosfunktion (NFC‐fähig) mit seinem Garmin Pay fähigen Gerät zahlen. Zum Bezahlen aktiviert der Kunde die Wallet auf der Uhr und hält diese an das Kassenterminal. 3. Registrierung und Anmeldung des Debit‐ oder Kreditkarteninhabers Vor der erstmaligen Nutzung von Garmin Pay ist eine Akzeptanz der vorliegenden Bedingungen für Openbank Garmin Pay sowie eine Registrierung mindestens einer Debit‐ oder Kreditkarte (Referenzkarte) erforderlich. Die Auswahl mehrerer Debit‐ oder Kreditkarten für Garmin Pay ist ebenfalls möglich. Ein Wechsel der voreingestellten Debit‐ oder Kreditkarte ist jederzeit in der Garmin Connect App 260197 1 Stand: 05/26 möglich. Die Nutzung von Garmin Pay ist bis zum Zeitpunkt der Deaktivierung der Funktion durch den Kunden bzw. der Deaktivierung durch die Bank ( siehe Ziffer 6) möglich. Die Aktivierung der Debit‐ oder Kreditkarte für Garmin Pay erfolgt über die Garmin Wallet. Aktivierung über die Garmin Connect App Der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber hat in der Garmin Connect App die Möglichkeit, Debit‐ Kreditkarten hinzuzufügen. Die Debit‐ oder Kreditkartendaten können – falls vorhanden – von der im Garmin‐Account hinterlegten Debit‐ oder Kreditkarte übernommen werden, von bereits auf anderen Geräten hinzugefügten Debit‐ oder Kreditkarten übertragen werden oder neu eingegeben werden. Die Eingabe von Debit‐ oder Kreditkartennummer, Debit ‐ oder Kreditkartenablaufdatum sowie CVC ist erforderlich. Mittels einer von der Bank zur Verfügung gestellten Authentifizierungsmethode bestätigt der Kunde die Nutzung von Garmin Pay. 4. Sorgfalts‐ und Mitwirkungspflichten des Debit‐ oder Kreditkarteninhabers Der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass Garmin Pay nicht von unberechtigten Dritten missbräuchlich genutzt werden kann. Insbesondere ist der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber dafür verantwortlich, keiner anderen Person die Möglichkeit zu geben, Kenntnis über den Kenncode zu erlangen. Das Teilen des Kenncodes mit Dritten ermöglicht diesen, verifizierte Transaktionen zu tätigen, und entspricht damit der Verletzung der Pflicht zur Geheimhaltung der Debit‐ oder Kreditkarten PIN. Sollte ein Dritter Kenntnis über den Kenncode erlangt haben, hat der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber diesen unverzüglich zu ändern. Der Kenncode sollte nicht aus dem Geburtsdatum, Zahlenfolgen oder sonstigen einfach zu erratenen Sequenzen bestehen. Der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber darf Garmin Pay auf keinem Gerät verwenden, bei welchem die Nutzungsbeschränkungen in nicht autorisierter Weise umgangen wurden (sogenannter „Jailbreak“), da bei diesen Endgeräten ein ausreichender Schutz gegen Angriffe und Betrugsversuche nicht mehr gewährleistet werden kann. Des Weiteren hat der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber die Bank unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, sollte das mobile Endgerät, auf dem Garmin Pay eingerichtet wurde, gestohlen werden/ verloren gehen. Hierzu steht rund um die Uhr der telefonische Kundenservice der Bank unter [02161 2729‐889] zur Verfügung. 5. Entgelte Für die Nutzung von Garmin Pay stellt die Bank dem Debit‐ oder Kreditkarteninhaber kein zusätzliches Entgelt oder zusätzliche Kosten in Rechnung. Gleichwohl können dem Debit‐ oder Kreditkarteninhaber im Zusammenhang mit der Nutzung von Garmin Pay Kosten entstehen. Hierbei kann es sich insbesondere um etwaige Kosten bei der Authentifizierung im Rahmen des mobileTAN‐ Verfahrens handeln. Für Garmin Pay können analog zur herkömmlichen Debit‐ oder Kreditkartennutzung zum Beispiel Kosten für den Debit‐ oder Kreditkarteneinsatz in Fremdwährung anfallen. Sonderbedingungen Garmin Pay 6. Deaktivierung 6.1 Deaktivierung durch den Kunden Der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber kann die Nutzung von Garmin Pay ohne Angabe von Gründen jederzeit einstellen und/oder seine Debit‐ oder Kreditkarte/‐n von der Nutzung der Funktion innerhalb der App abmelden. Ebenso ist eine jederzeitige erneute Anmeldung möglich. Openbank 260197 2 Stand: 05/26 6.2 Deaktivierung durch die Bank Sofern der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber Garmin Pay zwölf Monate nicht nutzt, ist die Bank berechtigt, Garmin Pay zu deaktivieren und die Funktion zu löschen. Vor Löschung wird die Bank den Kunden über die App entsprechend benachrichtigen. Der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber kann die Funktion auch nach erfolgter Löschung nutzen, muss sich aber hierzu erneut registrieren (siehe Ziffer 3). Mit der Kündigung der hinterlegten Debit‐ oder Kreditkarte wird auch Garmin Pay für diese Debit‐ oder Kreditkarte deaktiviert. 7. Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb der App Die Datenverarbeitung innerhalb von Garmin Pay richtet sich grundsätzlich nach den Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des Verantwortlichen im Sinne des Datenschutzrechts. Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes ist Garmin Würzburg GmbH. Mit dem Akzeptieren der Nutzungsbedingungen und der Registrierung für Garmin Pay erteilt der Nutzer der Bank den Auftrag, die zur Leistungserbringung erforderlichen personenbezogenen Daten zu verarbeiten, insbesondere die virtuellen Debit‐ oder Kreditkartendaten (Token), die Umsätze und die Umsatzanfragen zu erheben und für den Zeitraum der Leistungserbringung zu speichern. Des Weiteren willigt der Nutzer innerhalb des Santander Online Bankings ein, seine personenbezogenen Daten zum Zweck der Registrierung an Garmin Würzburg GmbH weiterzugeben. Die weitergegebenen Daten werden bei Garmin weder gespeichert noch ausgewertet oder anderweitig verarbeitet, soweit sie nicht allein der Registrierung dienen. 7.1 Nutzung Bei der Anmeldung für Garmin Pay werden die verschlüsselte Debit‐ oder Kreditkartennummer, das Debit‐ oder Kreditkartenablaufdatum, das Registrierungsdatum und der Registrierungszeitpunkt sowie die Geräte‐ID des Endgerätes (eindeutig zuordenbare Identifikationsnummer des Endgerätes – z.B. des Smartphones), mit dem die Anmeldung vorgenommen wurde, gespeichert. 7.2 Datensicherheit Die Bank setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um zu gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten der Debit oder Kreditkarteninhaber vor Verlust, unrichtigen Veränderungen oder unberechtigten Zugriffen Dritter geschützt sind. In jedem Fall haben vonseiten der Bank und ihrer Service‐Dienstleister überdies nur berechtigte Personen Zugang zu den personenbezogenen Daten, und dies auch nur insoweit, als es im Rahmen der oben genannten Zwecke erforderlich ist. Die Übertragung bestimmter sensibler Daten erfolgt verschlüsselt. Die Bank bzw. der Dienstleister der Bank verwendet hierfür die sogenannte „Transport Layer Security“(TLS) ‐ Übertragung. Alle mit dieser Methode übertragenen Informationen werden verschlüsselt, bevor sie an die Service‐Dienstleister der Bank gesandt werden. Auf diese Weise können diese Daten bei der Übertragung im Internet nicht von Unbefugten gelesen werden. Im Rahmen der Virtualisierung der Sonderbedingungen Garmin Pay Debit‐ oder Kreditkartendaten (Tokenisierung) werden die verschlüsselte Debit‐ oder Kreditkartennummer und das Debit‐ oder Kreditkartenablaufdatum gespeichert. Die Abwicklung der durch Garmin Pay ausgelösten Zahlung erfolgt durch Visa Inc. mit Sitz in Foster City, Kalifornien/USA, auf der Grundlage der von der Europäischen Kommission vorgegebenen Vertragsregelungen zum Datenschutz. 7.3 Löschung der Daten nach Beendigung der Nutzung Openbank Wird Garmin Pay deaktiviert, so werden die betroffenen Daten unverzüglich und unwiederbringlich gelöscht, soweit nicht gesetzliche oder behördliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. 260197 3 Stand: 05/26 8. Schutzrechte – besondere Bestimmungen für die Nutzung der Funktion Die Garmin Wallet ist ein urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm. Es ist dem Debit‐ oder Kreditkarteninhaber oder Dritten daher untersagt, die Funktion zu bearbeiten, zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, davon abgeleitete Werke zu erstellen, sie zu dekompilieren, im Wege des Reverse Engineering zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, an den Quellcode der Funktion zu gelangen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich gestattet. Ebenso ist dem Debit‐ oder Kreditkarteninhaber oder Dritten die Entfernung, Änderung oder Unkenntlichmachung des Urheberrechtsvermerks und der Vermerke zu Marken oder besonderem Schutz unterliegenden Rechten der Bank, mit der Bank verbundener oder dritter Unternehmen untersagt, die mit der Funktion und/oder dem Service verbunden bzw. in diesen enthalten sind oder auf die im Zusammenhang mit der Funktion und/oder dem Service oder durch diese zugegriffen werden kann. Sonderbedingungen Garmin Pay Openbank 260197 4