__________________________________________________________________________________________________ Vereinbarungen für die Übernahme von Dauer-Lastschriften durch die Sparkasse KölnBonn 1. Die Sparkasse nimmt von ihren Kunden, mit denen eine gesonderte Vereinbarung über den Einzug von Forderungen besteht, schriftliche Aufträge zum regelmäßigen Einzug gleichbleibender Geldbeträge (Dauer-Lastschriften) entgegen. 2. Einzugstermin kann jeder Tag des Monats sein. Es werden Aufträge mit monatlichen, zweimonatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen und jährlichen Terminen angenommen. 3. Alle Dauer-Lastschriften zu Lasten eines Kontos werden mit dem Namen des Kontoinhabers ausgeführt. Von der Kontobezeichnung abweichende Zahlungspflichtige können nur im Verwendungszweck der einzelnen Dauer-Lastschriften angegeben werden. 4. Die Ausführung der Dauer-Lastschrift ist aus dem Girokontoauszug ersichtlich. Die Dauer-Lastschriften werden so rechtzeitig weitergegeben, dass sie die Zahlstelle in der Regel bis zum Zahlungstermin errei- chen. 5. Neuanlagen von Dauer-Lastschriften kann die Sparkasse nur berücksichtigen, wenn diese Aufträge ihr mindestens 6 Geschäftstage vor der ersten Fälligkeit und bis spätestens 16:00 Uhr in einer Geschäftsstelle angezeigt werden. 6. Änderungen und Löschungen von Dauer-Lastschriften kann die Sparkasse nur berücksichtigen, wenn diese Aufträge ihr mindestens 2 Geschäftstage und bis spätestens 16:00 Uhr vor Fälligkeit, in einer Geschäfts- stelle angezeigt werden. Später eingehende Aufträge werden erst zum nächsten entsprechenden Termin berücksichtigt. 7. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Bestandteil dieser Vereinbarung sind.