S Sparkasse Aachen Bedingungen für die LOGO!-Service-Pakete Mehr Konto. Mehr Extras. Mehr Leben. Hinweis: Zur Vereinfachung und Verbesserung der Lesbarkeit wird in den Versicherungsbedingungen grundsätzlich der Begriff „Kontoinhaber“ verwendet. Damit sind sowohl Kontoinhaber als auch Paketnutzer gemeint. S Sparkasse Aachen RAHMENBEDINGUNGEN LOGO! STAND: JANUAR 2025 Geldinstitut Sparkasse Aachen gültig für: Konten LOGO! Plus und LOGO! Premium Service-Center LOGO!-Service-Center Postfach 50 03 43 52087 Aachen Telefon: +49 241 444-55646 www.s-vorteilswelt.de 1. Die Sparkasse Aachen und der Kunde und ggf. Partner 5. Maßgebend für die Geschäftsverbindung sind die im Gi- schließen einen Vertrag über ein Service-Paket ab, das Leis- rovertrag abgeschlossenen Allgemeinen Geschäftsverbindun- tungen rund um Reise und Freizeit, Sicherheitsleistungen, gen (AGB) der Sparkasse Aachen und die Bedingungen für die Bankleistungen sowie weitere allgemeine Serviceleistungen LOGO!-Service-Pakete. umfasst. Das LOGO!-Servicepaket gilt nur in Verbindung mit Die Bedingungen sind in der Broschüre „Bedingungen für die einem LOGO!-Konto der Sparkasse Aachen. LOGO!-Service-Pakete“ zusammengefasst. Auf Wunsch wird Ih- Die Sparkasse Aachen tritt bei den einzelnen Leistungen, ins- nen ein Exemplar ausgehändigt. besondere bei den Leistungen rund um Freizeit und Reise, Si- cherheit und Service nur als Vermittler auf. Ein unmittelbarer Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Anspruch gegenüber der Sparkasse Aachen besteht in diesen besonderen Bedingungen oder die Einführung zusätzlicher Fällen nicht. Bedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt Ihres Wirksamwerdens 2. Der Kunde ermächtigt die Sparkasse Aachen, den Betrag in der jeweils gesetzlich zugelassenen Form angeboten. Die für das Service-Paket sowie Beträge, die im Zusammenhang Zustimmung des Kunden zum Angebot gilt als erteilt, wenn mit dem Service-Paket für zusätzlich genutzte Leistungen an- er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt fallen und nicht unmittelbar beglichen werden, durch Last- des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf die- schrift von seinem Girokonto bei der Sparkasse Aachen ein- se Genehmigungswirkung wird ihn die Sparkasse in ihrem zuziehen. Das gilt auch für die Leistungen, die der Partner in Angebot besonders hinweisen. Die Sparkasse wird dann die Anspruch nimmt. geänderte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die geänderten besonderen Bedingungen bzw. die zusätz- 3. Der Kunde und der Partner erklären sich mit der Aufzeich- lich eingeführten Bedingungen der weiteren Geschäftsbezie- nung der Telefongespräche im Rahmen des Service-Pakets, die hung zugrunde legen. Das Änderungsverfahren findet keine über die Service-Hotline geführt werden, einverstanden. Mit Anwendung, soweit abweichende Vereinbarungen getroffen der Aufzeichnung soll sicher gestellt werden, dass in Rekla- sind. Satz 1 gilt nicht für Änderungen von Bedingungen zu mationsfällen Zweifel hinsichtlich des Inhalts eines Auftrages Zahlungsdiensten. sowie der Person des Auftraggebers ausgeräumt werden kön- nen. Die Aufzeichnungen werden sechs Monate aufbewahrt und nach Ablauf dieser Frist gelöscht. 4. Der Kunde und der Partner werden durch die Sparkasse Aachen schriftlich über das Leistungsangebot informiert und auf Wunsch beraten. Wenn der Kunde/Partner den Informatio- nen und/oder der Beratung über das Leistungsangebot wider- spricht, kann die Sparkasse Aachen bzw. ihr Dienstleister ihre Leistungen nicht mehr erbringen und darf in diesem Fall den Vertrag über das Service-Paket kündigen. 2 1 S Sparkasse Aachen Datenschutz Zur Abwicklung der Leistungen bedient sich die Sparkasse Aachen derzeit eines Kooperationspartners (zur Zeit S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG, Grenzstraße 21, 06112 Halle (Saale)). Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine zur Leistungserbringung durch Kundenauftrag notwendigen Daten hierfür auch ins EU-Ausland weitergegeben und ge- speichert werden. Der Kooperationspartner hat sich gegen- über der Sparkasse Aachen zum Schutz der Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet. Bei den Daten handelt es sich ausschließlich um Kunden- und Konto- daten sowie sonstige zur Vertragserfüllung notwendige Daten. In diesem Rahmen entbindet der Kunde die Sparkasse Aachen zugleich vom Bankgeheimnis. Das Einverständnis zur Daten- weitergabe und zur Datenspeicherung kann vom Kunden und vom Partner jederzeit mit zukünftiger Wirkung widerrufen wer- den. Bei einem Widerruf wird die Sparkasse Aachen den Ver- trag über das Service-Paket unverzüglich kündigen, da sie ihre Leistungen dann nicht mehr erbringen kann. 2 3 S Sparkasse Aachen RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE LOGO!-KONTEN STAND: JANUAR 2025 Geldinstitut Sparkasse Aachen gültig für: Konten LOGO! Plus und LOGO! Premium Service-Center LOGO!-Service-Center Postfach 50 03 43 52087 Aachen Telefon: +49 241 444-55646 www.s-vorteilswelt.de Nr. 1 – Inanspruchnahme der Leistung Abschluss dieser Vereinbarung hat sich der Kunde grundsätz- Zur Inanspruchnahme der einzelnen Leistung im Rahmen des lich mit seiner gültigen Kundenkarte gegenüber dem Dritten jeweiligen Service-Pakets ist der Abschluss einer Rahmenver- (Vertragspartner der Sparkasse Aachen) auszuweisen. Die In- einbarung Voraussetzung. Mit Abschluss der Rahmenverein- halte dieser Vereinbarungen können Abweichungen oder Er- barung werden einzelne Leistungen gemäß der jeweils aktu- gänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen enthalten. ellen Leistungsbeschreibung dem Service-Paket-Berechtigten (nachfolgend „Kunde“ genannt) gegenüber von der Sparkasse Nr. 2 – Änderung des Leistungsumfangs Aachen bzw. ihren Vertragspartnern direkt erbracht bzw. be- Die Sparkasse Aachen ist berechtigt, Inhalte und Bestandtei- reitgestellt. Nach Maßgabe der nachfolgend beschriebenen le der jeweiligen Service-Pakete sowie der einzelnen ange- Grundsätze kann der Kunde einzelne Leistungen gemäß der botenen Leistungen zu erweitern oder einzuschränken. Die jeweils aktuellen Leistungsberechtigung in Anspruch nehmen: Sparkasse Aachen ist berechtigt, Versicherungsleistungen im Rahmen der bestehenden Service-Pakete zu erweitern, einzu- (1) telefonisch (Service-Nummer) schränken oder herauszunehmen, sofern hierdurch keine we- Um über die Service-Nummer Aufträge und sonstige Mittei- sentlichen Störungen des Gleichgewichts zwischen Leistung lungen übermitteln zu können, benötigt der Kunde seine Gi- und Gegenleistung eintritt. Der Versicherungsnehmer kann rokontonummer sowie das Kennwort. Das Kennwort kann der auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen. Die Paketkunden Kunde frei wählen und muss es in der Rahmenvereinbarung werden spätestens zwei Monate vor Eintreten der Änderung festlegen. Zur Auftragsannahme im Service-Center muss sich schriftlich informiert. Die Sparkasse Aachen ist ebenfalls be- der Kunde durch Nennung seiner Kontonummer und seines rechtigt, das Angebot der Service-Pakete insgesamt einzu- Kennworts legitimieren. Ohne korrekte Legitimation kann der stellen, wenn sie aus rechtlichen Gründen dazu verpflichtet Kunde im Interesse seiner eigenen Sicherheit keine Aufträge wird. In beiden Fällen sind Schadenersatzansprüche gegen die telefonisch übermitteln. Sparkasse Aachen ausgeschlossen. (2) schriftlich Nr. 3 – Auftragsbearbeitung Zur Inanspruchnahme einiger Leistungen bedarf es neben Die der Sparkasse Aachen im Rahmen dieses Service-Paketes dem Abschluss der Rahmenvereinbarung eines Abschlusses übertragenen Aufträge werden mit kaufmännischer Sorgfalt einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Vor Abschluss bearbeitet. Muss die Auftragsausführung aufgrund von Un- dieser Vereinbarung hat sich der Kunde grundsätzlich mit sei- klarheiten, z. B. nicht vollständig ausgefüllter Anträge, zurück- ner gültigen Kundenkarte gegenüber dem Dritten (Vertrags- gestellt werden, wird der Kunde hierüber unverzüglich telefo- partner der Sparkasse Aachen) auszuweisen. Die Inhalte dieser nisch oder schriftlich informiert. Die Sparkasse Aachen behält Vereinbarung können Abweichungen oder Ergänzungen zu sich in diesem Fall die Einholung einer Bestätigung vor Auf- diesen Geschäftsbedingungen enthalten. tragsausführung vor. (3) mündlich unter Anwesenden Nr. 4 – Sorgfaltspflichten Einige Leistungen können durch direkte mündliche Vereinba- Der Kunde hat seine Kundenkarte nach Erhalt unverzüglich rung zwischen dem Kunden und dem Dritten (Vertragspartner auf dem dafür vorgesehenen Unterschriftsfeld zu unterschrei- der Sparkasse Aachen) in Anspruch genommen werden. Vor ben und sie mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um sie 4 1 S Sparkasse Aachen vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen. Kommt die nach erfolgter Sperrung/Änderung des Kennworts durch eine Kundenkarte abhanden, so ist dies unverzüglich dem Ser- unberechtigte Auftragserteilung entstanden sind. Eine Scha- vice-Center unter Telefon +49 241 444-55646 mitzuteilen. densübernahme durch die Sparkasse Aachen setzt eine Straf- Die Zah-lungsansprüche der Sparkasse Aachen und ihrer Ver- anzeige des Kunden voraus. tragsun-ternehmen, die ihnen gegen den Kunden zustehen, werden auf das Verrechnungskonto gebucht, es sei denn, die Nr. 9 – Kündigungsrecht Abrech-nung ist direkt mit dem Vertragspartner der Sparkasse (1) Ordentliche Kündigung Aa-chen erfolgt. Aus diesem Grund hat der Kunde dafür zu sor- Sowohl der Kunde als auch die Sparkasse Aachen kann die gen, dass das Verrechnungskonto die erforderliche Deckung Rahmenvereinbarung oder einzelne Vertragsverhältnisse im aufweist. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs hat Rahmen der Service-Pakete jederzeit und ohne Einhaltung der Kunde etwaige Adressänderungen unverzüglich seiner einer Kündigungsfrist kündigen, soweit keine abweichenden Geschäftsstelle der Sparkasse Aachen mitzuteilen. Vorschriften oder anderweitige Vereinbarungen dem entge- genstehen. Kündigt die Sparkasse Aachen die Rahmenverein- Nr. 5 – Sicherheitshinweise barungen, so wird sie den berechtigten Belangen des Kunden Zur Vermeidung von Missbrauch bei der telefonischen Auf- angemessen Rechnung tragen, insbesondere nicht zur Unzeit tragserteilung hat der Kunde insbesondere darauf zu achten, kündigen. dass er bei der Nennung seiner Kontonummer und seines Kennwortes nicht abgehört wird. (2) Kündigung aus wichtigem Grund Ungeachtet anderweitiger Vereinbarungen kann sowohl der Nr. 6 – Sperren/Ändern des Kennworts Kunde als auch die Sparkasse Aachen die Rahmenverein- Jeder Kunde kann das Kennwort über das Service-Center un- barung oder einzelne Vertragsverhältnisse im Rahmen der ter Telefon +49 241 444-55646 sperren lassen. Nach erfolg-ter Service-Pakete jederzeit fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Sperre können solange keine telefonischen Aufträge mehr er- Grund vorliegt, aufgrund dessen dem Kündigenden die Fort- teilt werden, bis der Kunde persönlich mit der Sparkasse Aa- setzung der Geschäftsbeziehung nicht zugemutet werden chen ein neues Kennwort vereinbart hat. kann. Für die Sparkasse Aachen ist ein solcher Kündigungs- grund insbesondere gegeben, wenn der Kunde das Verrech- Nr. 7 – Haftung der Sparkasse Aachen nungskonto überwiegend zur Abwicklung unternehmerischer Die Sparkasse Aachen trägt die Schäden, die dem Kunden aus Zahlungsvorgänge nutzt. Im Falle einer Kündigung darf die Übermittlungsfehlern, Missverständnissen oder Irrtümern bei Sparkasse Aachen den Zugang zum Service-Center sowie die der Abwicklung der Aufträge entstehen, sofern den Kunden Kundenkarte sperren. kein Verschulden trifft. Für Schäden durch Fehlleitungen und Verzögerungen haftet die Sparkasse Aachen im Rahmen des (3) Rechtsfolgen bei Kündigung von ihr zu vertretenden Verschuldens nur in dem Maße, wie Die Kündigung der Rahmenvereinbarung hat grundsätzlich sie im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des die gleichzeitige Beendigung der Vertragsverhältnisse über Schadens mitgewirkt hat. Für Mängel der Leistungserbrin- die einzelnen Leistungen zur Folge. Eventuell in Abwicklung gung der Vertragsunternehmer und/oder Schäden infolge ih- befindliche Einzelleistungen können noch erbracht werden. rer Leistungserbringung haftet die Sparkasse Aachen nicht, Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die Sparkasse Aachen sofern sie diese nicht selbst schuldhaft (mit)verursacht hat. Sie in soweit von allen für ihn oder in seinem Auftrag übernom- ist für deren Leistungen lediglich Vermittlerin, Einwände oder menen Verpflichtungen zu befreien. Mit Kündigung der Rah- Ansprüche aus der Beziehung zu dem jeweiligen Ver-trags- menvereinbarung darf die Kundenkarte nicht mehr benutzt unternehmen sind unmittelbar bei diesen geltend zu machen. werden. Sie ist unverzüglich und unaufgefordert zu vernichten Für die Nichterreichbarkeit des Service-Centers, ins-besondere oder an die Sparkasse Aachen zurückzugeben. für den Fall, dass es vorübergehend oder auf Dauer aus techni- schen Gründen nicht möglich ist, haftet die Spar-kasse Aachen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Nr. 8 – Haftung des Kunden Verletzt der Kunde seine Sorgfaltspflichten schuldhaft, so hat er den daraus resultierenden Schaden zu tragen. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Kunde sein Kennwort unberechtigten Perso- nen mitteilt, vorsätzlich oder fahrlässig in sonstiger Weise zur Kenntnis gelangen lässt oder er bei Verdacht, dass eine un- berechtigte Person Kenntnis von seinem Kennwort hat, sein Kennwort nicht ändert. Der Kunde haftet nicht für Schäden, die 2 5 BEDINGUNGEN FÜR PREMIUM-MEHRWERTLEISTUNGEN SCHUTZ FÜR ALLE ZAHLUNGSKARTEN, HANDYKARTENSCHUTZ (IM RAHMEN DER HANDY-LAPTOPVERSICHERUNG), S-FUNDSERVICE, TRANSFERKOSTENRÜCKERSTATTUNG, AUFTRAGS-SERVICE (CONCIERGE, VIP-SERVICE) NOTGELD- SERVICE (IM RAHMEN DER NOTGELDVERSICHERUNG), TÜRÖFFNUNGS-NOTDIENST STAND: STAND: JUNI 2025 Geldinstitut Leistungsanbieter: Sparkasse Aachen S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG gültig für: Konten LOGO! Plus und LOGO! Premium Grenzstraße 21 06112 Halle (Saale) Service-Center Sparkasse Aachen Rechtsregister: Stendal HRA/31780 LOGO!-Service-Center Postfach 50 03 43 52087 Aachen Telefon: +49 241 444-55646 www.s-vorteilswelt.de Der genaue Leistungsumfang ist den jeweiligen Leistungs- unverzüglich. Sofern Handykarten aufgrund einer wider- beschreibungen zu den Kontomodellen der Sparkassen zu rechtlichen Tat abhandengekommen sind, hat der Kunde in entnehmen. eigener Verantwortung zusätzlich eine Verlustanzeige bei der Polizei zu erstatten. Die S-MM wird nach Erhalt einer Die Leistungen können in Anspruch genommen werden Verlustmeldung des Kunden sämtliche durch den Verlust • nach Registrierung der Daten durch den Kunden im betroffenen Aussteller über erforderliche Sperraufträge des geschlossenen Bereich der S-Vorteilswelt Kunden informieren und die Anträge auf Ausstellung von Ersatzkarten – sofern möglich – weiterleiten. Handykartenschutz (in Verbindung mit einer Handy-Laptop- Versicherung) Die im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen § 1 Registrierung, Verifikation und Aktualisierung der Handykartenaussteller jeweils bestehenden Haftungsrege- Kundendaten lungen bleiben im Übrigen unberührt. Nach Registrierung werden die vom Kunden mitgeteilten Daten seiner Handydaten, SIM-Karten gespeichert, soweit § 4 Haftung der S-MM dies vom Kunden zur Registrierung freigegeben wurden bzw. Die S-MM haftet nicht, wenn und soweit die Bearbeitung einer soweit diese der S-MM bereits vorliegen. Verlustmeldung nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden kann, weil der Kunde die zur ordnungsgemäßen Erbringung Der Kunde verpflichtet sich, jede Änderung seiner Anschrift der Dienstleistung erforderlichen Daten nicht unverzüglich sowie jede Veränderung seiner vorgenannten Daten unver- bzw. unvollständig oder unzutreffend übermittelt hat oder es züglich der S-MM mitzuteilen. versäumt hat, der S-MM Änderungen der bei ihr registrierten Daten rechtzeitig mitzuteilen. § 2 Bevollmächtigung der S-MM Der Kunde bevollmächtigt und beauftragt die S-MM im Die S-MM haftet nicht für Verfügungen Dritter, die auf- Falle eines der S-MM mitgeteilten Abhandenkommens seiner grund nicht rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Meldung registrierten Handykarten, sei es infolge einer Straftat oder eines Handykartenverlustes oder durch den nicht ordnungs- durch sonstigen Verlust, in seinem Namen die jeweiligen gemäßen Umgang mit Karten und PIN-Nummern seitens des Aussteller über erforderliche Sperraufträge zu informieren und Kunden entstehen. die Anträge auf Ausstellung von Ersatzkarten weiterzuleiten. Die S-MM haftet nicht für unrechtmäßigen Zugang Dritter zu § 3 Verhalten im Schadensfall registrierten Daten durch nicht ordnungsgemäßen Umgang Erlangt der Kunde Kenntnis vom Abhandenkommen seiner mit Benutzernamen und Kennwort seitens des Kunden. Die registrierten Handykarten, informiert er die S-MM hierüber S-MM haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 6 1 § 5 Datenspeicherung und Datenschutz rechtlichen Tat abhandengekommen sind, hat der Kunde in Die S-MM verarbeitet unter Einhaltung der geltenden Rechts- eigener Verantwortung zusätzlich eine Verlustanzeige bei vorschriften die Daten, die ihr zur Registrierung von Handy- der Polizei zu erstatten. Die S-MM wird nach Erhalt einer karten übermittelt wurden. Die S-MM behandelt alle vom Verlustmeldung des Kunden sämtliche durch den Verlust Kunden erhaltenen Angaben streng vertraulich und verwen- betroffenen Aussteller über erforderliche Sperraufträge des det diese Angaben nur, wenn und soweit dies zur Erfüllung Kunden informieren und die Anträge auf Ausstellung von der von der S-MM angebotenen Serviceleistungen erforder- Ersatzkarten – sofern möglich – weiterleiten. lich ist und der Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbei- tung oder Nutzung der personenbezogenen Daten des Die im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Kunden entspricht. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, Zahlungskartenaussteller jeweils bestehenden Haftungsrege- die im Zusammenhang mit dem Handykartenschutz und lungen bleiben im Übrigen unberührt. anderen gespeicherten Daten im geschlossenen Bereich des Online-Portals zu bearbeiten und zu löschen oder durch die § 4 Haftung der S-MM S-MM bearbeiten und löschen zu lassen. Daten, die aufgrund Die S-MM haftet nicht, wenn und soweit die Bearbeitung einer satzungsmäßiger oder vertraglicher Aufbewahrungsrechte Verlustmeldung nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden nicht gelöscht werden können, werden jedoch zur Verarbei- kann, weil der Kunde die zur ordnungsgemäßen Erbringung tung eingeschränkt. der Dienstleistung erforderlichen Daten nicht unverzüglich bzw. unvollständig oder unzutreffend übermittelt hat oder es § 6 Einschaltung Dritter, Datenweitergabe versäumt hat, der S-MM Änderungen der bei ihr registrierten Die S-MM ist berechtigt, sich im Rahmen der Leistung Handy- Daten rechtzeitig mitzuteilen. kartenschutz zur Bewirkung und Einforderung der zu erbrin- genden Leistungen Dritter zu bedienen und diesen die in- Die S-MM haftet nicht für Verfügungen Dritter, die auf- soweit notwendigen Daten aus dem Vertragsverhältnis zur grund nicht rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Meldung Verfügung zu stellen. Die S-MM wird den jeweiligen Ausstel- eines Handykartenverlustes oder durch den nicht ordnungs- lern nur jene Daten im Namen des Kunden übermitteln, die gemäßen Umgang mit Karten und PIN-Nummern seitens des jeweils für die Bearbeitung von Verlustanzeigen sowie für Kunden entstehen Anträge auf Ausstellung von Ersatzkarten erforderlich sind. Die S-MM haftet nicht für unrechtmäßigen Zugang Dritter zu Schutz für alle Zahlungskarten/ Zahlungskartenschutz registrierten Daten durch nicht ordnungsgemäßen Umgang § 1 Registrierung, Verifikation und Aktualisierung der mit Benutzernamen und Kennwort seitens des Kunden. Die Kundendaten S-MM haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Nach Registrierung werden die vom Kunden mitgeteilten Daten seiner Kreditkarten und Zahlungskarten deutscher § 5 Datenspeicherung und Datenschutz Emittenten gespeichert, soweit dies vom Kunden zur Regis- Die S-MM verarbeitet unter Einhaltung der geltenden Rechts- trierung freigegeben wurden bzw. soweit diese der S-MM vorschriften die Daten, die ihr zur Registrierung von Zah- bereits vorliegen. lungskarten übermittelt wurden. Die S-MM behandelt alle vom Kunden erhaltenen Angaben streng vertraulich und Der Kunde verpflichtet sich, jede Änderung seiner Anschrift verwendet diese Angaben nur, wenn und soweit dies zur sowie jede Veränderung seiner vorgenannten Daten unver- Erfüllung der von der S-MM angebotenen Serviceleistungen züglich der S-MM mitzuteilen. erforderlich ist und der Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten § 2 Bevollmächtigung der S-MM des Kunden entspricht. Der Kunde hat jederzeit die Möglich- Der Kunde bevollmächtigt und beauftragt die S-MM im Falle keit, die im Zusammenhang mit dem Zahlungskartenschutz eines der S-MM mitgeteilten Abhandenkommens seiner und anderen gespeicherten Daten im geschlossenen Bereich registrierten Zahlungskarten, sei es infolge einer Straftat oder des Online-Portals zu bearbeiten und zu löschen oder durch durch sonstigen Verlust, in seinem Namen die jeweiligen die S-MM bearbeiten und löschen zu lassen. Daten, die auf- Aussteller über erforderliche Sperraufträge zu informieren grund satzungsmäßiger oder vertraglicher Aufbewahrungs- und die Anträge auf Ausstellung von Ersatzkarten weiterzu- rechte nicht gelöscht werden können, werden jedoch zur leiten. Verarbeitung eingeschränkt. § 3 Verhalten im Schadensfall § 6 Einschaltung Dritter, Datenweitergabe Erlangt der Kunde Kenntnis vom Abhandenkommen seiner Die S-MM ist berechtigt, sich im Rahmen der Leistung Zah- registrierten Zahlungskarten, informiert er die S-MM hierüber lungskartenschutz zur Bewirkung und Einforderung der zu unverzüglich. Sofern Zahlungskarten aufgrund einer wider- erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen und diesen 2 7 die insoweit notwendigen Daten aus dem Vertragsverhältnis im geschlossenen Bereich des Online-Portals zu bearbeiten zur Verfügung zu stellen. Die S-MM wird den jeweiligen Aus- und zu löschen oder durch die S-MM bearbeiten und löschen stellern nur jene Daten im Namen des Kunden übermitteln, zu lassen. Daten, die aufgrund satzungsmäßiger oder vertrag- die jeweils für die Bearbeitung von Verlustanzeigen sowie für licher Aufbewahrungsrechte nicht gelöscht werden können, Anträge auf Ausstellung von Ersatzkarten erforderlich sind. werden jedoch zur Verarbeitung eingeschränkt. Türöffnungsnotdienst § 6 Einschaltung Dritter, Datenweitergabe § 1 Registrierung, Verifikation und Aktualisierung der Die S-MM ist berechtigt, sich im Rahmen der Leistung Tür- Kundendaten öffnungsnotdienst zur Bewirkung und Einforderung der zu Nach Registrierung in der S-Vorteilswelt kann der Kunde im erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen und diesen die Notfall den Türöffnungsdienst in Anspruch nehmen. insoweit notwendigen Daten aus dem Vertragsverhältnis zur Verfügung zu stellen. Die S-MM wird den jeweiligen Dienst- Der Kunde verpflichtet sich, jede Änderung seiner Anschrift leistern nur jene Daten im Namen des Kunden übermitteln, sowie jede Veränderung seiner vorgenannten Daten unver- die jeweils für die Bearbeitung Türöffnungsnotdienstes erfor- züglich der S-MM mitzuteilen. derlich sind. § 2 Bevollmächtigung der S-MM S-Fundservice Der Kunde bevollmächtigt und beauftragt die S-MM im Falle § 1 Registrierung, Verifikation und Aktualisierung der eines der S-MM mitgeteilten Notfalls im Kontext Türöffnungs- Kundendaten notdienst, seinen Namen und die Adresse an den beauftrag- Der Kunde kann seine ihm durch die Sparkasse zur Verfügung ten Dienstleister weiterzugeben. gestellten Schlüsselanhänger und ggf. Aufkleber für Wert- gegenstände registrieren. Jeder Schlüsselanhänger und Auf- § 3 Verhalten im Schadensfall kleber enthält einen individuellen Registrierungscode, der Im Schadenfall kontaktiert der Kunde die S-MM über die ihm durch den Kunden in der S-Vorteilswelt hinterlegt wird. Damit auf der Leistungsseite der S-Vorteilswelt übermittelte Tele- wird eine Verknüpfung von Registrierungscode und persön- fonnummer und meldet den Notfall an. Er legitimiert sich lichen Daten des Kunden (Name, Adresse). unter Angabe seines Namens und der Kontonummer. Die im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienst- Sofern der Kunden auch Aufkleber für Wertgegenstände leister für den Türöffnungsnotdienst jeweils bestehenden erhalten hat, kann er die wesentlichen Merkmale des Wert- Haftungsregelungen bleiben im Übrigen unberührt. gegenstands in der S-Vorteilswelt hinterlegen. § 4 Haftung der S-MM Der Kunde verpflichtet sich, jede Änderung seiner Anschrift Die S-MM haftet nicht, wenn und soweit die Bearbeitung des sowie jede Veränderung seiner vorgenannten Daten unver- Türöffnungsnotfalls nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden züglich der S-MM mitzuteilen. kann, weil der Kunde die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Daten nicht unverzüglich § 2 Verhalten im Schadensfall bzw. unvollständig oder unzutreffend übermittelt hat oder es Im Schadenfall kontaktiert der Kunde die S-MM über den versäumt hat, der S-MM Änderungen der bei ihr registrierten Verlust des Schlüssel oder des Wertgegenstands. Daten rechtzeitig mitzuteilen. Daraus ergibt sich keine Haftung bzw. Verpflichtung seitens Die S-MM haftet nicht für eine fehlerhafte Ausführung des der S-MM zur Rückgabe des Schlüssels bzw. Wertgegen- Dienstleisters im Rahmen des Türöffnungsnotdienstes, infolge stands an den Kunden. dessen dem Kunden Schäden entstehen. Sollte ein Schlüssel oder Wertgegenstand gefunden wird, § 5 Datenspeicherung und Datenschutz kann der Finder den Fund unter www.s-fundservvice.de Die S-MM verarbeitet unter Einhaltung der geltenden Rechts- melden. Die S-MM setzt sich mit dem Finder in Verbindung vorschriften die Daten, die ihr zur Leistungserbringung und organisiert den Versand der Sache (Schlüssel oder Wert- übermittelt wurden. Die S-MM behandelt alle vom Kunden gegenstand) an die S-MM. erhaltenen Angaben streng vertraulich und verwendet diese Angaben nur, wenn und soweit dies zur Erfüllung der von der Zu keinem Zeitpunkt werden dem Finder personenbezogene S-MM angebotenen Serviceleistungen erforderlich ist und der Daten des Eigentümers übermittelt. Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden entspricht. Der § 3 Haftung der S-MM Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die gespeicherten Daten Die S-MM haftet nicht, wenn und soweit die Bearbeitung des 8 3 Funds nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden kann, weil § 3 Haftung der S-MM der Kunde die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Dienst- Die S-MM haftet nicht, wenn und soweit die Bearbeitung leistung erforderlichen Daten nicht unverzüglich bzw. unvoll- des Leistungsfalls nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden ständig oder unzutreffend übermittelt hat oder es versäumt kann, weil der Kunde die zur ordnungsgemäßen Erbringung hat, der S-MM Änderungen der bei ihr registrierten Daten der Dienstleistung erforderlichen Daten nicht unverzüglich rechtzeitig mitzuteilen. bzw. unvollständig oder unzutreffend übermittelt hat oder es versäumt hat, der S-MM Änderungen der bei ihr registrierten Die S-MM haftet nicht für Vermögensschäden, die dem Kunden Daten rechtzeitig mitzuteilen. aus dem Verlust oder im Fall des Funds aus dem Versand ent- stehen. § 4 Datenspeicherung und Datenschutz Die S-MM verarbeitet unter Einhaltung der geltenden Rechts- § 4 Datenspeicherung und Datenschutz vorschriften die Daten, die ihr zur Leistungserbringung Die S-MM verarbeitet unter Einhaltung der geltenden Rechts- übermittelt wurden. Die S-MM behandelt alle vom Kunden vorschriften die Daten, die ihr zur Leistungserbringung über- erhaltenen Angaben streng vertraulich und verwendet diese mittelt wurden. Die S-MM behandelt alle vom Kunden er- Angaben nur, wenn und soweit dies zur Erfüllung der von der haltenen Angaben streng vertraulich und verwendet diese S-MM angebotenen Serviceleistungen erforderlich ist und der Angaben nur, wenn und soweit dies zur Erfüllung der von der Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung S-MM angebotenen Serviceleistungen erforderlich ist und der der personenbezogenen Daten des Kunden entspricht. Der Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die gespeicherten Daten der personenbezogenen Daten des Kunden entspricht. Der im geschlossenen Bereich des Online-Portals zu bearbeiten Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die gespeicherten Daten und zu löschen oder durch die S-MM bearbeiten und löschen im geschlossenen Bereich des Online-Portals zu bearbeiten zu lassen. Daten, die aufgrund satzungsmäßiger oder vertrag- und zu löschen oder durch die S-MM bearbeiten und löschen licher Aufbewahrungsrechte nicht gelöscht werden können, zu lassen. Daten, die aufgrund satzungsmäßiger oder vertrag- werden jedoch zur Verarbeitung eingeschränkt. licher Aufbewahrungsrechte nicht gelöscht werden können, werden jedoch zur Verarbeitung eingeschränkt. § 5 Einschaltung Dritter, Datenweitergabe Im Rahmen des Leistungsfalls werden keine Daten des § 5 Einschaltung Dritter, Datenweitergabe Kunden an Dritte weitergegeben. Die S-MM ist berechtigt, sich im Rahmen der Leistung S-Fund- service zur Bewirkung und Einforderung der zu erbringenden Auftragsservice/ Conciergeservice/ VIP-Service Leistungen Dritter zu bedienen und diesen die insoweit not- § 1 Registrierung, Verifikation und Aktualisierung der wendigen Daten aus dem Vertragsverhältnis zur Verfügung zu Kundendaten stellen. Die S-MM wird den jeweiligen Dienstleistern nur jene Nach Registrierung in der S-Vorteilswelt kann der Kunde die Daten im Namen des Kunden übermitteln, die jeweils für die Leistung des Auftragsservice in Anspruch nehmen. Bearbeitung des S-Fundservice erforderlich sind. § 2 Verhalten im Leistungsfall Transferkostenrückerstattung Im Leistungsfall kontaktiert der Kunde die S-MM und beauf- § 1 Registrierung, Verifikation und Aktualisierung der tragt eine Leistung im Rahmen des Auftragsservice. Die im Kundendaten Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienst- Nach Registrierung in der S-Vorteilswelt kann der Kunde die leister für die beauftragte Dienstleistung jeweils bestehenden Transferkostenrückerstattung in Anspruch nehmen. Voraus- Haftungsregelungen bleiben im Übrigen unberührt. setzung ist, dass der Kunde eine Reise über den S-Reiseser- vice gebucht hat. Bei erfolgreicher Auftragsausführung werden dem Girokonto des Kunden, dass er in der S-Vorteilswelt hinterlegt hat, die § 2 Verhalten im Leistungsfall dafür entstanden Kosten belastet. Im Leistungsfall reicht der Kunde Quittungen etc. über ein Onlineformular in der S-Vorteilswelt zur Kostenerstattung ein. § 3 Haftung der S-MM Die im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Die S-MM haftet nicht, wenn und soweit die Bearbeitung Dienstleister für den Transport zum Flughafen jeweils beste- des Leistungsfalls nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden henden Haftungsregelungen bleiben im Übrigen unberührt. kann, weil der Kunde die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Daten nicht unverzüglich Die Kosten in vereinbarter Höhe werden dem Kunden auf sein bzw. unvollständig oder unzutreffend übermittelt hat oder es in der S-Vorteilswelt hinterlegtes Girokonto ausgezahlt. versäumt hat, der S-MM Änderungen der bei ihr registrierten Daten rechtzeitig mitzuteilen. 4 9 § 4 Datenspeicherung und Datenschutz kann, weil der Kunde die zur ordnungsgemäßen Erbringung Die S-MM verarbeitet unter Einhaltung der geltenden Rechts- der Dienstleistung erforderlichen Daten nicht unverzüglich vorschriften die Daten, die ihr zur Leistungserbringung bzw. unvollständig oder unzutreffend übermittelt hat oder es übermittelt wurden. Die S-MM behandelt alle vom Kunden versäumt hat, der S-MM Änderungen der bei ihr registrierten erhaltenen Angaben streng vertraulich und verwendet diese Daten rechtzeitig mitzuteilen. Angaben nur, wenn und soweit dies zur Erfüllung der von der S-MM angebotenen Serviceleistungen erforderlich ist und der Die S-MM haftet nicht für eine fehlerhafte Ausführung des Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Dienstleisters im Rahmen des Notgeld-Service, infolge der personenbezogenen Daten des Kunden entspricht. Der dessen dem Kunden Schäden entstehen. Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die gespeicherten Daten im geschlossenen Bereich des Online-Portals zu bearbeiten § 5 Datenspeicherung und Datenschutz und zu löschen oder durch die S-MM bearbeiten und löschen Die S-MM verarbeitet unter Einhaltung der geltenden Rechts- zu lassen. Daten, die aufgrund satzungsmäßiger oder vertrag- vorschriften die Daten, die ihr zur Leistungserbringung licher Aufbewahrungsrechte nicht gelöscht werden können, übermittelt wurden. Die S-MM behandelt alle vom Kunden werden jedoch zur Verarbeitung eingeschränkt. erhaltenen Angaben streng vertraulich und verwendet diese Angaben nur, wenn und soweit dies zur Erfüllung der von der § 5 Einschaltung Dritter, Datenweitergabe S-MM angebotenen Serviceleistungen erforderlich ist und der Die S-MM ist berechtigt, sich im Rahmen der Leistung Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Auftragsservice zur Bewirkung und Einforderung der zu er- der personenbezogenen Daten des Kunden entspricht. Der bringenden Leistungen Dritter zu bedienen und diesen die Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die gespeicherten Daten insoweit notwendigen Daten aus dem Vertragsverhältnis zur im geschlossenen Bereich des Online-Portals zu bearbeiten Verfügung zu stellen. Die S-MM wird den jeweiligen Dienst- und zu löschen oder durch die S-MM bearbeiten und löschen leistern nur jene Daten im Namen des Kunden übermitteln, zu lassen. Daten, die aufgrund satzungsmäßiger oder vertrag- die jeweils für die Bearbeitung des Auftragsservice erforder- licher Aufbewahrungsrechte nicht gelöscht werden können, lich sind. werden jedoch zur Verarbeitung eingeschränkt. Notgeld-Service (im Rahmen der Notgeldversicherung) § 6 Einschaltung Dritter, Datenweitergabe § 1 Registrierung, Verifikation und Aktualisierung der Die S-MM ist berechtigt, sich im Rahmen der Leistung Notgeld- Kundendaten Service zur Bewirkung und Einforderung der zu erbringenden Nach Registrierung in der S-Vorteilswelt kann der Kunde im Leistungen Dritter zu bedienen und diesen die insoweit not- Notfall den Notgeld-Service in Anspruch nehmen. wendigen Daten aus dem Vertragsverhältnis zur Verfügung zu stellen. Die S-MM wird den jeweiligen Dienstleistern nur jene Der Kunde verpflichtet sich, jede Änderung seiner Anschrift Daten im Namen des Kunden übermitteln, die jeweils für die sowie jede Veränderung seiner vorgenannten Daten unver- Bearbeitung des Notgeld-Service erforderlich sind. züglich der S-MM mitzuteilen. § 2 Bevollmächtigung der S-MM Der Kunde bevollmächtigt und beauftragt die S-MM im Falle eines der S-MM mitgeteilten Notfalls im Kontext Notgeld- Service seinen Namen und die Adresse an den beauftragten Dienstleister weiterzugeben. § 3 Verhalten im Schadensfall Im Schadenfall kontaktiert der Kunde die S-MM über die ihm auf der Leistungsseite der S-Vorteilswelt übermittelte Tele- fonnummer und meldet den Notfall an. Er legitimiert sich unter Angabe seines Namens und der Kontonummer. Die im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienst- leister für den Notgeld-Service jeweils bestehenden Haftungs- regelungen bleiben im Übrigen unberührt. § 4 Haftung der S-MM Die S-MM haftet nicht, wenn und soweit die Bearbeitung des Notgeld-Service nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden 10 5 PLATZ FÜR NOTIZEN 11 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZAHLUNGSKARTENSCHUTZ-VERSICHERUNG GRUPPENVERSICHERUNG GÜLTIG AB 01.08.2018, GAVB-ZKS-12/18 Geldinstitut Versicherer Sparkasse Aachen Deutsche Assistance Versicherung AG gültig für: Konten LOGO! Plus und LOGO! Premium Hansaallee 199 40549 Düsseldorf Service-Center Vorstand: Jörg Tomalak-Plönzke (Vorsitzender), LOGO!-Service-Center Postfach 50 03 43 Marcus Hansen, Andreas Heinsen 52087 Aachen Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Wolfgang Breuer Telefon: +49 241 444-55646 Registergericht Düsseldorf HRB 64583 www.s-vorteilswelt.de Ein Unternehmen der ÖRAG-Gesellschaften § 1 Versicherte Person, versicherte Sachen SparkassenCard) besitzen, im Service-Center registrieren las- Der Versicherungsvertrag wird als Gruppenversicherungsver- sen. Die Erstregistrierung der Zahlungskarten hat über das trag geschlossen, wobei die Erteilung eines Versicherungs- Zahlungskarten-Registrierungsformular zu erfolgen. scheins an die Versicherten ausgeschlossen ist. Die Deutsche Assistance Versicherung AG ist der Versicherer und die S- 2. Die versicherte Person verpflichtet sich, jedes Abhanden- Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG der Versicherungsnehmer. kommen ihrer registrierten Kredit- und sonstigen Zah- lungskarten unverzüglich und innerhalb von 24 Stunden Als versicherte Person gilt jeweils der berechtigte Inha- nach Kenntnis dem Service-Center mitzuteilen und diese ber eines gültigen Kontopaketvertrags oder eines gültigen sperren zu lassen. In Fällen des Abhandenkommens von Kreditkartenpaketvertrags mit dem in den AVB genannten Kredit- und sonstigen Zahlungskarten infolge einer wider- Kreditinstitut. Hierfür muss das Kreditinstitut einen Grup- rechtlichen Tat (Diebstahl/Einbruchdiebstahl/Raub) hat penversicherungsvertrag über die Zahlungskartenschutz- die versicherte Person unverzüglich Anzeige bei einer zu- Versicherung mit dem Versicherer abgeschlossen und die ständigen Polizeidienststelle zu erstatten. Die Sperrung versicherte Person das Registrierungsformular an das Ser- erfolgt mit nur einem Anruf über die 24h-Notfall-Hotline vice-Center übersandt haben. Bei einer Online-Registrierung des Service-Centers. Die entsprechende Mitteilung an das entfällt die schriftliche Bestätigung durch das Service-Center. (die) Karten emittierende(n) Unternehmen hinsichtlich der Sperrung der Kredit- oder sonstigen Zahlungskarte Anspruch auf Leistung des Versicherers besteht bei nnan- leitet das Service-Center weiter. ziellen Verlusten durch unberechtigte Nutzung registrierter Kreditkarten und sonstiger registrierter Zahlungskarten, die 3. Nach Erhalt der Verlustmeldung informiert das Service- von einem deutschen Unternehmen (z. B. Bank, Sparkasse Center das Karten emittierende Unternehmen unverzüg- und Kaufhaus) im Inland ausgegeben werden (im folgenden lich über die Kartensperrung. Kartenemittent genannt) und eine Zahlungsfunktion (wie z. B. Kreditkarten und SparkassenCard) besitzen, vorausgesetzt 4. Die versicherte Person verpflichtet sich, die zur ordnungs- die nnanziellen Verluste sind bis zu 24 Stunden vor Eingang gemäßen Durchführung der Dienstleistung erforderli- der Verlustmeldung im Service-Center eingetreten. chen Daten vollständig und richtig zu übermitteln und/ oder zu bestätigen bzw. es nicht zu versäumen, dem Ser- § 2 Verlustmeldung/Kartensperrung vice-Center Änderungen der registrierten Daten unver- 1. Die versicherte Person muss ihre Kredit- und sonstigen züglich mitzuteilen. Nur so kann die korrekte Weitergabe Zahlungskarten, die von einem deutschen Unternehmen (z. B. des Auftrags zur Kartensperrung an die Karten emittie- Bank, Sparkasse und Kaufhaus) im Inland ausgegeben wer- renden Unternehmen erfolgen. den und eine Zahlungsfunktion (wie z. B. Kreditkarten und 12 1 § 3 Widerrechtliche Tat § 4 Versicherungssummen Kartenschutz 1. Diebstahl 1. Es gelten grundsätzlich die Bedingungen der Kartenemit- Ein Diebstahl liegt vor, wenn der Dieb einem anderen eine tenten, welche die versicherte Person bei Abschluss des fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich Kartenvertrags mit diesen vereinbart hat. oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. 2. Für finanzielle Verluste durch unberechtigte Nutzung, 2. Einbruchdiebstahl die bis 24 Stunden vor Eingang der Verlustmeldung ein- Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb treten, besteht Versicherungsschutz bei der Deutschen a) in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt Assistance Versicherung für die versicherte Person bis zu oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeu- einer Schadenshöhe von 51,13 € je registrierte Kreditkar- ge eindringt. Ein Schlüssel ist falsch, wenn die Anfer- te bzw. 383,00 € je EC- oder Maestro-Karte oder sonstige tigung desselben für das Schloss nicht von einer dazu registrierte Zahlungskarte, die nicht von einem Kreditin- berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden stitut ausgegeben wurde, jedoch maximal 3.835,00 € je ist. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht Verlust/Schadensfall. schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicher- te Sachen abhandengekommen sind; 3. Sonstige Kosten, die mittelbar oder unmittelbar durch b) in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis auf- eine unberechtigte Nutzung entstehen, sind nicht versi- bricht oder falsche Schlüssel oder andere Werkzeuge chert. benutzt, um es zu öffnen; c) aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sa- § 5 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes chen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude ein- 1. Der Versicherungsschutz beginnt nach Abschluss des geschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; Kontopaketvertrags oder Kreditkartenpaketvertrags mit d) in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl dem in den AVB genannten Kreditinstitut und mit Ein- auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel gang des ausgefüllten Zahlungskarten-Registrierungs- gemäß a) oder b) anwendet, um sich den Besitz des formulars beim Service-Center. Registriert die versicherte gestohlenen Gutes zu erhalten; Person die Zahlungskarten des Kreditinstituts, besteht e) in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Schlüssel eindringt oder dort ein Behältnis mittels Registrierung bei diesem Portal. Bei einer Online-Regis- richtiger Schlüssel öffnet, die er durch Einbruchdieb- trierung entfällt die schriftliche Bestätigung durch das stahl oder außerhalb des Versicherungsortes durch Service-Center. Raub an sich gebracht hatte; f) in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüs- 2. Er endet für die versicherte Person mit der Kündigung des sel eindringt, die er – auch außerhalb des Versiche- Kontopakets oder des Kreditkartenpakets mit dem in den rungsortes – durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vo- AVB genannten Kreditinstitut. Eine gesonderte Kündi- rausgesetzt dass weder der Versicherungsnehmer noch gung des Versicherungsvertrags ist nicht nötig. der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl der Schlüssel durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte. § 6 Schadensmeldung Um einen Anspruch auf Versicherungsleistung geltend zu 3. Raub machen, fordert die versicherte Person bei Schadensmeldung Raub liegt vor, wenn beim Service-Center ein Schadensformular an. Es ist vollstän- a) gegen die versicherte Person Gewalt angewendet dig auszufüllen und zu unterschreiben (mit der Unterschrift wird, um deren Widerstand gegen die Wegnahme ver- beauftragt die versicherte Person gleichzeitig den Kartenaus- sicherter Sachen auszuschalten; steller, Details über die unberechtigte Nutzung der Zahlungs- b) die versicherte Person die versicherte Sachen heraus- karten an das Service-Center weiterzugeben und binnen 14 gibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat Tagen an das Service-Center zurück zu senden.). Der Scha- mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die in- densmeldung sind außerdem folgende Belege beizufügen: nerhalb des Versicherungsortes verübt werden soll; – eine Kopie des Kontoauszugs, der die unberechtigte c) der versicherten Person versicherte Sachen wegge- Nutzung der Kredit- oder sonstigen Zahlungskarten do- nommen werden, weil der körperliche Zustand infolge kumentiert; eines Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten – Kopie(n) des in dieser Angelegenheit mit dem Karten- sonstigen Ursache beeinträchtigt und dadurch deren aussteller geführten Schriftwechsels; Widerstandskraft ausgeschaltet ist. – eine Kopie der Anzeige bei der zuständigen Polizei- dienststelle (bei Diebstahl). 2 13 Das Ergebnis der Schadensbearbeitung wird der versicherten § 9 Welcher Gerichtsstand besteht? Person innerhalb von 28 Tagen nach Eingang der Schadens- 1. Klagen gegen den Versicherer oder Versicherungsver- meldung im Service-Center mitgeteilt. Sie wird über den Be- mittler trag, der ihrem Konto gutgeschrieben wird, bzw. im Falle der Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Ver- Ablehnung über die Gründe informiert. sicherungsvermittlung gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des § 7 Haftungsausschlüsse Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zu- Nicht unter den Versicherungsschutz fallen unberechtigte ständigen Niederlassung. Ist der Versicherte eine natür- Nutzungen(,) liche Person, dann ist auch das Gericht örtlich zuständig, – für die der Kartenaussteller haftbar ist; in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit der Kla- – die mehr als 24 Stunden vor der Verlustmeldung an das geerhebung ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines Service-Center erfolgt sind; solchen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. – die durch die versicherte Person oder ein in ihrem Haus- halt lebendes Familienmitglied oder Lebenspartner er- 2. Klagen gegen die versicherte Person folgt sind; Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Ver- – bei Mittäterschaft der versicherten Person; sicherungsvermittlung gegen die versicherte natürliche – durch jede Art von Transaktion per PIN-Nummer (durch Person ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, Anwendung von Gewalt, sorgfaltswidriges Verhalten in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit der Kla- oder auf sonstige Art und Weise); geerhebung ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines – die durch eine grob fahrlässige Verletzung der Verpflich- solchen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Andere nach tungen der versicherten Person, wie z. B. der Pflicht der deutschem Recht begründete Gerichtsstände werden sorgfältigen Aufbewahrung der Kredit- und sonstigen durch diese Vereinbarung nicht ausgeschlossen. Zahlungskarten, der Geheimhaltung der Geheimzahl (PIN) oder der unverzüglichen Benachrichtigung, zum § 10 Welches Recht findet Anwendung? Missbrauch beigetragen haben. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. § 8 Schlussbestimmungen Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen Abweichen- des bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für Gesetzesbestimmungen, die nach Maß- gabe der Versicherungsbedingungen Inhalt des Versiche- rungsvertrags sind. 14 3 Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung Versicherungsombudsmann e. V. Die Deutsche Assistance Versicherung AG ist dem Code of Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsom- Conduct der deutschen Versicherungswirtschaft zum 1. Juni budsmann e. V. Sie können damit in privaten Angelegenheiten 2015 beigetreten. Der Code of Conduct sind „Verhaltensre- das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren geln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch in Anspruch nehmen. die deutsche Versicherungswirtschaft“. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat gemeinsam Versicherungsombudsmann e. V. mit den Mitgliedsunternehmen, den Landesdatenschutzbe- Postfach 080632 hörden und den Verbraucherzentralen diesen Verhaltensko- 10006 Berlin dex für die deutsche Versicherungswirtschaft erstellt. Telefon: 0800 3 69 60 00 Fax: 0800 3 69 90 00 Hier können Sie den Code of Conduct nachlesen: beschwerde@versicherungsombudsmann.de www.deutsche-assistance.de Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Widerspruchsrecht Graurheindorfer Straße 108 Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personen- 53117 Bonn bezogenen Daten zu Zwecken der Werbung zu wider- Telefon: 0228 4108-0 sprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung be- Fax: 0228 4108-1550 rechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Beschwerderecht Daneben haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Beschwer- de an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Unseren Da- tenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der oben genannten Adresse mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftrag- ter“ oder per E-Mail an datenschutz@oerag.de. Die für uns zuständige Datenaufsichtbehörde ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 200444 40102 Düsseldorf 4 15 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE NOTGELD-VERSICHERUNG GRUPPENVERSICHERUNG GÜLTIG AB 01.08.2018, GAVB-NGV-12/18 Geldinstitut Versicherer Sparkasse Aachen Deutsche Assistance Versicherung AG gültig für: Konten LOGO! Plus und LOGO! Premium Hansaallee 199 40549 Düsseldorf Maximale Höhe des Auszahlungsbetrages: 1.500 € Vorstand: Jörg Tomalak-Plönzke (Vorsitzender), Marcus Hansen, Andreas Heinsen Service-Center Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Wolfgang Breuer LOGO!-Service-Center Postfach 50 03 43 Registergericht Düsseldorf HRB 64583 52087 Aachen Telefon: +49 241 444-55646 Ein Unternehmen der ÖRAG-Gesellschaften www.s-vorteilswelt.de 1. Versicherungsnehmer, Versicherte Personen und Der Versicherungsschutz für einzelne versicherte Kontoinha- Versicherungsfähigkeit ber endet auch für noch nicht abgeschlossene Versicherungs- 1.1 Der Versicherungsvertrag ist ein Gruppenversicherungs- fälle: vertrag und wurde zwischen der S-Markt & Mehrwert – zum vereinbarten Zeitpunkt; GmbH & Co. KG (im Folgenden „S-MM“ genannt) als Ver- – mit dem Tod des jeweiligen versicherten Kontoinhabers; sicherungsnehmerin und der Deutsche Assistance Versi- – mit der Abmeldung aus dem versicherten Personenkreis cherung AG als Versicherer geschlossen. Versichert sind durch die Versicherungsnehmerin unter Beachtung der die leistungsberechtigten Sparkassen/Landesbanken- festgelegten Fristen und Voraussetzungen; Kontoinhaber einschließlich deren Partner, sofern diese – wenn die im Gruppenversicherungsvertrag vereinbarten das Konto als berechtigte Personen nutzen (im Folgenden Voraussetzungen für eine Versicherungsfähigkeit entfallen; „versicherte Kontoinhaber“ genannt). – mit der Beendigung des Gruppenversicherungsvertrages. 1.2 Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht ver- 4. Prämienzahlung sichert sind Personen, die dauernd pflegebedürftig sind Die Prämie für diese Versicherung wird von der Versiche- sowie Personen, deren Teilhabe am allgemeinen Leben rungsnehmerin gezahlt. Das Nichtbezahlen der Prämie dauerhaft ausgeschlossen ist. Für die Einordnung sind führt zum Verlust des Versicherungsschutzes. insbesondere der mentale Geisteszustand und die objek- tiven Lebensumstände der Person zu berücksichtigen. 5. Welche Leistungen umfasst die Notgeld- Versicherung? 2. Beginn und Ende des Versicherungsvertrages Im Notfall (Verlust, Missbrauch oder Diebstahl von Zah- Der Versicherungsvertrag beginnt mit Abschluss des Ver- lungsmitteln, technische Probleme am Geldausgabe- trags zum Erwerb der Leistungsberechtigung (im Folgen- automaten oder am POS-Terminal) erhält der versicherte den „Kontovertrag“ genannt) der versicherten Kontoinha- Kontoinhaber kurzfristig weltweit Bargeld. Die Transak- ber und endet mit Kündigung des Kontovertrags. tion erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden (euro- päische Länder und Nordamerika), abhängig vom Bestim- 3. Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes mungsort und der Auszahlungsstelle. 3.1 Der Versicherungsschutz für einen einzelnen versicherten Kontoinhaber besteht für die Dauer des aktiven Kontover- Die Höhe des maximalen Auszahlungsbetrages pro Not- trages bei der Sparkasse/Bank. fall entspricht dem in der Leistungsübersicht Ihres Ins- tituts genannten Betrag. Zum gleichen Notfall kann die 3.2 Kein Versicherungsschutz besteht, wenn zum Zeitpunkt Auszahlung auch in mehreren Tranchen bis zum Errei- des Schadenereignisses der Kontovertrag beendet wurde. chen des maximalen Auszahlungsbetrages erfolgen. 16 1 Die Dauer der Transaktion ist abhängig vom Bestim- 7.1 Kontaktaufnahme mit dem Service-Center mungsort und der Auszahlungsstelle. Die Auszahlung er- Der versicherte Kontoinhaber oder ein Beauftragter muss folgt über geeignete Dienstleister. Falls eine Auszahlung nach einem Schadenfall unverzüglich Kontakt zum Ser- über den Dienstleister aufgrund der Öffnungszeiten der vice-Center aufnehmen. Auszahlungsstelle vor Ort nicht möglich ist, organisiert das Service-Center die Abwicklung über weitere Netz- 7.2 Verpflichtung zur Schadenauskunft werkpartner mittels Kostenübernahme-Garantie oder Der versicherte Kontoinhaber muss jede zumutbare Un- Blitz-/ Swift-Überweisung. Der Kontoinhaber legitimiert tersuchung über Ursache und Höhe der Leistungspflicht sich bei der Auszahlungsstelle anhand eines persönli- gestatten und jede hierzu dienliche Auskunft erteilen. chen Ausweisdokumentes (z. B. Reisepass, Personalaus- weis). 7.3 Folgen bei einer Nichtbeachtung der Obliegenheiten Verletzt der versicherte Kontoinhaber eine der vorge- Dieser Service wird 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche nannten Obliegenheiten vorsätzlich, entfällt der Versiche- angeboten. Die Transferkosten trägt der Versicherer. Die rungsschutz. Auszahlung erfolgt nur nachdem der versicherte Kontoin- haber ein Anerkenntnis (inkl. Einzugsermächtigung) über Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegen- den angeforderten Betrag unterzeichnet hat und diese heit ist der Versicherer berechtigt, die Leistung in einem beim Service-Center eingegangen ist. Die Abbuchung in der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhält- Höhe des ausgezahlten Betrages erfolgt innerhalb von nis zu kürzen. Weist der versicherte Kontoinhaber nach, zwei Wochen vom Konto des versicherten Kontoinhabers. dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wur- de, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. 6. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz eingeschränkt oder ausgeschlossen? 8. Welches Recht findet Anwendung und wann 6.1 Arglist und Vorsatz verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag? Der Versicherer leistet nicht, wenn versicherte Kontoinha- Für wen gelten die Bestimmungen? ber arglistig über Umstände zu täuschen versuchen, die In Ergänzung dieser Bestimmungen gilt das Versiche- für den Grund oder für die Höhe der Leistung von Bedeu- rungsvertragsgesetz (VVG) sowie deutsches Recht. An- tung sind. Der Versicherer ist auch von der Verpflichtung sprüche aus diesem Versicherungsvertrag verjähren in 3 zur Leistung frei, wenn versicherte Kontoinhaber den Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt haben. Ist in welchem die Leistung verlangt werden kann. Alle Be- die Täuschung oder der Vorsatz durch ein rechtskräftiges stimmungen des Versicherungsvertrages gelten sinnge- Strafurteil festgestellt, gelten diese als bewiesen. mäß für die versicherten Kontoinhaber. 6.2 Grobe Fahrlässigkeit 9. Was ist bei Mitteilungen zu beachten? Führt der versicherte Kontoinhaber den Versicherungsfall Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklä- grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, die rungen sind gegenüber dem Versicherer in Textform ab- Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entspre- zugeben. chenden Verhältnis zu kürzen. 6.3 Vorhersehbarkeit Der Versicherer leistet nicht, wenn der Versicherungsfall bei Abschluss der Versicherung vorhersehbar war. 7. Was ist im Schadenfall zu beachten? (Obliegenheiten) Ohne die Mitwirkung der versicherten Kontoinhaber kann der Versicherer die Leistung nicht erbringen. Die versi- cherten Kontoinhaber haben daher die nachfolgenden Punkte zu beachten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. 2 17 Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung Versicherungsombudsmann e. V. Die Deutsche Assistance Versicherung AG ist dem Code of Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsom- Conduct der deutschen Versicherungswirtschaft zum 1. Juni budsmann e. V. Sie können damit in privaten Angelegenheiten 2015 beigetreten. Der Code of Conduct sind „Verhaltensre- das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren geln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch in Anspruch nehmen. die deutsche Versicherungswirtschaft“. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat gemeinsam Versicherungsombudsmann e. V. mit den Mitgliedsunternehmen, den Landesdatenschutzbe- Postfach 080632 hörden und den Verbraucherzentralen diesen Verhaltensko- 10006 Berlin dex für die deutsche Versicherungswirtschaft erstellt. Telefon: 0800 3 69 60 00 Fax: 0800 3 69 90 00 Hier können Sie den Code of Conduct nachlesen: beschwerde@versicherungsombudsmann.de www.deutsche-assistance.de Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Widerspruchsrecht Graurheindorfer Straße 108 Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personen- 53117 Bonn bezogenen Daten zu Zwecken der Werbung zu wider- Telefon: 0228 4108-0 sprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung be- Fax: 0228 4108-1550 rechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Beschwerderecht Daneben haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Beschwer- de an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Unseren Da- tenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der oben genannten Adresse mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftrag- ter“ oder per E-Mail an datenschutz@oerag.de. Die für uns zuständige Datenaufsichtbehörde ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 200444 40102 Düsseldorf 18 3 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERSICHERUNG EINES MOBILTELEFONS (2 GERÄTE / 256 €) GRUPPENVERSICHERUNG GÜLTIG AB 01.08.2018, GAVB-HV-2G-256 €-12/18 Geldinstitut Versicherer Sparkasse Aachen Deutsche Assistance Versicherung AG gültig für: Konto LOGO! Plus Hansaallee 199 40549 Düsseldorf Service-Center LOGO!-Service-Center Vorstand: Jörg Tomalak-Plönzke (Vorsitzender), Postfach 50 03 43 Marcus Hansen, Andreas Heinsen 52087 Aachen Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Wolfgang Breuer Telefon: +49 241 444-55646 Registergericht Düsseldorf HRB 64583 www.s-vorteilswelt.de Ein Unternehmen der ÖRAG-Gesellschaften § 1 Versicherte Person, versicherte Sachen § 2 Versicherte Schäden und Gefahren Der Versicherungsvertrag wird als Gruppenversicherungsver- 1. Der Versicherer leistet Entschädigung für Schäden an der trag geschlossen, wobei die Erteilung eines Versicherungs- gemäß § 1 versicherten Sache bei Abhandenkommen scheins an die Versicherten ausgeschlossen ist. Die Deutsche durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Assistance Versicherung AG ist der Versicherer und die S- Einbruch, Raub, räuberische Erpressung oder Plünderung Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG der Versicherungsnehmer. der versicherten Sache und für die aus unbefugter Nut- zung entstandenen Gebühreneinheiten bei einem versi- Als versicherte Person gilt jeweils der berechtigte Inhaber cherten Ereignis. eines gültigen Kontos oder einer gültigen Kreditkarte mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, Belgien oder den Nie- 2. Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende derlanden. Hierfür muss das Kreditinstitut einen Gruppen- Ursachen keine Entschädigung für Schäden (Beschädi- versicherungsvertrag für die Versicherung eines Mobiltele- gungen oder Zerstörungen) an der versicherten Sache fons mit dem Versicherer abgeschlossen und die versicherte durch Person das Registrierungsformular an das Service-Center a) andere als in § 2 Nummer 1 genannte Gefahren und übersandt haben. Bei einer Online-Registrierung entfällt die b) Vorsatz, schriftliche Bestätigung durch das Service-Center. c) arglistige Täuschung oder den Versuch der arglistigen Täuschung über Tatsachen, die für den Grund oder die Als versicherte Sache gilt maximal ein Mobiltelefon (nachfol- Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind. gend „versicherte Sache“) je berechtigter Inhaber, für das auf Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch den Namen des Kontoinhabers oder Kreditkarteninhabers ein rechtskräftiges Strafurteil gegen die versicherte Per- Mobilfunktelefonanschluss im deutschen Mobilfunktelefon- son wegen Betrugs oder Betrugsversuchs festgestellt, netz besteht. so gelten die Voraussetzungen des voranstehenden Satzes als bewiesen. Die versicherte Sache gilt nur dann als versichert, wenn sie im Eigentum des Versicherten steht oder durch diesen von 3. Führt eine versicherte Person den Versicherungsfall grob einem deutschen Mobilfunktelefonnetzbetreiber gemietet fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine oder geleast ist und eine Bestätigung durch das Service-Cen- Leistung in einem der Schwere des Verschuldens der ver- ter über den Eingang der Registrierung erfolgt ist oder eine sicherten Person entsprechenden Verhältnis zu kürzen. erfolgreiche Registrierung bei einem angebotenen Online- Portal durchgeführt wurde. Bei einer Online-Registrierung § 3 Örtlicher Geltungsbereich entfällt die schriftliche Bestätigung durch das Service-Center. Der Versicherungsschutz besteht weltweit. 1 19 § 4 Versicherungssummen Markt verfügbar ist. Nicht ersetzt werden jedoch Kosten, 1. Die Versicherungssumme je Mobiltelefon ist der Neuwert, die dadurch entstehen, dass nicht das Gerät der direkten maximal jedoch 256 € pro Schadensfall vor Abzug des Nachfolgegeneration wiederbeschafft wird. Selbstbehalts in Höhe von 25 €. c) Ersatz auch für die dem Kunden nach der Entwendung durch unbefugtes Benutzen der versicherten Sache 2. Die zusätzliche Versicherungssumme für Gebührenein- entstandenen Gebühreneinheiten bis zur Versiche- heiten beträgt maximal 52 €. rungssumme gemäß § 4 Nummer 2. 3. Eine Unterversicherung wird nicht geltend gemacht. 3. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Kosten zur Wieder- herstellung des früheren betriebsfähigen Zustands der § 5 Prämie, Beginn und Ende der Haftung versicherten Sache (zuzüglich des Werts des Altmaterials) 1. Die Prämie für diese Versicherung wird vom Versiche- niedriger sind als der Versicherungswert gemäß § 4. An- rungsnehmer gezahlt. dernfalls liegt ein Totalschaden vor. 2. Die Haftung des Versicherers beginnt nach Abschluss des 4. Der gemäß § 7 Nummer 2 ermittelte Betrag wird je Ver- Kontovertrags oder Kreditkartenvertrags und Eingang sicherungsfall um einen Selbstbehalt von 25 € für Mobil- des ausgefüllten Registrierungsformulars beim Service- telefone gekürzt. Center mit dem Erhalt der Eingangsbestätigung. Registriert der Kunde das Mobiltelefon online über das 5. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Vermö- Portal der Sparkasse, besteht Versicherungsschutz ab gensschäden, insbesondere nicht für Vertragsstrafen, dem Zeitpunkt der erfolgreichen Registrierung bei die- Schadensersatzleistungen an Dritte und Nutzungsausfall sem Portal. Bei einer Online-Registrierung entfällt die versicherter Sachen. schriftliche Bestätigung durch das Service-Center. Ist dem Versicherten bei Abschluss bekannt, dass ein Ver- 6. Die Versicherungssummen gemäß § 4 sind jeweils Grenze sicherungsfall bereits eingetreten ist, so entfällt hierfür der Entschädigung. die Haftung. 7. Soweit Ansprüche gegenüber Dritten oder anderweitigen 3. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherten und Versicherungen bestehen und der Versicherte daraus Ent- dem Versicherer endet mit der Kündigung des Kontos schädigung erlangen kann, gehen diese voran. oder der Kreditkarte. § 8 Obliegenheiten des Versicherten im Versicherungsfall § 6 Wechsel des Mobiltelefons 1. Der Versicherte hat bei Eintritt eines Versicherungsfalls Ein Wechsel des Mobiltelefons beeinträchtigt den Versiche- a) den Schaden dem Service-Center unverzüglich in Text- rungsschutz nicht. Vorausgesetzt, das Service-Center hat das form – darüber hinaus nach Möglichkeit auch fern- Registrierungsformular über den Wechsel erhalten und be- mündlich oder fernschriftlich – anzuzeigen. Außerdem stätigt oder das neue Gerät wurde über das Online-Portal an- ist die vom Service-Center zur Verfügung gestellte gemeldet. Bei einer Online-Registrierung entfällt die schrift- Schadensanzeige unverzüglich nach Erhalt, spätes- liche Bestätigung durch das Service-Center. tens nach 14 Tagen, mit den darin genannten Unter- lagen an den Versicherer zu senden. § 7 Entschädigungsberechnung b) den Schaden unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) 1. Der Versicherer leistet Entschädigung durch Geldersatz. der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Des Weiteren hat der Versicherte den Mobilfunktele- 2. Geldersatz bedeutet fonnetzbetreiber des Mobilfunktelefonanschlusses a) im Falle eines Teilschadens die Zahlung der für die unverzüglich (nach Möglichkeit telefonisch) zu infor- Wiederherstellung der beschädigten Sache am Scha- mieren und das Mobiltelefon bzw. den Mobilfunktele- denstag notwendigen Kosten, höchstens jedoch des fonanschluss sperren zu lassen. Betrags gemäß § 4 Nummer 1. c) den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu b) im Falle eines Totalschadens die Zahlung des Betrags, mindern. der nötig ist, um eine gleichwertige Sache wiederzube- d) dem Versicherer auf dessen Verlangen im Rahmen des schaffen, höchstens jedoch des Betrags gemäß § 4 Num- Zumutbaren jede Untersuchung über Ursache und mer 1. Der Versicherer ersetzt auch zusätzliche Kosten, Höhe des Schadens und über den Umfang seiner Ent- die aufgewendet werden müssen, um ein Gerät der di- schädigungspflicht zu gestatten, jede hierzu dienliche rekten Nachfolgegeneration wiederzubeschaffen, sofern Auskunft auf Verlangen schriftlich zu erteilen und die ein Gerät der gleichen Entwicklungsstufe nicht mehr am erforderlichen Belege beizubringen. 20 2 Im Schadensfall insbesondere erforderliche Belege sind: Monat nach Anzeige des Schadens als Abschlagszahlung der – Schadensanzeige des Versicherers Betrag beansprucht werden, der nach Lage der Sache min- – Kopie der Anzeige bei der zuständigen Polizeidienst- destens zu zahlen ist. stelle – Bescheid über die Einstellung der polizeilichen Ermitt- 2. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, lungen a) solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des – Kopie des Mobilfunkvertrags bzw. Kauf-/Miet-/Leasing- Versicherten bestehen. vertrags des vom Schaden betroffenen Mobiltelefons b) wenn gegen den Versicherten aus Anlass des Versi- – Nachweis über die Wiederbeschaffung cherungsfalls ein behördliches oder strafgerichtliches – Rechnung des Monats, in dem das Mobiltelefon entwen- Verfahren aus Gründen eingeleitet worden ist, die det wurde, sofern der Versicherte Ersatz für Gebühren auch für den Entschädigungsanspruch rechtserheb- durch unbefugte Benutzung geltend machen will lich sind, bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses – Nachweis des Mobilfunktelefonnetzbetreibers, wann Verfahrens. der Mobilfunktelefonanschluss gesperrt wurde 3. Der Entschädigungsanspruch kann vor Fälligkeit nur mit 2. Verletzt der Versicherte eine der vorstehenden Obliegen Zustimmung des Versicherers abgetreten werden. Die Zu- heiten vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflich- stimmung muss erteilt werden, wenn der Versicherte sie tung zur Leistung frei. Dies gilt nicht, wenn nur die fern- aus wichtigem Grund verlangt. mündliche oder fernschriftliche Anzeige gemäß Nummer 1 a) unterbleibt. § 11 Wiederherbeigeschaffte Sachen Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der 1. Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen (§ 2 Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu Nummer 1) ermittelt, so hat der Versicherte dies dem Ver- kürzen, das der Schwere des Verschuldens der versicherten sicherer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Person entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahr- lässigkeit hat die versicherte Person zu beweisen. 2. Hat der Versicherte den Besitz einer abhandengekom- menen Sache (§ 2 Nummer 1) zurückerlangt, nachdem 3. Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, ist der Versicherer jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit so hat der Versicherte die Entschädigung zurückzuzahlen die versicherte Person nachweist, dass die Obliegenheit oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche- Der Versicherte hat dieses Wahlrecht innerhalb von 2 Wo- rungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der chen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über. § 9 Besondere Verwirkungsgründe Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, 1. Versucht der Versicherte, den Versicherer arglistig über wenn der Versicherte die Möglichkeit hat, sich den Besitz Tatsachen zu täuschen, die für den Grund oder für die wiederzuverschaffen. Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. § 12 Rechtsverhältnis nach dem Versicherungsfall Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch Die Versicherungssummen vermindern sich nicht dadurch, rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherten wegen dass eine Entschädigung geleistet wird. Betrugs oder Betrugsversuchs festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen. § 13 Textform Anzeigen und Erklärungen sind in Textform abzugeben. 2. Wird der Anspruch auf die Entschädigung nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten gerichtlich geltend gemacht, § 14 Klausel zur Individualhaftung (Versicherung) nachdem ihn der Versicherer unter Angabe der mit dem Die Verpflichtungen der unterzeichnenden Versicherer im Ablauf der Frist verbundenen Rechtsfolge schriftlich ab- Rahmen von Versicherungsverträgen, welche von diesen ge- gelehnt hat, so ist der Versicherer von der Entschädi- zeichnet werden, fallen unter die Individualhaftung und nicht gungspflicht frei. unter die Solidarhaftung und sind ausschließlich auf den Haf- tungsumfang ihrer individuellen Zeichnungen beschränkt. § 10 Zahlung der Entschädigung Die zeichnenden Versicherer tragen keine Verantwortung für 1. Ist die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde und Zeichnungen irgendeines anderen mitzeichnenden Versiche- der Höhe nach festgestellt, so hat die Auszahlung der Ent- rers, der aus irgendwelchen Gründen seinen Verpflichtungen schädigung binnen 2 Wochen zu erfolgen. Jedoch kann 1 ganz oder teilweise nicht nachkommt. 3 21 § 15 Welcher Gerichtsstand besteht? Beschwerderecht 1. Klagen gegen den Versicherer oder Versicherungsvermittler Daneben haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Beschwer- Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Ver- de an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder sicherungsvermittlung gegen den Versicherer bestimmt eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Unseren Da- sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des tenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der oben Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zu- genannten Adresse mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftrag- ständigen Niederlassung. Ist der Versicherte eine natür- ter“ oder per E-Mail an datenschutz@oerag.de. liche Person, dann ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit der Kla- Die für uns zuständige Datenaufsichtbehörde ist: geerhebung ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit 2. Klagen gegen die versicherte Person Nordrhein-Westfalen Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Ver- Postfach 200444 sicherungsvermittlung gegen die versicherte natürliche 40102 Düsseldorf Person ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit der Kla- Versicherungsombudsmann e. V. geerhebung ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsom- solchen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. budsmann e. V. Sie können damit in privaten Angelegenheiten Andere nach deutschem Recht begründete Gerichtsstände das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren werden durch diese Vereinbarung nicht ausgeschlossen. in Anspruch nehmen. § 16 Welches Recht findet Anwendung? Versicherungsombudsmann e. V. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Postfach 080632 10006 Berlin Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung Telefon: 0800 3 69 60 00 Die Deutsche Assistance Versicherung AG ist dem Code of Fax: 0800 3 69 90 00 Conduct der deutschen Versicherungswirtschaft zum 1. Juni beschwerde@versicherungsombudsmann.de 2015 beigetreten. Der Code of Conduct sind „Verhaltensre- geln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Zuständige Aufsichtsbehörde: die deutsche Versicherungswirtschaft“. Der Gesamtverband Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat gemeinsam Graurheindorfer Straße 108 mit den Mitgliedsunternehmen, den Landesdatenschutzbe- 53117 Bonn hörden und den Verbraucherzentralen diesen Verhaltensko- Telefon: 0228 4108-0 dex für die deutsche Versicherungswirtschaft erstellt. Fax: 0228 4108-1550 Hier können Sie den Code of Conduct nachlesen: www.deutsche-assistance.de Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personen- bezogenen Daten zu Zwecken der Werbung zu wider- sprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung be- rechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. 22 4 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE HANDY- UND LAPTOP-VERSICHERUNG (4 GERÄTE) GRUPPENVERSICHERUNG GÜLTIG AB 01.08.2018, GAVB-HLV-4G-12/18 Geldinstitut Versicherer Sparkasse Aachen Deutsche Assistance Versicherung AG gültig für: Konto LOGO! Premium Hansaallee 199 40549 Düsseldorf Service-Center LOGO!-Service-Center Vorstand: Jörg Tomalak-Plönzke (Vorsitzender), Postfach 50 03 43 Marcus Hansen, Andreas Heinsen 52087 Aachen Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Wolfgang Breuer Telefon: +49 241 444-55646 Registergericht Düsseldorf HRB 64583 www.s-vorteilswelt.de Ein Unternehmen der ÖRAG-Gesellschaften § 1 Versicherte Person, versicherte Sachen deutschen Mobilfunknetzbetreiber gemietet oder geleast Der Versicherungsvertrag wird als Gruppenversicherungsver- wurde und eine Bestätigung durch das Service-Center über trag geschlossen, wobei die Erteilung eines Versicherungs- den Eingang der Registrierung erfolgt ist. scheins an die Versicherten ausgeschlossen ist. Die Deutsche Assistance Versicherung AG ist der Versicherer und die S- Registriert der Kunde die Geräte online über das Portal der Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG der Versicherungsnehmer. Sparkasse, besteht Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Registrierung bei diesem Portal. Bei einer Als versicherte Person gilt jeweils der berechtigte Inhaber Online-Registrierung entfällt die schriftliche Bestätigung eines gültigen Kontos oder einer gültigen Kreditkarte mit durch das Service-Center. ständigem Wohnsitz in Deutschland, Belgien oder den Nie- derlanden. Hierfür muss das Kreditinstitut einen Gruppenver- § 2 Versicherte Schäden und Gefahren sicherungsvertrag über die Handy- und Laptop-Versicherung 1. Der Versicherer leistet Entschädigung für Schäden an der mit dem Versicherer abgeschlossen und die versicherte Per- gemäß § 1 versicherten Sache bei Abhandenkommen son das Registrierungsformular an das Service-Center über- durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach sandt haben. Bei einer Online-Registrierung entfällt die Einbruch, Raub, räuberische Erpressung oder Plünderung schriftliche Bestätigung durch das Service-Center. der versicherten Sache und für die aus unbefugter Nut- zung entstandenen Gebühreneinheiten bei einem versi- Als versicherte Sache gilt maximal ein Mobiltelefon je berech- cherten Ereignis. tigter Inhaber, für das auf den Namen der versicherten Person ein Mobilfunkanschluss im deutschen Mobilfunknetz besteht. 2. Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Darüber hinaus kann noch ein weiteres mobiles Kommunika- Ursachen keine Entschädigung im Hinblick auf Beschä- tionsgerät (z. B. Handy, Smartphone, Tablet-PC oder Laptop) digung oder Abhandenkommen der versicherten Sache je berechtigter Inhaber versichert werden. aus/infolge von: a) anderen als in § 2 Nummer 1 genannten Gefahren, Maximal vier Geräte gelten nur dann als versichert, wenn b) Vorsatz, sich diese im Eigentum der Versicherten befinden und eine c) arglistiger Täuschung oder des Versuchs der arglisti- Bestätigung durch das Service-Center über den Eingang der gen Täuschung über Tatsachen, die für den Grund oder Registrierung erfolgt ist. Dies gilt unabhängig davon, welcher die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind. berechtigte Kontoinhaber die Registrierung vornimmt. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen die versicherte Per- Ein Handy, Smartphone, Tablet-PC oder Laptop gilt abwei- son wegen Betrugs oder Betrugsversuchs festge- chend auch dann als versichert, wenn es/er sich nicht im Ei- stellt, so gelten die Voraussetzungen des voranste- gentum der versicherten Person befindet, sondern von einem henden Satzes als bewiesen. 1 23 3. Führt eine versicherte Person den Versicherungsfall grob 3. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherten und fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine dem Versicherer endet mit der Kündigung des Kontos Leistung in einem der Schwere des Verschuldens der ver- oder der Kreditkarte. sicherten Person entsprechenden Verhältnis zu kürzen. § 6 Wechsel der versicherten Sache § 3 Örtlicher Geltungsbereich Ein Wechsel des versicherten Geräts beeinträchtigt den Ver- Der Versicherungsschutz besteht weltweit. sicherungsschutz nicht. Vorausgesetzt das Service-Center hat das Registrierungsformular über den Wechsel erhalten und § 4 Versicherungssummen bestätigt oder das neue Gerät wurde über das Online-Por- 1. Die Versicherungssumme je versichertes Gerät beträgt: tal angemeldet. Bei einer Online-Registrierung entfällt die a) für Mobiltelefone den Neuwert, max. jedoch 500 € schriftliche Bestätigung durch das Service-Center. pro Schadensfall vor Abzug des Selbstbehalts in Höhe von 25 €, § 7 Entschädigungsberechnung b) für Tablet-PCs oder Laptops den Wiederbeschaf- 1. Der Versicherer leistet Entschädigung durch Geldersatz. fungswert, maximal jedoch 1.000 € pro Schadensfall vor Abzug des Selbstbehalts in Höhe von 200 €. 2. Geldersatz bedeutet c) Die zusätzliche Versicherungssumme für Gebühren- a) im Falle eines Teilschadens die Zahlung der für die einheiten beträgt maximal 52 €. Wiederherstellung der beschädigten Sache am Scha- denstag notwendigen Kosten, höchstens jedoch des Dem Wiederbeschaffungswert für das versicherte Gerät ge- Betrags gemäß § 4 Nummer 1. mäß § 4 Nummer 1 b) liegt folgende Zeitwertminderungsta- b) im Falle eines Totalschadens die Zahlung des Betrags, belle zugrunde: der nötig ist, um eine gleichwertige Sache wiederzu- Der ursprüngliche Einkaufspreis wird jeweils 25 % pro Jahr beschaffen, höchstens jedoch des Betrags gemäß § 4 reduziert, beginnend 1 Jahr nach Originalkauf. Nummer 1. Der Versicherer ersetzt auch zusätzliche Kosten, die aufgewendet werden müssen, um ein Alter des Geräts Wiederbeschaffungswert Gerät der direkten Nachfolgegeneration wiederzube- (beginnend ab Kaufdatum) (als %-Angabe vom Kaufpreis) schaffen, sofern ein Gerät der gleichen Entwicklungs- stufe nicht mehr am Markt verfügbar ist. Nicht ersetzt unter 1 Jahr 100 % werden jedoch Kosten, die dadurch entstehen, dass zwischen 1 und 2 Jahren 75 % nicht das Gerät der direkten Nachfolgegeneration zwischen 2 und 3 Jahren 50 % wiederbeschafft wird. zwischen 3 und 4 Jahren 25 % c) Ersatz auch für die dem Kunden nach der Entwen- dung durch unbefugtes Benutzen des Mobilfunktele- fons entstandenen Gebühreneinheiten bis zur Versi- Die Entschädigung durch den Versicherer pro Jahr (12 Monate cherungssumme gemäß § 4 Nummer 1 c). ab dem Zeitpunkt der Registrierung der versicherten Sache) und Kunden beträgt insgesamt höchstens 2.000 €. 3. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Kosten zur Wieder- herstellung des früheren betriebsfähigen Zustands der 2. Eine Unterversicherung wird nicht geltend gemacht. versicherten Sache (zuzüglich des Werts des Altmaterials) niedriger sind als der Versicherungswert gemäß § 4 Num- § 5 Prämie, Beginn und Ende der Haftung mer 1. Andernfalls liegt ein Totalschaden vor. 1. Die Prämie für diese Versicherung wird vom Versiche- rungsnehmer gezahlt. 4. Der gemäß § 7 Nummer 2 ermittelte Betrag wird je Ver- sicherungsfall um einen Selbstbehalt in Höhe von 25 € für 2. Die Haftung des Versicherers beginnt nach Abschluss des Mobiltelefone und in Höhe von 200 € für Tablet-PCs oder Kontovertrags oder Kreditkartenvertrags und Eingang Laptops gekürzt. des ausgefüllten Registrierungsformulars beim Service- Center mit dem Erhalt der Eingangsbestätigung. 5. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Vermö- Registriert sich der Kunde online über das Portal der Spar- gensschäden, insbesondere nicht für Vertragsstrafen, kasse, besteht Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der Schadensersatzleistungen an Dritte und Nutzungsausfall erfolgreichen Registrierung bei diesem Portal. versicherter Sachen. Ist dem Versicherten bei Abschluss bekannt, dass ein Ver- sicherungsfall bereits eingetreten ist, so entfällt hierfür 6. Die Versicherungssummen gemäß § 4 sind jeweils Grenze die Haftung. der Entschädigung. 24 2 7. Soweit Ansprüche gegenüber Dritten oder anderweitigen tung zur Leistung frei. Dies gilt nicht, wenn nur die fern- Versicherungen bestehen und der Versicherte daraus Ent- mündliche oder fernschriftliche Anzeige gemäß Nummer schädigung erlangen kann, gehen diese voran. 1 a) unterbleibt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Ob- liegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung § 8 Obliegenheiten des Versicherten im Versicherungsfall in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Ver- 1. Der Versicherte hat bei Eintritt eines Versicherungsfalls schuldens der versicherten Person entspricht. Das Nicht- a) den Schaden dem Service-Center unverzüglich in vorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat die versicherte Textform – darüber hinaus nach Möglichkeit auch Person zu beweisen. fernmündlich oder fernschriftlich – anzuzeigen. Außerdem ist die vom Service-Center zur Verfügung 3. Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung gestellte Schadensanzeige unverzüglich nach Erhalt, ist der Versicherer jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit spätestens nach 14 Tagen, mit den darin genannten die versicherte Person nachweist, dass die Obliegenheit Unterlagen an den Versicherer zu senden. weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche- b) den Schaden unverzüglich (innerhalb von 24 Stun- rungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der den) der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Des Weiteren hat der Versicherte den Mobilfunknetz- betreiber des Mobilfunkanschlusses unverzüglich § 9 Besondere Verwirkungsgründe (nach Möglichkeit telefonisch) zu informieren und das 1. Versucht der Versicherte, den Versicherer arglistig über Mobiltelefon bzw. den Mobilfunkanschluss sperren zu Tatsachen zu täuschen, die für den Grund oder für die lassen. Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, so ist der c) den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. mindern. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch d) dem Versicherer auf dessen Verlangen im Rahmen rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherten wegen des Zumutbaren jede Untersuchung über Ursache Betrugs oder Betrugsversuchs festgestellt, so gelten die und Höhe des Schadens und über den Umfang seiner Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen. Entschädigungspflicht zu gestatten, jede hierzu dien- liche Auskunft auf Verlangen schriftlich zu erteilen 2. Wird der Anspruch auf die Entschädigung nicht innerhalb und die erforderlichen Belege beizubringen. einer Frist von 6 Monaten gerichtlich geltend gemacht, Im Schadensfall insbesondere erforderliche Belege sind: nachdem ihn der Versicherer unter Angabe der mit dem – Schadensanzeige des Versicherers Ablauf der Frist verbundenen Rechtsfolge schriftlich ab- – Kopie der Anzeige bei der zuständigen Polizei- gelehnt hat, so ist der Versicherer von der Entschädi- dienststelle gungspflicht frei. – Bescheid über die Einstellung der polizeilichen Er- mittlungen § 10 Zahlung der Entschädigung – Kopie des Kaufvertrags der vom Schaden betroffe- 1. Ist die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde und nen Sache der Höhe nach festgestellt, so hat die Auszahlung der Ent- – Nachweis über das Eindringen unter Anwendung schädigung binnen 2 Wochen zu erfolgen. Jedoch kann 1 von Zwang und Gewalt, wo zutreffend Monat nach Anzeige des Schadens als Abschlagszahlung der – Nachweis über die Wiederbeschaffung Betrag beansprucht werden, der nach Lage der Sache min- – anderweitige Versicherungsbedingungen, die destens zu zahlen ist. ebenfalls einen Versicherungsschutz für das versi- cherte Gerät bieten 2. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, – Kopie des Mobilfunkvertrags bzw. Kauf-/Miet-/Lea- a) solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des singvertrags des vom Schaden betroffenen Mobil- Versicherten bestehen. funktelefons b) wenn gegen den Versicherten aus Anlass des Versi- – Rechnung des Monats, in dem das Mobiltelefon cherungsfalls ein behördliches oder strafgerichtliches entwendet wurde, sofern der Versicherte Ersatz für Verfahren aus Gründen eingeleitet worden ist, die auch Gebühren durch unbefugte Benutzung geltend ma- für den Entschädigungsanspruch rechtserheblich sind, chen will bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens. – Nachweis des Mobilfunknetzbetreibers, wann der Mobilfunkanschluss gesperrt wurde 3. Der Entschädigungsanspruch kann vor Fälligkeit nur mit Zustimmung des Versicherers abgetreten werden. Die Zu- 2. Verletzt der Versicherte eine der vorstehenden Obliegen- stimmung muss erteilt werden, wenn der Versicherte sie aus heiten vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflich- wichtigem Grund verlangt. 3 25 § 11 Wiederherbeigeschaffte Sachen § 15 Welcher Gerichtsstand besteht? 1. Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen (§ 2 1. Klagen gegen den Versicherer oder Versicherungsvermittler Nummer 1) ermittelt, so hat der Versicherte dies dem Ver- Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Ver- sicherer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. sicherungsvermittlung gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des 2. Hat der Versicherte den Besitz einer abhandengekom- Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zu- menen Sache (§ 2 Nummer 1) zurückerlangt, nachdem ständigen Niederlassung. Ist der Versicherte eine natür- für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, liche Person, dann ist auch das Gericht örtlich zuständig, so hat der Versicherte die Entschädigung zurückzuzahlen in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit der Kla- oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. geerhebung ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines Der Versicherte hat dieses Wahlrecht innerhalb von 2 Wo- solchen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. chen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser 2. Klagen gegen die versicherte Person Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Ver- sicherungsvermittlung gegen die versicherte natürliche Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, Person ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, wenn der Versicherte die Möglichkeit hat, sich den Besitz in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit der Kla- wiederzuverschaffen. geerhebung ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. § 12 Rechtsverhältnis nach dem Versicherungsfall Die Versicherungssummen vermindern sich nicht dadurch, Andere nach deutschem Recht begründete Gerichtsstände dass eine Entschädigung geleistet wird. werden durch diese Vereinbarung nicht ausgeschlossen. § 13 Textform § 16 Welches Recht findet Anwendung? Anzeigen und Erklärungen sind in Textform abzugeben. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. § 14 Klausel zur Individualhaftung (Versicherung) Die Verpflichtungen der unterzeichnenden Versicherer im Rahmen von Versicherungsverträgen, welche von diesen ge- zeichnet werden, fallen unter die Individualhaftung und nicht unter die Solidarhaftung und sind ausschließlich auf den Haf- tungsumfang ihrer individuellen Zeichnungen beschränkt. Die zeichnenden Versicherer tragen keine Verantwortung für Zeichnungen irgendeines anderen mitzeichnenden Versiche- rers, der aus irgendwelchen Gründen seinen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nachkommt. 26 4 Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung Versicherungsombudsmann e. V. Die Deutsche Assistance Versicherung AG ist dem Code of Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsom- Conduct der deutschen Versicherungswirtschaft zum 1. Juni budsmann e. V. Sie können damit in privaten Angelegenheiten 2015 beigetreten. Der Code of Conduct sind „Verhaltensre- das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren geln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch in Anspruch nehmen. die deutsche Versicherungswirtschaft“. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat gemeinsam Versicherungsombudsmann e. V. mit den Mitgliedsunternehmen, den Landesdatenschutzbe- Postfach 080632 hörden und den Verbraucherzentralen diesen Verhaltensko- 10006 Berlin dex für die deutsche Versicherungswirtschaft erstellt. Telefon: 0800 3 69 60 00 Fax: 0800 3 69 90 00 Hier können Sie den Code of Conduct nachlesen: beschwerde@versicherungsombudsmann.de www.deutsche-assistance.de Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Widerspruchsrecht Graurheindorfer Straße 108 Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personen- 53117 Bonn bezogenen Daten zu Zwecken der Werbung zu wider- Telefon: 0228 4108-0 sprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung be- Fax: 0228 4108-1550 rechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Beschwerderecht Daneben haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Beschwer- de an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Unseren Da- tenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der oben genannten Adresse mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftrag- ter“ oder per E-Mail an datenschutz@oerag.de. Die für uns zuständige Datenaufsichtbehörde ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 200444 40102 Düsseldorf 5 27 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE TICKET-VERSICHERUNG GRUPPENVERSICHERUNG GÜLTIG AB 01.08.2018, GAVB-HLV-4G-12/18 Geldinstitut Versicherer Sparkasse Aachen Deutsche Assistance Versicherung AG gültig für: Konto LOGO! Premium Hansaallee 199 40549 Düsseldorf Service-Center LOGO!-Service-Center Vorstand: Jörg Tomalak-Plönzke (Vorsitzender), Postfach 50 03 43 Marcus Hansen, Andreas Heinsen 52087 Aachen Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Wolfgang Breuer Telefon: +49 241 444-55646 Registergericht Düsseldorf HRB 64583 www.s-vorteilswelt.de Ein Unternehmen der ÖRAG-Gesellschaften § 1 Versicherungsnehmer und versicherte Personen b) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt, die versicherte(n) Der Versicherungsvertrag wird als Gruppenversicherungsver- Karte(n) wurde(n) vor Kenntnis des Arbeitsplatzwech- trag geschlossen, wobei die Erteilung eines Versicherungs- sels gebucht und der Termin der versicherten Veran- scheins an die Versicherten ausgeschlossen ist. Die Deutsche staltung fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Assistance Versicherung AG ist der Versicherer und die S-Markt Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der & Mehrwert GmbH & Co. KG der Versicherungsnehmer. Versi- neuen beruflichen Tätigkeit. chert sind die von dem Versicherungsnehmer namentlich ge- c) Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten nannten Personen (Kontoinhaber oder Kreditkarteninhaber). Person infolge von Feuer, Wasserrohrbruch, Elemen- tarereignis oder strafbaren Handlungen Dritter (z. B. § 2 Prämie, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Einbruchdiebstahl). Als erheblich gilt ein Schaden am 1. Die Prämie für diese Versicherung wird vom Versiche- Eigentum durch die vorgenannten Ereignisse, wenn rungsnehmer gezahlt. die Schadenshöhe mindestens 2.500 € beträgt. 2. Der Versicherungsschutz 2. Versicherungsschutz für versicherte Personen und Risiko- a) beginnt mit der Aufnahme der versicherten Person in personen: den Gruppenversicherungsvertrag; Die Deutsche Assistance Versicherung AG ist im Umfang b) endet mit Betreten des Veranstaltungsorts. von § 3 Nummer 5 und unter Berücksichtigung der Ein- schränkungen des § 4 auch dann leistungspflichtig, wenn § 3 Beschreibung des Versicherungsschutzes während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der 1. Umfang des Versicherungsschutzes für versicherte Per- nachstehend genannten versicherten Ereignisse bei einer sonen: Die Deutsche Assistance Versicherung AG ist im der versicherten Personen oder einer Risikoperson (vgl. § Umfang von § 3 Nummer 4 (Anzahl der Personen) und 3 Nummer 3) eingetreten ist: Nummer 5 (Schadensart) sowie unter Berücksichtigung a) unerwartete schwere Erkrankung der Einschränkungen des § 5 leistungspflichtig, wenn b) Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft, während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der Impfunverträglichkeit nachstehend genannten versicherten Ereignisse bei einer c) Bruch von Prothesen der versicherten Personen eingetreten ist: a) Verlust des Arbeitsplatzes mit anschließender bei der 3. Risikopersonen sind Bundesagentur für Arbeit gemeldeter Arbeitslosigkeit a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam Kar- infolge einer unerwarteten betriebsbedingten Kündi- ten für eine Veranstaltung gebucht und versichert haben; gung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zäh- Nicht versichert ist der Verlust von Aufträgen oder die len: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Insolvenz bei Selbstständigen. Lebensgemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, 28 1 Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pfle- c) Lockerung oder Verlust von Prothesen aller Art; geeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwieger- d) Ereignisse wie Terroranschläge oder -drohungen; eltern, Schwiegerkinder und Schwäger; e) Vermögensfolgeschäden. c) diejenigen Personen, die nicht an der Veranstaltung teilnehmende minderjährige oder pflegebedürftige § 5 Allgemeine Obliegenheiten und Folgen von Oblie- Angehörige gemäß b) einer versicherten Person be- genheitsverletzungen treuen; 1. Versicherungsnehmer und versicherte Person sind ver- d) Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Er- pflichtet, nach Eintritt des Versicherungsfalls den Eintritt eignis „Tod“ eingetreten ist. eines versicherten Ereignisses durch die Vorlage von Ver- sicherungsnachweis, Buchungsunterlagen, Karten im Ori- 4. Anzahl der Personen: ginal und ggf. Stornokostenrechnung zum Zeitpunkt des Haben mehr als sechs Personen gemeinsam Karten für Nichtantritts nachzuweisen sowie eine Veranstaltung gebucht und versichert, gelten nur die a) den Schaden möglichst gering zu halten und alles zu jeweiligen Angehörigen der versicherten Personen und vermeiden, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht führen könnte; mehr die versicherten Personen untereinander. b) den Schaden der Deutschen Assistance Versicherung AG unverzüglich, spätestens nach Abschluss der Ver- 5. Schadensart: anstaltung, anzuzeigen. Die Deutsche Assistance Versicherung AG leistet eine Ent- c) Hat der Versicherungsnehmer/die versicherte Person schädigung bei der folgenden Schadensart: aus Anlass des Versicherungsfalls, insbesondere in Nichtantritt der Veranstaltung aus versichertem Grund der Schadensanzeige vorsätzlich unwahre Angaben gemäß 1. und 2. für die von der versicherten Person be- gemacht, ist die Deutsche Assistance Versicherung zahlte(n) und versicherte(n) Karte(n). AG nicht zur Leistung verpflichtet, auch wenn der Die versicherte(n) Karte(e) gilt nur dann als versichert, sofern Deutschen Assistance Versicherung AG hierdurch kein sie über den Ticket-Service der jeweiligen Sparkasse vom Nachteil entsteht. Kontoinhaber oder Kreditkarteninhaber gekauft wurde(n). d) der Deutschen Assistance Versicherung AG jede zu- mutbare Untersuchung über Ursache und Höhe ihrer 6. Versicherungssumme: Leistungspflicht zu gestatten, jede hierzu dienliche Die Versicherungssumme beträgt pro Ticket maximal 250 € Auskunft zu erteilen, Originalbelege einzureichen, so- für die von der versicherten Person bezahlten und versi- wie bei Todesfällen die Sterbeurkunde einzureichen. cherten Karten. 2. Verletzt der Versicherungsnehmer/die versicherte Person § 4 Einschränkung des Versicherungsschutzes eine der vertraglich vereinbarten Obliegenheiten, so ist 1. Versicherungsschutz wird nicht gewährt für Schäden die Deutsche Assistance Versicherung AG nicht zur Leis- durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, inne- tung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer/die ver- re Unruhen, Streik, Kernenergie, Beschlagnahmung, Ent- sicherte Person die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. ziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegen- heit ist die Deutsche Assistance Versicherung AG berech- 2. Die Deutsche Assistance Versicherung AG ist von der Ver- tigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens pflichtung zur Leistung frei, wenn für den Versicherungs- des Versicherungsnehmers/der versicherten Person ent- nehmer bzw. für die versicherte Person der Versicherungs- sprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das fall bei Abschluss der Versicherung voraussehbar war. Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Ver- sicherungsnehmer/die versicherte Person. 3. Nicht versichert sind a) Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungs- § 6 Zahlung der Entschädigung abschlusses bekannt und in den letzten 6 Monaten 1. Liegt der Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis vor Versicherungsabschluss behandelt worden sind – der Deutschen Assistance Versicherung AG vor und ist die Kontrolluntersuchungen sind davon ausgenommen; Leistungspflicht der Deutschen Assistance Versicherung b) Krankheiten, die den Umständen nach als eine psy- AG dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, so hat chische Reaktion auf Terroranschläge, Flugunglücke die Auszahlung der Entschädigung binnen 2 Wochen zu oder aufgrund der Befürchtung von inneren Unruhen, erfolgen. Der Lauf dieser Frist ist gehemmt, solange die Kriegsereignissen, Terroranschlägen, Elementarereig- Prüfungen des Anspruchs durch die Deutsche Assistan- nissen oder Krankheiten und Seuchen im Zielgebiet ce Versicherung AG infolge eines Verschuldens der versi- aufgetreten sind; cherten Person gehindert sind. 2 29 2. 1 Monat nach Anzeige des Schadens kann als Abschlags- § 8 Ansprüche gegen Dritte zahlung der Betrag beansprucht werden, der nach Lage Die Ansprüche des Versicherungsnehmers bzw. der versicher- der Sache mindestens zu zahlen ist. ten Person gegen Dritte gehen auf die Deutsche Assistance Versicherung AG im gesetzlichen Umfang über, soweit diese 3. Sind im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall be- den Schaden ersetzt hat. Sofern erforderlich, ist der Versiche- hördliche Erhebungen oder ein strafrechtliches Verfahren rungsnehmer bzw. die versicherte Person verpflichtet, eine gegen die versicherte Person eingeleitet worden, so kann Abtretungserklärung gegenüber der Deutschen Assistance die Deutsche Assistance Versicherung AG bis zum rechts- Versicherung AG abzugeben. kräftigen Abschluss dieser Verfahren die Regulierung des Schadens aufschieben. § 9 Anzuwendendes Recht / Vertragssprache / Geltung für versicherte Personen / Gerichtsstand 4. Die in ausländischer Währung entstandenen Kosten Es gilt deutsches Recht, soweit internationales Recht nicht werden zum Kurs des Tages, an dem die Belege bei der entgegensteht. Vertragssprache ist Deutsch. Alle getroffenen Deutschen Assistance Versicherung AG eingehen, in die Bestimmungen gelten sinngemäß für die versicherte Per- zu diesem Zeitpunkt in der Bundesrepublik Deutsch- son. Gerichtsstand für Klagen aus dem Versicherungsvertrag land gültige Währung umgerechnet. Als Kurs des Tages gegen den Versicherer ist Düsseldorf. Ist der Versicherungs- gilt für gehandelte Währungen der amtliche Devisenkurs nehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich Frankfurt/Main, für nicht gehandelte Währungen der Kurs zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit gemäß „Währungen der Welt“, Veröffentlichungen der der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung Deutschen Bundesbank, Frankfurt/Main, nach jeweils eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. neuestem Stand, es sein denn, dass die zur Bezahlung der Rechnungen notwendigen Devisen nachweislich zu einem ungünstigeren Kurs erworben wurden. § 7 Verwirkungsgründe, Klagefrist, Verjährung 1. Die Deutsche Assistance Versicherung AG ist von der Ver- pflichtung zur Leistung frei, wenn a) der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat; b) der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Per- son die Deutsche Assistance Versicherung AG arglis- tig über Umstände zu täuschen versucht, die für den Grund oder für die Höhe der Leistung von Bedeutung sind. 2. Ansprüche aus diesem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann. Ist ein Anspruch des Versicherungsnehmers bzw. der ver- sicherten Person bei der Deutschen Assistance Versiche- rung AG angemeldet worden, zählt der Zeitraum von der Anmeldung bis zum Zugang der schriftlichen Entschei- dung der Deutschen Assistance Versicherung AG bei der Fristberechnung nicht mit. 30 3 Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung Versicherungsombudsmann e. V. Die Deutsche Assistance Versicherung AG ist dem Code of Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsom- Conduct der deutschen Versicherungswirtschaft zum 1. Juni budsmann e. V. Sie können damit in privaten Angelegenheiten 2015 beigetreten. Der Code of Conduct sind „Verhaltensre- das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren geln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch in Anspruch nehmen. die deutsche Versicherungswirtschaft“. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat gemeinsam Versicherungsombudsmann e. V. mit den Mitgliedsunternehmen, den Landesdatenschutzbe- Postfach 080632 hörden und den Verbraucherzentralen diesen Verhaltensko- 10006 Berlin dex für die deutsche Versicherungswirtschaft erstellt. Telefon: 0800 3 69 60 00 Fax: 0800 3 69 90 00 Hier können Sie den Code of Conduct nachlesen: beschwerde@versicherungsombudsmann.de www.deutsche-assistance.de Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Widerspruchsrecht Graurheindorfer Straße 108 Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personen- 53117 Bonn bezogenen Daten zu Zwecken der Werbung zu wider- Telefon: 0228 4108-0 sprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung be- Fax: 0228 4108-1550 rechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Beschwerderecht Daneben haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Beschwer- de an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Unseren Da- tenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der oben genannten Adresse mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftrag- ter“ oder per E-Mail an datenschutz@oerag.de. Die für uns zuständige Datenaufsichtbehörde ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 200444 40102 Düsseldorf 4 31 UNION KRANKENVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT S Finanzgruppe AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG STAND 01.01.2008, GAK-KE-08 Versicherer Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft Peter-Zimmer-Str. 2 66123 Saarbrücken Vorstand: Andreas Kolb (Vorsitzender), Manuela Kiechle Vorsitzender des Aufsichtsrats: Isabella Pfaller Registergericht Saarbrücken, HRB 7184 gültig für: Konto LOGO! Plus Der Tarif gilt nur in Verbindung mit den Allgemeinen Versiche- b) die medizinisch notwendige Behandlung von Schwanger- rungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversiche- schaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten vor rung (AVB/GAK-08). Beendigung der 36. Schwangerschaftswoche, notfallbe- dingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten; 1. Wer ist versichert? c) ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport sowie Versichert ist der Kontoinhaber (Hauptversicherter). der Tod. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er en- 2. Was umfasst der Versicherungsschutz? det, wenn nach medizinischem Befund keine Behandlungsbe- Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, dürftigkeit mehr besteht. Muss die Heilbehandlung auf eine Unfälle und andere im Tarif genannte Ereignisse, die während Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der einer vorübergehenden Auslandsreise auftreten. Er leistet bei bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, ent- einem im Ausland eintretenden Versicherungsfall Ersatz von steht insoweit ein neuer Versicherungsfall. Aufwendungen für Heilbehandlung und erbringt sonst verein- barte Leistungen. 6. Welche Versicherungsleistungen werden erbracht? 6.1 Erstattet werden die Aufwendungen für: 3. Für welche Auslandsreisen gilt der Versicherungs- a) ärztliche Beratungen, Besuche und Verrichtungen ein- schutz? schließlich unaufschiebbarer Operationen und Opera- Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ersten 60 Tage tionsnebenkosten; (maximale Dauer des Versicherungsschutzes) eines jeden b) ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel. Nicht als Auslandsaufenthaltes innerhalb des Versicherungsjahres. Das Arzneimittel gelten, auch wenn sie ärztlich verordnet sind Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von je- und heilwirksame Stoffe enthalten, Nähr- und Stärkungs- weils 365 Tagen nach Abschluss des Kontovertrages. präparate, kosmetische Präparate sowie Mittel, die vor- beugend oder gewohnheitsmäßig genommen werden; 4. Wo besteht der Versicherungsschutz? c) ärztlich verordnete Heilmittel bis zu insgesamt 150 EUR Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Nicht je Versicherungsfall: Inhalationen, Wärme und Elektro- als Ausland gelten die Bundesrepublik Deutschland sowie therapie sowie – nach einem während des Auslandsauf- die Länder, in denen die versicherte Person einen ständigen enthaltes eingetretenen Unfallmedizinische Bäder und Wohnsitz hat. Massagen; d) ärztlich verordnete Hilfsmittel, soweit diese erstmals 5. Was ist ein Versicherungsfall? aufgrund eines während des Auslandsaufenthaltes ein- Versicherungsfall ist getretenen Unfalls erforderlich werden und der direkten a) die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versi- Behandlung der Unfallfolgen dienen, bis zu insgesamt cherten Person wegen Krankheit, oder Unfallfolgen; 150 EUR je Versicherungsfall; 32 1 S Finanzgruppe e) Röntgendiagnostik, Strahlendiagnostik und Strahlenthe- mein anerkannten Krankenhäusern, die unter ständiger rapie; ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnos- f) Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Heilbehand- tische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und lung; Krankengeschichten führen. g) den medizinisch notwendigen Transport oder die medi- zinisch notwendige Verlegung in das nächsterreichbare 6.5 Werden die Kosten einer stationären Krankenhausbe- geeignete Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren handlung von einem anderen Kostenträger teilweise Notfallarzt durch anerkannte Rettungsdienste zur Erst- übernommen, zahlt der Versicherer neben den verblei- versorgung nach einem Unfall oder Notfall; nicht erstattet benden erstattungsfähigen Restkosten ein Krankenhaus- werden die Kosten für Taxifahrten sowie die Rückfahrten tagegeld. Das Krankenhaustagegeld errechnet sich wie vom Krankenhaus; folgt: Höhe der Kostenbeteiligung geteilt durch die An- h) den medizinisch notwendigen Transport oder die medizi- zahl der Tage der stationären Behandlung höchstens 30 nisch notwendige Verlegung mit einem Hubschrauber bis EUR täglich. Anstelle jeglicher Kostenerstattung bei sta- zu einem Betrag von 2.500 EUR je Versicherungsfall; liegt tionärer Behandlung kann ein Krankenhaustagegeld von ein Verdacht auf eine lebensgefährliche Erkrankung oder 30 EUR pro Tag gewählt werden. Verletzung vor oder ist eine schwerwiegende Schädigung der Gesundheit (z. B. Lähmung) zu befürchten, leistet der 7. In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz? Versicherer auch über diesen Betrag hinaus; 7.1 Kein Versicherungsschutz besteht für: i) schmerzstillende Zahnbehandlung und die damit in Ver- a) Heilbehandlungen, von denen bei Grenzüberschreitung bindung stehenden notwendigen Zahnfüllungen in einfa- feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der cher Ausführung sowie Reparaturen von Prothesen (nicht Reise stattfinden mussten, es sei denn, dass die Reise we- jedoch Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen und In- gen des Todes des Ehegatten/eingetragenen Lebenspart- lays) bis zu insgesamt 300 EUR je Versicherungsfall. ners oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde; 6.2 Die Mehrkosten eines medizinisch notwendigen Rück- b) Krankheiten und Unfallfolgen, deren Heilbehandlung im transports aus dem Ausland werden erstattet, wenn an Ort Ausland alleiniger Grund oder einer der Gründe für den und Stelle bzw. in zumutbarer Entfernung eine ausreichen- Antritt der Reise war; de medizinische Behandlung nicht gewährleistet und da- c) Gesundheitsschäden und für Todesfälle, die durch kriege- durch eine Gesundheitsschädigung zu befürchten ist. rische Ereignisse oder innere Unruhen verursacht worden Zusätzlich werden die Mehrkosten für eine Begleitperson sind; Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die ver- erstattet, wenn die Begleitung medizinisch notwendig ist. sicherte Person auf Reisen ins Ausland überraschend von Die Rückführung muss an den ständigen Wohnsitz oder diesen Ereignissen betroffen wird. Dieser Versicherungs- in das von dort nächsterreichbare geeignete Krankenhaus schutz entfällt am Ende des 7. Tages nach Beginn eines erfolgen. Soweit medizinische Gründe nicht entgegenste- kriegerischen Ereignisses oder einer inneren Unruhe auf hen, ist das jeweils kostengünstigste Transportmittel zu dem Gebiet des Staates, in dem sich die versicherte Per- wählen. son aufhält; Mehrkosten sind die Kosten, die durch den Eintritt des d) auf Vorsatz, Selbstmord, Selbstmordversuch oder auf Versicherungsfalls für eine Rückkehr ins Inland zusätzlich Sucht (z. B. Alkohol oder Drogen) beruhende Krankheiten anfallen. Die durch den Rücktransport ersparten Fahrtkos- und Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Entgif- ten werden von der Versicherungsleistung abgezogen. tungs-, Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen; e) Kur und Sanatoriumsbehandlung sowie Rehabilitations- 6.3 Beim Tode der versicherten Person werden die Kosten der maßnahmen; Bestattung am Sterbeort oder der Überführung an deren f) ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kur- letzten ständigen Wohnsitz erstattet. ort. Diese Einschränkung entfällt, wenn während eines vorübergehenden Aufenthaltes durch eine vom Aufent- 6.4 Der versicherten Person steht die Wahl unter den im Auf- haltszweck unabhängige Erkrankung oder einen dort ein- enthaltsland zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten und getretenen Unfall Heilbehandlung notwendig wird; Zahnärzten mit abgeschlossenem Medizinstudium frei. g) Behandlung durch Ehegatten/eingetragenen Lebenspart- Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung ner, Eltern oder Kinder; nachgewiesene Sachkosten wer- besteht freie Wahl unter den im Aufenthaltsland allge- den nach Ziffer 6 erstattet; 2 33 S Finanzgruppe h) jedwede Leistung aufgrund geistiger und seelischer Stö- rungen und Erkrankungen sowie für psychoanalytische, psychosomatische, psychiatrische und psychotherapeu- tische Behandlungen; i) eine durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwah- rung bedingte Behandlung oder Unterbringung; j) Aufwendungen für nicht unfallbedingte Hilfsmittel, z.B. Brillen, Kontaktlinsen, Einlagen, Prothesen; k) Heilbehandlung durch nichtärztliche Heilbehandlung (z. B. Chiropraktiker, Osteopathen und Heilpraktiker); l) Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze; m) Aufwendungen für Schwangerschaften, für Schwanger- schaftsabbrüche, Entbindungen sowie für Wochenbett- erkrankungen und deren Folgen (bis auf die unter 5. b ge- nannten Versicherungsfälle). 7.2. Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnah- me, für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige Maß oder ist die geforderte Vergütung für die Verhältnisse des Reiselandes nicht angemessen, kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemesse- nen Betrag herabsetzen. 7.3. Besteht Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung, auf eine gesetzliche Heil- oder Unfallfürsorge, ist der Versicherer nur für die Aufwendungen leistungspflichtig, welche trotz der ge- setzlichen Leistungen notwendig bleiben. Ansprüche der versicherten Person auf Krankenhaustagegeld werden hiervon jedoch nicht berührt. 7.4 Soweit im Versicherungsfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder eine Entschädigung aus anderen Versicherungs- verträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leis- tungsverpflichtungen vor. Meldet der Versicherungsneh- mer den Versicherungsfall der UKV, wird diese jedoch im Rahmen ihrer Verpflichtungen in Vorleistung treten. 34 3 PLATZ FÜR NOTIZEN 35 UNION KRANKENVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT S Finanzgruppe ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG STAND 01.01.2008, AVB/GAK-08 Geldinstitut Versicherer Sparkasse Aachen Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft gültig für: Konto LOGO! Plus Peter-Zimmer-Str. 2 66123 Saarbrücken Service-Center LOGO!-Service-Center Postfach 50 03 43 Vorstand: Andreas Kolb (Vorsitzender), 52087 Aachen Manuela Kiechle Telefon: +49 241 444-55646 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Isabella Pfaller www.s-vorteilswelt.de Registergericht Saarbrücken, HRB 7184 1. Woraus ergibt sich der Umfang des Versicherungs- 4. Was tun im Schadenfall? schutzes? 4.1 Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus der von ihm geforderten Nachweise im Original erbracht sind Versicherungsbestätigung, besonderen schriftlichen Ver- und die Konto-Nummer mitgeteilt wurde; die Nachweise einbarungen, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, werden Eigentum des Versicherers. dem Tarif sowie den gesetzlichen Vorschriften. Das Versiche- rungsverhältnis unterliegt deutschem Recht. 4.2 Alle Belege müssen enthalten: den Namen des Heilbe- handlers, den Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum 2. Wann beginnt der Versicherungsschutz? der behandelten Person, die Krankheitsbezeichnungen Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Abschluss des (Diagnosen), die einzelnen Leistungen des Heilbehand- Kontovertrages, jedoch nicht vor Grenzüberschreitung ins lers sowie die Behandlungsdaten. Aus den Rezepten Ausland. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versiche- müssen die verordneten Medikamente, die Preise und rungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. der Quittungsvermerk deutlich hervorgehen. Bei Zahn- behandlung müssen die Belege die Bezeichnung der 3. Wann endet der Versicherungsschutz? behandelten Zähne und die daran vorgenommenen Be- 3.1 Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende handlungen tragen. Versicherungsfälle – mit Beendigung des Auslandsauf- enthaltes unter Berücksichtigung einer eventuell im Tarif 4.3 Im Übrigen ergeben sich die Voraussetzungen für die Fäl- vorgesehenen maximalen Dauer des Versicherungsschut- ligkeit der Leistungen aus § 14 Absatz 1 bis 3 Versiche- zes, spätestens mit dem Wegfall der Kontoinhaberschaft rungsvertragsgesetz (VVG). oder – bei Beendigung des Versicherungsvertrages zwi- schen dem Versicherer und dem Kreditinstitut – mit dem 4.4 Sieht der Tarif Kostenerstattung bei Krankenrücktransport Ende des durch die letzte Kontojahresgebühr gedeckten vor, ist eine ärztliche Bescheinigung über die medizini- Zeitabschnitts. Als Beendigung des Auslandsaufenthaltes sche Notwendigkeit mit Angabe der genauen Krankheits- gilt die Grenzüberschreitung in das Inland. bezeichnung einzureichen. 3.2 Erfordert ein Versicherungsfall, für den Leistungsan- 4.5 Bei der Geltendmachung von Überführungs- bzw. Bestat- spruch besteht, längere Behandlung und ist eine Rück- tungskosten ist die amtliche Sterbeurkunde sowie eine reise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht ärztliche Bescheinigung über die Todesursache einzurei- möglich, verlängert sich der Versicherungsschutz über chen. den Zeitpunkt der ursprünglichen Beendigung des Ver- sicherungsschutzes (siehe Absatz 1) hinaus, bis die ver- 4.6 Der Versicherer leistet an den Hauptversicherten (Konto- sicherte Person wieder transportfähig ist. inhaber). Hat der Hauptversicherte die versicherte Person 36 1 S Finanzgruppe für deren Versicherungsleistungen als empfangsberech- 6.3 Auf Verlangen des Versicherers ist die versicherte Person tigte Person in Textform gegenüber dem Versicherer be- verpflichtet, sich durch einen vom Versicherer beauftrag- stimmt, so leistet der Versicherer an diese. ten Arzt untersuchen zu lassen. 4.7 Ansprüche auf Versicherungsleistungen können weder 7. Welche Folgen haben Obliegenheitsverletzungen? abgetreten noch verpfändet werden. Verletzt der Hauptversicherte oder die versicherte Person vorsätzlich oder grob fahrlässig eine der in Ziffer 6 ge- 4.8 Die in ausländischer Währung entstandenen Kosten wer- nannten Obliegenheiten, ist der Versicherer mit den in § den zum aktuellen Kurs des Tages, an dem die Belege 28 Absatz 2 bis 4 VVG vorgeschriebenen Einschränkun- beim Versicherer eingehen, in Euro umgerechnet. Als Kurs gen ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leis- des Tages gilt der offizielle Euro-Wechselkurs der Euro- tung frei. päischen Zentralbank. Für nicht gehandelte Währungen, für die keine Referenzkurse festgelegt werden, gilt der 8. Obliegenheiten und Folgen bei Obliegenheitsverlet- Kurs gemäß „Devisenkursstatistik“, Veröffentlichungen zungen bei Ansprüche gegen Dritte der Deutschen Bundesbank, Frankfurt/ Main, nach jeweils 8.1 Hat der Hauptversicherte oder eine versicherte Person neuestem Stand, es sei denn, es wird durch Bankbelege Ersatzansprüche gegen Dritte, so besteht unbeschadet nachgewiesen, dass die zur Bezahlung der Rechnungen des gesetzlichen Forderungsüberganges gem. § 86 VVG notwendigen Devisen zu einem ungünstigeren Kurs er- die Verpflichtung, diese Ansprüche bis zur Höhe, in der worben wurden. aus dem Versicherungsvertrag Ersatz (Kostenerstattung sowie Sach- und Dienstleistung) geleistet wird, an den 4.9 Kosten für die Überweisung der Versicherungsleistungen Versicherer in Textform abzutreten. Gibt der Hauptversi- in das Ausland und für Übersetzungen können von den cherte oder eine versicherte Person einen solchen An- Leistungen abgezogen werden. spruch oder ein zur Sicherung des Anspruchs dienendes Recht ohne Zustimmung des Versicherers auf, wird dieser 5. Anspruch auf Versicherungsleistungen insoweit von der Verpflichtung zur Leistung frei, als er aus 5.1 Anspruch auf die Versicherungsleistungen hat der Haupt- dem Anspruch oder dem Recht hätte Ersatz erlangen kön- versicherte bzw. die nach 4.6 als empfangsberechtigt be- nen. nannte versicherte Person. 8.2 Der Hauptversicherte oder die versicherte Person hat sei- 5.2 Gegen diesen Anspruch der versicherten Person darf der nen (ihren) Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Versicherer nicht mit den ihm zustehenden Forderungen Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der gelten- aus dem Vertrag mit dem Kreditinstitut aufrechnen; die den Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei des- Vorschrift des § 35 Versicherungsvertragsgesetz wird ab- sen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforder- bedungen. lich mitzuwirken. 6. Welche Obliegenheiten sind nach Eintritt des 8.3 Verletzt der Hauptversicherte oder eine versicherte Per- Versicherungsfalles zu beachten? son vorsätzlich die in den Absätzen 1 und 2 genannten 6.1 Die versicherte Person hat nach Möglichkeit für die Min- Obliegenheiten, ist der Versicherer zur Leistung insoweit derung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von unterlassen, die der Genesung hinderlich sind. dem Dritten erlangen kann. Im Falle einer grob fahrlässi- gen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer be- 6.2 Der Hauptversicherte und die versicherte Person haben rechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Ver- auf Verlangen des Versicherers jede Auskunft zu ertei- schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. len, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder der Leistungspflicht des Versicherers und ihres Umfanges 8.4 Steht dem Hauptversicherten oder einer versicherten erforderlich ist. Insbesondere ist die versicherte Person Person ein Anspruch auf Rückzahlung ohne rechtlichen verpflichtet, Erklärungen zur Entbindung von der Schwei- Grund gezahlter Entgelte gegen den Erbringer von Leis- gepflicht abzugeben. Außerdem sind dem Versicherer tungen zu, für die der Versicherer auf Grund des Versiche- auf dessen Verlangen Beginn und Ende eines jeden Aus- rungsvertrages Erstattungsleistungen erbracht hat, sind landsaufenthaltes nachzuweisen. die Absätze 1 bis 3 entsprechend anzuwenden. 2 37 S Finanzgruppe 8.5 Wurde von einem Dritten Schadenersatz nicht versiche- 11. Informationen zum Rechtsweg Beschwerdestelle rungsrechtlicher Art geleistet, ist der Versicherer berech- Bei Fragen, Problemen oder Beschwerden wenden Sie sich tigt, den Ersatz auf seine Leistungen anzurechnen, soweit bitte an Ihren/Ihre Betreuer oder direkt an uns. Die Union der geleistete Schadenersatz und seine Versicherungs- Krankenversicherung AG nimmt am Streitbeilegungsverfah- leistung zusammen den tatsächlichen Schaden überstei- ren des Ombudsmann für Private Kranken- und Pflegeversi- gen würden. cherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, www.pkv-ombuds- mann.de, teil. Nachdem Sie Ihre Beschwerde erfolglos bei uns 8.6 Erfährt der Versicherer nach Erbringung der Versiche- geltend gemacht haben, können Sie sich schriftlich an den rungsleistung davon, dass von einem Dritten Schaden- Ombudsmann wenden. ersatz nicht versicherungsrechtlicher Art geleistet wurde, Das Verfahren ist für Sie kostenlos und unverbindlich. kann er die erbrachte Versicherungsleistung, soweit der geleistete Schadenersatz und seine Versicherungsleis- Aufsichtsbehörde tung zusammen den tatsächlichen Schaden übersteigen, Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Beschwerden an zurückfordern. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn zu richten. Ihr Recht, 9. Willenserklärungen und Anzeigen gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt. Willenserklärungen und Anzeigen gegenüber dem Versi- cherer bedürfen der Textform. 10. Gerichtsstand 10.1 Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Hauptversicherten ist das Gericht des Ortes zu- ständig, an dem der Hauptversicherte seinen Wohn- sitz oder in Ermangelung eines solchen seinen ge- wöhnlichen Aufenthalt hat. 10.2 Klagen gegen den Versicherer können bei dem Gericht am Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Hauptversicherten oder bei dem Gericht am Sitz des Versicherers anhängig gemacht werden. 10.3 Verlegt der Hauptversicherte nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Staat als die Bundesrepublik Deutsch- land oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent- halt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig. 38 3 PLATZ FÜR NOTIZEN 39 UNION KRANKENVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT S Finanzgruppe MERKBLATT ZUR DATENVERARBEITUNG STAND: 01.01.2020 EU, SAP-NR. 33 48 06; 01/20 EK Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbei- sichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit uns bestehen- tung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Union Kran- den Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten kenversicherung Aktiengesellschaft und die Ihnen nach dem Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich Datenschutzrecht zustehenden Rechte. einer Vertragsanpassung, -ergänzung oder für umfassende Auskunftserteilungen. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezo- Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft gener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Peter-Zimmer-Straße 2 Art. 6 Absatz 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien 66123 Saarbrücken personenbezogener Daten (z.B. Ihre Gesundheitsdaten bei E-Mail-Adresse: service@ukv.de Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Absatz 2 a) in Ver- Unseren Konzern-Datenschutzbeauftragten bindung mit Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit erreichen Sie unter diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Versicherungskammer Bayern Absatz 2 j) DSGVO in Verbindung mit § 27 BDSG. Datenschutz Maximilianstr. 53 Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen 80530 München von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Absatz 1 f) DSGVO). E-Mail-Adresse: datenschutz@vkb.de Dies kann insbesondere erforderlich sein: – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung – zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Be- und für andere Produkte der Unternehmen des Konzerns achtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Versicherungskammer Bayern und deren Kooperations- des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutz- partner sowie für Markt- und Meinungsumfragen, rechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsver- – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbe- tragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Ge- sondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von setze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen können. Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ („Code of Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Conduct“) verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z.B. auf- die Versicherungswirtschaft präzisieren. Diese können Sie im sichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Internet unter www.ukv.de/datenschutz-downloads abrufen. Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Ab- die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit schluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu Art. 6 Absatz 1 c) DSGVO. übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie Vertragsverhältnisses, z.B. zur Policierung oder Rechnungs- im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor stellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prü- informieren. fen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungs- Rückversicherer: vertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezo- Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen genen Daten nicht möglich. Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es er- Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Da- forderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen ten zur Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes z.B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung auf- Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. 40 1 S Finanzgruppe Vermittler: und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benötigten zu zehn Jahren. Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Ver- Betroffenenrechte mittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung Sie können unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleis- Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus kön- tungsangelegenheiten benötigen. nen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiter- Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unterneh- hin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten mensgruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungsaufga- sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestell- ben für die in der Gruppe verbundenen Unternehmen zentral ten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinen- wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und lesbaren Format zustehen. einem oder mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwaltung von An- Widerspruchsrecht schriftendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur Ver- Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personen- trags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur bezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu wi- gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Unterneh- dersprechen. men der Gruppe verarbeitet werden. In unserer Dienstleister- Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter liste finden Sie die Unternehmen, die an einer zentralisierten Interessen, können Sie dieser Verarbeitung widerspre- Datenverarbeitung teilnehmen. chen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen. Externe Dienstleister: Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und ge- Beschwerderecht setzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister. Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Dienstleister sowie Kategorien von Dienstleistern, zu denen Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Zuständig ist die nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem wir können Sie in der jeweils aktuellen Version unserer Internet- als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung unseren Sitz seite unter www.ukv.de/datenschutz-downloads entnehmen haben. oder beim Verantwortlichen für die Datenverarbeitung anfor- dern. Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft Weitere Empfänger: Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informa- Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten tionssystem (HIS) der informa HIS GmbH zur Unterstützung an weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden der Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklä- zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z.B. Sozialver- rung bei der Leistungsprüfung sowie bei der Bekämpfung von sicherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbe- Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Austausch bestimm- hörden) ter personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merk- Dauer der Datenspeicherung blatt „Informationen über den Datenaustausch mit der infor- Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für ma HIS GmbH auf Grundlage der Artikel 13 und 14 DSGVO“, die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Da- das Sie unserer Homepage unter www.ukv.de/datenschutz- bei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für downloads entnehmen oder beim Verantwortlichen für die die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Datenverarbeitung anfordern können. Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- (z.B. zur Mitnahme eines Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz- 2 41 S Finanzgruppe Haftpflichtversicherung) bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Datenübermittlung in ein Drittland Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außer- können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch halb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, von personenbezogenen Daten mit dem von Ihnen im Antrag erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die benannten früheren Versicherer erfolgen. EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau be- stätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgaran- Bonitätsprüfung tien (z.B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvor- Wir übermitteln Ihre Daten (Name, Adresse und ggf. Geburts- schriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. datum) zum Zweck der Bonitätsprüfung sowie zur Verifizie- rung Ihrer Adresse (Prüfung auf Zustellbarkeit) und um Infor- Automatisierte Einzelfallentscheidungen mationen zur Beurteilung des Zahlungsausfallrisikos auf Basis Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Antragstellung befragen, entscheiden wir vollautomatisiert Anschriftendaten zu erhalten an die infoscore Consumer Data etwa über das Zustandekommen oder die Kündigung des GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden. Rechtsgrundlagen Vertrages, mögliche Risikoausschlüsse oder über die Höhe dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 b) und Artikel der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie. Aufgrund 6 Absatz 1 f) der DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Vertrag dieser Bestimmungen dürfen nur erfolgen, soweit dies zur gespeicherten Daten sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unterneh- Informationen entscheiden wir vollautomatisiert über unsere mens oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen der Leistungspflicht. Die vollautomatisierten Entscheidungen be- Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die ruhen auf vom Unternehmen vorher festgelegten Regeln zur den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwie- Gewichtung der Informationen gen. Detaillierte Informationen zur ICD im Sinne des Artikels 14 Europäische Datenschutzgrundverordnung („EU DSGVO“), d.h. Informationen zum Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstaus- kunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder Berichtigung etc. entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Information gem. Art. 14 EU-DSGVO über die infoscore Consumer Data GmbH („ICD“), das Sie unserer Homepage unter www.ukv.de/daten- schutz-downloads entnehmen oder beim Verantwortlichen für die Datenverarbeitung anfordern können. 42 3 PLATZ FÜR NOTIZEN 43 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE GARANTIE-VERSICHERUNG GRUPPENVERSICHERUNG GÜLTIG AB 01.08.2018, GAVB-GV-12/18 Geldinstitut Versicherer Sparkasse Aachen Deutsche Assistance Versicherung AG gültig für: Konto LOGO! Premium Hansaallee 199 40549 Düsseldorf Service-Center LOGO!-Service-Center Vorstand: Jörg Tomalak-Plönzke (Vorsitzender), Postfach 50 03 43 Marcus Hansen, Andreas Heinsen 52087 Aachen Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Wolfgang Breuer Telefon: +49 241 444-55646 Registergericht Düsseldorf HRB 64583 www.s-vorteilswelt.de Ein Unternehmen der ÖRAG-Gesellschaften § 1 Versicherte Person, versicherte Sachen alle berechtigten Käufe auf einem Registrierungsformular Der Versicherungsvertrag wird als Gruppenversicherungsver- eingetragen und dieses Formular innerhalb von 90 Kalender- trag geschlossen, wobei die Erteilung eines Versicherungs- tagen nach Kaufdatum im Service-Center eingegangen sein. scheins an die Versicherten ausgeschlossen ist. Die Deutsche Im Service-Center werden alle berechtigten Käufe registriert. Assistance Versicherung AG ist der Versicherer und die S-Markt Die versicherte Person erhält nach Eingang der vollständigen & Mehrwert GmbH & Co. KG der Versicherungsnehmer. Registrierungsformulare eine Registrierungsbestätigung und ein neues Registrierungsformular. Bei einer Online-Registrie- Als versicherte Person gilt jeweils der berechtigte Inhaber ei- rung entfällt die schriftliche Bestätigung durch das Service- nes gültigen Kontos oder einer gültigen Kreditkarte bei dem Center. in den AVB genannten Kreditinstitut. Hierfür muss das Kredit- institut einen Gruppenversicherungsvertrag über die Garan- Eine Registrierung ist bei nicht elektrischen Produkten, die tie-Versicherung mit dem Versicherer abgeschlossen und die später als 90 Kalendertage nach Kaufdatum eingereicht wer- versicherte Person das Registrierungsformular an das Ser- den, und Artikeln, die keine Original-Herstellergarantie von vice-Center übersandt haben. Bei einer Online-Registrierung drei Jahren oder weniger besitzen, nicht möglich. entfällt die schriftliche Bestätigung durch das Service-Center. § 5 Schadensmeldung und Obliegenheiten § 2 Versicherte Schäden und Gefahren 1. Schadensmeldung und Obliegenheiten Versicherte Personen erhalten für in Deutschland gekaufte Die Original-Einkaufs- und Kartenbelege jedes berech- neue Haushalts-Elektrogeräte erweiterte Garantieleistungen, tigten Kaufs müssen sorgfältig aufbewahrt werden, da vorausgesetzt der Kaufpreis wurde in voller Höhe und in einer diese zur Bestätigung der Zahlung des vollen Kaufpreises einzigen Transaktion mit einer im Kontopaket enthaltenen eingereicht werden müssen. Tritt bei einem registrierten Konto- oder Kreditkarte oder per Lastschrift bzw. Überweisung Artikel nach Ablauf der Herstellergarantie ein Defekt auf, bezahlt. Für den Fall, dass die berechtigt gekauften Artikel eine ist die versicherte Person verpflichtet, das Service-Center Original-Herstellergarantie von bis zu drei Jahren haben, wird innerhalb von 45 Kalendertagen nach Schadenseintritt diese um jeweils ein Jahr verlängert. Somit wird eine maximale über die Service-Hotline zu informieren. Um den Versi- Garantiezeit von höchstens vier Jahren ermöglicht. cherungsschutz abschließend festzustellen, muss der An- ruf unbedingt vor der Reparatur erfolgen. Ist der Artikel § 3 Versicherungssummen/Haftungslimits registriert, wird die versicherte Person vom Service-Cen- Das Haftungslimit beträgt 1.534,00 € pro Artikel und ter-Mitarbeiter gebeten, einen Kostenvoranschlag für die 15.339,00 € jährlich je versicherte Person. Der Selbstbehalt Reparatur von einem zuständigen Kundendienst des Her- pro Artikel beträgt 38,00 €. stellers einzuholen. § 4 Registrierung der Gegenstände 2. Weitere Informationspflichten Zur Gewährleistung der erweiterten Garantieleistung müssen Ein Schadensformular wird der versicherten Person inner- 44 1 halb von zwei Werktagen nach ihrem Anruf zugeschickt. heit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche- Um einen selbstständigen Garantieanspruch geltend zu rungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem machen, schickt die versicherte Person die vollständig aus- Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt gefüllte Schadensanzeige innerhalb von 90 Kalendertagen nicht, wenn die versicherte Person die Obliegenheit arglistig ab Schadenseintritt mit dem Garantieschein des Herstel- verletzt hat. lers an das Service-Center. Der Schadensanzeige sind bei EC- bzw. Kreditkartenzahlung der Original-Einkaufsbeleg § 6 Ausschlüsse und Einschränkungen sowie die EC- bzw. Kreditkartenbelege beizufügen. Die versicherte Person ist verpflichtet, zunächst sämtliche selbstständigen Garantieansprüche aus Herstellergarantien Bei Bezahlung per Überweisung oder Lastschrift sind bzw. Schadensersatzansprüche aus der Produkthaftung gel- der Original-Einkaufsbeleg sowie der Kontoauszug als tend zu machen. Nachweis der Transaktion beizulegen. Sollten weitere Informationen erforderlich sein, wird das Service-Center Des Weiteren besteht der Versicherungsschutz subsidiär zu die versicherte Person über Art und Umfang der fehlen- anderweitig bestehenden Versicherungen, das heißt, sofern den Informationen informieren. Diese sind innerhalb von Versicherungsschutz gegen dieselbe Gefahr auch noch bei ei- 180 Kalendertagen nach Schadenseintritt einzureichen. nem anderen Versicherer besteht, geht der anderweitige Ver- Zusätzliche Informationen können eine vollständige trag diesem Vertrag vor. Ein Anspruch auf Entschädigung im Produktbeschreibung oder andere Details sein, die das Rahmen dieses Vertrags besteht nur, soweit die versicherte Service-Center bzw. der Versicherer benötigt. Eine Bestä- Person nicht tatsächlich Ersatz aus anderweitigen Versiche- tigung über das Ergebnis der Schadensmeldung erfolgt rungen erhalten hat. Die Deckung wird im Falle von Betrug nach Einreichung aller erforderlichen Informationen. oder versuchtem Betrug nichtig. Im Falle der Anerkennung wird dem Kunden im Bestäti- Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind: gungsschreiben die Höhe der Gutschrift bekannt gege- 1. jeder Artikel, dessen Kaufpreis nicht in voller Höhe ben. Im Falle der Ablehnung werden die Gründe hierfür durch Einsatz einer im Programm enthaltenen Konto- dargelegt. Eine Gutschrift des anerkannten Betrags er- oder Kreditkarte bzw. durch Überweisung oder Last- folgt automatisch auf das Konto der versicherten Person. schrift bezahlt wurde; Entscheidet sich der Versicherer dafür, den defekten Ar- tikel zu ersetzen, wird die versicherte Person dazu auf- 2. jeder Artikel, der im Ausland gekauft wurde; gefordert, den defekten Artikel auf eigene Kosten an eine vom Service-Center zu benennende Adresse zu senden. 3. Jeder nicht elektrisch betriebene Artikel. 3. Verletzung der Obliegenheiten 4. jeder Elektro-Haushaltsartikel, der zum Zeitpunkt des Wird eine der genannten Obliegenheiten vorsätzlich ver- Erwerbs nicht mit einer Original-Herstellergarantie letzt, verliert die versicherte Person ihren Versicherungs- von drei oder weniger Jahren ausgestattet ist; schutz. 5. jeder Artikel, der für den gewerblichen oder kommer- Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist ziellen Gebrauch bestimmt ist; der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens der versicherten Person ent- 6. Reparaturkosten, für die der Hersteller, Lieferant oder sprechenden Verhältnis zu kürzen. eine sonstige Person gemäß den Bedingungen einer Garantie, Schadensversicherung oder einer sonstigen Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versiche- Versicherung haftet; rungsschutzes hat bei der Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden Auskunfts- oder Auf- 7. sämtliche Kosten für Installation, Wartung, Einstellung klärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass der Versi- oder Änderung eines Artikels; cherer der versicherten Person durch gesonderte Mittei- lung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. 8. Computer-Software; Weist die versicherte Person nach, dass sie die Obliegen- heit nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versiche- 9. Reinigungskosten für Wasch- und Spülmaschinenfil- rungsschutz bestehen. ter, Waschmittelschubladen, Ton- und Videoköpfe und Tonband-Laufwerke; Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn die ver- 10. Kosten für Schäden, die durch Nichtbeachtung der sicherte Person nachweist, dass die Verletzung der Obliegen- Herstelleranweisungen zur Nutzung, Wartung, Instal- 2 45 lation und zum Anschluss eines Artikels entstehen; gabe der Versicherungsbedingungen Inhalt des Versiche- 11. Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen (ausge- rungsvertrags sind. nommen sind Verstopfungen im Kühlungssystem von Kühlanlagen); § 9 Rechtsverhältnis nach dem Versicherungsfall Die Versicherungssummen vermindern sich nicht dadurch, 12. Nutzungsausfall des versicherten Artikels oder Schä- dass eine Entschädigung geleistet wird. den über den Kaufpreis des Artikels hinaus; § 10 Textform 13. Kosten für den Ausbau von Einbau- oder Untertisch- Anzeigen und Erklärungen sind in Textform abzugeben. geräten; § 11 Welcher Gerichtsstand besteht? 14. Kosten für Verluste, Schäden oder Pannen, die durch 1. Klagen gegen den Versicherer oder Versicherungsver- Korrosion entstehen; mittler Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Ver- 15. Kosten für Schäden, die durch Vernachlässigung, Miss- sicherungsvermittlung gegen den Versicherer bestimmt brauch oder falschen Gebrauch des versicherten Arti- sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des kels entstehen; Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zu- ständigen Niederlassung. Ist der Versicherte eine natür- 16. alle Artikel, die zum Zeitpunkt des Erwerbs gebraucht liche Person, dann ist auch das Gericht örtlich zuständig, oder verändert worden sind oder aus zweiter Hand in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit der Kla- stammen; geerhebung ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. 17.Pannen, Reparaturkosten oder Schäden, die durch rou- tinemäßige Inspektion, Kontrolle oder Installation ent- 2. Klagen gegen die versicherte Person stehen; Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Ver- sicherungsvermittlung gegen die versicherte natürliche 18. Artikel, die vom Hersteller als Verbrauchsartikel oder Person ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, Wegwerfprodukte deklariert sind, einschließlich, aber in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit der Kla- nicht beschränkt auf Leuchtmittel, Batterien, Akkumu- geerhebung ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines latoren und Sicherungen; solchen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Andere nach deutschem Recht begründete Gerichtsstände werden 19. Schäden durch Herstellerfehler oder Produktrückruf. durch diese Vereinbarung nicht ausgeschlossen. § 7 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes § 12 Welches Recht findet Anwendung? 1. Der Versicherungsschutz beginnt nach Abschluss des Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Kontovertrags oder Kreditkartenvertrags mit dem in den AVB genannten Kreditinstitut und mit Eingang des aus- gefüllten Zahlungskarten-Registrierungsformulars beim Service-Center. Registriert die versicherte Person das Haushalts-Elektrogerät über das Portal des Kreditinsti- tuts, besteht Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Registrierung bei diesem Portal. Bei einer Online-Registrierung entfällt die schriftliche Bestätigung durch das Service-Center. 2. Er endet für die versicherte Person mit der Kündigung des Kontos oder der Kreditkarte bei dem in den AVB genann- ten Kreditinstitut. Eine gesonderte Kündigung des Versi- cherungsvertrags ist nicht nötig. § 8 Schlussbestimmungen Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen Abweichen- des bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für Gesetzesbestimmungen, die nach Maß- 46 3 Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung Versicherungsombudsmann e. V. Die Deutsche Assistance Versicherung AG ist dem Code of Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsom- Conduct der deutschen Versicherungswirtschaft zum 1. Juni budsmann e. V. Sie können damit in privaten Angelegenheiten 2015 beigetreten. Der Code of Conduct sind „Verhaltensre- das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren geln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch in Anspruch nehmen. die deutsche Versicherungswirtschaft“. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat gemeinsam Versicherungsombudsmann e. V. mit den Mitgliedsunternehmen, den Landesdatenschutzbe- Postfach 080632 hörden und den Verbraucherzentralen diesen Verhaltensko- 10006 Berlin dex für die deutsche Versicherungswirtschaft erstellt. Telefon: 0800 3 69 60 00 Fax: 0800 3 69 90 00 Hier können Sie den Code of Conduct nachlesen: beschwerde@versicherungsombudsmann.de www.deutsche-assistance.de Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Widerspruchsrecht Graurheindorfer Straße 108 Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personen- 53117 Bonn bezogenen Daten zu Zwecken der Werbung zu wider- Telefon: 0228 4108-0 sprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung be- Fax: 0228 4108-1550 rechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Beschwerderecht Daneben haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Beschwer- de an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Unseren Da- tenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der oben genannten Adresse mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftrag- ter“ oder per E-Mail an datenschutz@oerag.de. Die für uns zuständige Datenaufsichtbehörde ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 200444 40102 Düsseldorf 4 47 SONDERBEDINGUNGEN TELEFONISCHER ÖRAG-RECHTSBERATUNGS- RECHTSSCHUTZ FÜR SPARKASSENKUNDEN GRUPPENVERSICHERUNG GÜLTIG AB 01.08.2018, FMA SBRBS-SPK AACHEN 451118 Geldinstitut Versicherer Sparkasse Aachen ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG gültig für: Konto LOGO! Premium Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf E-Mail: info@oerag.de Service-Center Vorstand: Jörg Tomalak-Plönzke (Vorsitzender), LOGO!-Service-Center Postfach 50 03 43 Marcus Hansen, Andreas Heinsen 52087 Aachen Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Wolfgang Breuer Telefon: +49 241 444-55646 Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf www.s-vorteilswelt.de Registergericht: Düsseldorf HRB 12073 1. Rechtsberatungs-Rechtsschutz besteht für die versicherten Sollte eine telefonische Beratung aufgrund der Komplexität des Sparkassen-Kunden während der Dauer des aktiven Girokon- Falls bzw. aufgrund der Notwendigkeit der Einsicht in Unterla- tovertrages mit der Sparkasse. Der Versicherungsbeitrag ist im gen nicht möglich und somit eine persönliche Beratung durch Betrag für das Konto enthalten. einen Rechtsanwalt erforderlich sein, werden auf Wunsch des versicherten Kunden qualifizierte Rechtsanwälte in Kundennä- Der Rechtsberatungs-Rechtsschutz umfasst: he empfohlen. Die Kosten, die durch die persönliche Beratung Der versicherte Kunde hat Anspruch auf Erstattung der ange- in einer Rechtsanwaltskanzlei entstehen, trägt der Kunde. messenen gesetzlichen Kosten für telefonische Erstberatung, wenn ein Beratungsbedürfnis in einer eigenen privaten Rechts- 2. angelegenheit besteht und deutsches Recht anwendbar ist. Die Ausübung der Rechte im Leistungsfall steht dem versicher- Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind Beratungen zum ten Kunden direkt zu. Versicherungsschutz besteht für den – Bank- und Kapitalmarktrecht (insbesondere Wertpapierrecht oder soweit mehrere Personen über das Konto verfügen dürfen und allgemein zum Themenbereich „Banking“). – die Kontoinhaber. Die ÖRAG stellt dem versicherten Kunden eine Service-Ruf- 3. nummer zur Verfügung, die die Vermittlung einer telefonischen Soweit in diesen Sonderbedingungen nichts Abweichendes Beratung durch einen in Deutschland extern niedergelasse- bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbeson- nen Rechtsanwalt seiner Wahl ermöglicht. Diese Service-Ruf- dere das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). nummer der ÖRAG steht von montags bis samstags, 8:00 bis 22:00 Uhr, zur Verfügung. Der Mandatsauftrag an den von ihm Zuständige Aufsichtsbehörde: ausgewählten Rechtsanwalt ist vom Kunden zu erteilen. Hat Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der Kunde einen eigenen Anwalt mit der Durchführung der Graurheindorfer Straße 108 telefonischen Beratung beauftragt, so kann er die Rechnung 53117 Bonn zwecks Überprüfung und Ausgleich einreichen. Der Höchster- Telefon 0228 4108-0 stattungsbetrag für eine telefonische Rechtsberatung richtet Telefax 0228 4108-1550 sich nach § 34 Abs. 1 Satz 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG – und beträgt zurzeit 190 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 48 1 Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur mit Hilfe der Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungs- elektronischen Datenverarbeitung erfüllen. Nur so lassen sich vertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwi- möglich. ckeln. Darüber hinaus bietet die elektronische Datenverarbei- Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten tung einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor zur Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, z. B. missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichts- Verfahren. rechtlicher Vorgaben. Bei der Entwicklung neuer Produkte und Tarife sind wir auch darauf angewiesen, Versicherungsdaten Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer perso- auch zum Testen neuer elektronisch unterstützter Verfahren nenbezogenen Daten durch die ÖRAG Rechtsschutzversiche- und Prozesse zu nutzen, um damit die Datenverarbeitung hin- rungs-AG und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehen- reichend sicher zu gestalten. Die Daten nutzen wir weiterhin für den Rechte. eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispiels- weise für die Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung Verantwortlicher für die Datenverarbeitung oder für umfassende Auskunftserteilungen. ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG Datenschutzbeauftragter Die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG speichert Daten, die Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Dies sind Ihre Telefax 0211 529-5199 Angaben im Antrag (Antragsdaten) sowie weitere zur Vertrags- E-Mail: info@oerag.de führung und -abwicklung notwendige versicherungstechni- Service-Nummer: 0211 529-5555 MEINRECHT – sche Daten, z. B. Versicherungsnummer, Versicherungsdauer, Rechtsservice von A bis Z Beitrag, Bankverbindung. Soweit dies erforderlich ist, werden auch Angaben von Dritten (z. B. mitversicherte Personen, Ver- Vorstand: Jörg Tomalak-Plönzke (Vorsitzender), mittler) gespeichert. Melden Sie uns einen Versicherungsfall, Marcus Hansen, Andreas Heinsen speichern wir Angaben zum Leistungsfall und ggf. auch Anga- Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf ben von Dritten, wie z. B. die Daten des von Ihnen mandatierten Registergericht: Düsseldorf HRB 12073 Rechtsanwaltes. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter Die Verarbeitung personenbezogener Daten für vorvertragliche der oben genannten Adresse mit dem Zusatz – Datenschutz- und vertragliche Zwecke erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 b) beauftragter – oder per E-Mail unter: datenschutz@oerag.de DSGVO. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Ihre Daten verarbeiten wir auch, wenn es nach Art. 6 Abs. 1 f) Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund der DSGVO erforderlich ist, um berechtigte Interessen von uns oder datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen der EU-Daten- von Dritten zu wahren. Dies kann insbesondere der Fall sein: schutz-Grundverordnung (DSGVO), des Versicherungsvertrags- – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, gesetzes (VVG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie – zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsproduk- aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich te und für andere Produkte der Unternehmen der Spar- unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für den Umgang kassen-Finanzgruppe und deren Kooperationspartner mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versiche- sowie für Markt- und Meinungsumfragen, rungswirtschaft“ verpflichtet, die die oben genannten Gesetze – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, ins- für die Versicherungswirtschaft präzisieren (Code of Conduct). besondere von Datenanalysen zur Erkennung von Hin- Diese können Sie im Internet unter www.oerag.de/datenschutz weisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten abrufen. können. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Ab- schnitt zum Hinweis- und Informationssystem der Ver- Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir sicherungswirtschaft die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages. Wir verarbeiten diese personenbezogenen Da- Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen ten, um das von uns zu übernehmende Risiko bestimmen und Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (z. B. auf- einschätzen zu können. Kommt der Versicherungsvertrag zu- sichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher stande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Ver- Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht). Als tragsverhältnisses, z. B. zur Rechnungsstellung. Angaben zum Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Ver- die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) sicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. DSGVO. 2 49 Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie darüber Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem zuvor informieren. speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Rückversicherer: Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung. Die Speicher- Im Interesse unserer Versicherungsnehmer achten wir auch auf fristen betragen danach bis zu zehn Jahre. einen Ausgleich der von uns übernommenen Risiken. Zu die- sem Zweck haben wir Rückversicherungsverträge geschlossen, Betroffenenrechte die einen Teil der Risiken übernehmen. Hierfür benötigt der Sie können unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Rückversicherer entsprechende versicherungstechnische An- Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus kön- gaben zur Art des Versicherungsschutzes und des Risikos. Eine nen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung Übermittlung personenbezogener Daten findet dabei jedoch oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiter- nicht statt. hin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Vermittler: Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesba- In ihren Versicherungsangelegenheiten werden Sie durch ren Format zustehen. Vermittler betreut. Dies können neben Einzelpersonen auch Beschwerderecht Vermittlungsgesellschaften sein. Um die Betreuungsaufgabe ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vermittler von uns für die Betreuung und Beratung notwendige Angaben aus Widerspruchsrecht Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten. Das sind insbe- Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer perso- sondere Versicherungsnummer, Art des Versicherungsschut- nenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung zu wi- zes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von dersprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung Versicherungsleistungen. Der Vermittler verarbeitet und nutzt berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbei- die personenbezogenen Daten im Rahmen der Beratung und tung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situ- Betreuung. ation ergeben, widersprechen. Externe Dienstleister: Daneben haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder eine gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister. Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zustän- Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und dige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäfts- beziehungen bestehen, sowie der Unternehmen unserer Grup- Landesbeauftragte für Datenschutz und pe, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen, Informationsfreiheit können Sie in der jeweils aktuellen Version unserer Internetsei- Nordrhein-Westfalen te unter www.oerag.de entnehmen. Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf. Weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Er- füllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Finanzbehörden Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informa- oder Strafverfolgungsbehörden, Bundesanstalt für Finanz- tionssystem (HIS) der informa HIS GmbH zur Unterstützung der dienstleistungsaufsicht). Ferner übermitteln wir Ihre perso- Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung nenbezogenen Daten an Kreditinstitute zur Abwicklung des bei der Leistungsprüfung sowie bei der Bekämpfung von Ver- Zahlungsverkehrs. Des Weiteren können wir Ihre personenbe- sicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Austausch bestimmter zogenen Daten zur Erstellung von versicherungsspezifischen personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich. Bei der Statistiken oder zur Datenanalyse an Verbände (z. B. Gesamt- Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsver- verband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Verband trages richten wir Anfragen zum Antragsteller an das HIS und öffentlicher Versicherer) weitergeben. speichern das Ergebnis dieser Anfragen. Sollten wir Ihre Daten an das HIS melden, werden wir Sie darüber benachrichtigen. Dauer der Datenspeicherung Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für informa HIS GmbH die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Da- Abteilung Datenschutz bei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für Kreuzberger Ring 68 die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser 65205 Wiesbaden 50 3 Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merk- blatt „Informationen über den Datenaustausch mit der infoma HIS GmbH auf Grundlage der Artikel 13 und 14 DSGVO“, welche Sie insbesondere auf unserer Homepage www.oerag.de finden. Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls überprü- fen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforder- lichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen. Eine Anfrage beim Vorversicherer erfolgt nur, wenn Sie dieser Anfrage vorab schriftlich zugestimmt haben. Versicherungsombudsmann e.V. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsom- budsmann e.V. Sie können damit in privaten Angelegenheiten das kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin Telefon: 0800 3 69 60 00 Fax: 0800 3 6 990 00 beschwerde@versicherungsombudsmann.de Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Telefon 0228 4108-0 Telefax 0228 4108-1550 ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf E-Mail: info@oerag.de Vorstand: Jörg Tomalak-Plönzke (Vorsitzender), Marcus Hansen, Andreas Heinsen Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Wolfgang Breuer Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf FMA TMDV 450418 Registergericht: Düsseldorf HRB 12073 4 51 Stand: September 2025 Mehr Konto. Mehr Extras. Mehr Leben.