PS-Sparen und Gewinnen Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen der bayerischen Sparkassen Stand 01.01.2022 Die bayerischen Sparkassen führen das PS-Sparen und Gewinnen (kurz: PS-Sparen) durch. Am PS-Sparen kann jeder teilnehmen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Teilnahmebetrag für ein PS-Los (5 EUR) setzt sich aus dem Sparanteil von 4 EUR und dem Losanteil von 1 EUR zusammen. Schuldnerin der Sparanteile ist die Sparkasse, bei der diese entrichtet wurden. Träger des Auslosungsverfahrens und Schuldner aller Gewinnforderungen ist der Sparkassenverband Bayern. Die Losanteile nehmen die Sparkassen im Namen und für Rechnung des Sparkassenverbandes Bayern entgegen. Die Genehmigung zur Durchführung des PS-Sparens wird von der Regierung der Oberpfalz erteilt. 1. Erwerb von PS-Losen 1.1 Die PS-Lose sind bei den bayerischen Sparkassen erhältlich. 1.2 Der PS-Sparer kann der Sparkasse einen oder mehrere Daueraufträge zur regelmäßigen Abbuchung der Sparanteile und Losanteile von einem bei der Sparkasse geführten Konto erteilen. Der Erwerb von PS-Barlosen ist nicht möglich. Die schriftliche Bestätigung des Dauer- auftrags durch die Sparkasse enthält die Losnummer, mit der der PS-Sparer an der Auslosung teilnimmt. Anspruch auf eine Losnummer mit einer bestimmten Endziffer bzw. Ziffernfolge hat der PS-Sparer nicht. Der Lotterieveranstalter ist jederzeit berechtigt, bestehende und spielberechtigte Daueraufträge aus organisatorischen Gründen mit neuen (anderen) Losnummern zu versehen. 1.3 Der PS-Sparer kann auch im Internetauftritt seiner Sparkasse einen Auftrag zur Eröffnung eines Dauerauftrags erteilen, aufgrund dessen Sparanteile und Losanteile monatlich von einem bei der Sparkasse geführten Konto abgebucht werden. Die Identifizierung erfolgt durch die Eingabe von PIN und TAN. Ein Online-Abschluss ohne PIN und TAN ist nicht möglich. 2. Spielkapital Das Spielkapital wird aus den Losanteilen gebildet und nach Abzug der zu zahlenden Lotteriesteuer sowie eines gemäß der Lotterieaufsichts- behörde für wohlfahrtspflegerische und kulturelle Zwecke zu verwendenden Reinertrags (25 Cent je PS-Los) und der Kosten nach Maßgabe des Auslosungsplans als Geld- oder Sachgewinn an die PS-Sparer ausgeschüttet. 3. Auslosungen Die Auslosung von Geldgewinnen erfolgt in zwölf Monatsauslosungen. Darüber hinaus können Sach- oder zusätzliche Geldgewinne je Monatsauslosung ausgelost werden. Für jede Sparperiode (Monat) findet jeweils im darauf folgenden Monat eine Auslosung statt. Teilnahmeberechtigt sind diejenigen PS-Sparer, die Lose gemäß Ziffer 2 für diese Auslosung erhalten haben. Näheres über den technischen Ablauf der Auslosung regeln die Auslosungsbestimmungen. 4. Auslosungsplan 4.1 Geldgewinne Die Anzahl der auszulosenden Geldgewinne ist von der Anzahl der an der Auslosung teilnehmenden Lose abhängig. Entsprechend der Anzahl der teilnehmenden Lose werden Basisgruppen zu je 8.000 Losen gebildet. Fünf Basisgruppen ergeben in der Auslosung eine Haupt- gruppe mit jeweils 40.000 Losen. In den Losgruppen werden folgende Gewinne ausgeschüttet. Gewinnhöhe Basisgruppe Hauptgruppe in EUR je 8.000 Lose je 40.000 Lose Anzahl Anzahl 10.000,00 *) 0,20 1,00 1.000,00 *) 0,60 3,00 100,00 2,00 10,00 10,00 4,00 20,00 5,00 320,00 1.600,00 Gewinne insgesamt 326,80 1.634,00 Betrag in EUR 4.440,00 22.200,00 *) Anteil des "Zehntausenders" und "Tausenders" innerhalb einer Basisgruppe. 4.2 Sach- oder zusätzliche Geldgewinne Das die Auslosung der Geldgewinne sowie Steuern, Reinertrag und Kosten übersteigende Spielkapital kann durch Sach- oder zusätzliche Geldgewinne ausgelost werden. Eine Barabgeltung von Sachgewinnen ist ausgeschlossen. Der Auslosungsmonat und die Art der Sach- oder zusätzlichen Geldgewinne sind 3 Monate vor der Auslosung in den Schalterräumen der bayerischen Sparkasse und im Internetauftritt bekannt zu geben. 5. Veröffentlichung der Auslosungsergebnisse 157 351.000 D0 SVB (Fassung Jan. 2026) - v11.0 Die Gewinnliste (Ziehungsliste) wird spätestens 10 Tage nach der Auslosung als Datei im Internetauftritt der jeweiligen Sparkasse zur Verfü- gung gestellt und kann auf Verlangen bei den Sparkassen vor Ort ausgehändigt werden. Zudem hat der PS-Sparer durch Anmeldung im © S-Management Services • DSV Gruppe Internetauftritt der jeweiligen Sparkasse die Möglichkeit, sich über seine Gewinne informieren zu lassen. 6. Verfügung über die Gewinne Die Auszahlung von Geldgewinnen erfolgt durch Gutschrift auf dem vom PS-Sparer angegebenen Gutschriftskonto. Sachgewinne werden dem Gewinner übergeben. Eine Legitimationsprüfung bleibt vorbehalten. Seite 1 von 2 Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen der bayerischen Sparkassen 7. Verwendung der Sparanteile 7.1 Anlage auf Konten Die angesammelten Sparanteile werden nach Erreichen von zwölf Sparanteilen je Losnummer oder nach Löschung des Dauerauftrags auf dem vom PS-Sparer angegebenen Konto gutgeschrieben. Die Sparanteile werden verzinst. Die bis zur Gutschrift anfallenden Zinsen werden an die Bayerische Sparkassenstiftung abgeführt und zwe- ckentsprechend gemäß den Auflagen der Lotterieaufsichtsbehörde verwendet. 7.2 Anlage in Investmentfonds der DekaBank Sofern die Sparkasse eine Anlage in Investmentfonds bei der DekaBank anbietet, gilt abweichend und/oder ergänzend Folgendes: Der Sparanteil wird monatlich in den vereinbarten Investmentfonds eingezahlt. Dazu beauftragt der PS-Sparer die Sparkasse, die jeweiligen monatlichen Sparanteile für den monatlichen Erwerb von Anteilen des gewählten Fonds zu verwenden. Bei einer Anlage der Sparanteile in Investmentfonds werden die Investmentfondsanteile von der DekaBank in einem für den PS-Sparer geführten DekaBank Depot verwahrt. Verfügungen über die Investmentfondsanteile sind nur entsprechend den für das DekaBank Depot maßgeblichen Vereinbarungen möglich. Ziffer 7.1 findet keine Anwendung. 8. Schlussbestimmungen Als Erfüllungsort ist der Sitz der jeweiligen Sparkasse maßgebend. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die derzeit geltenden All- gemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Vertragsbestandteil sind. Die Bedingungen und Auslosungsbestimmungen sowie die Verbraucherinformationen zum PS-Sparen können in den Geschäftsräumen ein- gesehen werden und werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Zudem sind die Bedingungen in den Internetauftritten der jeweiligen Spar- kasse abrufbar. Eine Änderung der Bedingungen sowie der Auslosungsbestimmungen für das PS-Sparen bleibt vorbehalten. Hinweise zur Spielsuchtgefährdung, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten sind bei jeder Sparkasse erhältlich. Sparkassenverband Bayern 157 351.000 D0 SVB (Fassung Jan. 2026) - v11.0 Seite 2 von 2 PS-Sparen und Gewinnen Auslosungsbestimmungen zu den Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen der bayerischen Sparkassen Stand 01.10.2025 Für die nach Ziffer 3 ff. der Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen (kurz: PS-Sparen) durchzuführenden Auslosungen gelten fol- gende Bestimmungen: 1. Teilnahme an den Auslosungen Die monatlichen Auslosungen erfolgen öffentlich unter notarieller oder behördlicher Aufsicht sowie unter Mitwirkung von zwei Angehörigen der Sparkassenorganisation. 2. Auslosungsplan für Geldgewinne Der in der Ziffer 4.1 der Bedingungen enthaltene Auslosungsplan für Geldgewinne ist auf 8.000 Lose abgestellt (Basisgruppe), 5 Basisgrup- pen ergeben eine Hauptgruppe mit 40.000 Losen. Durch diese Gliederung wird eine gleichmäßige Streuung der Einzelgewinne erreicht. Einer bestimmten Losanzahl (8.000) wird eine bestimmte Anzahl von Gewinnen garantiert. Die Zahl der tatsächlich teilnehmenden Lose ergibt sich aus den Meldungen der beteiligten Sparkassen. 2.1 Ziehungsgerät Die Ziehungen werden mittels eines Spezialziehungsgerätes vorgenommen. Bei der Auslosung selbst sorgt ein System von Zuordnungsnum- mern in Verbindung mit einer Zuordnungsliste dafür, dass der für die Ermittlung der Einzelgewinne in Frage kommende Nummernbereich, unabhängig von der Gesamtloszahl einer Auslosung, überschaubar bleibt. Er beschränkt sich auf die Nummern 0.000–7.999 (1–8.000 Lose mit unterschiedlichen Losnummern in der Zuordnungsliste). Auslosungsscheine sind nicht erforderlich. Für die Ziehung der Zuordnungs- und Grundnummern wird ein Ziehungsgerät mit nummerierten Kugeln verwendet. Das weitere Verfahren wird über die EDV abgewickelt. 2.2 Ziehung der Einzelgewinne Bei der Auslosung wird laut Auslosungsplan für jeden zu ziehenden Einzelgewinn eine 4-stellige Zuordnungsnummer aus dem Nummernbe- reich 0.000–7.999 (1–8.000 abgesetzte Lose mit unterschiedlichen Losnummern in der Zuordnungsliste) ermittelt. Zu beachten ist, dass zusätzlich zu den Zuordnungsnummern für die Hauptgewinne die Nummern der Basisgruppen zu ermitteln sind, aus denen diese Gewinne je Hauptgruppe zu ziehen sind. In den jeweiligen Kammern stehen für die Ermittlung der Basisgruppen-Nummern die Ziffern 1–5, für die Ermitt- lung der Einer-, Zehner- und Hunderterstellen der zu ermittelnden Zuordnungsnummern die Ziffern 0–9 und für die Tausenderstellen der Zuordnungsnummern die Ziffern 0–7 zur Verfügung. Bei jedem Ziehungsvorgang von Einzelgewinnen wird eine Zuordnungsnummer ermittelt, wobei die einzelnen Kammern des Ziehungsgerätes – von links nach rechts – folgende nummerierte Loskugeln enthalten müssen: Kammer 4: 10 Kugeln mit den Nummern 1–5, (jede Nummer doppelt vorhanden) Kammer 5: 8 Kugeln mit den Nummern 0–7, Kammern 6, 7 und 8: 10 Kugeln mit den Nummern 0–9. Die Kammern 1 bis 3 des Ziehungsgerätes sind ausschließlich für die Ziehung von Sach- oder zusätzlichen Geldgewinnen bei Sonderauslo- sungen vorgesehen und werden für die Auslosung von Geldgewinnen nicht verwendet. Beispiel: Basisgruppe Gewinnbetrag Zuordnungsnummern 0.000 bis 7.999 (Die Zuordnungsnummer 0.000 entspricht dem 1. Los in der Zuordnungsliste.) 1 10.000 EUR 1 2 3 4 3 1.000 EUR 7 9 9 9 4 1.000 EUR 6 5 8 3 2 1.000 EUR 3 4 5 2 100 EUR 0 4 3 2 100 EUR 2 5 6 7 10 EUR 3 1 2 0 10 EUR 5 6 8 9 10 EUR 4 2 2 1 10 EUR 0 3 5 6 Das Beispiel bedeutet: 10.000 EUR hat jedes Los der Basisgruppe 1 in jeder Hauptgruppe mit der Zuordnungsnummer 1 2 3 4 gewonnen, 1.000 EUR hat jedes Los der Basisgruppe 3 in jeder Hauptgruppe mit der Zuordnungsnummer 7 9 9 9 gewonnen, 1.000 EUR hat jedes Los der Basisgruppe 4 in jeder Hauptgruppe mit der Zuordnungsnummer 6 5 8 3 gewonnen, 157 351.000 D0 SVB (Fassung Jan. 2026) - v11.0 1.000 EUR hat jedes Los der Basisgruppe 2 in jeder Hauptgruppe mit der Zuordnungsnummer 3 4 5 2 gewonnen, 100 EUR hat jedes Los mit den Zuordnungsnummern 0 4 3 2 und 2 5 6 7 gewonnen, © S-Management Services • DSV Gruppe 10 EUR hat jedes Los mit den Zuordnungsnummern 3 1 2 0 und 5 6 8 9 und 4 2 2 1 und 0 3 5 6 gewonnen. In der Auslosung sind somit nur 10 Ziehungsvorgänge für die Einzelgewinne erforderlich. Die Gewinnlose können anhand einer Zuordnungs- liste oder durch ein PC-Programm ermittelt werden. 2.3 Ziehung der Gewinne zu 5 EUR Weiterhin entfallen auf je 100 Lose 4 Gewinne von 5 EUR. Diese Gewinne werden durch Ziehung von zweistelligen Endnummern ermittelt. Zur Ermittlung der zweistelligen Endnummern für die 5 EUR-Gewinne werden die Kammern 7 und 8 des Ziehungsgerätes benützt. Es werden vier Endnummern gezogen. Beispiel: Endnummern 22, 44, 66 und 88. Alle Lose mit diesen Endnummern haben 5 EUR gewonnen. Seite 1 von 3 Auslosungsbestimmungen zu den Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen der bayerischen Sparkassen 2.4 Mehrfachgewinne Im Auslosungsplan für Geldgewinne (vgl. Ziffer 4.1 der Bedingungen für das PS-Sparen) ist festgelegt, in welcher Höhe und wie viele Gewinne ausgespielt werden. Wird bei einer Auslosung wiederholt die gleiche Zuordnungs- bzw. Endnummer gezogen, so gewinnen die entsprechenden Lose mehrfach. 2.5 Mehr- bzw. Mindergewinne Die Gesamtlosanzahl bei Auslosungen wird in der Regel nicht durch 40.000 (Lose je Hauptgruppe) ohne Rest teilbar sein. Infolgedessen wird die letzte Hauptgruppe (Resthauptgruppe) jeder Auslosung aus weniger als 40.000 Losen bestehen. Je nach der Losanzahl dieser Resthaupt- gruppe und den hier tatsächlich auszuzahlenden/angefallenen Gewinnen wird das Spielkapital entweder nicht voll ausgeschöpft (sog. Minder- gewinn) oder überschritten (sog. Mehrgewinn). 3. Auslosungsplan für Sach- oder zusätzliche Geldgewinne Die Anzahl und Art der Sach- oder zusätzlichen Geldgewinne wird im Vorgriff festgelegt und gemäß Ziffer 4.2 der Bedingungen für das PS- Sparen bekannt gegeben. Jedes im Vormonat der Sonderauslosung erworbene Los nimmt an der Sonderauslosung teil. 3.1 Ziehungsgerät Die Ziehungen werden mittels eines Spezialziehungsgerätes vorgenommen. Bei der Auslosung selbst sorgt ein System von Zuordnungsnum- mern in Verbindung mit einer Zuordnungsliste dafür, dass der für die Ermittlung der Einzelgewinne in Frage kommende Nummernbereich unabhängig von der Gesamtloszahl einer Auslosung überschaubar bleibt. Er beschränkt sich auf die Nummern der Hauptgruppe (001–999) und die Nummern der Basisgruppe (1–5) sowie auf die Zuordnungsnummern 0.000–7.999 (1–8.000 Lose mit unterschiedlichen Losnummern in der Zuordnungsliste). Für die Ziehungen der Haupt- und Basisgruppen sowie der Zuordnungsnummern wird ein Ziehungsgerät mit numme- rierten Kugeln verwendet. Das weitere Verfahren wird über die EDV abgewickelt. 3.2 Ziehung der Einzelgewinne Die Art und Anzahl der Sach- oder zusätzlichen Geldgewinne werden im Vorgriff festgelegt und nummeriert aufgelistet. Jeder Sach- oder zusätzliche Geldgewinn wird einzeln ausgelost und der fortlaufenden Nummerierung, beginnend mit dem ersten Sach- oder zusätzlichen Geldgewinn, zugeordnet. Bei jedem Ziehungsvorgang für die Auslosung der Sach- oder zusätzlichen Geldgewinne werden die Haupt- und Basisgruppe sowie die Zuordnungsnummer ermittelt. Für die Auslosung der Hauptgruppe werden in Abhängigkeit von der tatsächlichen Anzahl der Hauptgruppen die Kammern 1 bis 3 des Zie- hungsgerätes verwendet und mit nummerierten Loskugeln befüllt. Sofern die Anzahl der Hauptgruppen zweistellig ist, werden für die Ziehung die Kammern 2 und 3 verwendet. Bei einer dreistelligen Haupt- gruppe werden die Kammern 1, 2 und 3 verwendet. Beispiele: Die Anzahl der Hauptgruppen ist zweistellig, z. B. 84: Die Hauptgruppe wird mit den Kammern 2 und 3 gezogen. In Kammer 2 werden Kugeln mit den Nummern 0–8 eingebracht (Zehnerstelle der Hauptgruppe). In Kammer 3 werden Kugeln mit den Num- mern 0–9 eingebracht (Einserstelle der Hauptgruppe). Der Ziehungsvorgang wird wiederholt, wenn keine existierende Hauptgruppe gezogen wird. Die Anzahl der Hauptgruppen beträgt maximal 199: In Kammer 1 werden 10 Kugeln mit der Beschriftung 0 und eine Kugel mit der Beschriftung 1 zur Ermittlung der Hunderterstelle eingebracht. In Kammern 2 und 3 werden jeweils Kugeln mit 0–9 eingebracht. Der Ziehungsvorgang wird wiederholt, wenn keine existierende Hauptgruppe gezogen wird. Die Anzahl der Hauptgruppe überschreitet 199, z. B. 211: In den Kammern 1, 2 und 3 werden jeweils Kugeln mit 0–9 eingebracht. Der Ziehungsvorgang wird wiederholt, wenn keine existierende Hauptgruppe gezogen wird. Für die Ermittlung der Basisgruppe und Zuordnungsnummer werden im Anschluss an die Ziehung der Hauptgruppe die Kammern 4–5 ver- wendet. Die einzelnen Kammern des Ziehungsgerätes – von links nach rechts – enthalten folgende nummerierte Loskugeln: Kammer 4: 10 Kugeln mit den Nummern 1–5, (jede Nummer doppelt vorhanden) Kammer 5: 8 Kugeln mit den Nummern 0–7, Kammern 6, 7 und 8: 10 Kugeln mit den Nummern 0–9. Wird bei der vorangegangenen Hauptgruppenziehung die höchste existierende Hauptgruppe gezogen, ist zu prüfen, ob für die gezogene Zuordnungsnummer ein Los existiert. Ist die Zuordnungsnummer keinem Los zugeordnet, ist der Losvorgang inkl. Ziehung der Haupt- und Basisgruppe sowie der Zuordnungsnummer zu wiederholen. Beispiel zur Ziehung von Sach- oder zusätzlichen Geldgewinnen: Die Anzahl der Hauptgruppen beträgt 84: Kammer 1 Kammer 2 Kammer 3 Kammer 4 Kammer 5 Kammer 6 Kammer 7 Kammer 8 – 9 Kugeln 10 Kugeln 10 Kugeln 8 Kugeln 10 Kugeln 10 Kugeln 10 Kugeln 1–5 (jede Nummer Wird nicht doppelt verwendet 0–8 0–9 vorhanden) 0–7 0–9 0–9 0–9 Hauptgruppe Basisgruppe Zuordnungsnummer Bei der Ziehung der Hauptgruppe wird mit den Kammern 2 und 3 die Nummer 89 ermittelt. Die Ziehung wird wiederholt, da die Hauptgruppe nicht existiert. Bei der Wiederholung wird die Nummer 18 ermittelt. 157 351.000 D0 SVB (Fassung Jan. 2026) - v11.0 Im Anschluss wird mit den Kammern 4 bis 8 die Basisgruppe sowie die Zuordnungsnummer ausgelost, z. B. 4 1 2 3 4. Der betreffende Sach- oder zusätzliche Geldgewinn gemäß Auflistung der Sach- oder zusätzlichen Geldgewinne entfällt auf das Los der Hauptgruppe 18 innerhalb der Basisgruppe 4 mit der Zuordnungsnummer 1 2 3 4. Die Gewinnlose können anhand einer Zuordnungsliste oder durch ein PC-Programm ermittelt werden. 3.3 Mehrfachgewinne Mehrfachgewinne einzelner Lose sind bei Sach- oder zusätzlichen Geldgewinnen nicht möglich. Sollte ein Los mehrfach gewonnen haben, wird dem Los nur der wertmäßig höchste Sach- oder zusätzliche Geldgewinn zugeordnet. 4. Zusatzauslosung Beträge, die wegen evtl. Mindergewinne oder als nicht verbrauchte Rückstellungen ganz oder zum Teil übrig bleiben, werden im Rahmen einer Monatsauslosung zusätzlich als Geld- oder Sachgewinn ausgelost. Seite 2 von 3 Auslosungsbestimmungen zu den Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen der bayerischen Sparkassen 5. Auslosungsprotokoll Über den Verlauf der Auslosung ist unter Nennung der Mitwirkenden, der Ziehungszeit und des Ziehungszeitraumes ein notariell oder behörd- lich beglaubigtes Protokoll aufzusetzen. Die Zuordnungsliste gilt in Verbindung mit dem Protokoll als Beweismaterial. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Jahre. Sparkassenverband Bayern PS-Sparen und Gewinnen – Hinweise zur Spielsuchtgefährdung Sehr geehrte Damen und Herren, der Staatsvertrag Lotteriewesen und die in dessen Folge erlassenen Landesgesetze verpflichten die Sparkassen, die PS-Sparen und Gewinnen anbie- ten, Informationen über Spielsucht, Präventionen und Behandlungsmöglichkeiten bereit zu halten. Die Sparkassen weisen darauf hin, dass bei PS-Sparen und Gewinnen der Spargedanke im Vordergrund steht, dass es daneben durch das Sparlos (1 EUR Losanteil) aber auch eine Glücksspielkomponente gibt. Diese soll primär den Sparanreiz fördern, bietet aber auch Anreize zum Spiel. Übertreibung und exzessives Spiel können zur Abhängigkeit und letztlich auch zur Sucht führen. Erhalten Sie sich den Spaß am Spiel, nehmen Sie es nicht zu ernst, vor allem hüten Sie sich davor, mit aller Macht Geld gewinnen zu wollen. Anhaltspunkte für eine Glücksspielabhängigkeit oder Spielsuchtgefährdung können z. B. folgende Verhaltensweisen sein: – Sie verspielen dauerhaft mehr Geld als geplant. – Sie leihen sich Geld, um zu spielen – oder verspielen Geld, das Ihnen nicht gehört. – Sie haben nach dem Spielen ein schlechtes Gewissen. – Sie verheimlichen Ihren Angehörigen und Freunden das tatsächliche Ausmaß Ihrer Spieleinsätze bzw. Verluste oder das Spielen überhaupt. – Sie vernachlässigen wegen des Spielens Ihre sozialen Kontakte. – Ihre Arbeit leidet durch das Spiel. – Sie erkennen, dass Sie sich selbst – und anderen – Schaden zufügen und spielen trotzdem weiter. Wenn Sie feststellen, dass eine oder mehrere der geschilderten Situationen bei Ihnen zutreffen, ist Vorsicht geboten. Wir empfehlen Ihnen, sich in diesem Fall vertrauensvoll an Fachleute zu wenden, die Ihnen Hilfe anbieten, z. B.: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit Maarweg 149–161 50825 Köln Telefon: 0800 / 137 27 00 (kostenfreie Beratung) Finanzgruppe 157 351.000 D0 SVB (Fassung Jan. 2026) - v11.0 Seite 3 von 3 PS-Sparen und Gewinnen Spielrelevante Informationen zur Teilnahme am PS- Sparen und Gewinnen der bayerischen Sparkassen Stand Januar 2026 1. Kosten der Teilnahme Der vom Teilnehmenden zu entrichtende Losanteil beträgt 1 Euro pro Monat und Los. 2. Höhe der Gewinne Die Höhe der Gewinne richtet sich nach der Anzahl der teilnehmenden Lose je Monatsauslosung. Im November 2025 wurden beispielsweise bayernweit Gewinne in Höhe von insgesamt über 1,6 Mio. EUR ausgeschüttet. 3. Veröffentlichung aller Gewinne Die Gewinnliste (Ziehungsliste) wird spätestens 10 Tage nach der Auslosung als Datei im Internetauftritt der jeweiligen Sparkasse zur Verfü- gung gestellt. 4. Ausschüttungsquote Von dem durch die Teilnehmenden entrichteten Losanteil werden 55,5 % als Gewinne ausgeschüttet. 5. Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten Der Verlust je Monat und Los ist auf die Höhe des Losanteils von 1 EUR begrenzt. Die Gewinnwahrscheinlichkeit für die monatlichen Hauptgewinne in Höhe von 10.000 EUR liegt bei 1:40.000. Die Wahrscheinlichkeit bei der Sommer-Sonderauslosung am 9. Juni 2026 einen Volkswagen ID.4 zu gewinnen, liegt bei 1:570.000. Und die Wahrscheinlichkeit bei der Winter-Sonderauslosung am 8. Dezember 2026 einen von drei Sonderpreisen in Höhe von 100.000 Euro zu gewinnen, liegt bei 1:950.000. 6. Annahmeschluss Der Annahmeschluss ist jeweils der vorletzte Arbeitstag des Vormonats der Auslosung zu Geschäftsöffnungszeiten. 7. Gewinnermittlung Die monatlichen Auslosungen erfolgen öffentlich unter notarieller oder behördlicher Aufsicht sowie unter Mitwirkung von zwei Angehörigen der Sparkassenorganisation. Die Ziehungen werden mittels eines Spezialziehungsgeräts vorgenommen. 8. Aufteilung der Gewinne Bei der Auslosung selbst sorgt ein System von Zuordnungsnummern in Verbindung mit einer Zuordnungsliste dafür, dass der für die Ermitt- lung der Einzelgewinne in Frage kommende Nummernbereich, unabhängig von der Gesamtloszahl einer Auslosung, überschaubar bleibt. Für die Ziehung der Zuordnungs- und Grundnummern wird ein Ziehungsgerät mit nummerierten Kugeln verwendet. Das weitere Verfahren wird über die EDV abgewickelt. 9. Ausschlussfrist Die Geldgewinne werden dem im Vertrag genannten „Empfänger Gewinngutschrift“ automatisch auf das angegebene Konto gutgeschrieben. Sachgewinne werden dem im Vertrag genannten „Empfänger Gewinngutschrift“ ausgehändigt. 10. Erlaubnisinhaber Sparkassenverband Bayern Karolinenplatz 5 80333 München Telefon: 089 2173-0 Email: info@svb-muc.de Internet: www.sparkassenverband-bayern.de 11. Beschwerdestelle Beschwerden können formlos an die unter Punkt 10 aufgeführte Adresse eingereicht werden. 12. Datum der ausgestellten Erlaubnis 5. November 2025 Sparkassenverband Bayern 157 351.000 D0 SVB (Fassung Jan. 2026) - v11.0 © S-Management Services • DSV Gruppe Seite 1 von 1