Bedingungen und Sonderbedingungen für den Sparverkehr Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam Saarmunder Str. 61, 14478 Potsdam s Stand: September 2018 Seite 1 von 2 Bedingungen für den Sparverkehr (einschl. SB-Sparverkehr) 1. Spareinlagen 4. Kündigung Spareinlagen sind Einlagen, die die Sparkasse als solche annimmt und Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 3 Monate. Von Spareinlagen durch Ausfertigung einer Urkunde, insbesondere eines Sparkassenbu- mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten können - soweit nichts chs, als Spareinlage kennzeichnet. Spareinlagen dienen der Ansamm- anderes vereinbart wird - ohne Kündigung bis zu 2.000,- EURO für lung oder Anlage von Vermögen, nicht aber dem Geschäftsbetrieb jedes Sparkonto innerhalb eines Kalendermonats zurückgefordert oder dem Zahlungsverkehr. Geldbeträge, die von vornherein befristet werden. Eine Auszahlung von Zinsen innerhalb zweier Monate nach angenommen werden, gelten nicht als Spareinlagen; ausgenommen Gutschrift gemäß Nr. 3.3 wird hierauf nicht angerechnet. Ein Anspruch sind Geldbeträge, die aufgrund von Vermögensbildungsgesetzen ge- auf vorzeitige Rückzahlung besteht darüber hinaus nicht. Stimmt die leistet werden. Sparkasse gleichwohl ausnahmsweise einer vorzeitigen Rückzahlung 2. Sparurkunde zu, hat sie das Recht, für diese vorzeitige Rückzahlung ein Vorfällig- keitsentgelt oder Vorschusszinsen zu verlangen. Die Höhe des Vor- 2.1 Ausstellung fälligkeitsentgelts oder der jeweilige Vorschusszinssatz wird durch Die Sparkasse erstellt bei der ersten Einlage ein Sparkassenbuch und Aushang/Auslage im Geschäftsraum bzw. durch Anzeige im Internet händigt es dem Sparer aus. Anstelle des Sparkassenbuchs kann die bekanntgegeben. Sparkasse auch andere Sparurkunden ausstellen. 5. Kennwort, Sperrvermerk 2.2 Ein- und Auszahlungen, Buchvorlage 5.1 Kennwort Die Sparkasse vermerkt im Sparkassenbuch mit Angabe des Tages Ein- zahlungen, Auszahlungen, sonstige Gutschriften und Belastungen Um zu verhindern, dass Unbefugte über Spareinlagen verfügen, kann sowie den jeweiligen Kontostand. Die Rückzahlung von Spareinlagen der Sparer bestimmen, dass die Spareinlage nur gegen Vorlage eines und die Auszahlung von Zinsen können nur gegen Vorlage des Spar- besonderen Ausweises oder unter Bekanntgabe eines vereinbarten kassenbuchs verlangt werden. Für Einzahlungen, sonstige Gutschriften Kennwortes ausgezahlt werden darf. Das Bestehen einer Kennwort- und Belastungen kann die Sparkasse die Vorlage des Sparkassenbuchs vereinbarung vermerkt die Sparkasse im Sparkassenbuch. verlangen. Die Vorlage kann die Sparkasse auch sonst bei berechtig- 5.2 Sperrvermerk tem Interesse verlangen. Ohne Buchvorlage geleistete Einzahlungen Auf Antrag des Sparers kann die Sparkasse eine Spareinlage sperren. sowie sonstige Gutschriften und Belastungen trägt die Sparkasse bei Inhalt und Wirkung der Sperre richten sich nach der Vereinbarung. der nächsten Vorlage des Sparkassenbuchs nach. 6. Verlust, Einbehaltung 2.3 Loseblatt-Sparkassenbuch 6.1 Verlustanzeige Die Sparkasse kann das Sparkassenbuch auch in der Form eines Lose- Der Verlust (Abhandenkommen, Vernichtung) eines Sparkassenbuchs blatt-Sparkassenbuchs mit Sparkassenbuchumschlag und Sparkonto- ist der Sparkasse unverzüglich anzuzeigen. Die Sparkasse veranlasst blättern ausgeben. Das Loseblatt-Sparkassenbuch ist nur gültig, wenn unverzüglich eine Sperre. Bis zur Durchführung der Sperre leistet sie es aus dem Sparkassenbuchumschlag mit Kontonummer und den vorbehaltlich Nr. 2.5 befreiend an den Vorleger. Sparkontoblättern des laufenden Jahres besteht. Abweichend von 6.2 Neues Sparkassenbuch Nr. 2.2 genügt es, wenn das Sparkontoblatt sämtliche Buchungen des Zeitabschnittes, für den es erstellt ist, und den Kontostand enthält. Im Falle eines Verlustes des Sparkassenbuchs kann die Sparkasse ein neues Sparkassenbuch ausstellen oder die Ausstellung des neuen 2.4 Sorgfaltspflichten Sparkassenbuchs von der Durchführung eines Aufgebotsverfahrens Der Sparer ist zur sorgfältigen Aufbewahrung der Sparurkunde abhängig machen. verpflichtet. Er hat Eintragungen in das Sparkassenbuch sofort nach 6.3 Einbehaltung eines Sparkassenbuchs dessen Erhalt auf ihre Richtigkeit zu prüfen und ist verpflichtet, Wird ein als abhanden gekommen oder vernichtet gemeldetes Spar- Einwendungen unverzüglich zu erheben. kassenbuch vorgelegt oder besteht der Verdacht, dass unbefugte 2.5 Legitimationswirkung des Sparkassenbuchs Änderungen des Sparkassenbuchs erfolgt sind, so kann die Sparkasse Die Sparkasse ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, an jeden Vorleger gegen Empfangsbescheinigung das Sparkassenbuch bis zur Klärung des Sparkassenbuchs fällige Zahlungen zu leisten und ihn als zur der Sach- und Rechtslage einbehalten. Nur nach Maßgabe dieser Kündigung berechtigt anzusehen, es sei denn, ihr ist die fehlende Klärung dürfen auf solche Sparkonten Ein- und Auszahlungen oder Berechtigung des Vorlegers bekannt oder infolge grober Fahrlässig- sonstige Verfügungen zugelassen werden. keit unbekannt. 7. Nutzung von Selbstbedienungstechniken 3. Verzinsung Der Sparer kann mit der Sparkasse für Sparkonten, die für diese Ver- 3.1 Zinshöhe wendungsart freigegeben sind, die Möglichkeit zu Verfügungen über Soweit nichts anderes vereinbart ist, vergütet die Sparkasse dem Kun- die Spareinlage mit Selbstbedienungsverfahren mittels Sparkassen- den den von ihr jeweils durch Aushang im Geschäftsraum bzw. durch Card (Debitkarte) besonders vereinbaren (SB-Sparverkehr). Die Be- Anzeige im Internet bekanntgegebenen Zinssatz. Für bestehende dingungen für den Sparverkehr finden auch bei Nutzung der Selbst- Spareinlagen tritt eine Änderung des Zinssatzes, unabhängig von bedienungstechniken - mit Ausnahme der Regelungen in Nr. 2.5 und einer Kündigungsfrist, mit der Änderung des Aushangs bzw. der Nr. 6.1 Satz 3 sowie der Bestimmung zur Kennwortvereinbarung in Nr. Anzeige in Kraft, sofern nichts anderes vereinbart ist. 5.1 - Anwendung. Im SB-Sparverkehr kann der Sparer Nachtrags- buchungen auf dem über die Spareinlage geführten Konto sowie 3.2 Zinslauf MBSGSP0002 (Fassung September 2018) Einzahlungen durch Umbuchung vom Girokonto bzw. einem anderen Die Verzinsung beginnt mit dem Tage der Einzahlung und endet mit Konto bei der Sparkasse auf die Spareinlage oder in bar an ent- dem der Rückzahlung vorhergehenden Kalendertag. Der Monat wird zu sprechend ausgestatteten Geldautomaten vornehmen. Ferner sind Mittelbrandenburgische Sparkasse 30 Tagen, das Jahr zu 360 Tagen gerechnet. Auszahlungen bis zum Betrag von 2.000,- EURO pro Kalendermonat 3.3 Zinskapitalisierung durch Umbuchung auf das Girokonto bzw. ein anderes Konto des Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die aufgelaufenen Zinsen Sparers bei der Sparkasse oder in bar am Geldautomaten möglich. Für zum Schluss des Geschäftsjahres gutgeschrieben, dem Kapital hinzu- das Verfahren sind die "Bedingungen für die SparkassenCard gerechnet und mit diesem vom Beginn des neuen Geschäftsjahres an (Debitkarte)" maßgeblich. verzinst. Wird über die gutgeschriebenen Zinsen nicht innerhalb von 2 Monaten nach Gutschrift verfügt, unterliegen sie der im Übrigen ver- einbarten Kündigungsregelung. Bei Auflösen des Sparkontos werden die Zinsen sofort gutgeschrieben. Seite 2 von 2 Bedingungen Renditesparen Sonderbedingungen Vorsorgesparen-flexibel 1. Das Mindestguthaben beträgt 5.000,- EURO. 2. Das Guthaben wird, solange das Mindestguthaben nicht unterschrit- Verkauf zum 31. Dezember 2014 eingestellt. ten wird, mit dem jeweils gültigen Zinssatz für das Renditesparen Gültig für Vertragsabschlüsse zwischem dem 14. Mai 2007 und dem verzinst. Bei einer Unterschreitung des Mindestguthabens wird der 31. Dezember 2014 Zinssatz ab dem Tag der Verfügung auf den jeweils gültigen Zinssatz 1. Das Vorsorgesparen-flexibel ist ein Sparprodukt mit monatlicher für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist gesenkt. Ratenzahlung mit einer Laufzeit von 25 Jahren. 3. Bareinzahlungen und unbare Gutschriften (z. B. Dauerauftrag) sind jederzeit in beliebiger Höhe möglich. 2. Die Mindestsparrate beträgt 25,- EURO; die Maximalsparrate beträgt 1.000,- EURO. Eine Herabsetzung der vereinbarten Sparrate bis zu 4. Des Weiteren gelten die Bedingungen für den Sparverkehr. dem Mindestbetrag ist möglich. Eine Erhöhung der Sparrate ist ausgeschlossen. Bedingungen Zuwachssparen Gültig für Vertragsabschlüsse ab dem 01. Juli 2009 3. Die Sparkasse zahlt für das jeweilige Gesamtguthaben einen variablen Zinssatz. Die Zinsanpassung richtet sich nach den 1. Das Mindestguthaben beträgt 5.000,- EURO. Veränderungen des Referenzzinssatzes. Der Referenzzinssatz ist der 2. Das Zuwachssparen ist ein Sparprodukt mit jährlich steigendem am 31. März 2007 ermittelte, gewichtete und auf zwei Stellen hinter Zinssatz. Die Zinssätze werden bei Vertragsabschluss fest vereinbart. dem Komma kaufmännisch gerundete Wert. Der Referenzzinssatz wird 3. Die Einzahlung des Anlagebetrages erfolgt bei Vertragsabschluss. gemäß der folgenden Basiswerte und Gewichtungen errechnet: 30 % Weitere Einzahlungen sind danach nicht mehr möglich. gleitender 3-Monatszins (EURIBOR) - Dieser Zinssatz wird unter www.bundesbank.de/“EURIBOR Dreimonatsgeld/Monatsdurch- 4. Das Guthaben unterliegt einer Kündigungssperrfrist von 21 Mona- schnitte“ im Internet veröffentlicht. Um den gleitenden Durchschnitts- ten. Nach dieser Frist kann das Guthaben vorzeitig gekündigt werden. zinssatz für 3-Monatsanlagen zu erhalten, werden die durchschnitt- Vorzeitige Verfügungen bewirken die Beendigung des Vertrages. Das lichen 3 Monatsbasiswerte für 3 Monate addiert und dann durch 3 Sparkonto ist aufzulösen. geteilt. 70 % gleitender 10-Jahreszins (Pfandbriefe) - Dieser Zinssatz 5. Nach Ablauf der Sonderzinsvereinbarung wird das Guthaben mit wird unter www.bundesbank.de unter Statistiken/Zeitreihen-Daten- dem jeweils gültigen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger banken/Geld- und Kapitalmärkte/Zinssätze und Renditen/Zinsstruktur Kündigungsfrist weiterverzinst bzw. auf Wunsch für die gleiche am Rentenmarkt - Schätzwerte/Pfandbriefe (Hypothekenpfandbriefe Laufzeit zu den dann gültigen Zinssätzen als Zuwachssparen und Öffentliche Pfandbriefe) unter aus der Zinsstruktur abgeleitete verlängert. Renditen für Pfandbriefe mit jährlicher Kuponzahlung (Monats- und 6. Des Weiteren gelten die Bedingungen für den Sparverkehr. Tageswerte) im Internet veröffentlicht. Um den gleitenden 10-Jahres- zins zu erhalten, werden die Monatsdurchschnitte der letzten 10 Jahre Bedingungen Jugendsparbuch gebildet und anschließend diese Monatsmittelwerte der vergangenen 120 Monate addiert und dann durch 120 geteilt. Die beiden Basiswerte 1. Das Jugendsparbuch ist eine Spareinlage für Kinder und Jugend- werden gemäß ihrem prozentualen Anteil zur Ermittlung des Referenz- liche. zinssatzes abschließend addiert. Die Sparkasse wird die Entwicklung 2. Guthaben bis zu 1.500,- EURO werden mit dem jeweils gültigen des Referenzzinssatzes regelmäßig zum letzten Bankarbeitstag des Zinssatz für das Jugendsparbuch verzinst. Für darüber hinausgehende Kalendervierteljahres (Stichtag) überprüfen. Hat sich zum Stichtag der Beträge wird der Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündi- Referenzzinssatz um mindestens 0,5 Prozentpunkte gegenüber gungsfrist vergütet. seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. dem vorange- gangenen Stichtag, der zu einer Zinsanpassung führte, verändert, wird 3. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt die Höherverzinsung die Sparkasse den Sparzins unter Berücksichtigung der Zinsgestaltung für die Guthaben bis zu 1.500,- EURO. bei Vertragsabschluss mit Wirkung zum 15. des jeweiligen Folge- 4. Für jedes Kind bzw. jeden Jugendlichen darf jeweils nur ein Jugend- monats anpassen. Die Höhe des jeweils gültigen Sparzinssatzes sowie sparbuch eröffnet werden. des Referenzzinssatzes bei der Zinsanpassung wird im Preisaushang und im Internet bekannt gegeben. 5. Des Weiteren gelten die Bedingungen für den Sparverkehr. 4. Nicht rechtzeitig erbrachte Sparbeiträge können innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Fälligkeit, spätestens jedoch bis zum Ende des Sparjahres, nachgezahlt werden. Ist die Nachholfrist überschritten, sind keine weiteren Einzahlungen mehr möglich. Das Konto wird wie eine Spareinlage mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten verzinst. 5. Das Guthaben unterliegt einer Kündigungssperrfrist von 12 Mona- ten. Nach dieser Frist kann das Guthaben mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jederzeit verfügt werden. Vorzeitige Verfügungen be- wirken die Beendigung des Vertrages. Das gilt auch für Verfügungen über vergütete Zinsen/Prämien. Die Sparkasse hat frühestens nach 5 Jahren das Recht, den Vertrag über das Vorsorgesparen-flexibel zu kündigen, wenn im letzten Kalenderjahr für einen Zeitraum von mehr als 5 Wochen der gleitende 10-Jahreszins unter den gleitenden 3-Monatszins (EURIBOR) gesun- ken ist. Die Kündigung hat mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres zu erfolgen. MBSGSP0002 (Fassung September 2018) Soweit der Sparer bei Vertragsablauf oder nach Kündigung über das Guthaben nicht verfügt, wird das Sparguthaben als Spareinlage mit 3-monatiger Kündigungsfrist weitergeführt. 6. Die Prämie für das abgelaufene Sparjahr wird jeweils zum Kalender- jahresende bzw. bei Kontoauflösung vergütet. Bei Beendigung des Sparvertrages durch vorzeitige Verfügung entfällt der Anspruch auf die Prämie für das laufende Sparjahr. 7. Des Weiteren gelten die Bedingungen für den Sparverkehr und die Bedingungen für das Dauerauftragsverfahren.