*000000000000G123009260* 000000000000G123009260 Sonderbedingungen für die Nutzung von Card Control Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Fassung April 2024 Bahnhofstraße 8, 73728 Esslingen 1 Gegenstand der Bedingungen 3.3 Die Sparkasse ist berechtigt und verpflichtet, den Einsatz einer Karte Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Anwendung „Card Control“. abzulehnen, wenn der Transaktion zum Einsatzzeitpunkt eine nach Ziffer Damit kann ein Inhaber einer digitalen oder einer physischen Karte inner- 3.1 oder 3.2 wirksame Funktionsdeaktivierung entgegensteht. Die Pflicht halb des Online-Bankings oder mobil mittels geeigneter App („Online- nach Satz 1 besteht erst, wenn eine Nutzungsdeaktivierung nach Ziffer Banking-Kanäle“) Einsatzmöglichkeiten seiner Sparkassen-Card (Debit- 3.1 oder 3.2 wirksam geworden und solange, bis sie wirksam durch karte), Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte), Mastercard/Visa Card erneute Nutzungsaktivierung aufgehoben worden ist. (Kreditkarte) und/oder Kreditkarten Business/Corporate seiner Sparkasse 3.4 Die Deaktivierung oder Aktivierung einer Kartenfunktion mit Card („Karten“) selbstbedient verwalten. Diese Sonderbedingungen Card Cont- Control ist nicht möglich, wenn eine Kartensperre nach Maßgabe der rol ändern nicht die jeweiligen Kartenbedingungen der Sparkasse. jeweils anwendbaren Kartenbedingungen gesetzt ist („Kartensperre“). Die Nutzung von Card Control ersetzt nicht die Sperranzeige des Eine Kartensperre wird durch Card Control nicht berührt. Karteninhabers im Sinne der jeweils anwendbaren Kartenbedingun- 3.5 Die Beschränkung der Kartenfunktionen durch die Anwendung Card gen und der gesetzlichen Vorschriften, z. B. bei Verlust oder Dieb- Control ist keine Sperranzeige des Karteninhabers im Sinne der jeweils stahl der Karte oder des Endgeräts des Karteninhabers, auf dem anwendbaren Kartenbedingungen und der gesetzlichen Vorschriften. Zur eine digitale Karte hinterlegt ist, sowie bei Verdacht der missbräuch- Einhaltung der Sorgfaltspflichten des Karteninhabers bleibt die Pflicht zur lichen Verwendung der Karte. Abgabe einer Sperranzeige, z. B. bei Verlust oder Diebstahl der Karte 2 Deaktivierbare Kartenfunktionen oder des Endgeräts des Karteninhabers, auf dem eine digitale Karte hin- 2.1 Im Rahmen der Anwendung Card Control kann der Karteninhaber terlegt ist, sowie bei Verdacht der missbräuchlichen Verwendung der über die Online-Banking-Kanäle die folgenden Nutzungsmöglichkeiten Karte nach Maßgabe der anwendbaren Kartenbedingungen unberührt. seiner Karten („Kartenfunktionen“) separat für jede seiner Karten selbst- Eine erfolgte Sperranzeige des Karteninhabers oder eine Kartensperre, bedient vorübergehend deaktivieren und wieder aktivieren: die von der Sparkasse (z. B. bei Missbrauchs- oder Betrugsverdacht) gesetzt wird, wird durch Card Control nicht berührt und eine Nutzungsak- – Einsatz an automatisierten Kassen bei Handels- und Dienstleistungs- tivierung bei vorliegender Kartensperre ist durch Card Control nicht unternehmen (Point of Sale – „POS“), inklusive Barauszahlung am möglich. POS (Deaktivierung POS). Die Deaktivierung POS umfasst stets auch die Barauszahlung am POS. 3.6 Sperr- oder Löschverfahren eines Dritten für ein mobiles Endgerät, – Barauszahlungen am Geldautomat und POS (Deaktivierung insbesondere von Geräteherstellern, oder für eine Bezahlplattform eines Barauszahlung). Dritten sind nicht Bestandteil des Leistungsangebots Card Control der Sparkasse. – Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Deaktivierung Online- 4 Voraussetzungen zur Nutzung von Card Control Handel). Die Deaktivierung Online-Handel umfasst auch eine Deakti- Die Nutzung von Card Control ist nur für Karteninhaber möglich, die mit vierung zum Einsatz der Karte mit Angabe der Kartendaten (z. B. per der Sparkasse die Nutzung des Online-Bankings vereinbart haben. Für Post oder am Telefon). den Fall, dass der Karteninhaber die Vereinbarung Online-Banking kün- – Einsatz an Geldautomaten im Ausland oder an Terminals mit ausländi- digt, endet automatisch auch die Nutzungsmöglichkeit von Card Control. scher Länderkennung (Deaktivierung Auslandseinsatz). Deaktivierun- Zu diesem Zeitpunkt gesetzte Nutzungsdeaktivierungen bleiben durch die gen und Aktivierungen für Transaktionen im Ausland können für ein- automatische Beendigung der Nutzungsmöglichkeit nach Satz 2 unbe- zelne Länder und Kontinente mit Card Control vorgenommen werden. rührt und können durch den Karteninhaber ausschließlich über die Spar- Zudem können alle Kartenfunktionen mit einer Aktion insgesamt für eine kasse aufgehoben werden. Karte deaktiviert und auch wieder aktiviert werden. 5 Entgelte 2.2 Deaktivierungen und Aktivierungen einer Kartenfunktion gelten stets 5.1 Die für die Nutzung von Card Control ggfs. an die Sparkasse zu für alle Barauszahlungen bzw. Transaktionen im Rahmen der jeweiligen bezahlenden Entgelte ergeben sich aus der jeweils aktuellen Fassung Karte. des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Sparkasse. 2.3 Deaktivierungen oder Aktivierungen einer Kartenfunktion wirken 5.2 Änderungen der Entgelte bestimmen sich nach Nr. 17 Abs. 6 AGB- immer für die physische Karte und – sofern vorhanden – automatisch Sparkassen. auch für die zugehörige digitale Karte, sowie für digitale Karten ohne 6 Kündigung / Beendigung der Nutzung von Card Control zugehörige physische Karte. Sie erfassen auch die Eingabe von Karten- Für eine Kündigung der Vereinbarung über die Nutzung von Card Control daten bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet oder ist Nr. 26 der AGB-Sparkassen maßgeblich. Die Anwendung der Nutzung die Angabe von Kartendaten ausnahmsweise ohne Unterschrift (z. B. am von Card Control endet automatisch ohne dass es einer Kündigung Telefon) gegenüber Vertragsunternehmen. bedarf, falls eine der erforderlichen Nutzungsvoraussetzungen (Ziffer 4) 2.4 Zahlungen mittels Lastschriftverfahren (Elektronisches Lastschriftver- entfällt. fahren) gelten auch bei Verwendung einer Sparkassen-Card zum Ausle- sen der Kontodaten nicht als Einsatz der Karte und werden durch Card 7 Änderungen Control nicht berührt. Für Änderungen dieser Sonderbedingungen für die Nutzung von Card Control ist Nr. 2 der AGB-Sparkassen maßgeblich. 2.5 Weitere Informationen über die Nutzung von Card Control und Hin- weise dazu, wie Funktionen wieder aktiviert werden können, falls für den Karteninhaber ausnahmsweise keine Online-Banking Kanäle verfügbar sind, sind über die Sparkasse verfügbar. 3 Einsatz und Wirkung von Card Control 3.1 Funktionsdeaktivierungen und Funktionsaktivierungen werden mit Ausnahme der in Ziffer 3.2 genannten Fälle grundsätzlich sofort nach 128 775.400 D1 (Fassung Apr. 2024) - v2.1 © S-Management Services • DSV Gruppe ihrer Eingabe wirksam. 3.2 In Abweichung von Ziffer 3.1 können Funktionsdeaktivierungen und Funktionsaktivierungen im Rahmen der Deaktivierung POS im In- und Ausland, die an einem Geschäftstag der Sparkasse zu deren üblichen Geschäftszeiten getätigt werden, erst innerhalb einer Stunde nach ihrer Eingabe wirksam werden. Außerhalb der Geschäftszeiten einer Spar- kasse eingegebene Funktionsdeaktivierungen oder Funktionsaktivierun- gen im Rahmen der Deaktivierung POS können in Ausnahmefällen spä- testens mit Beginn der üblichen Geschäftszeit des nächsten Geschäftsta- ges wirksam werden. Seite 1 von 1