Mastercard Business/Corporate und Visa Card Business/ Corporate Rahmenvertrag Bedingungen Sparkasse Pforzheim Calw Fassung Januar 2025 Poststraße 3, 75172 Pforzheim Die umseitig genannte Firma (nachstehend „Firma“ genannt) vereinbart mit der Sparkasse/Landesbank die Ausgabe von Mastercard Busi- ness/Corporate bzw. Visa Card Business/Corporate (nachfolgend „Kreditkarte“) für Mitarbeiter der Firma gemäß den nachfolgenden Bedingungen. 1. Ausgabe von Kreditkarten Die Sparkasse/Landesbank gibt an Mitarbeiter der Firma auf Antrag des Mitarbeiters und der Firma Kreditkarten zur Begleichung ausschließ- lich geschäftlich veranlasster Aufwendungen aus. Die Kreditkarten können als physische Karte und zusätzlich als digitale Karte zur Speiche- rung auf Telekommunikations-, Digital- oder IT-Geräten (mobile Endgeräte) ausgegeben werden. Die Sparkasse/Landesbank behält sich die Ablehnung eines Kreditkartenantrages vor. Die Sparkasse/Landesbank stellt der Firma für deren Mitarbeiter die Antragsformulare für die Kreditkarte sowie die gesetzlich geforderten Informationen und Vertragsbedingungen („vorvertragliche Informationen“) zur Verfügung. Die Firma verpflichtet sich, die vorvertraglichen Informationen dem Mitarbeiter vor Unterzeichnung des Kreditkartenantrages in Textform auszuhändigen. Der Kreditkartenantrag ist vom Mitarbeiter („Karteninhaber“) und von der Firma rechtsverbindlich unterzeichnet und ordnungsgemäß ausge- füllt bei der Sparkasse/Landesbank einzureichen. Mit ihrer Unterschrift auf dem Kreditkartenantrag bestätigt die Firma die Firmenzugehörig- keit des kartenantragstellenden Mitarbeiters. Nach Annahme des Kreditkartenantrages übersendet die Sparkasse/Landesbank die Kreditkarte an die im Kreditkartenantrag angegebene Adresse. Die Kartendaten der Kreditkarte können bereits vor Erhalt der physischen Karte für einen Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen bereitgestellt werden, sofern dies von der Sparkasse/Landesbank angeboten wird. 2. Monatlicher Verfügungsrahmen/finanzielle Nutzungsgrenze a) Gesamtverfügungsrahmen der Firma Die Sparkasse/Landesbank räumt der Firma einen monatlichen Gesamtverfügungsrahmen ein, innerhalb dessen Verfügungen mit den an die Karteninhaber ausgegebenen Kreditkarten getätigt werden können. Die Firma wird der Sparkasse/Landesbank regelmäßig und zeitnah Einblick in ihre wirtschaftlichen Verhältnisse gewähren und sämtliche von der Sparkasse/Landesbank angeforderten Unterlagen über ihre Finanz-, Vermögens- und Ertragslage (insbesondere Jahresabschlüsse und konsolidierte Abschlüsse jeweils für die vergangenen drei Geschäftsjahre) und sonstige Unterlagen (z. B. beglaubigte Handelsregisteraus- züge) zur Überprüfung vorlegen, die die Sparkasse/Landesbank für die Einräumung eines Gesamtverfügungsrahmens als notwendig oder zweckdienlich ansieht. Die Sparkasse/Landesbank kann Änderungen vereinbaren. b) Einzelverfügungsrahmen pro Kreditkarte Die Sparkasse/Landesbank stimmt mit der Firma im Rahmen des Gesamtverfügungsrahmens monatliche Einzelverfügungsrahmen (inklusive täglicher Bargeldservice) pro Karteninhaber ab. Auf dem jeweiligen Kreditkartenkonto vorhandene Guthaben gemäß Nummer 12 erweitern dabei den Einzelverfügungsrahmen. Die Sparkasse/Landesbank wird den mit der Firma abgestimmten Einzelverfügungsrahmen mit dem Kar- teninhaber vereinbaren und ihn auf das Bestehen und die Auswirkungen des Gesamtverfügungsrahmens der Firma hinweisen. Die Firma wird der Sparkasse/Landesbank die für den Kreditkartenantrag notwendigen Daten zur Verfügung stellen. Etwaige Überschreitungen des Gesamt- verfügungsrahmens bzw. des Einzelverfügungsrahmens des Karteninhabers lassen die Haftung der Firma und des Karteninhabers unberührt. Auch bei Festlegung der Einzelverfügungsrahmen durch die Firma bleibt die Sparkasse/Landesbank berechtigt, eine Herabsetzung der Ein- zelverfügungsrahmen mit dem Karteninhaber zu vereinbaren und ggf. die Sperrung einzelner Kreditkarten zu veranlassen. 3. Kreditkartenabrechnung; Forderungseinzug Die Kreditkartenabrechnung über die mit der Kreditkarte getätigten Kar-tenverfügungen erfolgt in der mit der Firma vereinbarten Weise min- destens einmal im Monat zu dem vereinbarten Abrechnungsstichtag. Zahlungseingänge werden taggleich mit Belastungsbuchungen verrech- net. Der in der Kreditkartenabrechnung ausgewiesene Betrag wird zum vereinbarten Zeitpunkt dem von der Firma angegebenen Konto Abrechnungskonto) bei der Sparkasse/Landesbank belastet bzw. im Falle eines bei einem Drittinstitut geführten Kontos von diesem durch Lastschrift eingezogen. Ein in der Kreditkartenabrechnung ausgewiesenes Guthaben wird grundsätzlich auf das angegebene Abrechnungskonto übertragen. Sofern jedoch die Sparkasse/Landesbank die Möglichkeit der Überweisung eines Guthabens auf das Kreditkartenkonto anbietet (dies ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis), verbleibt ein Guthaben über den Abrechnungsstichtag hinaus auf dem Kreditkartenkonto. Wenn das vereinbarte Abrechnungskonto ein Firmenkonto ist, erhält die Firma eine Kreditkartenabrechnung. Unabhängig davon erhält die Firma eine Summenübersicht. Falls im Kartenantrag kein abweichendes Firmen- oder Mitarbeiterkonto angegeben ist oder der Einzug von dem dort genannten Konto nicht möglich ist, so ist die Sparkasse/Landesbank berechtigt, ihre Forderungen im Zusammenhang mit der Ausgabe und dem Einsatz der Kredit- karte einschließlich des jährlichen Kartenpreises dem Abrechnungskonto der Firma zu belasten. 4. Zahlungsverpflichtung Die Firma haftet der Sparkasse/Landesbank für alle durch den Einsatz der unter diesem Vertrag emittierten Kreditkarten entstandenen Zah- lungsverpflichtungen, für welche der Karteninhaber und die Firma gesamtschuldnerisch oder die Firma nach Nummer 8 der Bedingungen für die Mastercard Business/Corporate und Visa Card Business/Corporate (Kreditkarte) einzustehen haben. Ferner haftet die Firma der Spar- kasse/Landesbank für Schäden aus nicht autorisierten Kartenverfügungen, für welche der Karteninhaber oder die Firma nach Nummer 12 der 128 725.000 D0 (Fassung Jan. 2025) - v6.1 Bedingungen für die Mastercard Business/Corporate und Visa Card Business/Corporate (Kreditkarte) einzustehen haben. Überschreitungen © S-Management Services • DSV Gruppe ´des Gesamtverfügungsrahmens bzw. des individuellen Verfügungsrahmens des Karteninhabers lassen die Haftung von Karteninhaber/Firma unberührt. Im Falle der Kündigung des Rahmenvertrages/Ausscheidens des Karteninhabers (nach Nummer 9) haftet die Firma bis zur Rückgabe der Kreditkarten an die Sparkasse/Landesbank für sämtliche mit den Kreditkarten getätigten Umsätze. 5. Informationspflicht Die Vertragsparteien verpflichten sich, der jeweils anderen Partei alle zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen zukom- men zu lassen und sich gegenseitig zu unterstützen, soweit nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Seite 1 von 3 Mastercard Business/Corporate und Visa Card Business/Corporate Rahmenvertrag Bedingungen 6. Datenschutz Die Vertragsparteien verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz einschließlich sich hieraus ergebender Kontroll- pflichten zu beachten. Die Nutzung übermittelter personenbezogener Daten darf ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses erfolgen. Soweit sich die Sparkasse/Landesbank Dritter zur Erfüllung dieses Vertragsverhältnisses bedient, wird sie diese zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen vertraglich verpflichten. 7. Einschaltung Dritter Die Sparkasse/Landesbank kann sich zur Bewirkung der von ihr zu erbringenden Leistungen Dritter bedienen. Daten werden an diese Dritten ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses übermittelt. 8. Vertragsdauer und Kündigung Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann jederzeit zum Ablauf eines Monats unter Einhaltung einer dreimonati- gen Frist gekündigt werden. Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein solcher Grund ist für die Sparkasse/Landes- bank z. B. gegeben, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und/oder Ertragslage der Firma eintritt oder einzutre- ten droht und dadurch die Erfüllung der Zahlungsansprüche der Sparkasse/Landesbank gegenüber ihr oder den Karteninhabern gefährdet ist. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Kündigt die Firma das bei der Sparkasse/Landesbank geführte, in diesem Vertrag angegebene Konto, ist die Sparkasse/Landesbank zur fristlosen Kündigung des Rahmenvertrags berechtigt. 9. Rückgabe von Kreditkarten 9.1 Bei Kündigung des Rahmenvertrages Die Kreditkarten und Kartendaten dürfen ab Wirksamwerden der Kündigung nicht mehr eingesetzt werden. Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, die Kreditkarten ab diesem Zeitpunkt zu sperren und ihren Einzug (z. B. an Geldautomaten) zu veranlassen bzw. die Löschung digitaler Kreditkarten zu verlangen oder selbst zu veranlassen. Die Abwicklung schwebender, von Karteninhabern unter Verwendung der Kre- ditkarten getätigter Geschäfte bleibt von der Kündigung unberührt. 9.2 Bei Ausscheiden des Karteninhabers aus der Firma Die Firma wird der Sparkasse/Landesbank das Ausscheiden des Karteninhabers aus der Firma schriftlich anzeigen, sowie die Kreditkarte vom Karteninhaber unaufgefordert und unverzüglich einziehen und der Sparkasse/Landesbank entwertet (zum Beispiel durchgeschnitten oder perforiert) zurückgeben. 10. Anwendbares Recht/Gerichtsstand Auf diesen Rahmenvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Sparkasse/Landesbank. 11. Picture-Card Digitale Karten werden mit Standardmotiv ausgegeben. Physische Kreditkarten können auf Wunsch der Firma nach Maßgabe der nachfolgen- den Bestimmungen anstelle des Standardmotivs auch mit einem Bild aus der angebotenen Motivgalerie oder mit einem individuellen Bildmotiv ausgegeben werden. a) Motivgalerie/Individuelles Bild Wird der Sparkasse/Landesbank innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung kein Bild aus der angebotenen Motivgalerie oder individuel- les Bild übermittelt, ist sie berechtigt, eine Kreditkarte mit Standardmotiv auszustellen. Der Bildinhalt darf nicht gegen gesetzliche Regelungen verstoßen (z. B. Bestimmungen des Strafgesetzbuches, des Datenschutzrechtes, des Jugendschutzes, des Urheberrechts, des Markenrechts oder des Wettbewerbsrechts). Bei einem Kartenaustausch wird das ausgewählte Motiv oder das individuelle Bild auch für die neue Kreditkarte verwendet. Steht ein aus der Motivgalerie gewähltes Bild zum Zeitpunkt eines Kartentausches nicht mehr zur Verfügung, ist die Sparkasse/Landesbank berechtigt, ein anderes Motiv zu verwenden. b) Technische Voraussetzungen Die technischen Voraussetzungen für die Wahl eines individuellen Bildes (insbesondere zulässige Bildformate, maximale Dateigröße) werden dem Karteninhaber gesondert mitgeteilt. c) Warnhinweise Der Karteninhaber darf nur individuelle Bilder verwenden, an denen ihm die Bildrechte zustehen. Wenn durch das individuelle Bild Rechte Dritter verletzt werden, besteht die Gefahr von Schadenersatzansprüchen. Soll die Picture-Card auch im Ausland eingesetzt werden, hat der Karteninhaber ferner die jeweils örtlich geltenden Vorschriften einzuhalten. Der Karteninhaber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese erheblich von in Deutschland geltenden Vorschriften abweichen können und auf einen Verstoß gegen derartige örtliche Vorschriften erhebliche, teilweise empfindliche Sanktionen und Strafen stehen können. Der Karteninhaber wird ausdrücklich auf die Gefahr eines unverhältnismäßig hohen Schadens bis hin zu der Möglichkeit freiheitsentziehender Maßnahmen hingewiesen. Der Karteninhaber hat sich rechtzeitig und umfassend über etwaige Restriktionen aufgrund derartiger örtlicher Vor- schriften zu informieren und ist für deren Einhaltung allein verantwortlich. d) Ablehnung von individuellen Bildern Die Sparkasse/Landesbank ist jederzeit berechtigt, vom Karteninhaber individuell gewählte Bilder abzulehnen, wenn diese nach ihrer Ein- schätzung gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder die berechtigten Interessen der Sparkasse/Landesbank oder Dritter beeinträchtigen können. Von einer Ablehnung wird die Sparkasse/Landesbank den Karteninhaber unverzüglich unterrichten. Das vom Karteninhaber übermit- telte Bild und die entsprechenden personenbezogenen Daten werden von der Sparkasse/Landesbank nach Ablauf von 8 Wochen nach Ver- 128 725.000 D0 (Fassung Jan. 2025) - v6.1 sand der Ablehnungsnachricht gelöscht. Im Rahmen des Antragsverhältnisses kann der Karteninhaber ein neues Bild einreichen. Nach zwei- maliger Ablehnung eines individuellen Bildes/Motives ist die Sparkasse/Landesbank berechtigt, die Kreditkarte mit einem Standardmotiv zu erstellen. e) Produktionstechnische Einschränkungen Die Sparkasse/Landesbank leistet keine Gewähr für übereinstimmende Farben des individuellen Bildes/Motivs auf der Picture-Card mit den Originalbild-Dateien. Da eine farbgetreue Reproduktion des Originalbildes nicht gewährleistet werden kann, werden farbliche Differenzen als Reklamation nicht anerkannt. Weiterhin werden keine Reklamationen anerkannt, die durch eine mangelhafte Qualität (z. B. Auflösung der Ori- ginalbild-Dateien) hervorgerufen werden. Eine identische Reproduktion des Originalbildes hinsichtlich Konturenschärfe, Kontrast und Darstel- lung von Farbverläufen ist nicht gewährleistet. Aus Qualitäts- und Sicherheitsgründen wird auf die Picture-Card eine vollflächige Schutzfolie aufgebracht. In Abhängigkeit vom Bilddesign ist dadurch eine Beeinflussung der visuellen Wirkung des Bildes möglich. Seite 2 von 3 Mastercard Business/Corporate und Visa Card Business/Corporate Rahmenvertrag Bedingungen 12. Guthaben Auf den Kreditkartenkonten können durch Zahlungseingänge Guthaben entstehen. Entsprechende Zahlungseingänge können insbesondere sein – Gutschriften durch den ursprünglichen Zahlungsempfänger (beispielsweise Refund (Händlergutschriften); Gewinne; Entgelterstattungen), – Karte-zu-Karte-Zahlungsvorgänge (Money Send/Visa Direct), – Rückbuchungen von Kartenzahlungen (Chargeback). Zudem können auf die Kreditkartenkonten bargeldlos Guthaben übertragen werden, sofern dies von der Sparkasse/Landesbank angeboten wird. Diese Übertragung hat auf ein von der Sparkasse/Landesbank benanntes Konto unter Angabe der Kreditkartennummer zu erfolgen. Die Kreditkartenkonten sind nicht zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs bestimmt. Diese Übertragungsmöglichkeit kann von der Sparkasse/Landesbank auf einen maximalen Guthabenbetrag begrenzt werden. Dies und die Höhe des maximalen Guthabenbetrags ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis oder einer gesonderten Vereinbarung mit der Sparkasse/Landesbank. Einzahlungen, durch die der maximale Guthabenbetrag überschritten wird, werden in voller Höhe auf das Herkunftskonto zurückübertragen. Über ein Guthaben auf dem Kreditkartenkonto kann der Karteninhaber durch Nutzung der Kreditkarte und durch Übertragung zugunsten des Abrechnungskontos verfügen. 128 725.000 D0 (Fassung Jan. 2025) - v6.1 Seite 3 von 3