Bedingungen für den Sparverkehr (digital) Kreissparkasse Köln Fassung Juli 2024 Neumarkt 18-24, 50667 Köln 1. Spareinlagen 3. Verzinsung Spareinlagen sind Einlagen, die die Sparkasse als solche annimmt und 3.1 Zinshöhe durch Ausfertigung einer Urkunde (Sparbuch Digital gemäß Ziffer 2.1) als Soweit nichts anderes vereinbart ist, vergütet die Sparkasse dem Sparer Spareinlage kennzeichnet. den von ihr jeweils durch Aushang im Geschäftsraum bekannt gegebe- Spareinlagen dienen der Ansammlung oder Anlage von Vermögen, nicht nen Zinssatz. Für bestehende Spareinlagen tritt eine Änderung des Zins- aber dem Geschäftsbetrieb oder dem Zahlungsverkehr. satzes, unabhängig von einer Kündigungsfrist, mit der Änderung des Aus- Geldbeträge, die von vornherein befristet angenommen werden, gelten hangs in Kraft, sofern nichts anderes vereinbart ist. nicht als Spareinlagen; ausgenommen sind Geldbeträge, die aufgrund von Vermögensbildungsgesetzen geleistet werden. 3.2 Zinslauf Die Verzinsung beginnt mit dem Tag der Einzahlung und endet mit 2. Sparbuch Digital dem der Rückzahlung vorhergehenden Kalendertag. Der Monat wird zu 2.1 Digitaler Sparkontoauszug als Sparurkunde 30 Tagen, das Jahr zu 360 Tagen gerechnet. Die Sparurkunde wird ausschließlich als Sparkontoauszug mit Qualifizier- 3.3 Zinskapitalisierung ter Elektronischer Signatur im Elektronischen Postfach eingestellt (nach- Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die aufgelaufenen Zinsen folgend „digitaler Sparkontoauszug“). zum Schluss des Geschäftsjahres gutgeschrieben, dem Kapital hinzuge- Als Sparurkunde gilt allein der jeweils zuletzt im Elektronischen Postfach rechnet und mit diesem vom Beginn des neuen Geschäftsjahres an eingestellte digitale Sparkontoauszug. verzinst. Nach Einstellung eines neuen digitalen Sparkontoauszugs verliert der Wird über die gutgeschriebenen Zinsen nicht innerhalb von 2 Monaten jeweils zuvor in das Elektronische Postfach eingestellte digitale Sparkon- nach Gutschrift verfügt, unterliegen sie der im Übrigen vereinbarten Kün- toauszug seine Gültigkeit. digungsregelung. Beim Auflösen des Sparkontos werden die Zinsen Aufgrund der Vorlage des digitalen Sparkontoauszugs können keine sofort gutgeschrieben. Ansprüche geltend gemacht werden; dem digitalen Sparkontoauszug kommt keine Legitimationswirkung zu. 4. Kündigung Die Kündigungsfrist beträgt mindestens drei Monate. Von Spareinlagen 2.2 Ausstellung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten können – soweit nichts ande- Nach der ersten Einlage erhält der Sparer den ersten digitalen res vereinbart wird – ohne Kündigung bis zu 2.000,– EUR für jedes Spar- Sparkontoauszug. konto innerhalb eines Kalendermonats zurückgefordert werden. Auf dem digitalen Sparkontoauszug ist der Name des Sparers, die Eine Auszahlung von Zinsen innerhalb zweier Monate nach Gutschrift Nummer des Sparkontos, die Firmenbezeichnung der Sparkasse, gem. Nr. 3.3 wird hierauf nicht angerechnet. der Kontostand mit Angabe des Tages der Einzahlungen und Auszahlun- Ein Anspruch auf vorzeitige Rückzahlung besteht darüber hinaus nicht. gen sowie sonstige Gutschriften und Belastungen enthalten. Stimmt die Sparkasse gleichwohl ausnahmsweise einer vorzeitigen Rück- Die Einlage wird auf dem digitalen Sparkontoauszug als Spareinlage zahlung zu, hat sie das Recht, für diese vorzeitige Rückzahlung ein Vor- ausgewiesen. fälligkeitsentgelt oder Vorschusszinsen zu verlangen. Die Höhe des Vor- Bei Einzahlungen, Auszahlungen, sonstigen Gutschriften und Belastun- fälligkeitsentgelts oder der jeweilige Vorschusszinssatz wird durch Aus- gen wird dem Sparer ein neuer digitaler Sparkontoauszug in das Elektro- hang/Auslage im Geschäftsraum bekannt gegeben. nische Postfach eingestellt, jedoch mindestens zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres. 5. Sperrvermerk Die Sparkasse darf mehrere Einzahlungen, Auszahlungen, sonstige Gut- Auf Antrag des Sparers kann die Sparkasse eine Spareinlage sperren. schriften und Belastungen in einem digitalen Sparkontoauszug Inhalt und Wirkung der Sperre richten sich nach der Vereinbarung. zusammenfassen. 6. Teilnahme am SB-Sparverkehr 2.3 Ein- und Auszahlungen Die Sparkasse kann mit dem Sparer für Sparkonten mit einem Sparbuch Der Sparer kann Ein- und Auszahlungen durch Umbuchungen zulasten Digital die Möglichkeit zu Verfügungen über Selbstbedienungstechniken und zugunsten eigener Konten bei der Sparkasse sowie in bar – jeweils mittels Spar-Card oder Sparkassen-Card (Debitkarte) besonders verein- nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 4 – vornehmen. baren (SB-Sparverkehr). Die Rückzahlung von Spareinlagen, die Auszahlung von Zinsen, Einzah- Im SB-Sparverkehr kann der Sparer Einzahlungen durch Umbuchung lungen und sonstige Gutschriften sowie Belastungen erfolgen ohne die vom Girokonto bzw. einem anderen Konto bei der Sparkasse auf die Vorlage der Sparurkunde. Spareinlage oder in bar an entsprechend ausgestatteten Geldautomaten 2.4 Sorgfaltspflichten vornehmen. Der Sparer hat den digitalen Sparkontoauszug unverzüglich nach seinem Ferner sind Auszahlungen durch Umbuchung auf das Girokonto bzw. auf Zugang auf seine Richtigkeit zu prüfen und Einwendungen zu erheben. ein anderes Konto des Sparers bei der Sparkasse oder in bar am Geldau- tomaten nach Maßgabe der Ziffer 4 möglich. 2.5 Elektronisches Postfach Voraussetzung für die Führung eines digitalen Sparkontos ist das Beste- Für die Teilnahme am SB-Sparverkehr mittels Spar-Card / Sparkassen- hen einer „Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Online-Banking Card (Debitkarte) sind jeweils die Bedingungen für die Verwendung der und am Elektronischen Postfach". Wird diese beendet (z. B. durch Kün- Spar-Card / Bedingungen für die Sparkassen-Card maßgeblich. digung) ist die Sparkasse zur Kündigung des digitalen Sparkontos berechtigt. 150 010.000 D1 (Fassung Juli 2024) - v3.0 © S-Management Services • DSV Gruppe Seite 1 von 1