Bedingungen für die Mastercard Business/ Corporate und Visa Business-Card/ Corporate (Kreditkarte) Kreissparkasse Ludwigsburg Fassung März 2023 Schillerplatz 6 71638 Ludwigsburg 1 Ausgabe der Kreditkarte 5 Autorisierung von Zahlungsaufträgen Die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebene Mastercard Business/ 5.1 Mit dem Einsatz der Kreditkarte erteilt der Karteninhaber die Zustim- Corporate und Visa Business-Card/Corporate sind Kreditkarten (nachfol- mung (Autorisierung) zur Ausführung des Zahlungsauftrages. gend: Kreditkarte genannt) und dienen ausschließlich zur Begleichung Hierzu hat der Karteninhaber entweder geschäftlich veranlasster Aufwendungen. Auf der Grundlage eines zwi- – an Geldautomaten die PIN einzugeben oder kontaktlosen Geldautoma- schen der Sparkasse/Landesbank und der Firma abgeschlossenen Rah- teneinsatz mit PIN zu nutzen, indem die Kreditkarte vor das Empfangs- menvertrags gibt die Sparkasse/Landesbank an Mitarbeiter der Firma gerät des Geldautomaten gehalten wird. (Karteninhaber) Kreditkarten aus. Die Kreditkarten können als physische – oder an automatisierten Kassen bei Vertragsunternehmen die PIN ein- Karte und zusätzlich als digitale Karte zur Speicherung auf Telekommuni- zugeben oder – soweit erforderlich – bei Vertragsunternehmen die kations-, Digital- oder IT-Geräten (mobile Endgeräte) ausgegeben Unterschrift zu leisten. werden. Diese Bedingungen gelten für beide Kartenformen gleicherma- – oder an automatisierten Kassen die kontaktlose Bezahlfunktion mit PIN ßen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes geregelt. Die Karten- zu nutzen, indem die Kreditkarte vor das Empfangsgerät des Vertrags- daten der Kreditkarte können bereits vor Erhalt der physischen Karte für händlers gehalten wird. Der kontaktlose Einsatz der Kreditkarte an einen Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen bereitgestellt automatisierten Kassen kann bis maximal 50 Euro pro Bezahlvorgang werden, sofern dies von der Sparkasse/Landesbank angeboten wird. ohne Eingabe der PIN erfolgen, soweit an den automatisierten Kassen Ergänzende Informationen für die digitale Kreditkarte sind in den Nut- für den jeweiligen kontaktlosen Einsatz nicht die Eingabe der PIN ver- zungshinweisen und -voraussetzungen für die digitale Kreditkarte enthal- langt wird. Soweit für die Autorisierung zusätzlich eine PIN oder die ten. Im Übrigen gelten weiterhin die Bedingungen für die digitale Master- Unterschrift erforderlich ist, erfolgt die Autorisierung erst mit deren card Business/Corporate und Visa Business-Card/Corporate (Kreditkarte) Einsatz. mit individualisierten Authentifizierungsverfahren. – oder bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet gegenüber Vertragsunternehmen die geforderten Kartendaten einzu- 2 Verwendungsmöglichkeiten und Leistungen geben. Soweit dabei besondere Authentifizierungsverfahren gefordert Der Karteninhaber kann die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebe- werden, sind diese zu nutzen. Weitere Informationen über die von der nen Kreditkarten, soweit diese und die Akzeptanzstellen entsprechend Sparkasse/Landesbank unterstützten Authentifizierungsverfahren und- ausgestattet sind, für folgende Zahlungsdienste nutzen: Hinweise zum Bezahlen im Internet sind in den Geschäftsräumen der Mit der Kreditkarte kann der Karteninhaber im Inland – und als weitere Sparkasse/Landesbank verfügbar sowie auf deren Internetseiten Dienstleistung auch im Ausland – im Mastercard-Verbund/Visa-Verbund abrufbar. bei Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezah- – oder gegenüber Vertragsunternehmen ausnahmsweise anstelle der len und zusätzlich im Rahmen des Bargeldservices an Geldautomaten Unterschrift die geforderten Kartendaten (z. B. am Telefon) anzugeben. Bargeldauszahlungen vornehmen. Die Vertragsunternehmen und die Geldautomaten im Rahmen des Bar- 5.2 In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung ent- geldservices sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf der halten, dass die Sparkasse/Landesbank die für die Ausführung der Kar- Kreditkarte zu sehen sind. Soweit mit der Kreditkarte zusätzliche Leistun- tenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers gen (z. B. Versicherungen) verbunden sind, wird der Karteninhaber hier- verarbeitet, übermittelt und speichert. über gesondert informiert. 5.3 Nach Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber den Zah- Zusätzlich wird die Sparkasse/Landesbank über Mastercard/Visa teilneh- lungsauftrag nicht mehr widerrufen. menden Akzeptanzstellen, bei welchen der Karteninhaber zuvor seine Kreditkartendaten hinterlegt hat, aktualisierte Kartendaten (die letzten vier 6 Ablehnung von Zahlungsaufträgen durch die Sparkasse/ Ziffern der Kartennummer und das Ablaufdatum) zur Verfügung stellen Landesbank (Aktualisierungsservice), um z. B. Zahlungen für wiederkehrende Dienst- Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, den Zahlungsauftrag abzuleh- leistungen und im Online-Handel auch nach einer Aktualisierung der Kar- nen, wenn tendaten automatisch zu ermöglichen. – der Karteninhaber die Autorisierung des Zahlungsauftrags nicht gemäß Nummer 5.1 erteilt hat, 3 Personalisiertes Sicherheitsmerkmal – der für den Zahlungsauftrag geltende Verfügungsrahmen, der mit der 3.1 Für die Nutzung an Geldautomaten und an automatisierten Kassen Firma vereinbarte Gesamtverfügungsrahmen oder die finanzielle Nut- wird dem Karteninhaber für seine Kreditkarte eine persönliche Geheim- zungsgrenze nicht eingehalten wurde oder zahl (PIN) als personalisiertes Sicherheitsmerkmal zur Verfügung gestellt. – die Kreditkarte gesperrt ist. 3.2 Die Kreditkarte kann an Geldautomaten sowie an automatisierten Hierüber wird der Karteninhaber während des Bezahlvorgangs bzw. über Kassen, an denen im Zusammenhang mit der Verwendung der Kredit- das Terminal, an dem die Karte eingesetzt wird, unterrichtet. karte die PIN eingegeben werden muss, nicht mehr eingesetzt werden, 7 Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinander mit einer oder Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, einen im Rahmen der finanziel- beiden Kartenformen falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte len Nutzungsgrenze (Nummer 4) verfügbaren Geldbetrag auf dem Kredit- sich in diesem Fall mit seiner Sparkasse/Landesbank, möglichst mit der kartenkonto des Karteninhabers zu sperren, wenn kontoführenden Stelle, in Verbindung setzen. – der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist 4 Verfügungsrahmen/finanzielle Nutzungsgrenze und Der Karteninhaber darf seine Kreditkarte nur innerhalb des vereinbarten – der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbe- monatlichen Verfügungsrahmens und eines auf dem Kreditkartenkonto trags zugestimmt hat. vorhandenen Guthabens gemäß Nummer 24 nutzen (finanzi- Den gesperrten Geldbetrag gibt die Sparkasse/Landesbank unbeschadet elle Nutzungsgrenze). Dabei mindern bereits getätigte, in den Kreditkar- sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nach- tenabrechnungen bisher noch nicht berücksichtigte Kreditkartenumsätze dem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden ist. das verfügbare Guthaben. 128 720.000 D0 (Fassung März 2023) - v12.1 8 Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers und der Firma Der Karteninhaber kann mit der Sparkasse/Landesbank eine Vereinba- Die Sparkasse/Landesbank wird die bei der Nutzung der Kreditkarte ent- © S-Management Services • DSV Gruppe rung zur Herabsetzung des vereinbarten monatlichen Verfügungsrah- standenen sofort fälligen Forderungen der Vertragsunternehmen gegen mens treffen. den Karteninhaber/die Firma bezahlen. Entsprechendes gilt für im Innerhalb des vereinbarten monatlichen Verfügungsrahmens gilt für den Rahmen des Bargeldservices entstandene Forderungen. Bargeldservice das vereinbarte Verfügungslimit. Auch wenn der Karteninhaber die finanzielle Nutzungsgrenze bei seinen Sofern der mit der Firma vereinbarte Gesamtverfügungsrahmen zuzüglich Zahlungsaufträgen nicht einhält, ist die Sparkasse/Landesbank berech- eines auf dem Kreditkartenkonto bestehenden Guthabens gemäß tigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Nummer 24 nicht eingehalten wird, kann die Sparkasse/Landesbank wei- Kreditkarte entstehen. tere Kartenverfügungen des Karteninhabers unabhängig vom Verfü- Der Karteninhaber und die Firma sind gesamtschuldnerisch verpflichtet, gungsrahmen seiner Kreditkarte ablehnen. der Sparkasse/Landesbank diese Forderungsbeträge zu erstatten. Sofern für die Abrechnung dieser Forderungen ein Konto der Firma vereinbart wurde, ist nur die Firma zur Erstattung verpflichtet. Seite 1 von 5 Bedingungen für die Mastercard Business/Corporate und Visa Business-Card/Corporate (Kreditkarte) 9 Kreditkartenabrechnung 10.4.3 Bei Nutzung besonderer Authentifizierungsverfahren gemäß Die Kreditkartenabrechnung über die mit der Kreditkarte ausgelösten Nummer 5.1 hat der Karteninhaber vor der Autorisierung die Übereinstim- Zahlungsaufträge, die angefallenen Entgelte sowie die sonstigen mung der zur Authentifizierung übermittelten Transaktionsdaten (z. B. Umsätze im Zusammenhang mit der Kreditkarte erfolgt in der mit dem Zahlbetrag, Datum) mit den für die Transaktion vorgesehenen Daten Karteninhaber/der Firma vereinbarten Weise (z. B. Abrechnung über das abzugleichen. Bei Feststellung von Abweichungen ist die Transaktion elektronische Postfach, im Online-Banking oder am Kontoauszugsdru- abzubrechen und der Verdacht auf missbräuchliche Verwendung der cker) einmal im Monat zum vereinbarten Abrechnungsstichtag. Zahlungs- Sparkasse/Landesbank anzuzeigen. eingänge werden taggleich mit Belastungsbuchungen verrechnet. Mit erteilter Kreditkartenabrechnung wird der darin ausgewiesene Forde- 11 Reklamationen und Beanstandungen rungsbetrag sofort fällig. Dieser Betrag wird zum vereinbarten Zeitpunkt Der Karteninhaber hat die Sparkasse/Landesbank unverzüglich nach dem vom Karteninhaber/der Firma angegebenen Zahlungskonto (Abrech- Feststellung einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Karten- nungskonto) bei der Sparkasse/Landesbank belastet bzw. im Falle eines verfügung zu unterrichten. bei einem Drittinstitut geführten Kontos von diesem durch Lastschrift Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwi- eingezogen. schen dem Karteninhaber und dem Vertragsunternehmen sind unmittel- Ein in der Kreditkartenabrechnung ausgewiesenes Guthaben wird grund- bar zwischen diesen zu klären; sie berühren nicht die Zahlungsverpflich- sätzlich auf das angegebene Zahlungskonto (Abrechnungskonto) übertra- tung der Firma oder des Karteninhabers, sofern er erstattungspflichtig ist. gen. Sofern jedoch die Sparkasse/Landesbank die Möglichkeit der Über- Die Rechte des Karteninhabers/der Firma nach Nummer 15 dieser Bedin- weisung eines Guthabens auf das Kreditkartenkonto anbietet (dies ergibt gungen bleiben unberührt. sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis), verbleibt ein Guthaben 12 Haftung des Karteninhabers/der Firma für nicht autorisierte über den Abrechnungsstichtag hinaus auf dem Kreditkartenkonto. Kartenverfügungen Wenn das vereinbarte Abrechnungskonto ein Firmenkonto ist, erhält auch 12.1 Haftung bis zur Sperranzeige die Firma eine Kreditkartenabrechnung. Unabhängig davon erhält die 12.1.1 Verliert der Karteninhaber seine Kreditkarte oder PIN, werden sie Firma eine Summenübersicht. ihm gestohlen, kommen sie ihm in sonstiger Weise abhanden oder Wenn der Karteninhaber/die Firma die Abrechnung in der vereinbarten werden diese sonst missbräuchlich verwendet und kommt es dadurch zu Weise nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgerufen haben, kann zeit- einer nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen der nah eine papierhafte Abrechnung erfolgen und dem Karteninhaber/der – Bargeldauszahlung an einem Geldautomaten, Firma gegen Portoersatz zugesandt werden. – Verwendung der Kreditkarte an automatisierten Kassen von Vertrags- Der Karteninhaber hat die Kreditkartenabrechnung unverzüglich auf nicht unternehmen, autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Kartenverfügungen zu über- – Nutzung der Kreditkarte bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen prüfen. über das Internet, haften der Karteninhaber und die Firma gesamtschuldnerisch für Schä- 10 Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers den, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe 10.1 Unterschrift von maximal 50 Euro. Die Haftung nach Nummer 12.1.5 für Vorsatz und Der Karteninhaber hat die physische Kreditkarte nach Erhalt unverzüglich grobe Fahrlässigkeit sowie für Handeln in betrügerischer Absicht bleibt auf dem Unterschriftsfeld zu unterschreiben. unberührt. 10.2 Sorgfältige Aufbewahrung und Sicherung der Kreditkarte 12.1.2 Der Karteninhaber und die Firma haften nicht nach Nummer 12.1.1, 10.2.1 Die Kreditkarte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu wenn verhindern, dass sie abhanden kommt und missbräuchlich verwendet – es dem Karteninhaber nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den wird (z. B. um Transaktionen an automatisierten Kassen ohne PIN bis zur Diebstahl, das Abhandenkommen oder eine sonstige missbräuchliche Sperre zu tätigen). Sie darf insbesondere auch nicht unbeaufsichtigt im Verwendung der Kreditkarte vor der nicht autorisierten Kartenverfü- Kraftfahrzeug aufbewahrt werden. gung zu bemerken, oder – der Verlust der Kreditkarte durch einen Angestellten, einen Agenten, 10.2.2 Soweit technisch möglich, soll der Karteninhaber den Zugang zu eine Zweigstelle/Zweigniederlassung der Sparkasse/Landesbank oder seinem mobilen Endgerät, auf dem die digitale Kreditkarte gespeichert ist, eine sonstige Stelle, an die Tätigkeiten der Sparkasse/Landesbank mit einer für das mobile Endgerät bestimmten persönlichen Geheimzahl ausgelagert wurden, verursacht worden ist. Die Haftung nach Nummer (Endgeräte-PIN) oder auf andere geeignete Weise (z. B. durch Fingerab- 12.1.5 für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Handeln in betrü- druck) sichern. gerischer Absicht bleibt unberührt. 10.3 Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN) 12.1.3 Die Sparkasse/Landesbank verzichtet auf die Schadensbeteiligung Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person des Karteninhabers in Höhe von 50 Euro gemäß Nummer 12.1.1 und Kenntnis von seiner PIN erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der übernimmt alle Schäden, die durch die nicht autorisierte Kartenverfügung physischen Kreditkarte vermerkt, bei einer digitalen Kreditkarte nicht in bis zum Eingang der Sperranzeige entstanden sind, wenn der Kartenin- dem mobilen Endgerät gespeichert werden, das für die Nutzung der digi- haber seine ihm obliegenden Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten gemäß talen Kreditkarte erforderlich ist, oder in anderer Weise zusammen mit Nummern 10.1 bis 10.4 nicht in betrügerischer Absicht, vorsätzlich oder der Kreditkarte aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die PIN kennt grob fahrlässig verletzt hat. Eine Übernahme des vom Karteninhaber und und in den Besitz der Kreditkarte bzw. des mobilen Endgeräts, auf dem der Firma zu tragenden Schadens erfolgt nur, wenn der Karteninhaber die digitale Kreditkarte gespeichert ist, kommt, hat die Möglichkeit, die Voraussetzungen der Haftungsentlastung glaubhaft darlegt und zusammen mit der PIN und der Kreditkarte missbräuchliche Verfügungen Anzeige bei der Polizei erstattet. zu tätigen (z. B. Geld am Geldautomaten abzuheben). 12.1.4 Der Karteninhaber und die Firma sind nicht zum Ersatz des Scha- Sofern der Karteninhaber eine digitale Kreditkarte nutzt und der Zugriff dens nach Nummer 12.1.1 verpflichtet, wenn die Sperranzeige nicht auf das mobile Endgerät durch eine vom Karteninhaber wählbare Endge- abgegeben werden konnte, weil die Sparkasse/Landesbank nicht die räte-PIN abgesichert werden kann, darf der Karteninhaber zur Absiche- Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte rung des Zugriffs nicht dieselbe PIN verwenden, die für die Nutzung der und der Schaden dadurch eingetreten ist. Kreditkarte erforderlich ist. 12.1.5 Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten 10.4 Anzeige-, Prüfungs- und Unterrichtungspflichten des Kartenverfügung und hat der Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten Karteninhabers nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder 10.4.1 Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Kredit- in betrügerischer Absicht gehandelt, tragen der Karteninhaber und die karte oder des mobilen Endgeräts mit digitaler Kreditkarte, die miss- Firma gesamtschuldnerisch den hierdurch entstandenen Schaden in bräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers kann 128 720.000 D0 (Fassung März 2023) - v12.1 der Kreditkarte, Kartendaten oder PIN fest, hat er die Sparkasse/Landes- insbesondere dann vorliegen, wenn er bank unverzüglich zu unterrichten (Sperranzeige). – den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Kartenverfügung der Die Sperranzeige kann der Karteninhaber auch jederzeit gegenüber Sparkasse/Landesbank oder dem Zentralen Sperrannahmedienst dem Zentralen Sperrannahmedienst (Telefon: 116 116 aus dem Inland schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat, nachdem er hiervon Kennt- und +49 116 116 aus dem Ausland [ggf. abweichende Ländervorwahl]) nis erlangt hat, abgeben. – die persönliche Geheimzahl auf der physischen Kreditkarte vermerkt Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei oder zusammen mit der physischen Kreditkarte verwahrt hat, der Polizei anzuzeigen. – die persönliche Geheimzahl auf dem mobilen Endgerät gespeichert hat 10.4.2 Durch die Sperre der digitalen Kreditkarte bei der Sparkasse/Lan- oder desbank bzw. gegenüber dem Zentralen Sperrannahmedienst wird nicht – die persönliche Geheimzahl einer anderen Person mitgeteilt hat und der Zugang zum mobilen Endgerät gesperrt. Eine Sperrung der sonstigen der Missbrauch dadurch verursacht worden ist. Funktionen auf dem mobilen Endgerät kann nur gegenüber dem jeweili- gen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. Seite 2 von 5 Bedingungen für die Mastercard Business/Corporate und Visa Business-Card/Corporate (Kreditkarte) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums verursacht werden, bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle für den der Verfügungsrahmen gilt, beschränkt sich jeweils auf den für die zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die Kreditkarte vereinbarten monatlichen Verfügungsrahmen. wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Für Schäden im Rahmen des Bargeldservices haften der Karteninhaber Karteninhaber/die Firma vorgegeben hat. und die Firma gesamtschuldnerisch pro Kalendertag maximal in Höhe Hat der Karteninhaber/die Firma durch ein schuldhaftes Verhalten zur des vereinbarten täglichen Verfügungslimits, jedoch begrenzt auf den Entstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grund- monatlichen Verfügungsrahmen. sätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Sparkasse/Landesbank Ein im Zeitpunkt der nicht autorisierten Kartenverfügung auf dem Kredit- und Karteninhaber/die Firma den Schaden zu tragen haben. Die Haftung kartenkonto bestehendes Guthaben erweitert den monatlichen Verfü- nach Nummer 13.3 ist auf 12.500 Euro je Kartenzahlung begrenzt. Diese gungsrahmen und damit den Haftungsumfang um diesen Guthabenbe- betragsmäßige Haftungsbeschränkung gilt nicht trag, maximal jedoch auf das Dreifache des vereinbarten monatlichen – für nicht autorisierte Kartenverfügungen, Verfügungsrahmens. – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Sparkasse/Landesbank, 12.1.6 Hat die Sparkasse/Landesbank durch eine Verletzung ihrer Pflich- – für Gefahren, die die Sparkasse/Landesbank besonders übernommen ten zur Entstehung des Schadens beigetragen, haftet die Sparkasse/Lan- hat, und desbank für den entstandenen Schaden im Umfang des von ihr zu vertre- – für den dem Karteninhaber entstandenen Zinsschaden, soweit der Kar- tenden Mitverschuldens. teninhaber Verbraucher ist. 12.1.7 Hat die Sparkasse/Landesbank beim Einsatz der Kreditkarte eine 13.4 Haftungs- und Einwendungsausschluss starke Kundenauthentifizierung im Sinne des § 1 Absatz 24 Zahlungs- 13.4.1 Der Karteninhaber/die Firma kann Ansprüche und Einwendungen diensteaufsichtsgesetz (ZAG) nicht verlangt oder hat der Zahlungsemp- nach Nummer 13.1 bis 13.3 nicht mehr geltend machen, wenn diese nicht fänger oder sein Zahlungsdienstleister diese nicht akzeptiert, obwohl die spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastungsbuchung auf dem Sparkasse/Landesbank nach § 55 ZAG gesetzlich zur starken Kunden- Abrechnungskonto gegenüber der Sparkasse/Landesbank angezeigt authentifizierung verpflichtet ist, bestimmt sich die Haftung des Kartenin- wurden. Ist das Abrechnungskonto ein Firmenkonto, können diese habers/der Firma und der Sparkasse/Landesbank abweichend von den Ansprüche und Einwendungen nur durch die Firma und innerhalb einer Nummern 12.1.1 bis 12.1.6 nach § 675v Absatz 4 des Bürgerlichen Frist von acht Wochen geltend gemacht werden. Gesetzbuches. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Sparkasse/Landesbank den Kar- 12.2 Haftung ab Sperranzeige teninhaber/die Firma über die aus der Kartenverfügung resultierende Sobald der Sparkasse/Landesbank oder dem Zentralen Sperrannahme- Belastungsbuchung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbar- dienst der Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte bzw. des mobilen End- ten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung geräts mit digitaler Kreditkarte, die missbräuchliche Verwendung oder unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrich- eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Kreditkarte oder PIN ange- tung über die Kreditkartenabrechnung maßgeblich. zeigt wurde, übernimmt die Sparkasse/Landesbank alle danach durch Ansprüche und Einwendungen nach Nummer 13.1 bis 13.3 kann der Kar- Kartenverfügungen entstehenden Schäden. teninhaber/die Firma auch nach Ablauf der jeweils geltenden Frist geltend Handelt der Karteninhaber in betrügerischer Absicht, trägt der Kartenin- machen, wenn er/sie ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist haber auch die nach der Sperranzeige entstehenden Schäden. verhindert war. 13.4.2 Ansprüche des Karteninhabers/der Firma gegen die Sparkasse/ 13 Erstattungs-, Berichtigungs- und Schadensersatzansprüche Landesbank sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründen- des Karteninhabers/der Firma den Umstände 13.1 Erstattung bei nicht autorisierter Verfügung – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung hat die Sparkasse/Lan- auf das die Sparkasse/Landesbank keinen Einfluss hat, und dessen desbank keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Spar- Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten kasse/Landesbank ist verpflichtet, den Betrag ungekürzt zu erstatten. vermieden werden können, oder Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto belastet, wird die Sparkasse/ – von der Sparkasse/Landesbank aufgrund einer gesetzlichen Verpflich- Landesbank dieses wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne tung herbeigeführt wurden. die Belastung durch die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens bis zum Ende des 14 Sperre und Einziehung der Kreditkarte durch die Sparkasse/ Geschäftstags gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse/ Landesbank Landesbank zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Spar- Die Sparkasse/Landesbank darf die Kreditkarte sperren und den Einzug kasse/Landesbank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung nicht der Kreditkarte (z. B. an Geldautomaten) veranlassen bzw. die Löschung autorisiert ist, oder die Sparkasse/Landesbank auf andere Weise davon der digitalen Kreditkarte verlangen oder selbst veranlassen, wenn Kenntnis erhalten hat. Hat die Sparkasse/Landesbank einer zuständigen – sie berechtigt ist, den Kreditkartenvertrag bzw. die Nutzung der digita- Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches len Kreditkarte aus wichtigem Grund zu kündigen, Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat sie ihre Verpflich- – sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Kreditkarte tung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der dies rechtfertigen oder Betrugsverdacht nicht bestätigt. – der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Kreditkarte besteht. 13.2 Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung Die Sparkasse/Landesbank wird den Karteninhaber und die Firma über einer autorisierten Kartenverfügung die Sperre unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, 13.2.1 Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre oder Löschung unterrich- autorisierten Kartenverfügung kann der Karteninhaber/die Firma von der ten. Die Sparkasse/Landesbank wird die Kreditkarte entsperren oder diese Sparkasse/Landesbank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des durch eine neue Kreditkarte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre Verfügungsbetrages insoweit verlangen, als die Kartenverfügung nicht oder Löschung nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto den Karteninhaber und die Firma unverzüglich. belastet, bringt die Sparkasse/Landesbank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhafte Kartenverfügung 15 Anspruch bei einem von dem Vertragsunternehmen ausgelösten befunden hätte. autorisierten Zahlungsvorgang 13.2.2 Der Karteninhaber/die Firma kann über Nummer 13.2.1 hinaus von Im Falle einer von dem Vertragsunternehmen ausgelösten autorisierten der Sparkasse/Landesbank die Erstattung der Entgelte und Zinsen inso- Kartenverfügung hat der Karteninhaber einen Anspruch auf Erstattung weit verlangen, als diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder des seinem Privatkonto als Abrechnungskonto belasteten Zahlungs- fehlerhaften Ausführung der autorisierten Kartenverfügung in Rechnung betrags, wenn 128 720.000 D0 (Fassung März 2023) - v12.1 gestellt oder dem Abrechnungskonto belastet wurden. – bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde und – der Zahlungsbetrag den Betrag übersteigt, den der Karteninhaber ent- 13.2.3 Wurde eine autorisierte Kartenverfügung nicht oder fehlerhaft sprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen ausgeführt, wird die Sparkasse/Landesbank die Verfügung auf Verlan- des Kreditkartenvertrages und den jeweiligen Umständen des Einzel- gen des Karteninhabers oder der Firma nachvollziehen und über das falls hätte erwarten können; mit einem etwaigen Währungsumtausch Ergebnis unterrichten. zusammenhängende Gründe bleiben außer Betracht, wenn der verein- 13.3 Schadensersatzansprüche des Karteninhabers/der Firma barte Referenzwechselkurs zugrunde gelegt wurde. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung oder im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Karten- verfügung kann der Karteninhaber/die Firma von der Sparkasse/Landes- bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 13.1 oder 13.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Sparkasse/Landes- bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Sparkasse/Landes- Seite 3 von 5 Bedingungen für die Mastercard Business/Corporate und Visa Business-Card/Corporate (Kreditkarte) Der Karteninhaber muss gegenüber der Sparkasse/Landesbank die Rechtslage entspricht oder Sachumstände darlegen, mit denen er den Anspruch auf Erstattung – durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein begründet. Ein Anspruch des Karteninhabers auf Erstattung ist ausge- Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet schlossen, wenn er ihn nicht innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt werden darf oder des Ausweises der Belastung des betreffenden Zahlungsbetrags auf der – aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Sparkasse/Lan- Kreditkartenabrechnung gegenüber der Sparkasse/Landesbank geltend desbank zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. macht. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäi- Ist der Zahlungsbetrag einem Firmenkonto als Abrechnungskonto belas- schen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflich- tet worden, besteht weder für den Karteninhaber noch für die Firma ein tungen der Sparkasse/Landesbank in Einklang zu bringen ist Erstattungsanspruch. und 16 Rückgabe der Kreditkarte (2) der Karteninhaber und die Firma das Änderungsangebot der Spar- Die Kreditkarte bleibt Eigentum der Sparkasse/Landesbank. Sie ist nicht kasse/Landesbank nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirk- übertragbar. Die Kreditkarte ist nur für den auf der physischen Kreditkarte samwerdens der Änderungen abgelehnt hat. angegebenen Zeitraum gültig. Die Sparkasse/Landesbank wird den Karteninhaber und die Firma im Mit Aushändigung der neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit Änderungsangebot auf die Folgen des Schweigens hinweisen. der Kreditkarte ist die Sparkasse/Landesbank berechtigt, die alte Kredit- 19.4 Ausschluss der Zustimmungsfiktion karte zurückzuverlangen bzw. die Löschung der digitalen Kreditkarte zu Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung verlangen oder selbst zu veranlassen. Endet die Nutzungsberechtigung – bei Änderungen dieser Regelungen in Ziff. 19 oder der Kreditkarte in den ausgegebenen Kartenformen früher (z. B. durch – bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Kündigung des Kreditkartenvertrages), hat der Karteninhaber/die Firma Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder die Kreditkarte unverzüglich an die Sparkasse/Landesbank zurückzuge- – bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- ben bzw. der Karteninhaber die digitale Kreditkarte zu löschen. gelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers 17 Fremdwährungsumrechnung gerichtet sind, oder Bei Zahlungsaufträgen in Fremdwährung erfolgt die Umrechnung gemäß – bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkom- den im Preis- und Leistungsverzeichnis enthaltenen Regelungen. men, oder – bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung 18 Entgelte und deren Änderung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Sparkasse/Landesbank 18.1 Die vom Karteninhaber/der Firma gegenüber der Sparkasse/Landes- verschieben würden. bank geschuldeten Entgelte ergeben sich aus dem Preis- und Leistungs- In diesen Fällen wird die Sparkasse/Landesbank die Zustimmung des verzeichnis der Sparkasse/Landesbank. Karteninhabers und der Firma zu den Änderungen auf andere Weise Für den Ersatz einer verlorenen, gestohlenen, missbräuchlich verwende- einholen. ten oder sonst nicht autorisiert genutzten Kreditkarte ist die Sparkasse/ Landesbank berechtigt, im Rahmen des § 675l des Bürgerlichen Gesetz- 19.5 Kündigungsrecht des Karteninhabers und der Firma bei der buches, dem Karteninhaber das im Preis- und Leistungsverzeichnis der Zustimmungsfiktion Sparkasse/Landesbank ausgewiesene Entgelt zu berechnen, das allen- Macht die Sparkasse/Landesbank von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, falls die ausschließlich und unmittelbar mit dem Verlust verbundenen kann der Karteninhaber und die Firma diese Geschäftsbeziehung vor Kosten abdeckt, sofern der Karteninhaber die Umstände, die zum Ersatz dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen der Kreditkarte geführt haben, zu vertreten hat und die Sparkasse/Lan- auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird desbank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. die Sparkasse/Landesbank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Wenn darüber hinaus Entgelte für den Ersatz einer Kreditkarte in anderen 20 Kündigung/Rahmenvertragsbeendigung Fällen durch die Sparkasse/Landesbank erhoben werden, ergeben sich Sowohl der Kreditkartenvertrag als auch die Nutzung der digitalen Kredit- diese aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse/Landes- karte alleine kann sowohl vom Karteninhaber als auch der Firma jeder- bank. zeit, von der Sparkasse/Landesbank mit einer Frist von mindestens zwei 18.2 Änderungen dieser Entgelte werden dem Karteninhaber und der Monaten, jeweils zum Monatsende, gekündigt werden. Firma spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens Scheidet der Karteninhaber aus der Firma aus oder wird dem Karteninha- in Textform angeboten. Hat der Karteninhaber und die Firma mit der ber von der Firma die Berechtigung zur Nutzung der Kreditkarte entzo- Sparkasse/Landesbank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elekt- gen, hat der Karteninhaber (ggf. über die Firma) die Kreditkarte entwertet ronischen Kommunikationsweg (z. B. das Elektronische Postfach) verein- an die Sparkasse/Landesbank zurückzugeben und eine digitale Karte zu bart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. löschen. In diesem Fall ist die Sparkasse/Landesbank berechtigt, den Die von der Sparkasse/Landesbank angebotenen Änderungen werden Kreditkartenvertrag fristlos zu kündigen. nur wirksam, wenn der Karteninhaber und die Firma diese annimmt. Eine Die Sparkasse/Landesbank kann den Kreditkartenvertrag fristlos kündi- Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die gen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Karteninhabers und der Firma Kreditkartenvertrages auch unter angemessener Berücksichtigung der gerichtet ist, kann die Sparkasse/Landesbank mit dem Karteninhaber und berechtigten Belange der Firma/des Karteninhabers für die Sparkasse/ der Firma nur ausdrücklich treffen. Landesbank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Firma unrichtige Angaben über ihre Vermögenslage gemacht 19 Änderung der Bedingungen hat oder eine wesentliche Verschlechterung ihrer Vermögenslage eintritt 19.1 Änderungsangebot oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten Änderungen dieser Bedingungen werden dem Karteninhaber und der aus dem Kreditkartenvertrag gegenüber der Sparkasse/Landesbank Firma spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres wesentlich gefährdet ist. Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Karteninhaber und die a) Wird der zwischen der Firma und der Sparkasse/Landesbank beste- Firma mit der Sparkasse/Landesbank im Rahmen der Geschäftsbezie- hende Rahmenvertrag gekündigt, endet der Kreditkartenvertrag zum Zeit- hung einen elektronischen Kommunikationsweg (z. B. das Elektronische punkt der Beendigung dieses Rahmenvertrages. Postfach) vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege b) Die Sparkasse/Landesbank wird den Karteninhaber über die Kündi- angeboten werden. gung des Kreditkartenvertrages durch die Firma sowie die Beendigung 19.2 Annahme durch den Karteninhaber und der Firma des Rahmenvertrages informieren. 128 720.000 D0 (Fassung März 2023) - v12.1 Die von der Sparkasse/Landesbank angebotenen Änderungen werden Mit Wirksamwerden der Kündigung sowie dem Zeitpunkt der Beendigung nur wirksam, wenn der Karteninhaber und die Firma diese annimmt, des Rahmenvertrages darf die Kreditkarte – bzw. bei alleiniger Kündigung gegebenenfalls im Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion. der Nutzung der digitalen Kreditkarte darf die digitale Kreditkarte – nicht mehr benutzt werden. 19.3 Annahme durch den Karteninhaber und der Firma im Wege der Zustimmungsfiktion 21 Einschaltung Dritter Das Schweigen des Karteninhabers und der Firma gilt nur dann als Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, sich im Rahmen des Kreditkar- Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn tenvertrages zur Bewirkung der von ihr zu erbringenden Leistungen und (1) das Änderungsangebot der Sparkasse/Landesbank erfolgt, um die zur Einforderung der vom Karteninhaber zu erbringenden Leistungen Drit- Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten ter zu bedienen. Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Bedingungen 22 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige – aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar gel- Beschwerdemöglichkeit tender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Sparkasse/Landesbank kann Seite 4 von 5 Bedingungen für die Mastercard Business/Corporate und Visa Business-Card/Corporate (Kreditkarte) sich der Karteninhaber an die im Preis- und Leistungsverzeichnis näher Diese Übertragungsmöglichkeit kann von der Sparkasse/Landesbank auf bezeichnete(n) Streitschlichtungsstelle(n) wenden. einen maximalen Guthabenbetrag begrenzt werden. Dies und die Höhe des maximalen Guthabenbetrags ergibt sich aus dem Preis- und Leis- 23. Picture-Card tungsverzeichnis oder einer gesonderten Vereinbarung mit der Spar- Digitale Karten werden mit Standardmotiv ausgegeben. Physische Kredit- kasse/Landesbank. karten können auf Wunsch der Firma nach Maßgabe der nachfolgenden Einzahlungen, durch die der maximale Guthabenbetrag überschritten Bestimmungen anstelle des Standardmotivs auch mit einem Bild aus der wird, werden in voller Höhe auf das Herkunftskonto zurückübertragen. angebotenen Motivgalerie oder mit einem individuellen Bildmotiv ausge- geben werden. Über ein Guthaben auf dem Kreditkartenkonto kann der Karteninhaber durch Nutzung der Kreditkarte und durch Übertragung zugunsten des a) Motivgalerie/Individuelles Bild Abrechnungskontos verfügen. Wird der Sparkasse/Landesbank innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung kein Bild aus der angebotenen Motivgalerie oder individu- elles Bild übermittelt, ist sie berechtigt, eine Karte mit Standardmotiv auszustellen. Der Bildinhalt darf nicht gegen gesetzliche Regelungen verstoßen (z. B. Bestimmungen des Strafgesetzbuches, des Datenschutzrechtes, des Jugendschutzes, des Urheberrechts, des Markenrechts oder des Wettbewerbsrechts). Bei einem Kartenaustausch wird das ausgewählte Motiv oder das indivi- duelle Bild auch für die neue Kreditkarte verwendet. Steht ein aus der Motivgalerie gewähltes Bild zum Zeitpunkt eines Kar- tentausches nicht mehr zur Verfügung, ist die Sparkasse/Landesbank berechtigt, ein anderes Motiv zu verwenden. b) Technische Voraussetzungen Die technischen Voraussetzungen für die Wahl eines individuellen Bildes (insbesondere zulässige Bildformate, maximale Dateigröße) werden dem Karteninhaber gesondert mitgeteilt. c) Warnhinweise Der Karteninhaber darf nur individuelle Bilder verwenden, an denen ihm die Bildrechte zustehen. Wenn durch das individuelle Bild Rechte Dritter verletzt werden, besteht die Gefahr von Schadenersatzansprüchen. Soll die Picture-Card auch im Ausland eingesetzt werden, hat der Karten- inhaber ferner die jeweils örtlich geltenden Vorschriften einzuhalten. Der Karteninhaber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese erheb- lich von in Deutschland geltenden Vorschriften abweichen können und auf einen Verstoß gegen derartige örtliche Vorschriften erhebliche, teil- weise empfindliche Sanktionen und Strafen stehen können. Der Kartenin- haber wird ausdrücklich auf die Gefahr eines unverhältnismäßig hohen Schadens bis hin zu der Möglichkeit freiheitsentziehender Maßnahmen hingewiesen. Der Karteninhaber hat sich rechtzeitig und umfassend über etwaige Restriktionen aufgrund derartiger örtlicher Vorschriften zu infor- mieren und ist für deren Einhaltung allein verantwortlich. d) Ablehnung von individuellen Bildern Die Sparkasse/Landesbank ist jederzeit berechtigt, vom Karteninhaber individuell gewählte Bilder abzulehnen, wenn diese nach ihrer Einschät- zung gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder die berechtigten Interes- sen der Sparkasse/Landesbank oder Dritter beeinträchtigen können. Von einer Ablehnung wird die Sparkasse/Landesbank den Karteninhaber unverzüglich unterrichten. Das vom Karteninhaber übermittelte Bild und die entsprechenden personenbezogenen Daten werden von der Spar- kasse/Landesbank nach Ablauf von 8 Wochen nach Versand der Ableh- nungsnachricht gelöscht. Im Rahmen des Antragsverhältnisses kann der Karteninhaber ein neues Bild einreichen. Nach zweimaliger Ablehnung eines individuellen Bildes/Motives ist die Sparkasse/Landesbank berech- tigt, die Karte mit einem Standardmotiv zu erstellen. e) Produktionstechnische Einschränkungen Die Sparkasse/Landesbank leistet keine Gewähr für übereinstimmende Farben des individuellen Bildes/Motivs auf der Picture-Card mit den Origi- nalbild-Dateien. Da eine farbgetreue Reproduktion des Originalbildes nicht gewährleistet werden kann, werden farbliche Differenzen als Rekla- mation nicht anerkannt. Weiterhin werden keine Reklamationen aner- kannt, die durch eine mangelhafte Qualität (z. B. Auflösung der Original- bild-Dateien) hervorgerufen werden. Eine identische Reproduktion des Originalbildes hinsichtlich Konturenschärfe, Kontrast und Darstellung von Farbverläufen ist nicht gewährleistet. Aus Qualitäts- und Sicherheitsgrün- den wird auf die Picture-Card eine vollflächige Schutzfolie aufgebracht. In Abhängigkeit vom Bilddesign ist dadurch eine Beeinflussung der visuellen Wirkung des Bildes möglich. 128 720.000 D0 (Fassung März 2023) - v12.1 24 Guthaben Auf dem Kreditkartenkonto kann durch Zahlungseingänge ein Guthaben entstehen. Entsprechende Zahlungseingänge können insbesondere sein – Gutschriften durch den ursprünglichen Zahlungsempfänger (beispiels- weise Refund (Händlergutschriften); Gewinne; Entgelterstattungen), – Karte-zu-Karte-Zahlungsvorgänge (Money Send/Visa Direct), – Rückbuchungen von Kartenzahlungen (Chargeback). Zudem kann auf das Kreditkartenkonto bargeldlos Guthaben übertragen werden, sofern dies von der Sparkasse/Landesbank angeboten wird. Diese Übertragung hat auf ein von der Sparkasse/Landesbank benanntes Konto unter Angabe der Kreditkartennummer zu erfolgen. Das Kreditkar- tenkonto ist nicht zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs bestimmt. Seite 5 von 5