Preis- und Leistungsverzeichnis Abkürzungen / Erläuterungen / Glossar • Kapitel A Allgemeine Informationen zur Sparkasse Hannover • Kapitel B Girokonto und Zahlungsverkehr • Kapitel C Sparverkehr und Wertpapiergeschäft • Kapitel D Kredite • Kapitel E Sonstiges Die Sparkasse Hannover kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse (AGB-Sparkassen) für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemes- senes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse Hannover wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB-Sparkassen für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. 09900 (07.26) Mtw Preis- und Leistungsverzeichnis • Inhaltsverzeichnis Abkürzungen / Erläuterungen / Glossar 4 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Hannover 5 I. Name und Anschrift der Sparkasse Hannover 5 II. Zuständige Aufsichtsbehörden 5 III. Eintragung im Handelsregister 5 IV. Vertragssprache 4 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten 5 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung 5 VII. Hinweis zur Umsatzsteuer 5 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 6 I. Girokonten 6 1. Preismodelle für Privatkonten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonten) 6 2. Preismodelle für Geschäftskonten 7 3. Preismodelle für Kapital-Plus-Konten 7 4. Preismodelle für Fremdwährungskonten 8 5. Kontoauszug (pro Vorgang) 8 5.1. Privatkonten 8 5.2. Geschäftskonten 8 6. Rechnungsabschluss 9 6.1. Privatkonten 9 6.2. Geschäftskonten 9 7. Geduldete Kontoüberziehungen 9 8. Kontowecker 9 9. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses 9 10. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz 9 II. Erbringung von Zahlungsdiensten 9 1. Überweisungen 9 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 10 1.1.1. Überweisungsaufträge 10 1.1.2. Gutschrift einer Überweisung 12 1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 12 1.2.1. Überweisungsaufträge 12 1.2.2. Gutschrift einer Überweisung 14 2. Lastschriften 14 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 14 2.1.1. SEPA-Basis-Lastschrift 14 2.1.2. SEPA-Firmen-Lastschrift 15 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten 15 2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift 15 2.2.2. SEPA-Firmen-Lastschrift 15 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften 16 2.3.1. SEPA-Basis-Lastschriften 16 2.3.2. SEPA-Firmen-Lastschriften 16 2.4. Lastschrifteinzug 16 2.4.1. Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren 16 2.4.2. Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren 16 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 16 3.1. Mastercard/Visa Card Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten) 16 3.2. Sparkassen-Card (Debitkarte) 18 3.3. Bargeldauszahlung 19 3.4. Ausführungsfrist 20 4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte 20 4.1. Bargeldeinzahlung 20 4.2. Bargeldauszahlung 20 5. Online-Banking, Electronic Banking, Firmenkundenportal und Wero 20 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) 20 5.2. Electronic Banking für Unternehmer 20 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS (SEPA-Zahlungsverfahren) 21 5.4. Firmenkundenportal 21 09900 (07.26) Mtw 2 Preis- und Leistungsverzeichnis 5.5. Wero 21 5.5.1. Limite 21 5.5.2. Entgelte 21 5.5.3. Ausführungsfrist 21 5.5.4. Annahmezeiten 21 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 21 6.1. Kartengestützte Zahlungsdienste 21 6.2. Sonstige Zahlungsdienste 21 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Hannover 22 III. Scheckverkehr 22 1. Allgemein 22 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 22 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland 22 2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland 22 2.3. Scheckrückgabe 22 2.4. Umrechnungskurse 22 3. Reiseschecks 22 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft 23 I. Sparkonto 23 1. Allgemein 23 2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) 23 II. Wertpapiere 23 1. Depotleistungen 23 2. Effektive Stücke 23 3. Transaktionsleistungen 24 4. Ersatz von Aufwendungen 24 D. Kredite 25 I. Kredite 25 II. Bankbürgschaft (Aval) 25 E. Sonstiges 26 I. Bescheinigungen im Auftrag des Kunden 26 II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Dienstleistungen 26 III. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden 26 IV. Vertrag zugunsten Dritter 26 V. Sorten 26 VI. Edelmetalle 26 VII. Münzgeld 26 VIII. Safes/Kundenschließfächer 27 IX. Sparkassenwechsel (Alternative zum Kontenwechsel gemäß Zahlungskontengesetz) 27 X. Sonstiges 27 09900 (07.26) Mtw 3 Abkürzungen / Erläuterungen / Glossar In diesem Preis- und Leistungsverzeichnis bedeuten die folgenden Begriffe, Bezeichnungen oder Abkürzungen: Andere EWR-Staaten Alle anderen EWR-Staaten als Deutschland BIC Bank/Business Identifier Code (internationale Bankleitzahl/ Bankidentifikationsnummer) Drittstaaten Alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Drittstaatenwährung Währung eines Staates außerhalb des EWR, z. B. US-Dollar EBICS Electronic Banking Internet Communication Standard EWR Europäischer Wirtschaftsraum EWR-Währungen Alle Währungen der EWR-Staaten. Dies sind derzeit: Euro, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. EWR-Fremdwährung Alle anderen (nationalen) EWR-Währungen, die nicht der Euro sind. Dies sind derzeit: Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. EWR-Staaten Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums Fremdwährung Jede andere Währung als der Euro IBAN International Bank Account Number (internationale Bankkontonummer) max. maximal mind. mindestens SEPA Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum). Meint den einheitlichen Zahlungsverkehrsraum für Euro-Zahlungen innerhalb und zwischen den an SEPA teilnehmenden europäischen Staaten. SEPA-Drittstaaten meint die SEPA-Teilnehmerstaaten und -gebiete außerhalb des EWR. Dies sind derzeit: Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nordmazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. SMS Short Message Service (Kurznachrichtendienst) Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums EWR-Staaten meint alle Staaten, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören. Dies sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. SWIFT Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (Gesellschaft für weltweite Interbanken-Finanztelekommunikation) ZD Zahlungsdienstleister ZKG Zahlungskontengesetz zzgl. zuzüglich 09900 (07.26) Mtw 4 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Hannover Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse Hannover den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Sparkasse Hannover Sparkasse Hannover Raschplatz 4 30161 Hannover II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de). Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu). III. Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Hannover HRA 26009 IV. Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) zu wenden. Der Schlichtungsantrag kann direkt auf dem gesicherten Online-Portal der Schlichtungsstelle beim DSGV ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden unter: https://www.s-schlichtungsstelle.de Das Anliegen kann alternativ in Textform an die folgende Adresse gerichtet werden: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. Schlichtungsstelle Charlottenstraße 47 10117 Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle beim DSGV, die auf der Webseite https://www.s-schlichtungsstelle.de abrufbar ist und auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Sparkasse Hannover nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Es besteht ferner die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt unter https ://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschweren_node.html Wissenswertes zu Beschwerden über beaufsichtigte Unternehmen bereit. Bei behaupteten Verstößen gegen – das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, – die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder – Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Bundesanstalt unter Angabe des Sachverhalts und des Beschwerde- grunds Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn oder Marie-Curie-Str. 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Sparkasse (Name und Anschrift siehe oben Kapitel A.I.) einzulegen. Die Sparkasse wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief oder Telefax) beantworten. VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung Die „Verordnung (EU) 2023/1113 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Übermittlung von Angaben bei Geld- transfers und Transfers bestimmter Kryptowerte“ (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers/Kryptowertetransfers. Sie verpflichtet die Sparkasse/Landesbank bei der Aus- führung von Geldtransfers Angaben zum Zahler und Zahlungsempfänger zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name, Kundenkennung sowie ggf. der Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier bzw. LEI) oder, in Ermangelung dessen, einer verfügbaren gleich- wertigen amtlichen Kennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse und der LEI verzichtet werden, jedoch können gegebenenfalls diese Angaben vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse, LEI (oder, in Ermangelung dessen, einer verfügbaren gleichwertigen amtlichen Kennung) nutzt die Sparkasse/Landesbank die in ihren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selbst immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse/Landesbank Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers beziehungsweise Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. VII. Hinweis zur Umsatzsteuer 09900 (07.26) Mtw Die ausgewiesenen Preise verstehen sich im Falle der Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Unternehmern im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zzgl. Umsatzsteuer. 5 B. Girokonto und Zahlungsverkehr I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonten) Giro Best* Giro Smart* Giro Premium Giro Free1** Giro You2** (kein Neuabschluss ab 08.24) Kontoführung pro Monat 9,90 € 4,90 € 17,90 € 0,00 € 0,00 € Kontoführung pro Monat mit Digital-Bonus 7,90 € 2,90 € 15,90 € 0,00 € 0,00 € Ausgabe einer Sparkassen-Card mit Co-Badge Visa Debit 1,00 € 1,00 € 0,00 €***** 0,00 € 0,00 €**** (Debitkarte) monatlich3 *** Ausgabe einer digitalen Sparkassen-Card mit Co-Badge Visa – – – – – Debit (Debitkarte) Abschlag für junge Erwachsene von 18 bis unter 25 Jahren** 100 % – – – – Abschlag für junge Erwachsene von 25 bis unter 29 Jahren** 50 % – – – – je Transaktion4 je Transaktion5 je Transaktion6 je Transaktion7 je Transaktion8 Beleglose Abwicklung (SEPA-Zahlungsverfahren) Überweisung Online, Echtzeitüberweisung, Wero-Zahlungsfunktion(en) „Geld senden“, 0,00 € 0,499 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € „auf Geldanforderungen antworten“, „Geld spenden“, „E-Commerce und M-Commerce“ (Überweisung) Überweisung am SB-Terminal inkl. Echtzeitüberweisung 0,00 € 0,49 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Überweisung im Telefonbanking inkl. Echtzeitüberweisung 0,00 € 0,49 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Gutschrift einer Überweisung, Echtzeitüberweisung, 0,00 € 0,49 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Wero-Zahlungsfunktion „Geld empfangen“ Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) 0,00 € 0,49 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Lastschrift 0,00 € 0,49 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Dauerauftrag inkl. Dauerauftrag-Echtzeitüberweisung 0,00 € 0,49 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Beleghafte Abwicklung (SEPA-Zahlungsverfahren) Überweisung inkl. Echtzeitüberweisung 0,00 € 0,49 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Scheckeinzug (Inland) 0,00 € 0,49 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Scheckeinlösung 0,00 € 0,49 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Bargeldabwicklung Bargeldauszahlung an der Kasse 0,00 € 0,49 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) 0,00 € 0,4910 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € am Geldautomaten Bargeldeinzahlung an der Kasse (Annahme von Münzgeld 0,00 € 0,49 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € im Safebag siehe Kapitel E.VII.)11 Bargeldeinzahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) 0,00 € 0,49 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € am Geldautomaten12 * Basiskonto und Giro Pure: Preise analog Giro Best und Giro Smart ** nur ein Konto je Berechtigtem *** Bei unterjähriger Kündigung des Kartenvertrages oder einem Kontomodellwechsel erfolgt eine zeitanteilige Berechnung bzw. Erstattung des Kartenpreises. **** Erste Sparkassen-Card unentgeltlich, jede weitere Sparkassen-Card monatlich 1,00 € ***** Zwei Sparkassen-Cards unentgeltlich, jede weitere Sparkassen-Card monatlich 1,00 € Gilt für alle Privatkontenmodelle Rechnungsabschluss 1/4 jährlich zum Quartalsultimo (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) Belastung Paket-/Transaktionspreise monatlich zum Ultimo Umschreibung von Privatkonten auf Verlangen des Kunden 25,00 € Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen (wie z. B. Überweisungen in Drittstaaten oder Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) in Fremdwährung) werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.5., 7., 8., 9.; B.II.; B.III. und E. berechnet. 09900 (07.26) Mtw 6 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 2. Preismodelle für Geschäftskonten GiroBusiness GiroBusiness+ GiroBusiness Extra+ Kontoführung pro Monat 9,90 € 14,90 € 49,90 € Ausgabe einer Sparkassen-Card mit Co-Badge Maestro 1,00 € 1,00 € 1,00 € (Debitkarte) monatlich nur Bestandsgeschäft*/** Ausgabe einer digitalen Sparkassen-Card – – – mit Co-Badge Maestro (Debitkarte) nur Bestandsgeschäft Ausgabe einer Sparkassen-Card 1,90 € 1,90 € 1,90 € mit Co-Badge Visa Debit (Debitkarte) monatlich*/** Ausgabe einer digitalen Sparkassen-Card – – – mit Co-Badge Visa Debit (Debitkarte) je je Geschäftsvorfall 14 je je Geschäftsvorfall 16 je je Geschäftsvorfall18 Transaktion13 bei Sammelaufträgen Transaktion15 bei Sammelaufträgen Transaktion17 bei Sammelaufträgen Beleglose Abwicklung (SEPA-Zahlungsverfahren) Überweisung Online (PIN/TAN/FinTS), Echtzeitüberweisung, Wero-Zahlungsfunktion(en) „Geld senden“, „auf Geldanfor- 0,39 € 0,25 € 0,29 € 0,15 € 0,09 € 0,09 € derungen antworten“, „Geld spenden“, „E-Commerce und M-Commerce“ (Überweisung) Überweisung am SB-Terminal inkl. Echtzeitüberweisung 0,49 € – 0,39 € – 0,19 € – Gutschrift einer Überweisung, Echtzeitüberweisung, 0,49 € – 0,39 € – 0,19 € – Wero-Zahlungsfunktion „Geld empfangen“ Gutschrift einer Überweisung als eiliger Zahlungseingang 2,00 € – 2,00 € – 2,00 € – Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) 0,49 € – 0,39 € – 0,19 € – Lastschrift 0,49 € – 0,39 € – 0,19 € – Lastschrifteinzug (PIN/TAN/FinTS) 0,39 € 0,25 € 0,39 € 0,15 € 0,39 € 0,09 € Lastschrifteinzug per EBICS DFÜ-Auftrag 0,35 € 0,35 € 0,25 € 0,25 € 0,15 € 0,15 € mit elektronischer Unterschrift / online Lastschrifteinzug per EBICS DFÜ-Auftrag 7,00 € 0,35 € 7,00 € 0,25 € 7,00 € 0,15 € ohne elektronische Unterschrift / mit Begleitzettel Überweisung per EBICS DFÜ-Auftrag mit elektronischer 0,35 € 0,35 € 0,25 € 0,25 € 0,15 € 0,15 € Unterschrift / online inkl. Echtzeitüberweisung Überweisung per EBICS DFÜ-Auftrag ohne elektronische 7,00 € 0,35 € 7,00 € 0,25 € 7,00 € 0,15 € Unterschrift / mit Begleitzettel inkl. Echtzeitüberweisung Überweisung per EBICS Eilzahlung 2,00 € 2,00 € 2,00 € 2,00 € 2,00 € 2,00 € Elektronischer Statusreport bezüglich des Bearbeitungs- unentgeltlich standes von Sammel-Echtzeitüberweisungen Dauerauftrag inkl. Dauerauftrag-Echtzeitüberweisung 0,49 € – 0,39 € – 0,19 € – Beleghafte Abwicklung (SEPA-Zahlungsverfahren) Überweisung inkl. Echtzeitüberweisung 1,49 € – 1,49 € – 1,49 € – Scheckeinzug (Inland) 0,39 € 0,25 € 0,29 € 0,15 € 0,09 € 0,09 € Scheckeinlösung 0,39 € – 0,29 € – 0,09 € – Bargeldabwicklung Bargeldauszahlung an der Kasse 3,90 € – 3,90 € – 3,90 € – Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card 0,49 € – 0,49 € – 0,49 € – (Debitkarte) am Geldautomaten Bargeldeinzahlung an der Kasse (Annahme 3,90 € – 3,90 € – 3,90 € – von Münzgeld im Safebag siehe Kapitel E.VII.) Bargeldeinzahlung mit der Sparkassen-Card 0,49 € – 0,49 € – 0,49 € – (Debitkarte) am Geldautomaten * Belastung erfolgt jährlich ** Bei unterjähriger Kündigung des Kartenvertrages erfolgt eine zeitanteilige Erstattung des Kartenpreises. Rechnungsabschluss monatlich zum Ultimo Belastung Paket-/Transaktions-/Geschäftsvorfallspreise monatlich zum Ultimo Umschreibung von Geschäftskonten auf Verlangen des Kunden 60,00 € Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen (wie z. B. Überweisungen in Drittstaaten oder Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) in Fremdwährung) werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.5., 7., 8., 9.; B.II.; B.III. und E. berechnet. 3. Preismodelle für Kapital-Plus-Konten Preis für nicht vertragsgemäße Abbuchungen und Eingänge 1,50 € Kontoauszüge Kapital-Plus: Kontoauszüge werden grundsätzlich vierteljährlich per Post zur Verfügung gestellt. Kapital-Plus.de/TagesgeldPlus: Kontoauszüge werden grundsätzlich vierteljährlich im Elektronischen Postfach zur Verfügung gestellt. – elektronischer Kontoauszug unentgeltlich – Versand bei Kapital-Plus unentgeltlich – Versand bei Kapital-Plus.de/TagesgeldPlus 0,30 € zzgl. Porto – Postversand von nach 90 Tagen bzw. 200 Umsätzen nicht Porto abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen 09900 (07.26) Mtw 7 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) – bei geschlossenen Konten je Auszug 15,00 € (ggf. zzgl. Porto) – bei bestehenden Konten je Auszug 5,00 € (ggf. zzgl. Porto) – Zurverfügungstellung von Monatslisten im Auftrag des Kunden – bei geschlossenen Konten je Liste 15,00 € (ggf. zzgl. Porto) – bei bestehenden Konten je Liste 5,00 € (ggf. zzgl. Porto) (für zurückliegende Zeiträume gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen) 4. Preismodelle für Fremdwährungskonten Grundpreis pro Monat 5,00 € Preis pro Transaktion/Geschäftsvorfall19 0,50 € Kontoauszug unentgeltlich Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) – bei geschlossenen Konten je Auszug 15,00 € (ggf. zzgl. Porto) – bei bestehenden Konten je Auszug 5,00 € (ggf. zzgl. Porto) – Zurverfügungstellung von Monatslisten im Auftrag des Kunden – bei geschlossenen Konten je Liste 15,00 € (ggf. zzgl. Porto) – bei bestehenden Konten je Liste 5,00 € (ggf. zzgl. Porto) (für zurückliegende Zeiträume gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen) Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.7., 8., 9.; B.II.; B.III. und E. berechnet. 5. Kontoauszug (pro Vorgang) 5.1. Privatkonten Kontoauszüge werden grundsätzlich über Kontoauszugsdrucker zur Verfügung gestellt. Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung – Kontoauszugsdrucker unentgeltlich bei Giro Best, Giro Premium, Giro Free, Giro You je Auszug 0,49 € bei Giro Smart (1x unentgeltlich pro Monat) – elektronischer Kontoauszug unentgeltlich – Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über die vereinbarte Form hinausgehend (pro Vorgang) und alle sonstigen Kontoauszüge 0,30 € zzgl. Porto – Postversand von nach 90 Tagen bzw. 200 Umsätzen nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen Porto Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) – bei geschlossenen Konten je Auszug 15,00 € (ggf. zzgl. Porto) – bei bestehenden Konten je Auszug 5,00 € (ggf. zzgl. Porto) – Zurverfügungstellung von Monatslisten im Auftrag des Kunden – bei geschlossenen Konten je Liste 15,00 € (ggf. zzgl. Porto) – bei bestehenden Konten je Liste 5,00 € (ggf. zzgl. Porto) (für zurückliegende Zeiträume gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen) Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zah- lungsvorgängen20. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 5.2. Geschäftskonten Kontoauszüge werden grundsätzlich über Kontoauszugsdrucker zur Verfügung gestellt. Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung – Kontoauszugsdrucker je Auszug 0,49 € – elektronischer Kontoauszug unentgeltlich – Bereitstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur auf einem elektronischen Kontoauszug 0,10 € je Signatur; d. h. je Auszug – Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über die vereinbarte Form hinausgehend (pro Vorgang) und alle sonstigen Kontoauszüge – Versand Porto – Briefschließfach/Abholer 1,00 € – Postversand von nach 90 Tagen bzw. 200 Umsätzen nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen Porto Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden – bei geschlossenen Konten je Auszug 15,00 € (ggf. zzgl. Porto) – bei bestehenden Konten je Auszug 5,00 € (ggf. zzgl. Porto) – Zurverfügungstellung von Monatslisten im Auftrag des Kunden – bei geschlossenen Konten je Liste 15,00 € (ggf. zzgl. Porto) – bei bestehenden Konten je Liste 5,00 € (ggf. zzgl. Porto) (für zurückliegende Zeiträume gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen) Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zah- lungsvorgängen21. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 09900 (07.26) Mtw 8 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 6. Rechnungsabschluss 6.1. Privatkonten Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgen stets unentgeltlich. Ausgenommen davon sind die Erstellung und Über- mittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht). 6.2. Geschäftskonten Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgen stets unentgeltlich. Ausgenommen davon sind die Erstellung und Über- mittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht). 7. Geduldete Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die das Guthaben und ggf. eine eingeräumte Kontoüberziehung überschreiten (geduldete Kontoüberzie- hungen), sind die hierfür vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 8. Kontowecker Wecker für EWR-Währungsumrechnungsentgelt (Kontowecker „EWR-Währung“) unentgeltlich Benachrichtigung für Echtzeitüberweisung (Kontowecker „Echtzeitüberweisung“) an den Zahler per - E-Mail unentgeltlich - Push Nachricht (über Mobile-Banking-App) unentgeltlich - SMS unentgeltlich Hinweis: Mittels der nachfolgenden Kontowecker werden keine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt. Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Benachrichtigung für Echtzeitüberweisung (Kontowecker „Echtzeitüberweisung“) an den Zahlungsempfänger per - E-Mail unentgeltlich - Push Nachricht (über Mobile-Banking-App) unentgeltlich - SMS 0,10 € Benachrichtigung über sonstige Ereignisse (ohne Kontowecker „EWR-Währung“ und „Echtzeitüberweisung“) per - E-Mail unentgeltlich - Push Nachricht (über Mobile-Banking-App) unentgeltlich - SMS 0,10 € 9. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B.I.1. bis B.I.4. nichts Abweichendes vereinbart wurde. – fällige Darlehensraten unentgeltlich – fällige Sparraten unentgeltlich – Schließfachmietpreis unentgeltlich 10. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz Die Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz stellen wir Verbrauchern jährlich ab dem ersten Geschäftstag eines Jahres für das voran- gegangene Kalenderjahr und bei Vertragsbeendigung bereit. Zur Anforderung der Entgeltaufstellung wenden Sie sich bitte an die Sparkasse. II. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B.I.1. bis B.I.2. nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Überweisungen Betragsgrenzen für Überweisungen Überweisungsaufträge sind im Rahmen des vorhandenen Kontoguthabens und einer eingeräumten Kontoüberziehung ohne Betragsbegren- zung möglich, soweit keine Verfügungslimite (für z.B. Online-Banking, Wero etc.) vereinbart sind. Der Kunde kann – im Rahmen der vereinbar- ten Verfügungslimite – nach seinem alleinigen Ermessen einen per Echtzeitüberweisung versendbaren Höchstbetrag festlegen. Dieser kann entweder pro Tag oder pro Zahlungsvorgang festgelegt und jederzeit vor Erteilung eines Echtzeitüberweisungsauftrags geändert werden. Er gilt kontobezogen für alle verfügungsberechtigten Personen (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) gemeinsam. 09900 (07.26) Mtw 9 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)22 in Euro oder in anderen EWR-Währungen23 1.1.1. Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse Hannover ergeben sich aus Kapitel B.II.7. a) Ausführungsfristen Sofern die Sparkasse zur Ausführung des Überweisungsauftrags verpflichtet ist, stellt sie sicher, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers innerhalb folgender Fristen eingeht (gerechnet ab Zugang des Überweisungsauftrags bei der Sparkasse): – Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag24 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag25 max. 2 Geschäftstage Echtzeitüberweisungsauftrag max. 10 Sekunden26 Wero-Zahlungsauftrag max. 10 Sekunden27 – Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag28 max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag29 max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. ba) Überweisungen in der Kontowährung Der Zahler trägt die folgenden Entgelte30: Modalitäten je Überweisung Überweisungsart vom Girokonto per per Zahlschein beleghaft31 beleglos32 per Dauerauftrag Eilüberweisung gewöhnliche SEPA-Überwei- taggleiche Buchung sung mit IBAN in Euro siehe Kapitel der Standardüber- kein Angebot innerhalb der Sparkasse B.I.1. Preismodelle weisung (Überweisung) Privatkonten und gewöhnliche SEPA-Überwei- B.I.2. Preismodelle sung mit IBAN in Euro an einen Geschäftskonten 15,00 € kein Angebot anderen Zahlungsdienstleister (Überweisung) Echtzeitüberweisung mit IBAN in Euro an einen anderen kein Angebot kein Angebot Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung)33, 34 Wero-Zahlungsfunktion(en) „Geld senden“, „auf Geldanfor- derungen antworten“, „Geld kein Angebot kein Angebot kein Angebot kein Angebot spenden“, „E-Commerce und M-Commerce“ (Überweisung) bis 100,00 € = 5,50 € bis 100,00 € = 5,50 € bis 100,00 € = 5,50 € ab 100,01 € = 1,5 ‰, ab 100,01 € = 1,2 ‰, ab 100,01 € = 1,5 ‰, Überweisung, die auf eine an- mind. 11,00 €, mind. 9,00 €, mind. 11,00 €, dere Währung eines EWR-Mit- max. 200,00 € max. 200,00 € max. 200,00 € kein Angebot kein Angebot gliedsstaates lautet an einen Abwicklungsprovision Abwicklungsprovision Abwicklungsprovision anderen Zahlungsdienstleister jeweils zzgl. 2,50 € jeweils zzgl. 2,50 € jeweils zzgl. 2,50 € Kommunikations- Kommunikations- Kommunikations- pauschale pauschale pauschale Euro-Expresszahlung online kein Angebot Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamt- preis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Kapitel B.I.). 09900 (07.26) Mtw 10 B. Girokonto und Zahlungsverkehr bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte35: Modalitäten je Überweisung Überweisungsart vom Girokonto per per Zahlschein beleghaft36 beleglos37 per Dauerauftrag Eilüberweisung bis 100,00 € = 5,50 € bis 100,00 € = 5,50 € bis 100,00 € = 5,50 € ab 100,01 € = 1,5 ‰, ab 100,01 € = 1,2 ‰, ab 100,01 € = 1,5 ‰, Überweisung, die auf eine an- mind. 11,00 €, mind. 9,00 €, mind. 11,00 €, dere Währung eines EWR-Mit- max. 200,00 € max. 200,00 € max. 200,00 € kein Angebot kein Angebot gliedsstaates lautet an einen Abwicklungsprovision Abwicklungsprovision Abwicklungsprovision anderen Zahlungsdienstleister jeweils zzgl. 2,50 € jeweils zzgl. 2,50 € jeweils zzgl. 2,50 € Kommunikations- Kommunikations- Kommunikations- pauschale pauschale pauschale cc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung („DEBT“ bzw. „OUR“). Höhe der Entgelte38: Modalitäten je Überweisung Überweisungsart vom Girokonto per per Zahlschein beleghaft39 beleglos40 per Dauerauftrag Eilüberweisung bis 100,00 € = 5,50 € bis 100,00 € = 5,50 € bis 100,00 € = 5,50 € ab 100,01 € = 1,5 ‰, ab 100,01 € = 1,2 ‰, ab 100,01 € = 1,5 ‰, mind. 11,00 €, mind. 9,00 €, mind. 11,00 €, Überweisung, die auf eine an- max. 200,00 € max. 200,00 € max. 200,00 € dere Währung eines EWR-Mit- Abwicklungsprovision Abwicklungsprovision Abwicklungsprovision kein Angebot kein Angebot gliedsstaates lautet an einen jeweils zzgl. 2,50 € jeweils zzgl. 2,50 € jeweils zzgl. 2,50 € anderen Zahlungsdienstleister Kommunikations- Kommunikations- Kommunikations- pauschale und 20,00 € pauschale und 20,00 € pauschale und 20,00 € Fremdkosten Fremdkosten Fremdkosten Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“). dd) Aufschlag/Zusatzentgelt für die eilige Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister erhöhte Kommunikationspauschale 5,11 € c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines beleghaften Überweisungsauftrags durch die Sparkasse41 – bei Postversand – wegen fehlender Unterschrift 1,95 € – wegen fehlerhafter/fehlender Pflichtangaben oder mangels Deckung 1,50 € – bei Einstellen in das elektronische Postfach kein Angebot – bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker kein Angebot Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist – innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 12,50 € – bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 12,50 € – bei direkter fallabschließender Erfassung von SEPA-Recall durch den Kunden im Online-Banking (Privatgirokonten) unentgeltlich – bei direkter fallabschließender Erfassung von SEPA-Recall durch den Kunden im Online-Banking (Geschäftsgirokonten) 6,25 € Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden – innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 12,50 € – bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 12,50 € – bei direkter fallabschließender Erfassung von SEPA-Recall durch den Kunden im Online-Banking (Privatgirokonten) unentgeltlich – bei direkter fallabschließender Erfassung von SEPA-Recall durch den Kunden im Online-Banking (Geschäftsgirokonten) 6,25 € Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag im Auftrag des Kunden Änderung – SEPA-Überweisung unentgeltlich – sonstige Überweisung in anderer EWR-Währung 7,50 € Eilüberweisung zur Bargeldauszahlung 15,00 € (Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen) 09900 (07.26) Mtw 11 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1.1.2. Gutschrift einer Überweisung Der Überweisungsbetrag wird unverzüglich verfügbar gemacht, nachdem der Betrag auf dem Konto der Sparkasse eingegangen ist, im Falle des Eingangs einer Echtzeitüberweisung innerhalb von 10 Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister des Zahlers. Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet42: Gutschrift einer Überweisung Entgelt in Euro gewöhnliche SEPA-Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (Überweisung) gewöhnliche SEPA-Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister siehe Kapitel (Überweisung) B.I.1. Preismodelle für Privatkonten und Wero-Zahlungsfunktion „Geld empfangen“ B.I.2. Preismodelle für Geschäftskonten Echtzeitüberweisung mit IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR43 Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lautet von einem anderen siehe Kapitel B.II.1.2.2. Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lautet Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Kapitel B.I.1. Preismodelle für Privatkonten und B.I.2. Preismodelle für Geschäftskonten) oder der Überweisende, z. B. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)44 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)45 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)46 1.2.1. Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. Bei Echtzeitüberweisungen in Euro in SEPA-Teilnehmerstaaten und -gebiete außerhalb des EWR (SEPA-Drittstaaten)47, beträgt die maximale Ausführungsfrist 10 Sekunden.48 b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. aaa) Bei einer Überweisung in der Kontowährung trägt der Zahler die folgenden Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“)49: Geschäftsvorgang Abwicklungsprovision Mindestprovision Kommunikationspauschale bis 100,00 € = 5,50 € – Überweisung beleghaft 2,50 € ab 100,01 € = 1,5 ‰ 11,00 € max. 200,00 € bis 100,00 € = 5,50 € – Überweisung beleglos 2,50 € ab 100,01 € = 1,2 ‰ 9,00 € max. 200,00 € bbb) Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“): Geschäftsvorgang Abwicklungsprovision Mindestprovision Kommunikationspauschale bis 100,00 € = 5,50 € – Überweisung beleghaft 2,50 € ab 100,01 € = 1,5 ‰ 11,00 € max. 200,00 € bis 100,00 € = 5,50 € – Überweisung beleglos 2,50 € ab 100,01 € = 1,2 ‰ 9,00 € max. 200,00 € 09900 (07.26) Mtw 12 B. Girokonto und Zahlungsverkehr ccc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung („DEBT“ bzw. „OUR“). Bankspesen externer Geschäftsvorgang Abwicklungsprovision Mindestprovision Kommunikationspauschale Zahlungsdienstleister bis 100,00 € = 5,50 € – Überweisung beleghaft 2,50 € 20,00 € ab 100,01 € = 1,5 ‰ 11,00 € max. 200,00 € bis 100,00 € = 5,50 € – Überweisung beleglos 2,50 € 20,00 € ab 100,01 € = 1,2 ‰ 9,00 € max. 200,00 € Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“). ddd) Aufschlag/Zusatzentgelt für die eilige Ausführung von Überweisungen erhöhte Kommunikationspauschale 5,11 € bb) Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) aaa) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“) 1: Zahler trägt alle Entgelte („DEBT“ bzw. „OUR“) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte („CRED“ bzw. „BEN“) Hinweise: – Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. – Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bbb) Entgelte50 Zielland (Produkt) Entgeltregelung 0 (SHAR“ bzw. „SHARE“) 1 („DEBT“ bzw. „OUR“) Beleghaft Beleglos Beleghaft Beleglos SEPA-Drittstaaten51 in Euro Siehe Siehe Siehe mit IBAN/BIC (gewöhnliche SEPA- – Kapitel B.II.1.1.1. b) aa) Kapitel B.II.1.1.1. b) aa) Kapitel B.II.1.1.1. b) aa) Überweisung) SEPA-Drittstaaten52 in Euro Kein Angebot mit IBAN/BIC (Echtzeitüberweisung) bis 100,00 € = 5,50 € bis 100,00 € = 5,50 € bis 100,00 € = 5,50 € bis 100,00 € = 5,50 € ab 100,01 € = 1,5 ‰ ab 100,01 € = 1,2 ‰, ab 100,01 € = 1,5 ‰, ab 100,01 € = 1,2 ‰, mind. 11,00 €, mind. 9,00 €, mind. 11,00 €, mind. 9,00 €, max. 200,00 € max. 200,00 € max. 200,00 € max. 200,00 € übrige Länder (sonstige Zahlungen) Abwicklungsprovision Abwicklungsprovision Abwicklungsprovision Abwicklungsprovision jeweils zzgl. 2,50 € jeweils zzgl. 2,50 € jeweils zzgl. 2,50 € jeweils zzgl. 2,50 € Kommunikations- Kommunikations- Kommunikations- Kommunikations- pauschale pauschale pauschale und pauschale und 20,00 € ausl. 20,00 € ausl. Bankspesen Bankspesen Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1), außer Echtzeitüberweisungen: erhöhte Kommunikationspauschale 5,11 € cc) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines beleghaften Überweisungsauftrags durch die Sparkasse53 – bei Postversand – wegen fehlerhafter/fehlender Pflichtangaben 1,95 € – mangels Deckung 1,50 € – bei Einstellen in das elektronische Postfach kein Angebot – bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker kein Angebot Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist – innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 25,00 € – bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 25,00 € Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. 09900 (07.26) Mtw 13 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden – innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 40,00 € – bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 40,00 € Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag im Auftrag des Kunden Änderung 7,50 € 1.2.2. Gutschrift einer Überweisung Der Überweisungsbetrag wird unverzüglich verfügbar gemacht, nachdem der Betrag auf dem Konto der Sparkasse eingegangen ist, im Falle des Eingangs einer Echtzeitüberweisung innerhalb von 10 Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister des Zahlers. a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“) 1: Zahler trägt alle Entgelte („DEBT“ bzw. „OUR“) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte („CRED“ bzw. „BEN“) Hinweis: – Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. – Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Entgelte54 Bei einer Entgeldregelung „0“ oder „2“ werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte für die Gutschrift der Überweisung berechnet, – die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: – die seperat belastet werden: Absenderland/Währung Entgelt in Euro SEPA-Drittstaaten55 in Euro mit IBAN/BIC (gewöhnliche SEPA-Überweisung) Siehe Kapitel B.II.1.1.2. SEPA-Drittstaaten56 in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeitüberweisung) Kein Angebot Gutschriftsbetrag Abwicklung unter 100,00 € unentgeltlich übrige Länder (sonstige Zahlungen) unter 12.500,00 € 8,00 € unter 25.000,00 € 15,00 € ab 25.000,00 € 1 ‰, max. 100,00 € 2. Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)57 2.1.1. SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen58 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse siehe Kapitel B.I.1. Preismodelle für Privatkonten und SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister B.I.2. Preismodelle für Geschäftskonten c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift59 durch die Sparkasse – bei Postversand 1,50 € Rückbelastung von nicht eingelösten Lastschriften (zu Lasten des Zahlungsempfängers) – Rücklastschriftentgelt (nicht bei Verbrauchern) 5,00 € – Fremdkosten (z. B. Interbankenentgelt) Lastschriftrückruf vor Fälligkeit (SEPA-Reverse) – je Einzelposten 10,00 € – gesamte Datei 25,00 € Lastschriftrückruf nach Fälligkeit (SEPA-Reversal) – je Einzelposten 10,00 € – gesamte Datei 25,00 € 09900 (07.26) Mtw 14 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Unterrichtung über die Nichteinlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift aufgrund einer vom Zahler veranlassten Sperre – per Postversand kein Angebot – per elektronischem Postfach kein Angebot – per Kontoauszugsdrucker kein Angebot 2.1.2. SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen60 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse siehe Kapitel B.I.1. Preismodelle für Privatkonten und SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister B.I.2. Preismodelle für Geschäftskonten c) sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates 5,00 € Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse – bei Postversand 1,50 € Rückbelastung von nicht eingelösten Lastschriften (zu Lasten des Zahlungsempfängers) – Rücklastschriftentgelt (nicht bei Verbrauchern) 5,00 € – Fremdkosten (z. B. Interbankenentgelt) Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 10,00 € Lastschriftrückruf vor Fälligkeit (SEPA-Reverse) – je Einzelposten 10,00 € – gesamte Datei 25,00 € 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. 2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen61 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro siehe Kapitel SEPA-Drittstaaten62 B.I.1. Preismodelle für Privatkonten und B.I.2. Preismodelle für Geschäftskonten b) sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift63 durch die Sparkasse – bei Postversand 1,50 € Rückbelastung von nicht eingelösten Lastschriften (zu Lasten des Zahlungsempfängers) – Rücklastschriftentgelt (nicht bei Verbrauchern) 5,00 € – Fremdkosten (z. B. Interbankenentgelt) Unterrichtung über die Nichteinlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift aufgrund einer vom Zahler veranlassten Sperre – per Postversand kein Angebot – per elektronischem Postfach kein Angebot – per Kontoauszugsdrucker kein Angebot 2.2.2. SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen64 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro siehe Kapitel SEPA-Drittstaaten65 B.I.1. Preismodelle für Privatkonten und B.I.2. Preismodelle für Geschäftskonten 09900 (07.26) Mtw 15 B. Girokonto und Zahlungsverkehr b) sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates 5,00 € Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmenlastschrift durch die Sparkasse – bei Postversand 1,50 € Rückbelastung von nicht eingelösten Lastschriften (zu Lasten des Zahlungsempfängers) – Rücklastschriftentgelt (nicht bei Verbrauchern) 5,00 € – Fremdkosten (z. B. Interbankenentgelt) Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 10,00 € 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften 2.3.1. SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 9 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift 2.3.2. SEPA-Firmen-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 9 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift 2.4. Lastschrifteinzug66 2.4.1. Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift siehe Kapitel b) Sammelauftrag B.I.2. Preismodelle für Geschäftskonten – zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift 2.4.2. Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift siehe Kapitel b) Sammelauftrag B.I.2. Preismodelle für Geschäftskonten – zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1. Mastercard/Visa Card Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten)67 a) Ausgabe einer Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) Komfortpakete Komfortpaket Silber Reise- und Komfortpaket Gold Kartenpreise jährlich im Voraus** Für Kunden Für Kunden von Für Kunden Für Kunden von ab 29 Jahren 18 bis unter 29* Jahren ab 29 Jahren 18 bis unter 29* Jahren erste Karte 42,00 € 21,00 € 84,00 € 42,00 € ab 2. Karte bei gleichem Abrechnungskonto 21,00 € 21,00 € 42,00 € 42,00 € erste Gold Kreditkarte im Giro Premium enthalten – – 0,00 € – ab 2. Karte bei gleichem Abrechnungskonto im Giro Premium – – 42,00 € – Digitale Kreditkarte unentgeltlich Business Cards Kartenpreise jährlich im Voraus** Business Card/Business Card-One Business Card Gold/Business Card Gold-One jede Karte 42,00 € 84,00 € Auswahl des Firmenlogos Firmenlogo auf Business Cards schwarz/weiss 198,00 € Firmenlogo auf Business Cards 248,00 € b) Ausgabe einer Mastercard Basis/Visa Card Basis (Debitkarte) Basis Kartenpreise jährlich im Voraus** Für Kunden ab 29 Jahren Für Kunden von 12 bis unter 29* Jahren erste Karte 42,00 € 21,00 € ab 2. Karte bei gleichem Abrechnungskonto 42,00 € 21,00 € * Der vergünstigte Kreditkartenpreis wird letztmalig in dem Kalenderjahr belastet, in dem der Kunde 28 Jahre alt wird. Im darauffolgenden Jahr, bei Preisfälligkeit der Kreditkarte, wird der Standardpreis berechnet. ** Bei unterjähriger Kündigung des Kartenvertrages oder einem Kontomodellwechsel erfolgt eine zeitanteilige Berechnung bzw. Erstattung des Kartenpreises. 09900 (07.26) Mtw 16 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Digitale Kreditkarte unentgeltlich c) Ausstattung von Mastercard/Visa Card Kartenprodukten (Kredit- oder Debitkarte) mit Motiv als Picture Card Erstkarten jeweiliger Jahrespreis zzgl. einmalig 10 € Erstkarte TSV Hannover-Burgdorf Motiv jeweiliger Jahrespreis Motivauswahl und -wechsel bei Bestandskarten einmalig 10 € Motivauswahl und -wechsel bei Bestandskarten auf TSV Hannover-Burgdorf Motiv unentgeltlich d) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Mastercard/Visa Card (Kredit- oder Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden 6,75 € – für eine beschädigte Mastercard/Visa Card soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht – wegen Namensänderung – bei Vergessen der PIN – für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Mastercard/Visa Card e) Kartenabrechnungen für Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) Kartenabrechnungen werden grundsätzlich über den Kontoauszugsdrucker zur Verfügung gestellt. Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung – Kontoauszugsdrucker unentgeltlich – elektronischer Kontoauszug unentgeltlich – Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über die vereinbarte Form hinausgehend (pro Vorgang) und alle sonstigen Abrechnungen Porto – Postversand nicht abgeholter Kartenabrechnungen für eine Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte)68 Porto f) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats der Kartenabrechnung für eine Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung 15,00 € g) Sperren einer Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkarten- und Debitkartenbedingungen und eine daraufhin erfolgte Sperre sind unentgeltlich) h) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum Bezahlen in Euro69 im EWR70 unentgeltlich i) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung71 im EWR72 – Komfortpakete und Basis Karte – in EWR-Fremdwährung73 Währungsumrechnungsentgelt74 1,5 % vom Umsatz – in Drittstaatenwährung75 Währungsumrechnungsentgelt 1,5 % vom Umsatz – Business Cards in EWR-Fremdwährung76 und Drittstaatenwährung77 keine Berechnung eines Währungsumrechnungsentgelts j) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung78 außerhalb des EWR79 Komfortpakete und Basis Karte 1,5 % vom Umsatz Business Cards keine Berechnung eines Währungsumrechnungsentgelts k) Bargeldauszahlung mit der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) (siehe Kapitel B.II.3.3.) l) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN)80 3,50 € Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen/Landesbanken ist unentgeltlich. 09900 (07.26) Mtw 17 B. Girokonto und Zahlungsverkehr m) Sonstige Preise Basis Karte (Debitkarte) Telefonischer Saldenabruf bei PLUSCARD 2,50 € Rücküberweisung von Guthaben auf das Referenzkonto 1,50 € Kündigung von Internet-Abonnements bei Internethändlern (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 33,00 € 3.2. Sparkassen-Card (Debitkarte) a) Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) Die Jahrespreise werden entsprechend der im jeweiligen Girokontenmodell enthaltenen Entgeltregelung im Kapitel B.I.1. Preismodelle Privat- konten und B.I.2. Preismodelle Geschäftskonten berechnet. b) Täglicher Verfügungsrahmen mit der Sparkassen-Card (Debitkarte)81 Sparkassen-Card (Debitkarte) je nach Einsatz (soweit die Karte für den jeweiligen Einsatz ausgestattet ist)82: Bargeldauszahlung – An eigenen Geldautomaten der Sparkasse Hannover bis zu: 2.000,00 € – An fremden Geldautomaten83 im Inland bis zu: 1.000,00 € – An fremden Geldautomaten84 im Ausland bis zu: 500,00 € und Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen85 sowie Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Online-Handel) – Im Inland: 5.000,00 € – Im Ausland: 2.200,00 € und Eingabe von Überweisungen an Selbstbedienungsterminals der Sparkasse je Verfügung 10.000,00 € c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden 7,40 € – für eine beschädigte Sparkassen-Card (Debitkarte) soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht – wegen Namensänderung – bei Vergessen der Debit PIN – für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Sparkassen-Card (Debitkarte) d) Sperren einer Sparkassen-Card (Debitkarte) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card (Debitkarte) und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich) e) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Euro86 siehe Kapitel B.I.1. Preismodelle für Privatkonten und im EWR87 B.I.2. Preismodelle für Geschäftskonten f) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung88 im EWR89 – in EWR-Fremdwährung90, Währungsumrechnungsentgelt91 1,5 % vom Umsatz – in Drittstaatenwährung92, Währungsumrechnungsentgelt 1,0 % vom Umsatz, mind. 1,00 €, max. 5,00 € g) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung93 außerhalb des EWR94 – Währungsumrechnungsentgelt 1,0 % vom Umsatz, mind. 1,00 €, max. 5,00 € h) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) (siehe Kapitel B.II.3.3.) i) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN)95 3,50 € Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen/Landesbanken ist unentgeltlich. 09900 (07.26) Mtw 18 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 3.3. Bargeldauszahlung96 a) Bargeldauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten – mit unserer Sparkassen-Card (Debitkarte) siehe Kapitel B.I.1. Preismodelle Privatkonten und B.I.2. Preismodelle Geschäftskonten – mit unserer Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) kein Angebot 2 % vom Umsatz, mind. 5,00 € – mit unserer Mastercard/Visa Card Basis (Debitkarte) kein Angebot 2 % vom Umsatz, mind. 5,00 € – mit unserer Business Card (Kreditkarte) kein Angebot 2 % vom Umsatz, mind. 5,00 € b) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR97) am Schalter am Geldautomaten Bei Sparkassen und Landesbanken, die am Heimatsparkassenmodell entfällt – teilnehmen Bei ZD im EWR98, die ein direktes Kundenentgelt99 erheben – Verfügungen im girocard-System in Euro100 entfällt – – Verfügungen im Maestro-System in Euro101 entfällt zzgl. 1 % vom Umsatz, mind. 5,00 € – Verfügungen im Visa Debit-System in Euro102 entfällt zzgl. 1 % vom Umsatz, mind. 5,00 € – Verfügungen im V PAY-System in Euro103 entfällt siehe zzgl. 1 % vom Umsatz, mind. 5,00 € Transaktionspreis Bei ZD im EWR104, die kein direktes Kundenentgelt105 erheben B.I.1. Preismodelle – Verfügungen in den Zahlungssystemen Maestro, Visa Debit- für Privatkonten oder V PAY in Euro106 entfällt und B.I.2. Preis- zzgl. 1 % vom Umsatz, mind. 5,00 € modelle für Bei ZD im EWR107 im Maestro-, Visa Debit- oder im V PAY-System Geschäftskonten in Fremdwährung108 – in EWR-Fremdwährung109 entfällt zzgl. 1 % vom Umsatz, mind. 5,00 € zzgl. Währungsumrechnungsentgelt110 1,5 % vom Umsatz – in Drittstaatenwährung111 zzgl. 1 % vom Umsatz, mind. 5,00 € Bei ZD außerhalb des EWR112 in Fremdwährung113 im Maestro-, entfällt zzgl. 1 % vom Umsatz, mind. 5,00 € Visa Debit- oder im V PAY-System c) Bargeldauszahlung mit Mastercard/Visa Card Kartenprodukten (Kredit- und Debitkarte) bei fremden ZD an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR114) am Schalter am Geldautomaten – mit unserer Mastercard/Visa Card (Kreditkarten/Debitkarten) – Komfortpaket Silber (Kreditkarte) und Mastercard Basis/Visa Card Basis (Debitkarte) (In- und Ausland) und 3 % vom Umsatz, mind. 5,00 € 2,0 % vom Umsatz, mind. 5,00 €* Reise- und Komfortpaket Gold (Inland) in Euro115 – Komfortpaket Silber und Basis Karte (Ausland) – im EWR116 in EWR-Fremdwährung117 3 % vom Umsatz, mind. 5,00 € 2,0 % vom Umsatz, mind. 5,00 €* zzgl. Währungsumrechnungsentgelt118 1,5 % vom Umsatz 1,5 % vom Umsatz – im EWR119 in Drittstaatenwährung120 3 % vom Umsatz, mind. 5,00 € 2,0 % vom Umsatz, mind. 5,00 €* zzgl. Währungsumrechnungsentgelt 1,5 % vom Umsatz 1,5 % vom Umsatz – außerhalb des EWR121 in Fremdwährung122 3 % vom Umsatz, mind. 5,00 € 2,0 % vom Umsatz, mind. 5,00 €* zzgl. Währungsumrechnungsentgelt 1,5 % vom Umsatz 1,5 % vom Umsatz – Reise- und Komfortpaket Gold (Ausland) – im EWR123 in Euro124 3 % vom Umsatz, mind. 5,00 € 0,00 €* – im EWR125 in EWR-Fremdwährung126 3 % vom Umsatz, mind. 5,00 € 0,00 €* zzgl. Währungsumrechnungsentgelt127 1,5 % vom Umsatz 1,5 % vom Umsatz – im EWR128 in Drittstaatenwährung129 3 % vom Umsatz, mind. 5,00 € 0,00 €* zzgl. Währungsumrechnungsentgelt 1,5 % vom Umsatz 1,5 % vom Umsatz – außerhalb des EWR130 in Fremdwährung131 3 % vom Umsatz, mind. 5,00 € 0,00 €* zzgl. Währungsumrechnungsentgelt 1,5 % vom Umsatz 1,5 % vom Umsatz – Business Cards (In- und Ausland) 3 % vom Umsatz, mind. 5,00 € 2,0 % vom Umsatz, mind. 5,00 €*/** * Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. ** Keine Berechnung des Währungsumrechnungsentgelts bei Business Cards. 09900 (07.26) Mtw 19 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 3.4. Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag (Debit- und Kreditkarten) wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR-Währung132 als Euro max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B.II.7. 4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte133 4.1. Bargeldeinzahlung – Bargeldeinzahlung auf eigenes Geschäftskonto siehe Kapitel B.I.1. Preismodelle für Privatkonten und – Bargeldeinzahlung auf eigenes Privatkonto B.I.2. Preismodelle für Geschäftskonten Bargeldeinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter (nur innerhalb Deutschlands möglich) – auf Konten bei uns kein Angebot – auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken kein Angebot – auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern kein Angebot Bargeldeinzahlung fremder Kunden (nur innerhalb Deutschlands möglich) – auf Konten bei uns kein Angebot – auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern kein Angebot 4.2. Bargeldauszahlung – Von Konten bei uns (die nicht von Kapitel B.II.3.3. erfasst ist) siehe Kapitel B.I.1. Preismodelle für Privatkonten und B.I.2. Preismodelle für Geschäftskonten 5. Online-Banking, Electronic Banking, Firmenkundenportal und Wero 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) – Bereitstellung des Online-Banking Zuganges unentgeltlich – Bereitstellung von pushTAN – je pushTAN134 unentgeltlich – Bereitstellung einer kontounabhängigen Banking-Card zur Verwendung im Online-Banking 15,00 € – Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift siehe Kapitel B.I.5.2. Kontoauszug Geschäftskonten – Bereitstellung des Elektronischen Safes – Volumenvariante S kein Angebot – Volumenvariante L kein Angebot – Volumenvariante XL kein Angebot 5.2. Electronic Banking für Unternehmer Zugangsverwaltung für EBICS – Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der Servicerechenzentren 25,00 € zzgl. MwSt. – Einrichtung: Teilnehmer ID 25,00 € zzgl. MwSt. – Nachträgliche Einrichtung/Änderung je Kunden ID 12,50 € zzgl. MwSt. Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden135 – Elektronische Avise (MT 942/ camt.052) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren 0,30 € – Elektronischer Kontoauszug im Format MT 940/ camt.053 je Konto/Bereitstellung – für Privatkonten unentgeltlich – für Geschäftskonten 0,65 € – Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto unentgeltlich und/oder b) – pro bereitgestellter Datei 0,45 € – pro bereitgestelltem Umsatz unentgeltlich – Elektronischer Kontoauszug im Format MT 940/ camt.053 je Konto/Bereitstellung und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren z. B. für die DATEV – für Privatkonten unentgeltlich – für Geschäftskonten 0,65 € – je Bereitstellung Haben-Avis für Echtzeitüberweisungen (C5N) via EBICS-Server kein Angebot – Echtzeit-Benachrichtigung mit Bereitstellung Haben-Avis für Echtzeitüberweisungen (C5N), pro Girokonto kein Angebot 09900 (07.26) Mtw 20 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS136 (SEPA-Zahlungsverfahren) Beauftragung mittels FinTS: – Einzelüberweisung, Sammelüberweisung, Lastschrifteinzug Beauftragung mittels EBICS (ELKO): siehe Kapitel – Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei B.I.1. Preismodelle für Privatkonten und – Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei B.I.2. Preismodelle für Geschäftskonten – zzgl. je Geschäftsvorfall – Überweisung, Lastschrifteinzug 5.4. Firmenkundenportal Mit Abrechnungskonto: GiroBusiness Online Banking Business (FIN/TS) 5,00 € mtl. zzgl. MwSt.* Online Banking Business GV (FIN/TS) 5,00 € mtl. zzgl. MwSt.* Online Banking Business Pro (FIN/TS und EBICS) 7,50 € mtl. zzgl. MwSt.* Online Banking Business Pro GV (FIN/TS und EBICS) 7,50 € mtl. zzgl. MwSt.* GiroBusiness+ Online Banking Business (FIN/TS) 5,00 € mtl. zzgl. MwSt.* Online Banking Business GV (FIN/TS) 5,00 € mtl. zzgl. MwSt.* Online Banking Business Pro (FIN/TS und EBICS) 7,50 € mtl. zzgl. MwSt.* Online Banking Business Pro GV (FIN/TS und EBICS) 7,50 € mtl. zzgl. MwSt.* Rabatt Online-Banking Business in Höhe von - 5,00 € mtl. zzgl. MwSt. GiroBusiness Extra+ Online Banking Business (FIN/TS) 5,00 € mtl. zzgl. MwSt.* Online Banking Business GV (FIN/TS) 5,00 € mtl. zzgl. MwSt.* Online Banking Business Pro (FIN/TS und EBICS) 7,50 € mtl. zzgl. MwSt.* Online Banking Business Pro GV (FIN/TS und EBICS) 7,50 € mtl. zzgl. MwSt.* Rabatt Online-Banking Business in Höhe von - 5,00 € mtl. zzgl. MwSt. * Ab dem vierten und für jeden weiteren Nutzer 1,00 EUR, zzgl. MwSt. 5.5. Wero 5.5.1. Limite a) Für die Wero-Zahlungsfunktionen „Geld senden“, „auf Geldanforderungen antworten“ und „Geld spenden“ (Überweisung) besteht pro teil- nehmendem Zahlungskonto für jede verfügungsberechtigte Person (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) ein Wero-Tageslimit in Höhe von 2.000 EUR. b) Für die Wero-Zahlungsfunktion „E-Commerce und M-Commerce“ (Überweisung) besteht pro teilnehmendem Zahlungskonto für jede verfü- gungsberechtigte Person (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) ein Wero-Tageslimit in Höhe von 2.000 EUR. c) Sofern der Kunde nach seinem alleinigen Ermessen einen per Echtzeitüberweisung versendbaren niedrigeren Höchstbetrag festgelegt hat (vgl. Anmerkung bei Kapitel B Nummer II.1.), gilt dieser auch für Wero-Zahlungen. 5.5.2. Entgelte Die Entgelte für Wero richten sich nach dem vereinbarten Kontopreismodell gemäß Kapitel B Nummer I. und ggf. ergänzend nach Kapitel B Nummer II. 5.5.3. Ausführungsfrist siehe Kapitel B Nummer II. 1.1.1. a) 5.5.4. Annahmezeiten siehe Kapitel B Nummer II. 7. 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 6.1. Kartengestützte Zahlungsdienste Umsätze mit der Mastercard/Visa Card (Kreditkarte), mit der Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) und mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) innerhalb des EWR137 in EWR-Fremdwährung138 werden zum zuletzt verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) umgerechnet. Die Euro-Referenzwechselkurse der EZB sind unter https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/index.en.html abrufbar. Umsätze mit der Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) und der Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) in EWR-Fremdwährung außerhalb des EWR und/oder in Drittstaatenwährung139 werden zum Referenzwechselkurs von Mastercard/Visa umgerechnet. Der von Mastercard/Visa festgelegte Referenzwechselkurs ist auf der Homepage der Sparkasse Hannover veröffentlicht und/oder auf Anfrage erhältlich. Umsätze mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) im Maestro- und V PAY-System in EWR-Fremdwährung außerhalb des EWR und/oder in Drittstaatenwährung werden zu den Maestro- bzw. V PAY-Wechselkursen umgerechnet. Die Maestro- und V PAY-Wechselkurse sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen veröffentlicht und/oder auf Anfrage erhältlich. Änderungen der jeweiligen (Referenz-)Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fremdwährungsumrechnung ist die Einreichung des Umsatzes zur Abrechnung durch das Vertragsunternehmen. Dieser Zeitpunkt muss nicht dem Zeitpunkt des Einsatzes der Karte entsprechen. 6.2. Sonstige Zahlungsdienste Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf der Homepage der Sparkasse/Landesbank veröffentlicht oder auf Anfrage erhältlich. 09900 (07.26) Mtw 21 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Hannover Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für den Zahlungsauslö- sekanal140 und die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse Hannover unterhält den für den Zahlungsauslösekanal141 und die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb grundsätzlich an allen Werktagen, mit Ausnahme von – Sonnabenden, – 24. und 31. Dezember Abweichend davon ist für: – die Ausführung von Echtzeitüberweisungsaufträgen (einschließlich Wero-Zahlungsaufträgen) jeder Kalendertag ein Geschäftstag; und für – Bargeldein- und -auszahlungen an eigenen Geldautomaten jeder Tag, an dem der Geldautomat betrieben wird, ein Geschäftstag. Während der Dauer der Wartungsfenster für elektronische Zahlungsauslösekanäle findet kein Geschäftsbetrieb statt. Wartungsfenster werden im vereinbarten Zugangsweg mitgeteilt. Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Cut-Off-Zeiten angegeben sind oder eine Echtzeitüberweisung autorisiert wird) – BeratungsCenter: eine Stunde vor Geschäftsschluss des jeweiligen Standortes – SB-Terminal, Online-Banking/FinTS/ELKO/EBICS: 19:30 Uhr – Datenfernübertragung: eine Stunde vor Geschäftsschluss des jeweiligen Standortes – Telefon-Banking: 19:30 Uhr III. Scheckverkehr Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B.I.1. bis B.I.4. nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Allgemein siehe Kapitel Scheckeinlösung (Inland) B.I.1. Preismodelle für Privatkonten und Scheckeinzug (Inland) B.I.2. Preismodelle für Geschäftskonten Scheckvordrucke unentgeltlich Zusendung von Scheckvordrucken im Auftrag des Kunden 2,50 € zzgl. Porto Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks kein Angebot Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks kein Angebot Wertstellung – Scheckeinreichungen – eigenes Kreditinstitut Buchungstag – andere Kreditinstitute – Eingang Vorbehalten +1 Geschäftstag – Inkasso +1 Geschäftstag Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland142 per Scheck in Euro/Fremdwährung* unter 25,00 € 7,50 € ab 25,00 € 3 ‰ mind. 15,00 € 2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland143 in Euro/Fremdwährung* Gutschrift E. v. unter 100,00 € unentgeltlich unter 10.000 € 15,00 € ab 10.000,00 € 1,5 ‰ max. 200,00 € * (jeweils zzgl. 2,50 € pro Geschäftsvorfall) 2.3. Scheckrückgabe 1,5 ‰ mind. 30,00 €, max. 200,00 € zzgl. Auslagen und Fremdkosten 2.4. Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. 3. Reiseschecks Rückkauf der von der Sparkasse Hannover Kunden: kein Angebot ausgegebenen American Express Reiseschecks (€ und Fremdwährungen) Nichtkunden: kein Angebot 09900 (07.26) Mtw 22 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft I. Sparkonto 1. Allgemein – Kennwortvereinbarung 15,00 € je Kennwort – Sparkontosperre (auf Kundenwunsch, nicht bei Verlust der Sparurkunde) 15,00 € – Guthabenübertrag bei Verlust – soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht 50 % des aktuellen Guthabens, max. 50,00 € 2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) – Erster Tag der Verzinsung Einzahlungstag – Letzter Tag der Verzinsung Tag vor dem Auszahlungstag II. Wertpapiere 1. Depotleistungen Depotverwahrung144: Grundpreis je Depot zzgl. Kurswerte der verwahrten Wertpapiere. Abrechnung/Belastung jährlich/nachträglich auf Basis der Bestände per Monatsultimo. Das jeweilige Ergebnis fließt zu 1/12 in die Jahresabrechnung ein. Sparkassendepot S-Neo Girosammelverwahrung Girosammelverwahrung Wertpapiere Wertpapierrechnung Wertpapierrechnung Streifbandverwahrung Streifbandverwahrung Aktien, Optionsscheine, Genussscheine, 0,15 % vom Kurswert 0,30 % vom Kurswert offene Investmentfonds, - - p. a. p. a. verzinsliche Wertpapiere, Zerobonds Depotposten ohne Kurswert 0,95 € pro Monat und Gattung - 0 - 49.999,99 € kostenfrei ab 50.000 € 0,25 % vom Kurswert p. a. Grundpreis je Depot 2,95 € pro Monat Beim Erreichen der Grenze (50.000,00 €) gilt der jeweils gültige Prozentsatz für das gesamte Depotvolumen. Depotverwahrung für Jugendliche und nur für ein Depot je Berechtigtem - junge Erwachsene Jugendliche bis unter 18 Jahren unentgeltlich - Abschlag für junge Erwachsene 100 % Rabatt - von 18 bis unter 25 Jahren Abschlag für junge Erwachsene 50 % Rabatt - von 25 bis unter 29 Jahren Sonderleistungen im Auftrag des Kunden Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden 10,00 € je Bescheinigung 10,00 € je Bescheinigung zu vertretende Umstände verursacht) Manuell erstellte Aufstellungen (auf Kundenwunsch) z. B. Bestandsbestätigungen persönlich/telefonisch 20,00 € - online 10,00 € je Bescheinigung 10,00 € je Bescheinigung z. B. unterjährige Depotauszüge, Tax Voucher 25,00 € je Bescheinigung 25,00 € je Bescheinigung Weitere Dienstleistungen Abwicklung von Ertragszahlungen, 35,00 € je Abrechnung 35,00 € je Abrechnung Fälligkeiten und Orders in Fremdwährung Ausbuchung von wertlosen oder nicht 15,00 € inkl. Fremdkosten 15,00 € inkl. Fremdkosten handelbaren Wertpapieren Manuelle Umschreibung von Namensaktien im Aktionärsbuch bei der Aktiengesellschaft 250,00 € pro Vorgang inkl. Fremdkosten 250,00 € pro Vorgang inkl. Fremdkosten (auf Kundenwunsch) Erläuterung von Jahressteuerbescheinigungen 10,00 € 10,00 € Antrag auf Quellensteuerrückerstattung auf Anfrage auf Anfrage – je Antragsverfahren Depot-Check unentgeltlich - 09900 (07.26) Mtw Depotübertragung nur Fremdkosten nur Fremdkosten 23 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft 2. Effektive Stücke Sparkassendepot S-Neo Einlösung fälliger/ausgeloster verzinslicher Wertpapiere für Werte im Depot (Abrechnung in Euro) unentgeltlich - für Schaltereinreichungen auf Anfrage - IHS der Sparkasse Hannover unentgeltlich - Einlösung von Zins-, Ertrags- und Dividendenscheinen für Werte im Depot (Abrechnung in Euro) unentgeltlich - für Schaltereinreichungen auf Anfrage - IHS der Sparkasse Hannover unentgeltlich - Erneuerung von Bogen sonstige Wertpapiere 250,00 € pro Abrechnung inkl. Fremdkosten - Fonds der DekaBank 95,00 € pro Abrechnung inkl. Fremdkosten - Beschaffung von Ersatzurkunden 250,00 € pro Abrechnung inkl. Fremdkosten - Wertpapierein- und auslieferungen Wertpapiereinlieferungen 1. in das Sparkassendepot Preis auf Anfrage - 2. in das DekaBank-Depot Preis auf Anfrage - Wertpapierauslieferungen nur Weiterbelastung Fremdkosten - Wertpapiereinlieferung/-auslieferung von Preis auf Anfrage - im Ausland verwahrten Wertpapieren 3. Transaktionsleistungen Sparkassendepot S-Neo Preise für den An- und Verkauf von Wertpapieren Vertriebsweg/Auftragserteilung über BeratungsCenter/Berater Online S-App 0,95 € Handelbar sind Aktien, ETF, Fonds und 0,20 % vom Kurswert 0,35 % vom Kurswert verzinsliche Wertpapiere ausschließlich über Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, zzgl. 9,95 € Grund- zzgl. 19,95 € Grund- die Börse Tradegate, Zertifikate ausschließlich Genussscheine, verzinsliche Wertpapiere preis pro Transaktion, preis pro Transaktion über cats-DIRECT. Fonds können ebenfalls max. 89,00 € über die Kapitalverwaltungsgegesellschaft erworben werden. Bezugsrechte/Teilrechte Verkauf ohne Weisung (Schlussverkauf) 7,50 € pauschal zzgl. Fremdkosten - Gemäß Kundenauftrag z. B. Zukauf/Verkauf 7,50 € pauschal zzgl. Fremdkosten - Kauf der Aktien aus Bezugsrechten 0,35 % vom Kurswert zzgl. 19,95 € Grundpreis - Optionsscheine/Optionsanleihen/ Wandelanleihen Ausübung von Optionsscheinen 26,35 € gegen Barausgleich 0,35 % vom Kurswert des bezogenen Ausübung von Optionsscheinen gegen Aktien - Wertpapiers zzgl. 26,35 € Grundpreis 0,35 % vom Kurswert des bezogenen Ausübung Wandelanleihe in Aktien - Wertpapiers zzgl. 26,35 € Grundpreis Trennung Optionsschein von Optionsanleihe 35,00 € pro Trennung inkl. Fremdkosten - Limite: Erteilung, Änderung, Verlängerung 5,00 € pro Auftrag kostenfrei (nur Erteilung und Löschung) 09900 (07.26) Mtw 24 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Erwerb und Rückgabe von Investmentfonds Vertriebsweg/Auftragserteilung über BeratungsCenter/Berater Online S-App organisationseigene Anbieter145: Erwerb zum jeweils gültigen Ausgabepreis Rückgabe zum jeweils gültigen Rücknahmepreis organisationsfremde Anbieter146: Erwerb zum jeweils gültigen Ausgabepreis Erwerb zum jeweils gültigen Ausgabepreis außerbörslich über Kapitalverwaltungs- Rückgabe zum jeweils gültigen Rücknahmepreis Rückgabe zum jeweils gültigen gesellschaft (außer ETF’s) abzüglich Rücknahmepreis 0,20 % vom Rück- 0,35 % vom Rück- nahmepreis zzgl. nahmepreis zzgl. 9,95 € Grundpreis 19,95 € Grundpreis pro Transaktion, pro Transaktion max. 89,00 € organisationseigene147 und organisationsfremde148 Anbieter 0,20 % vom Rück- über Börse 0,35 % vom Rück- 0,95 € nahmepreis zzgl. nahmepreis zzgl. 9,95 € Grundpreis 19,95 € Grundpreis pro Transaktion, pro Transaktion max. 89,00 € Sparpläne Vertriebsweg/Auftragserteilung über BeratungsCenter/Berater Online S-App ETF / Aktien / Zertifikate / Fonds 0,50 % vom Kurswert, mind. 3,50 € kostenfrei (nur ETF / Aktien / Fonds möglich) pro Ausführung Erwerb von sonstigen Investmentfonds: zum jeweils gültigen Ausgabepreis (bei Abruf - über die Kapitalverwaltungsgesellschaft) Wertpapier-Einzahlplan / -Auszahlplan Verkauf organisationseigene Anbieter149: - zum jeweils gültigen Rücknahmepreis Verkauf organisationsfremde Anbieter150: zum jeweils gültigen Rücknahmepreis - abzüglich 0,50 % vom Kurswert, mind. 3,50 € pro Ausführung Sonstiges Lagerstellenwechsel auf Kundenwunsch 15,00 € - 0,35 % vom Kurswert Barabfindung aus Entflechtung (squeeze out) - zzgl. 19,95 € Grundpreis pro Transaktion Am jeweiligen Handelsplatz fallen unter- schiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere beim Handels- Fremdkosten in- und ausländischer Börsen platzentgelt (Maklercourtage) unterschied- - und sonstiger Handelsplätze liche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individu- ellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand Umlagegebühr - verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstättenabhängig. 4. Ersatz von Aufwendungen Sparkassendepot S-Neo Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 09900 (07.26) Mtw 25 D. Kredite I. Kredite Nachträgliche Kreditvertragsänderung auf Wunsch des Kunden 450,00 € je Vorgang* (z.B. Aufteilung von Krediten, Änderung Zins- und Tilgungsrate) Ratenänderung 150,00 € je Änderung und Darlehenskonto* befristete Aussetzung der Tilgungsleistung 150,00 € je Änderung und Darlehenskonto* Schuldnerwechsel, Schuldhaftentlassung auf Wunsch des Kunden 700,00 € (ausgenommen Erbgang) Tilgungsplan für bestehende Darlehen 25,00 € je Tilgungsplan* (Ausnahme: Kommunen sowie befristete Verbraucherdarlehensverträge) Fremdmittelbescheinigung 25,00 € Sicherheitenvertragsänderung wegen Aufteilung Wohnungseigentum 200,00 € Tausch oder Freigabe von Sicherheiten bei weiterbestehenden eigenen Darlehen 500,00 € – keine Berechnung bei Kundenanspruch auf Freigabe wegen Übersicherung, Rückzahlung (z. B. Löschungsbewilligung) – keine Berechnung für Sicherheitenänderungen, die von der Sparkasse gefordert werden Bestätigung/Vormerkung der Abtretung der Rückgewähransprüche 70,00 € pro Bestätigung/Vormerkung Erstellung von Grundbucherklärungen, z. B. Abtretungs-, Rangrücktritts-, Pfandentlassungserklärung 150,00 € je Urkunde Zweitschriften von Grundbucherklärungen 20,00 € je Urkunde, zzgl. 15,00 € je angefangene ¼-Stunde Recherche (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Wechseleinzug je Einlösung 120,00 € Wechseleinlösung je Einlösung 120,00 € Wechselrückruf je Einlösung 120,00 € Wechselrückgabe (mit/ohne Protest) je Einlösung 120,00 € II. Bankbürgschaft (Aval) individuelle Aval-Urkunde auf Wunsch des Kunden 200,00 € pro Urkunde * Keine Preisberechnung in den Fällen, für die der Anwendungsbereich des COVInsAG gilt und sich daraus für den Kunden ein gesetzlicher Anspruch ergibt. 09900 (07.26) Mtw 26 E. Sonstiges Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B.I.1. bis B.I.4. nichts Abweichendes vereinbart wurde. I. Bescheinigungen im Auftrag des Kunden151 – außerhalb der regelmäßigen maschinellen Erstellung auf Wunsch des Kunden Bestätigung der Bankverbindung – persönlich/telefonisch 20,00 € je Bestätigung – online 10,00 € je Bestätigung BAföG-Bestätigung* – persönlich/telefonisch 20,00 € je Bestätigung – online 10,00 € je Bestätigung Zins- und Saldenbestätigung* – persönlich/telefonisch 20,00 € je Bestätigung – online 10,00 € je Bestätigung – Erste Steuerbescheinigung nach §45a Abs. 2 und 3 EStG unentgeltlich – Ersatzsteuerbescheinigungen 15,00 € je Bescheinigung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) * Je Bestätigung zzgl. MwSt., sofern in der angeforderten Bestätigung ein Depot enthalten ist. II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Dienstleistungen – Telefonate 10,00 € – Fotokopien 1,00 € inkl. MwSt. – Nachforschungen – zur vermeintlich nicht ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) – innerhalb des EWR unentgeltlich – außerhalb des EWR 40,00 € III. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden – je Erstellung 15,00 € (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.3., B.I.4., B.I.5., B.I.6., B.II.3.1. f), B.II.5.2. oder C.II.1. erfasst) IV. Vertrag zugunsten Dritter einmalig bei Vertragsschluss fällig 15,00 € V. Sorten An- und Verkauf (je Geschäftsvorfall) – Kunden 2,50 € – Nichtkunden kein Angebot Bestellung über das Online-Banking Die Versand-/Transportkosten für die Lieferung der bestellten Sorten an die Privatadresse des Kunden oder an eine vom Kunden eingetragene Anlieferadresse (Direktbelieferung) betragen pro Bestellung – bis 500,00 € 9,90 € ggf. zzgl. MwSt. – ab 500,00 € 12,50 € ggf. zzgl. MwSt. VI. Edelmetalle An- und Verkauf 5,00 € je Auftrag, zzgl. MwSt. (je nach Geschäftsvorfall) Bestellung über das Online-Banking Die Versand-/Transportkosten für die Lieferung der bestellten Edelmetalle an die Privatadresse des Kunden oder an eine vom Kunden eingetra- gene Anlieferadresse (Direktbelieferung) betragen pro Bestellung – bis 500,00 € 9,90 € ggf. zzgl. MwSt. – ab 500,00 € 12,50 € ggf. zzgl. MwSt. VII. Münzgeld Annahme von Münzgeld im Safebag (bis max. 15 Kg pro Safebag) 7,50 € je Safebag Keine Preisbelastung für Zählbeträge – kleiner oder gleich 50,00 € – von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag zur Gutschrift auf ihre eigenen Konten – zur Gutschrift auf Sparkonten 09900 (07.26) Mtw – von Kollekten von Kirchengemeinden, karitativen und kommunalen Einrichtungen sowie Spendenorganisationen zur Gutschrift auf ihre eigenen Konten 27 E. Sonstiges VIII. Safes/Kundenschließfächer – Mietpreis für Safes (pro Jahr/inkl. MwSt.) bis 6.000 ccm 70,00 € bis 7.500 ccm 80,00 € bis 11.000 ccm 90,00 € bis 15.000 ccm 110,00 € bis 20.000 ccm 130,00 € bis 25.000 ccm 160,00 € bis 35.000 ccm 210,00 € bis 50.000 ccm 240,00 € bis 100.000 ccm 280,00 € bis 200.000 ccm 380,00 € Ersatzbeschaffung bei Beschädigung von Schlüsseln 50,00 € zzgl. MwSt. und Fremdkosten* (ca. 20,00 € – 50,00 €) Einbau eines neuen Schlosses und Lieferung von 2 neuen Schlüsseln 50,00 € zzgl. MwSt. und Fremdkosten* (ca. 140,00 € – 260,00 €) Gewaltsames Öffnen (inkl. Einbau eines neuen Schlosses und Lieferung von 2 neuen Schlüsseln) 75,00 € zzgl. MwSt. und Fremdkosten* (ca. 200,00 € – 500,00 €) *abhängig von der Art der Safeanlage IX. Sparkassenwechsel (Alternative zum Kontenwechsel gemäß Zahlungskontengesetz) – Versand der Anschreiben an Zahlungspartner über die Änderung der Kontoverbindung im Auftrag des Kunden, je Zahlungspartner und Einzelversendung kein Angebot X. Sonstiges – Verpfändung Mietkaution 25,00 € – Auf Kundenwunsch vorgenommene sonstige besonders aufwändige Tätigkeiten nach Aufwand 1,25 € je Minute (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) – Erstellung einer Lebensbescheinigung 5,00 € inkl. MwSt. – Erteilung einer Legitimationsbestätigung 5,00 € inkl. MwSt. Für Sonderleistungen im Rahmen einer Nachlassangelegenheit wird ein angemessenes Entgelt berechnet – nach Vereinbarung im Einzelfall. 09900 (07.26) Mtw 28 1 Nur bis zum 18. Geburtstag/danach automatische Umstellung auf Giro Best mit den Abschlägen für junge Erwachsene. 2 Nur bis zum 18. Geburtstag/danach automatische Umstellung auf Giro Best mit den Abschlägen für junge Erwachsene. 3 Belastung erfolgt jährlich 4 Preise für Transaktionen werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 5 Preise für Transaktionen werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 6 Preise für Transaktionen werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 7 Preise für Transaktionen werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 8 Preise für Transaktionen werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 9 2 Freiposten pro Monat 10 2 Freiposten pro Monat 11 Das Entgelt wird nicht erhoben, sofern mit der Bargeldeinzahlung eine gegenüber der Sparkasse Hannover bestehende vertragliche Pflicht erfüllt wird. 12 Das Entgelt wird nicht erhoben, sofern mit der Bargeldeinzahlung eine gegenüber der Sparkasse Hannover bestehende vertragliche Pflicht erfüllt wird. 13 Preise für Transaktionen/Geschäftsvorfälle werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 14 Preise für Transaktionen/Geschäftsvorfälle werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 15 Preise für Transaktionen/Geschäftsvorfälle werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 16 Preise für Transaktionen/Geschäftsvorfälle werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 17 Preise für Transaktionen/Geschäftsvorfälle werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 18 Preise für Transaktionen/Geschäftsvorfälle werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 19 Preise für Transaktionen/Geschäftsvorfälle werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 20 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bargeldeinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder Bargeldauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 21 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bargeldeinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder Bargeldauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 22 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy und St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 23 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 24 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 25 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 26 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Echtzeitüberweisungen akzeptiert und der Sparkasse fristgemäß bestätigt. 27 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Echtzeitüberweisungen als Wero-Zahlungsaufträge akzeptiert und der Sparkasse fristgemäß bestätigt. 28 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 29 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 30 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 31 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 32 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 33 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Echtzeitüberweisungen akzeptiert und der Sparkasse fristgemäß bestätigt. 34 Gilt auch für Staaten außerhalb des EWR, die am SEPA-Verfahren teilnehmen, z. Zt. Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Isle of Man, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 35 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 36 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 37 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 38 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 39 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 40 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 41 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben. 42 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 43 Gilt auch aus Staaten außerhalb des EWR, die am SEPA-Verfahren teilnehmen, z. Zt. Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Isle of Man, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 44 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy und St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 45 z. B. US-Dollar. 46 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 47 Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Isle of Man, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 48 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Echtzeitüberweisungen akzeptiert und der Sparkasse fristgemäß bestätigt. 49 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 50 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 51 Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Isle of Man, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 52 Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Isle of Man, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 53 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben. 54 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 55 Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Isle of Man, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 56 Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Isle of Man, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 57 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy und St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 58 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 59 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung. 60 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 61 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 62 Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Isle of Man, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 63 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung. 64 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 09900 (07.26) Mtw 65 Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Isle of Man, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 66 Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 29 67 Die nachfolgenden Entgelte unter Kapitel B.II.3.1. e) bis m) gelten für alle unsere aufgeführten Kartenprodukte von Mastercard und Visa Card, soweit für die jeweilige Karte keine eigenständige Regelung erfolgt. 68 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 69 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremd- währung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 70 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy und St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 71 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 72 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy und St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 73 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 74 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 75 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. 76 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 77 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. 78 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 79 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy und St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 80 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B. II. 3.1 d) auf Kundenwunsch beantragt wurde. 81 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Für Änderungen des Verfügungs- rahmens sind die Regelungen in Nr. 2 AGB-Sparkassen maßgeblich. 82 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 83 Verfügungslimit des Geldautomaten kann geringer sein. 84 Verfügungslimit des Geldautomaten kann geringer sein. 85 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein. 86 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremd- währung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 87 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy und St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 88 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 89 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy und St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 90 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 91 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1 dieses Kapitels. 92 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1 dieses Kapitels. 93 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 94 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy und St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 95 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B. II. 3.2 c) auf Kundenwunsch beantragt wurde. 96 Diese Entgelte werden nur erhoben, wenn die Bargeldauszahlung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 97 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy und St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 98 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy und St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 99 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 100 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremd- währung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 101 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremd- währung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 102 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremd- währung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 103 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremd- währung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 104 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy und St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 105 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sogenanntes Interbankenentgelt berechnet. 106 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremd- währung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 107 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy und St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 108 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 109 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 110 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 111 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. 112 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy und St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 113 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 114 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy und St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 09900 (07.26) Mtw 115 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremd- währung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 116 Diese Entgelte werden nur erhoben, wenn die Bargeldauszahlung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 30 117 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 118 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 119 Diese Entgelte werden nur erhoben, wenn die Bargeldauszahlung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 120 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. 121 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy und St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 122 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 123 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy und St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 124 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremd- währung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 125 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy und St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 126 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 127 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 128 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy und St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 129 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. 130 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy und St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 131 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 132 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 133 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 134 Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. 135 Gegenüber Verbrauchern sowie gegenüber Kunden, welche keine Verbraucher sind und mit denen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde gilt Folgendes: Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Aus- genommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht). 136 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinzüge werden Entgelte nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 137 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy und St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 138 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 139 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 140 „Zahlungsauslösekanal“ meint jede Methode, jedes Gerät oder jedes Verfahren, mit dem der Zahler bei der Sparkasse Überweisungen in Auftrag geben kann. 141 „Zahlungsauslösekanal“ meint jede Methode, jedes Gerät oder jedes Verfahren, mit dem der Zahler bei der Sparkasse Überweisungen in Auftrag geben kann. 142 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 143 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 144 Depotverwahrpreise, weitere Dienstleistungen im Bereich Sparkassendepot inkl. MwSt. 145 z. B. Investmentfonds der DekaBank. 146 Auch Kooperationspartner der DekaBank. 147 z. B. Investmentfonds der DekaBank. 148 Auch Kooperationspartner der DekaBank. 149 z. B. Investmentfonds der DekaBank. 150 Auch Kooperationspartner der DekaBank. 151 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich. 09900 (07.26) Mtw 31