*000000000000I080109260* 000000000000I080109260 Personennummer Kontoinhaber Die nachfolgenden Informationen sind gesetzlich vorgegeben und EU-weit einheitlich. Alle Kreditinstitute müssen ihre Kunden vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung und jeweils einmal jährlich informieren. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 23a Kreditwesengesetz und der EU- Einlagensicherungsrichtlinie. Diese vorgeschriebenen Informationen beziehen sich auf die Zugehörigkeit zur gesetzlich anerkannten Einlagensicherung. Dort ist der Rechtsanspruch auf den gesetzlichen Schutz von derzeit 100.000 EUR pro Einleger verankert. Unabhängig davon bleibt die Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe bestehen. Durch diese soll der Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden fortgeführt werden. Informationsbogen für den Einleger Einlagen bei Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe(1) Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam sind geschützt durch: Sicherungsobergrenze: 100.000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut(2) Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“, und haben: die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100.000 EUR(2) Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren Die Obergrenze von 100.000 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger(3) anderen Personen haben: Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: 7 Arbeitstage Währung der Erstattung: Euro (EUR) Kontaktdaten: Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe Adresse: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. Charlottenstraße 47 10117 Berlin Telefon: +49 30 20225 3838 E-Mail: sicherungssystem@dsgv.de Weitere Informationen: http://www.dsgv.de/sicherungssystem Empfangsbestätigung durch den Einleger: Zusätzliche Informationen: (1) Ihr Kreditinstitut ist Teil eines institutsbezogenen Sicherungssystems, das als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannt ist. Das heißt, alle Institute, die Mitglied dieses Einlagensicherungssystems sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Im Falle einer Insolvenz werden Ihre Einlagen bis zu 100.000 EUR erstattet. (2) Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100.000 EUR pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger bei- spielsweise 90.000 EUR auf einem Sparkonto und 20.000 EUR auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100.000 EUR erstattet. (3) Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100.000 EUR für jeden Einleger. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereini- gung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Ober- grenze von 100.000 EUR allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt. In den Fällen des § 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über 100.000 EUR hinaus gesichert. Weitere Infor- mationen sind erhältlich über: http://www.dsgv.de/sicherungssystem (4) Erstattung: Das zuständige Einlagensicherungssystem ist das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe Adresse: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. Telefon: +49 30 20225 3838 Charlottenstraße 47 E-Mail: sicherungssystem@dsgv.de 182 164.000 D0 (Fassung Feb. 2025) - v7.0 10117 Berlin Website: http://www.dsgv.de/sicherungssystem © S-Management Services • DSV Gruppe Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100.000 EUR) spätestens innerhalb 7 Arbeitstagen erstatten. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Frist nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über: http://www.dsgv.de/sicherungssystem Weitere wichtige Informationen: Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen entschädigungsfähig sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. Seite 1 von 2 Personennummer Hinweis auf die Schlichtungsstelle: Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. Schlichtungsstelle Charlottenstraße 47 10117 Berlin Internet: http://www.dsgv.de/schlichtungsstelle Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Mittelbrandenbur- gische Sparkasse in Potsdam nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Es besteht ferner die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. Die E-Mail-Adresse der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam lautet: kontakt@mbs.de. 182 164.000 D0 (Fassung Feb. 2025) - v7.0 Seite 2 von 2