*0000000000004221210260* 0000000000004221210260 Bedingungen für die Nutzung der elektronischen Kreditkarteninformationen (Kreditkarte online) Berliner Sparkasse Fassung März 2025 Alexanderplatz 2, 10178 Berlin 1. Gegenstand der Bedingungen Der Karteninhaber kann als Teilnehmer im Rahmen seines Online-Banking-Zugangs Kreditkarteninformationen abrufen. Kreditkarteninformati- onen sind die Kreditkartenabrechnung, Informationen über den Kreditkartensaldo und ggf. sonstige Leistungen (z. B. Einzelumsatzanzeigen gemäß Nummer 2.4). 2. Leistungsangebot 2.1 Allgemein Die Kreditkarteninformationen werden elektronisch über den für das Online-Banking mit der Sparkasse/Landesbank bereits vereinbarten Zugang zur Verfügung gestellt. 2.2 Freischaltung Nach der Freischaltung für diesen Service durch die Sparkasse/Landesbank kann der Teilnehmer bereits am nächsten Arbeitstag die künfti- gen Kreditkarteninformationen online nutzen. Nach Freischaltung des Teilnehmers für die elektronischen Kreditkarteninformationen werden Kreditkartenabrechnungen im Rahmen des Online-Banking bereitgestellt. 2.3 Bereitstellung der Abrechnungen und Abrufintervalle für den Teilnehmer Die Bereitstellung der Abrechnungen erfolgt derzeit im Format Portable Document Format (PDF). Über wesentliche Änderungen des Dateifor- mats wird die Sparkasse/Landesbank den Teilnehmer rechtzeitig informieren. Die Abrechnungen stehen mindestens 6 Monate lang online zur Verfügung. Über diesen Zeitraum hinausgehende Abrechnungen können über die Sparkasse/Landesbank nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen angefordert werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Abrechnungen unverzüglich nach deren Bereitstellung durch die Spar- kasse/Landesbank abzurufen und zu überprüfen. Sofern der Teilnehmer die Kreditkartenabrechnung nicht innerhalb einer Frist von 20 Kalendertagen ab Abrechnungsstichtag abruft, ist die Sparkasse/Landesbank berechtigt, ihm die Abrechnung per Post gegen Portoersatz zuzusenden. 2.4 Einzelumsatzanzeige Die Sparkasse/Landesbank kann dem Teilnehmer darüber hinaus als zusätzliche Leistung eine Auflistung der Umsätze, die bereits zur Abrech- nung vorliegen aber noch nicht abgerechnet wurden, zur Verfügung stellen. 2.5 Entgelte und deren Änderung Bei den vom Teilnehmer gegenüber der Sparkasse/Landesbank geschuldeten Entgelten und deren Änderung sind die Regelungen in Nummer 17 Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgeblich. 2.6 Änderung der Bedingungen Für Änderungen dieser Bedingungen sind die Regelungen in Nummer 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgeblich. 2.7 Steuerrechtliche Anerkennung Die steuerliche Anerkennung der elektronisch bereitgestellten Abrechnungen durch die Steuer- und Finanzbehörden kann derzeit nicht gewährleistet werden. 3. Kündigung Der Teilnehmer kann diese Vereinbarung jederzeit mit Wirkung zum nächsten Abrechnungsstichtag in Textform kündigen. Die Sparkasse/ Landesbank ist berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten diese Vereinbarung schriftlich zu kündigen. Nach Wirksamkeit der Kündigung hat die Sparkasse/Landesbank das Recht, dem Teilnehmer die Kreditkartenabrechnungen entsprechend den zuvor getroffenen Vereinbarungen entweder per Postversand oder per Kontoauszugsdrucker zur Verfügung zu stellen. © S-Management Services • DSV Gruppe 128 730.000 (Fassung März 2025) - v6.0 Seite 1 von 1