Europäische Verbraucherkreditinformationen bei 1. Überziehungskrediten 2. Umschuldungen 1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers/Kreditvermittlers Kreditgeber Anschrift Openbank Deutschland AG Santander-Platz 1 41061 Mönchengladbach 2. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kredits Kreditart Einräumung der Möglichkeit im Rahmen der Kontoführung Ihr Girokonto in be- stimmter, vertraglich vereinbarter Höhe einmalig oder wiederholt zu überziehen (ein- geräumte Kontoüberziehung), wobei außer den Sollzinsen auf die jeweilige Inan- spruchnahme keine weiteren laufenden Kosten vereinbart sind, die Sollzinsen nicht in kürzeren Zeiträumen als 3 Monaten fällig werden und die Bank kündigen kann, ohne eine Frist einzuhalten. Gesamtkreditbetrag Der Gesamtkreditbetrag entspricht dem Nettodarlehensbetrag. Obergrenze oder Summe aller Beträge, die auf- grund des ­Kreditvertrags zur Verfügung gestellt wird Laufzeit des Kreditvertrags Unbefristet Sie können jederzeit zur Rückzahlung Ja des gesamten Kreditbetrages aufgefordert werden. 3. Kreditkosten Sollzinssatz oder gegebenenfalls die Die Sollzinssätze gelten jeweils für den gesamten Saldo der Inanspruchnahme und verschiedenen Sollzinssätze, die für den ergeben sich aus Ihrem bestehenden Girokontovertrag. Kreditvertrag gelten Die ausgewiesenen Sollzinssätze sind veränderlich. Bezugsgröße für Veränderun- gen ist der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zent- ralbank (EZB) (SRF-Satz*). Veränderungen des SRF-Satzes prüft die Bank jeweils halbjährlich am 30.06. und 31.12. eines jeden Kalenderjahres, im Folgenden jeweils Stichtag genannt. Die Bank vergleicht an einem Stichtag den jeweils letzten für eine Veränderung maßgeblichen SRF-Satz, im Folgenden Vergleichszinssatz genannt, mit dem SRF-Satz am Stichtag. Den maßgeblichen Vergleichszinssatz veröffentlicht die Bank in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis. Ist der am jeweiligen Stichtag veröffentlichte SRF-Satz im Vergleich zum Vergleichs- zinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gestiegen, so ist die Bank berechtigt, den Vertragszinssatz im Umfang der Veränderung des SRF-Satzes zu erhöhen. Ist der am jeweiligen Stichtag veröffentlichte SRF-Satz im Vergleich zum Vergleichs- zinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte vermindert, so ist die Bank verpflichtet, den Vertragszinssatz im Umfang der Veränderung des SRF-Satzes herabzusetzen. Zinsänderungen erfolgen spätestens zur übernächsten Abrechnungsperiode nach einem Stichtag durch entsprechende Unterrichtung des Darlehensnehmers. Die Un- terrichtung über Zinsanpassungen kann auch in Form eines Ausdrucks auf einem Kontoauszug erfolgen. Wird der SRF-Satz wesentlich geändert oder nicht mehr bereitgestellt, benennt die Bank nach billigem Ermessen einen alternativen Referenzzinssatz als neue Bezugs- größe für Veränderungen. Bei der Ausübung ihres billigen Ermessens orientiert sich die Bank gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 (über Indizes als Referenzwerte bei Finanzinstrumenten) an den Maßnahmenplänen, die sie gegen- über den zuständigen Behörden führt. *Hinweis: Der für die Spitzenrefinanzierungsfazilität erhobene Zinssatz hat die Funk- tion eines Leitzinses der EZB. Der SRF-Satz sowie dessen Änderungen werden in der Tagespresse und anderen öffentlichen Medien bekannt gegeben. Darüber hinaus ist der aktuelle SRF-Satz („Zeitreihe BBK01.SU0201: Zinssatz der EZB für die Spit- zenrefinanzierungsfazilität / Stand am Monatsende“) auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de) angegeben. Kosten Außer den Sollzinsen fallen für die Inanspruchnahme der eingeräumten Kontoüber- Stand: 07.2026 ziehung keine weiteren laufenden Kosten an. Kosten bei Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug wird Ihnen die Bank Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunk- ten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr berechnen, derzeit 6,52 % p.a. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres festgesetzt. F 100 940 004 Seite 1 von 3 4. Andere wichtige rechtliche Aspekte Beendigung des Kreditvertrags Sowohl Sie als auch die Bank können die eingeräumte Kontoüberziehung jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Bank wird bei der Kündigung auf Ihre berechtigten Belange Rücksicht nehmen. Im Falle einer Kündigung durch die Bank ohne Kündigungsfrist wird Ihnen die Bank für die Rückzahlung des Kredits eine angemessene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung erforderlich ist. Datenbankabfrage Ja Der Kreditgeber muss Sie unverzüglich und unent- geltlich über das Ergebnis einer Datenbankabfrage unterrichten, wenn ein Kreditantrag aufgrund einer solchen Abfrage abgelehnt wird. Dies gilt nicht, wenn eine entsprechende Unterrich- tung durch die Rechtsvorschriften der Europäischen Union untersagt ist oder den Zielen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit zuwiderläuft. 5. Zusätzliche zu gebende Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen a) zum Kreditgeber Vertreter des Kreditgebers in dem Mitgliedsstaat, in Openbank Deutschland AG; dem Sie Ihren Wohnsitz haben. vertreten durch Petri Nikkilä (Vorstandsvorsitzender) Anschrift Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach Hauptgeschäftstätigkeit der Bank Hauptgegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Bankgeschäften. Eintrag im Handelsregister Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 1747 Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main und die Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main. b) zum Kreditvertrag Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag kommt durch Angebot des Kunden und Annahme der Bank zustande. Widerrufsrecht Ja Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Kalender­ Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Grün- tagen den Kreditvertrag zu widerrufen. den mittels einer einfachen, formlosen und eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber nicht bevor Sie die Vertragsbestim- mungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der vereinbarten Sonderbedingungen sowie alle unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Ausübung des Widerrufrechtes Openbank Deutschland AG, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach Weitere Kontaktmöglichkeiten zur Abgabe der Widerrufserklärung finden Sie unter www.santander.de. Recht, das der Kreditgeber der Aufnahme Die Vertragsanbahnung unterliegt deutschem Recht. von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des ­Kreditvertrags zugrunde legt Klauseln über das auf den Kreditvertrag Für die Geschäftsbeziehung gilt deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Ge- ­anwendbare Recht und / oder das zuständige richtsstandsklausel. Für den Fall, dass Sie nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz Gericht oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegen oder der gewöhnliche Auf- enthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand der Sitz der Bank. Einzelheiten zu Zahlung und Erfüllung Zahlung der Entgelte durch den Kunden: Stand: 07.2026 Die anfallenden Zinsen werden auf dem Girokonto zum Quartalsende belastet. F 100 940 004 Seite 2 von 3 c) zu den Rechtsmitteln Verfügbarkeit außergerichtlicher Beschwerde- und Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde jederzeit an folgende Kontaktanschrift Rechtsbehelfsverfahren und Zugang zu ihnen wenden: Openbank Deutschland AG, Beschwerdemanagement, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdienste- verträgen erfolgt dies in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (www.bankenombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetz- buches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe, die auf Wunsch zur Verfü- gung gestellt wird oder im Internet unter www.bdb.de eingesehen werden kann. Die Beschwerde ist in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kunden- beschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Fax: (030) 1663-3169, E-Mail: schlichtung@bdb.de, zu richten. Im Schlichtungsantrag ist die Streitigkeit, die geschlichtet werden soll, zu schildern und ein konkretes Begehren darzustellen. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens trägt der Bankenverband. Auslagen der Beteiligten wie Porto oder Telefonkosten sowie Kosten für die Hinzuziehung eines Vertreters (z.B. eines Rechtsanwalts) werden nicht erstattet. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dor- tigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graur- heindorfer Straße 108, 53117 Bonn, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungs- diensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche (EGBGB) zu beschweren. Sie müssen Ihre Beschwerde schriftlich per Brief, Fax, E-Mail oder über ein Online-Formular bei der BaFin einreichen. Die BaFin erhebt für Beschwerden keine Gebühren. Auslagen der Beteiligten wie Porto oder Telefon- kosten sowie Kosten für die Hinzuziehung eines Vertreters (z.B. eines Rechtsan- walts) werden nicht erstattet. Informationen nach Art. 247 § 4 Abs. 3 EGBGB Bezeichnung des Referenzwerts Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank (SRF-Satz) Name des Administrators Europäische Zentralbank (EZB) Mögliche Auswirkungen auf den Darlehensnehmer Ändert sich der vorbezeichnete Referenzwert, kann dies eine Änderung des vom Kunden an die Bank zu zahlenden Zinssatzes, der auf den Referenzwert Bezug nimmt, zur Folge haben. In Abhängigkeit von der Art der Änderung (Erhöhung oder Absinken des Referen- zwerts) und den vertraglichen Vereinbarungen, kann dies zur Folge haben, dass der vom Kunden an die Bank zu zahlende Zinssatz steigt (d.h. die vom Kunden zu zahlende Vergütung für die Möglichkeit der Kapitalnutzung steigt) oder absinkt (d.h. die vom Kunden zu zahlende Vergütung für die Möglichkeit der Kapitalnutzung sinkt). Stand: 07.2026 F 100 940 004 Seite 3 von 3 Anlage „Widerrufsbelehrung“ zum Antrag auf Erhöhung des Dispositionsrahmens Widerrufsbelehrung Abschnitt 1 Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerru- fen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: Openbank Deutschland AG, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter www.santander.de/widerruf ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermit- teln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs. Bei Nichtausübung eines Ihnen zustehenden Widerrufsrechts bleiben Sie an den Vertrag gebunden. Abschnitt 2 Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben: 1. die Identität des Unternehmers; anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung; 2. die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde; 3. die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unterneh- mer und dem Verbraucher maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder Personengruppen auch den Namen des Vertretungsberechtigten; 4. die wesentlichen Merkmale der Finanzdienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt; 5. den Gesamtpreis der Finanzdienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht; 6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung; 7. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informatio- nen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs für die erbrachte Leistung zu zahlen hat, sofern er zur Zahlung von Wertersatz verpflichtet ist (zugrunde liegende Vorschrift: § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuchs); 8. die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen; 9. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unternehmer der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt; 10. eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht; 11. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in dieser Widerrufsbelehrung genannten Vorabinformationen mitgeteilt wer- den, sowie die Sprachen, in denen sich der Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen; 12. den Hinweis, ob der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterwor- fen ist, nutzen kann, und gegebenenfalls dessen Zugangsvoraussetzungen. Abschnitt 3 Widerrufsfolgen Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Überziehen Sie Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überziehungsmöglichkeit, so können wir von Ihnen über die Rückzahlung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hinaus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z.B. anwendbarer Sollzinssatz, Kosten) informiert haben. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Stand: 05.2026 Ende der Widerrufsbelehrung