Versicherungsbestätigungen für Inhaber einer Business Card oder Business Card One Stadt- und Kreissparkasse Leipzig mit dem gewählten Versicherungsschutz Business Gold Humboldtstr. 25, 04105 Leipzig Ihre Hilfe bei Fragen und in Notfällen Ihre Leistungen im Überblick Wenn Sie Fragen zu den Versicherungsleistungen haben … Reise-Service- und -Notruf-Versicherung … kontaktieren Sie einfach unsere Service-Hotline. Wir informieren Bietet Ihnen als Karteninhaber und zusätzlich Ihrer Familie auf Sie gerne rund um das Thema Versicherungsschutz Ihrer Business gemeinsamen Reisen weltweite Soforthilfe bei Notfällen im Ausland: Card oder Business Card One mit dem gewählten bei Krankheit, Unfall, Tod, bei Verlust von Zahlungsmitteln oder bei Versicherungsschutz Business Gold. Strafverfolgung. Unter einer zentralen Rufnummer steht Ihnen die Sie erreichen uns werktags außer samstags von 8.30 Uhr bis Assistance 24 Stunden täglich zur Seite. 18.00 Uhr. Ersetzt Ihnen die Mehrkosten der Rückreise der gebuchten und ver- Service-Nummer: sicherten Reise sowie die Hin- und Rückbeförderung einer Ersatz- Tel. +49.89.6 24 24-4 46 person zur Fortführung der Reise bis zu insgesamt € 3.000,–. Fax +49.89.6 24 24-2 44 E-Mail: service-reise@allianz.com Auslandsreise-Krankenversicherung Ersetzt Ihnen als Karteninhaber und zusätzlich Ihrer Familie auf Wenn Sie aktive Hilfe im Notfall benötigen … gemeinsamen Reisen die Kosten für akut notwendige medizinische … ist die Assistance für Sie da. Unser 24-Stunden-Notfall-Service Behandlung im Ausland. garantiert Ihnen schnelle und kompetente Hilfe rund um den Globus • Medikamente, Arzt- und Krankenhauskosten; 24 Stunden am Tag. • Krankenrücktransport, auch Rettungsflug, sofern medizinisch Notfall-Nummer: sinnvoll; Tel. +49.89.6 24 24-566 • Überführungskosten bei Tod. Fax +49.89.6 24 24-246 Als Ausland gilt nicht Deutschland und nicht das Land, in dem der Karteninhaber einen ständigen Wohnsitz hat oder sich regelmäßig Wichtig: länger als drei Monate im Versicherungsjahr aufhält. – Halten Sie die genaue und vollständige Anschrift und Telefonnummer Ihres derzeitigen Aufenthaltsorts bereit. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung – Notieren Sie sich die Ansprechpartner von amtlichen Stellen, wie Ersetzt Ihnen als Karteninhaber und zusätzlich Ihrer Familie auf z. B. Arzt, Krankenhaus, Polizei. gemeinsamen Reisen die Stornokosten bei Nichtantritt der Reise – Schildern Sie den Sachverhalt und machen Sie sonstige für die sowie die Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt aus Erbringung der Hilfeleistung notwendige Angaben. versichertem Grund (§ 2 VB RR 08 KI) bis zu € 10.000,– pro Versiche- rungsfall und -jahr. Wenn Sie uns einen Schaden melden möchten … Selbstbehalt bei Nicht-Antritt der Reise: … geht das schnell, bequem und rund um die Uhr unter Der Selbstbehalt beträgt in jedem Schadenfall € 100,–. www.allianz-reiseversicherung.de/schadenmeldung (alternativ auch per Post an unsere Schadenabteilung): Reiseabbruch-Versicherung AWP P&C S.A. Ersetzt Ihnen als Karteninhaber und Ihrer Familie die Mehrkosten Niederlassung für Deutschland Schadenabteilung der Rückreise nach Art und Qualität der gebuchten und versicherten Bahnhofstraße 16 Reise sowie die anteilig nicht genutzte Reiseleistung bei nicht plan- 85609 Aschheim (bei München) mäßiger Beendigung der Reise aus versichertem Grund (§ 2 VB RR 08 KI) bis zu € 10.000,– pro Versicherungsfall und -jahr. Telefonisch oder per Fax können Sie uns unter den oben genannten Selbstbehalt bei Abbruch der Reise analog Reise-Rücktrittskosten- Service-Nummern erreichen. Versicherung. Versicherungsbestätigungen Reisegepäck-Versicherung Ersetzt den Zeitwert des Gepäcks bei Diebstahl oder Raub sowie bei für die Inhaber einer von PLUSCARD verwalteten Business Card oder Beschädigung oder Abhandenkommen während des Transports bis Business Card One mit dem gewählten Versicherungsschutz Busi- zur Höhe der Versicherungssumme von € 4.000 ,– je Schadenfall und ness Gold max. € 8.000,– pro Versicherungsjahr. Selbstbehalt: € 50 ,– je manuell Schadenfall. Inhalt Ihre Hilfe bei Fragen und in Notfällen 1 Auslandsreise-Autoschutzbrief-Versicherung Bietet Ihnen und allen berechtigten Insassen praktische Hilfe und Ihre Leistungen im Überblick 1 Beistand, wenn Ihr Fahrzeug auf der Reise im europäischen Ausland Anschrift der Versicherungsgesellschaft 1 durch eine Panne oder einen Unfall nicht mehr fahrtüchtig ist oder gestohlen wurde. Vertragsdaten 2 Versicherungsbedingungen 3 Anschrift der Versicherungsgesellschaft 274 801.000 D0 PC (Fassung Mai 2018) - v1.1 - o Allgemeine Bestimmungen 3 AWP P&C S.A. Reise-Service- und -Notruf-Versicherung 3 Niederlassung für Deutschland Bahnhofstraße 16 Auslandsreise-Krankenversicherung 4 D-85609 Aschheim (bei München) Reise-Rücktrittskosten-Versicherung 5 Hauptbevollmächtigter: Olaf Nink Registergericht: München HRB 4605 © Deutscher Sparkassenverlag Reiseabbruch-Versicherung 6 Reisegepäck-Versicherung 6 AWP P&C S.A. Aktiengesellschaft französischen Rechts Auslandsreise-Autoschutzbrief-Versicherung 7 Sitz der Gesellschaft: Saint-Ouen (Frankreich) Ergänzende Bestimmungen für alle Versicherungen 8 Handelsregister: R.C.S. Bobigny 519 490 080 Vorstand: Rémi Grenier (Vorsitzender), Dan Assouline, Fabio de Fer- Allgemeine Hinweise für den Schadenfall 8 rari, Ulf Lange, Claudius Leibfritz, Lidia Luka-Lognoné, Mike Nelson, Datenschutzhinweise 8 Sylvie Ouziel Seite 1 von 9 Versicherungsbestätigungen für Inhaber einer Business Card oder Business Card One mit dem gewählten Versicherungsschutz Business Gold Hauptgeschäftstätigkeit: Die Gesellschaft ist ein Versicherungsun- Reise-Service- und -Notrufversicherung: ternehmen und betreibt vor allem Reiseversicherungen. Höhe der Kostenübernahmeerklärung bei stationärer Behand- lung (§ 2, Nr. 2 c): Vertragsdaten € 15.000,–. Die Vertragsdaten beziehen sich auf die Versicherungsbedingun- Organisation und Erstattung der Mehrkosten bei Reiseabbruch gen. Zusammen mit den Versicherungsbedingungen legen sie und verspäteter Rückreise (§ 5): den genauen Versicherungsumfang fest. Bis zu max. € 3.000,– für die • Erstattung der Mehrkosten für die Beförderung; Allgemeine Bestimmungen: • Erstattung der Kosten für die Hin- und Rückbeförderung einer Versicherungsnehmer: Ersatzperson zur Fortführung der versicherten Reise, wenn deren PLUSCARD Service-Gesellschaft für Kreditkarten-Processing mbH, Einsatz beruflich/geschäftlich notwendig ist. Saarbrücken, (kurz: PLUSCARD) stellvertretend für die Sparkassen/ Höhe des Überbrückungsdarlehens (§ 6, Nr. 2): Banken, die dem zwischen PLUSCARD und AWP P&C S.A. geschlosse- € 2.000,–. nen Gruppenversicherungsvertrag beigetreten sind. Hilfe bei Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 6, Nr. 3): Versicherte Personen (§ 1): AWP streckt Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis zu Berechtigter Inhaber einer gültigen Business Card oder Business € 3.000,– und, falls notwendig, Strafkaution bis zu € 15.000,– vor. Card One mit dem gewählten Versicherungsschutz Business Gold Kostenerstattung für Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen (im Folgenden Kreditkarte genannt) und – sofern im gleichen Haus- nach einem Unfall (§ 7): halt lebend: € 3.000,–. • Partner/in des Karteninhabers; • minderjährige Kinder des Karteninhabers oder des/der Partners/ Partnerin; Auslandsreise-Krankenversicherung: • volljährige Kinder des Karteninhabers oder des/der Partners/Part- Höhe der Kostenerstattung (§ 1, § 2 und § 3): nerin bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie sich in • Kosten der Heilbehandlung und des Krankentransports ohne schulischer oder beruflicher Ausbildung befinden oder ihren Begrenzung; Grund-/Zivildienst ableisten. • Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlung und Reparaturen Geltungsbereich (§ 2): von Zahnprothesen und Provisorien ohne Begrenzung; • Der Versicherungsschutz besteht für alle privaten und beruflich/ • maximale Dauer der Kostenerstattung für Heilbehandlungen: geschäftlich veranlassten Reisen weltweit im In- und Ausland 90 Tage; innerhalb eines Zeitraums von maximal 62 Tagen ab Reisebeginn. • pauschaler Spesenersatz bei stationärer Unterbringung: € 30,– pro Bei Reisen über einen Zeitraum von 62 Tagen hinaus besteht Ver- Tag, maximal für 30 Tage ab Beginn der stationären Behandlung. sicherungsschutz nur für die ersten 62 Tage der Reise. Selbstbehalt (§ 6): • Im Rahmen der Auslandsreise-Kranken- und Reise-Service- und Der Selbstbehalt entfällt. -Notrufversicherung besteht der Versicherungsschutz nur im Aus- land, im Rahmen der Auslandsreise-Autoschutzbrief-Versicherung Reise-Rücktrittskosten-Versicherung: nur im europäischen Ausland. Als Ausland gilt nicht Deutschland und nicht das Land, in dem die versicherte Person einen ständigen Versicherungssumme (§ 1): Wohnsitz hat oder sich regelmäßig länger als drei Monate im Ver- Max. € 10.000,– pro Versicherungsfall und -jahr. sicherungsjahr aufhält. Selbstbehalt (§ 5): • Im Rahmen der Reisegepäck-Versicherung besteht der Versiche- Der Selbstbehalt beträgt in jedem Schadenfall € 100,–. rungsschutz nur auf Reisen mit mindestens einer Übernachtung außerhalb des Wohn-/Arbeitsortes oder ab einer Entfernung von Reiseabbruch-Versicherung: 25 km vom Wohn-/Arbeitsort der versicherten Person. • Im Rahmen der Auslandsreise-Autoschutzbrief-Versicherung gilt Versicherungssumme (§ 1): der Versicherungsschutz gemäß §§ 3–5 nur für Reisen im europäi- Max. € 10.000,– pro Versicherungsfall und -jahr. schen Ausland ab einer Entfernung von 50 km vom Wohn-/Arbeits- Selbstbehalt (§ 2): ort der versicherten Person. Der Selbstbehalt beträgt in jedem Schadenfall € 100,–. Versicherungsbeginn (§ 3): Ergänzend zu § 3 gilt: Reisegepäck-Versicherung: • Der Versicherungsschutz beginnt für alle hier genannten Versiche- Versicherungssumme: rungsleistungen mit Annahme des Kartenvertrages durch die Spar- € 4.000,– pro Versicherungsfall. kasse/Bank. Maximale Erstattung pro Versicherungsjahr: € 8.000,–. • Im Rahmen der Reise-Rücktrittskosten- und -Abbruch-Versiche- Versichertes Reisegepäck (§ 1): manuell rung gilt der Versicherungsschutz für alle Reisebuchungen, die ab dem Tag der Annahme des Kartenvertrages durch die Sparkasse/ Sachen des persönlichen Reisebedarfs einschließlich Geschenke Bank erfolgen. und Reiseandenken. • Sofern der Karteninhaber bei Buchung der Reise in Besitz einer Selbstbehalt (§ 7): anderen Kreditkarte mit inkludierter Reise-Rücktrittskosten- und Der Selbstbehalt – außer bei Gepäckverspätung – beträgt € 50,– je -Abbruch-Versicherung zu vergleichbaren wie den hier genannten Schadenfall. Bedingungen war und diese Kreditkarte in eine Business Card oder Business Card One mit dem gewählten Versicherungsschutz Busi- Auslandsreise-Autoschutzbrief-Versicherung: ness Gold tauscht, besteht Versicherungsschutz auch für die Rei- 274 801.000 D0 PC (Fassung Mai 2018) - v1.1 - o sebuchungen, die bereits vor Beantragung der Business Card oder Geltungsbereich (§ 1): Business Card One mit dem gewählten Versicherungsschutz Busi- Der Versicherungsschutz gemäß § 2 gilt im europäischen Ausland ness Gold erfolgt sind ab dem Tag des Umtausches. sowohl innerhalb eines Radius von 50 km vom Wohn-/Arbeitsort (Domizilrisiko) als auch auf Reisen für einen Zeitraum von 62 Tagen Erfordernis des Karteneinsatzes (§ 4): ab Reisebeginn. Der Versicherungsschutz gilt unabhängig vom Einsatz der Kredit- • Der Versicherungsschutz gemäß §§ 3–5 gilt auf Reisen im europäi- karte als Zahlungsmittel. schen Ausland für einen Zeitraum von 62 Tagen ab Reisebeginn. Werden zwei oder mehrere Kreditkartenverträge abgeschlossen, so können die Versicherungsleistungen jeweils nur einmal in Anspruch Höhe der Kostenerstattung für Pannenhilfe, Abschleppen und genommen werden. Bergen (§ 2): • Pannenhilfe und Abschleppen bis zu max. € 250,– je Schadenfall; Besondere Obliegenheiten (§ 6, Nr. 4): • Bergen bis zu max. € 2.500,– je Schadenfall. Entfällt. Seite 2 von 9 Versicherungsbestätigungen für Inhaber einer Business Card oder Business Card One mit dem gewählten Versicherungsschutz Business Gold Höhe der Kostenerstattung für Hilfeleistungen und Aufwendun- ansprüche an AWP abzutreten. gen während der Reise (§ 6): 3. Leistungsverpflichtungen aus anderen Versicherungsverträgen Max. € 2.500,– pro Schadenfall; gehen der Eintrittspflicht von AWP vor. Die Eintrittspflicht besteht zusätzlich für Verschrottung und Verzollung: unbegrenzt. auch dann nicht, wenn für das Risiko aus einem anderen Vertrag nachrangige Eintrittspflicht vereinbart ist. Dies gilt insbesondere Versicherungsbedingungen für die gesetzlichen Leistungen der Berufsgenossenschaft und anderer Sozialversicherungsträger. Allgemeine Bestimmungen Nimmt die versicherte Person unter Vorlage von Original-Belegen zum Versicherungsschutz für Karteninhaber (kurz: VB AB 08 KI) zunächst AWP in Anspruch, tritt diese in Vorleistung. Die nachstehenden Regelungen unter §§ 1 bis 11 gelten für alle Ver- § 9 Wann verliert die versicherte Person den Anspruch auf Versi- sicherungen einer vom Versicherungsnehmer herausgegebenen cherungsleistung durch Obliegenheitsverletzung und Kunden- bzw. Kreditkarte. Der Versicherungsnehmer hat für die in Verjährung? den Vertragsdaten genannten versi- cherten Personen einen 1. Wird eine Obliegenheit vorsätzlich verletzt, ist AWP von der Ver- umfangreichen Versicherungsschutz auf der Grundlage der nachste- pflichtung zur Leistung frei; bei grob fahrlässiger Verletzung ist henden Bedingungen bei AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutsch- AWP berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschul- land, Bahnhofstraße 16, D-85609 Aschheim (bei München), verein- dens der versicherten Person entsprechenden Verhältnis zu bart. Die Prämie für diese Versicherungen wird vom Versicherungs- kürzen. nehmer gezahlt. 2. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat die versicherte § 1 Wer ist versichert? Person zu beweisen. Außer im Falle der Arglist ist AWP zur Leis- Versicherte Personen sind die in den Vertragsdaten genannten Per- tung verpflichtet, soweit die versicherte Person nachweist, dass sonen oder der dort bezeichnete Personenkreis. Die Wahrnehmung die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt noch für der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht der versicherten die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht von AWP Person direkt zu. ursächlich ist. 3. Der Anspruch auf Versicherungsleistung verjährt in drei Jahren, § 2 Welchen Geltungsbereich hat die Versicherung? gerechnet ab Ende des Jahres, in welchem der Anspruch entstan- 1. Der Geltungsbereich der einzelnen Versicherungssparten ist in den ist und die versicherte Person von den Umständen zur Gel- den Vertragsdaten festgelegt. tendmachung des Anspruchs Kenntnis erlangt hat oder ohne 2. Kein Versicherungsschutz besteht für Reisen in Ländern oder Ziel- grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen. gebieten, für welche das Auswärtige Amt eine Reisewarnung aus- gesprochen hat. Befindet sich eine versicherte Person zum Zeit- § 10 Welche Form gilt für die Abgabe von Willenserklärungen? punkt der Bekanntgabe einer Reisewarnung vor Ort, endet der 1. Anzeigen und Willenserklärungen der versicherten Person und Versicherungsschutz sieben Tage nach Bekanntgabe der des Versicherers bedürfen der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail). Reisewarnung. 2. Versicherungsvermittler sind zur Entgegennahme nicht bevollmächtigt. § 3 Wann beginnt und wann endet die Versicherung? Sofern in den Vertragsdaten nicht abweichend vereinbart, beginnt § 11 Welches Gericht in Deutschland ist für die Geltendmachung der Versicherungsschutz für die versicherte Person am Tag der der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag zuständig, welches Annahme des Kreditkartenvertrags durch den Versicherungsnehmer Recht findet Anwendung? und endet mit der Kündigung des Kreditkartenvertrages. 1. Der Gerichtsstand ist nach Wahl der versicherten Person München oder der Ort in Deutschland, an welchem die versicherte Person § 4 Ist der Einsatz der Kreditkarte als Zahlungsmittel für die Reise zur Zeit der Klageerhebung ihren ständigen Wohnsitz oder ihren Voraussetzung für den Versicherungsschutz? ständigen Aufenthalt hat. Es gelten die in den Vertragsdaten genannten Regelungen. 2. Es gilt deutsches Recht, soweit internationales Recht nicht § 5 In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz? entgegensteht. Nicht versichert sind 1. Schäden durch Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Pande- Versicherungsbedingungen zur mien, Kernenergie, Beschlagnahme und sonstige Eingriffe von Reise-Service- und -Notruf-Versicherung hoher Hand sowie Schäden in Ländern, für welche das Auswärtige für Karteninhaber Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat; (kurz: VB RN 08 KI) 2. Schäden, welche die versicherte Person vorsätzlich herbeiführt; Hinweis: 3. Expeditionen, sofern nicht anders vereinbart. Die Assistance ist mit der Durchführung der Leistungen aus der § 6 Was muss die versicherte Person im Schadenfall unbedingt Reise-Service- und -Notruf-Versicherung beauftragt. unternehmen (Obliegenheiten)? § 1 Welche Dienste bietet AWP? Die versicherte Person ist verpflichtet, 1. AWP bietet der versicherten Person während der Reise in nachste- 1. den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu hend genannten Notfällen Hilfe und Beistand und trägt die ent- vermeiden; stehenden Kosten im jeweils bezeichneten Rahmen. Die manuell 2. den Schaden unverzüglich bei AWP anzuzeigen; Deckungsprüfung bleibt AWP vorbehalten; Dienstleistungen und 3. das Schadenereignis und den Schadenumfang darzulegen und Kostenübernahme-Erklärungen der Assistance sowie die Beauf- AWP jede sachdienliche Auskunft wahrheitsgemäß zu erteilen. tragung von Leistungsträgern beinhalten grundsätzlich keine Zum Nachweis hat die versicherte Person Original-Rechnungen Anerkenntnis der Eintrittspflicht von AWP aus dem Versiche- und -Belege einzureichen, gegebenenfalls die Ärzte – einschließ- rungsvertrag gegenüber der versicherten Person. lich der Ärzte der Assistance – von der Schweigepflicht zu entbin- 2. AWP hat die Assistance damit beauftragt, für die versicherte den und es AWP zu gestatten, Ursache und Höhe des geltend Person die nachstehend genannten Dienstleistungen im 24-Stun- gemachten Anspruchs in zumutbarer Weise zu prüfen; den-Service zu erbringen. 4. in geeigneter Weise den Charakter der Reise gemäß Vertragsda- 274 801.000 D0 PC (Fassung Mai 2018) - v1.1 - o 3. Die versicherte Person hat zur Inanspruchnahme der Dienstleis- ten nachzuweisen; tungen in Notfällen unverzüglich Kontakt zur Assistance 5. in geeigneter Weise den Beginn der Reise nachzuweisen. aufzunehmen. § 7 Wann zahlt AWP die Entschädigung? 4. Soweit die versicherte Person weder von AWP noch von einem Hat AWP die Leistungspflicht dem Grund und der Höhe nach festge- anderen Kostenträger die Erstattung verauslagter Beträge bean- stellt, wird die Entschädigung innerhalb von zwei Wochen ausge- spruchen kann, hat die versicherte Person die Beträge innerhalb zahlt. eines Monats nach Rechnungsstellung an AWP zurückzuzahlen. § 8 Was gilt, wenn die versicherte Person Ersatzansprüche gegen § 2 Welche Hilfeleistung bietet die Assistance bei Krankheit und Dritte hat? Unfall? 1. Ersatzansprüche gegen Dritte gehen entsprechend der gesetzli- 1. Ambulante Behandlung chen Regelung bis zur Höhe der geleisteten Zahlung auf AWP Die Assistance informiert auf Anfrage über die Möglichkeiten ärztli- über, soweit der versicherten Person daraus kein Nachteil cher Versorgung und benennt, soweit möglich, einen Deutsch oder entsteht. Englisch sprechenden Arzt. Die Assistance stellt jedoch nicht den 2. Die versicherte Person ist verpflichtet, in diesem Rahmen Ersatz- Kontakt zum Arzt her. Seite 3 von 9 Versicherungsbestätigungen für Inhaber einer Business Card oder Business Card One mit dem gewählten Versicherungsschutz Business Gold 2. Stationäre Behandlung tragsdaten zur Verfügung. Dieser Betrag ist innerhalb eines Bei stationärer Behandlung der versicherten Person in einem Monats nach Ende der Reise an AWP zurückzuzahlen. Krankenhaus erbringt die Assistance folgende Leistungen: c) Kommen Kreditkarten oder Euroscheck-/Maestrokarten abhan- a) Betreuung den, hilft die Assistance bei der Sperrung der Karten. Die Die Assistance stellt bei Bedarf über ihren Vertragsarzt Kontakt Assistance haftet jedoch nicht für den ordnungsgemäßen Voll- zum jeweiligen Hausarzt der versicherten Person und zu den zug der Sperrung und für etwaig entstehenden behandelnden Krankenhausärzten her; sie sorgt für die Über- Vermögensschaden. mittlung von Informationen zwischen den beteiligten Ärzten. d) Bei Verlust von Reisedokumenten hilft die Assistance der versi- Auf Wunsch informiert die Assistance Angehörige der versi- cherten Person bei der Ersatzbeschaffung. AWP erstattet die cherten Person. amtlichen Gebühren für die Ausstellung der verlorenen b) Krankenbesuche Reisedokumente. Bei stationärer Behandlung der versicherten Person organisiert 3. Strafverfolgungsmaßnahmen die Assistance auf Wunsch die Reise für eine der versicherten Wird die versicherte Person verhaftet oder mit Haft bedroht, ist Person nahestehende Person zum Ort des Krankenhausaufent- die Assistance bei der Beschaffung eines Anwalts und eines Dol- haltes und zurück zum Wohnort. AWP übernimmt die Kosten metschers behilflich. AWP streckt Gerichts-, Anwalts- und Dolmet- der Beförderung bei lebensbedrohender Krankheit der versi- scherkosten und, falls notwendig, Strafkaution bis zur jeweils in cherten Person oder bei stationärer Behandlungsdauer von den Vertragsdaten vereinbarten Höhe vor. Die versicherte Person mehr als 10 Tagen. hat die verauslagten Beträge unverzüglich nach Rückreise, spä- c) Kostenübernahme-Erklärung testens jedoch innerhalb von drei Monaten an AWP Bei stationärer Krankenhausbehandlung gibt AWP der versi- zurückzuzahlen. cherten Person eine Kostenübernahme-Erklärung bis zur ver- § 7 Welche Kosten trägt AWP bei Such-, Rettungs- und einbarten Höhe. Diese Erklärung beinhaltet keine Anerkennung Bergungsmaßnahmen? der Leistungspflicht. AWP übernimmt im Namen der versicher- AWP leistet Ersatz bis zur in den Vertragsdaten vereinbarten Höhe ten Person die Abrechnung mit dem zuständigen Kostenträger. für Such-, Rettungsund Bergungskosten, wenn die versicherte 3. Krankenrücktransport Person nach einem Unfall gerettet oder geborgen werden muss, Sobald der Vertragsarzt der Assistance in Abstimmung mit den oder wenn die versicherte Person vermisst wird und zu befürchten behandelnden Ärzten vor Ort es für medizinisch sinnvoll erachtet ist, dass ihr etwas zugestoßen ist. und entsprechend anordnet, organisiert die Assistance den Rück- transport mit medizinisch adäquaten Transportmitteln (ein- § 8 Welche telefonischen Serviceleistungen bietet die Assistance? schließlich Ambulanz-Flugzeugen) in das dem Wohnort der versi- Sofern in den Vertragsdaten nicht abweichend vereinbart, erbringt cherten Person nächstgelegene geeignete Krankenhaus. die Assistance folgende telefonische Service-Leistungen: 1. Medical Helpline § 3 Beschafft die Assistance für die versicherte Person notwen- a) Der ärztliche Dienst der Assistance steht dem Karteninhaber dige Arzneimittel? rund um die Uhr zur Verfügung. Die Assistance übernimmt in Abstimmung mit dem Hausarzt der b) Die Leistungen der „Medical Helpline“ können während der versicherten Person die Beschaffung ärztlich verordneter Arzneimit- Reise oder vorab in Anspruch genommen werden tel und den Versand an die versicherte Person, soweit dies möglich (Präventivberatung). ist. Die Kosten der Präparate hat die versicherte Person innerhalb Sie umfassen: eines Monats nach Reiseende an die Assistance zu erstatten. • Impfberatung; § 4 Welche Dienste leistet die Assistance bei Tod der versicherten • tropenmedizinische Beratung; Person? • Beratung zu Art und Ausbreitung von Krankheiten am Reiseort; Stirbt die versicherte Person während der Reise, organisiert die • Vorschläge zur Zusammenstellung der Reiseapotheke für Assistance nach dem Wunsch der Angehörigen die Bestattung im bestimmte Reiseziele; Ausland oder die Überführung der verstorbenen Person zum Bestat- • allgemeine medizinische Vorsichtsmaßnahmen und Verhaltens- tungsort. regeln auf Reisen; • Empfehlung identischer oder vergleichbarer Medikamente im § 5 Welche Leistungen erbringt die Assistance bei Reiseabbruch Ausland; und verspäteter Rückreise? • Benennung deutsch- oder englischsprachiger Ärzte im Ausland. 1. Sofern in den Vertragsdaten vereinbart, organisiert die Assistance 2. Spezialisten-Vermittlung die Rückreise, wenn die versicherte Person die Reise nicht plan- Die Assistance vermittelt im Ausland folgende Spezialisten: mäßig beenden kann, weil sie selbst, ihr Lebenspartner oder ein • Dolmetscher; Angehöriger von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen • Übersetzer; ist: • deutsch- und englischsprachige Rechtsanwälte; • Tod; • deutsch- und englischsprachige Kfz-Gutachter (nur in Europa • schwere Unfallverletzung; und den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten); • unerwartete schwere Erkrankung. • deutsch- und englischsprachige Ärzte. 2. AWP übernimmt die gegenüber der ursprünglich geplanten Rück- manuell 3. Dolmetscher-Service reise entstehenden Mehrkosten für die Beförderung, soweit in Wenn im Notfall eine sprachliche Unterstützung möglich und not- den Vertragsdaten vereinbart. wendig ist, wird die Assistance dem Hilfesuchenden telefonisch 3. Wenn die versicherte Person nicht erreicht werden kann, bemüht durch Dolmetschen Hilfestellung geben. sich die Assistance um einen Reiseruf. AWP übernimmt hierfür die Kosten. Versicherungsbedingungen zur § 6 Welche Dienste bietet die Assistance in sonstigen Notfällen? Auslandsreise-Krankenversicherung 1. Umbuchungen für Karteninhaber Versäumt die versicherte Person ein gebuchtes Verkehrsmittel (kurz: VB RK 08 KI) 274 801.000 D0 PC (Fassung Mai 2018) - v1.1 - o oder ergeben sich Störungen bei den gebuchten Verkehrsmitteln, so ist die Assistance bei Umbuchungen behilflich. Umbuchungs- § 1 Was ist versichert? kosten und erhöhte Reisekosten trägt die versicherte Person. Auf 1. Versichert sind die Kosten Wunsch der versicherten Person informiert die Assistance Dritte a) der Heilbehandlung über die Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs. b) des Krankentransports 2. Verlust von Reisezahlungsmitteln und Reisedokumenten c) der Überführung bei Tod a) Kommt die versicherte Person in eine finanzielle Notlage, weil bis zur vereinbarten Höhe gemäß Vertragsdaten bei auf der vorü- ihre Reisezahlungsmittel abhanden gekommen sind, stellt die bergehenden Reise im Ausland akut eintretenden Krankheiten Assistance den Kontakt zur Hausbank her. Die Assistance und Unfällen. unterstützt die Hausbank bei der Übermittlung des zur Verfü- 2. Als Ausland gilt nicht Deutschland und nicht das Land, in dem die gung gestellten Betrags an die versicherte Person. versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder sich regel- b) Ist eine Kontaktaufnahme zur Hausbank innerhalb von 24 Stun- mäßig länger als drei Monate im Versicherungsjahr aufhält. den nicht möglich, stellt AWP der versicherten Person zur Über- brückung ein Darlehen bis zur vereinbarten Höhe gemäß Ver- Seite 4 von 9 Versicherungsbestätigungen für Inhaber einer Business Card oder Business Card One mit dem gewählten Versicherungsschutz Business Gold § 2 Welche Kosten werden bei Heilbehandlung im Ausland erkenntnissen unverzüglich Kontakt zur Assistance aufzunehmen erstattet? – die nachgewiesenen Kosten zur Kontaktaufnahme erstattet AWP 1. AWP ersetzt die Aufwendungen für die im Ausland notwendige bis zu € 25,–; ärztliche Hilfe. Dazu gehören die Kosten für 2. ihrem Rücktransport oder der Rückführung in ihr Heimatland bei a) ambulante Behandlung durch einen Arzt; Bestehen der Transportfähigkeit zuzustimmen, wenn die b) Heilbehandlungen und Arzneimittel, die der versicherten Assistance den Rücktransport nach Art der Krankheit und deren Person ärztlich verordnet wurden; Behandlungsbedürftigkeit genehmigt. c) stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich unauf- 3. AWP die Rechnungsoriginale oder Zweitschriften mit einem Origi- schiebbarer Operationen; Bei einer Frühgeburt werden nalerstattungsstempel eines anderen Versicherungsträgers über (in Abweichung von § 1 VB AB 08 KI) auch die Kosten der im die gewährten Leistungen vorzulegen; diese werden Eigentum Ausland notwendigen Heilbehandlungen des neugeborenen von AWP. Kindes bis zu einem Betrag von € 100.000,– übernommen; § 6 Welchen Selbstbehalt trägt die versicherte Person? d) den medizinisch notwendigen Krankentransport zur stationä- Im Versicherungsfall trägt die versicherte Person den vereinbarten ren Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus im Aus- Selbstbehalt gemäß Vertragsdaten. land und zurück in die Unterkunft; e) medizinisch notwendige Gehstützen und Miete eines Rollstuhls; Versicherungsbedingungen für die f) schmerzstillende Zahnbehandlung und Reparaturen von Zahn- Reise-Rücktrittskosten-Versicherung prothesen und Provisorien bis zur in den Vertragsdaten verein- für Karteninhaber barten Höhe. (kurz: VB RR 08 KI) 2. Sofern in den Vertragsdaten nicht abweichend geregelt, erstattet § 1 Was ist bei Nichtantritt der gebuchten und versicherten Reise AWP die Kosten der Heilbehandlung bis zum Tag der Transportfä- und bei verspätetem Reiseantritt versichert? higkeit, insgesamt jedoch längstens bis zu 45 Tage ab Beginn der 1. Bei Nichtantritt der gebuchten und versicherten Reise sind die Behandlung, sofern ein Rücktransport bis zum Ende der versi- vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Rei- cherten Reise wegen Transportunfähigkeit der versicherten searrangement bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs- Person nicht möglich ist. summe versichert. 3. Pauschaler Spesenersatz bei stationärer Unterbringung 2. Bei verspätetem Reiseantritt aus einem der unter § 2 genannten Werden die Kosten bei medizinisch notwendiger vollstationärer Gründe oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrs- Heilbehandlung im Ausland von einer dritten Stelle getragen, so mitteln um mehr als zwei Stunden erstattet AWP die nachweislich zahlt AWP ohne Nachweis einen pauschalen Spesenersatz für entstandenen Mehrkosten der Anreise bis zur Höhe der Storno- Telefon, TV, zusätzliche Verpflegung auch der Besuchspersonen kosten, die bei Nichtantritt der Reise entstanden wären. bis zur vereinbarten Höhe gemäß Vertragsdaten. § 2 Unter welchen Voraussetzungen erbringt AWP die § 3 Welche Kosten erstattet AWP bei Krankenrücktransport und Leistungen? Überführung? 1. Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchfüh- AWP erstattet rung der Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person 1. die Kosten für den medizinisch sinnvollen, ärztlich angeordneten selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versiche- Rücktransport der versicherten Person in das dem Wohnort der rungsschutzes nach Buchung der Reise von einem der nachste- versicherten Person nächstgelegene geeignete Krankenhaus bis henden Ereignisse betroffen wird: zur vereinbarten Höhe; • Tod; 2. die unmittelbaren Kosten für die Überführung des verstorbenen • schwere Unfallverletzung; Versicherten zur Bestattung, wahlweise die unmittelbaren Kosten • unerwartete schwere Erkrankung; der Bestattung vor Ort bis maximal zur Höhe der Kosten der • Impfunverträglichkeit; Überführung. • Schwangerschaft, sofern der Reiseantritt infolgedessen nicht § 4 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu möglich oder nicht zumutbar ist; beachten? • Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Kein Versicherungsschutz besteht für Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vor- 1. Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, sätzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist die ein Anlass für die Reise sind; oder sofern die Anwesenheit der versicherten Person zur Aufklä- 2. Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, rung erforderlich ist; deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt • unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grund- oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt war oder mit wehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste; der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornokosten 3. Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen, nicht von einem Kostenträger übernommen werden; Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien hinausgehen; • Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer 4. Massagen- und Wellness-Behandlung sowie die Anschaffung von mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten manuell Prothesen und Hilfsmitteln; betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den 5. Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten Arbeitgeber; sowie für versuchten oder vollendeten Suizid und deren Folgen • unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die ver- einschließlich Krankenrücktransport; sicherte Person oder einer mitreisenden Risikoperson, sofern 6. Entbindungen nach der 36. Schwangerschaftswoche und Schwan- diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war; gerschaftsunterbrechungen und deren Folgen einschließlich • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung während der Krankenrücktransport; Schul- oder Universitäts-Ausbildung, sofern die Reise vor dem 7. durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte ursprünglichen Prüfungstermin gebucht war und der Termin der Behandlung oder Unterbringung einschließlich Wiederholungsprüfung unerwartet in die Zeit der versicherten 274 801.000 D0 PC (Fassung Mai 2018) - v1.1 - o Krankenrücktransport; Reise fällt. 8. die Behandlung geistiger oder seelischer Störungen sowie Hyp- 2. Risikopersonen sind nose und Psychotherapie einschließlich der hierfür verwendeten a) die Angehörigen der versicherten Person; dies sind der Ehe- Arzneimittel und Krankenrücktransport; gatte oder Lebenspartner, deren Kinder, Adoptiv- und Stiefkin- 9. Verletzungen, die durch die aktive Teilnahme an Wettkämpfen der, Eltern, Adoptiv- oder Stiefeltern, Geschwister, Großeltern, von Sportorganisationen und dem dazugehörigen Training verur- Enkel, Onkel und Tante, Nichte und Neffe, Schwiegereltern, sacht wurden, einschließlich Krankenrücktransport. Schwiegerkinder und Schwäger der versicherten Person; b) diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebe- § 5 Was muss die versicherte Person im Schadenfall unbedingt dürftige Angehörige betreuen; unternehmen (Obliegenheiten)? c) diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Die versicherte Person ist verpflichtet, Reise gebucht und versichert haben, und deren Angehörige. 1. im Falle stationärer Behandlung im Krankenhaus vor Beginn Haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht, umfänglicher ambulanter oder stationärer diagnostischer und gelten nur die jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner der therapeutischer Maßnahmen sowie vor Abgabe von Zahlungsan- Seite 5 von 9 Versicherungsbestätigungen für Inhaber einer Business Card oder Business Card One mit dem gewählten Versicherungsschutz Business Gold versicherten Person und deren Betreuungsperson als Risiko- Unfallverletzung zur stationären Behandlung in ein Kranken- personen. haus aufgenommen werden muss; 3. Bei notwendiger Unterbringung oder Pflege einer Risikoperson e) Kann die versicherte Person einer gebuchten Rundreise wegen infolge unerwarteter schwerer Erkrankung oder schwerer Unfall- Krankheit oder Unfallverletzung vorübergehend nicht folgen, verletzung erstattet AWP wahlweise anstelle der Stornokosten die so erstattet AWP die Nachreisekosten zum Wiederanschluss an Betreuungs- oder Pflegekosten bis zur Höhe der vertraglich die Reisegruppe, höchstens jedoch den Wert der noch nicht geschuldeten Stornokosten zum Zeitpunkt des versicherten genutzten weiteren Reiseleistung. Ereignisses bei unverzüglicher Stornierung. 3. Wird die Reise wegen Krankheit oder Unfallverletzung der versi- cherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson nicht plan- § 3 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu mäßig beendet, so hat die versicherte Person unverzüglich Kon- beachten? takt zur Assistance aufzunehmen. Die versicherte Person hat zur Kein Versicherungsschutz besteht Aufklärung beizutragen und durch qualifizierte ärztliche Atteste 1. für Risiken, die in § 5 der Allgemeinen Bestimmungen für AWP nachzuweisen, dass die planmäßige Beendigung der Reise wegen Reiseversicherungen genannt werden; der Schwere der Erkrankung nicht möglich oder nicht zumutbar 2. für Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war; war. 3. sofern die Krankheit den Umständen nach als eine psychische Reaktion auf einen Terrorakt, ein Flugunglück, eine Naturkata- § 2 Welchen Selbstbehalt trägt die versicherte Person? strophe oder aufgrund der Befürchtung von inneren Unruhen, Bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise trägt die versicherte Kriegsereignissen oder Terrorakten aufgetreten ist; Person den vereinbarten Selbstbehalt gemäß Vertragsdaten. 4. bei Schub einer chronischen psychischen Erkrankung. § 4 Was muss die versicherte Person bei Eintritt eines der in § 2 Versicherungsbedingungen für die genannten Ereignisse unbedingt unternehmen (Obliegenheiten)? Reisegepäck-Versicherung Die versicherte Person ist verpflichtet, für Karteninhaber 1. die Reise unverzüglich nach Eintritt des versicherten Rücktritts- (kurz: VB RG 08 KI) grundes zu stornieren, um die Rücktrittskosten möglichst gering § 1 Was ist versichert? zu halten; Zum versicherten Reisegepäck zählen alle Sachen gemäß Vertrags- 2. den Versicherungsnachweis und die Buchungsunterlagen mit der daten. Stornokosten-Rechnung bei AWP einzureichen; § 2 Wann besteht Versicherungsschutz? 3. schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, 1. Mitgeführtes Reisegepäck Schwangerschaft und Impfunverträglichkeit durch ein ärztliches Sofern in den Vertragsdaten nicht abweichend vereinbart, leistet Attest nachzuweisen, psychische Erkrankungen durch Attest eines der Versicherer Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck Facharztes für Psychiatrie; während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch 4. zum Nachweis des versicherten Ereignisses auf Verlangen von a) Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, AWP vorsätzliche Sachbeschädigung durch Dritte; • eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen oder der b) Unfall eines Transportmittels; Einholung einer Bestätigung des Arbeitgebers darüber c) Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Schneedruck, Blitzschlag, Hoch- zuzustimmen; wasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbe- • der Einholung eines fachärztlichen Attestes durch AWP über die ben und Erdrutsch. Art und Schwere der Krankheit sowie die Unzumutbarkeit zur 2. Aufgegebenes Reisegepäck planmäßigen Durchführung der Reise zuzustimmen und dem Sofern in den Vertragsdaten nicht abweichend geregelt, leistet Arzt die notwendige Untersuchung zu gestatten. AWP Entschädigung, 5. Bei Tod ist eine Sterbeurkunde vorzulegen. a) wenn aufgegebenes Reisegepäck abhanden kommt oder § 5 Welchen Selbstbehalt trägt die versicherte Person? beschädigt wird, während es sich im Gewahrsam eines Beförde- Bei Nichtantritt der Reise trägt die versicherte Person den verein- rungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes oder einer barten Selbstbehalt gemäß Vertragsdaten. Gepäckaufbewahrung befindet; b) wenn aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht Versicherungsbedingungen für die am selben Tag wie die versicherte Person erreicht; ersetzt Reiseabbruch-Versicherung werden nachgewiesene Aufwendungen zur Wiedererlangung für Karteninhaber des Gepäcks oder für notwendige Ersatzbeschaffungen zur (kurz: VB RA 08 KI) Fortsetzung der Reise mit höchstens € 150,– je versicherter Person. § 1 Welche zusätzlichen Leistungen bietet AWP bei Reiseabbruch? § 3 Für welche Gegenstände besteht kein Versicherungsschutz, 1. Organisation der Rückreise und welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu Die Assistance organisiert auf Wunsch die Rückreise, wenn die beachten? versicherte Person die Reise aus einem der in § 2 VB RR 08 KI 1. Sofern nicht gesondert in den Vertragsdaten vereinbart, sind von manuell genannten Gründe nicht planmäßig beenden kann. der Versicherung folgende Gegenstände ausgeschlossen: 2. Kostenerstattung a) EDV-Geräte und Software einschließlich des jeweiligen AWP erstattet bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise aus Zubehörs; einem der in § 2 VB RR 08 KI genannten Gründe die nachstehend b) Geld, Wertpapiere, Fahrkarten und Dokumente aller Art mit genannten Kosten bis zur in den Vertragsdaten vereinbarten Ausnahme von amtlichen Ausweisen und Visa; Höhe: c) motorgetriebene Land-, Luft und Wasserfahrzeuge samt a) die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten Zubehör; nach Art und Qualität der gebuchten und versicherten Reise, d) Video- und Fotoapparate als aufgegebenes Reisegepäck ein- sofern An- und Abreise mitgebucht und versichert sind; schließlich Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten; 274 801.000 D0 PC (Fassung Mai 2018) - v1.1 - o b) den anteiligen Reisepreis der gebuchten und noch nicht e) Sportgeräte, soweit sie sich in bestimmungsgemäßem genutzten Reiseleistung vor Ort; Gebrauch befinden; c) die zusätzlichen Kosten der Unterkunft der versicherten Person f) Vermögensfolgeschäden. nach Art und Klasse der gebuchten und versicherten Leistung, 2. Kein Versicherungsschutz besteht, sofern in den Vertragsdaten wenn für die versicherte Person die planmäßige Beendigung nicht abweichend geregelt, der Reise nicht zumutbar ist, weil eine mitreisende Risikoper- a) für Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen son wegen schwerer Unfallverletzung oder unerwarteter schwe- oder Verlieren; rer Erkrankung nicht transportfähig ist und über den gebuchten b) wenn die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich Rückreisetermin hinaus in stationärer Behandlung bleiben herbeigeführt hat. muss; 3. Einschränkungen des Versicherungsschutzes, sofern in den d) den anteiligen Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistung, Vertragsdaten nicht abweichend vereinbart: wenn die versicherte Person die gebuchte Reiseleistung vorü- a) Als mitgeführtes Reisegepäck sind Video- und Fotoapparate bergehend nicht wahrnehmen kann (Reiseunterbrechung), weil einschließlich Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkei- sie wegen unerwarteter schwerer Erkrankung oder schwerer ten bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert; Seite 6 von 9 Versicherungsbestätigungen für Inhaber einer Business Card oder Business Card One mit dem gewählten Versicherungsschutz Business Gold b) Schmucksachen und Kostbarkeiten sind nur dann versichert, Vertragsdaten angegebenen Bereich innerhalb von Europa durch wenn sie in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (z. B. eine Panne oder einen Unfall nicht mehr fahrtüchtig ist oder Safe) eingeschlossen oder im persönlichen Gewahrsam sicher gestohlen wurde. Die Kosten der Beistandsleistung sowie die Auf- verwahrt mitgeführt werden; wendungen für Verschrottung und zusätzliche Rückreisekosten c) Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Zahnspangen und Prothesen trägt AWP im jeweils genannten Rahmen. sowie Mobiltelefone jeweils samt Zubehör sind bis zu € 250,– 2. Als Reisen gelten Fahrten ab einer Entfernung von mehr als 50 km versichert; vom Wohnort oder dem Arbeitsplatz der versicherten Person. d) Geschenke und Reiseandenken sind insgesamt bis zu 10 % der 3. Reparaturkosten sind nicht versichert. Versicherungssumme versichert, höchstens bis zu € 300,–; 4. Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn das Fahrzeug nicht älter e) Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck während des ist als zehn Jahre, gerechnet ab dem Tag der Erstzulassung. Zeltens und Campings besteht nur auf offiziell eingerichteten § 2 Welche Hilfe bietet die Assistance bei Pannen, Unfällen und Campingplätzen. bei Bergung des Fahrzeugs? 4. Reisegepäck im abgestellten Kraftfahrzeug, sofern in den Ver- 1. Kann die Fahrt nach einer Panne oder einem Unfall des Fahrzeugs tragsdaten nicht abweichend geregelt. der versicherten Person nicht unmittelbar fortgesetzt werden, Versicherungsschutz bei Diebstahl von Reisegepäck während der erbringt die Assistance folgende Leistungen: versicherten Reise aus einem abgestellten Kraftfahrzeug und aus a) Organisatorische Hilfe zur Wiederherstellung der Fahrbereit- daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Behältnissen schaft des Fahrzeugs am Schadenort durch Pannenhilfefahr- oder Dach- oder Heckträgern besteht nur, wenn das Kraftfahrzeug zeuge oder Abschleppen in die nächstgelegene Werkstatt. bzw. die Behältnisse oder die Dachoder Heckträger durch Ver- b) Ist das versicherte Fahrzeug aufgrund eines Unfalles, einer schluss gesichert sind und der Schaden zwischen 6.00 Uhr und Panne oder infolge einer Entwendung von der Straße abgekom- 22.00 Uhr eintritt. Bei Fahrtunterbrechungen, die nicht länger als men, setzt die Assistance die notwendigen technischen Mittel jeweils zwei Stunden dauern, besteht auch nachts Versicherungs- ein, um das Fahrzeug samt Gepäck und Ladung zum Abschlep- schutz. pen bereitzustellen. § 4 In welcher Höhe leistet AWP Entschädigung? 2. Die Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am 1. Im Versicherungsfall erstattet AWP bis zur Höhe der Versiche- Schadenort (Pannenhilfe), das Abschleppen und die Bergung trägt rungssumme für AWP im jeweils vertraglich vereinbarten Rahmen. a) abhanden gekommene oder zerstörte Sachen den Zeitwert. § 3 Welche Hilfe bietet die Assistance, wenn das Reisefahrzeug Der Zeitwert ist jener Betrag, der allgemein erforderlich ist, um während einer Reise repariert werden muss? neue Sachen gleicher Art und Güte anzuschaffen, abzüglich 1. Die Assistance veranlasst auf schnellstmöglichem Weg die Zusen- eines dem Zustand der versicherten Sache (Alter, Abnutzung, dung der notwendigen Ersatzteile für die Wiederherstellung der Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages; Fahrbereitschaft, wenn diese vor Ort nicht beschafft werden b) beschädigte Sachen die notwendigen Reparaturkosten und ggf. können. eine verbleibende Wertminderung, höchstens jedoch den 2. Kann das durch Unfall oder Panne liegen gebliebene Reisefahr- Zeitwert; zeug am Schadenort oder in dessen Umgebung nicht innerhalb c) Filme, Bild-, Ton- und Datenträger den Materialwert; von drei Werktagen wieder fahrtüchtig gemacht werden und liegt d) amtliche Ausweise und Visa die amtlichen Gebühren der weder wirtschaftlicher noch technischer Totalschaden vor, organi- Wiederbeschaffung. siert die Assistance den Rücktransport des Fahrzeugs an den 2. Die Versicherungssumme muss dem vollen Zeitwert des versi- Wohnort der versicherten Person, sofern die versicherte Person cherten Reisegepäcks entsprechen (Versicherungswert). Ist die nicht selber für die Abholung des reparierten Fahrzeugs sorgt. Versicherungssumme bei Eintritt des Versicherungsfalles niedri- 3. Die berechtigten Insassen des Reisefahrzeugs können ger als der Versicherungswert (Unterversicherung), erstattet der a) bis zu drei Tagen in einem Mittelklassehotel übernachten oder Versicherer den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versiche- b) mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Mietfahrzeug zum rungssumme zum Versicherungswert. Zielort der Reise oder zurück zum Wohnort fahren. § 5 Was muss die versicherte Person im Schadenfall unbedingt § 4 Welche Hilfe bietet die Assistance, wenn die Reise nicht mit beachten (Obliegenheiten)? dem Reisefahrzeug fortgesetzt werden kann? 1. Die versicherte Person ist verpflichtet, Schäden durch strafbare Ist wegen Erkrankung, Verletzung oder Tod während der Reise Handlungen unverzüglich der nächstzuständigen oder nächster- weder die versicherte Person noch eine mitreisende Person in der reichbaren Polizeidienststelle unter Einreichung einer Liste aller Lage, selber die Weiter- oder Rückreise mit dem Reisefahrzeug fort- in Verlust geratener Sachen anzuzeigen und sich dies bestätigen zusetzen, so bietet die Assistance die nachfolgend genannten zu lassen. Dem Versicherer ist hierüber eine Bescheinigung Hilfeleistungen: einzureichen. 1. Rückführung des Fahrzeuges samt den im Fahrzeug mitreisenden 2. Schäden an aufgegebenem Reisegepäck sind dem Beförderungs- Personen und Gepäck durch einen Ersatzfahrer nach Auswahl der unternehmen, dem Beherbergungsbetrieb bzw. der Gepäckaufbe- Assistance; wahrung unverzüglich zu melden. Äußerlich nicht erkennbare 2. Rückholung mitreisender eigener oder fremder Kinder der versi- Schäden sind nach der Entdeckung unverzüglich und unter Ein- cherten Person unter 16 Jahre mit Einsatz einer Begleitperson manuell haltung der jeweiligen Reklamationsfrist, spätestens innerhalb nach Abstimmung mit der Assistance; das Gleiche gilt für eigene von sieben Tagen nach Aushändigung des Reisegepäckstücks, Kinder ab 16 Jahre, die aufgrund einer Behinderung auf ständige schriftlich anzuzeigen. Dem Versicherer sind entsprechende Betreuung angewiesen sind; Bescheinigungen vorzulegen. 3. Rückholung des mit der versicherten Person reisenden Haustieres 3. Die versicherte Person verliert den Anspruch auf Versicherungs- (Hund oder Katze) durch Rücktransport des Haustieres nach leistung, wenn sie aus Anlass des Schadenfalles, insbesondere in Angabe der versicherten Person der Schadenanzeige, arglistig unwahre Angaben macht, auch • an deren Wohnsitz; wenn AWP dadurch kein Nachteil entsteht. • zu einer benannten Person, max. in der Entfernung des Wohnsit- 274 801.000 D0 PC (Fassung Mai 2018) - v1.1 - o § 6 Welchen Selbstbehalt trägt die versicherte Person? zes der versicherten Person; oder Im Schadenfall trägt die versicherte Person den vereinbarten Selbst- • zu einem Tierheim in der Nähe des Wohnsitzes der versicherten behalt gemäß Vertragsdaten. Person, sofern das Haustier gesund ist, keine behördlichen oder tierärztlichen Bestimmungen entgegenstehen, das Haustier Versicherungsbedingungen für die transportbereit ist und von dem Haustier keine Gefahr ausgeht. Auslandsreise-Autoschutzbrief-Versicherung § 5 Hilft die Assistance, wenn das Fahrzeug während einer Reise für Karteninhaber verzollt werden muss und bei der Verschrottung? (kurz: VB ASB 08 KI) 1. Die Assistance hilft bei der Erledigung der Zollformalitäten und Die Assistance ist mit der Durchführung der Leistungen aus der falls das Fahrzeug nach einem Totalschaden oder Diebstahl im Autoschutzbrief-Versicherung beauftragt. Ausland verzollt werden muss. Sie erstattet die Verfahrensgebüh- ren, nicht jedoch den Zollbetrag und Steuern. § 1 Was ist versichert? 2. Die Assistance organisiert notfalls die Verschrottung des 1. AWP leistet durch ihre Assistance praktische Hilfe und Beistand, Reisefahrzeugs. wenn das Fahrzeug der versicherten Person in dem jeweils in den Seite 7 von 9 Versicherungsbestätigungen für Inhaber einer Business Card oder Business Card One mit dem gewählten Versicherungsschutz Business Gold § 6 In welcher Höhe bietet AWP Kostenschutz während einer Befund) oder polizeiliche Bestätigung eines Unglücksfalls und Reise? dergleichen. AWP erstattet die Kosten für Hilfeleistungen der Assistance und für Was müssen Sie tun, wenn fraglich ist, ob Sie Ihre Reise antreten notwendige Aufwendungen gemäß §§ 3 – 5 insgesamt bis zu dem können? (Reise-Rücktrittskosten-Versicherung) Höchstbetrag laut Vertragsdaten. Ist die Teilnahme an einer Reise durch ein versichertes Ereignis § 7 Unter welchen Voraussetzungen verwirkt die versicherte (s. § 2 VB RR 08 KI) unzumutbar bzw. unmöglich, so müssen Sie die Person den Anspruch auf Versicherungsleistungen? Reise unverzüglich stornieren und AWP unterrichten. AWP ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn die versicherte Achtung: Person oder der berechtigte Fahrer den Versicherungsfall vorsätz- Tritt eine erhoffte Heilung oder Besserung nach Eintritt einer schwe- lich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat oder nicht im Besitz der ren Krankheit oder Unfallverletzung nicht ein und wird deshalb vorgeschriebenen Fahrerlaubnis war. später storniert, so ersetzt AWP nicht die höheren Stornokosten, die dadurch entstehen. Zahlen Sie die vertragsgemäß anfallenden Stor- Ergänzende Bestimmungen für alle Versicherungen nokosten beim Veranstalter oder bei Ihrer Buchungsstelle. AWP ersetzt Ihnen diese Kosten im Versicherungsfall abzüglich des Beschwerdehinweis: bedingungsgemäßen Selbstbehalts. Unser Ziel ist es, erstklassige Leistungen zu bieten. Ebenso ist es Dazu benötigt AWP: uns wichtig, auf Ihre Anliegen einzugehen. Sollten Sie einmal mit • Reisebestätigung mit Angabe der gebuchten Leistung, der Reise- unseren Produkten oder unserem Service nicht zufrieden sein, teilen teilnehmer und des Reisepreises; Sie uns dies bitte direkt mit. • Versicherungsnachweis; Sie können uns Ihre Beschwerden zu Vertrags- oder Schadenfragen • Stornokostenrechnung; auf jedem Kommunikationsweg zukommen lassen. Telefonisch • Schadennachweis, z. B. ärztliches Attest (mit Geburtsdatum, Krank- erreichen Sie uns unter +49.89.6 24 24-460, schriftlich per E-Mail an heits- und Behandlungsbeginn und Befund) oder polizeiliche service-reise@allianz.com bzw. per Post an AWP P&C S.A., Beschwer- Bestätigung eines Unglücksfalls und dergleichen. Einen Vordruck demanagement, Bahnhofstraße 16, D-85609 Aschheim (bei Mün- für ein ärztliches Attest können Sie bei AWP anfordern. chen). Nähere Informationen zu unserem Beschwerdeprozess finden Was müssen Sie beachten, wenn Sie Ihre Reise nicht planmäßig Sie unter www.allianz-reiseversicherung.de/beschwerde. An Streit- beenden können? (Reiseabbruch-Versicherung) beilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle Ist die planmäßige Beendigung der Reise durch ein versichertes nehmen wir nicht teil. Ereignis (s. § 2 VB RR 08 KI) unzumutbar bzw. unmöglich, dann rei- Darüber hinaus können Sie sich für Beschwerden aus allen Versiche- chen Sie zur Erstattung von Kosten gemäß § 1, Nr. 2 VB RA 08 KI rungssparten an die zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für bitte folgende Unterlagen ein: Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, • Reisebestätigung mit Angabe der gebuchten Leistung, der Reise- D-53117 Bonn, wenden (www.bafin.de). teilnehmer und des Reisepreises; • Versicherungsnachweis; Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht, soweit interna- • Belege über zusätzliche Rückreisekosten und Abrechnung des Rei- tionales Recht nicht entgegensteht. Klagen aus dem Versicherungs- severanstalters über die nicht genutzten Leistungen; vertrag können vom Versicherungsnehmer oder der versicherten • Schadennachweis, z. B. ärztliches Attest vom Arzt am Urlaubsort Person bei dem Gericht des Geschäftssitzes oder der Niederlassung (mit Geburtsdatum, Krankheits- und Behandlungsbeginn und des Versicherers erhoben werden. Ist der Versicherungsnehmer Befund) oder polizeiliche Bestätigung eines Unglücksfalls und oder die versicherte Person eine natürliche Person, so können dergleichen. Klagen auch vor dem Gericht erhoben werden, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person zur Zeit der Kla- Woran müssen Sie denken, wenn Ihr Gepäck beschädigt, gestoh- geerhebung seinen Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, len oder verspätet ausgeliefert wird? (Reisegepäck- seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Versicherung) Wenn Ihr Gepäck beim Transport beschädigt wird, abhanden kommt Allgemeine Hinweise für den Schadenfall oder verspätet ausgeliefert wird, melden Sie dies bitte unverzüglich dem Beförderungsunternehmen. Stellen Sie den Schaden erst später Was ist in jedem Schadenfall zu tun? (etwa beim Auspacken) fest, müssen Sie dies dem Beförderungsun- Die versicherte Person hat den Schaden möglichst gering zu halten ternehmen innerhalb von sieben Tagen nach der Annahme schrift- und nachzuweisen. Sichern Sie deshalb in jedem Fall geeignete lich nachmelden. Nachweise zum Schadeneintritt (z. B. Schadenbestätigung, Attest) Wichtig: Die Fluggesellschaften und die Bahn stellen Schadenbestä- und zum Umfang des Schadens (z. B. Rechnungen, Belege). tigungen aus, die Sie bei AWP einreichen müssen. Bei Diebstahl und anderen Straftaten erstatten Sie bitte unverzüg- Wie verhalten Sie sich bei Krankheit, Verletzung oder anderen lich eine Anzeige bei der nächsten erreichbaren Polizeidienststelle. Notfällen während der Reise? (Auslandsreise-Krankenversiche- Lassen Sie sich eine Durchschrift des Polizeiprotokolls oder zumin- rung, Reise-Notruf-Versicherung) dest eine Bestätigung über die Anzeigenerstattung geben. Wenden Sie sich bei schweren Verletzungen oder Krankheiten, ins- manuell besondere vor Klinikaufenthalten, bitte unverzüglich an die Was ist bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Reisefahrzeugs zu Assistance, damit eine adäquate Behandlung sichergestellt und not- tun? (Auslandsreise-Autoschutzbrief-Versicherung) falls der Rücktransport veranlasst werden kann. Benachrichtigen Sie bitte unverzüglich die Assistance, die im Versi- Für die Erstattung Ihrer vor Ort verauslagten Kosten reichen Sie cherungsfall alles Nötige in die Wege leitet und Sie über die weite- bitte Originalrechnungen und/oder -rezepte ein. ren Schritte informiert. Wichtig: Aus den Rechnungen müssen der Name der behandelten Person, die Datenschutzhinweise Bezeichnung der Erkrankung, die Behandlungsdaten und die einzel- nen ärztlichen Leistungen mit den entsprechenden Kosten hervor- Entsprechend Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 274 801.000 D0 PC (Fassung Mai 2018) - v1.1 - o gehen. Rezepte müssen Angaben über die verordneten Medika- informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezoge- mente, die Preise und den Stempel der Apotheke enthalten. nen Daten durch AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland Ist die planmäßige Beendigung der Reise wegen unerwarteter und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. schwerer Erkrankung oder schwerer Unfallverletzung nicht zumut- 1. Wer ist für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bar, dann reichen Sie zur Erstattung von Kosten gemäß § 5 VB RN 08 verantwortlich? KI bitte folgende Unterlagen ein: • Reisebestätigung mit Angabe der gebuchten Leistung, der Reise- Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwort- teilnehmer und des Reisepreises; lich ist • Belege über zusätzliche Rückreisekosten und ggf. über die Kosten AWP P&C S.A. der Hin- und Rückbeförderung einer Ersatzperson zur Fortführung Niederlassung für Deutschland der Reise; Bahnhofstraße 16 • Schadennachweis, z. B. ärztliches Attest vom Arzt am Reiseort D-85609 Aschheim (bei München). (mit Geburtsdatum, Krankheits- und Behandlungsbeginn und Der Datenschutzbeauftragte ist per Post zu erreichen unter der Seite 8 von 9 Versicherungsbestätigungen für Inhaber einer Business Card oder Business Card One mit dem gewählten Versicherungsschutz Business Gold obenstehenden Anschrift mit dem Zusatz – Datenschutzbeauftragter Hierfür benötigen wir Ihre Einwilligung einschließlich einer Schwei- – oder per E-Mail unter datenschutz-azpde@allianz.com. gepflichtentbindung für uns sowie für alle Stellen, die der Schweige- 2. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden pflicht unterliegen und Angaben zur Prüfung der Leistungspflicht Ihre Daten verarbeitet? machen müssen. a) Was gilt für alle Kategorien von personenbezogenen Daten? Wir werden Sie in jedem Einzelfall informieren, von welchen Perso- Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung nen oder Einrichtungen zu welchem Zweck eine Auskunft benötigt der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdaten- wird. Sie können dann jeweils entscheiden, ob Sie in die Erhebung schutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten durch uns einwilligen, die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie genannten Personen oder Einrichtungen sowie deren Mitarbeiter aller weiteren maßgeblichen Gesetze. von ihrer Schweigepflicht entbinden und in die Übermittlung Ihrer Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die Gesundheitsdaten an uns einwilligen oder die erforderlichen Unter- von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Ver- lagen selbst beibringen. trages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risi- 3. An welche Empfänger leiten wir Ihre Daten weiter? kos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können sein: ausge- diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur wählte externe Dienstleister (z. B. Assistance-Dienstleister, Leis- Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um tungsbearbeiter, Transportleistungserbringer, technische Dienst- prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie leister …), andere Versicherer oder Rückversicherer. hoch der Schaden ist. Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an wei- Der Abschluss und die Durchführung des Versicherungsvertrages tere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung sind ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Finanzbehörden oder Straf- möglich. verfolgungsbehörden). Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener 4. Wie lange speichern wir Ihre Daten? Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) Wir bewahren Ihre Daten für die Zeit auf, in der Ansprüche gegen DSGVO. unser Unternehmen gemacht werden können (gesetzliche Verjäh- Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns rungsfrist von 3 bis zu 30 Jahren). Zudem speichern wir Ihre Daten, oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann insbe- soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, z. B. nach den Vorschrif- sondere erforderlich sein: ten des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung oder des Geld- • zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, wäschegesetzes. Die Speicherfristen betragen danach bis zu 10 volle • zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte sowie für Jahre. Markt- und Meinungsumfragen, • zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere 5. Welche Rechte haben Sie? nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Sie haben das Recht über die bei uns gespeicherten Daten Auskunft Versicherungsmissbrauch hindeuten können. zu erhalten sowie unrichtige Daten berichtigen zu lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie außerdem das Recht auf Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Löschung, das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, das Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Datenübertragbarkeit. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Widerspruchsrecht Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht Sie können einer Verarbeitung Ihrer Daten zu Zwecken der Direkt- genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der werbung widersprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren. berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, b) Was gilt für besondere Kategorien von personenbezogenen widersprechen. Daten, insbesondere Gesundheitsdaten? Die Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Wenn Sie sich über den Umgang mit Ihren Daten beschweren möch- Daten, zu denen auch Gesundheitsdaten gehören, unterliegt beson- ten, können Sie sich an den oben genannten Datenschutzbeauftrag- derem Schutz. Die Verarbeitung ist in der Regel nur zulässig, wenn ten wenden. Für Sie besteht außerdem ein Beschwerderecht bei Sie in die Verarbeitung einwilligen oder eine der gesetzlich vorgese- einer Datenschutzaufsichtsbehörde. henen Möglichkeiten vorliegt (Art. 9 Abs. 2 DSGVO). aa) Verarbeitung Ihrer besonderen Kategorien personenbezoge- Stand: 05/2018 ner Daten In vielen Fällen benötigen wir zur Prüfung des Leistungsan- manuell spruchs personenbezogene Daten, die einer besonderen Kate- gorie angehören. Dies sind z. B. Gesundheitsdaten. Indem Sie uns anlässlich eines konkreten Versicherungsfalles solche Daten verbunden mit der Bitte um Prüfung und Schadenbearbeitung mitteilen, willigen Sie ausdrücklich ein, dass wir Ihre für die Bearbeitung des Versicherungsfalles erforderlichen Gesund- heitsdaten verarbeiten. Hierauf weisen wir Sie nochmals und gesondert im Rahmen des Schadenformulars hin. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft 274 801.000 D0 PC (Fassung Mai 2018) - v1.1 - o widerrufen werden. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass dann die Leistungspflicht aus dem Versicherungsfall evtl. nicht geprüft werden kann. Ist die Prüfung des Schadenfalls bereits abgeschlossen, können z. B. gesetzliche Aufbewahrungs- pflichten dazu führen, dass die Daten nicht gelöscht werden. bb) Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Prüfung der Leistungspflicht Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es erforderlich sein, dass wir Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen müssen, die Sie zur Begründung von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. B. Rechnungen, Verordnun- gen, Gutachten) oder Mitteilungen z. B. eines Arztes oder sonstiger Angehöriger eines Heilberufs ergeben. Seite 9 von 9